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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

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im Aspekt "Betriebe / Produktivität"
  • Literaturhinweis

    Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings (2026)

    Biewen, Martin ; Erhardt, Pascal;

    Zitatform

    Biewen, Martin & Pascal Erhardt (2026): Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings. In: The econometrics journal, Jg. 29, H. 1, S. 87-105. DOI:10.1093/ectj/utaf014

    Abstract

    "We evaluate the distributional effects of a minimum wage introduction based on a data set with a moderate sample size but a large number of potential covariates. In this context, the selection of relevant control variables at each distributional threshold is crucial to test hypotheses about the impact of the continuous treatment variable. To this end, we use the post-double selection logistic distribution regression approach proposed by Belloni et al. (2018a), which allows for uniformly valid inference about the target coefficients of our low-dimensional treatment variables across the entire outcome distribution. Our empirical results show that the minimum wage replaced hourly wages below the minimum threshold, increased monthly earnings in the lower-middle segment but not at the very bottom of the distribution, and did not significantly affect the distribution of working hours." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages and Work Pressure (2026)

    Nagler, Markus ; Winkler, Erwin;

    Zitatform

    Nagler, Markus & Erwin Winkler (2026): Minimum Wages and Work Pressure. (CESifo working paper 12460), München, 27 S.

    Abstract

    "A large literature investigates the employment effects of minimum wages, with comparatively little evidence on other adjustment margins. In this paper, we analyze the impact of a nationwide introduction of minimum wages in Germany on employer-induced work pressure, using detailed worker-level survey data. Applying a difference-in-differences approach, we show that the introduction of minimum wages increased work pressure in occupations more exposed to the minimum wage. The increase in work pressure cannot be explained by compositional changes in terms of demographics, job complexity, or hours worked." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501

    Abstract

    "Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases (2025)

    Dütsch, Matthias ; Senghaas, Monika ; Stephan, Gesine ; Struck, Olaf ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias, Monika Senghaas, Gesine Stephan & Olaf Struck (2025): Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases. In: Journal for labour market research, Jg. 59, 2025-02-10. DOI:10.1186/s12651-025-00392-3

    Abstract

    "This article presents novel findings on company factors that determine judgments regarding the fairness of minimum wage increases. Drawing on minimum wage and organizational justice research, we conducted a factorial survey among German employees. It seems that the internal wage structure plays a crucial role because raising only the pay of minimum wage workers and not that of other employees causes a minimum wage increase to be rated as less fair. While a hiring freeze does not negatively influence fairness judgments, layoffs do. Finally, if a minimum wage increase adversely affects a company’s economic situation, respondents assess it as less fair." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)

    Fuchs, Philipp ; Hunger, Katrin; Hartmann, Marie; Kaden, Ulrike; Adamkiewicz, Blanka; Verbeek, Hans;

    Zitatform

    Fuchs, Philipp, Ulrike Kaden, Katrin Hunger, Hans Verbeek, Blanka Adamkiewicz & Marie Hartmann (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Köln, 146 S.

