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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Sonstiges"
  • Literaturhinweis

    Essays in Applied Labor Economics (2021)

    Kunaschk, Max;

    Zitatform

    Kunaschk, Max (2021): Essays in Applied Labor Economics. Erlangen, 175 S.

    Abstract

    "Diese Dissertation besteht aus vier unabhängigen Studien und behandelt die Themen Mindestlöhne, Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Effekte einer großen Elterngeldreform, und Langzeitarbeitslosigkeit. Die breite der analysierten Themen zeigt die vielfältigen Möglichkeiten auf, die administrative Daten für die Forschung in der angewandten Wirtschaftswissenschaft bieten und diese Dissertation trägt damit neue Erkenntnisse zu zentralen Themen der Arbeitsmarktökonomik bei. Die erste Studie befasst sich mit den kausalen Effekten der Einführung eines Mindestlohns im deutschen Friseurgewerbe. Besonders an dem Sektor ist, dass er viele Charakteristika aufweist, die man von einem Arbeitsmarkt mit vollständiger Konkurrenz erwarten würde. Mithilfe der Vollerhebung aller abhängig beschäftigten Friseure in Deutschland und eines Difference-in-Differences-Ansatzes zeigt die Studie, dass selbst Mindestlöhne die, im Vergleich zum herrschenden Lohnniveau, relativ hoch sind, nicht zwangsläufig zu negativen Beschäftigungseffekten führen müssen, wie man es in einem Arbeitsmarkt mit vollständiger Konkurrenz eigentlich erwarten würde. Stattdessen zeigt die Studie, dass die Mindestlohneinführung zu einer Erhöhung der Verbraucherpreise geführt hat. Dies zeigt, dass zwar auch relativ hohe Mindestlöhne nicht zwangsläufig zu Arbeitsplatzverlusten führen, dies aber unter Umständen durch höhere Preise für Konsumenten kompensiert wird. Die zweite Studie befasst sich mit den kausalen Effekten der Einführung des nationalen Mindestlohns im Jahr 2015 auf geplante Humankapitalinvestitionen von Jugendlichen. Für diese Studie kombinieren wir Befragungsdaten mit einem Fokus auf Bildung mit administrativen Arbeitsmarktdaten. Mithilfe eines Difference-in-Differences-Ansatzes zeigt die Studie, dass die Reform die Wahrscheinlichkeit erhöht hat, dass Jugendliche einen höheren Schulabschluss erreichen wollen. Weiterhin zeigt die Studie mithilfe eines Triple Differencein-Differences-Ansatzes, dass dieser positive Effekt durch leistungsschwächere Jugendliche getrieben wird. Insgesamt implizieren die Ergebnisse, dass Jugendliche vorausschauend handeln und hinsichtlich ihrer Humankapitalentscheidungen sowohl auf Veränderungen von Löhnen, als auch auf Veränderungen der Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsplatz zu finden reagieren. Die dritte Studie befasst sich mit Unterschieden in den Effekten des Kinderkriegens auf Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt in West- und Ostdeutschland, sowie mit den kausalen Effekten einer großen Elterngeldreform auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Müttern und Vätern. Diese Studie kombiniert verschiedene neue Ansätze, welche die Analysemöglichkeiten der administrativen Daten stark erweitern. Mithilfe eines Event-Study-Ansatzes zeigt die Studie, dass die Geburt des ersten Kindes die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Frauen in West- und in Ostdeutschland noch deutlich unterschiedlich beeinflusst, während es bei Männern kaum Unterschiede gibt. Hinsichtlich der Elterngeldreform zeigt die Studie, dass diese den Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen, stark erhöht hat. Mithilfe eines neuen empirischen Ansatzes, der einen Event-Study-Ansatz mit einem Difference-in-Differences-Ansatz kombiniert, zeigt die Studie weiterhin, dass die Elterngeldreform das Arbeitsangebot von Männern und Frauen im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes verringert hat, die Reform aber nach Ablauf der Periode während der Elterngeld gezahlt wird keine Auswirkungen auf die Beschäftigung beider Partner hatte. Letztlich zeigt die Studie noch, dass es keine langfristigen Effekte auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit beider Partner hat, wenn der Vater Elternzeit nimmt. Die vierte Studie vergleicht verschiedene statistische Methoden zur Vorhersage von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Studie vergleicht Vorhersagen basierend auf logistischen Regressionsmodellen mit Vorhersagen basierend auf Random Forest Modellen und zeigt, dass, abhängig davon welche Ziele verfolgt werden und welche Budgetrestriktionen die Möglichkeiten staatlicher Jobvermittlung einschränken, eine der beiden Methoden zu bevorzugen ist. Vorhersagen basierend auf logistischen Regressionsmodellen identifizieren einen größeren Anteil der Personen, die Langzeitarbeitslos werden, während Vorhersagen basierend auf Random Forest Modellen einen geringeren Anteil an nicht-Langzeitarbeitslosen falsch als solche klassifizieren. Weiterhin zeigt die Studie, wie staatliche Arbeitsvermittlung potenzielle statistischer Diskriminierung adressieren kann und diskutiert Fragen hinsichtlich der praktischen Implementierung statistischer Vorhersagemethoden. Durch die Nutzung qualitativ hochwertiger administrativer Daten in Kombination mit einer Vielfalt empirischer Methoden trägt diese Dissertation somit zum Feld der angewandten Arbeitsmarktökonomik bei, indem sie neue Erkenntnisse zu wichtigen Themen des Feldes liefert. Während die ersten drei Studien hauptsächlich auf die Identifikation kausaler Effekte von Arbeitsmarktreformen abzielen, beschäftigt sich die vierte Studie vornehmlich mit den praktischen Implikationen der Nutzung statistischer Vorhersagemethoden in staatlicher Arbeitsvermittlung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kunaschk, Max;
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  • Literaturhinweis

