Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
-
Literaturhinweis
Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung: Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (2025)
Busch, Anne; Krieger, Benedikt; Krusee, Sebastian; Goluchowicz, Kerstin; Baumann, Fabienne-Agnes;Zitatform
Busch, Anne, Fabienne-Agnes Baumann, Benedikt Krieger, Kerstin Goluchowicz & Sebastian Krusee (2025): Analysepotenziale von OnlineStellenanzeigen und Methoden Maschinellen Lernens am Beispiel der Mindestlohnforschung. Hat der Mindestlohn die Nachfrage von Kompetenzen durch Arbeitgeber verändert? (iit Perspektive / Institut für Innovation und Technik 80), Berlin, 17 S. DOI:10.23776/2025_09
Abstract
"Diese iit-perspektive beleuchtet das Potenzial innovativer Datenzugänge (Online-Stellenanzeigen) und Analysemethoden (Methoden des maschinellen Lernens) für sozialwissenschaftliche Fragestellungen am Beispiel der Mindestlohnforschung. So ist es mit Online-Stellenanzeigen als Datengrundlage beispielsweise möglich zu untersuchen, inwieweit die Einführung bzw. Erhöhung des Mindestlohns die von Arbeitgebern geforderten beruflichen Kompetenzen verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings (2025)
Zitatform
Dütsch, Matthias, Clemens Ohlert & Arne Baumann (2025): The Minimum Wage in Germany: Institutional Setting and a Systematic Review of Key Findings. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 245, H. 1-2, S. 113-151. DOI:10.1515/jbnst-2023-0038
Abstract
"The introduction of a statutory minimum wage in Germany in 2015 aimed at improving the welfare of low-wage workers but was also accompanied by concerns about distortions in Europe’s largest economy. This paper provides a comprehensive survey of results from the evaluation of the German minimum wage by compiling recent descriptive evidence and a systematic literature review on causal effects through 2022. On 1 October 2022, the minimum wage was raised legislatively by 15 percent to 12 euros per hour, which affected approximately 5.8 million employees and 23 percent of companies. The war in Ukraine and the coronavirus pandemic hit minimum wage workers and minimum wage firms harder than the rest of the economy. The minimum wage thus far had the strongest causal effects directly after its introduction. Hourly wages increased, while working hours decreased, resulting in mixed effects on monthly wages. Overall employment fell slightly, with a decline in marginal employment in particular. Companies’ wage costs increased, and as productivity did not change, profits declined." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))
-
Literaturhinweis
"Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang (2025)
Zitatform
Heise, Arne (2025): "Und ewig grüßt das Murmeltier": Mindestlohnforschung im Denkstilzwang. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 116), Hamburg, 23 S.
Abstract
"Vor Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war sich die Arbeitsmarktökonomik weitgehend darin einig, dass dieses 'soziale Experiment' mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten bezahlt werden müsste. Die Begleitforschung zur Mindestlohneinführung konnte dann aber die prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nachweisen und musste auch für Deutschland - wie überall, wo Mindestlöhne existieren und deren Effekte erforscht werden - die 'Flüchtigkeit der Beschäftigungseffekt' zugeben. In diesem Beitrag wird die Diskussion um die Einführung des Mindestlohns nachgezeichnet und die Reaktion der Wissenschaftlergemeinschaft auf die Abweichung der tatsächlichen Beschäftigungsentwicklung von den modellgestützten Prognosen - was wissenschaftstheoretisch als 'Anomalie' oder 'Krise' verstanden werden kann - auf der Grundlage der Fleckschen Denkstil-Theorie analysiert. Dazu werden 2 Phasen - die Phase der Einführung des Mindestlohns und die Phase der drastischen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 - unterschieden, um einerseits Lernprozesse, andererseits aber auch die Resilienz eines herrschenden Paradigmas untersuchen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung: Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2025)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2025): Regelbasierte statt politische Mindestlohnanpassung. Schriftliche Stellungnahme zur fünften Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2025,10), Köln, 18 S.
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn wurde bis einschließlich Juli 2022 durch die Mindestlohnkommission gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission (GO-MLK) vom 27. Januar 2016 nachlaufend an die Tariflohnentwicklung angepasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick: Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025 (2025)
Zitatform
Lübker, Malte, Thorsten Schulten & Alexander Herzog-Stein (2025): 10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 88), Düsseldorf, 42 S.