    Abstract

    "Die Strukturen der KEP-Branche sind durch einen hohen Konkurrenzdruck zwischen den Betrieben, eine hohe Personalintensität und einem hohen Anteil an An- und Ungelernten sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund geprägt, die insbesondere in den Logistikzentren und der Zustellung unter meist hohem Arbeitsdruck für Löhne im Bereich des Mindestlohns arbeiten. Charakteristisch für die KEP-Branche ist die Dreiteilung in einige wenige marktbeherrschende Logistikkonzerne, viele Klein- und Kleinstbetrieben als deren Subunternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe, die teils in Marktnischen agieren. Gerade bei den entscheidenden Arbeitsschritten, der Zustellung auf der letzten Meile, bleibt das Rationalisierungspotenzial gering, so dass der Mindestlohn hier nach wie vor eine erhebliche Rolle spielt – sei es als faktische Lohnuntergrenze oder Orientierungsgröße für die Lohnfindung in den untersten Lohngruppen. Auch wenn die vorliegende Studie aufgrund ihres qualitativen Zugangs keine im statistischen Sinne repräsentativen Befunde liefern kann, stellen die Gesamtzahl von 62 Interviews, die inhaltlich begründete Fokussierung auf strukturell unterschiedliche Regionen sowie die ausgewogene Einbeziehung der verschiedenen Akteursgruppen wichtige Elemente dar, um die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Themas adäquat untersuchen zu können. In diesem Abschnitt werden noch einmal die wesentlichen Ergebnisse resümiert und eingeordnet, um im Anschluss daran sowohl auf die Limitationen der Studie einzugehen als auch weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen. Durch die Erhöhungen des Mindestlohns ist es zu Steigerungen des Monatslohns gekommen, die eher selten durch eine Reduzierung der Arbeitszeit konterkariert wurden. Am ehesten wurden Arbeitszeitreduzierungen für Beschäftigte berichtet, die gleichzeitig Transferleistungen (ALG I/ALG II) oder BAföG bezogen. Weiterhin gingen die Erhöhungen des Mindestlohns in einigen Betrieben mit Lohnstauchungen einher. Bei weitem nicht alle Arbeitgeber sahen sich dazu in der Lage, den prozentualen Lohnanstieg für Mindestlohnbeschäftigte anteilig auch den übrigen Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in gleichem Umfang zu gewähren. Innerhalb unseres Samples lässt sich in dieser Hinsicht grob zwischen vier Gruppen von Betrieben differenzieren: (1) eine Gruppe von Betrieben, bei denen die Löhne oberhalb des Mindestlohns infolge der Mindestlohnerhöhungen nicht angepasst wurden, (2) eine Gruppe von Betrieben, in denen die Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns zwar angepasst wurden, aber nicht in derselben prozentualen Höhe wie der Mindestlohn, (3) Betriebe, die die Lohnabstände zwischen den Lohngruppen weiterhin beibehalten konnten, auch um den Verlust von langjährigen und qualifizierten Beschäftigten zu vermeiden, sowie (4) Betriebe, in denen es nur eine einzige Lohngruppe im Bereich des Mindestlohns gab. Insofern kam es in Teilen der KEP-Branche zu nennenswerten Verschiebungen im Lohngefüge durch die Mindestlohnerhöhungen. Die Wahrnehmung der nominellen Lohnzuwächse aufseiten der Beschäftigten wurde stark von der zeitgleichen hohen Inflation beeinflusst, so dass die Mindestlohnerhöhungen eher als Inflationsausgleich denn als reale Lohnerhöhung empfunden wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032 (2025)

    Georgieva, Kalina; Hohendanner, Christian ;

    Zitatform

    Georgieva, Kalina & Christian Hohendanner (2025): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032. Nürnberg, 96 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Projektbericht präsentiert die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“, das vom IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt wurde. Ziel des ersten Teils der Analyse ist die Untersuchung der kausalen Effekte der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € auf verschiedene betriebliche Zielgrößen, darunter Durchschnittslöhne, die Gesamtbeschäftigung, die Beschäftigung in unterschiedlichen Beschäftigungsformen sowie die Profitabilität und betriebliche Investitionen. Zur Identifikation der kausalen Effekte wird die Variation im Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten (dem sogenannten Mindestlohn-Bite) zwischen Betrieben genutzt und ein Differenz-in-Differenzen-Ansatz angewendet. Die Datengrundlage für die Analyse ist das IAB-Betriebspanel der Jahre 2017 bis 2023. Im Ergebnis zeigt sich, dass die monatlichen Brutto-Durchschnittslöhne (bezogen auf den Monat Juni des jeweiligen Befragungsjahres) infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € mit 2,6 Prozent weniger stark gestiegen sind als bei der Einführung des Mindestlohns (4,3 %). Zudem hatte die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € einen negativen Effekt auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung in den betroffenen Mindestlohnbetrieben von -1,76 Prozent. Der Effekt ist von der Größenordnung mit jener der Einführung des Mindestlohns vergleichbar. Aufgrund des höheren Beschäftigungsstandes und der breiteren Betroffenheit im Jahr 2022 fällt der absolute Effekt größer aus: zwischen 152.000 und 220.000 Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz zur Einführung entfällt der Großteil dieses Effekts jedoch nicht auf geringfügige, sondern auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hier insbesondere auf Vollzeitbeschäftigung (ca. -150.000 Beschäftigungsverhältnisse). Aufgrund der Datenlage ist es nicht möglich eindeutig zu bestimmen, ob der Rückgang der Beschäftigung auf eine geringere Anzahl an Neueinstellungen oder auf vermehrte Entlassungen zurückzuführen ist. Der negative Effekt auf die Einstellungswahrscheinlichkeit und der insignifikante Effekt auf Personalabgänge weisen jedoch darauf hin, dass der Effekt überwiegend durch ausbleibende Neueinstellungen zu erklären ist. Auch der negative Effekt der Mindestlohnanhebung auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb offene Stellen aufweist, unterstützt diese Sichtweise. Die Mindestlohnanhebung scheint keinen Effekt auf die Arbeitskräftefluktuation insgesamt zu haben, lediglich der Effekt auf die wachstumsunabhängige Fluktuation („Churning“) ist leicht negativ signifikant. In Bezug auf die wirtschaftlichen Indikatoren zeigen sich im Gegensatz zur Einführung des Mindestlohns keine negativen Auswirkungen auf die Profitabilität oder die Investitionstätigkeit der Betriebe. Der Effekt auf Investitionen pro Beschäftigten ist sogar positiv. Die Arbeitsproduktivität ist ebenso durch den Mindestlohn gestiegen. Bei den weiteren untersuchten Zielgrößen zeigen sich hingegen keine signifikanten Effekte infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 €. Dies gilt für die vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeiten von Vollzeit-Beschäftigten, die Weiterbildung, die Ausbildung, den Wettbewerbsdruck der Betriebe sowie den Einsatz von Robotern im Betrieb. Im zweiten Teil des Forschungsberichts werden aktuelle deskriptive Ergebnisse auf Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel der Jahre 2023 und 2024 präsentiert. Den präsentierten Statistiken zufolge ging die Betroffenheit von Betrieben und Beschäftigten durch die jüngsten Mindestlohnerhöhungen auf 12,41 € und 12,82 € in Deutschland zurück. Während die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 € auf 12,00 € im Oktober 2022 noch 23,1 Prozent der Betriebe und 7,9 Prozent der Beschäftigten betraf, sanken diese Werte bei der Erhöhung auf 12,41 € im Jahr 2023 auf 17,8 Prozent der Betriebe und 5,0 Prozent der Beschäftigten. Die jüngste Anhebung auf 12,82 € zum 1. Januar 2024 betraf noch 13,5 Prozent der Betriebe und 3,7 Prozent der Beschäftigten bundesweit, wobei die Betroffenheit dennoch höher lag als bei den Mindestlohnerhöhungen zwischen 2017 und 2022." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)

