Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne und Arbeitszeiten (MLK-027)": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Bachmann, Ronald ; Herdegen, Natalie; Jonas, Lukas; Bredtmann, Julia ; Monsees, Daniel; Klauser, Roman; Biewen, Martin ; Kugler, Philipp ;Zitatform
Bachmann, Ronald, Martin Biewen, Julia Bredtmann, Natalie Herdegen, Lukas Jonas, Roman Klauser, Philipp Kugler & Daniel Monsees (2025): Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Löhne und Arbeitszeiten (MLK-027)". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Berlin, 153 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie liefert deskriptive und kausale Evidenz zu den Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung von 9,82 auf 12 Euro im Oktober des Jahres 2022 auf Stunden- und Monatslöhne, Lohnungleichheit, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen. Datengrundlage ist die Verdienststrukturerhebung (VSE) der Jahre 2014 und 2018 sowie die Verdiensterhebung (VE) der Jahre 2022 und 2023." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro auf individuelle Beschäftigungsbewegungen und betriebliche Lohnstrukturen": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Bekhtiar, Karim ; Forstner, Susanne; Winter-Ebmer, Rudolf ; Isphording, Ingo; Bonin, Holger ; Schröter, Felix;Zitatform
Bekhtiar, Karim, Holger Bonin, Susanne Forstner, Felix Schröter, Ingo Isphording & Rudolf Winter-Ebmer (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro auf individuelle Beschäftigungsbewegungen und betriebliche Lohnstrukturen". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Wien, 132 S. DOI:10.60739/IHS-7152
Abstract
"Diese im Auftrag der Mindestlohnkommission erstellte Studie analysiert die kausalen Auswirkungen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 sowie auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. Dabei stehen die Effekte auf Zielgrößen der individuellen Beschäftigungsbewegungen (innerhalb und zwischen Betrieben) sowie der inner- und zwischenbetrieblichen Lohnstruktur im Zentrum. Die Analyse basiert auf detaillierten administrativen Arbeitgeber-Arbeitnehmer Daten der Bundesagentur für Arbeit, die eine tagesgenaue Erfassung der Zielvariablen erlauben. Durch die Verknüpfung mit sekundären Quellen kann die betriebliche Mindestlohnbetroffenheit erfasst werden. Für die empirische Analyse werden kausalanalytische Methoden verwendet, die dem aktuellen Standard der nationalen und internationalen Mindestlohnforschung entsprechen, sodass die Ergebnisse der Studie im Sinne von Ursache-Wirkungs-Relationen interpretiert werden können. Die angewandten Methoden basieren auf unterschiedlichen Varianten des Differenz-in-Differenzen-Ansatzes. Die zentralen Ergebnisse der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro hatte keine statistisch signifikanten Effekte auf die zwischenbetriebliche Mobilität sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. - Für den Effekt der Mindestlohnerhöhungen auf zwischenbetrieblichen Beschäftigungsbewegungen geringfügig Beschäftigter im Haupt- oder Nebenjob zeigt sich, dass Kleinbetriebe (mit bis zu 4 Beschäftigten) ebenfalls keine mindestlohnbedingte Reaktion in der zwischenbetrieblichen Mobilität zeigen. - Bezüglich der zwischenbetrieblichen Beschäftigungsbewegungen geringfügig Beschäftigter in mittelgroßen Betrieben und Großbetrieben lässt unsere Analyse keine verlässlichen, kausal interpretierbaren Schlüsse zu. - Hinsichtlich der Wirkung der Mindestlohnerhöhungen auf innerbetriebliche Beschäftigungsbewegungen weisen unsere Schätzungen auf einen leichten Anstieg der Übergänge von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hin. Dieses Ergebnis findet sich jedoch nur für das dritte Quartal 2022, in dem es unter anderem aufgrund der unveränderten Geringfügigkeitsschwelle bei steigendem Stundenlohn und gleichbleibenden Arbeitsstunden zu Übergängen von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen konnte. Im vierten Quartal 2022, in dem gleichzeitig mit dem Mindestlohn auch die Geringfügigkeitsgrenze angehoben wurde, findet sich kein statistisch signifikanter Effekt auf Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. - Deutliche Mindestlohneffekte treten in Bezug auf die innerbetriebliche Lohnstruktur auf. Hier ist eine deutliche Kompression der betriebsinternen Lohnverteilung zu beobachten, die insbesondere die unteren Bereiche der Lohnverteilung betrifft, jedoch aufgrund von Spillover-Effekten auch bis in höhere Bereiche wirkt. - Für die Zielgröße der zwischenbetrieblichen Lohnstruktur lassen sich keine Effekte der Mindestlohnerhöhungen nachweisen. Es findet sich keine systematische Veränderung der Lohnungleichheit zwischen den Betrieben." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings (2025)
Zitatform
Biewen, Martin & Pascal Erhardt (2025): Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings. In: The econometrics journal. DOI:10.1093/ectj/utaf014
Abstract
"We evaluate the distributional effects of a minimum wage introduction based on a data set with a moderate sample size but a large number of potential covariates. In this context, the selection of relevant control variables at each distributional threshold is crucial to test hypotheses about the impact of the continuous treatment variable. To this end, we use the post-double selection logistic distribution regression approach proposed by Belloni et al. (2018a), which allows for uniformly valid inference about the target coefficients of our low-dimensional treatment variables across the entire outcome distribution. Our empirical results show that the minimum wage replaced hourly wages below the minimum threshold, increased monthly earnings in the lower-middle segment but not at the very bottom of the distribution, and did not significantly affect the distribution of working hours." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501
Abstract
"Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Essays on Wages and Minimum Wages in Frictional Labor Markets (2025)
Börschlein, Erik-Benjamin;Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin (2025): Essays on Wages and Minimum Wages in Frictional Labor Markets. 237 S. DOI:10.5283/epub.76880
Abstract
"In Deutschland ist das Zusammenspiel zwischen Löhnen und institutionellen sowie marktbedingten Friktionen ein zentrales Thema wirtschaftspolitischer Debatten. Diese Dissertation untersucht in drei empirischen Studien kausale Zusammenhänge zwischen Löhnen und Mindestlöhnen, Matchingfriktionen und Arbeitsmarktanspannung. Die Analysen basieren auf umfangreichen administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und nutzen fortgeschrittene ökonometrische Methoden zur kausalen Inferenz. Die ersten beiden Kapitel betrachten institutionelle Effekte – insbesondere die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 – während das dritte Kapitel den Fokus auf veränderte Marktbedingungen legt, insbesondere den zunehmenden Fachkräftemangel. Ziel ist es, die Wirkungsmechanismen zwischen Löhnen und Arbeitsmarktfriktionen differenziert darzustellen. Kapitel 1 Dieses Kapitel entwickelt einen innovativen Machine-Learning-Ansatz zur verbesserten Schätzung langfristiger Lohneffekte des Mindestlohns. Übliche Studien basieren auf einem fixen Pre-Treatment-Indikator („Bite“), basierend auf Löhnen vor der Politikmaßnahme, der die Betroffenheit von der Mindestlohneinführung nur kurzfristig akkurat abbildet. Um langfristige dynamische Veränderungen zu erfassen, werden hier ein zeitvariable Bite-Indikatoren mittels LASSO-basierter Vorhersagemodelle konstruiert, welche die Inzidenz und die Intensität der Mindestlohnbetroffenheit abbilden. Basierend auf administrativen Daten der Jahre 2010–2014 wird die Mindestlohnbetroffenheit für den Zeitraum 2015–2020 vorhergesagt. In der anschließenden Differenz-von-Differenzen-Analyse zeigen sich signifikant positive Lohneffekte, die im Vergleich zu herkömmlichen Methoden jedoch geringer ausfallen und über die Zeit konstant bleiben. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass traditionelle Evaluierungen die Effekte überschätzen könnten, da sie dynamische Selektionseffekte und mindestlohnunabhängige Lohnentwicklungen nicht ausreichend berücksichtigen. Kapitel 2 In diesem Kapitel wird untersucht, wie sich die Einführung des Mindestlohns auf offene Stellen und damit verbundene Friktionen im Matching-Prozess ausgewirkt hat. Die Analyse basiert auf administrativen Vakanzdaten und Erwerbsbiographien. Die Analyse erfolgt auf der Berufsebenen für den Zeitraum 2013–2019 und nutzt ein Differenz-von-Differenzen-Design. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anzahl neu gemeldeter Stellen durch die Mindestlohneinführung insgesamt nicht zurückging. Jedoch stieg der Anteil stornierter Vakanzen um 4–9 Prozent, und die Dauer erfolgreicher Besetzungsprozesse erhöhte sich um 5–6 Prozent. Dies deutet auf verstärkte Such- und Matchingfriktionen hin, etwa durch höhere Einstellungsstandards oder reduzierte berufliche Mobilität. Ergänzende Analysen zeigen geringere Übergänge zwischen Arbeitgebern, insbesondere bei Berufswechseln. Somit wird deutlich, dass die Mindestlohneinführung zwar nur geringe Auswirkungen auf die Beschäftigung hatte, aber dennoch Matchingprozesse erheblich beeinflusst hat. Kapitel 3 Dieses Kapitel wechselt die Perspektive und untersucht, wie zunehmende Arbeitsmarktanspannung – gemessen als Verhältnis von offenen Stellen zu Arbeitssuchenden – die Lohnentwicklung beeinflusst hat. Mithilfe eines Leave-One-Out-Instruments wird der kausale Effekt lokaler Arbeitsmarktanspannung in beruflichen Arbeitsmärkten auf Löhne geschätzt. Die Ergebnisse zeigen moderate, aber signifikant positive Lohneffekte, die etwa 7–19 Prozent des realen Lohnwachstums in Deutschland zwischen 2012 und 2022 erklären. Besonders stark profitieren neu Eingestellte, Hochqualifizierte, Beschäftigte im Dienstleistungssektor und Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Zudem steigt der Lohn in Niedriglohnunternehmen überdurchschnittlich stark, was auf eine Verringerung der Lohnungleichheit hindeutet. Im Gesamtfazit werden die Erkenntnisse der drei Studien zusammengeführt. Die Arbeit zeigt, wie institutionelle Eingriffe wie der Mindestlohn einerseits Löhne anheben, gleichzeitig aber neue Friktionen erzeugen können. Andererseits können veränderte Marktbedingungen auch ohne staatliche Eingriffe Löhne steigern – wie etwa bei hoher Arbeitsmarktanspannung. Methodisch hebt die Dissertation die Bedeutung administrativer Mikrodaten und robuster kausaler Analyseverfahren in der Arbeitsmarktforschung hervor." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Börschlein, Erik-Benjamin; -
Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Zitatform
Caliendo, Marco, Rebecca Olthaus & Nico Pestel (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Berlin, 102 S.
Abstract
"Das Forschungsprojekt „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit“ im Auftrag der Mindestlohnkommission besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen werden die Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der Anhebungen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2024 auf die Zielgrößen „Beschäftigung“ und „Arbeitslosigkeit“ bis Mitte des Jahres 2024 analysiert. Als Datenbasis dienen hierfür aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene, die mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft werden. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, sodass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von Ursache-Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in-Differenzen-Ansatzes verwendet. Des Weiteren wird ein besonderer Fokus auf die Untersuchung von Beschäftigungseffekten der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 gelegt. Die Datengrundlage bilden detaillierte Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten, die es ermöglichen, Veränderungen in den regionalen Verteilungen von Stundenlöhnen über die Zeit zu untersuchen. Hierzu wird ein sogenannter „Bunching“-Ansatz verwendet, der es erlaubt, Veränderungen entlang der Verteilung der Stundenlöhne zu betrachten, und somit einen Fokus auf Beschäftigungsveränderungen im Bereich um den neuen Mindestlohn herum ermöglicht. Die wesentlichen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die Betroffenheit vom Mindestlohn in Bezug auf die Lohnlücke hat im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2018 in allen Regionen und im Vergleich zum Jahr 2014 in den meisten Regionen zugenommen. Dabei ist auch festzustellen, dass die Mindestlohnbetroffenheit über die Jahre hinweg variiert und nicht immer nur die gleichen Regionen besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind. Dies äußert sich in Korrelationskoeffizienten der regionalspezifischen Lohnlücken auf geringem Niveau zwischen 0,295 (2014 und 2018) und 0,352 (2018 und 2022). - Die kausalen Schätzungen zeigen, dass die Mindestlohneinführung im Zeitraum vom Jahr 2015 bis einschließlich des ersten Quartals 2024 die gesamte abhängige Beschäftigung in stark vom Mindestlohn betroffenen Regionen im Vergleich zu schwach betroffenen Regionen um ca. 0,6 Prozent reduziert hat. - Dieses Resultat ist hauptsächlich auf den Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen, wobei sich die negativen Effekte für diese Beschäftigungsform tendenziell im Zeitverlauf noch etwas verstärkt haben. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt können hingegen keine Effekte gefunden werden. - Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist für Männer etwas stärker ausgeprägt als für Frauen, für jüngere Beschäftigte stärker als für ältere Beschäftigte und für Helfer:innen und Fachkräfte stärker als für Expert:innen und Spezialist:innen. Außerdem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung vor allem auf die Wirtschaftszweige Verkehr und Lagerung, Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Erziehung und Unterricht sowie der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen zurückführen lässt. - Während die meisten Analysen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf keine Mindestlohneffekte hinweisen, ergeben sich für einige Wirtschaftszweige negative (Verarbeitendes Gewerbe; Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft) und für andere Bereiche sogar positive Effekte (Helfer:innen; Kunst, Unterhaltung und Erholung). - Es gibt große Effektunterschiede zwischen Regionen, die durch unterschiedliche Wirtschaftsdynamiken gekennzeichnet sind. In Regionen mit einem relativ geringen Wirtschaftswachstum vor der Einführung des Mindestlohns bzw. vor dessen Erhöhungen in den Jahren 2019 und 2022, geht sowohl die gesamte abhängige als auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurück. Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist in diesen Regionen auch deutlicher ausgeprägt. - Die Analyse der Mindestlohnerhöhungen zeigt, dass insbesondere die Erhöhungen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2022, in geringerem Maß auch die anderen Erhöhungen, zusätzliche negative Effekte auf die Gesamtbeschäftigung entfaltet haben. Diese sind wiederum hauptsächlich von der geringfügigen Beschäftigung getrieben. - Während der Gesamteffekt auf die Arbeitslosigkeit nicht signifikant ist, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass zwischen dem zweiten Quartal 2020 und dem ersten Quartal 2021 (erstes Jahr der Corona-Pandemie) sowie ab dem zweiten Quartal 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine) ein signifikanter Rückgang in der Arbeitslosigkeit erfolgte. Dieses Ergebnis ist allerdings schwierig einzuordnen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases (2025)
Zitatform
Dütsch, Matthias, Monika Senghaas, Gesine Stephan & Olaf Struck (2025): Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases. In: Journal for labour market research, Jg. 59, 2025-02-10. DOI:10.1186/s12651-025-00392-3
Abstract
"This article presents novel findings on company factors that determine judgments regarding the fairness of minimum wage increases. Drawing on minimum wage and organizational justice research, we conducted a factorial survey among German employees. It seems that the internal wage structure plays a crucial role because raising only the pay of minimum wage workers and not that of other employees causes a minimum wage increase to be rated as less fair. While a hiring freeze does not negatively influence fairness judgments, layoffs do. Finally, if a minimum wage increase adversely affects a company’s economic situation, respondents assess it as less fair." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Informal Incentives and Labour Markets (2025)
Fahn, Matthias; Murooka, Takeshi;Zitatform
Fahn, Matthias & Takeshi Murooka (2025): Informal Incentives and Labour Markets. In: The Economic Journal, Jg. 135, H. 665, S. 144-179. DOI:10.1093/ej/ueae063
Abstract
"This paper investigates how labor-market tightness affects market outcomes if firms use informal, self-enforcing, agreements to motivate workers. We characterize profit-maximising equilibria and show that an increase in the supply of homogeneous workers can increase wages. Moreover, even though all workers are identical in terms of skills or productivity, profit-maximising discrimination equilibria exist. There, a group of majority workers is paid higher wages than a group of minority workers, who may even be completely excluded. Minimum wages can reduce such discrimination and increase employment. We discuss how these results relate to empirical evidence on downward wage rigidity, immigration, the gender pay gap, and credentialism." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Effekte des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe: Eine Analyse von Bäckereien in Südniedersachsen (2025)
Felix, Töpfer; Leonie, Reher;Zitatform
Felix, Töpfer & Reher Leonie (2025): Effekte des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe. Eine Analyse von Bäckereien in Südniedersachsen. (ifh Forschungsbericht / Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand & Handwerk an der Universität Göttingen 27), Göttingen, 36 S. DOI:10.47952/gro-publ-305
Abstract
"Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 stellte ein Novum in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Ziel war der Schutz vor Lohnarmut im Niedriglohnsektor, ohne die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung zu gefährden. Diese Arbeit untersucht auf qualitativer Grundlage die wirtschaftlichen Auswirkungen des Mindestlohns auf Handwerksbetriebe, exemplarisch analysiert am Beispiel von Bäckereien in Südniedersachsen. Das Bäckerhandwerk ist als Niedriglohnbranche in besonderer Weise vom Mindestlohn betroffen und befindet sich ohnehin seit Jahrzehnten im Strukturwandel. Sinkende Betriebszahlen und Konzentrationsprozesse, wachsende Konkurrenz durch den Lebensmitteleinzelhandel und Discounter sowie technische Rationalisierung prägen die Branche. Hinzu kommen Fachkräftemangel, gestiegene Energie- und Rohstoffpreise sowie eine abnehmende Ausbildungsbereitschaft, welche die wirtschaftliche Stabilität vieler Handwerksbäckereien zusätzlich gefährden. Anhand von sechs teilstrukturierten Interviews auf Ebene der Geschäftsführung werden konkrete betriebliche Anpassungsreaktionen identifiziert und in den bestehenden Forschungskontext eingeordnet. Dabei beschreiben die befragten Betriebe sowohl die Einführung des Mindestlohns als auch seine Erhöhungen als Belastung. Die Zielsetzung des Gesetzes wird dabei nicht grundsätzlich abgelehnt, wohl aber die fehlende Differenzierung und Umsetzung. Herausfordernd sei insbesondere die notwendige Anpassung des gesamten Lohngefüges, da Lohnabstände betriebsintern gewahrt werden müssten. Ein Stellenabbau fand in den befragten Betrieben nicht statt und wird auch künftig ausgeschlossen. Angesichts des Fachkräftemangels und der arbeitsintensiven Produktionsweise sehen die Betriebe keine Alternative zur Personalbindung. Gleichzeitig werde die Personalgewinnung schwieriger, insbesondere im Verkauf. Die Attraktivität der Arbeitsplätze leide ohnehin unter vergleichsweise unattraktiven Arbeitsbedingungen wie frühen Arbeitszeiten und anspruchsvoller körperlicher Arbeit, wodurch Lohnangleichungen zu anderen Branchen schwerer ins Gewicht fallen. Preissteigerungen der Endprodukte bilden somit die häufigste betriebliche Reaktion. In mehreren Interviews wurden außerdem sozialpolitische Fehlanreize thematisiert, die entweder zur Stundenreduzierung oder Ablehnung von Jobangeboten seitens der Arbeitnehmer führten. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Auswirkungen des Mindestlohns im Handwerk vielschichtig sind. Zwar konnten keine unmittelbaren negativen Beschäftigungseffekte im Bäckereihandwerk festgestellt werden, die wirtschaftliche Belastung - insbesondere kleinerer Betriebe - ist jedoch evident. Die direkten Personalkostensteigerungen reihen sich dabei in die Vielzahl von bestehenden Herausforderungen ein und können nicht isoliert betrachtet werden. Die befragten Unternehmen fordern daher eine stärkere Berücksichtigung ihrer betrieblichen Rahmenbedingungen bei zukünftigen Regulierungen sowie Möglichkeiten zur flexibleren Anwendung der Mindestlöhne, um letztlich den Fortbestand kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The Impact of a Rising Wage Floor on Labour Mobility Across Firms (2025)
Forth, John ; Singleton, Carl ; Ritchie, Felix ; Stokes, Lucy ; Bryson, Alex ; Whittard, Damian; Phan, Van;Zitatform
Forth, John, Carl Singleton, Alex Bryson, Van Phan, Felix Ritchie, Lucy Stokes & Damian Whittard (2025): The Impact of a Rising Wage Floor on Labour Mobility Across Firms. In: BJIR, Jg. 63, H. 4, S. 746-757. DOI:10.1111/bjir.70008
Abstract
"In April 2016, the National Living Wage (NLW) raised the statutory wage floor for employees in the United Kingdom aged 25 and above by 50 pence per hour. This uprating was almost double any in the previous decade and expanded the share of jobs covered by the wage floor by around 50%. Using a difference-in-differences approach with linked employer–employee data from the UK's Annual Survey of Hours and Earnings, we examine how the introduction and uprating of the NLW affected the likelihood of minimum-wage employees changing firms. We find some evidence that the NLW reduced the rate of job-to-job transitions among such workers, consistent with predictions that an increase in the wage floor discourages job search. However, we find no evidence that the NLW affected differences in job mobility between minimum wage workers and their co-workers in the same firm. Together, these findings suggest that the increased wage floor made quits less attractive to minimum-wage workers in firms with limited opportunities for progression." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Fuchs, Philipp ; Hunger, Katrin; Hartmann, Marie; Kaden, Ulrike; Adamkiewicz, Blanka; Verbeek, Hans;Zitatform
Fuchs, Philipp, Ulrike Kaden, Katrin Hunger, Hans Verbeek, Blanka Adamkiewicz & Marie Hartmann (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Köln, 146 S.
Abstract
"Die Strukturen der KEP-Branche sind durch einen hohen Konkurrenzdruck zwischen den Betrieben, eine hohe Personalintensität und einem hohen Anteil an An- und Ungelernten sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund geprägt, die insbesondere in den Logistikzentren und der Zustellung unter meist hohem Arbeitsdruck für Löhne im Bereich des Mindestlohns arbeiten. Charakteristisch für die KEP-Branche ist die Dreiteilung in einige wenige marktbeherrschende Logistikkonzerne, viele Klein- und Kleinstbetrieben als deren Subunternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe, die teils in Marktnischen agieren. Gerade bei den entscheidenden Arbeitsschritten, der Zustellung auf der letzten Meile, bleibt das Rationalisierungspotenzial gering, so dass der Mindestlohn hier nach wie vor eine erhebliche Rolle spielt – sei es als faktische Lohnuntergrenze oder Orientierungsgröße für die Lohnfindung in den untersten Lohngruppen. Auch wenn die vorliegende Studie aufgrund ihres qualitativen Zugangs keine im statistischen Sinne repräsentativen Befunde liefern kann, stellen die Gesamtzahl von 62 Interviews, die inhaltlich begründete Fokussierung auf strukturell unterschiedliche Regionen sowie die ausgewogene Einbeziehung der verschiedenen Akteursgruppen wichtige Elemente dar, um die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Themas adäquat untersuchen zu können. In diesem Abschnitt werden noch einmal die wesentlichen Ergebnisse resümiert und eingeordnet, um im Anschluss daran sowohl auf die Limitationen der Studie einzugehen als auch weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen. Durch die Erhöhungen des Mindestlohns ist es zu Steigerungen des Monatslohns gekommen, die eher selten durch eine Reduzierung der Arbeitszeit konterkariert wurden. Am ehesten wurden Arbeitszeitreduzierungen für Beschäftigte berichtet, die gleichzeitig Transferleistungen (ALG I/ALG II) oder BAföG bezogen. Weiterhin gingen die Erhöhungen des Mindestlohns in einigen Betrieben mit Lohnstauchungen einher. Bei weitem nicht alle Arbeitgeber sahen sich dazu in der Lage, den prozentualen Lohnanstieg für Mindestlohnbeschäftigte anteilig auch den übrigen Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in gleichem Umfang zu gewähren. Innerhalb unseres Samples lässt sich in dieser Hinsicht grob zwischen vier Gruppen von Betrieben differenzieren: (1) eine Gruppe von Betrieben, bei denen die Löhne oberhalb des Mindestlohns infolge der Mindestlohnerhöhungen nicht angepasst wurden, (2) eine Gruppe von Betrieben, in denen die Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns zwar angepasst wurden, aber nicht in derselben prozentualen Höhe wie der Mindestlohn, (3) Betriebe, die die Lohnabstände zwischen den Lohngruppen weiterhin beibehalten konnten, auch um den Verlust von langjährigen und qualifizierten Beschäftigten zu vermeiden, sowie (4) Betriebe, in denen es nur eine einzige Lohngruppe im Bereich des Mindestlohns gab. Insofern kam es in Teilen der KEP-Branche zu nennenswerten Verschiebungen im Lohngefüge durch die Mindestlohnerhöhungen. Die Wahrnehmung der nominellen Lohnzuwächse aufseiten der Beschäftigten wurde stark von der zeitgleichen hohen Inflation beeinflusst, so dass die Mindestlohnerhöhungen eher als Inflationsausgleich denn als reale Lohnerhöhung empfunden wurden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032 (2025)
Zitatform
Georgieva, Kalina & Christian Hohendanner (2025): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032. Nürnberg, 96 S.
Abstract
"Der vorliegende Projektbericht präsentiert die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“, das vom IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt wurde. Ziel des ersten Teils der Analyse ist die Untersuchung der kausalen Effekte der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € auf verschiedene betriebliche Zielgrößen, darunter Durchschnittslöhne, die Gesamtbeschäftigung, die Beschäftigung in unterschiedlichen Beschäftigungsformen sowie die Profitabilität und betriebliche Investitionen. Zur Identifikation der kausalen Effekte wird die Variation im Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten (dem sogenannten Mindestlohn-Bite) zwischen Betrieben genutzt und ein Differenz-in-Differenzen-Ansatz angewendet. Die Datengrundlage für die Analyse ist das IAB-Betriebspanel der Jahre 2017 bis 2023. Im Ergebnis zeigt sich, dass die monatlichen Brutto-Durchschnittslöhne (bezogen auf den Monat Juni des jeweiligen Befragungsjahres) infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € mit 2,6 Prozent weniger stark gestiegen sind als bei der Einführung des Mindestlohns (4,3 %). Zudem hatte die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € einen negativen Effekt auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung in den betroffenen Mindestlohnbetrieben von -1,76 Prozent. Der Effekt ist von der Größenordnung mit jener der Einführung des Mindestlohns vergleichbar. Aufgrund des höheren Beschäftigungsstandes und der breiteren Betroffenheit im Jahr 2022 fällt der absolute Effekt größer aus: zwischen 152.000 und 220.000 Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz zur Einführung entfällt der Großteil dieses Effekts jedoch nicht auf geringfügige, sondern auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hier insbesondere auf Vollzeitbeschäftigung (ca. -150.000 Beschäftigungsverhältnisse). Aufgrund der Datenlage ist es nicht möglich eindeutig zu bestimmen, ob der Rückgang der Beschäftigung auf eine geringere Anzahl an Neueinstellungen oder auf vermehrte Entlassungen zurückzuführen ist. Der negative Effekt auf die Einstellungswahrscheinlichkeit und der insignifikante Effekt auf Personalabgänge weisen jedoch darauf hin, dass der Effekt überwiegend durch ausbleibende Neueinstellungen zu erklären ist. Auch der negative Effekt der Mindestlohnanhebung auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb offene Stellen aufweist, unterstützt diese Sichtweise. Die Mindestlohnanhebung scheint keinen Effekt auf die Arbeitskräftefluktuation insgesamt zu haben, lediglich der Effekt auf die wachstumsunabhängige Fluktuation („Churning“) ist leicht negativ signifikant. In Bezug auf die wirtschaftlichen Indikatoren zeigen sich im Gegensatz zur Einführung des Mindestlohns keine negativen Auswirkungen auf die Profitabilität oder die Investitionstätigkeit der Betriebe. Der Effekt auf Investitionen pro Beschäftigten ist sogar positiv. Die Arbeitsproduktivität ist ebenso durch den Mindestlohn gestiegen. Bei den weiteren untersuchten Zielgrößen zeigen sich hingegen keine signifikanten Effekte infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 €. Dies gilt für die vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeiten von Vollzeit-Beschäftigten, die Weiterbildung, die Ausbildung, den Wettbewerbsdruck der Betriebe sowie den Einsatz von Robotern im Betrieb. Im zweiten Teil des Forschungsberichts werden aktuelle deskriptive Ergebnisse auf Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel der Jahre 2023 und 2024 präsentiert. Den präsentierten Statistiken zufolge ging die Betroffenheit von Betrieben und Beschäftigten durch die jüngsten Mindestlohnerhöhungen auf 12,41 € und 12,82 € in Deutschland zurück. Während die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 € auf 12,00 € im Oktober 2022 noch 23,1 Prozent der Betriebe und 7,9 Prozent der Beschäftigten betraf, sanken diese Werte bei der Erhöhung auf 12,41 € im Jahr 2023 auf 17,8 Prozent der Betriebe und 5,0 Prozent der Beschäftigten. Die jüngste Anhebung auf 12,82 € zum 1. Januar 2024 betraf noch 13,5 Prozent der Betriebe und 3,7 Prozent der Beschäftigten bundesweit, wobei die Betroffenheit dennoch höher lag als bei den Mindestlohnerhöhungen zwischen 2017 und 2022." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro angehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
WSI-Mindestlohnbericht 2025: Neuorientierung der Mindestlohnpolitik führt zu realer Aufwertung (2025)
Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;Zitatform
Lübker, Malte & Thorsten Schulten (2025): WSI-Mindestlohnbericht 2025. Neuorientierung der Mindestlohnpolitik führt zu realer Aufwertung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 78, H. 2, S. 108-121. DOI:10.5771/0342-300x-2025-2-108
Abstract
"Auf Basis von Daten für 38 Länder in Europa und Übersee analysiert der diesjährige WSI-Mindestlohnbericht die Entwicklung der Mindestlöhne zum Stichtag 1. Januar 2025. Innerhalb der Europäischen Union hat sich das nominale Wachstum der Mindestlöhne zwar etwas abgeschwächt, lag mit 6,2 % im Median aber weiterhin verhältnismäßig hoch. Aufgrund rückgängiger Inflationsraten verblieb nach der Preisbereinigung mit 3,8 % im Median aber ein stärkeres Realwachstum als in den Vorjahren. Getragen wird die Entwicklung insbesondere von den osteuropäischen EU-Ländern. Der WSI-Mindestlohnbericht führt die Entwicklung auf eine Neuorientierung der nationalen Mindestlohnpolitiken im Zuge der Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie zurück. Wie der Bericht zeigt, sind die dort verankerten Schwellenwerte für einen angemessenen Mindestlohn von 60 % des Median- und 50 % des Durchschnittslohns inzwischen in vielen Ländern als Zielvorgaben übernommen worden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effects of the German Minimum Wage on Earnings and Working Time Using Establishment Data (2025)
Zitatform
Ohlert, Clemens (2025): Effects of the German Minimum Wage on Earnings and Working Time Using Establishment Data. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 245, H. 1-2, S. 185-213. DOI:10.1515/jbnst-2024-0025
Abstract
"Diese Studie untersucht die Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland auf Stundenlöhne, Monatslöhne und bezahlte Arbeitszeiten. Es wird ein auf der Verdienststrukturerhebung (VSE) 2014 und der Verdiensterhebung (VSE) 2015 basierender Paneldatensatz genutzt und ein Differenz-in-Differenzen-Ansatz auf Betriebsebene angewendet. Die Vorteile und Grenzen dieses Ansatzes werden im Vergleich zu früheren Studien erörtert. Die Ergebnisse deuten auf einen Effekt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Stundenlöhne von etwa 13 Prozent hin. Aufgrund negativer Effekte auf die Arbeitszeit von etwa minus 6 Prozent sind die Auswirkungen auf den monatlichen Bruttoverdienst geringer, betragen aber immer noch etwa 8 Prozent. Der Mindestlohn hat vor allem bei Geringverdienern in Teilzeitbeschäftigung und in Ostdeutschland zu einer Erhöhung der Monatslöhne geführt. Damit werden neue Erkenntnisse zur Debatte über die Existenz und das Ausmaß von Mindestlohneffekten auf Verdienste und Arbeitszeiten sowie zu deren politischen Implikationen vorgelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effects of the German Minimum Wage on Wages and Household Income (2025)
Zitatform
