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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Projekte und Ergebnisse aus dem IAB"
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen (2024)

    Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole & Franka Vetter (2024): Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen. In: IAB-Forum H. 04.04.2024, 2024-04-02. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240404.01

    Abstract

    "Die bislang deutlichste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 betraf knapp 20 Prozent der Betriebe in Deutschland. Nach Daten der IAB-Stellenerhebung zeigten sich dabei große Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen, wobei im Gastgewerbe anteilig am meisten, im Baugewerbe am wenigsten Betriebe betroffen waren. Als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns erhöhten die Betriebe nach eigenen Angaben am häufigsten die Preise von Produkten und Dienstleistungen. Sie stellten außerdem häufiger Investitionen und Neueinstellungen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole; Vetter, Franka;
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  • Literaturhinweis

    The effects of minimum wages on employment and Prices - Evidence from the hairdressing sector (2024)

    Kunaschk, Max;

    Zitatform

    Kunaschk, Max (2024): The effects of minimum wages on employment and Prices - Evidence from the hairdressing sector. In: Labour Economics online erschienen am 06.04.2024. DOI:10.1016/j.labeco.2024.102540

    Abstract

    "This paper provides comprehensive evidence on the labor and product market effects of a high-impact minimum wage introduction in the highly competitive hairdressing sector. Using detailed administrative data, I find negligible overall employment effects, even though the minimum wage substantially increased hourly wages. However, sub-group analyses reveal considerable heterogeneity in the estimated employment effects and suggest shifts away from marginal towards regular employment. Analyses of the price effects suggest that the reform increased output prices considerably, implying that consumers largely paid for the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Kunaschk, Max;
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  • Literaturhinweis

    Labor Demand on a Tight Leash (2023)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2023): Labor Demand on a Tight Leash. (LASER discussion papers 143), Erlangen, 77 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2302

    Abstract

    "In diesem Aufsatz stellen wir ein Arbeitsnachfrage-Modell auf, das Einstellungskosten berücksichtigt, die aufgrund eines angespannten Arbeitsmarktes bei der Besetzung offener Stellen anfallen. Darauf aufbauend schätzen wir den Effekt der Arbeitsmarktanspannung auf die betriebliche Arbeitsnachfrage, indem wir neuartige Bartik-Instrumente sowie administrative Beschäftigungsdaten für Deutschland heranziehen. Im Einklang mit der Theorie deuten die IV-Ergebnisse darauf hin, dass ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktanspannung die betriebliche Beschäftigung um rund 0,5 Prozent reduziert. Außerdem zeigt sich, dass die betriebliche Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage durch Einbeziehung von Suchexternalitäten auf der aggregierten Ebene von -0,7 auf -0,5 sinkt. In Bezug auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 implizieren die Elastizitäten nur geringfügig negative Beschäftigungseffekte, was die Ergebnisse empirischer Ex-Post-Evaluationen widerspiegelt. Darüber hinaus führte die Verdoppelung der Arbeitsmarktanspannung in Deutschland zwischen 2012 und 2019 zu einer Verringerung des Beschäftigungswachstums um rund 1,1 Millionen Arbeitsplätze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Labor Demand on a Tight Leash (2023)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2023): Labor Demand on a Tight Leash. (IAB-Discussion Paper 02/2023), Nürnberg, 90 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2302

    Abstract

    "In diesem Aufsatz stellen wir ein Arbeitsnachfrage-Modell auf, das Einstellungskosten berücksichtigt, die aufgrund eines angespannten Arbeitsmarktes bei der Besetzung offener Stellen anfallen. Darauf aufbauend schätzen wir den Effekt der Arbeitsmarktanspannung auf die betriebliche Arbeitsnachfrage, indem wir neuartige Bartik-Instrumente sowie administrative Beschäftigungsdaten für Deutschland heranziehen. Im Einklang mit der Theorie deuten die IV-Ergebnisse darauf hin, dass ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktanspannung die betriebliche Beschäftigung um rund 0,5 Prozent reduziert. Außerdem zeigt sich, dass die betriebliche Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage durch Einbeziehung von Suchexternalitäten auf der aggregierten Ebene von -0,7 auf -0,5 sinkt. In Bezug auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 implizieren die Elastizitäten nur geringfügig negative Beschäftigungseffekte, was die Ergebnisse empirischer Ex-Post-Evaluationen widerspiegelt. Darüber hinaus führte die Verdoppelung der Arbeitsmarktanspannung in Deutschland zwischen 2012 und 2019 zu einer Verringerung des Beschäftigungswachstums um rund 1,1 Millionen Arbeitsplätze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian;

    Zitatform

    Brunner, Laura, Nina Gloger & Christian Hohendanner (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Nürnberg, 26 S.