    Gürtzgen, Nicole ; Commentz, Antonia; Popp, Martin ;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro an­gehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)

    Abstract

    "Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt?" (2024)

    Bossler, Mario ; Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Bernd Fitzenberger (2024): "Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt?". In: A. Wambach, R. Riphahn, F. Breyer, K. Schmidt & G. Weizsäcker (Hrsg.) (2024): Wirtschaft verstehen, Zukunft gestalten, S. 112-119, 2024-03-26.

    Abstract

    "Unter Ökonominnen und Ökonomen wurde die Beschäftigungswirkung des gesetzlichen Mindestlohns vor der Einführung im Jahr 2015 kontrovers diskutiert. Viele befürchteten einen deutlichen Verlust von Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsplätze gehen verloren, wenn der Mindestlohn höher ist als das, was Beschäftigte erwirtschaften, also ihre Produktivität übersteigt. Wenn dagegen die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten zuvor unterhalb ihrer Produktivität entlohnt wurden (etwa weil die Arbeitgeber die Macht hatten, den Lohn festzulegen), wären keine Beschäftigungsverluste zu erwarten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sie zwar in ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis nicht mehr genug erwirtschaften, aber in anderen Betrieben produktiver eingesetzt werden können, bei denen ein bislang ungedeckter Arbeitskräftebedarf besteht. Dadurch könnte eine negative Beschäftigungswirkung des Mindestlohns abgeschwächt oder ganz vermieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang (2024)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Diegmann, André ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & André Diegmann (2024): 14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang. In: IAB-Forum H. 21.10.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241021.01

    Abstract

    "Auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 haben rund 30 Prozent der Betriebe in Deutschland mit Lohnerhöhungen reagiert. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die direkt davon betroffen wären, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market (2024)

    Danziger, Eliav; Danziger, Leif ;

    Zitatform

    Danziger, Eliav & Leif Danziger (2024): A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market. (IZA discussion paper / Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit 16846), Bonn, 21 S., Anhänge.

    Abstract

    "This paper explores how a minimum wage affects a firm's behavior with a competitive labor market and an uncertain export cost. The model provides several novel insights which are consistent with recent empirical evidence. Thus, a minimum wage increases an exporter's foreign-market size and may cause a non-exporter to start exporting. The foreign-market size may increase so much that, although the home-market size decreases, the overall firm size increases." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn (2024)

    Hohendanner, Christian ; Dütsch, Matthias ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian, Clemens Ohlert & Matthias Dütsch (2024): Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 104, H. 4, S. 258-263., 2024-02-16. DOI:10.2478/wd-2024-0070

    Abstract

    "Das Jahr 2022 war durch außergewöhnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastungen geprägt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führte zu starken energiepolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen, hoher Inflation und der Herausforderung, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Zugleich wurde im Jahr 2022 der gesetzliche Mindestlohn zweimal deutlich angehoben. Er stieg im Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und im Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Im Hinblick auf die deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stellen sich daher die Fragen, wie viele und welche Betriebe im Jahr 2022 von den Anhebungen des Mindestlohns erfasst wurden, wie stark diese Betriebe zugleich von den Auswirkungen des Ukrainekriegs betroffen waren und vor welchen Herausforderungen sie aktuell stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques (2024)

