Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings (2026)
Zitatform
Biewen, Martin & Pascal Erhardt (2026): Using post-regularization distribution regression to measure the effects of a minimum wage on hourly wages, hours worked and monthly earnings. In: The econometrics journal, Jg. 29, H. 1, S. 87-105. DOI:10.1093/ectj/utaf014
Abstract
"We evaluate the distributional effects of a minimum wage introduction based on a data set with a moderate sample size but a large number of potential covariates. In this context, the selection of relevant control variables at each distributional threshold is crucial to test hypotheses about the impact of the continuous treatment variable. To this end, we use the post-double selection logistic distribution regression approach proposed by Belloni et al. (2018a), which allows for uniformly valid inference about the target coefficients of our low-dimensional treatment variables across the entire outcome distribution. Our empirical results show that the minimum wage replaced hourly wages below the minimum threshold, increased monthly earnings in the lower-middle segment but not at the very bottom of the distribution, and did not significantly affect the distribution of working hours." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Minimum Wages and Work Pressure (2026)
Zitatform
Nagler, Markus & Erwin Winkler (2026): Minimum Wages and Work Pressure. (CESifo working paper 12460), München, 27 S.
Abstract
"A large literature investigates the employment effects of minimum wages, with comparatively little evidence on other adjustment margins. In this paper, we analyze the impact of a nationwide introduction of minimum wages in Germany on employer-induced work pressure, using detailed worker-level survey data. Applying a difference-in-differences approach, we show that the introduction of minimum wages increased work pressure in occupations more exposed to the minimum wage. The increase in work pressure cannot be explained by compositional changes in terms of demographics, job complexity, or hours worked." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501
Abstract
"Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases (2025)
Zitatform
Dütsch, Matthias, Monika Senghaas, Gesine Stephan & Olaf Struck (2025): Does organizational context matter? An examination of the factors influencing employees’ judgments of minimum wage increases. In: Journal for labour market research, Jg. 59, 2025-02-10. DOI:10.1186/s12651-025-00392-3
Abstract
"This article presents novel findings on company factors that determine judgments regarding the fairness of minimum wage increases. Drawing on minimum wage and organizational justice research, we conducted a factorial survey among German employees. It seems that the internal wage structure plays a crucial role because raising only the pay of minimum wage workers and not that of other employees causes a minimum wage increase to be rated as less fair. While a hiring freeze does not negatively influence fairness judgments, layoffs do. Finally, if a minimum wage increase adversely affects a company’s economic situation, respondents assess it as less fair." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche": Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2025)
Fuchs, Philipp ; Hunger, Katrin; Hartmann, Marie; Kaden, Ulrike; Adamkiewicz, Blanka; Verbeek, Hans;Zitatform
Fuchs, Philipp, Ulrike Kaden, Katrin Hunger, Hans Verbeek, Blanka Adamkiewicz & Marie Hartmann (2025): Endbericht zum Forschungsvorhaben "Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Betriebe und Beschäftigte in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Köln, 146 S.
Abstract
"Die Strukturen der KEP-Branche sind durch einen hohen Konkurrenzdruck zwischen den Betrieben, eine hohe Personalintensität und einem hohen Anteil an An- und Ungelernten sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund geprägt, die insbesondere in den Logistikzentren und der Zustellung unter meist hohem Arbeitsdruck für Löhne im Bereich des Mindestlohns arbeiten. Charakteristisch für die KEP-Branche ist die Dreiteilung in einige wenige marktbeherrschende Logistikkonzerne, viele Klein- und Kleinstbetrieben als deren Subunternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe, die teils in Marktnischen agieren. Gerade bei den entscheidenden Arbeitsschritten, der Zustellung auf der letzten Meile, bleibt das Rationalisierungspotenzial gering, so dass der Mindestlohn hier nach wie vor eine erhebliche Rolle spielt – sei es als faktische Lohnuntergrenze oder Orientierungsgröße für die Lohnfindung in den untersten Lohngruppen. Auch wenn die vorliegende Studie aufgrund ihres qualitativen Zugangs keine im statistischen Sinne repräsentativen Befunde liefern kann, stellen die Gesamtzahl von 62 Interviews, die inhaltlich begründete Fokussierung auf strukturell unterschiedliche Regionen sowie die ausgewogene Einbeziehung der verschiedenen Akteursgruppen wichtige Elemente dar, um die Komplexität und Vielgestaltigkeit des Themas adäquat untersuchen zu können. In diesem Abschnitt werden noch einmal die wesentlichen Ergebnisse resümiert und eingeordnet, um im Anschluss daran sowohl auf die Limitationen der Studie einzugehen als auch weiteren Forschungsbedarf aufzuzeigen. Durch die Erhöhungen des Mindestlohns ist es zu Steigerungen des Monatslohns gekommen, die eher selten durch eine Reduzierung der Arbeitszeit konterkariert wurden. Am ehesten wurden Arbeitszeitreduzierungen für Beschäftigte berichtet, die gleichzeitig Transferleistungen (ALG I/ALG II) oder BAföG bezogen. Weiterhin gingen die Erhöhungen des Mindestlohns in einigen Betrieben mit Lohnstauchungen einher. Bei weitem nicht alle Arbeitgeber sahen sich dazu in der Lage, den prozentualen Lohnanstieg für Mindestlohnbeschäftigte anteilig auch den übrigen Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in gleichem Umfang zu gewähren. Innerhalb unseres Samples lässt sich in dieser Hinsicht grob zwischen vier Gruppen von Betrieben differenzieren: (1) eine Gruppe von Betrieben, bei denen die Löhne oberhalb des Mindestlohns infolge der Mindestlohnerhöhungen nicht angepasst wurden, (2) eine Gruppe von Betrieben, in denen die Lohngruppen oberhalb des Mindestlohns zwar angepasst wurden, aber nicht in derselben prozentualen Höhe wie der Mindestlohn, (3) Betriebe, die die Lohnabstände zwischen den Lohngruppen weiterhin beibehalten konnten, auch um den Verlust von langjährigen und qualifizierten Beschäftigten zu vermeiden, sowie (4) Betriebe, in denen es nur eine einzige Lohngruppe im Bereich des Mindestlohns gab. Insofern kam es in Teilen der KEP-Branche zu nennenswerten Verschiebungen im Lohngefüge durch die Mindestlohnerhöhungen. Die Wahrnehmung der nominellen Lohnzuwächse aufseiten der Beschäftigten wurde stark von der zeitgleichen hohen Inflation beeinflusst, so dass die Mindestlohnerhöhungen eher als Inflationsausgleich denn als reale Lohnerhöhung empfunden wurden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032 (2025)
Zitatform
Georgieva, Kalina & Christian Hohendanner (2025): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Erster Endbericht des Forschungsprojekts 556153/ MLK032. Nürnberg, 96 S.
Abstract
"Der vorliegende Projektbericht präsentiert die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“, das vom IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt wurde. Ziel des ersten Teils der Analyse ist die Untersuchung der kausalen Effekte der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € auf verschiedene betriebliche Zielgrößen, darunter Durchschnittslöhne, die Gesamtbeschäftigung, die Beschäftigung in unterschiedlichen Beschäftigungsformen sowie die Profitabilität und betriebliche Investitionen. Zur Identifikation der kausalen Effekte wird die Variation im Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten (dem sogenannten Mindestlohn-Bite) zwischen Betrieben genutzt und ein Differenz-in-Differenzen-Ansatz angewendet. Die Datengrundlage für die Analyse ist das IAB-Betriebspanel der Jahre 2017 bis 2023. Im Ergebnis zeigt sich, dass die monatlichen Brutto-Durchschnittslöhne (bezogen auf den Monat Juni des jeweiligen Befragungsjahres) infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € mit 2,6 Prozent weniger stark gestiegen sind als bei der Einführung des Mindestlohns (4,3 %). Zudem hatte die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 € einen negativen Effekt auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung in den betroffenen Mindestlohnbetrieben von -1,76 Prozent. Der Effekt ist von der Größenordnung mit jener der Einführung des Mindestlohns vergleichbar. Aufgrund des höheren Beschäftigungsstandes und der breiteren Betroffenheit im Jahr 2022 fällt der absolute Effekt größer aus: zwischen 152.000 und 220.000 Beschäftigungsverhältnissen. Im Gegensatz zur Einführung entfällt der Großteil dieses Effekts jedoch nicht auf geringfügige, sondern auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und hier insbesondere auf Vollzeitbeschäftigung (ca. -150.000 Beschäftigungsverhältnisse). Aufgrund der Datenlage ist es nicht möglich eindeutig zu bestimmen, ob der Rückgang der Beschäftigung auf eine geringere Anzahl an Neueinstellungen oder auf vermehrte Entlassungen zurückzuführen ist. Der negative Effekt auf die Einstellungswahrscheinlichkeit und der insignifikante Effekt auf Personalabgänge weisen jedoch darauf hin, dass der Effekt überwiegend durch ausbleibende Neueinstellungen zu erklären ist. Auch der negative Effekt der Mindestlohnanhebung auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb offene Stellen aufweist, unterstützt diese Sichtweise. Die Mindestlohnanhebung scheint keinen Effekt auf die Arbeitskräftefluktuation insgesamt zu haben, lediglich der Effekt auf die wachstumsunabhängige Fluktuation („Churning“) ist leicht negativ signifikant. In Bezug auf die wirtschaftlichen Indikatoren zeigen sich im Gegensatz zur Einführung des Mindestlohns keine negativen Auswirkungen auf die Profitabilität oder die Investitionstätigkeit der Betriebe. Der Effekt auf Investitionen pro Beschäftigten ist sogar positiv. Die Arbeitsproduktivität ist ebenso durch den Mindestlohn gestiegen. Bei den weiteren untersuchten Zielgrößen zeigen sich hingegen keine signifikanten Effekte infolge der Mindestlohnerhöhung auf 12,00 €. Dies gilt für die vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeiten von Vollzeit-Beschäftigten, die Weiterbildung, die Ausbildung, den Wettbewerbsdruck der Betriebe sowie den Einsatz von Robotern im Betrieb. Im zweiten Teil des Forschungsberichts werden aktuelle deskriptive Ergebnisse auf Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel der Jahre 2023 und 2024 präsentiert. Den präsentierten Statistiken zufolge ging die Betroffenheit von Betrieben und Beschäftigten durch die jüngsten Mindestlohnerhöhungen auf 12,41 € und 12,82 € in Deutschland zurück. Während die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 € auf 12,00 € im Oktober 2022 noch 23,1 Prozent der Betriebe und 7,9 Prozent der Beschäftigten betraf, sanken diese Werte bei der Erhöhung auf 12,41 € im Jahr 2023 auf 17,8 Prozent der Betriebe und 5,0 Prozent der Beschäftigten. Die jüngste Anhebung auf 12,82 € zum 1. Januar 2024 betraf noch 13,5 Prozent der Betriebe und 3,7 Prozent der Beschäftigten bundesweit, wobei die Betroffenheit dennoch höher lag als bei den Mindestlohnerhöhungen zwischen 2017 und 2022." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen (2025)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole, Martin Popp & Antonia Commentz (2025): Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2026 und 2027: Rund jeder zehnte Job ist von der stufenweisen Anpassung des Mindestlohns betroffen. (IAB-Kurzbericht 15/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2515
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll laut Beschluss der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 14,60 Euro angehoben. Dieser IAB-Kurzbericht zeigt, in welchem Ausmaß bestehende Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen von den geplanten Erhöhungen betroffen sein werden. Dabei wird insbesondere auf Unterschiede nach Beschäftigungsform, Arbeitszeit, Region und Wirtschaftszweig eingegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnkommission 2025: Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung: Ergänzungsband zum Fünften Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2025)
Abstract
"Paragraf 10 Absatz 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ermöglicht es der Mindestlohnkommission, Anhörungen zu den Auswirkungen und der Anpassung des Mindestlohns durchzuführen. Sie kann dabei „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren“ sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen. Die Mindestlohnkommission hat diese Möglichkeit genutzt und im Frühjahr 2025 eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Mindestlohnkommission hat sich dazu auf einen Kreis von Institutionen bzw. Sachverständigen geeinigt, die im Rahmen der Anhörung zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Stellungnahmen sind ebenso wie die von der Mindestlohnkommission vorab versandten Themenschwerpunkte in diesem Band im Originalwortlaut dokumentiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
"Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt?" (2024)
Zitatform
Bossler, Mario & Bernd Fitzenberger (2024): "Hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu einem Rückgang der Beschäftigung geführt?". In: A. Wambach, R. Riphahn, F. Breyer, K. Schmidt & G. Weizsäcker (Hrsg.) (2024): Wirtschaft verstehen, Zukunft gestalten, S. 112-119, 2024-03-26.