    Unsichere Arbeit: Sorgen und Ängste von Beschäftigten im Gastgewerbe nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (2019)

    Herok, Stefanie; Himmelreicher, Ralf; Spahn, Dorina;

    Zitatform

    Herok, Stefanie, Ralf Himmelreicher & Dorina Spahn (2019): Unsichere Arbeit. Sorgen und Ängste von Beschäftigten im Gastgewerbe nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. In: C. Lübke & J. Delhey (Hrsg.) (2019): Diagnose Angstgesellschaft? : Was wir wirklich über die Gefühlslage der Menschen wissen, S. 137-164. DOI:10.14361/9783839446140-007

    Abstract

    "Um die Effekte der Einführung des Mindestlohns beurteilen zu können, werden Beschäftigte im Gastgewerbe im Hinblick auf ihre subjektive Lage und ihre Sorgen und Ängste befragt.
    Zur Untersuchung dieser Thematik haben wir ein qualitatives Forschungsdesign gewählt, um die Beschäftigten im Gastgewerbe als soziale Akteure verstehen zu können. Das bedeutet, sie werden als '[...] handelnde, eigensinnige und ihr Leben mit Sinn erfüllende Subjekte' (Hürtgen/Voswinkel 2016: 503) in ihrer sozialen Wirklichkeit betrachtet. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst im zweiten Abschnitt theoretische Vorüberlegungen dargelegt und darauf basierend drei Forschungsfragen abgeleitet. Der dritte Abschnitt skizziert in Form eines Branchenbildes die Besonderheiten von Beschäftigungsverhältnissen im Gastgewerbe. Anschließend werden das qualitative Forschungsdesign und die benutzte Auswertungsmethode beschrieben. Der fünfte und zentrale Abschnitt stellt die empirischen Befunde zur subjektiven Lage und zu den Sorgen und Ängsten der Beschäftigten im Gastgewebe dar. Abschließend werden die subjektiven Einschätzungen der Befragten zusammenfassend bewertet und sozial- und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder adressiert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Arbeitsbehörde und Reform der EU-Entsenderichtlinie - Wirksame Instrumente zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping? (2019)

    Wagner, Bettina;

    Zitatform

    Wagner, Bettina (2019): Europäische Arbeitsbehörde und Reform der EU-Entsenderichtlinie - Wirksame Instrumente zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping? In: WISO, Jg. 42, H. 3, S. 11-25.

    Abstract

    "Dieser Beitrag widmet sich der Einführung der Europäischen Arbeitsbehörde sowie der Reform der Entsenderichtlinie und analysiert diese Maßnahmen in Hinblick auf ihre Wirksamkeit in der Bekämpfung von Sozialdumping. In der EU ansässige Firmen haben das Recht, grenzübergreifend Dienstleistungen anzubieten und zur Ausführung der Tätigkeiten eigene Arbeitnehmer/-innen zu entsenden. Diese Freiheiten werden seit vielen Jahren intensiv, aber nicht immer nur zum Vorteil der betroffenen Arbeitnehmer/-innen angewandt und wurden seitdem durch eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen ausgelegt und erweitert. Die Spannungsfelder und Interessenkonflikte, die sich zwischen den Akteuren/-innen auftun und wie diese innerhalb einer ständig wachsenden Europäischen Union verhandelt werden und werden sollten, ist ein weiterer Schwerpunkt dieses Beitrags" (Autorenreferat, © ISW-Linz)

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  • Literaturhinweis

    Können Mindestlöhne Armut vermeiden? (2015)

    Börsch-Supan, Axel;

    Zitatform

    Börsch-Supan, Axel (2015): Können Mindestlöhne Armut vermeiden? (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2015,02), München, 7 S.