    Kunaschk, Max;

    Zitatform

    Kunaschk, Max (2024): Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques. In: Economics Letters, Jg. 243, 2024-08-13. DOI:10.1016/j.econlet.2024.111924

    Abstract

    "I propose an approach to enrich administrative data with information only available in survey data using machine learning techniques. To illustrate the approach, I replicate a prominent study that used survey data to analyze the federal minimum wage introduction in Germany. In contrast to the original study, I use the universe of German establishments rather than the limited number of establishments that participated in the survey. As the administrative data do not contain information on whether establishments were treated by the minimum wage, I use a random forest classifier, trained on survey data, to predict the treatment status of establishments. The results obtained using the administrative data are qualitatively similar to the results obtained using the survey data. Beyond replication of previous research, this approach broadens the research potential of administrative data, enabling researchers to explore more detailed research questions at scale." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Kunaschk, Max;
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  • Literaturhinweis

    How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.

    Abstract

    "My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    The impact of minimum wage on automotive companies' performance (2024)

    Rossi, Remo ; Hampel, David ; Graczyk, Malgorzata; Viskotová, Lenka ;

    Zitatform

    Rossi, Remo, Malgorzata Graczyk, Lenka Viskotová & David Hampel (2024): The impact of minimum wage on automotive companies' performance. In: Journal of Eastern European and Central Asian Research, Jg. 11, H. 5, S. 931-944. DOI:10.15549/jeecar.v11i5.1736

    Abstract

    "This paper aims to verify the relationship between minimum wage growth and the financial indicators of automotive companies. As a hi-tech sector, the automotive industry is usually not expected to be affected by minimum wage policies. The introduction of the minimum wage in Germany and the dynamic development of the minimum wage in Eastern European countries make it possible to assess this relationship. German, Czech, Polish, and Slovak automotive company data was obtained from the Orbis database. Panel regression models were applied to test for dependencies. The paper detects the association between the growth of the minimum wage and the increase in personnel cost, which is next to the associations with several financial indicators at the company level. The identified impact is specific to small and medium-sized companies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)

    Brunner, Laura; Gloger, Nina; Hohendanner, Christian ;

    Zitatform

    Brunner, Laura, Nina Gloger & Christian Hohendanner (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Nürnberg, 26 S.

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Productivity, and Reallocation (2023)

    Hälbig, Mirja; Müller, Steffen ; Mertens, Matthias ;

    Zitatform

    Hälbig, Mirja, Matthias Mertens & Steffen Müller (2023): Minimum Wages, Productivity, and Reallocation. (IWH-Diskussionspapiere / Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 2023,8), Halle, 69 S.

    Abstract

    "We study the productivity effect of the German national minimum wage by applying administrative firm data. At the firm level, we confirm positive effects on wages and negative employment effects and document higher productivity even net of output price increases. We find higher wages but no employment effects at the level of aggregate industry × region cells. The minimum wage increased aggregate productivity in manufacturing. We do not find that employment reallocation across firms contributed to these aggregate productivity gains, nor do we find improvements in allocative efficiency. Instead, the productivity gains from the minimum wage result from within-firm productivity improvements only." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2023)

    Zitatform

    (2023): Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 4), Berlin, 233 S. DOI:10.21934/MLK20230117

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Über die Anpassung seiner Höhe beschließt die Mindestlohnkommission. Abweichend davon wurde der gesetzliche Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber hatte zur Folge, dass die von der Mindestlohnkommission beschlossene Höhe des Mindestlohns ab Oktober 2022 ausgesetzt wurde und der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission für das Jahr 2023 erst ein Jahr später für das Jahr 2024 erfolgt. 2 Der vorliegende Bericht der Mindestlohnkommission dokumentiert den aktuellen Erkenntnisstand zur Einführung und zu den nachfolgenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Berichtszeitraum umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2020 bis 2022." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Vierter Beschluss vom 26.06.2023
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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages, Efficiency and Welfare (2022)

    Berger, David W.; Mongey, Simon; Herkenhoff, Kyle F.;

    Zitatform

    Berger, David W., Kyle F. Herkenhoff & Simon Mongey (2022): Minimum Wages, Efficiency and Welfare. (NBER working paper 29662), Cambridge, Mass, 84 S. DOI:10.3386/w29662