Abstract
"In der folgenden Stellungnahme soll die Entwicklung des Mindestlohns im Lichte der hier diskutierten Orientierungsgrößen analysiert werden. Dazu zählen die Tarifentwicklung (Abschnitt 2), der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten (Abschnitt 3) sowie die weiteren Kriterien aus Artikel 5 (4) der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (Abschnitt 4). Auf Grundlage dieser Analyse wird in einem kurzen Fazit der Rahmen für zukünftige Mindestlohnerhöhungen abgesteckt (Abschnitt 5)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (2024)
Zitatform
Bossler, Mario, Lars Chittka & Thorsten Schank (2024): A 22 percent increase in the German minimum wage: nothing crazy! (arXiv papers 2405.12608), 52 S. DOI:10.48550/arXiv.2405.12608
Abstract
"We present the first empirical evidence on the 22 percent increase in the German minimum wage, implemented in 2022, raising it from Euro 9.82 to 10.45 in July and to Euro 12 in October. Leveraging the German Earnings Survey, a large and novel data source comprising around 8 million employee-level observations reported by employers each month, we apply a difference-in-difference-in-differences approach to analyze the policy's impact on hourly wages, monthly earnings, employment, and working hours. Our findings reveal significant positive effects on wages, affirming the policy's intended benefits for low-wage workers. Interestingly, we identify a negative effect on working hours, mainly driven by minijobbers. The hours effect results in an implied labor demand elasticity in terms of the employment volume of -0.17 which only partially offsets the monthly wage gains. We neither observe a negative effect on the individual's employment retention nor the regional employment levels." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
The European Minimum Wage Directive – and why it is a challenge to trade unions' but not employers' unity (2024)
Zitatform
Dingeldey, Irene & Ilana Nussbaum Bitran (2024): The European Minimum Wage Directive – and why it is a challenge to trade unions' but not employers' unity. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 45, H. 2, S. 489-510. DOI:10.1177/0143831X231161840
Abstract
"The proposal of a European minimum wage directive by the European Commission was supposed to improve working conditions. This article asks why such an initiative created a challenge to the unity of unions, but not of employers’ associations at transnational level. The authors provide a network analysis of the communication structure of social partners. Applying Scharpf’s concepts of positive and negative integration and Hirschman’s typology of exit, voice and loyalty, the authors use qualitative methods to show how employers stayed loyal and united towards negative integration, while different voices arose within the European Trade Union Confederation (ETUC) leading to the temporary ‘exit’ of the Swedish Trade Union Confederation." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)
Zitatform
Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.
Abstract
"My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
-
Literaturhinweis
Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? (2024)
Zitatform
Schulten, Thorsten & Irene Dingeldey (2024): Die EU als Schrittmacher bei der Erhöhung von Mindestlohn und Tarifbindung? In: Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, Jg. 1, H. 1, S. 17-32. DOI:10.3790/vaw.2024.1439005
-
Literaturhinweis
Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns (2024)
Steuernagel, Anne; Krahé, Max;Zitatform
Steuernagel, Anne & Max Krahé (2024): Ambitioniert, aber vertretbar: Einordnung eines 16-Euro-Mindestlohns. (Research report / Dezernat Zukunft - Institut für Makrofinanzen 297838), Berlin, 28 S.
Abstract
"Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Dem sind Jahre vorausgegangen, in denen die Größe des Niedriglohnsektors in Deutschland erst stark anwuchs und dann auf hohem Niveau stagnierte (Grabka & Schröder 2019). Debatten um armutssichere Arbeit prägten die Diskussion. Außerhalb von Deutschland hatten zu diesem Zeitpunkt bereits viele andere Staaten einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Bei der Einführung 2015 bewegte sich die Höhe des Mindestlohns in Deutschland gemessen am Kaitz-Index1 im internationalen Mittelfeld" (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium) (2023)
Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian ; Biewen, Martin ; Fanfani, Bernardo ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Caldwell, Sydnee; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra; Müller, Steffen ;Zitatform
Bellmann, Lutz; Christian Dustmann, Martin Biewen, Bernardo Fanfani, Michael Oberfichtner, Bernd Fitzenberger, Sydnee Caldwell, Kerstin Ostermann, Alexandra Spitz-Oener & Steffen Müller (sonst. bet. Pers.) (2023): Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium). In: IAB-Forum H. 30.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231030.01
Abstract
"Zu einem besseren Verständnis der Lohnfindung und Lohnverteilung sowie der beruflichen Qualifikationen beizutragen – das war das Ziel der internationalen Konferenz „Recent Developments in Wage Determination, Distribution, and Job Skills“ am IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra;Ähnliche Treffer
also released in English -
Literaturhinweis
Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument (2023)
Bispinck, Reinhard;Zitatform
Bispinck, Reinhard (2023): Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument. (Analysen zur Tarifpolitik / WSI, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 93), Düsseldorf, 11 S.
