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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn für"
  • Literaturhinweis

    The employment effects of raising negotiated minimum wages for apprentices (2023)

    Linckh, Carolin; Neuber-Pohl, Caroline ; Pfeifer, Harald ;

    Zitatform

    Linckh, Carolin, Caroline Neuber-Pohl & Harald Pfeifer (2023): The employment effects of raising negotiated minimum wages for apprentices. (Working paper / Swiss Leading House 202), Zürich, 45 S.

    Abstract

    "This study examines the employment effects of raising the minimum wages for underage apprentices in Germany. To estimate our effects, we exploit age-, sector-, and state-level variations of negotiated minimum wage increases within a triple difference framework. Using a full sample of apprenticeship contracts, we find negative employment effects, as the number of training contracts for underage apprentices decreases significantly due to the minimum wage adjustments. Furthermore, we find that the negative employment effect increases with the size of the minimum wage adjustments. The effects are mainly driven by a reduction in contracts for low-qualified training applicants and for sectors where firms mainly follow a substitution- rather than an investment-oriented training strategy." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis (2021)

    Dayioglu, Meltem ; Kucukbayrak, Muserref; Tumen, Semih ;

    Zitatform

    Dayioglu, Meltem, Muserref Kucukbayrak & Semih Tumen (2021): The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis. (GLO discussion paper / Global Labor Organization 973), Essen, 45 S.

    Abstract

    "We exploit an age-specific minimum wage rule - which sets a lower minimum wage for workers of age 15 than the adult minimum wage paid to workers of age 16 and above - and its abolition to estimate the causal effect of a minimum wage increase on youth employment and education in Turkey. Using a regression discontinuity design in tandem with a difference-in-discontinuities analysis, we find that increasing the minimum wage reduces the employment probability of young males by 2.5-3.1 percentage points. We also document that, initially, the minimum wage increase does not lead to a major change in high school enrollment, while the likelihood of transitioning into "neither in employment nor in education and training" (NEET) category notably increases. However, in the medium term, the NEET effect is transitory; school enrollment increases over time and absorbs the negative employment effect. We argue that policy effects have mostly been driven by demand-side forces rather than supply side." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn für Jugendliche?: Mögliche Effekte einer Abschaffung der Ausnahmeregelung für jugendliche Beschäftigte vom gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur schriftlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 16.3.2020 (2020)

    Bossler, Mario ; Dietrich, Hans ; Kunaschk, Max;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Hans Dietrich & Max Kunaschk (2020): Mindestlohn für Jugendliche? Mögliche Effekte einer Abschaffung der Ausnahmeregelung für jugendliche Beschäftigte vom gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur schriftlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 16.3.2020. (IAB-Stellungnahme 02/2020), Nürnberg, 10 S.

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme für den Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Antrag 'Mindestlohn auch für Jugendliche' der Abgeordneten des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) kommentiert das IAB mögliche Auswirkungen der Abschaffung der Ausnahmeregelung für Jugendliche unter 18 Jahren vom Mindestlohn. Insbesondere diskutiert das IAB Effekte einer Gesetzesänderung auf die Beschäftigungswirkungen für Jugendliche und Bildungsentscheidungen von Jugendlichen. Dabei werden sowohl der Stand der internationalen Literatur wie der Kenntnisstand in Deutschland berücksichtigt. Die aktuellen Befunde zur Mindestlohngesetzgebung lassen sich kaum auf die Situation jugendlicher Erwerbstätiger unter 18 Jahren übertragen. Demzufolge können auf dieser Basis kaum Vorhersagen zur Wirkung der beabsichtigten Gesetzesänderung getroffen werden. Aus der internationalen Literatur lassen sich jedoch einige relevante Argumente für und gegen die Abschaffung der Ausnahmeregelung für Jugendliche vom allgemeinen Mindestlohn ableiten. Auf der einen Seite kann davon ausgegangen werden, dass eine Ausweitung des Mindestlohns zu steigenden Bildungsinvestitionen führen könnte. Auf der anderen Seite ist das Risiko zu beachten, dass Jugendliche bei dann steigender Lohnerwartung vorzeitig die Schule verlassen und Bildungsinvestitionen reduzieren könnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    UK national minimum wage and labor market outcomes of young workers (2018)