    Abstract

    "It has long been argued that a minimum wage could alleviate efficiency losses from monopsony power. In a general equilibrium framework that quantitatively replicates results from recent empirical studies, we find higher minimum wages can improve welfare, but most welfare gains stem from redistribution rather than efficiency. Our model features oligopsonistic labor markets with heterogeneous workers and firms and yields analytical expressions that characterize the mechanisms by which minimum wages can improve efficiency, and how these deteriorate at higher minimum wages. We provide a method to separate welfare gains into two channels: efficiency and redistribution. Under both channels and Utilitarian social welfare weights the optimal minimum wage is $15, but alternative weights can rationalize anything from $0 to $31. Under only the efficiency channel, the optimal minimum wage is narrowly around $8, robust to social welfare weights, and generates small welfare gains that recover only 2 percent of the efficiency losses from monopsony power." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen (2022)

    Blömer, Maximilian Joseph; Sauer, Stefan ; Link, Sebastian ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link & Stefan Sauer (2022): Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 75, H. 9, S. 75-79.

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wird – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart – zum 1. Oktober 2022 in einem großen Schritt auf 12 Euro erhöht. Zur Abschätzung der Auswirkungen dieser Mindestlohnanhebung und der geplanten Reaktionen der Unternehmen wurden im Juni 2022 Sonderfragen in den ifo Konjunkturumfragen gestellt, die von 6 900 Unternehmen beantwortet wurden. Viele deutsche Unternehmen geben an, direkt von der Mindestlohnanhebung im Oktober betroffen zu sein, da sie bisher noch Beschäftigte zu einem geringeren Entgelt entlohnt haben. Diese Betroffenheit konzentriert sich nicht nur auf klassische Niedriglohnsektoren, sondern tritt über alle Sektoren hinweg in unterschiedlicher Intensität auf. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Mindestlohnerhöhung nur bei wenigen Unternehmen zu Stellenverlusten führt, die sich jedoch hauptsächlich auf diejenigen Unternehmen konzentrieren, die aktuell noch viele Mitarbeitende zu Stundenlöhnen unter 12 Euro beschäftigen. Eine Beschäftigungsanpassung dürfte hingegen häufiger über eine Senkung der durchschnittlichen Arbeitszeit erfolgen. Die Unternehmen erwarten ferner, dass die Kosten der Mindestlohnanhebung durch niedrigere Profitabilität und/oder durch höhere Produktpreise getragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards (2022)

    Butschek, Sebastian;

    Zitatform

    Butschek, Sebastian (2022): Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards. In: American Economic Journal. Economic Policy, Jg. 14, H. 2, S. 91-124. DOI:10.1257/pol.20190534

    Abstract

    "Many scholars have studied the employment effects of minimum wages, but little is known about effects on the composition of hires. I investigate whether Germany's minimum wage introduction raised hiring standards, using worker fixed effects as a proxy for worker productivity. For the least productive workers hired, the minimum wage led to a 4 percentile point shift in the productivity distribution. This increase is missed using standard observable measures of worker productivity. The effects are larger with greater pre-reform screening intensity—indicating an employer response. This more selective hiring compensates about two-thirds of higher wage costs for the least productive hires." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2022)

    Hohendanner, Christian ;

    Zitatform

    Hohendanner, Christian (2022): Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. Berlin, 135 S.

    Abstract

    "Die Studie untersuchte die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Reaktionen darauf bei vom Mindestlohn betroffenen Betrieben. Als Datenbasis diente das IAB-Betriebspanel der Jahre 2019 bis 2021. Es wurden deskriptive Auswertungen zur betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn vor und während der Pandemie vorgenommen. Die pandemiebedingten Folgen (z.B. Beschäftigungserwartung) und betrieblichen Reaktionsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) wurden multivariat untersucht. Die wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben (z.B. Beschäftigung, Geschäftslage) wurde anhand von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen zwischen vom Mindestlohn betroffenen und nicht betroffene Betrieben verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohendanner, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe: Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2022)

    Kirchmann, Andrea; Walz, Sarah-Lisa; Kuhn, Sarah ; Reiner, Marcel; Maier, Anastasia; Scheu, Tobias; Koch, Andreas ; Bonin, Holger ;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Andreas Koch, Anastasia Maier, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2022): Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe. Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Tübingen, 141 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die möglichen Zusammenhänge, Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen der Corona-Pandemie und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu identifizieren und zu untersuchen. Dabei werden Herausforderungen und Strategien vom Mindestlohn betroffener Beschäftigter und Betriebe im Umgang mit unterschiedlichen Effekten und Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie erfasst und kontextualisiert. Das Forschungsvorhaben zielt insbesondere darauf ab, die unterschiedlichen Handlungsmuster von Betrieben und Beschäftigten nachzuzeichnen, zu systematisieren und die ihnen zugrundeliegenden Motivlagen zu erschließen. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei neben den Themenfeldern Entlohnung und Lohnstrukturen, Beschäftigung und Beschäftigungsstrukturen, Arbeitszeiten sowie Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, auch Zielgrößen wie die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten. Zum Zwecke der Untersuchung wurden insgesamt 114 leitfadengestützte qualitative Interviews mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten und Betrieben aus sechs Branchen geführt, in denen ein hoher Anteil von Beschäftigten den Mindestlohn erhält. Außerdem konzentrierte sich die Untersuchung auf vier Regionen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kuhn, Sarah ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2022)

    Krebs, Tom ; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2022): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 107-136.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie evaluiert die Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und öffentliche Finanzen. Die verfügbare wissenschaftliche Evidenz unterstützt die These, dass ein Mindestlohn von 12 Euro nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen erhöht, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigert und zusätzliche finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand schafft. Darüber hinaus sind keine nennenswerten Beschäftigungseffekte zu erwarten. Ein Mindestlohn von 12 Euro ist also nicht nur aus sozialpolitischer Sicht geboten, sondern auch Ausdruck einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Klimakrise gewinnt die Frage eines angemessenen Mindestlohns eine besondere Brisanz. Denn eine der großen klimapolitischen Herausforderungen wird es sein, die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft sozial gerecht zu gestalten. Infrastruktur- und Industriepolitik können erfolgreichen Klimaschutz mit wirtschaftlichem Wohlstand verknüpfen (Krebs 2021a), doch nur ein angemessener Mindestlohn - zusammen mit einer Stärkung der Tarifbindung - kann die soziale Gerechtigkeit gewährleisten (Krebs 2021b). Anders gesagt: Sozial gerechter Klimaschutz geht nur mit einem Mindestlohn von (mindestens) 12 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in der Landwirtschaft: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639) (2022)

    Zitatform

    (2022): Mindestlohn in der Landwirtschaft. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/832 (24.02.2022)), 5 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage sind der Rückgang der Anzahl der Betriebe und der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, das Absinken des Selbstversorgungsgrads der Bundesrepublik und die veränderte Beschäftigtenstruktur im Obst- und Gemüsebau. Die Antworten enthalten statistische Angaben und eine Bewertung der Situation des im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft großen Anteils der geringfügig Beschäftigten und Aussagen zum Trend, darunter auch die Annahme einer steigenden Nachfrage nach höherwertigen Beschäftigungen aufgrund einer weiteren Mechanisierung. Nach Angaben zu den Programmen zur Förderung der Beschäftigten in der Landwirtschaft nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geht es in den Antworten der Bundesregierung um eine Einschätzung des künftigen Saisonarbeitskräfteeinsatzes, der durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie tangiert ein könnte, sowie um die Möglichkeiten einer sicheren sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung im Arbeitsrecht mit Blick auf das Risiko einer eventuell im Nachhinein festgestellten Beitragspflicht der Obst- und Gemüseanbaubetriebe. Weiteres Thema der Kleinen Anfrage sind die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und mögliche Ausnahmeregelungen im Bereich der Landwirtschaft. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304

    Abstract

    "This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)

    Bossler, Mario ; Umkehrer, Matthias ; Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.

    Abstract

    "Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland (2021)

    Fedorets, Alexandra ; Himmelreicher, Ralf;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra & Ralf Himmelreicher (2021): Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 446-453. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-446

    Abstract

    "In den politischen Debatten, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015 vorausgingen, wurde – neben anderen vermuteten negativen Folgen der Reform – auch eine Erhöhung der Arbeitsintensität im betroffenen Lohnsegment antizipiert. Diese These beruhte auf einer sporadischen internationalen Evidenz sowie auf theoretischen Annahmen. Und in der Tat haben Arbeitgeber, wenn die Arbeitskosten steigen, einen Anreiz, diese zu kompensieren, indem sie mehr Produktivität pro gearbeitete Stunde fordern. Zudem kann angenommen werden, dass steigende Löhne die Beschäftigten zur Leistungserhöhung motivieren. Ob die vermuteten Anpassungen auf Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite tatsächlich stattfinden, untersucht der Beitrag empirisch. Grundlage dafür ist die repräsentative Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zur Einschätzung der Veränderung in der eigenen Arbeitsintensität. Es zeigt sich, dass eine Steigerung der Arbeitsintensität im Mindestlohnbereich kaum zu beobachten ist, sondern überwiegend in den höheren Lohnsegmenten. Vollzeitbeschäftigte sowie Hochqualifizierte berichten häufigere und höhere Steigerungen ihrer Arbeitsintensität als gering Qualifizierte oder Minijobber, die deutlich häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)

    Kagerl, Christian ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9

    Abstract

    "Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kagerl, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)

    Krebs, Tom ; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.