Abstract
"Unter Ökonominnen und Ökonomen wurde die Beschäftigungswirkung des gesetzlichen Mindestlohns vor der Einführung im Jahr 2015 kontrovers diskutiert. Viele befürchteten einen deutlichen Verlust von Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsplätze gehen verloren, wenn der Mindestlohn höher ist als das, was Beschäftigte erwirtschaften, also ihre Produktivität übersteigt. Wenn dagegen die vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten zuvor unterhalb ihrer Produktivität entlohnt wurden (etwa weil die Arbeitgeber die Macht hatten, den Lohn festzulegen), wären keine Beschäftigungsverluste zu erwarten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sie zwar in ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis nicht mehr genug erwirtschaften, aber in anderen Betrieben produktiver eingesetzt werden können, bei denen ein bislang ungedeckter Arbeitskräftebedarf besteht. Dadurch könnte eine negative Beschäftigungswirkung des Mindestlohns abgeschwächt oder ganz vermieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang (2024)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin & André Diegmann (2024): 14 Euro Mindestlohn: Rund ein Fünftel der Betriebe erwartet einen Beschäftigungsrückgang. In: IAB-Forum H. 21.10.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241021.01
Abstract
"Auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 haben rund 30 Prozent der Betriebe in Deutschland mit Lohnerhöhungen reagiert. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die direkt davon betroffen wären, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market (2024)
Zitatform
Danziger, Eliav & Leif Danziger (2024): A Minimum Wage May Increase Exports and Firm Size Even with a Competitive Labor Market. (IZA discussion paper / Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit 16846), Bonn, 21 S., Anhänge.
Abstract
"This paper explores how a minimum wage affects a firm's behavior with a competitive labor market and an uncertain export cost. The model provides several novel insights which are consistent with recent empirical evidence. Thus, a minimum wage increases an exporter's foreign-market size and may cause a non-exporter to start exporting. The foreign-market size may increase so much that, although the home-market size decreases, the overall firm size increases." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn (2024)
Zitatform
Hohendanner, Christian, Clemens Ohlert & Matthias Dütsch (2024): Turbulente Zeiten für Betriebe: Ukrainekrieg und 12-Euro-Mindestlohn. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 104, H. 4, S. 258-263., 2024-02-16. DOI:10.2478/wd-2024-0070
Abstract
"Das Jahr 2022 war durch außergewöhnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastungen geprägt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führte zu starken energiepolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen, hoher Inflation und der Herausforderung, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. Zugleich wurde im Jahr 2022 der gesetzliche Mindestlohn zweimal deutlich angehoben. Er stieg im Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und im Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Im Hinblick auf die deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stellen sich daher die Fragen, wie viele und welche Betriebe im Jahr 2022 von den Anhebungen des Mindestlohns erfasst wurden, wie stark diese Betriebe zugleich von den Auswirkungen des Ukrainekriegs betroffen waren und vor welchen Herausforderungen sie aktuell stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques (2024)
Kunaschk, Max;Zitatform
Kunaschk, Max (2024): Enriching administrative data using survey data and machine learning techniques. In: Economics Letters, Jg. 243, 2024-08-13. DOI:10.1016/j.econlet.2024.111924
Abstract
"I propose an approach to enrich administrative data with information only available in survey data using machine learning techniques. To illustrate the approach, I replicate a prominent study that used survey data to analyze the federal minimum wage introduction in Germany. In contrast to the original study, I use the universe of German establishments rather than the limited number of establishments that participated in the survey. As the administrative data do not contain information on whether establishments were treated by the minimum wage, I use a random forest classifier, trained on survey data, to predict the treatment status of establishments. The results obtained using the administrative data are qualitatively similar to the results obtained using the survey data. Beyond replication of previous research, this approach broadens the research potential of administrative data, enabling researchers to explore more detailed research questions at scale." (Author's abstract, IAB-Doku, © Elsevier) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Kunaschk, Max; -
Literaturhinweis
How market concentration impacts minimum wage effects: Opinion (2024)
Zitatform
Popp, Martin (2024): How market concentration impacts minimum wage effects. Opinion. In: IZA world of labor H. 26.11.2024, 2024-11-05.
Abstract
"My study focuses on 16 low-wage sectors where Germany’s Ministry of Labor and Social Affairs has set sector-specific minimum wages. Before these regulations, the data show that wages and employment were lower in highly concentrated labor markets, indicating monopsonistic behavior by firms. The introduction of sectoral minimum wages raised worker pay across the board, with the wage increase - or “bite” - being stronger in highly concentrated markets. With these data, I thoroughly test the monopsony hypothesis. In slightly concentrated or competitive labor markets, introducing or raising sectoral minimum wages often led to reduced employment. Crucially, however, these negative employment effects diminished as labor market concentration increased. In highly concentrated, more monopsonistic markets, minimum wage hikes actually came along with positive employment effects. However, when the minimum wage reaches or exceeds the median wage in these low-wage sectors, even highly concentrated labor markets see these positive employment effects taper off." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
The impact of minimum wage on automotive companies' performance (2024)
Zitatform
Rossi, Remo, Malgorzata Graczyk, Lenka Viskotová & David Hampel (2024): The impact of minimum wage on automotive companies' performance. In: Journal of Eastern European and Central Asian Research, Jg. 11, H. 5, S. 931-944. DOI:10.15549/jeecar.v11i5.1736
Abstract
"This paper aims to verify the relationship between minimum wage growth and the financial indicators of automotive companies. As a hi-tech sector, the automotive industry is usually not expected to be affected by minimum wage policies. The introduction of the minimum wage in Germany and the dynamic development of the minimum wage in Eastern European countries make it possible to assess this relationship. German, Czech, Polish, and Slovak automotive company data was obtained from the Orbis database. Panel regression models were applied to test for dependencies. The paper detects the association between the growth of the minimum wage and the increase in personnel cost, which is next to the associations with several financial indicators at the company level. The identified impact is specific to small and medium-sized companies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2023)
Zitatform
Brunner, Laura, Nina Gloger & Christian Hohendanner (2023): Sonderauswertung zur Situation der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe im Jahr 2022 auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Nürnberg, 26 S.
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Literaturhinweis
Minimum Wages, Productivity, and Reallocation (2023)
Zitatform
Hälbig, Mirja, Matthias Mertens & Steffen Müller (2023): Minimum Wages, Productivity, and Reallocation. (IWH-Diskussionspapiere / Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 2023,8), Halle, 69 S.
Abstract
"We study the productivity effect of the German national minimum wage by applying administrative firm data. At the firm level, we confirm positive effects on wages and negative employment effects and document higher productivity even net of output price increases. We find higher wages but no employment effects at the level of aggregate industry × region cells. The minimum wage increased aggregate productivity in manufacturing. We do not find that employment reallocation across firms contributed to these aggregate productivity gains, nor do we find improvements in allocative efficiency. Instead, the productivity gains from the minimum wage result from within-firm productivity improvements only." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2023)
Zitatform
(2023): Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 4), Berlin, 233 S. DOI:10.21934/MLK20230117
Abstract
"Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Über die Anpassung seiner Höhe beschließt die Mindestlohnkommission. Abweichend davon wurde der gesetzliche Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber hatte zur Folge, dass die von der Mindestlohnkommission beschlossene Höhe des Mindestlohns ab Oktober 2022 ausgesetzt wurde und der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission für das Jahr 2023 erst ein Jahr später für das Jahr 2024 erfolgt. 2 Der vorliegende Bericht der Mindestlohnkommission dokumentiert den aktuellen Erkenntnisstand zur Einführung und zu den nachfolgenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Berichtszeitraum umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2020 bis 2022." (Textauszug, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Vierter Beschluss vom 26.06.2023 -
Literaturhinweis
Minimum Wages, Efficiency and Welfare (2022)
Berger, David W.; Mongey, Simon; Herkenhoff, Kyle F.;Zitatform
Berger, David W., Kyle F. Herkenhoff & Simon Mongey (2022): Minimum Wages, Efficiency and Welfare. (NBER working paper 29662), Cambridge, Mass, 84 S. DOI:10.3386/w29662
Abstract
"It has long been argued that a minimum wage could alleviate efficiency losses from monopsony power. In a general equilibrium framework that quantitatively replicates results from recent empirical studies, we find higher minimum wages can improve welfare, but most welfare gains stem from redistribution rather than efficiency. Our model features oligopsonistic labor markets with heterogeneous workers and firms and yields analytical expressions that characterize the mechanisms by which minimum wages can improve efficiency, and how these deteriorate at higher minimum wages. We provide a method to separate welfare gains into two channels: efficiency and redistribution. Under both channels and Utilitarian social welfare weights the optimal minimum wage is $15, but alternative weights can rationalize anything from $0 to $31. Under only the efficiency channel, the optimal minimum wage is narrowly around $8, robust to social welfare weights, and generates small welfare gains that recover only 2 percent of the efficiency losses from monopsony power." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen (2022)
Zitatform
Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link & Stefan Sauer (2022): Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage in den ifo Konjunkturumfragen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 75, H. 9, S. 75-79.