    Fidrmuc, Jan; Tena, J. D.;

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    Fidrmuc, Jan & J. D. Tena (2018): UK national minimum wage and labor market outcomes of young workers. In: Economics. The open-access, open-assessment e-journal, Jg. 12, S. 1-28. DOI:10.5018/economics-ejournal.ja.2018-5

    Abstract

    "The UK national minimum wage (NMW) is age-specific with the most important threshold at the age of 22 (lowered to 21 from 2010 onwards) when workers become eligible for the adult rate. The authors estimate the impact of this threshold on employment by means of a regression discontinuity analysis. Because this threshold is known in advance, they investigate the presence of discontinuities in both the level and the slope of employment probabilities at different ages around the threshold. Their results indicate that turning 22 does not significantly change the employment probability. However, they find a significant change in the slope of the probability of being employed around one year before, suggesting a smooth deterioration of employment probability before turning 22 rather than a sudden change at a particular age. This finding is confirmed by a difference-in-difference analysis. However, no such effect can be found during the period preceding the introduction of the NMW." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit (2017)

    Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Osiander, Christopher ; Klingert, Isabell; Moczall, Andreas; Vom Berge, Philipp ; Lietzmann, Torsten; Wolff, Joachim; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Kerstin Bruckmeier, Isabell Klingert, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Christopher Osiander, Philipp Vom Berge & Joachim Wolff (2017): Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. (IAB-Stellungnahme 02/2017), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2016/2017 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur stark verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit gebeten. Langzeitarbeitslose konnten in der letzten Dekade zwar durchaus von der Zunahme der Beschäftigung in Deutschland profitieren. Parallel zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist seit 2012 allerdings kein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit mehr zu verzeichnen, ihr Ausmaß liegt relativ stabil bei etwas über einer Million Personen.
    Im Herbst 2016 äußerte sich das IAB zu den Möglichkeiten der Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Beratung und Vermittlung sowie die aktive Arbeitsmarktpolitik und ging dabei auf mögliche Ursachen für die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit, auf eine bessere finanzielle Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, auf spezifische Qualifizierungsbedarfe wie auch auf Instrumente wie öffentlich geförderte Beschäftigung und einen sozialen Arbeitsmarkt ein. Das IAB äußerte sich außerdem zur Rolle des Niedriglohnsektors für Langzeitarbeitslose, zum Einfluss des Anspruchslohns auf den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und zu den bisherigen Forschungsergebnissen zur Wirkung der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The German generation internship and the minimum wage introduction: Evidence from big data (2017)

    Bossler, Mario ; Wegmann, Jakob;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Jakob Wegmann (2017): The German generation internship and the minimum wage introduction: Evidence from big data. (LASER discussion papers 105), Erlangen, 23 S., Anhang.

    Abstract

    "Effects of the German minimum wage on internships are widely debated. However, there is a lack of comprehensive data concerning internships in Germany. We pursue an innovative approach by using Google search data and analyze the labor supply side, i.e., how the search intensity for internships changed during the time of the minimum wage introduction. While we do not detect an effect on the search for internship positions in general, the distinction between compulsory and voluntary internships gained in importance. Most impressively, a difference-in-differences comparison with other countries in Europe demonstrates that the minimum wage effectively reduced Google search for 'generation internship'. This suggests that the underlying societal phenomenon of a generation entering internships without a perspective for regular jobs has lost in relevance." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Effects of collective minimum wages on youth employment in Austria (2017)

    Christl, Michael ; Köppl-Turyna, Monika; Kucsera, Dénes;

    Zitatform

    Christl, Michael, Monika Köppl-Turyna & Dénes Kucsera (2017): Effects of collective minimum wages on youth employment in Austria. In: Empirica, Jg. 44, H. 4, S. 781-805. DOI:10.1007/s10663-016-9341-7

    Abstract

    "This paper analyzes the impact of collective minimum wages on youth employment for 14 sectors of the Austrian economy, taking into account the possibility of nonlinearity. We find that when the real index of minimum wage rises above a certain point, negative employment effects for young individuals (aged between 19 and 25 years) can be expected in Austria. In five of seven market sectors the minimum wage lies above the optimal level that maximizes the employment of young workers." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The effects of minimum wages on firm-financed apprenticeship training (2017)

