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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Sachsen"
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Längsschnittstudie für sächsische Betriebe (2017)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Ostmeier, Esther; Dummert, Sandra ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Sandra Dummert & Esther Ostmeier (2017): Mindestlohn: Längsschnittstudie für sächsische Betriebe. (IAB-Forschungsbericht 07/2017), Nürnberg, 42 S.

    Abstract

    "Im Vorfeld der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns galt das Bundesland Sachsen als besonders stark vom Mindestlohn betroffen. Dementsprechend gab es die Befürchtung, dass dort auch am stärksten betriebliche Anpassungsreaktionen auftreten würden. Auf Basis der Daten des IAB-Betriebspanels bestätigt sich zunächst, dass im Vergleich der Bundesländer für Sachsen der höchste Anteil an Mindestlohnbetrieben beobachtet wird und dass die Beschäftigungserwartungen im Jahr 2014 vergleichsweise negativ ausfielen. Betrachtet man betriebliche Anpassungsmaßnahmen infolge des Mindestlohns, zeigt sich zunächst ein vergleichsweise starker positiver Effekt auf die Bruttomonatslöhne betroffener Beschäftigter, aber auch auf die Löhne von Personen die bereits im Vorhinein oberhalb von 8,50 EURO entlohnt wurden. Die Analyse zeigt jedoch kaum Hinweise dafür, dass sich die betriebliche Arbeitsnachfrage in messbarem Ausmaß verringert hätte. Wenn überhaupt gab es eine leichte Zurückhaltung bei den Neueinstellungen. Vielmehr zeigt sich, wie auch in anderen Bundesländern, dass die Betriebe relativ häufig mit Preiserhöhungen oder einer Verringerung der Arbeitsstunden reagiert haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen: Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2016)

    Schubert, Antje; Weber, Michael; Kümmel, Jakob; Püschel, Veronika; Steinbrecher, Johannes; Thum, Marcel;

    Zitatform

    Schubert, Antje, Johannes Steinbrecher, Marcel Thum, Michael Weber, Jakob Kümmel & Veronika Püschel (2016): Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. (Ifo-Dresden-Studien 77), Dresden, 65 S.

    Abstract

    Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50?Euro je Stunde eingeführt. Dieser soll zum 1. Januar 2017 erstmals angepasst werden. Die Anpassung soll dabei laut Mindestlohngesetz die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und auf das Beschäftigungsniveau berücksichtigen. Besonders umfangreiche Wirkungen sind im Freistaat Sachsen zu erwarten, da der Mindestlohn hier eine besonders hohe Reichweite entfaltet. Vor diesem Hintergrund hat die Industrie- und Handelskammer Chemnitz die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts beauftragt, die bisherigen Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns in der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen zu untersuchen.

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