Pusch, Toralf (2025): Effects of the German Minimum Wage on Wages and Household Income. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 245, H. 1-2, S. 153-183. DOI:10.1515/jbnst-2023-0024
Abstract
"This article examines the effects of the introduction of the statutory minimum wage on the distribution of individual income from wages, as well as gross and net means-weighted income of workers in Germany. For the first time, data from the Survey of Income and Consumption was used, in which incomes are recorded in great detail. Both descriptive findings and the results of Unconditional Quantile Regressions indicate that the incomes of workers in regions with a high level of minimum wage intervention experienced significant increases after the introduction of the minimum wage, ranging into the middle band of the income distribution. Accordingly, the minimum wage has positively influenced the incomes of a large number of employee households." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Mind the gap: effects of the national minimum wage on the gender wage gap of full-time workers in Germany (2025)
Zitatform
Schmid, Ramona (2025): Mind the gap: effects of the national minimum wage on the gender wage gap of full-time workers in Germany. In: Journal of Economic Inequality, S. 1-30. DOI:10.1007/s10888-025-09669-6
Abstract
"Since 2015, the national minimum wage aims to benefit primarily low-wage workers in Germany. I examine how the minimum wage influences gender wage gaps of full-time workers within the lower half of the wage distribution on a regional level. Using administrative data, distinct regional differences in the extent of gender wage gaps and responses to the minimum wage become clear. Overall, wage gaps between men and women at the 10th percentile decrease by 2.46 and 6.34 percentage points in the West and East of Germany after 2015. Applying counterfactual wage distributions, I show that introducing the minimum wage explains decreases in gender wage gaps by 60% to 95%. Group-specific analyses demonstrate various responses based on age, educational level and occupational activity. Counterfactual aggregate Oaxaca-Blinder decompositions indicate that discriminatory remuneration structures decrease in the West of Germany after introducing the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Weiterführende Informationen
Data product DOI: 10.5164/IAB.SIAB7519.de.en.v1 -
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Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)
Abstract
"Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unions: Wage floors, seniority rules, and unemployment duration (2024)
Alvarez, Fernando; Tourre, Fabrice; Shimer, Robert;Zitatform
Alvarez, Fernando, Robert Shimer & Fabrice Tourre (2024): Unions: Wage floors, seniority rules, and unemployment duration. In: Journal of Economic Dynamics and Control, Jg. 169. DOI:10.1016/j.jedc.2024.104965
Abstract
"This paper examines the impact of unions on unemployment and wages in a dynamic equilibrium search model. We model a union as imposing a minimum wage and rationing jobs to ensure that the union's most senior members are employed. This generates rest unemployment, where following a downturn in their labor market, unionized workers are willing to wait for jobs to reappear rather than search for a new labor market. We characterize the hazard rate of exiting unemployment, and show that it is low at long durations whenever the union-imposed minimum wage is high; we establish that a high union-imposed minimum wage generates a compressed wage distribution and a high turnover rate of jobs —properties consistent with the data. Finally, we show that seniority rules lead to lower unemployment levels, relative to an alternative rule allocating jobs to workers randomly." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2024 Elsevier) ((en))
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Literaturhinweis
Minimum wages, wage dispersion and financial constraints in firms (2024)
Zitatform
Arabzadeh, Hamzeh, Almut Balleer, Britta Gehrke & Ahmet Ali Taskin (2024): Minimum wages, wage dispersion and financial constraints in firms. In: European Economic Review, Jg. 163, 2024-01-14. DOI:10.1016/j.euroecorev.2024.104678
Abstract
"This paper studies how minimum wages affect the wage distribution if firms face financial constraints. Using German employer-employee data and firm balance sheets, we document that the within-firm wage dispersion decreases more with higher minimum wages when firms are financially constrained. We introduce financial frictions into a search and matching labor market model with stochastic job matching, imperfect information, and endogenous effort. In line with the empirical literature, the model predicts that a higher minimum wage reduces hirings and separations. Firms become more selective such that their employment and wage dispersion fall. If effort increases strongly, firms may increase employment at the expense of higher wage dispersion. Financially constrained firms are more selective and reward effort less. As a result, within-firm wage dispersion and employment in these firms fall more with the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2024 Elsevier) ((en))
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- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
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