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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Rechtslage"
  • Literaturhinweis

    In the shadow of hierarchy: minimum wage commissions in the UK and Germany (2023)

    Mabbett, Deborah ;

    Zitatform

    Mabbett, Deborah (2023): In the shadow of hierarchy: minimum wage commissions in the UK and Germany. In: Socio-economic review, Jg. 21, H. 4, S. 2117-2135. DOI:10.1093/ser/mwad027

    Abstract

    "The adoption of statutory minimum wages (MWs) has been accompanied by institutional innovations in the relationship between governments, employers and unions. In the UK and Germany, MW commissions were created to recommend or determine the MW. Their memberships are dominated by trade unionists and employers. Structures that engage the social partners 'in the shadow of hierarchy' can be efficient as well as politically expedient. They will be stable if, first, the social partners can establish a consensual basis for decisions and, second, this consensus position is near enough to the government's position not to trigger intervention. The first condition has been met but not the second: both in the UK and Germany, governments have overridden employers and unions in order to introduce higher MWs. The article explores why this has happened and draws out the implications for MW fixing and the stability of shadow-of-hierarchy arrangements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport (2020)

    Fahrenbruch, Walter;

    Zitatform

    Fahrenbruch, Walter (2020): Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport. (Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 85), Baden-Baden: Nomos, 234 S. DOI:10.5771/9783748910435

    Abstract

    "Die Arbeit behandelt Frage, ob bei ausländischen Lkw-Fahrern/-innen, die in Erfüllung ihrer Arbeitspflicht lediglich durch das deutsche Gebiet fahren oder sich dorthin zur Be- und/oder Entladung begeben und es wieder verlassen, für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung findet. Zunächst wird die Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohngesetzes nach den Vorgaben des internationalen Privatrechts untersucht. Sodann wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Mindestlohngesetzes im Lichte des Europarechts geprüft. Letztlich wird erörtert, welchen Nutzen eine umfassende Geltung für das betroffene ausländische Fahrpersonal tatsächlich hätte." (Autorenreferat, © Nomos)

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  • Literaturhinweis

    Der Nachweis im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren: Die Verwendbarkeit im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhobener Beweismittel zum Nachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren (2020)

    Höchstetter, Benjamin;

    Zitatform

    Höchstetter, Benjamin (2020): Der Nachweis im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren. Die Verwendbarkeit im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhobener Beweismittel zum Nachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren. (Theorie und Praxis des Arbeitsrechts 16), Baden-Baden: Nomos, 500 S. DOI:10.5771/9783748907763

    Abstract

    "Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können." (Autorenreferat, © Nomos)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2018)

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Joachim Möller (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 01/2018), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2018 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat die Mindestlohnkommission das IAB im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns um seine Stellungnahme gebeten.
    Die Erkenntnisse der Mindestlohnforschung des IAB werden in der vorliegenden Stellungnahme im Detail dargestellt. Nach einer grundsätzlichen Einschätzung der Auswirkungen des Mindestlohns werden dessen Effekte auf Löhne und Einkommen betrachtet, die bisher vorliegenden Erkenntnisse des IAB zur Beschäftigungswirkung des Mindestlohns dargelegt, Befunde des IAB zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns diskutiert sowie der Umsetzungsgrad des Mindestlohngesetzes und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten erörtert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Dreizehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung: die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in den Jahren 2013 bis 2016 (2017)

    Abstract

    "Der nun vom Bundeskabinett beschlossene Dreizehnte Bericht zeigt auf, dass nahezu alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind. Die Schwerpunkte liegen dabei unter anderem in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Vierten Sozialgesetzbuch genannten Branchen, wie beispielsweise das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungs-, das Personenbeförderungs-, das Speditions-, Transport- und Logistik-, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.
    Der Bericht berücksichtigt die Stellungnahmen der Länder, der betroffenen Bundesressorts, der Generalzolldirektion sowie weiterer Behörden, Interessenvertretungen und Gewerkschaften und stellt die Entwicklung im Zeitraum von 2013 bis 2016 dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2016: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/11304) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium der Finanzen (2017): Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2016. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/11304). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11475 (10.03.2017)), 20 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kontrolle von Mindestlöhnen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2016. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn (2016)

    Lobinger, Thomas;

    Zitatform

    Lobinger, Thomas (2016): Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 47, H. 1, S. 99-150.

    Abstract

    Ausgehend von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geht der Autor auf die damit einhergehenden grundlegenden Veränderungen ein. Durch den Mindestlohn müssten der Arbeitgeber und die Tarifvertragsparteien notwendigerweise die Löhne insgesamt anheben, damit die bisherigen Lohnabstände weiter gewahrt werden. Dies ist notwendig, um die verschiedenen Qualifikationen und Aufgaben voneinander abzugrenzen. Der Verfasser ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber durch den eingeführten Mindestlohn die Freiheit der Arbeitsvertragsparteien und der Tarifvertragsparteien einschränkt und verletzt. Er hofft auf eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass das Mindestlohngesetz verfassungswidrig ist, da es gegen Artikel 12 und Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verstößt. Aus diesen Gründen fordert er eine tarifdispositive Ausgestaltung des Gesetzes und die Einführung eines Erleichterungsverfahrens für den Fall, dass der Mindestlohn zu einem Arbeitsplatzabbau führt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH (2016)

    Nassibi, Ghazaleh; Rödl, Florian; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Nassibi, Ghazaleh, Florian Rödl & Thorsten Schulten (2016): Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH. (WSI policy brief 03), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "In der Mehrzahl der Bundesländer existieren heute im Rahmen landespezifischer Vergabegesetze eigenständige Mindestlohnvorgaben, nach denen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die die Zahlung dieser Mindestlohnsätze bei der Durchführung der öffentlichen Auftragsarbeiten garantieren. In seinem Urteil zum Fall 'Regio Post' hat der Europäische Gerichtshof nun die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem europäischen Unionsrecht bestätigt. Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass viele Bundesländer gerade auf dem Weg sind, die vergabespezifischen Mindestlöhne wieder abzuschaffen und nur noch die Zahlung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zu verlangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Fragen weniger (2016)

    Scheicht, Katrin;

    Zitatform

    Scheicht, Katrin (2016): Zwei Fragen weniger. In: Personalmagazin H. 9, S. 74-76.

    Abstract

    "Urteile. Seit gut eineinhalb Jahren gilt nun der gesetzliche Mindestlohn. Noch immer bestehen jedoch viele Auslegungsfragen.
    Aus den beiden ersten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum gesetzlichen Mindestlohn bleiben für die Unternehmenspraxis die folgenden Kernaussagen festzuhalten.
    - Sonderzahlungen sind auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn diese Entgelt für geleistete Arbeit darstellen.
    - Arbeitgeber sollten diese über das Jahr verteilt vorbehaltlos, unwiderruflich monatlich zu je einem Zwölftel zahlen.
    - Auch für Bereitschaftszeiten ist der Mindestlohn zu zahlen. Allerdings sind Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft einerseits von der Rufbereitschaft andererseits abzugrenzen. Für Letztere besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn." (Textauszug, © Haufe-Lexware)

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  • Literaturhinweis

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium der Finanzen (2016): Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/7525 (15.01.2016)), 17 S.

    Abstract

    "Kontrollkompetenzen und -tätigkeit der FKS bzgl. gesetzlichem Mindestlohn, branchenspezifischem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche, Ermittlungsverfahren und Verstöße, verhängte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Schadenssummen, Anlässe, Schwierigkeiten und Auslegungsfragen bei Kontrollen und Ahndungen, Umgehungsstrategien, Personalsituation bei FKS, Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung und Einzugsstellen der Krankenversicherungen (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage (2015)

    Wojciechowski, Przemyslaw; Wollmershäuser, Timo;

    Zitatform

    Wojciechowski, Przemyslaw & Timo Wollmershäuser (2015): Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 68, H. 5, S. 38-41.

    Abstract

    "Im November 2014 stellte das ifo Institut den am monatlichen Konjunkturtest teilnehmenden Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Mindestlohn, zum einen bezüglich ihrer Betroffenheit von der Regelung und zum anderen nach ihren voraussichtlichen Reaktionen. Der Beitrag überprüft anhand einer Auswertung des ifo Konjunkturtests, inwieweit die Unternehmen ihre anvisierten Maßnahmen tatsächlich umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/5807 (21.08.2015)), 13 S.

