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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Nordrhein-Westfalen"
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Fulda, Carolin; Schulten, Thorsten; Schröder, Christoph; Lübker, Malte; Vogel, Sandra; Lesch, Hagen; Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Fulda, Carolin, Hagen Lesch, Christoph Schröder, Sandra Vogel, Reinhard Bispinck, Malte Lübker & Thorsten Schulten (2023): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Tarifgeschehen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Berlin, 242 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn auf das Tarifgeschehen ausgewählter Niedriglohnbranchen hatte. Die Analyse konzentriert sich auf den Zeitraum von Anfang des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2022, sodass insbesondere die Rolle des Mindestlohns unter den Bedingungen der Corona-Pandemie berücksichtigt wird. Einen besonderen Schwerpunkt stellt zudem die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 dar. Untersucht wird, welche Zusammenhänge zwischen dem Tarifgeschehen sowie den Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns bestehen und welche Folgen sich durch die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro je Stunde für das Tarifgeschehen abzeichnen. Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk. Außerdem wurde stellvertretend für die Kinobranche, in der es keinen Branchentarifvertrag gibt, ein Haustarifvertrag der Kinokette CinemaxX einbezogen. Da in den untersuchten Branchen teilweise regional verhandelt wird, wurde der Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg gerichtet. Damit wurden nicht nur ein West- und ein Osttarifgebiet ausgewählt, sondern auch Branchen, in denen zumeist regelmäßig Tarifverhandlungen stattfanden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einflüsse des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Ergebnisse ausgewählter Niedriglohnbranchen (2023)

    Fulda, Carolin; Schröder, Christoph; Lesch, Hagen; Vogel, Sandra;

    Zitatform

    Fulda, Carolin, Hagen Lesch, Christoph Schröder & Sandra Vogel (2023): Einflüsse des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen: Ergebnisse ausgewählter Niedriglohnbranchen. (IW-Analysen / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 154), Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / German Economic Institute, 65 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Analyse untersucht, welche Zusammenhänge zwischen dem Tarifgeschehen sowie den seit Juni 2020 von der Mindestlohnkommission beschlossenen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns bestehen und welchen Einfluss der politische Eingriff in den Anpassungsmechanismus im Jahr 2022 hatte. Zu den untersuchten Branchen gehören die Landwirtschaft, die Fleischwirtschaft, das Bäckerhandwerk, der Einzelhandel, die Floristik, das Gastgewerbe, die Systemgastronomie, die privaten Wach- und Sicherheitsdienste, das Gebäudereiniger- und das Friseurhandwerk, jeweils mit Fokus auf die Tarifgebiete Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg. Die Verbindung quantitativer und qualitativer Methoden zeigt, dass das Tarifgeschehen vor allem durch den Beschluss der Bundesregierung beeinflusst wurde, den Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen. Viele Tariflohngruppen drohten durch den politischen Beschluss verdrängt zu werden. In den meisten der untersuchten Branchen gelang es, die Tarifstrukturen anzupassen. Auslaufende Tarifverträge wurden zumeist regulär erneuert, teilweise wurden auch Tarifverhandlungen vorgezogen. Mit dem jüngsten Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 ist die Verlässlichkeit in die Mindestlohnentwicklung zurückgekehrt. Das erleichtert es den Tarifvertragsparteien, mit den Mindestlohnerhöhungen Schritt zu halten und die zum Teil gestauchten Tariflohnstrukturen schrittweise wieder auszudifferenzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen (2021)

    Seiler, Kai; Krauss- Hoffmann, Peter; Brauner, Corinna ;

    Zitatform

    Seiler, Kai, Peter Krauss- Hoffmann & Corinna Brauner (2021): Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020. Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen. (LIA.impuls), Bochum, 13 S. DOI:10.48551/240b-dj58

    Abstract

    "Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland für die meisten Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) legt den Fokus seiner Betrachtungen zum Mindestlohn aufgrund seiner Zuständigkeit und Kompetenz dabei insbesondere auf das Zusammenspiel mit dem Arbeitsschutzgeschehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2016)

    Bachmann, Ronald ; Martínez Flores, Fernanda; Frings, Hanna ; Dürig, Wolfgang; Bömer, Miriam; Höckel, Lisa Sofie;

    Zitatform

    Bömer, Miriam, Wolfgang Dürig, Lisa Sofie Höckel & Fernanda Martínez Flores (2016): Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. (RWI-Projektbericht), Essen, 160 S.

    Abstract

    "Im vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse zweier umfangreicher Befragungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung präsentiert. Diese Befragungen wurden im zweiten Halbjahr 2016 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW durch das RWI durchgeführt. Datengrundlage waren die Datenbestände der DRV Rheinland und der DRV Westfalen für Juni 2016, aus denen insgesamt 25.000 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und 10.000 Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben wurden. Die Befragungsergebnisse können angesichts von Vergleichen zwischen den Charakteristika der Befragten und den Charakteristika der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten in NRW und in der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativ für die befragte Altersgruppe angesehen werden. Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Studie entspricht einer Studie zur geringfügigen Beschäftigung in NRW, die im Jahr 2012 durchgeführt worden war (RWI 2012). Somit liefert die vorliegende Untersuchung nicht nur eine genaue Bestandsaufnahme von geringfügiger Beschäftigung in NRW im Jahr 2016, es kann auch auf die Entwicklungen in diesem Bereich seit 2012 eingegangen werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1.1.2015 von Interesse." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Weiterbildung der Betriebe in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung - Befragungswelle 2015 (2016)

    Frei, Marek; Putzing, Monika; Dahms, Vera; Prick, Simone;

    Zitatform

    Frei, Marek, Vera Dahms, Monika Putzing & Simone Prick (2016): Mindestlohn und Weiterbildung der Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung - Befragungswelle 2015. Düsseldorf, 60 S.

    Abstract

    "Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit führt jährlich eine bundesweite Befragung von Arbeitgebern durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2015 fand diese Befragung zum zwanzigsten Mal statt. Kontinuierliche Beobachtungen und auf empirische Daten gestützte Analysen sind eine notwendige Voraussetzung, um auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen im Beschäftigungssystem reagieren zu können. Mit den jüngsten Daten des IAB-Betriebspanels Nordrhein-Westfalen stehen Ergebnisse zu verschiedenen arbeitspolitischen Aspekten, angefangen von der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung über die Einstellungsbereitschaft von Personalverantwortlichen gegenüber bestimmten Personengruppen bis hin zur betrieblichen Reichweite von Tarifverträgen, zur Verfügung.
    Im Mittelpunkt des diesjährigen Ergebnisberichtes zur Befragungswelle 2015 stehen die beiden Themen Mindestlohn und Weiterbildung. Mit dem erstgenannten Schwerpunkt knüpft die Befragung an die aktuelle politische Debatte zum Thema an. Mit der aktuellen Befragung, welche im dritten Quartal des Jahres 2015 und damit ca. sieben bis neun Monate nach der Einführung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt wurde, werden Befunde zur Struktur der von der Mindestlohneinführung betroffenen Betriebe präsentiert. Diese werden ergänzt um Ergebnisse zu den Reaktionen der betroffenen Betriebe." (Textauszug, IAB-Doku)

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