Abstract
"Der gesetzliche Mindestlohn wird – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart – zum 1. Oktober 2022 in einem großen Schritt auf 12 Euro erhöht. Zur Abschätzung der Auswirkungen dieser Mindestlohnanhebung und der geplanten Reaktionen der Unternehmen wurden im Juni 2022 Sonderfragen in den ifo Konjunkturumfragen gestellt, die von 6 900 Unternehmen beantwortet wurden. Viele deutsche Unternehmen geben an, direkt von der Mindestlohnanhebung im Oktober betroffen zu sein, da sie bisher noch Beschäftigte zu einem geringeren Entgelt entlohnt haben. Diese Betroffenheit konzentriert sich nicht nur auf klassische Niedriglohnsektoren, sondern tritt über alle Sektoren hinweg in unterschiedlicher Intensität auf. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Mindestlohnerhöhung nur bei wenigen Unternehmen zu Stellenverlusten führt, die sich jedoch hauptsächlich auf diejenigen Unternehmen konzentrieren, die aktuell noch viele Mitarbeitende zu Stundenlöhnen unter 12 Euro beschäftigen. Eine Beschäftigungsanpassung dürfte hingegen häufiger über eine Senkung der durchschnittlichen Arbeitszeit erfolgen. Die Unternehmen erwarten ferner, dass die Kosten der Mindestlohnanhebung durch niedrigere Profitabilität und/oder durch höhere Produktpreise getragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209
Abstract
"Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)
Zitatform
Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201
Abstract
"Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards (2022)
Butschek, Sebastian;Zitatform
Butschek, Sebastian (2022): Raising the Bar: Minimum Wages and Employers' Hiring Standards. In: American Economic Journal. Economic Policy, Jg. 14, H. 2, S. 91-124. DOI:10.1257/pol.20190534
Abstract
"Many scholars have studied the employment effects of minimum wages, but little is known about effects on the composition of hires. I investigate whether Germany's minimum wage introduction raised hiring standards, using worker fixed effects as a proxy for worker productivity. For the least productive workers hired, the minimum wage led to a 4 percentile point shift in the productivity distribution. This increase is missed using standard observable measures of worker productivity. The effects are larger with greater pre-reform screening intensity—indicating an employer response. This more selective hiring compensates about two-thirds of higher wage costs for the least productive hires." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2022)
Zitatform
Hohendanner, Christian (2022): Sonderauswertung zu den Folgen der Covid-19-Pandemie für vom Mindestlohn betroffene Betriebe auf Basis des IAB-Betriebspanels. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. Berlin, 135 S.
Abstract
"Die Studie untersuchte die Folgen der Corona-Pandemie sowie die Reaktionen darauf bei vom Mindestlohn betroffenen Betrieben. Als Datenbasis diente das IAB-Betriebspanel der Jahre 2019 bis 2021. Es wurden deskriptive Auswertungen zur betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn vor und während der Pandemie vorgenommen. Die pandemiebedingten Folgen (z.B. Beschäftigungserwartung) und betrieblichen Reaktionsmaßnahmen (z.B. Kurzarbeit) wurden multivariat untersucht. Die wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben (z.B. Beschäftigung, Geschäftslage) wurde anhand von Differenz-von-Differenzen-Schätzungen zwischen vom Mindestlohn betroffenen und nicht betroffene Betrieben verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)
Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;Zitatform
Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01
Abstract
"Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin; -
Literaturhinweis
Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe: Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2022)
Kirchmann, Andrea; Walz, Sarah-Lisa; Kuhn, Sarah ; Reiner, Marcel; Maier, Anastasia; Scheu, Tobias; Koch, Andreas ; Bonin, Holger ;Zitatform
Kirchmann, Andrea, Andreas Koch, Anastasia Maier, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2022): Folgen der Corona-Pandemie für Mindestlohnbeschäftigte und vom Mindestlohn betroffene Betriebe. Abschlussbericht : Projektvergabe durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Vergabe-Nr. BAuA-547618-Fu-MLK018 / Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Tübingen, 141 S.
Abstract
"Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die möglichen Zusammenhänge, Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen der Corona-Pandemie und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu identifizieren und zu untersuchen. Dabei werden Herausforderungen und Strategien vom Mindestlohn betroffener Beschäftigter und Betriebe im Umgang mit unterschiedlichen Effekten und Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie erfasst und kontextualisiert. Das Forschungsvorhaben zielt insbesondere darauf ab, die unterschiedlichen Handlungsmuster von Betrieben und Beschäftigten nachzuzeichnen, zu systematisieren und die ihnen zugrundeliegenden Motivlagen zu erschließen. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei neben den Themenfeldern Entlohnung und Lohnstrukturen, Beschäftigung und Beschäftigungsstrukturen, Arbeitszeiten sowie Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, auch Zielgrößen wie die Leistungsbereitschaft und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten. Zum Zwecke der Untersuchung wurden insgesamt 114 leitfadengestützte qualitative Interviews mit vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten und Betrieben aus sechs Branchen geführt, in denen ein hoher Anteil von Beschäftigten den Mindestlohn erhält. Außerdem konzentrierte sich die Untersuchung auf vier Regionen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2022)
Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2022): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 107-136.
Abstract
"Die vorliegende Studie evaluiert die Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und öffentliche Finanzen. Die verfügbare wissenschaftliche Evidenz unterstützt die These, dass ein Mindestlohn von 12 Euro nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen erhöht, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigert und zusätzliche finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand schafft. Darüber hinaus sind keine nennenswerten Beschäftigungseffekte zu erwarten. Ein Mindestlohn von 12 Euro ist also nicht nur aus sozialpolitischer Sicht geboten, sondern auch Ausdruck einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Im Rahmen der öffentlichen Debatte zur Klimakrise gewinnt die Frage eines angemessenen Mindestlohns eine besondere Brisanz. Denn eine der großen klimapolitischen Herausforderungen wird es sein, die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft sozial gerecht zu gestalten. Infrastruktur- und Industriepolitik können erfolgreichen Klimaschutz mit wirtschaftlichem Wohlstand verknüpfen (Krebs 2021a), doch nur ein angemessener Mindestlohn - zusammen mit einer Stärkung der Tarifbindung - kann die soziale Gerechtigkeit gewährleisten (Krebs 2021b). Anders gesagt: Sozial gerechter Klimaschutz geht nur mit einem Mindestlohn von (mindestens) 12 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)
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Mindestlohn in der Landwirtschaft: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639) (2022)
Zitatform
(2022): Mindestlohn in der Landwirtschaft. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/639). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/832 (24.02.2022)), 5 S.
Abstract
Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage sind der Rückgang der Anzahl der Betriebe und der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, das Absinken des Selbstversorgungsgrads der Bundesrepublik und die veränderte Beschäftigtenstruktur im Obst- und Gemüsebau. Die Antworten enthalten statistische Angaben und eine Bewertung der Situation des im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft großen Anteils der geringfügig Beschäftigten und Aussagen zum Trend, darunter auch die Annahme einer steigenden Nachfrage nach höherwertigen Beschäftigungen aufgrund einer weiteren Mechanisierung. Nach Angaben zu den Programmen zur Förderung der Beschäftigten in der Landwirtschaft nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geht es in den Antworten der Bundesregierung um eine Einschätzung des künftigen Saisonarbeitskräfteeinsatzes, der durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie tangiert ein könnte, sowie um die Möglichkeiten einer sicheren sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzung im Arbeitsrecht mit Blick auf das Risiko einer eventuell im Nachhinein festgestellten Beitragspflicht der Obst- und Gemüseanbaubetriebe. Weiteres Thema der Kleinen Anfrage sind die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und mögliche Ausnahmeregelungen im Bereich der Landwirtschaft. (IAB)
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Literaturhinweis
Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)
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Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304
Abstract
"This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)
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Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.
Abstract
"Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)
Zitatform
Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.
Abstract
"Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Wahrscheinlichkeit, Kurzarbeit anzumelden, bei Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben
- Entwicklung der Vakanzen und der erwarteten Beschäftigung nach Mindestlohnbetroffenheit
- Negative Krisenbetroffenheit und Anteil von Mindestlohnbetrieben nach Wirtschaftszweigen
- Unterschiede in der Krisenbetroffenheit zwischen Mindestlohnbetrieben und anderen Betrieben
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Literaturhinweis
Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland (2021)
Zitatform
Fedorets, Alexandra & Ralf Himmelreicher (2021): Mindestlohn und Arbeitsintensität – Evidenz aus Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 446-453. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-446
Abstract
"In den politischen Debatten, die der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2015 vorausgingen, wurde – neben anderen vermuteten negativen Folgen der Reform – auch eine Erhöhung der Arbeitsintensität im betroffenen Lohnsegment antizipiert. Diese These beruhte auf einer sporadischen internationalen Evidenz sowie auf theoretischen Annahmen. Und in der Tat haben Arbeitgeber, wenn die Arbeitskosten steigen, einen Anreiz, diese zu kompensieren, indem sie mehr Produktivität pro gearbeitete Stunde fordern. Zudem kann angenommen werden, dass steigende Löhne die Beschäftigten zur Leistungserhöhung motivieren. Ob die vermuteten Anpassungen auf Arbeitgeber- und Beschäftigtenseite tatsächlich stattfinden, untersucht der Beitrag empirisch. Grundlage dafür ist die repräsentative Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zur Einschätzung der Veränderung in der eigenen Arbeitsintensität. Es zeigt sich, dass eine Steigerung der Arbeitsintensität im Mindestlohnbereich kaum zu beobachten ist, sondern überwiegend in den höheren Lohnsegmenten. Vollzeitbeschäftigte sowie Hochqualifizierte berichten häufigere und höhere Steigerungen ihrer Arbeitsintensität als gering Qualifizierte oder Minijobber, die deutlich häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)
Zitatform
Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9
Abstract
"Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)
Zitatform
Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)
Zitatform
Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.
Abstract
"Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Benjamin Lochner, Ute Betzl & Lisa Feist (2020): The German minimum wage: effects on productivity, profitability, and investments. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 321-350., 2019-04-09. DOI:10.1515/jbnst-2018-0074
Abstract
"In this article, we analyze the effects of the introduction of the German minimum wage using difference-in-differences estimations applied to the IAB Establishment Panel. The treatment effects on the treated establishments show a significant increase in personnel costs. When we analyze the effects of the minimum wage on the net sales of intermediates, we observe a reduction, which is fully explained by the increase in wage costs induced by the minimum wage. The results do not point to effects on establishment-level productivity or capital investments. Looking at investments in human capital, we do not observe any effects on apprenticeship offers or the placement of apprentices. If anything, the results point at a slight reduction in the provision of further training." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.
Abstract
"Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
The impact of the minimum wage on working hours (2020)
Burauel, Patrick; Grabka, Markus M. ; Obst, Cosima; Preuss, Malte ; Caliendo, Marco ; Schröder, Carsten ;Zitatform
Burauel, Patrick, Marco Caliendo, Markus M. Grabka, Cosima Obst, Malte Preuss & Carsten Schröder (2020): The impact of the minimum wage on working hours. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 240, H. 2/3, S. 233-267. DOI:10.1515/jbnst-2018-0081
Abstract
"The present paper analyzes how the statutory minimum wage introduced on January 1, 2015, has affected working hours in Germany up to 2016. The data used come from the Socio-Economic Panel (SOEP), which provides not only contractual working hours but also actual hours worked. Using a difference-in-differences estimation approach, we find a significant and robust reduction in contractual working hours among employees who are subject to social security contributions and earned less than the minimum wage before the introduction. The effect in 2015 is about -5% and corresponds to a 1.7 hours reduction in average weekly working hours. The effect on actual hours is smaller and estimated less precisely. Extending the analysis until 2016 does not yield significant effects on contractual or actual working hours, while some specifications reject the common trend assumption." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung (2020)
Zitatform
Dütsch, Matthias (2020): Auswirkung der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung. (baua: Fokus), Dortmund, 10 S. DOI:10.21934/baua:fokus20200817
Abstract
"Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland werden seit seiner Einführung in der Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert. Ein für den verberuflichten deutschen Arbeitsmarkt besonders relevanter Aspekt betrifft die Mindestlohnwirkungen auf die betrieblichen Investitionen in Aus- und Weiterbildung. Auf Basis der Erhebungswellen 2011 bis 2017 des BIBB-Qualifizierungspanels, einer repräsentativen Befragung von ca. 3.600 Betrieben, werden die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die betriebliche Aus- und Weiterbildung deskriptiv untersucht. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns betroffenen Betriebe ihre Investitionen in das Humankapital der Belegschaft verändert haben. Offensichtlich verringerten die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe den Umfang der betrieblichen Ausbildung und in etwas geringerem Maße die betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)
Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;Zitatform
Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.