    Schumann, Mathias;

    Zitatform

    Schumann, Mathias (2017): The effects of minimum wages on firm-financed apprenticeship training. In: Labour economics, Jg. 47, H. August, S. 163-181. DOI:10.1016/j.labeco.2017.05.002

    Abstract

    "This study analyzes the short-term effects of the minimum wage introduction on firm-provided apprenticeship training in the main construction sector in Germany. While the minimum wage was binding for regular blue-collar workers, apprentices were exempt. The analysis is based on a large administrative firm-level data set. The results of difference-in-differences and synthetic control estimations show that the minimum wage decreased both a firm's likelihood to train new apprentices and number of new apprentices. This study provides evidence that minimum wages deter firms from financing training in general skills when labor turnover is high and that firm training is a minimum wage channel of adjustment." (Author's abstract, © 2017 Elsevier) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeitund Soziales vom (2017): Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11118 (09.02.2017)), 2 S.

    Abstract

    "Die Ausnahmeregel des Mindestlohngesetzes, wonach Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung kein Mindestlohn gezahlt werden muss, wird nur in sehr wenigen Fällen angewandt, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung. Darin heißt es weiter, dass die Ausnahmeregel keinen 'signifikanten Effekt' auf den Lohn habe, den Langzeitarbeitslose kurz nach Eintritt in eine Beschäftigung erzielen. Außerdem sei eine Häufung von Einstellungen Langzeitarbeitsloser zu Lasten anderer Arbeitnehmer anhand der vorhandenen Daten nicht zu erkennen. Auch fänden sich in den Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) keine Hinweise auf Drehtüreffekte, also einer Häufung von Entlassungen, wenn die Ausnahmeregel nach sechs Monaten ausläuft. Auch wenn das Ziel, Langzeitarbeitslosen einen Weg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, bisher kaum erreicht worden sei, plant die Regierung derzeit nicht, diese Ausnahmeregel abzuschaffen. Eine weitere Evaluation sei aber nötig, heißt es in der Unterrichtung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The effects of minimum wages on youth employment and income: minimum wages reduce entry-level jobs, training, and lifetime income (2016)

    Kalenkoski, Charlene Marie;

    Zitatform

    Kalenkoski, Charlene Marie (2016): The effects of minimum wages on youth employment and income. Minimum wages reduce entry-level jobs, training, and lifetime income. (IZA world of labor 243), Bonn, 10 S. DOI:10.15185/izawol.243

    Abstract

    "Empirische Studien belegen, dass Mindestlöhne die Beschäftigungschancen für junge Geringqualifizierte reduzieren. Zwar profitieren diejenigen, die einen Job finden, von höheren Einstiegslöhnen. Für arbeitslose Jugendliche wird der Arbeitsmarkteinstieg dagegen schwerer, was zu langfristigen Einkommenseinbußen führt. Das Lebenseinkommen sinkt zusätzlich aufgrund mangelnder betrieblicher Qualifizierungsangebote. Auszubildende sollten daher vom Mindestlohn ausgenommen sein. Durch staatliche Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen ließe sich ungelernten Jugendlichen effektiver helfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbegleitforschung - Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose: Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Strien, Karsten; Hense, Christine; Puhe, Henry; Becker, Sebastian; Kleinmeier, Rita; Trenkle, Simon ; Klingert, Isabell; Lenhart, Julia; Daumann, Volker; Umkehrer, Matthias; Büschel, Ulrike;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Isabell Klingert, Sebastian Becker, Julia Lenhart, Simon Trenkle, Matthias Umkehrer, Karsten Strien, Christine Hense, Henry Puhe, Rita Kleinmeier, Volker Daumann & Ulrike Büschel (2016): Mindestlohnbegleitforschung - Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). (IAB-Forschungsbericht 08/2016), Nürnberg, 131 S.