    Abstract

    Die klassische ökonomische Sichtweise ist, dass hohe Mindestlöhne diejenigen Menschen vom Arbeitsmarkt ausschließen, deren Produktivität so gering ist, dass es sich nicht lohnt, sie zum Mindestlohn einzustellen, weil Maschinen oder Menschen im Ausland die Arbeit billiger machen können. Die Gegenposition behauptet, dass hohe Mindestlöhne Geschäftsmodelle verhinderten, bei der die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer ausbeuten oder Lohnsubventionen des Staates abschöpfen; zudem verschaffe der Mindestlohn wegen seiner Armut vermeidenden Wirkung ein Minimum an Kaufkraft und helfe daher auch der makroökonomischen Stabilität. Der Beitrag argumentiert im Sinne der ersten Position und untersucht die Wirkung der branchenspezifischen Mindestlöhne am Beispiel der Postzustellung - PIN-Post und Deutsche Post AG -, und kritisiert gängige Vorurteile in Politik und Gesellschaft über die Arbeitsmarktfolgen der Einführung von Mindestlöhnen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Price effects of the minimum wage: a survey data analysis for the German construction sector (2015)

    Werner, Thomas; Sell, Friedrich L.;

    Zitatform

    Werner, Thomas & Friedrich L. Sell (2015): Price effects of the minimum wage. A survey data analysis for the German construction sector. In: Labour, Jg. 29, H. 3, S. 310-326. DOI:10.1111/labr.12058

    Abstract

    "Utilizing the link between employment and price changes as a result of minimum wages, we use firm-level data to evaluate the effect of minimum wage introduction in the German construction sector. In East Germany we find significant positive price effects that exclude the possibility of rising employment. Rather, the results indicate the existence of a competitive sector-specific labour market, and thus declining employment. In contrast, we cannot find any significant price reaction for West Germany. This suggests that the implemented minimum wage in West Germany is too low in comparison to the predominantly paid wages and is hence not binding." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne: Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden (2014)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Stichnoth, Holger; Blum, Bianca; Walter, Thomas; Butschek, Sebastian; Werthwein, Jennifer; Fitzenberger, Bernd ; Weiss, Florian; Gürtzgen, Nicole; Ohmstedt, Jan Simon; Dörr, Annabelle; Lagodny, Julius; Bonin, Holger; Hahn, Laura; Gregory, Terry; Fessler, Philipp;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Holger Bonin, Sebastian Butschek, Annabelle Dörr, Bernd Fitzenberger, Terry Gregory, Nicole Gürtzgen, Holger Stichnoth, Thomas Walter & Jennifer Werthwein (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden. Mannheim, 140 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) im Jahre 1996 hat die rechtliche Grundlage gelegt, tarifvertragliche Bestimmungen per Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung auf alle Beschäftigten einer Branche auszuweiten. Während das Gesetz zunächst nur das Bauhaupt- und zwei Baunebengewerbe betraf, wurden bis zum Jahre 2010 insgesamt elf Branchen für jeweils unterschiedliche Geltungszeiträume in das AEntG aufgenommen. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in acht der elf Branchen wurden im Auftrag des BMAS und vor dem Hintergrund des § 24 AEntG durch verschiedene Forschungseinrichtungen evaluiert. Die Ergebnisse lagen im November 2011 vor.
    Der im § 24 AEntG formulierte Evaluationsauftrag der Auswirkungen von Mindestlohnregelungen besteht auch über diese erste Evaluationsrunde hinaus. Für das Jahr 2014/2015 ist daher eine zweite Evaluationsrunde geplant. Diese soll die Erfahrungen der ersten Evaluationsrunde nutzen, um die Evaluationen der Mindestlohnwirkungen zu verbessern und das Evaluationsinstrumentarium gegebenenfalls zu erweitern.
    Die in der ersten Evaluationsrunde untersuchten Branchen lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen (für eine detailliertere Darstellung siehe hierzu Kapitel 2). Die erste Gruppe umfasst mit dem Bauhauptgewerbe, Malern und Lackierern, dem Dachdecker- und Elektrohandwerk Branchen des Bauhauptund Baunebengewerbes mit einem hohen Facharbeiteranteil. Zur zweiten Gruppe gehören die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie die Gebäudereinigung, die durch eine hohe Arbeitsintensität und einfache, standardisierte Dienstleistungen geprägt sind. Die dritte Gruppe der Branchen schließlich besteht aus der Abfallwirtschaft und der Pflegebranche - zwei Branchen, die durch eine sehr spezifische Situation auf den relevanten Gütermärkten gekennzeichnet sind. Diese Typisierung basiert zwar auf den bisher evaluierten acht Branchen, eignet sich aber prinzipiell auch dazu, die meisten der in der Zwischenzeit in das AEntG aufgenommenen Branchen (Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Gerüstbauer, Steinmetze sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe) oder zukünftige mögliche Branchen, wie etwa das Friseurhandwerk zu erfassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ; Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Minimum wages as a barrier to entry: evidence from Germany (2014)