Abstract
"Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht?: Zur Diskussion gestellt (2020)
Jennewein, Marga; Pakleppa, Felix; Bossler, Mario ; Knabe, Andreas ; Caliendo, Marco ; Fedorets, Alexandra ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bonin, Holger ; Bruttel, Oliver ; Pestel, Nico ; Thum, Marcel ; Geißler, Cornelia; Schöb, Ronnie ;Zitatform
Jennewein, Marga & Cornelia Geißler (Red.); Pakleppa, Felix, Mario Bossler, Andreas Knabe, Marco Caliendo, Alexandra Fedorets, Erik-Benjamin Börschlein, Holger Bonin, Oliver Bruttel, Nico Pestel, Marcel Thum & Ronnie Schöb (sonst. bet. Pers.) (2020): Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht? Zur Diskussion gestellt. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 73, H. 4, S. 3-28.
Abstract
"In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Im Vorfeld seiner Einführung wurden die möglichen Auswirkungen äußerst kontrovers diskutiert. Nach fünf Jahren liegt eine Reihe von Studien vor, die die Wirkung der Mindestlohngesetzgebung evaluieren. Welche Beschäftigungseffekte lassen sich feststellen? Hat der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet, und wie viel Arbeitsvolumen ist durch den Mindestlohn verdrängt worden? In welchem Umfang wurde der Mindestlohn bisher umgesetzt? Welche Anpassungskanäle wurden von den Unternehmen genutzt, um Entlassungen zu vermeiden? Konnte die Zahl der Transferempfänger und das Armutsrisiko reduziert werden? Wird die Coronakrise zum Stresstest für den Mindestlohn? Unsere Autoren diskutieren über Antworten auf diese Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2020)
Zitatform
Koch, Andreas, Andrea Kirchmann, Marcel Reiner, Tobias Scheu, Anne Zühlke & Holger Bonin (2020): Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten im Kontext des gesetzlichen Mindestlohns. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. (IZA research report 97), Bonn, 150 S.
Abstract
"Die vorliegende Untersuchung hat das Ziel, die Auswirkungen des zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sowie der zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2019 erfolgten Anhebungen auf die Verhaltensmuster von Betrieben und Beschäftigten mittels qualitativer Methoden zu untersuchen. Durch eine offene und differenzierte methodische Vorgehensweise werden die vielfältigen Verhaltensmuster und Anpassungsstrategien umfassend in den Blick genommen und vertieft analysiert. Dabei stehen neben den vor allem in der quantitativen Forschung bereits umfangreich untersuchten Beschäftigungs-, Lohn- und Verteilungseffekten auch andere Zielgrößen im Fokus. Dazu gehören etwa die Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit von Beschäftigten sowie verschiedene marktbezogene unternehmerische Strategien. Außerdem sind unterschiedliche Aspekte der Compliance (Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen) von zentralem Interesse. Darüber hinaus ist es ein Ziel der vorliegenden Studie, die Wahrnehmungen und Bewertungen von Mindestlohn und Mindestlohngesetz durch die betroffenen Beschäftigten und Betriebe zu erfassen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2020)
Zitatform
Pestel, Nico, Holger Bonin, Ingo Isphording, Terry Gregory & Marco Caliendo (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. (IZA research report 95), Bonn, 102 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission beinhaltet eine empirische Analyse der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der erstmaligen Anhebung zum 1. Januar 2017 auf die Zielgrößen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bis Mitte des Jahres 2019. Als Datenbasis dienen aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene sowie administrative Daten, die die Betriebs- und die Beschäftigtenebene miteinander verbinden. Je nach Zielgröße und Untersuchungseinheit werden diese Datenquellen mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, so dass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von Ursache- Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in- Differenzen-Ansatzes verwendet." (Textauszug, IAB-Doku)
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Effekte des Mindestlohns auf die Arbeitszeit (2020)
Zitatform
Pusch, Toralf, Chiara Santoro & Hartmut Seifert (2020): Effekte des Mindestlohns auf die Arbeitszeit. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 6, S. 1-7. DOI:10.1007/s10273-020-2673-8
Abstract
"Zur Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns liegen fünf Jahre nach seiner Einführung zahlreiche fundierte Analysen vor. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Arbeitszeit haben dabei eine besondere Relevanz, da sie die Einkommensentwicklung und das Arbeitsvolumen im Niedriglohnsektor beeinflussen. Vor diesem Hintergrund bietet dieser Beitrag eine aktuelle Analyse mit dem bisher wenig verwendeten und für die Untersuchung des Mindestlohns besonders geeigneten PASS-Datensatz des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Es zeigt sich, dass Arbeitszeitverkürzungen vor allem bei geringfügig Beschäftigten und bei Beziehern von Sozialtransfers aufgetreten sind, was teilweise auf eine Reaktion des Arbeitsangebots zurückzuführen sein dürfte." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)
Vom Berge, Philipp ; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Börschlein, Erik-Benjamin;Zitatform
Vom Berge, Philipp, Jonas Beste, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Erik-Benjamin Börschlein & Nicole Gürtzgen (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 04/2020), Nürnberg, 22 S.
Abstract
"Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2020 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren dritten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Hierzu hat sie die Möglichkeit genutzt, vor Beschlussfassung fachliche Einschätzungen von externen Stellen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung einzuholen. Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung und schreibt damit die IAB-Stellungnahmen 3/2016 und 1/2018 fort." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Vom Berge, Philipp ; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Börschlein, Erik-Benjamin; -
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Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)
Zitatform
(2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311
Abstract
"Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)
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The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)
Zitatform
Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z
Abstract
"Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))
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The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)
Zitatform
Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191
Abstract
"In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)
Zitatform
Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.
Abstract
"Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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The price and employment response of firms to the introduction of minimum wages (2019)
Zitatform
Link, Sebastian (2019): The price and employment response of firms to the introduction of minimum wages. (CESifo working paper 7575), München, 56 S.
Abstract
"This paper studies the price and employment response of firms to the introduction of a nationwide minimum wage in Germany. In line with previous studies, the estimated employment effect is only modestly negative and statistically insignificant. In contrast, affected firms increased prices much more frequently. The price effect is prevalent across different sectors of the economy including manufacturing and is thus not limited to low wage industries. I document that speed and degree of price pass-through were high and firms rolled over the lion's share of the costs generated by the minimum wage to their customers. Consistent with the role of price pass-through, I find considerable heterogeneity in firms' responses to the minimum wage depending on their own business expectations, product market competition, and local labor market conditions." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Minimum wages and firm value (2018)
Zitatform
Bell, Brian & Stephen Machin (2018): Minimum wages and firm value. In: Journal of labor economics, Jg. 36, H. 1, S. 159-195. DOI:10.1086/693870
Abstract
"How does firm value change in response to a minimum wage hike? This paper exploits the announcement of a big change in the UK minimum wage that was both totally unanticipated and free of uncertainty. The stock market response to this is examined in an event study setting. The analysis uncovers significant falls in the stock market value of low-wage firms. In light of this finding, the paper concludes by discussing magnitudes of response, including longer-term modes of firm adjustment to the cost shock induced by the minimum wage hike." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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auch erschienen als: CEP discussion paper , 1404 -
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Auswirkungen des Mindestlohns auf die Nachfrage nach freien Mitarbeitern sind gering (2018)
Betzl, Ute;Zitatform
Betzl, Ute (2018): Auswirkungen des Mindestlohns auf die Nachfrage nach freien Mitarbeitern sind gering. In: IAB-Forum H. 18.10.2018, o. Sz., 2018-10-16.
Abstract
"Hat die Einführung des Mindestlohns dazu geführt, dass die betroffenen Unternehmen statt regulär Beschäftigter verstärkt freie Mitarbeiter einstellen, weil sie diesen keinen Mindestlohn zahlen müssen? In einer Studie für die Mindestlohnkommission ist das IAB dieser Frage auf den Grund gegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2018)
Bonin, Holger ; Isphording, Ingo; Rinne, Ulf ; Caliendo, Marco ; Grabka, Markus; Lichter, Andreas; Schröder, Carsten ; Krause, Annabelle; Preuss, Malte ; Pestel, Nico ; Obst, Cosima;Zitatform
Bonin, Holger, Ingo Isphording, Annabelle Krause, Andreas Lichter, Nico Pestel, Ulf Rinne, Marco Caliendo, Cosima Obst, Malte Preuss, Carsten Schröder & Markus Grabka (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. (IZA research report 83), Bonn, 164 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission beinhaltet eine empirische Analyse der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitszeit bis zum Jahr 2016. Als Datenbasis über den Zeitraum von 2013 bis 2016 dienen aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene, Umfragedaten auf Individualebene, sowie administrativen Daten, welche die Betriebs- und die Beschäftigtenebene miteinander verbinden. Je nach Zielgröße und Untersuchungseinheit werden diese Datenquellen mit Indikatoren zur Relevanz des Mindestlohns verknüpft. Dies erlaubt die Anwendung statistischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahe kommen, so dass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von kausalen Ursache-Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in-Differenzen-Ansatzes verwendet." (Textauszug, IAB-Doku)
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The German labour market after the introduction of the statutory minimum wage (2018)
Zitatform
Bossler, Mario, Johanna Eberle, Nicole Gürtzgen, Wolfram Klosterhuber & Philipp Vom Berge (2018): The German labour market after the introduction of the statutory minimum wage. In: IAB-Forum H. 06.08.2018, o. Sz., 2018-08-01.
Abstract
"On the 1st January 2015, a nationwide statutory minimum wage of Euro 8.50 was introduced in Germany. On 1st January 2017 it was then increased to Euro 8.84. Prior to and during its introduction the economic policy debate focused mainly on the development of wages and the minimum wage's possible effect on the level of employment. Besides negative employment effects, employer-reactions to the minimum wage are also possible, such as a work-intensification, an increase in the requirements placed upon new applicants, or stricter recruitment practices. This article sets out initial descriptive results for the development of employment and firm recruitment following the introduction of the minimum wage." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2018)
Zitatform
Bossler, Mario & Joachim Möller (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 01/2018), Nürnberg, 16 S.
Abstract
"Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2018 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat die Mindestlohnkommission das IAB im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns um seine Stellungnahme gebeten.