    Abstract

    "Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes wurde zum 1. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der flächendeckend 8,50 Euro/Stunde beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB III waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung allerdings nicht. Die Ausnahmeregelung wurde mit einem Evaluationsauftrag versehen, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Erwartungen an diese Ausnahmeregelung, diskutiert ihre Bedeutung in der Praxis und prüft ihre Folgen empirisch.
    Die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gilt als besonders schwierig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals liegen mehrere Vermittlungshemmnisse vor, die sich zum Teil bedingen und die einer Beschäftigungsaufnahme im Weg stehen. Diese reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über mangelnde Qualifikation, Flexibilität oder Motivation bis hin zu unrealistischen Vorstellungen beim Gehalt oder Vorbehalten der Arbeitgeber. Ist die Jobsuche von Langzeitarbeitslosen erfolgreich, sind die Einstiegslöhne häufig relativ niedrig.
    Vor dem Hintergrund dieser Problematik wurde die Ausnahmeregelung kontrovers diskutiert. Einerseits wurde mit ihr die Hoffnung verbunden, einer möglichen Verschlechterung der Integrationschancen durch den Mindestlohn entgegen zu wirken. Andererseits wurde bemängelt, sie könnte eine Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen darstellen, demotivierend sein und die Beschäftigungsstabilität von Langzeitarbeitslosen weiter verschlechtern. Außerdem könnten wirkungsvollere, bereits vorhandene Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias; Lenhart, Julia; Klingert, Isabell; Büschel, Ulrike; Becker, Sebastian; Kleinmeier, Rita; Hense, Christine; Trenkle, Simon ; Puhe, Henry; Strien, Karsten; Daumann, Volker;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Isabell Klingert, Sebastian Becker, Julia Lenhart, Simon Trenkle, Matthias Umkehrer, Ulrike Büschel, Rita Kleinmeier, Christine Hense, Henry Puhe, Karsten Strien & Volker Daumann (2016): Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt. (IAB-Kurzbericht 23/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Im Januar 2015 wurde in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde eingeführt. Gleichzeitig trat eine Ausnahme für Langzeitarbeitslose in Kraft, um deren generell schwierige Arbeitsmarktintegration nicht noch weiter zu erschweren. Diese Regelung wird in der politischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das IAB untersucht, wie sich die Ausnahmeregelung seither auf Löhne und Beschäftigung sowie auf die Praxis in den Jobcentern ausgewirkt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (WSI-Report 15), Düsseldorf, 18 S.

    Abstract

    "Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
    Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen mit der Entwicklung und Förderung von Langzeitarbeitslosen legen jedoch den Schluss nahe, dass hiermit eher das Gegenteil eintreten könnte. Insbesondere wenn die Ausnahmeregelung als pauschale Lohnsubvention genutzt und damit die bisherigen individuellen Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verdrängt werden sollten, könnten umfangreiche Substitutions- und Drehtüreffekte die Folge sein.
    Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn?: Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen. (WSI-Report 12), Düsseldorf, 12 S.

    Abstract

    "In der aktuellen Debatte um das neue deutsche Mindestlohnmodell mehren sich Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden, die für zahlreiche Arbeitnehmergruppen Ausnahmeregelungen festlegen wollen. Genannt werden geringfügig Beschäftigte, erwerbstätige Rentner, Schüler, Studenten, Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte und Hilfsarbeiter.
    Sollten sich diese Ausnahmen durchsetzen, würde mehr als jeder Dritte aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herausfallen. Dies entspräche knapp 2 Millionen Beschäftigten. Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor unterhalb der Mindestlohngrenze geschaffen.
    Die Untersuchung des WSI belegt des Weiteren, dass sich die Ausnahmeregelungen stark auf einige wenige Branchen konzentrieren würden. In diesen Branchen dürfte die Ausnahme großer Arbeitnehmergruppen erhebliche Risiken in der Form von Verdrängungs- und Substitutionseffekten zur Folge haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jugend ohne Mindestlohn?: zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Jugend ohne Mindestlohn? Zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte. (WSI-Report 14), Düsseldorf, 25 S.

    Abstract

    "Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Sowohl der Blick auf die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer, als auch eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen in Deutschland lässt die Argumente für eine Ausnahme einer ganzen Altersgruppe jedoch sehr fragwürdig erscheinen.
    Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute in vielen Branchen - die Einführung eines Mindestlohns wird diese Situation nicht grundlegend verändern.
    Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.
    Weitere Ausnahmeregelungen könnten in den typischen Tätigkeitsfeldern von Jugendlichen hingegen zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, durch die ältere Beschäftigte durch jüngere ersetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The UK minimum wage at 22 years of age: a regression discontinuity approach (2014)

    Dickens, Richard ; Wilkinson, David; Riley, Rebecca;

    Zitatform

    Dickens, Richard, Rebecca Riley & David Wilkinson (2014): The UK minimum wage at 22 years of age. A regression discontinuity approach. In: Journal of the Royal Statistical Society. Series A, Statistics in Society, Jg. 177, H. 1, S. 95-114. DOI:10.1111/rssa.12003

    Abstract

    "A regression discontinuity approach is used to analyse the effect of the legislated increase in the UK national minimum wage that occurs at age 22 years on various labour market outcomes. Using data from the Labour Force Survey we find an increase of 3 - 4 percentage points in the rate of employment of low skilled individuals. Unemployment declines among men and inactivity among women. We find no such effect before the national minimum wage was introduced and no robust impacts at age 21 or 23 years. Our results are robust to a range of specification tests." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen: Zeitgespräch (2014)

    Möller, Joachim; Zimmermann, Klaus F. ; Wagner, Gert G.; Schulten, Thorsten; Eichhorst, Werner; Horn, Gustav A. ; Brenke, Karl; Lesch, Hagen; Spermann, Alexander; Mayer, Alexander; Arni, Patrick; Schmid, Lisa ;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Karl Brenke, Gert G. Wagner, Thorsten Schulten, Gustav A. Horn, Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid, Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann & Klaus F. Zimmermann (2014): Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 6, S. 387-406.

    Abstract

    Der Bundestag wird das Mindestlohngesetz voraussichtlich Anfang Juli 2014 verabschieden. Ab Januar 2015 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden und mit wenigen Ausnahmen flächendeckend gelten. Diskutiert wird, welche Folgen der Mindestlohn auf die Beschäftigung und die Lohnentwicklung haben wird. Der Anpassungsdruck in Ostdeutschland wird durch das niedrigere Lohnniveau viel höher ausfallen, so dass eine regionale Staffelung geboten sein kann. Europäische Nachbarländer haben zudem gute Erfahrungen mit niedrigeren Jugendmindestlöhnen gemacht, damit die Ausbildungsneigung nicht abnimmt. Die Evaluation des Gesetzes ist erst für 2020 vorgesehen, während damit nach Auffassung der Autoren besser gleich begonnen werden sollte.
    Inhalt:
    Joachim Möller: Werden Auswirkungen des Mindeslohns überschätzt (387-392);
    Karl Brenke, Gert G. Wagner: Mindestlohn ante portas (392-395);
    Thorsten Schulten, Gustav Horn: Das Mindestlohngesetz - ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Lohnentwicklung (395-398);
    Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid: Das Mindestlohngesetz: Belastungsprobe für den Arbeitsmarkt (399-402);
    Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann, Klaus F. Zimmermann: Mindestlohnevaluation jetzt und nicht erst 2020 (403-406).

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Minimum wages and youth employment: evidence from the Finnish retail trade sector (2009)

    Böckerman, Petri ; Uusitalo, Roope;

    Zitatform

    Böckerman, Petri & Roope Uusitalo (2009): Minimum wages and youth employment. Evidence from the Finnish retail trade sector. In: BJIR, Jg. 47, H. 2, S. 388-405. DOI:10.1111/j.1467-8543.2009.00720.x

    Abstract

    "Following an agreement between the trade unions and the employer organizations in 1993, Finnish employers could temporarily pay less than the existing minimum wage for young workers. We examine the effects of these minimum wage exceptions by comparing the changes in wages and employment of the groups whose minimum wages were reduced with simultaneous changes among slightly older workers for whom the minimum wages remained unchanged. Our analysis is based on payroll record data and minimum wage agreements from the retail trade sector. The results show that average wages in the eligible group declined only modestly. We find no significant effects on employment." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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