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian;
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  • Literaturhinweis

    Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung (2023)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Bernd Fitzenberger & Martin Popp (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum H. 11.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231211.01

    Abstract

    "Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Unvollkommener Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt: Ursachen, Ausmaß und Folgen (Podium) (2023)

    Friedrich, Martin; Jahn, Elke ; Oberfichtner, Michael ; Manning, Alan ; Card, David; Weiß, Johannes;

    Zitatform

    Friedrich, Martin, Elke Jahn, Michael Oberfichtner, Johannes Weiß, Alan Manning & David Card; Alan Manning & David Card (sonst. bet. Pers.) (2023): Unvollkommener Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt: Ursachen, Ausmaß und Folgen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.08.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230824.01

    Abstract

    "Bei vollkommenem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, so die klassische ökonomische Theorie, verliert ein Arbeitgeber, der seine Löhne auch nur minimal senkt, sämtliche Beschäftigten. In der Realität ist dies jedoch nur höchst selten der Fall. Denn auf Arbeitsmärkten herrscht in aller Regel nur unvollkommener Wettbewerb. Arbeitgeber verfügen demnach über eine gewisse Marktmacht und können diese nutzen, um niedrigere Löhne zu zahlen, als sie es bei vollkommenem Wettbewerb tun müssten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Determinants of China's Minimum Wage Rates (2023)

    Schmillen, Achim; Stops, Michael ; Wang, Dewen;

    Zitatform

    Schmillen, Achim, Michael Stops & Dewen Wang (2023): The Determinants of China's Minimum Wage Rates. In: China & World Economy, Jg. 31, H. 3, S. 59-91., 2023-02-12. DOI:10.1111/cwe.12489

    Abstract

    "We use a highly disaggregated panel of macro data and minimum wages at the county level to investigate the processes behind minimum wage adjustments in China. Relying on random effects models, spatial econometrics techniques, and multilevel analyses, we document that a comparatively small number of economic variables – including the local price level and GDP per capita – are important determinants of minimum wage rates. Interactions between adjacent counties and counties of the same administrative type, and centralized mechanisms, particularly at the provincial level, also play an important role in explaining the variance in minimum wage rates across counties. Finally, we show that China's provinces are the key players for setting minimum wage rates and that, when they do so, they are not uniform in the way they weigh different economic variables." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Stops, Michael ;
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  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;
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  • Literaturhinweis

    Optimal minimum wages (2022)

    Ahlfeldt, Gabriel; Roth, Duncan ; Seidel, Tobias;

    Zitatform

    Ahlfeldt, Gabriel, Duncan Roth & Tobias Seidel (2022): Optimal minimum wages. In: VOX H. 16.02.2022 London, o.Sz., 2022-02-15.

    Abstract

    "Ambitious minimum wages of 60% or more of the national mean wage are currently being debated in many countries. This column discusses the trade-off policymakers face when setting minimum wages. A quantitative spatial general equilibrium model predicts that the welfare-maximising minimum wage is higher than the employment-maximising minimum wage. Beyond 50% of the mean wage, increases in the minimum wage reduce employment at an increasing rate. Therefore, the optimal minimum wage depends on the social welfare function." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;

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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Bossler, Mario ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Kerstin Bruckmeier, Torsten Lietzmann & Jürgen Wiemers (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 05/2022), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2205

    Abstract

    "Das IAB hat in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Vorschlägen des Abgeordnetenantrags bezüglich der Anpassung des Mindestlohns und der Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung abgegeben. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht werden. Ab 2023 soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit einem inhaltlich unveränderten gesetzlichen Auftrag über die Entwicklung des Mindestlohns entscheiden. Da in den letzten Jahren eine große Zahl der Beschäftigten noch unterhalb von 12 Euro entlohnt wurde, handelt es sich um einen bedeutenden Eingriff in den Arbeitsmarkt. Damit einhergehend ist mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen, wobei offen bleibt, inwiefern sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung auch in den monatlichen Arbeitseinkommen, einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs oder in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlägt. Eine Prognose über die Beschäftigungswirkung ist aus heutiger Sicht mit hoher Unsicherheit verbunden. Während die empirische Literatur zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die neuere makroökonomische Literatur ein durchaus positives Bild über die Wirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 zeichnen, lässt sich daraus keine belastbare Prognose ableiten, u. a. deshalb weil der Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten deutlich gegenüber 2015 ansteigen wird. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo jedoch attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns droht eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen lässt sich eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung begründen, da diese Beschäftigungsverhältnisse mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    How effective are enforcement measures for compliance with the minimum wage?: Evidence from Germany (2022)

    Bossler, Mario ; Schächtele, Simeon; Jaenichen, Ursula;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Ursula Jaenichen & Simeon Schächtele (2022): How effective are enforcement measures for compliance with the minimum wage? Evidence from Germany. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 43, H. 2, S. 943-971., 2020-09-10. DOI:10.1177/0143831X20962193