Die Erkenntnisse der Mindestlohnforschung des IAB werden in der vorliegenden Stellungnahme im Detail dargestellt. Nach einer grundsätzlichen Einschätzung der Auswirkungen des Mindestlohns werden dessen Effekte auf Löhne und Einkommen betrachtet, die bisher vorliegenden Erkenntnisse des IAB zur Beschäftigungswirkung des Mindestlohns dargelegt, Befunde des IAB zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns diskutiert sowie der Umsetzungsgrad des Mindestlohngesetzes und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten erörtert." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2018)
Zitatform
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Benjamin Lochner, Ute Betzl, Lisa Feist & Jakob Wegmann (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 04/2018), Nürnberg, 165 S., Anhänge.
Abstract
"In diesem Bericht werden anhand von Betriebsdaten des IAB-Betriebspanels die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2015 und 2016 evaluiert. Die Zielgrößen der Analyse umfassen neben Aspekten der betrieblichen Arbeitsnachfrage insbesondere die betriebliche Produktivität und Profitabilität sowie betriebliche Investitionen.
In der Analyse von Anpassungsmaßnahmen von Betrieben im grenznahen Raum in Ostdeutschland zeigt sich eine leicht erhöhte Inzidenz für Arbeitszeit- und Preisanpassungen, die aber nur für vom Mindestlohn betroffene Betriebe nachzuweisen ist. In Bezug auf die betriebliche Arbeitsnachfrage in Gesamtdeutschland zeigen die Schätzungen auf Basis des Differenzen-in-Differenzen-Ansatz, dass durch den Mindestlohn etwa 46.000 bis 59.000 weniger Stellen entstanden sind. Die Ergebnisse liefern zudem schwache Evidenz für einen Rückgang in der Beschäftigtenfluktuation und einen leichten Anstieg in der Nutzung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2016. In Bezug auf die Zahl betrieblicher Praktika zeigt sich eine rückläufige Entwicklung, die aber auch auf eine gute Arbeitsmarktlage und nicht notwendigerweise auf den Mindestlohn zurückgeführt werden kann. Mit Blick auf die Arbeitsproduktivität und den selbst wahrgenommenen Wettbewerbsdruck der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können keine Effekte des Mindestlohns nachgewiesen werden. Die Geschäftserwartungen der vom Mindestlohn betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber waren jedoch in 2015 etwas rückläufig, mit einer Größenordnung im Ein-Prozentbereich. Ebenso war die Wahrscheinlichkeit von Verlusten leicht erhöht. In Bezug auf den Reingewinn deuten die Ergebnisse auf einen leichten, aber sehr unpräzise gemessenen Rückgang in den betroffenen Betrieben hin, der mit dem mindestlohnbedingten Anstieg der Lohnkosten zu begründen ist. Mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit von Firmenschließungen und auf Investitionen in Sachkapital zeigen sich keine signifikanten Effekte des Mindestlohns. Ebenso weisen die Analysen in Bezug auf Investitionen in Humankapital keinen messbaren Einfluss des Mindestlohns auf das Angebot und die Besetzung von Ausbildungsstellen nach. Im Hinblick auf die Effekte auf die Weiterbildungsaktivität liefern einige Schätzungen Hinweise für einen leichten Rückgang, insbesondere wenn die Weiterbildungskosten vom Arbeitgeber getragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
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Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt (2018)
Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;Zitatform
Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2018): Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 24, H. 5, S. 75-78.
Abstract
"Knapp 8% der Beschäftigten in den Handwerksbetrieben Sachsen-Anhalts verdienten vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 brutto weniger als 8,50 Euro je Stunde. Allerdings differiert die Betroffenheit stark. In den besonders betroffenen Gewerken war zu befürchten, dass die durch den Mindestlohn induzierte Kostensteigerung zu einem spürbaren Beschäftigungsabbau führt. In diesem Kontext werden drei Fragen untersucht: (1) Wie hoch war die Mindestlohnbetroffenheit im Handwerk in Sachsen-Anhalt? (2) Welche - über die Lohnkostenerhöhung hinausgehenden - Effekte hatte die Mindestlohneinführung in den Handwerksbetrieben? (3) Welche Ausweichreaktionen haben die Handwerksbetriebe unternommen, um die höhere Kostenbelastung zu bewältigen? Die Untersuchungen basieren auf den von den Handwerkskammern Halle und Magdeburg durchgeführten Konjunkturumfragen, die in Kooperation mit dem IWH um zusätzliche Fragen zur Mindestlohneinführung erweitert wurden. Die Ergebnisse der Schätzungen zeigen keine signifikanten Beschäftigungseffekte infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Vielmehr haben die Handwerksbetriebe vor allem mit Preiserhöhungen reagiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Search intensity, wage dispersion and the minimum wage (2018)
Zitatform
Gautier, Pieter A. & José L. Moraga-González (2018): Search intensity, wage dispersion and the minimum wage. In: Labour economics, Jg. 50, H. March, S. 80-86. DOI:10.1016/j.labeco.2017.04.003
Abstract
"We study a labor market where employers post wages and workers simultaneously choose the number of applications they send out. Firms offer the job to a worker at random; workers with multiple offers pick the best one. If the application costs are sufficiently low, workers contact multiple firms and there is wage dispersion in equilibrium. The number of applications workers send out is excessive from a welfare perspective due to a rent seeking externality. A mandatory minimum wage increases the mean and reduces the variance of the wage distribution. The net effect on welfare is ambiguous." (Author's abstract, © 2017 Elsevier) ((en))
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Positive gesamtwirtschaftliche Effekte des gesetzlichen Mindestlohns: Eine ökonometrische Analyse (2018)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Camille Logeay, Patrick Nüß, Ulrike Stein & Rudolf Zwiener (2018): Positive gesamtwirtschaftliche Effekte des gesetzlichen Mindestlohns. Eine ökonometrische Analyse. (IMK Report 141), Düsseldorf, 19 S.
Abstract
"Mit den empirischen Analysen zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland versucht das IMK, die eingetretenen kurzfristigen und die noch zu erwartenden mittel- bis langfristigen Wachstums-, Preis- und Beschäftigungseffekte mit Hilfe eines makro-ökonometrischen Modells zu ermitteln. Das Ergebnis: Das Wirtschaftswachstum wurde durch die Einführung des Mindestlohns tendenziell angeregt. Dies geschah im Wesentlichen über die höheren Löhne der Mindestlohnbegünstigten und einen ausgelösten Spillover-Effekt auf angrenzende Lohngruppen. Insbesondere profitierten dabei Personen, die mit ihrer geringen Sparquote für eine besonders starke Steigerung des realen privaten Verbrauchs sorgten. Die ausgelösten Preissteigerungen waren im gesamtwirtschaftlichen Maßstab vernachlässigbar gering. Gleichzeitig gab es einen nennenswerten Struktureffekt weg von Minijobs hin zu zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, bei der sich das Arbeitsvolumen in Stunden kaum veränderte. Eine nur auf die kurze Frist angelegte VAR-Analyse identifiziert für 2015 einen signifikanten positiven Lohneffekt, erwartungsgemäß positive (aber nicht signifikante) gesamtwirtschaftliche Preiseffekte und einen deutlich positiven, aber nicht signifikanten Effekt auf die Beschäftigung. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat mit dazu beigetragen, dass Deutschland auf einen stabileren Wachstumskurs eingeschwenkt ist, der nicht nur auf Exporterfolgen, sondern auch auf einem stabilen Wachstum der Binnennachfrage, dank einer besseren Lohnentwicklung, beruht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Der Einfluss des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen (2018)
Kann, Kathrin;Zitatform
Kann, Kathrin (2018): Der Einfluss des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen. In: Wirtschaft und Statistik H. 5, S. 44-56.
Abstract
"Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führten für 2017 nach Erhebungen für die Jahre 2015 und 2016 bereits zum dritten Mal eine freiwillige Verdiensterhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch. Es sollte festgestellt werden, wie die Einführung sowie die erste Erhöhung des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen gewirkt haben. Als Nullpunktmessung diente die vierjährliche Verdienststrukturerhebung. Diese Erhebung mit Auskunftspflicht bezog sich auf das Berichtsjahr 2014 und lag damit vor Einführung des Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015. Der Artikel stellt die Erhebungen und ihre Ergebnisse dar und wertet zudem Angaben der Betriebe zu deren Anpassungsmaßnahmen nach Einführung des Mindestlohns aus." (Autorenreferat, © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden)
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Rather a trigger than a cause of change: responses of firms and workers to the statutory minimum wage in Germany (2018)
Zitatform
Koch, Andreas, Andrea Kirchmann, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2018): Rather a trigger than a cause of change. Responses of firms and workers to the statutory minimum wage in Germany. (IAW-Diskussionspapiere 132), Tübingen, 23 S.
Abstract
"The introduction of the statutory minimum wage in Germany directly affected firms with wage earners paid less than EUR 8.50 per hour. This paper studies a variety of responses by employers and employees to adapt to this shock, in particular changes in compensation packages, employment at the extensive and intensive margin, working conditions, and position in product markets. Strategies of non-compliance are also in focus. The analysis is qualitative and based on 131 semi-structured, in-depth interviews with firm representatives, workers and members of work councils. A key finding is that while many firms and workers changed behavior with the introduction of the minimum wage, these changes are less response to concomitant changes in labor costs. Rather, it appears that the reform at many workplaces served as a catalyst to trigger or accelerate pending change processes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5). (IAB-Forschungsbericht 01/2018), Nürnberg, 81 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der vorliegenden fünften Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels liegen Daten bis einschließlich Juli 2017 zugrunde. Damit lässt sich zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen unterscheiden. Daneben können Arbeitsmarktentwicklungen nach Anpassung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 beobachtet werden. In den mehr als zwei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland stetig gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 geben die vorliegenden Beschäftigungsdaten keine Hinweise. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen vier Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Datentool -
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Training and minimum wages: first evidence from the introduction of the minimum wage in Germany (2017)
Zitatform
Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2017): Training and minimum wages: first evidence from the introduction of the minimum wage in Germany. In: IZA journal of labor economics, Jg. 6, S. 1-22., 2017-05-09. DOI:10.1186/s40172-017-0058-z
Abstract
"We analyze the short-run impact of the introduction of the new statutory minimum wage in Germany on further training at the workplace level. Applying difference-in-difference methods to data from the IAB Establishment Panel, we do not find a reduction in the training incidence but a slight reduction in the intensity of training at treated establishments. Effect heterogeneities reveal that the negative impact is mostly driven by employer-financed training. On the worker level, we observe a reduction of training for medium- and high-skilled employees but no significant effects on the training of low-skilled employees." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Employment expectations and uncertainties ahead of the new German minimum wage (2017)
Zitatform
Bossler, Mario (2017): Employment expectations and uncertainties ahead of the new German minimum wage. In: Scottish Journal of Political Economy, Jg. 64, H. 4, S. 327-348., 2017-02-08. DOI:10.1111/sjpe.12127
Abstract
"Als Resultat einer ausführlichen politischen Debatte im Anschluss an die Bundestagswahl 2013 wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 ein neuer Mindestlohn eingeführt. Dieser Artikel analysiert, ob die Bekanntgabe seiner Einführung bereits die Beschäftigungserwartungen von Arbeitgebern im Jahr 2014 beeinflusst hat. Das IAB-Betriebspanel erlaubt, betroffene und nicht-betroffene Betriebe mittels einer Differenzen-in-Differenzen-Analyse zu vergleichen und beinhaltet zudem Variablen über die Beschäftigungserwartungen. Die Analysen für 2014 zeigen eine gestiegene Beschäftigungsunsicherheit sowie eine schwächere Beschäftigungserwartung bei betroffenen Arbeitgebern. Außerdem werden von den vom Mindestlohn betroffenen Arbeitgebern Lohnkosten häufiger als aufkommendes Problem bezeichnet. Eine Abschätzung mithilfe vergangener Befragungswellen prognostiziert, dass diese negativen Arbeitgebererwartungen einen Beschäftigungsverlust in Höhe von rund 12 800 Beschäftigungsverhältnissen nach sich ziehen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (2017)
Bossler, Mario ; Wolter, Stefanie ; Hummel, Markus; Weber, Enzo ; Dietrich, Hans ; Klinger, Sabine ; Gartner, Hermann ; Kubis, Alexander;Zitatform
Bossler, Mario, Hans Dietrich, Hermann Gartner, Markus Hummel, Sabine Klinger, Alexander Kubis, Enzo Weber & Stefanie Wolter (2017): Zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. (IAB-Stellungnahme 04/2017), Nürnberg, 21 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2017/18 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt, zum Fachkräftebedarf, zu den Auswirkungen der Akademisierung auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen, zur Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2017 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bossler, Mario ; Wolter, Stefanie ; Hummel, Markus; Weber, Enzo ; Dietrich, Hans ; Gartner, Hermann ; Kubis, Alexander; -
Literaturhinweis
Do minimum wages increase job satisfaction?: micro data evidence from the new German minimum wage (2017)
Zitatform
Bossler, Mario & Sandra Broszeit (2017): Do minimum wages increase job satisfaction? Micro data evidence from the new German minimum wage. In: Labour, Jg. 31, H. 4, S. 480-493., 2017-02-10. DOI:10.1111/labr.12117
Abstract
"In Deutschland wurde am 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von EURO 8.50 pro Arbeitsstunde eingeführt. Mit einer Analyse von Differenzen-in-Differenzen schätzen wir den Effekt auf Outcomes von anhaltend Beschäftigten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen absoluten Anstieg in der Entlohnungszufriedenheit von betroffenen Personen. Änderungen in der generellen Jobzufriedenheit sind weitestgehend durch den Anstieg in der Entlohnungszufriedenheit getrieben, sodass nur ein kleiner Effekt auf andere Dimensionen der Jobzufriedenheit bestehen bleibt. Effekte des Mindestlohns auf den Arbeitseinsatz und die Bleibebereitschaft zeigen sich nicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The minimum wage effects on skilled crafts sector in Saxony-Anhalt (2017)
Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;Zitatform
Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2017): The minimum wage effects on skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. (IWH-Diskussionspapiere 2017,31), Halle, 51 S.