    Abstract

    "Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments (2020)

    Bossler, Mario ; Betzl, Ute; Gürtzgen, Nicole ; Feist, Lisa; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Benjamin Lochner, Ute Betzl & Lisa Feist (2020): The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 321-350., 2019-04-09. DOI:10.1515/jbnst-2018-0074

    Abstract

    "In this article, we analyze the effects of the introduction of the German minimum wage using difference-in-differences estimations applied to the IAB Establishment Panel. The treatment effects on the treated establishments show a significant increase in personnel costs. When we analyze the effects of the minimum wage on the net sales of intermediates, we observe a reduction, which is fully explained by the increase in wage costs induced by the minimum wage. The results do not point to effects on establishment-level productivity or capital investments. Looking at investments in human capital, we do not observe any effects on apprenticeship offers or the placement of apprentices. If anything, the results point at a slight reduction in the provision of further training." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)

    Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin; Gürtzgen, Nicole ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.

    Abstract

    "Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
    Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
    In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
    Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    The impact of the minimum wage on working hours (2020)

    Burauel, Patrick; Grabka, Markus M. ; Obst, Cosima; Preuss, Malte ; Caliendo, Marco ; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Burauel, Patrick, Marco Caliendo, Markus M. Grabka, Cosima Obst, Malte Preuss & Carsten Schröder (2020): The impact of the minimum wage on working hours. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 233-267. DOI:10.1515/jbnst-2018-0081

    Abstract

    "The present paper analyzes how the statutory minimum wage introduced on January 1, 2015, has affected working hours in Germany up to 2016. The data used come from the Socio-Economic Panel (SOEP), which provides not only contractual working hours but also actual hours worked. Using a difference-in-differences estimation approach, we find a significant and robust reduction in contractual working hours among employees who are subject to social security contributions and earned less than the minimum wage before the introduction. The effect in 2015 is about -5% and corresponds to a 1.7 hours reduction in average weekly working hours. The effect on actual hours is smaller and estimated less precisely. Extending the analysis until 2016 does not yield significant effects on contractual or actual working hours, while some specifications reject the common trend assumption." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

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    Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung (2020)

    Dütsch, Matthias ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias (2020): Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung. (baua: Fokus), Dortmund, 10 S. DOI:10.21934/baua:fokus20200817

    Abstract

    "Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland werden seit seiner Einführung in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert. Ein für den verberuflichten deutschen Arbeitsmarkt besonders relevanter Aspekt betrifft die Mindestlohnwirkungen auf die betrieblichen Investitionen in Aus- und Weiterbildung. Auf Basis der Erhebungswellen 2011 bis 2017 des BIBB-Qualifizierungspanels, einer repräsentativen Befragung von ca. 3.600 Betrieben, werden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung deskriptiv untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffenen Betriebe ihre Investitionen in das Humankapital der Belegschaft verändert haben. Offensichtlich verringerten die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe den Umfang der betrieblichen Ausbildung und in etwas geringerem Maße die betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht?: Zur Diskussion gestellt (2020)

    Jennewein, Marga; Pakleppa, Felix; Bossler, Mario ; Knabe, Andreas ; Caliendo, Marco ; Fedorets, Alexandra ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bonin, Holger ; Bruttel, Oliver ; Pestel, Nico ; Thum, Marcel ; Geißler, Cornelia; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Jennewein, Marga & Cornelia Geißler (Red.); Pakleppa, Felix, Mario Bossler, Andreas Knabe, Marco Caliendo, Alexandra Fedorets, Erik-Benjamin Börschlein, Holger Bonin, Oliver Bruttel, Nico Pestel, Marcel Thum & Ronnie Schöb (sonst. bet. Pers.) (2020): Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht? Zur Diskussion gestellt. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 73, H. 4, S. 3-28.

    Abstract

    "In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Im Vorfeld seiner Einführung wurden die möglichen Auswirkungen äußerst kontrovers diskutiert. Nach fünf Jahren liegt eine Reihe von Studien vor, die die Wirkung der Mindestlohngesetzgebung evaluieren. Welche Beschäftigungseffekte lassen sich feststellen? Hat der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet, und wie viel Arbeitsvolumen ist durch den Mindestlohn verdrängt worden? In welchem Umfang wurde der Mindestlohn bisher umgesetzt? Welche Anpassungskanäle wurden von den Unternehmen genutzt, um Entlassungen zu vermeiden? Konnte die Zahl der Transferempfänger und das Armutsrisiko reduziert werden? Wird die Coronakrise zum Stresstest für den Mindestlohn? Unsere Autoren diskutieren über Antworten auf diese Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2020)

    Koch, Andreas ; Bonin, Holger ; Zühlke, Anne ; Reiner, Marcel; Kirchmann, Andrea; Scheu, Tobias;

    Zitatform

    Koch, Andreas, Andrea Kirchmann, Marcel Reiner, Tobias Scheu, Anne Zühlke & Holger Bonin (2020): Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. (IZA research report 97), Bonn, 150 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die Auswirkungen des zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sowie der zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2019 erfolgten Anhebungen auf die Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten mittels qualitativer Methoden zu untersuchen. Durch eine offene und differenzierte methodische Vorgehensweise werden die vielfältigen Verhaltensmuster und Anpassungsstrategien umfassend in den Blick genommen und vertieft analysiert. Dabei stehen neben den vor allem in der quantitativen Forschung bereits umfangreich untersuchten Beschäftigungs-, Lohn- und Verteilungseffekten auch andere Zielgrößen im Fokus. Dazu gehören etwa die Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit von Beschäftigten sowie verschiedene marktbezogene unternehmerische Strategien. Außerdem sind unterschiedliche Aspekte der Compliance (Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen) von zentralem Interesse. Darüber hinaus ist es ein Ziel der vorliegenden Studie, die Wahrnehmungen und Bewertungen von Mindestlohn und Mindestlohngesetz durch die betroffenen Beschäftigten und Betriebe zu erfassen." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2020)

    Pestel, Nico ; Caliendo, Marco ; Bonin, Holger ; Gregory, Terry ; Isphording, Ingo;

    Zitatform

    Pestel, Nico, Holger Bonin, Ingo Isphording, Terry Gregory & Marco Caliendo (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. (IZA research report 95), Bonn, 102 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission beinhaltet eine empirische Analyse der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der erstmaligen Anhebung zum 1. Januar 2017 auf die Zielgrößen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bis Mitte des Jahres 2019. Als Datenbasis dienen aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene sowie administrative Daten, die die Betriebs- und die Beschäftigtenebene miteinander verbinden. Je nach Zielgröße und Untersuchungseinheit werden diese Datenquellen mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, so dass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von Ursache- Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in- Differenzen-Ansatzes verwendet." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Effekte des Mindestlohns auf die Arbeitszeit (2020)

    Pusch, Toralf ; Santoro, Chiara; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf, Chiara Santoro & Hartmut Seifert (2020): Effekte des Mindestlohns auf die Arbeitszeit. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 6, S. 1-7. DOI:10.1007/s10273-020-2673-8

    Abstract

    "Zur Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns liegen fünf Jahre nach seiner Einführung zahlreiche fundierte Analysen vor. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Arbeitszeit haben dabei eine besondere Relevanz, da sie die Einkommensentwicklung und das Arbeitsvolumen im Niedriglohnsektor beeinflussen. Vor diesem Hintergrund bietet dieser Beitrag eine aktuelle Analyse mit dem bisher wenig verwendeten und für die Untersuchung des Mindestlohns besonders geeigneten PASS-Datensatz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Es zeigt sich, dass Arbeitszeitverkürzungen vor allem bei geringfügig Beschäftigten und bei Beziehern von Sozialtransfers aufgetreten sind, was teilweise auf eine Reaktion des Arbeitsangebots zurückzuführen sein dürfte." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)

    Vom Berge, Philipp ; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Jonas Beste, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Erik-Benjamin Börschlein & Nicole Gürtzgen (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 04/2020), Nürnberg, 22 S.

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2020 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren dritten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Hierzu hat sie die Möglichkeit genutzt, vor Beschlussfassung fachliche Einschätzungen von externen Stellen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung einzuholen. Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung und schreibt damit die IAB-Stellungnahmen 3/2016 und 1/2018 fort." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)

    Zitatform

    (2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)

    Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z

    Abstract

    "Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)

    Caliendo, Marco ; Schröder, Carsten ; Wittbrodt, Linda;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191

    Abstract

    "In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)

    Hafner, Lucas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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    The price and employment response of firms to the introduction of minimum wages (2019)

    Link, Sebastian ;

    Zitatform

    Link, Sebastian (2019): The price and employment response of firms to the introduction of minimum wages. (CESifo working paper 7575), München, 56 S.

    Abstract

    "This paper studies the price and employment response of firms to the introduction of a nationwide minimum wage in Germany. In line with previous studies, the estimated employment effect is only modestly negative and statistically insignificant. In contrast, affected firms increased prices much more frequently. The price effect is prevalent across different sectors of the economy including manufacturing and is thus not limited to low wage industries. I document that speed and degree of price pass-through were high and firms rolled over the lion's share of the costs generated by the minimum wage to their customers. Consistent with the role of price pass-through, I find considerable heterogeneity in firms' responses to the minimum wage depending on their own business expectations, product market competition, and local labor market conditions." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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