Abstract
"Im vergangenen Jahr stand der allgemeine gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebung auf 12 Euro ab Oktober 2022 im Zentrum der Politik zur Begrenzung des Niedriglohnsektors. Zu Recht, denn die unmittelbare materielle Wirkung und die mittelbaren Auswirkungen etwa auf die Tarifpolitik können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei trat ein Instrument in den Hintergrund, das seit Mitte der 1990er Jahre in wechselndem Umfang für die Sicherung angemessener Entgelte in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt wird – die tariflichen Branchenmindestlöhne. Sie definieren eine Lohnuntergrenze, die von allen Betrieben einer Branche eingehalten werden muss, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. In Ergänzung zum gesetzlichen Mindestlohn haben die Branchenmindestlöhne eine wichtige Funktion zur Begrenzung von Niedriglöhnen und sie könnten und sollten in Zukunft eine stärkere Rolle spielen." (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages (2023)
Zitatform
Bosch, Gerhard, Frederic Hüttenhoff & Claudia Weinkopf (2023): The Monitoring and Enforcement of Minimum Wages. Wiesbaden: Springer VS, 297 S. DOI:10.1007/978-3-658-39898-9
Abstract
"The book presents the results of the first comprehensive empirical study on the control of minimum wages in Germany. It offers an overview of the challenges and problems of enforcement and compliance with minimum wages, taking three sectors as examples (construction, meat industry, hospitality). On the basis of numerous interviews with experts from the field (e.g. trade unions, employers' associations, customs) and a comprehensive evaluation of the broad international research literature, it identifies starting points and strategies for sustainably improving compliance with and enforcement of minimum wages." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer VS) ((en))
-
Literaturhinweis
Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung (2023)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Bernd Fitzenberger & Martin Popp (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum H. 11.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231211.01
Abstract
"Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Börschlein, Erik-Benjamin; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bossler, Mario ; -
Literaturhinweis
Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 75), Düsseldorf, 30 S.
Abstract
"Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen: Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2023)
Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;Zitatform
Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2023): Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen. Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,22), Köln, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hat mit Ihrer Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 per Gesetz auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen, in die Tarifautonomie eingegriffen und das Vertrauen in den Anpassungsmechanismus gestört." (Textauszug, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)
Viotto, Regina;Zitatform
Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.
Abstract
"Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
-
Literaturhinweis
Moonlighting and the Minimum Wage (2023)
Zitatform
Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308
Abstract
"In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Kerstin Bruckmeier, Torsten Lietzmann & Jürgen Wiemers (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 05/2022), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2205
Abstract
"Das IAB hat in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Vorschlägen des Abgeordnetenantrags bezüglich der Anpassung des Mindestlohns und der Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung abgegeben. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht werden. Ab 2023 soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit einem inhaltlich unveränderten gesetzlichen Auftrag über die Entwicklung des Mindestlohns entscheiden. Da in den letzten Jahren eine große Zahl der Beschäftigten noch unterhalb von 12 Euro entlohnt wurde, handelt es sich um einen bedeutenden Eingriff in den Arbeitsmarkt. Damit einhergehend ist mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen, wobei offen bleibt, inwiefern sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung auch in den monatlichen Arbeitseinkommen, einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs oder in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlägt. Eine Prognose über die Beschäftigungswirkung ist aus heutiger Sicht mit hoher Unsicherheit verbunden. Während die empirische Literatur zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die neuere makroökonomische Literatur ein durchaus positives Bild über die Wirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 zeichnen, lässt sich daraus keine belastbare Prognose ableiten, u. a. deshalb weil der Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten deutlich gegenüber 2015 ansteigen wird. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo jedoch attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns droht eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen lässt sich eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung begründen, da diese Beschäftigungsverhältnisse mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bossler, Mario ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209
Abstract
"Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Aspekt auswählen:
Aspekt zurücksetzen
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern