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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Reichweite / Betroffenheit"
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen (2024)

    Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole & Franka Vetter (2024): Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen. In: IAB-Forum H. 04.04.2024, 2024-04-02. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240404.01

    Abstract

    "Die bislang deutlichste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 betraf knapp 20 Prozent der Betriebe in Deutschland. Nach Daten der IAB-Stellenerhebung zeigten sich dabei große Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen, wobei im Gastgewerbe anteilig am meisten, im Baugewerbe am wenigsten Betriebe betroffen waren. Als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns erhöhten die Betriebe nach eigenen Angaben am häufigsten die Preise von Produkten und Dienstleistungen. Sie stellten außerdem häufiger Investitionen und Neueinstellungen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka;
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  • Literaturhinweis

    Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany (2023)

    Backhaus, Teresa ; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Backhaus, Teresa & Kai-Uwe Müller (2023): Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany. In: Journal of European Social Policy, Jg. 33, H. 2, S. 216-232. DOI:10.1177/09589287221144233

    Abstract

    "Minimum wages are increasingly discussed as an instrument against (in-work) poverty and income inequality in Europe. Just recently the German government opted for a substantial ad-hoc increase of the minimum-wage level to €12 per hour mentioning poverty prevention as an explicit goal. We use the introduction of the federal minimum wage in Germany in 2015 to study its redistributive impact on disposable household incomes. Based on the German Socio-Economic Panel we analyse changes in poverty and income inequality investigating different mechanisms of the transmission from individual gross wage-rates to disposable household incomes. We find that the minimum wage is an inadequate tool for income redistribution because it does not target poor households. Individuals affected by the minimum wage are not primarily in households at the bottom of the income distribution but are spread across it. Consequently, welfare dependence decreases only marginally. The withdrawal of transfers or employment effects cannot explain the limited effect on poverty. Complementary simulations show that neither full compliance nor a markedly higher level of €12 per hour can render the minimum wage more effective in reducing poverty." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The Impact of Minimum Wages on Income Inequality in the EU (2023)

    Filauro, Stefano; Grünberger, Klaus; Narazani, Edlira;

    Zitatform

    Filauro, Stefano, Klaus Grünberger & Edlira Narazani (2023): The Impact of Minimum Wages on Income Inequality in the EU. (JRC working papers on taxation and structural reforms 2023,04), Seville, 33 S.

    Abstract

    "A number of studies documents that minimum wage policies have the potential to reduce income inequality. The recently adopted EU Commission's proposal for a Directive on adequate minimum wages was supported by a detailed analysis of the social impacts of hypothetical minimum wage levels in countries with a statutory minimum wage. This paper extends these country-level analyses by exploring the impact of minimum wage policies on EU-level income inequality. To our knowledge, this is the first study that uses a microsimulation model such as EUROMOD to assess the impact of EU-promoted policies on the distribution of income in the EU, beyond their national effects. Assuming no employment effects, static simulation results show that a hypothetical minimum wage corresponding to 60% of the national median wage would bring about a small but significant reduction in EU-level disposable income inequality (by 0.75% in 2019 as measured through the Gini index). This result stems primarily from a reduction in the within-country component of income inequality as the effect on inequality between countries is rather muted. The reduction in EU-level income inequality is the highest in disposable incomes, but some reduction is detectable also in market incomes. In turn, the withdrawal of social benefits because of higher minimum wages seems to neutralise part of this inequality reduction." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;
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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Teichert, Christian ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Nicole Gürtzgen & Christian Teichert (2022): Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job. (IAB-Kurzbericht 12/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2212

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll gemäß Koalitionsbeschluss im Oktober 2022 auf 12 Euro steigen. Das Autorenteam untersucht, wie viele und welche bestehenden Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen im Jahr 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt wurden und damit von der beschlossenen Mindestlohnerhöhung betroffen sein dürften. Schätzungen zufolge lag der Bruttostundenlohn 2021 insgesamt bei mehr als jedem fünften Beschäftigungsverhältnis unter 12 Euro. Dabei spielt die Mindestlohnerhöhung insbesondere für Teilzeit- und Minijobs eine große Rolle. So wären 2021 hochgerechnet mehr als sieben von zehn Minijobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen gewesen, bei den sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs waren es 24 und 9 Prozent. Deutliche Unterschiede in der Betroffenheit gibt es auch zwischen den Wirtschaftszweigen. Zudem sind Neueinstellungen deutlich häufiger betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wage and tolerance for inequality (2022)

    Fazio, Andrea ; Reggiani, Tommaso ;

    Zitatform

    Fazio, Andrea & Tommaso Reggiani (2022): Minimum wage and tolerance for inequality. (MUNI ECON working paper 2022-07), Brno, 19 S.