Abstract
"This paper examines the effects of the minimum wage introduction in Germany in 2015 on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. Using novel survey data on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt, we examine three questions: (1) How many employees are affected by the minimum wage introduction in the skilled crafts sector in Saxony- Anhalt? (2) What are the effects of the minimum wage introduction? (3) How have firms reacted to wage increase? We find that about 8% of all employees in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt are directly affected by the minimum wage introduction. A difference-in-difference estimation reveals no significant employment effects of the minimum wage introduction. We test for alternative adjustment strategies and observe a significant increase of output prices." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Gesetzliche Mindestlöhne im post-keynesianischen Paradigma (2017)
Herr, Hansjörg;Zitatform
Herr, Hansjörg (2017): Gesetzliche Mindestlöhne im post-keynesianischen Paradigma. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 7, S. 515-522. DOI:10.5771/0342-300X-2017-7-515
Abstract
"Der Autor diskutiert aus einer post-keynesianischen Perspektive die unterschiedlichen Funktionen, die gesetzliche Mindestlöhne in verschiedenen Ländern erfüllen können. Sie können erstens eine Orientierung für die allgemeine Lohnentwicklung geben; zweitens können sie die Lohnstruktur von unten stauchen. In beiden Fällen sollten Mindestlöhne mindestens entsprechend der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung und der gewünschten Inflationsrate ansteigen, um die Lohnentwicklung zu stabilisieren und einen nominellen Lohnanker zu unterstützen. Wenn Mindestlöhne die Lohnstruktur von unten stauchen bzw. einen ausufernden Niedriglohnsektor verhindern, tragen sie positiv zur aggregierten Nachfrage und Beschäftigung bei. Über verschiedene Mechanismen erhöhen sie zudem die Produktivität und verbessern die langfristigen Entwicklungschancen einer Ökonomie. Bei einer deutlichen Stauchung der Lohnstruktur von unten ändert sich die Struktur von Preisen, Konsumtion und Produktion. Insgesamt sind - anders als oftmals befürchtet - von Mindestlöhnen keine negativen makroökonomischen Beschäftigungseffekte zu erwarten, im Gegenteil: Sie tragen zur Stabilität der Ökonomie bei und helfen eine inklusive Gesellschaft zu schaffen oder zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn und Tarifgeschehen: die Sicht der Arbeitgeber in betroffenen Branchen (2017)
Lesch, Hagen;Zitatform
Lesch, Hagen (2017): Mindestlohn und Tarifgeschehen. Die Sicht der Arbeitgeber in betroffenen Branchen. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2017,03), Köln, 39 S.
Abstract
"Um einen genaueren Einblick in die Auswirkungen des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen zu gewinnen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im März 2017 Experteninterviews zum Tarifgeschehen in acht Branchen geführt. Alle Experten wurden telefonisch befragt. Die einzelnen Gespräche dauerten zwischen 25 und 60 Minuten. Die Fachleute waren zum Befragungszeitpunkt als Justiziar, Geschäftsführer oder Hauptgeschäftsführer in den unmittelbar betroffenen Arbeitgeberverbänden tätig. Für die Experteninterviews wurden ausschließlich Branchen ausgewählt, deren Tarifgeschehen durch den Mindestlohn beeinflusst worden sind. Die Befragungen zeigen, dass die Übergangsregelung des Mindestlohngesetzes genutzt wurde und den Anpassungsprozess erleichtert hat. Im Zuge dieses Anpassungsprozesses wurden Tarifentgelte entweder direkt über den Mindestlohn verdrängt oder indirekt über die tariflichen Branchenmindestlöhne. In solchen Verdrängungsfällen gab die Mindestlohndynamik auch die Tariflohndynamik vor. Die wird als Eingriff in die Tarifautonomie bewertet. Problematisch ist auch die Stauchung der Lohnstruktur. Diese muss aus Arbeitgebersicht wieder korrigiert werden. Da die Gewerkschaften aber einen Abstand der untersten Tariflöhne vom gesetzlichen Mindestlohn fordern, gestaltet sich dies schwierig. Es deutet sich jetzt schon an, dass die Tarifverhandlungen dadurch komplizierter werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarkt kompakt: Analysen, Daten, Fakten (2017)
Zitatform
Möller, Joachim & Ulrich Walwei (Hrsg.) (2017): Arbeitsmarkt kompakt. Analysen, Daten, Fakten. (IAB-Bibliothek 363), Bielefeld: Bertelsmann, 174 S. DOI:10.3278/300936w
Abstract
"'Arbeitsmarkt kompakt' bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsmarkts für Wissenschaftler und Praktiker. Kurzgefasste, mit zahlreichen Infografiken versehene Texte erlauben einen schnellen Überblick über einschlägige Forschungsbefunde des IAB. Der Band befasst sich mit folgenden Themenfeldern:
- Standortbestimmung: Herausforderungen am Arbeitsmarkt
- Demografie und Erwerbsbeteiligung
- Beschäftigungsformen
- Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug
- Löhne und Lohnstruktur (mit einem Schwerpunkt auf dem Thema 'Mindestlohn')
- Bildung und Beruf
- Digitalisierung
- Migration und Integration
- Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen"
(Autorenreferat, IAB-Doku)Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Miriam Rehm (2017): Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 97, H. 6, S. 409-414. DOI:10.1007/s10273-017-2152-z
Abstract
"Über den Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Änderungen bei der Arbeitsplatzqualität ist bisher wenig bekannt. Nach der Mindestlohneinführung in Deutschland stieg die Arbeitsplatzzufriedenheit insgesamt. Neben höheren Stunden- und Bruttolöhnen und verringerten Arbeitszeiten gibt es als möglichen Grund auch eine arbeitsorganisatorische Aufwertung der Arbeitsplätze. Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen konnten Hinweise auf Verbesserungen beim Betriebsklima und einer mehr auf Mitarbeitermotivation setzenden Personalführung festgestellt werden. Zusammen mit der verbesserten Vereinbarkeit der Arbeit mit dem Privatleben sind diese Aspekte für die gestiegene Zufriedenheit bedeutender als die (ebenfalls höhere) Lohnzufriedenheit.
Der Beitrag basiert auf einem umfangreicheren Artikel für das im Herbst 2017 erscheinende Schwerpunktheft 'Mindestlöhne in Deutschland -- Erfahrungen und Analysen' der WSI-Mitteilungen, Nr. 7/2017." (Autorenreferat, © Springer-Verlag) -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.
Abstract
"Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Folgen des Mindestlohns in Deutschland: Betriebe reagieren nur selten mit Entlassungen (2016)
Zitatform
Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Matthias Dütsch, Hans-Dieter Gerner & Clemens Ohlert (2016): Folgen des Mindestlohns in Deutschland: Betriebe reagieren nur selten mit Entlassungen. (IAB-Kurzbericht 18/2016), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 war oftmals die Befürchtung verbunden, er hätte negative Effekte auf die Beschäftigung. Bisher gibt es allerdings kaum Hinweise auf nennenswerte Arbeitsplatzverluste infolge des gesetzlichen Mindestlohns. Das IAB-Betriebspanel von 2015 gibt nun Auskunft darüber, ob und mit welchen Maßnahmen betroffene Betriebe in Deutschland auf die gestiegenen Lohnkosten reagieren. Neben Änderungen im Einstellungs- und Entlassungsverhalten werden in diesem Kurzbericht unter anderem Anpassungen in der Arbeitszeit, im Einsatz flexibler Beschäftigungsformen sowie bei Absatzpreisen und Investitionen untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Alternative Beschäftigungsanpassungen der Betriebe als Reaktion auf den Mindestlohn
- Anpassungen der Betriebe bei Auslagerungen, Investitionen und Absatzpreisen als Reaktion auf den Mindestlohn
- Beschäftigungsanpassungen als Reaktion der Betriebe auf den Mindestlohn
- Substitution von Arbeitskräften durch Maschinen infolge des Mindestlohns
- Mindestlohnbetroffenheit der Betriebe in Deutschland
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Literaturhinweis
Do minimum wages increase job satisfaction?: micro data evidence from the new German minimum wage (2016)
Zitatform
Bossler, Mario & Sandra Broszeit (2016): Do minimum wages increase job satisfaction? Micro data evidence from the new German minimum wage. (IAB-Discussion Paper 15/2016), Nürnberg, 20 S.