    Bachmann, Ronald ; Frings, Hanna ; Bauer, Thomas K.;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Thomas K. Bauer & Hanna Frings (2014): Minimum wages as a barrier to entry. Evidence from Germany. In: Labour, Jg. 28, H. 3, S. 338-357. DOI:10.1111/labr.12034

    Abstract

    "This study analyses employers' support for the introduction of industry-specific minimum wages as a cost-raising strategy in order to deter market entry. Using a unique data set consisting of 800 firms in the German service sector, we show that high-productivity employers support minimum wages. We further find some evidence that minimum wage support is higher in industries and regions with low barriers to entry. This is particularly the case in East Germany, where the perceived threat of low-wage competition from Central and Eastern European countries is relatively high. In addition, firms paying collectively agreed wages are more strongly in favour of minimum wages." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne: Erschließung neuer Datenquellen (2014)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias; Verbeek, Hans; Fertig, Michael; Bender, Stefan;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Hans Verbeek, Matthias Umkehrer, Michael Fertig & Stefan Bender (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Erschließung neuer Datenquellen. (FDZ-Methodenreport 03/2014 (de)), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Dieser Methodenreport erfasst und untersucht systematisch den aktuell vorhandenen Datenbestand in Deutschland und seine Eignung für die Untersuchung von branchenspezifischen Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Ziel ist es neue Datenquellen für die Evaluation zu erschließen, das Analysepotenzial von bereits für die Evaluation genutzten Datenquellen zu bewerten und mögliche Erweiterungs- bzw. Verbesserungsvorschläge herauszuarbeiten. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass es zwar nicht einen allumfassenden Datensatz für die Evaluation von branchenspezifischen Mindestlöhnen in Deutschland gibt, die existierenden Datensätze insgesamt jedoch eine ausreichende Basis für eine Evaluation darstellen, sofern sie sinnvoll miteinander kombiniert werden (dürfen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

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    Anhang
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  • Literaturhinweis

    Turning the switch: An evaluation of the minimum wage in the German electrical trade using repeated natural experiments (2013)

    Boockmann, Bernhard; Krumm, Raimund; Rattenhuber, Pia; Neumann, Michael;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Raimund Krumm, Michael Neumann & Pia Rattenhuber (2013): Turning the switch: An evaluation of the minimum wage in the German electrical trade using repeated natural experiments. In: German economic review, Jg. 14, H. 3, S. 316-348. DOI:10.1111/geer.12016

    Abstract

    "The introduction, abolition and subsequent re-introduction of the minimum wage in the German electrical trade gave rise to series of natural experiments, which are used to study minimum wage effects. We find similar impacts in all three cases on wages, employment and the receipt of public welfare benefits. Average wages are raised by the minimum wage in East Germany, but there is almost no evidence for employment effects. The results also show that the wage effect is quickly undone after the abolition of the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe (2012)

    Apel, Helmut; Bachmann, Ronald ; Paloyo, Alfredo; Bender, Stefan; Möller, Joachim; Umkehrer, Matthias; König, Marion; Schaffner, Sandra; Frings, Hanna ; Tamm, Marcus; Fertig, Michael; Wolter, Stefanie; Vom Berge, Philipp ;

    Zitatform

    Apel, Helmut, Ronald Bachmann, Stefan Bender, Philipp Vom Berge, Michael Fertig, Hanna Frings, Marion König, Joachim Möller, Alfredo Paloyo, Sandra Schaffner, Marcus Tamm, Matthias Umkehrer & Stefanie Wolter (2012): Arbeitsmarktwirkungen der Mindestlohneinführung im Bauhauptgewerbe. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 257-277., 2012-09-20. DOI:10.1007/s12651-012-0114-x