    Abstract

    "We suggest that people advocate for equality also because they fear income losses below a given reference point. Stabilizing their baseline income can make workers more tolerant of inequality. We present evidence of this attitude in the UK by exploiting the introduction of the National Minimum Wage (NMW), which institutionally set a baseline pay reducing the risk of income losses for British workers at the bottom of the income distribution. Based on data from the British Household Panel Survey, we show that workers that benefited from the NMW program became relatively more tolerant of inequality and more likely to vote for the Conservative party." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbeschäftigte in der Corona-Pandemie – Sonderauswertung zu den Folgen der Corona-Pandemie für Beschäftigte im Mindestlohnbereich (2022)

    Jaenichen, Ursula;

    Zitatform

    Jaenichen, Ursula (2022): Mindestlohnbeschäftigte in der Corona-Pandemie – Sonderauswertung zu den Folgen der Corona-Pandemie für Beschäftigte im Mindestlohnbereich. (IAB-Forschungsbericht 12/2022), Nürnberg, 56 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2212

    Abstract

    "In einem für die Mindestlohnkommission durchgeführten Forschungsprojekt wurde die potenziell stärkere Belastung von Mindestlohnbeschäftigten in der ersten Phase der Coronakrise untersucht. In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse vorgestellt. Datengrundlage ist die erste Welle des „Hochfrequenten Online Personen Panel“ (HOPP) vom Mai 2020 in Verbindung mit Informationen aus den „Integrierten Erwerbsbiographien“ (IEB) und den „Integrierten Coronabiographien“ (ICB) des IAB. Unter anderem zeigt sich, dass nach Beginn der Pandemie die Zahl der geleisteten Wochenstunden bei Mindestlohnbeschäftigen vergleichsweise stark zurückgegangen ist. Mindestlohnbeschäftigte wie auch Beschäftigte mit einem Stundenentgelt zwischen 10 und 15 Euro verzeichnen häufiger Rückgänge in den Haushaltseinkommen. Der Anteil Kurzarbeitender unter den Mindestlohnbeschäftigten entspricht in etwa dem Durchschnitt, jedoch sind Mindestlohnbeschäftigte in kleineren Betrieben überdurchschnittlich oft in Kurzarbeit. Zudem sind Mindestlohnbeschäftigte mit einem größeren Anteil ihrer Arbeitszeit in Kurzarbeit als andere Beschäftigte. Mindestlohnbeschäftigte arbeiten signifikant seltener im Homeoffice als andere Beschäftigte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jaenichen, Ursula;
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  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Gürtzgen, Nicole; Teichert, Christian ; Schludi, Martin; Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Martin Schludi, Nicole Gürtzgen, Christian Teichert, Mario Bossler & Erik-Benjamin Börschlein; Nicole Gürtzgen, Christian Teichert, Mario Bossler & Erik-Benjamin Börschlein (sonst. bet. Pers.) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Monopsony power and the demand for low-skilled workers (2022)

    Kölling, Arnd ;

    Zitatform

    Kölling, Arnd (2022): Monopsony power and the demand for low-skilled workers. In: The Economic and Labour Relations Review, Jg. 33, H. 2, S. 377-395. DOI:10.1177/10353046211042427

    Abstract

    "This study analyses firms’ labour demand when employers have at least some monopsony power. It is argued that without taking into account (quasi-)monopsonistic structures of the labour market, wrong predictions are made about the effects of minimum wages. Using switching fractional panel probit regressions with German establishment data, I find that slightly more than 80% of establishments exercise some degree of monopsony power in their demand for low-skilled workers. The outcome suggests that a 1% increase in payments for low-skilled workers would, in these firms, increase employment for this group by 1.12%, while firms without monopsony power reduce the number of low-skilled, by about 1.63% for the same increase in remuneration. The study can probably also be used to explain the limited employment effects of the introduction of a statutory minimum wage in Germany and thus leads to a better understanding of the labour market for low-skilled workers." (Author's abstract, IAB-Doku, © SAGE) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn 12 Euro: Auswirkungen in den Kreisen (2022)

    Pusch, Toralf; Seils, Eric;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Eric Seils (2022): Mindestlohn 12 Euro: Auswirkungen in den Kreisen. (WSI policy brief 72), Düsseldorf, 22 S.

    Abstract

    "Am 1. Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Es handelt sich um die größte Reform des Mindestlohns seit seiner Einführung Anfang 2015. Gewerkschaften und Sozialdemokraten können die Anhebung als großen Erfolg verbuchen. Naturgemäß ist das öffentliche Interesse an Informationen zu den Auswirkungen der Reform groß. Inzwischen liegen einige Schätzungen dazu vor, wie viele Beschäftigte von dieser Anhebung profitieren werden. Darüber hinaus besteht aber auch ein reges Interesse an regional tief gegliederten Zahlen zur Reichweite der Mindestlohnanhebung. Die vorliegende Publikation möchte diese Lücke schließen. Zunächst gehen wir auf die bisher vorliegenden Untersuchungen zur Reichweite des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ein. Zweitens legen wir eine aktuelle Hochrechnung der Reichweite der Mindestlohnanhebung für die Bundesebene auf der Grundlage des SOEP vor. Im dritten Abschnitt stellen wir unser Regionalisierungsverfahren vor. Im Anschluss werden die Ergebnisse auf der Kreisebene vorgestellt. Abschließend wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)

    Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;

    Zitatform

    Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.

    Abstract

    "Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis (2021)

    Dayioglu, Meltem ; Kucukbayrak, Muserref; Tumen, Semih ;

    Zitatform

    Dayioglu, Meltem, Muserref Kucukbayrak & Semih Tumen (2021): The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis. (GLO discussion paper / Global Labor Organization 973), Essen, 45 S.

    Abstract

    "We exploit an age-specific minimum wage rule - which sets a lower minimum wage for workers of age 15 than the adult minimum wage paid to workers of age 16 and above - and its abolition to estimate the causal effect of a minimum wage increase on youth employment and education in Turkey. Using a regression discontinuity design in tandem with a difference-in-discontinuities analysis, we find that increasing the minimum wage reduces the employment probability of young males by 2.5-3.1 percentage points. We also document that, initially, the minimum wage increase does not lead to a major change in high school enrollment, while the likelihood of transitioning into "neither in employment nor in education and training" (NEET) category notably increases. However, in the medium term, the NEET effect is transitory; school enrollment increases over time and absorbs the negative employment effect. We argue that policy effects have mostly been driven by demand-side forces rather than supply side." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)

    Kagerl, Christian ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9

    Abstract

    "Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kagerl, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn?: Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank (2021)

    Lübker, Malte;

    Zitatform

    Lübker, Malte (2021): Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. (WSI policy brief 59), Düsseldorf, 23 S.

    Abstract

    "Ein Mindestlohn von 12 Euro würde auch jenseits von Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel eine breite Wirkung entfalten. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa auch Beschäftigte in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und den Büroetagen deutscher Unternehmen erwarten. Frauen würden von einem höheren Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für die Untersuchung wurden Gehaltsangaben von annähernd 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet. Lohnspiegel.de wird vom WSI wissenschaftlich betreut." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung (2021)

    Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Ohlert, Clemens (2021): Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung. (baua: Fokus), Dortmund, 11 S. DOI:10.21934/baua:fokus20210331

    Abstract

    "Ob und wie stark sich der gesetzliche Mindestlohn auf Betriebe auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Ausmaß diese vom Mindestlohn betroffen sind. Der vorliegende Beitrag nimmt erstmals differenzierte Auswertungen der Verdienststrukturerhebung (VSE) zur betrieblichen Betroffenheit von der Einführung des Mindestlohns vor. Es zeigt sich, dass etwa 37 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens ein Beschäftigungsverhältnis aufwiesen, in dem der Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lag. In diesen überwiegend kleinen Betrieben waren im Durchschnitt 4,3 Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwa 57 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen. Im Vergleich zu den verfügbaren Ergebnissen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigt sich ein höheres Niveau der betrieblichen Mindestlohnbetroffenheit sowie eine ähnliche Struktur betroffener Betriebe je nach Regionen, Branchen und Betriebsgröße." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)

    Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
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