Abstract
"In Deutschland wurde am 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von EURO 8.50 pro Arbeitsstunde eingeführt. Mit einer Analyse von Differenzen-in-Differenzen schätzen wir den Effekt auf Outcomes von anhaltend Beschäftigten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen absoluten Anstieg in der Entlohnungszufriedenheit von betroffenen Personen. Änderungen in der generellen Jobzufriedenheit sind weitestgehend durch den Anstieg in der Entlohnungszufriedenheit getrieben, sodass nur ein kleiner Effekt auf andere Dimensionen der Jobzufriedenheit bestehen bleibt. Effekte des Mindestlohns auf den Arbeitseinsatz und die Bleibebereitschaft zeigen sich nicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Freie Mitarbeit statt Mindestlohn?: Werk- und Dienstverträge in deutschen Betrieben vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (2016)
Zitatform
Bossler, Mario & Christian Hohendanner (2016): Freie Mitarbeit statt Mindestlohn? Werk- und Dienstverträge in deutschen Betrieben vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 65, H. 8, S. 195-201., 2016-04-29. DOI:10.3790/sfo.65.8.195
Abstract
"Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, nicht jedoch für freie Mitarbeiter mit Werk- oder Dienstverträgen, die im rechtlichen Sinne selbständig sind. Insofern stellt der betriebliche Einsatz freier Mitarbeiter einen Weg zur Umgehung des Gesetzes dar. Neben der Darstellung deskriptiver Befunde zu Entwicklung freier Mitarbeiter in den letzten Jahren wird mit einem Differenzen-von-Differenzen-Ansatz auf Basis des IAB-Betriebspanels 2013 bis 2015 untersucht, wie sich der betriebliche Einsatz freier Mitarbeiter vor und nach der Einführung des Mindestlohns entwickelt hat. Die Ergebnisse liefern keine Hinweise dafür, dass freie Mitarbeiter zur Umgehung des Mindestlohns eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Employment effects of the new German minimum wage: evidence from establishment-level micro data (2016)
Zitatform
Bossler, Mario & Hans-Dieter Gerner (2016): Employment effects of the new German minimum wage. Evidence from establishment-level micro data. (IAB-Discussion Paper 10/2016), Nürnberg, 35 S.
Abstract
"Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Wir identifizieren Beschäftigungseffekte des Mindestlohns durch Variation in der Betroffenheit von Betrieben. Das IAB-Betriebspanel ermöglicht uns dabei, antizipierende Lohnanpassungen und Spill-Over-Effekte zu analysieren. Schätzungen mit der Differenzen-in-Differenzen-Methode zeigen bei betroffenen Betrieben einen Anstieg der durchschnittlichen Löhne um 4,8 Prozent und einen Beschäftigungsrückgang um 1,9 Prozent. Auf die Gesamtbeschäftigung bezogen entspricht das 0,18 Prozent. Der Beschäftigungseffekt ist hauptsächlich auf eine Zurückhaltung in den Einstellungen zurückzuführen. Hochgerechnet hätten ohne den Mindestlohn 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können (darin enthalten sind Minijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Zusätzliche Analysen zeigen einen Rückgang in der beschäftigungsneutralen Beschäftigtenfluktuation. Die Betrachtung weiterer betrieblicher Anpassungsdimensionen zeigt einen leichten Rückgang in den typischen vertraglichen Vollzeitarbeitsstunden, jedoch keinen Anstieg im Einsatz freiberuflicher Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Employment expectations and uncertainties ahead of the new German minimum wage (2016)
Zitatform
Bossler, Mario (2016): Employment expectations and uncertainties ahead of the new German minimum wage. (IAB-Discussion Paper 03/2016), Nürnberg, 35 S.
Abstract
"Als Resultat einer ausführlichen politischen Debatte im Anschluss an die Bundestagswahl 2013 wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 ein neuer Mindestlohn eingeführt. Dieser Artikel analysiert, ob die Bekanntgabe seiner Einführung bereits die Beschäftigungserwartungen von Arbeitgebern im Jahr 2014 beeinflusst hat. Das IAB-Betriebspanel erlaubt, betroffene und nicht-betroffene Betriebe mittels einer Differenzen-in-Differenzen-Analyse zu vergleichen und beinhaltet zudem Variablen über die Beschäftigungserwartungen. Die Analysen für 2014 zeigen eine gestiegene Beschäftigungsunsicherheit sowie eine schwächere Beschäftigungserwartung bei betroffenen Arbeitgebern. Außerdem werden von den vom Mindestlohn betroffenen Arbeitgebern Lohnkosten häufiger als aufkommendes Problem bezeichnet. Eine Abschätzung mithilfe vergangener Befragungswellen prognostiziert, dass diese negativen Arbeitgebererwartungen einen Beschäftigungsverlust in Höhe von rund 12 800 Beschäftigungsverhältnissen nach sich ziehen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Betroffenheit der baden-württembergischen Betriebe durch den Mindestlohn: ein Bericht auf Basis des IAB-Betriebspanels Wellen 2014 und 2015 (2016)
Zitatform
Brändle, Tobias (2016): Die Betroffenheit der baden-württembergischen Betriebe durch den Mindestlohn. Ein Bericht auf Basis des IAB-Betriebspanels Wellen 2014 und 2015. (IAW-Kurzberichte 2016,03), Tübingen, 39 S.
Abstract
"Infolge der Aufstockung des IAB-Betriebspanels lassen sich für Baden-Württemberg überwiegend repräsentative Auswertungen der Betroffenheit und der Reaktionen der Betriebe auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vornehmen. Ergänzend werden auf Basis der vorliegenden sog. 'Standardtabellen' die baden-württembergischen Angaben mit den jeweiligen Angaben für Deutschland verglichen. Die Ergebnisse der laufenden Forschungen des IAB zur Thematik der Mindestlöhne werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Neben rein deskriptiven Auswertungen können mit Hilfe dieser Datenbasis auch erklärende Analysen durchgeführt werden. Hier stehen insbesondere die Reaktionen der Betriebe auf den Mindestlohn im Vordergrund. Der Bericht ist wie folgt gegliedert. Zunächst stellt eine Literaturanalyse in Kapitel 2 die bisherigen Erkenntnisse über mögliche Wirkungen dar. Kapitel 3 zeigt die Betroffenheit der baden-württembergischen Betriebe durch den Mindestlohn. Kapitel 4 untersucht die unmittelbaren Maßnahmen, Kapitel 5 die durch den Mindestlohn verursachten Reaktionen der Betriebe. Kapitel 6 fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der zwanzigsten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2016)
Dahms, Vera; Putzing, Monika; Prick, Simone; Frei, Marek;Zitatform
Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der zwanzigsten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Forschungsberichte 40), Potsdam, 89 S.
Abstract
"Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit 1996 bundesweit jährlich eine Arbeitgeberbefragung durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2015 fand diese Befragung zum 20. Mal statt. Für Auswertungen in Brandenburg liegen für das Jahr 2015 Interviews von 1.050 Betrieben vor.
Die Ergebnisse:
Betriebsbestand leicht erhöht, Zahl der Beschäftigten stabil geblieben;
Aktuell keine weitere Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse;
Alterungsprozess der Belegschaften fortgesetzt, aber keine Ausweitung betrieblicher Maßnahmen;
Bereitschaft zu Einstellung Älterer in den Betrieben gestiegen;
Kaum Veränderung der Beschäftigung in Brandenburgs Mindestlohnbetrieben;
Stabilisierungstendenzen bei der Tarifbindung der Betriebe;
Fachkräftenachfrage und Besetzungsschwierigkeiten stark angestiegen;
Stabilisierung der Ausbildungsbeteiligung ausbildungsberechtigter Betriebe setzt sich fort, Besetzungsschwierigkeiten bleiben auf hohem Niveau;
Übernahmequote Brandenburger Betriebe fast auf westdeutschem Niveau;
Weiterbildungsengagement der Betriebe sehr hoch;
Die wirtschaftliche Situation der Brandenburger Betriebe hat sich im Vorjahresvergleich positiv entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 20. Welle 2015 (2016)
Dahms, Vera; Frei, Marek; Prick, Simone; Putzing, Monika;Zitatform
Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 20. Welle 2015. Berlin, 97 S.
Abstract
"Das IAB-Betriebspanel wurde in Ost- und Westdeutschland als jährliche mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2015 zum 20. Mal seit 1996 durchgeführt. Der Auswertungsbericht für Ostdeutschland erfolgte im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe Ostdeutschlands bereitzustellen und mit Betrieben in Westdeutschland zu vergleichen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EURO brutto je Stunde. Nachdem in der Befragungswelle 2014 im Rahmen einer 'Null-Messung' ein Überblick gewonnen wurde, in welchen Betrieben Beschäftigte tätig waren, die Brutto-Stundenlöhne unterhalb von 8,50 EURO erhielten, wird in der 20. Befragungswelle des IAB-Betriebspanels nach Beschäftigten gefragt, deren Löhne tatsächlich angehoben wurden. Damit liegen aktuelle Informationen sowohl zur betrieblichen Reichweite als auch zur Beschäftigtenreichweite der Einführung des Mindestlohns vor. Gleichzeitig werden Informationen zu Veränderungen im Lohngefüge erhoben, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einhergingen. Darüber hinaus wurden die Betriebe nach Maßnahmen gefragt, mit denen sie auf die Einführung des Mindestlohns reagierten.
Im Rahmen der Auswertungen im Bereich Löhne und Gehälter werden tiefer als in den Vorjahren die Angaben der Betriebe zur Tarifbindung ausgewertet. Hier geht es um den Ausweis gravierender Veränderungen in den zurückliegenden Jahren - sowohl in der betrieblichen als auch der Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Betrieben, die sich hinsichtlich der Entgeltgestaltung an Branchentarifverträgen orientieren bzw. nicht orientieren." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Mindestlohn und Weiterbildung der Betriebe in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung - Befragungswelle 2015 (2016)
Frei, Marek; Putzing, Monika; Dahms, Vera; Prick, Simone;Zitatform
Frei, Marek, Vera Dahms, Monika Putzing & Simone Prick (2016): Mindestlohn und Weiterbildung der Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung - Befragungswelle 2015. Düsseldorf, 60 S.
Abstract
"Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit führt jährlich eine bundesweite Befragung von Arbeitgebern durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2015 fand diese Befragung zum zwanzigsten Mal statt. Kontinuierliche Beobachtungen und auf empirische Daten gestützte Analysen sind eine notwendige Voraussetzung, um auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen im Beschäftigungssystem reagieren zu können. Mit den jüngsten Daten des IAB-Betriebspanels Nordrhein-Westfalen stehen Ergebnisse zu verschiedenen arbeitspolitischen Aspekten, angefangen von der betrieblichen Ausbildungsbeteiligung über die Einstellungsbereitschaft von Personalverantwortlichen gegenüber bestimmten Personengruppen bis hin zur betrieblichen Reichweite von Tarifverträgen, zur Verfügung.