    Abstract

    "Zum 1. Januar 1997 wurde im Bauhauptgewerbe ein Mindestlohn eingeführt, der bis heute besteht. Die Studie fasst verschiedene Ergebnisse zu den Folgen dieser Mindestlohnregelung zusammen. In Ostdeutschland war die Betroffenheit durch den Mindestlohn zum Zeitpunkt der Einführung stärker ausgeprägt als in Westdeutschland. Zudem wird seit dessen Einführung ein hoher Anteil der gewerblichen Arbeitnehmer im ostdeutschen Bauhauptgewerbe nahe dieser Untergrenze entlohnt. In Westdeutschland ist dies nicht der Fall. Für die Mindestlohneinführung zeigen sich positive Auswirkungen auf das Lohnwachstum in beiden Landesteilen. Nur sehr geringe oder keine Folgen lassen sich für die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer nachweisen. Auswirkungen auf ausländische Betriebe und deren Beschäftigte sowie Selbständige können kausalanalytisch nicht untersucht werden. Aufgrund der Besonderheiten des Bauhauptgewerbes ist bei der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige bzw. Gesamtdeutschland allerdings Vorsicht geboten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb (2012)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Gregory, Terry; Rammer, Christian;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Terry Gregory & Christian Rammer (2012): Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 233-256., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0112-z

    Abstract

    "Der seit 1997 im Dachdeckerhandwerk eingeführte und seit 2003 bundeseinheitlich geregelte, allgemeinverbindliche Mindestlohn führt vor allem in Ostdeutschland auch im internationalen Vergleich zu einer starken Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn. Die damit einhergehende effektive Kostenbelastung fällt dennoch begrenzt aus. Auf der Basis von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen sowohl im Vergleich zu einer nicht von einem Mindestlohn betroffenen Baunebenbranche als auch auf Basis eines Vergleichs von unterschiedlich stark durch den Mindestlohn betroffenen Beschäftigten des Dachdeckerhandwerks, werden die kausalen Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die mit dem Mindestlohn einhergehenden Lohnzuwächse nur teilweise in Einkommenszuwächse übersetzen. Zudem lassen sich trotz einiger negativer Beschäftigungsergebnisse für die von einem bindenden Mindestlohn betroffenen Beschäftigten keine Veränderung der Gesamtbeschäftigung feststellen. Dies liegt möglicherweise daran, dass mindestlohnbedingte Kostensteigerungen zumindest teilweise über höhere Preise an die Kunden weitergegeben wurden. Eindeutige Effekte auf die Wettbewerbssituation im Dachdeckerhandwerk konnten hingegen nicht nachgewiesen werden, wenngleich sich für Ostdeutschland eine gewisse Verschiebung der Gründungstätigkeit und des Unternehmensbestands in Richtung Ein-Personen-Unternehmen zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages as a barrier to entry: evidence from Germany (2012)

    Bachmann, Ronald ; Bauer, Thomas K.; Kröger, Hanna;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Thomas K. Bauer & Hanna Kröger (2012): Minimum wages as a barrier to entry. Evidence from Germany. (IZA discussion paper 6484), Bonn, 27 S.

    Abstract

    "Diese Studie analysiert, in welchem Maße Arbeitgeber die Einführung von sektoralen Mindestlöhnen unterstützen, um durch diese Kostenerhöhung den Marktzugang zu erschweren. Die Datengrundlage bildet ein einzigartiger Datensatz, der 800 Firmen im Dienstleistungsbereich in Deutschland abdeckt. Wir finden Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mit hoher Produktivität Mindestlöhne unterstützen. Außerdem zeigen wir, dass die Zustimmung zu einer Mindestlohneinführung in Wirtschaftszweigen und Regionen höher ist, wenn die dortigen Markteintrittsbarrieren geringer sind. Dies ist vor allem in Ostdeutschland der Fall, wo der Konkurrenzdruck durch Niedriglohnkonkurrenz aus Mittel- und Osteuropa als besonders stark wahrgenommen wird. Des Weiteren befürworten Arbeitgeber, die tariflich vereinbarte Löhne zahlen, Mindestlöhne vor allem dann, wenn der gewerkschaftliche Abdeckungsgrad und der tarifliche Lohnaufschlag besonders hoch sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages as a barrier to entry: evidence from Germany (2012)

    Bachmann, Ronald ; Bauer, Thomas K.; Kröger, Hanna;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Thomas K. Bauer & Hanna Kröger (2012): Minimum wages as a barrier to entry. Evidence from Germany. (Ruhr economic papers 329), Essen, 27 S. DOI:10.4419/86788378

    Abstract

    "Diese Studie analysiert, in welchem Maße Arbeitgeber die Einführung von sektoralen Mindestlöhnen unterstützen, um durch diese Kostenerhöhung den Marktzugang zu erschweren. Die Datengrundlage bildet ein einzigartiger Datensatz, der 800 Firmen im Dienstleistungsbereich in Deutschland abdeckt. Wir finden Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mit hoher Produktivität Mindestlöhne unterstützen. Außerdem zeigen wir, dass die Zustimmung zu einer Mindestlohneinführung in Wirtschaftszweigen und Regionen höher ist, wenn die dortigen Markteintrittsbarrieren geringer sind. Dies ist vor allem in Ostdeutschland der Fall, wo der Konkurrenzdruck durch Niedriglohnkonkurrenz aus Mittel- und Osteuropa als besonders stark wahrgenommen wird. Des Weiteren befürworten Arbeitgeber, die tariflich vereinbarte Löhne zahlen, Mindestlöhne vor allem dann, wenn der gewerkschaftliche Abdeckungsgrad und der tarifliche Lohnaufschlag besonders hoch sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Beschäftigung und den Arbeitnehmerschutz in der Abfallwirtschaft (2012)

    Gürtzgen, Nicole; Sprietsma, Maresa; Niefert, Michaela; Gottschalk, Sandra;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Maresa Sprietsma, Michaela Niefert & Sandra Gottschalk (2012): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes auf die Beschäftigung und den Arbeitnehmerschutz in der Abfallwirtschaft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 303-330., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0118-6

    Abstract

    "Der Beitrag liefert eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation der Einführung des Mindestlohnes in der Abfallwirtschaft zum 01.01.2010. Die Evaluation setzt sich aus einem Branchenbild sowie einer kausalen Wirkungsanalyse des Mindestlohnes auf Basis einer Unternehmensbefragung zusammen. Auf Basis der Befragungsdaten zeigt sich, dass die Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn mit ca. 23 % der Unternehmen und 6 % der Beschäftigten als gering einzustufen ist. Die Resultate der Wirkungsanalyse mit Hilfe verschiedener Kontrollgruppenansätze deuten darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohnes innerhalb der bisherigen Geltungsdauer auf die Beschäftigung keine messbaren Effekte entfaltet hat. Bezogen auf den Arbeitnehmerschutz lässt sich als Folge des Mindestlohnes eine Tendenz zur Verdichtung der Arbeit sowie zur Zunahme ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse feststellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Minimum wages and competition: the case of the German roofing sector (2012)

    Kraft, Kornelius; Gottschalk, Sandra; Rammer, Christian;

    Zitatform

    Kraft, Kornelius, Christian Rammer & Sandra Gottschalk (2012): Minimum wages and competition. The case of the German roofing sector. (ZEW discussion paper 2012-083), Mannheim, 42 S.

    Abstract

    "This paper analyses the effects of minimum wages on competition in the German roofing sector. The case is particularly interesting since this sector is faced with a uniform minimum wage despite significant regional disparities in productivity and wages. As a control industry we take the plumbing sector, which shows a similar market structure and demand trend but is not subject to a minimum wage. Employing a comprehensive firm panel data and using a difference-in-difference approach, we estimate the impacts of minimum wages on market entries and exits and firms' profitability. We find significant effects for East Germany which point to a substantial shift in industry structure. Minimum wages decreased both market entries and exits for roofing firms while they increased entries of sole traders. A decreasing number of non-sole traders lowered competition for this group of firms and helped them to increase profitability. The increasing share of sole traders may indicate some type of evasion strategy in eastern Germany, particularly since wages for skilled roofers declined towards the minimum wage. In the western part of the country minimum wages had no impact on competition." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2012)

    Mesaros, Leila; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Mesaros, Leila & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 279-302., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0116-8

    Abstract

    "Die Mindestlohnregelungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft betreffen Wäschereien, die mehr als 80 % ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielen. Die Wirkungen konnten aufgrund gravierender Datenmängel nur deskriptiv und auf der Basis eigener Erhebungen (Betriebsbefragung, Betriebsfallstudien und Experteninterviews) untersucht werden. Die Ergebnisse der Evaluation legen nahe, dass die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Entlohnung durchaus beachtlich waren. In etwa einem Drittel der Mindestlohn-Betriebe mussten in Folge der Mindestlohnregelungen Löhne erhöht werden, in Ostdeutschland sogar in zwei Drittel der Betriebe. In gut 31 % der Betriebe mit Lohnerhöhungen wurden auch die Löhne in den höheren Lohngruppen angehoben. Nennenswerte Wirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb durch die Einführung der Mindestlohnregelungen konnten dagegen nicht festgestellt werden. Vor allem die Betriebsfallstudien ergaben, dass andere Faktoren als wettbewerbsrelevanter eingeschätzt werden. Die repräsentative Betriebsbefragung hat gezeigt, dass offenbar auch eine Grauzone beim Geltungsbereich des Mindestlohns existiert. Manche Betriebe bezeichneten sich als mindestlohnpflichtig, obwohl sie nach eigenen Angaben einen Umsatzanteil mit gewerblichen Kunden von 80 % oder weniger hatten. Andere Betriebe sahen sich nicht an den Mindestlohn gebunden, obwohl sie ihren Umsatzanteil im Objektkundengeschäft auf über 80 % bezifferten. Diese Unsicherheiten könnten an unklaren Abgrenzungskriterien des Geltungsbereichs der Mindestlöhne und Informationsmängeln liegen. Auch von Seiten der Kontrollbehörden wurde auf Abgrenzungsprobleme verwiesen, die die Aufdeckung von Verstößen erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe: Gutachten (2012)

    Möller, Joachim; König, Marion; Tamm, Marcus; Dony, Elke; Wolter, Stefanie; Vom Berge, Philipp ; Fertig, Michael; Bender, Stefan; Güttler, Detlef; Fausel, Gudrun; Hense, Christine; Frings, Hanna ; Apel, Helmut; Umkehrer, Matthias; Daumann, Volker; Paloyo, Alfredo; Kleinemeier, Rita; Bachmann, Ronald ; Puhe, Henry; Janßen-Timmen, Ronald; Broszeit, Sandra; Schaffner, Sandra; Seth, Stefan; Fausel, Gudrun; Voit, Alfons;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Stefan Bender, Marion König, Philipp Vom Berge, Matthias Umkehrer, Stefanie Wolter, Sandra Schaffner, Ronald Bachmann, Hanna Frings, Ronald Janßen-Timmen, Alfredo Paloyo, Marcus Tamm, Michael Fertig & Helmut Apel (2012): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe. Gutachten. (IAB-Bibliothek 336), Bielefeld: Bertelsmann, 567 S. DOI:10.3278/300783w

    Abstract

    "Die Wirkungen von Mindestlöhnen sind in Politik und Wissenschaft gleichermaßen umstritten. Dies gilt auch für die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Regelungen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen. Vor diesem Hintergrund haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in einer empirisch und methodisch sehr breit angelegten Studie die Wirkungen des 1997 im Bauhauptgewerbe eingeführten Mindestlohns untersucht. Dabei wurden die Effekte der Mindestlohnregelung auf die Entwicklung von Löhnen, Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Wettbewerbsfähigkeit - jeweils getrennt für West- und Ostdeutschland - analysiert. Während die Auswirkungen auf die Löhne in Ostdeutschland demnach ausgeprägter waren als in Westdeutschland, lassen sich generell keine gravierenden Folgen für die Beschäftigung nachweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Dachdeckerhandwerk: Endbericht (2011)

    Aretz, Bodo; Gottschalk, Sandra; Niefert, Michaela; Gregory, Terry; Schröder, Helmut; Schütz, Holger; Arntz, Melanie ; Rammer, Christian;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Sandra Gottschalk, Terry Gregory, Michaela Niefert, Christian Rammer, Helmut Schröder & Holger Schütz (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Dachdeckerhandwerk. Endbericht. Mannheim, 454 S.

    Abstract

    "Der Geltungsbereich des Mindestlohns erstreckt sich laut Tarifvertrag auf alle gewerblichen, sozialversicherungspflichtigen und volljährigen Arbeitnehmer von Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Dies umfasst entgegen dem Wortlaut des Tarifvertrages auch geringfügig Beschäftigte, da es bei der Anwendung des Mindestlohns auf die Tätigkeit und nicht den Umfang der Beschäftigung ankommt. Trotz der ein oder anderen nicht intendierten Wirkung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk steht die Branche einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn weitgehend positiv gegenüber. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter sind einhellig der Meinung, dass der Mindestlohn eine wichtige untere Haltelinie für den Preiswettbewerb darstellt, der somit Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Arbeitnehmer/Innen reduziere. Die Durchführung von Kontrollen stellt dafür jedoch eine Grundvoraussetzung dar. Aus der Sicht der Verbände reichen die Bemühungen der Kontrollinstanzen und die Sanktionsmöglichkeiten bislang nicht aus. Angesichts der sich vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels zukünftig verändernden Rahmenbedingungen ist es denkbar, dass sich auch die Wirkungen des Mindestlohns in der Branche verändern. Eine fortgesetzte wissenschaftliche Begleitung des Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk ist daher sinnvoll und wünschenswert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Verbeek, Hans; Kleimann, Rolf; Koch, Andreas; Weber, Regina; Harsch, Katrin; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Späth, Jochen ; Klee, Günther; Rattenhuber, Pia; Kirchmann, Andrea; Krumm, Raimund;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Andreas Koch, Raimund Krumm, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen Branche: Maler- und Lackiererhandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 259 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Maler- und Lackiererhandwerk wurde mit der Ersten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 14. November 2003 (BGBl. I Nr. 55 S. 2279) erstmalig ein branchenweiter Mindestlohn durchgesetzt und durch die Zweite bis Fünfte Verordnung mit nur wenigen kurzen Unterbrechungen fortgeführt. Der Mindestlohn beträgt derzeit im Geltungsbereich West 11,50 EUR für gelernte Arbeitnehmer und 9,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer. Im Geltungsbereich Ost gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50 EUR. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 erhöhen sich die einzelnen Mindestentgelt-Stundenlöhne um jeweils 0,25 EUR.
    Von den Regelungen werden ungefähr 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Rechtsverordnung nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk: Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2011)

    Boockmann, Bernhard; Neumann, Michael; Krumm, Raimund; Verbeek, Hans; Koch, Andreas; Späth, Jochen ; Klempt, Charlotte; Rattenhuber, Pia; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald; Klee, Günther; Weber, Regina; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Harsch, Katrin;

    Zitatform

    Harsch, Katrin, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Charlotte Klempt, Andreas Koch, Raimund Krumm, Michael Neumann, Pia Rattenhuber, Martin Rosemann, Jochen Späth, Harald Strotmann, Hans Verbeek & Regina Weber (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen - Branche: Elektrohandwerk. Abschlussbericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Tübingen, 256 S.

    Abstract

    "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist seit 1996 in Kraft und regelt durch die Ausdehnung tarifvertraglicher Bestimmungen branchenspezifische Mindestlöhne. Die ersten Branchen, für die das Gesetz galt, waren das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckergewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie das Elektrohandwerk. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2007 und 2009 auf weitere Branchen ausgedehnt.
    Im Elektrohandwerk wurde bzw. wird vom 01.07.1997 bis zum 30.04.2003 sowie seit dem 01.09.2007 auf dem Wege einer Allgemeinverbindlicherklärung ein branchenspezifischer Mindestlohn durchgesetzt. Zwischen dem 01.05.2003 und dem 31.08.2007 bestand kein verbindlicher Mindestlohn. Die derzeitige Allgemeinverbindlichkeiterklärung (AVE) vom 14.12.2010 gilt zunächst bis Ende 2013. Laut Tarifvertrag beträgt das Mindestentgelt ab 1. Januar 2011 9,70 Euro, ab Januar 2012 9,80 Euro und von Januar bis Dezember 2013 9,90 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestentgelt-Stundenlohn ab 2011 8,40 Euro, ab 2012 8,65 Euro und von Januar bis Dezember 2013 8,85 Euro.
    Von den Regelungen werden ungefähr 243.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne die Allgemeinverbindlichkeit nicht von tariflichen Regelungen erfasst würden, dürfte erheblich sein.
    Die Lohntarifverträge im Elektrohandwerk enthalten zumeist höhere Mindestlöhne als der Mindestlohntarifvertrag. So beträgt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe in Baden-Württemberg 12,00 Euro, in Nordrhein-Westfalen allerdings nur 9,09 Euro. Neben dem Mindestlohntarifvertrag gelten im Elektrohandwerk noch weitere für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die allerdings andere Regelungen betreffen als das Entgelt.
    Bisher gibt es fast keine Evidenz über die Wirkungen des Mindestlohns in diesen Branchen. Ziel des Projektes ist es daher zunächst, auf der Grundlage unterschiedlicher verfügbarer Datengrundlagen ein fundiertes und detailliertes Bild über die Strukturen in diesen drei Branchen und ihre Entwicklungen im Zeitablauf zu gewinnen. Aufbauend auf diesen deskriptiven Branchenstrukturanalysen beschäftigt sich das Projekt insbesondere mit wirkungsanalytischen Fragen. Dabei sollen einerseits die Wirkungen der Einführung des Mindestlohns durch das Entsendegesetz auf wirtschaftspolitische Zielvariablen erfasst werden. Andererseits sollen die dahinter liegenden Wirkmechanismen identifiziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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