    Abstract

    "The extent of non-compliance with minimum wages is heavily debated, but little is known about the effectiveness of enforcement measures. Following the introduction of a national minimum wage in Germany in 2015, employers in a catalogue of industries deemed at high risk of non-compliance were subject to more stringent enforcement requirements, such as an obligation to record hours worked. Using national administrative employment data, in this study the authors exploit the variation in enforcement measures to analyze the effect on non-compliance. As an empirical strategy, they balance jobs from industries with stricter enforcement measures with jobs from other industries and apply difference-in-differences estimations. The evidence points to a small compliance-enhancing effect of the enforcement measures. The gains in compliance are not offset by more pronounced employment losses in those industries subject to stricter enforcement." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Jaenichen, Ursula;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Teichert, Christian ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Nicole Gürtzgen & Christian Teichert (2022): Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job. (IAB-Kurzbericht 12/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2212

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll gemäß Koalitionsbeschluss im Oktober 2022 auf 12 Euro steigen. Das Autorenteam untersucht, wie viele und welche bestehenden Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen im Jahr 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt wurden und damit von der beschlossenen Mindestlohnerhöhung betroffen sein dürften. Schätzungen zufolge lag der Bruttostundenlohn 2021 insgesamt bei mehr als jedem fünften Beschäftigungsverhältnis unter 12 Euro. Dabei spielt die Mindestlohnerhöhung insbesondere für Teilzeit- und Minijobs eine große Rolle. So wären 2021 hochgerechnet mehr als sieben von zehn Minijobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen gewesen, bei den sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs waren es 24 und 9 Prozent. Deutliche Unterschiede in der Betroffenheit gibt es auch zwischen den Wirtschaftszweigen. Zudem sind Neueinstellungen deutlich häufiger betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Nicole Gürtzgen (2022): Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet. In: IAB-Forum H. 19.09.2022 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220919.01

    Abstract

    "Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde in mehreren Schritten auf inzwischen 10,45 Euro erhöht. Die bis 2020 in Kraft getretenen Anhebungen blieben hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück, womit auch der Anteil der davon betroffenen Betriebe deutlich sank. Die Anhebungen haben sich aus diesem Grund kaum negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede (2022)

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Dauth, Wolfgang & Andreas Mense (2022): Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede. (IAB-Kurzbericht 21/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2221

    Abstract

    "Hierzulande wurde der gesetzliche Mindestlohn seit der Einführung im Jahr 2015 stets auf ein bundesweit einheitliches Niveau festgelegt. Allerdings existieren erhebliche Kaufkraft- und Lohnniveauunterschiede zwischen den Regionen in Deutschland. Eine Regionalisierung des Mindestlohns, die den regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, hätte ökonomische Vorteile. Sie wäre aber auch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, wie beispielsweise einem höheren Koordinations- und Kontrollaufwand." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Reallocation Effects of the Minimum Wage (2022)

    Dustmann, Christian; Vom Berge, Philipp ; Schönberg, Uta; Lindner, Attila; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Dustmann, Christian, Attila Lindner, Uta Schönberg, Matthias Umkehrer & Philipp Vom Berge (2022): Reallocation Effects of the Minimum Wage. In: The Quarterly Journal of Economics, Jg. 137, H. 1, S. 267-328., 2021-07-10. DOI:10.1093/qje/qjab028

    Abstract

    "We investigate the wage, employment and reallocation effects of the introduction of a nationwide minimum wage in Germany that affected 15% of all employees. Based on identification designs that exploit variation in exposure across individuals and local areas, we find that the minimum wage raised wages, but did not lower employment. It also led to the reallocation of low-wage workers from smaller to larger, from lower- to higher-paying, and from less- to more-productive establishments. This worker upgrading accounts for up to 17% of the wage increase induced by the minimum wage. Moreover, at the regional level, average establishment quality increased in more affected areas in the years following the introduction of the minimum wage." (Author's abstract, © Oxford University Press) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment (2022)

    Hafner, Lukas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lukas & Benjamin Lochner (2022): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. In: Empirical economics, Jg. 62, H. 6, S. 2989-3014., 2021-08-18. DOI:10.1007/s00181-021-02114-3

    Abstract

    "We analyze whether the introduction of the general minimum wage in Germany in 2015 had an effect on workers’ self-rated health. To this end, we use survey data linked to administrative employment records and apply difference-in-differences regressions combined with propensity score matching. This approach enables us to control for a vast set of potential confounding variables. We find a health improving effect among the individuals who were most likely to be affected by the reform. Our results indicate that workers’ improved satisfaction with pay, their reduced working hours, and a reduction in time pressure at work may drive this result." (Author's abstract, © 2021 Springer) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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