    Abstract

    Die Fragen nach den Auswirkungen des zum 1.1.2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns beziehen sich auf den Umfang aufstockender Leistungen an Erwerbstätige bzw. Bedarfsgemeinschaften, auf die Zahl der Minijobs und deren Entwicklung im Jahr 2015, auf die Ersetzung geringfügiger durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Preisentwicklung, auf Binnennachfrage bzw. Kaufkraft und auf die Anzahl der Niedriglohnbezieher. Ein zweiter Fragenkomplex betrifft die Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS): die Gesamtzahl der Prüfungen (regional aufgeschlüsselt), die Anzahl und Art der Verstöße gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz, die Entwicklung des Personalbestands der FKS, Probleme der Umsetzung des Mindestlohns in einzelnen Betriebe und Branchen (Dokumentationspflicht, Auftraggeberhaftung, Abgrenzung zu Praktika, Ehrenamt etc.), Veränderungen der Arbeitszeitdauer und die Anzahl einschlägiger Urteile von Arbeitsgerichten. Weitere Fragen beziehen sich auf Anforderungen, die von Arbeitgeberseite bezogen auf die Mindestlohnregelungen an die Bundesregierung herangetragen werden, auf Änderungen durch die Bundesregierung seit Januar 2015 und auf weitere geplante Änderungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Einführung und Umsetzung des Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Einführung und Umsetzung des Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/3824 (23.01.2015)), 9 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nach Einführung und Umsetzung des Mindestlohns wird die Frage, welche über das Stundenentgelt hinausgehenden Leistungen und Entgeltbestandteile in den Mindestlohn eingerechnet werden mit Hinweis auf das bundesdeutsche Mindestlohngesetz und die Entsenderichtlinie beantwortet. Im weiteren Verlauf der Stellungnahme wird auf die Besonderheiten der Saisonarbeit eingegangen. Vor allem aber geht es um Fragen zur Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit (Anfahrtszeit, Bereitschaftsdienst) und die Kontrolle einer regulären Erfassung, Fragen zur Ausweitung des Informationsangebots über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (Internet-Seite) sowie andere Kommunikationsmaßnahmen (Hotline) für in- und ausländische Arbeitnehmer. Eine weitere Frage gilt dem Anwendungsbereich der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Überprüfung der Mindestlohnregeln: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Überprüfung der Mindestlohnregeln. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4496 (27.03.2015)), 4 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur geplanten frühzeitigen Überprüfung der Mindestlohnregelungen im April 2015. Laut Anfrage stelle sich die Frage, welche Bereiche überprüft werden sollen, welche Kriterien zugrunde gelegt werden sollen und auf welche Belege und Ergebnisse sich die Bundesregierung bei der Überprüfung stützen will. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2014)

    Zitatform

    Bundesregierung (2014): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/1558 (28.05.2014)), 90 S.

    Abstract

    "Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Das bisher geltende starre 50-Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse. Durch das Erfordernis eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien ist sichergestellt, dass die Sozialpartner eine Abstützung der tariflichen Ordnung für notwendig erachten. Gesondert geregelt wird die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit. Ihr kommt eine verdrängende Wirkung gegenüber anderen Tarifverträgen zu. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes wird über die bereits dort genannten Branchen hinaus für alle Branchen geöffnet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (2014)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2014): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/2010 (neu) (02.07.2014)), 27 S.

    Abstract

    Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) enthält die Drucksache den Bericht des Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer in dem die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes und des Antrages der Fraktion Die Linke zusammengefasst werden. Außerdem werden die Stellungnahmen der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung am 30.06.2014 zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2014)

    Zitatform

    (2014): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)148 v. 26.06.2014, S. 1-197.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und eines Antrags der Fraktion Die Linke für einen Mindestlohn von 10 Euro.
    Sachverständigenliste:
    Verbände/Institutionen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesverband Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
    Einzelsachverständige: Burkhard Möller; Uta Losem; Prof. Dr. Gregor Thüsing; Prof. Dr. Gerhard Bosch; Prof. Dr. Franz-Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis; Dr. Thorsten Schulten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG): Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein (2013)

    Zitatform

    Rheinland-Pfalz, Landesregierung (2013): Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG). Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 136/13 (21.02.2013)), 16 S.

    Abstract

    Der Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein konstatiert einen sich verstetigenden Niedriglohnsektor in Deutschland, der eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, einen schleichenden Ausgrenzungsprozess von einzelnen Beschäftigungsgruppen und erhebliche Auswirkungen für staatliche Leistungen und Sozialversicherungssysteme nach sich zieht. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes Einkommen erreichbar wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes: Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz (2011)

    Zitatform

    Bundesrat (2011): Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes. Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 816/11 (09.12.2011)), 5 S.

    Abstract

    "Der Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) vorzulegen. Der Mindestlohn soll von einer unabhängigen Kommission nach dem Vorbild Großbritanniens (Low Pay Commission) jährlich überprüft und ein Vorschlag erarbeitet werden. Und es soll eine Kontrolle der Einhaltung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes durch staatliche Stellen (Zollbehörden) stattfinden." (Textauszug, IAB-Doku)

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