Im Mittelpunkt des diesjährigen Ergebnisberichtes zur Befragungswelle 2015 stehen die beiden Themen Mindestlohn und Weiterbildung. Mit dem erstgenannten Schwerpunkt knüpft die Befragung an die aktuelle politische Debatte zum Thema an. Mit der aktuellen Befragung, welche im dritten Quartal des Jahres 2015 und damit ca. sieben bis neun Monate nach der Einführung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt wurde, werden Befunde zur Struktur der von der Mindestlohneinführung betroffenen Betriebe präsentiert. Diese werden ergänzt um Ergebnisse zu den Reaktionen der betroffenen Betriebe." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen (2016)
Zitatform
Gürtzgen, Nicole, Alexander Kubis, Martina Rebien & Enzo Weber (2016): Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen. (IAB-Kurzbericht 12/2016), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 kam es zu einer deutlichen Lohnsteigerung am unteren Rand des Niedriglohnbereichs. Hierdurch könnte es auf der einen Seite größere Anreize für gering qualifizierte Bewerber geben, sich auf solche Stellen zu bewerben. Auf der anderen Seite könnten Betriebe bestrebt sein, die Lohnsteigerung durch eine höhere Produktivität des Bewerbers zu kompensieren. Die Autoren untersuchen, ob die betrieblichen Ansprüche gegenüber den Bewerbern nach der Mindestlohneinführung gestiegen sind und wie sich die Personalsuche dadurch verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
- Neueinstellungen, bei denen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, nach Lohngruppen
- Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die bei Neueinstellungen nachgefragt werden, nach zwei Lohngruppen
- Dauer der Personalsuche bei Neueinstellungen nach Lohngruppen
- Auftreten spezifischer Arbeitsbedingungen nach Lohngruppen
- Lohnverteilung bei Neueinstellungen
- Kompromissbereitschaft der Betriebe bei Neueinstellungen nach zwei Lohngruppen
- Hindernisse bei Neueinstellungen nach Lohngruppen
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Literaturhinweis
Deutsche Arbeitskosten auf Stabilitätskurs: Arbeits- und Lohnstückkostenentwicklung 2015 im europäischen Vergleich (2016)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Camille Logeay, Ulrike Stein & Rudolf Zwiene (2016): Deutsche Arbeitskosten auf Stabilitätskurs. Arbeits- und Lohnstückkostenentwicklung 2015 im europäischen Vergleich. (IMK Report 116), Düsseldorf, 26 S.
Abstract
"Das IMK analysiert regelmäßig mittels Daten von Eurostat die Entwicklung der Arbeits- und der Lohnstückkosten in Europa. Dabei wird die Entwicklung der Arbeitskosten in der Privatwirtschaft, im privaten und im öffentlichen Dienstleistungssektor und im Verarbeitenden Gewerbe in wichtigen europäischen Ländern sowie dem Euroraum und der Europäischen Union als Ganzes dargestellt. In dieser aktuellen Auswertung wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland Einfluss auf den Anstieg der Arbeitskosten insgesamt hatte. Im Anschluss daran wird die Entwicklung der Lohnstückkosten untersucht und den Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit nachgegangen. Im Jahr 2015 kostete in Deutschland eine Arbeitsstunde in der Privatwirtschaft 32,7 Euro. Wie im Vorjahr belegt Deutschland damit im europäischen Länderranking den achten Platz. Mit einer Veränderungsrate von 2,7 % stiegen die Arbeitskosten in Deutschland im Jahr 2017 stärker als im europäischen Durchschnitt. In den meisten Krisenländern stagnierten oder sanken die Arbeitskosten erneut. In Deutschland sind im Jahr 2015 die Arbeitskosten im Verarbeitenden Gewerbe mit 2,7 % genauso stark gestiegen wie im Privaten Dienstleistungssektor. Damit hat sich der prozentuale Abstand zwischen beiden Wirtschaftsbereichen zwar nicht erhöht, beträgt aber immer noch wie im letzten Jahr über 21%. Das ist der größte Abstand zwischen den Sektoren von allen EU Mitgliedsländern. Die Anpassungsprozesse der Krisenländer haben sich auch im Jahr 2015 fortgesetzt, so dass die durchschnittliche Lohnstückkostenentwicklung des Euroraums mit 1% deutlich unter der Zielinflationsrate der EZB von knapp 2 % lag. Damit entwickelt sich der Euroraum als Ganzes nicht stabilitätskonform. In Deutschland stiegen die Lohnstückkosten um 2 %. Da die deutschen Lohnstückkosten aber seit Beginn der Währungsunion deutlich schwächer gestiegen sind, als mit dem Inflationsziel der EZB vereinbar, sollten die Löhne in Deutschland über mehrere Jahre hinweg deutlich überdurchschnittlich steigen, um den Anpassungsprozess der Krisenländer zu unterstützen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Junge Unternehmen von Mindestlohn betroffen (2016)
Zitatform
Müller, B., Martin Murmann & Sandra Gottschalk (2016): Junge Unternehmen von Mindestlohn betroffen. (Mannheimer Gründungspanel 2015), Mannheim, 8 S.
Abstract
"Junge Unternehmen in Deutschland sind von der seit Anfang 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohnregelung stärker betroffen als von ihnen ursprünglich erwartet. Neben der Notwendigkeit, für eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Löhne anheben zu müssen, sind es vor allem zusätzliche bürokratische Erfordernisse wie Berichtspflichten und Nachweise von Stundenaufschrieben sowie die geringere Flexibilität bei Bezahlungsmodellen, die die jungen Unternehmen belasten. Dies kann zu negativen Konsequenzen für die Unternehmen führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung junger Unternehmen im Rahmen des Mannheimer Gründungspanels des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wie reagierten die deutschen Firmen auf die Einführung des Mindestlohns?: Befragungsergebnisse aus dem ifo Konjunkturtest (2016)
Zitatform
Sauer, Stefan & Przemyslaw Wojciechowski (2016): Wie reagierten die deutschen Firmen auf die Einführung des Mindestlohns? Befragungsergebnisse aus dem ifo Konjunkturtest. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 69, H. 7, S. 62-64.
Abstract
"Zum 1. Januar 2015 trat der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland in Kraft. Bereits im November 2014 hatte das ifo Instituts daher die am Konjunkturtest teilnehmenden Firmen, mit Ausnahme des Baugewerbes, zu ihren voraussichtlichen Reaktionen auf die Einführung befragt (vgl. Erthle et al. 2014). Im März 2016 wurden im Rahmen des ifo Konjunkturtests nun erneut Sonderfragen zu diesem Thema gestellt, um herauszufinden, welche Maßnahmen die betroffenen Unternehmen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche seitdem tatsächlich umgesetzt haben. Der vorliegende Beitrag stellt die Umfrageergebnisse vor und vergleicht die Maßnahmen mit den ursprünglichen Planungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der flächendeckende Mindestlohn in Sachsen: hohe Reichweite, vielfältige Reaktionen der Betriebe (2016)
Zitatform
Schubert, Antje & Michael Weber (2016): Der flächendeckende Mindestlohn in Sachsen. Hohe Reichweite, vielfältige Reaktionen der Betriebe. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 23, H. 3, S. 5-11.
Abstract
"Eine schriftliche Befragung in der gewerblichen Wirtschaft des Freistaats Sachsen zum Thema Mindestlohn, an der sich insgesamt 2.668 Betriebe beteiligt haben, offenbart eine hohe Reichweite des flächendeckenden Mindestlohns. Insgesamt 54% der teilnehmenden Betriebe stuften sich als betroffen ein; ein Drittel der betroffenen Betriebe erhöhte zudem Löhne oberhalb des Mindestlohnniveaus. Die betroffenen Betriebe reagierten nach eigenen Angaben mit vielfältigen Maßnahmen auf die neue Lohnuntergrenze, insbesondere mit Preiserhöhungen (58 %), weniger Neueinstellungen (39 %) und der Zurückstellung von Investitionen (39 %)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen: Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2016)
Schubert, Antje; Weber, Michael ; Kümmel, Jakob; Püschel, Veronika; Steinbrecher, Johannes; Thum, Marcel ;Zitatform
Schubert, Antje, Johannes Steinbrecher, Marcel Thum & Michael Weber (2016): Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. (Ifo-Dresden-Studien 77), Dresden, 65 S.
Abstract
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50?Euro je Stunde eingeführt. Dieser soll zum 1. Januar 2017 erstmals angepasst werden. Die Anpassung soll dabei laut Mindestlohngesetz die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und auf das Beschäftigungsniveau berücksichtigen. Besonders umfangreiche Wirkungen sind im Freistaat Sachsen zu erwarten, da der Mindestlohn hier eine besonders hohe Reichweite entfaltet. Vor diesem Hintergrund hat die Industrie- und Handelskammer Chemnitz die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts beauftragt, die bisherigen Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns in der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen zu untersuchen.
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Literaturhinweis
Gutachten zum Forschungsvorhaben: Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen (2016)
Zitatform
Thum, Marcel, Antje Schubert, Johannes Steinbrecher & Michael Weber (2016): Gutachten zum Forschungsvorhaben: Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Dresden, 61 S.
Abstract
"Um die Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Mindestlohns in Sachsen in den Diskussionsprozess einbringen zu können, hat die INDUSTRIE- UND HANDELS-KAMMER CHEMNITZ das IFO INSTITUT - LEIBNIZ-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFOR-SCHUNG AN DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN E. V., NIEDERLASSUNG DRESDEN mit einer Untersuchung zu den 'Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen' beauftragt. Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit den INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN CHEMNITZ, DRESDEN und ZU LEIPZIG sowie der HANDWERKSKAMMER CHEMNITZ. Die für diese Untersuchung benötigten Daten wurden in einer schriftlichen Befragung erhoben, an der sich 2.668 Betriebe beteiligt haben. Von diesen gab etwas mehr als die Hälfte an, vom Mindestlohn betroffen zu sein. Die betroffenen Betriebe reagierten nach eigenen Angaben mit vielfältigen Maßnahmen auf die neue Lohnuntergrenze, wobei sie versuchten, zumindest in der kurzen Frist Anpassungen bei der Beschäftigung durch andere Reaktionen - z. B. Erhöhung der Preise, Reduzierung von Investitionen oder von Sonderzahlungen - zu vermeiden. Dementsprechend sind kurzfristig insgesamt keine statistisch signifikanten beschäftigungsdämpfenden Effekte des flächendeckenden Mindestlohns zu beobachten. Das Gutachten stellt die Ergebnisse der Befragung im Detail vor." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Betriebspanel Berlin 2015: Ergebnisse der zwanzigsten Welle (2016)
Abstract
"Das IAB-Betriebspanel wurde im Jahr 2015 als bundesweite Befragung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zum zwanzigsten Mal in Folge durchgeführt. Ziel dieses Panels ist es, repräsentative Daten über die Struktur der Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe in Berlin zu erhalten. Im vorliegenden Auswertungsbericht werden aktuelle Trends hinsichtlich der betrieblichen Nachfrage nach Arbeitskräften sowie der betrieblichen Aus- und Weiterbildungsbeteiligung als zwei wesentliche Säulen der Fachkräftesicherung präsentiert. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass gute Arbeitsbedingungen wichtige Standortfaktoren für die zukünftige Fachkräftesicherung darstellen sowie des besonderen Anliegens der Berliner Arbeitsmarktpolitik, auf gute Arbeitsbedingungen hinzuwirken, wird auch auf aktuelle Befunde zu den unterschiedlichen Formen von Beschäftigungsverhältnissen, zur Entwicklung von Löhnen und Gehältern sowie zur Tarifbindung eingegangen. In diesem Zusammenhang werden auch aktuelle Befunde zu den betrieblichen Reaktionen auf die zum 1. Januar 2015 erfolgte Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes präsentiert. Darüber hinaus werden Ergebnisse zu ausgewählten wirtschaftlichen Kennziffern vorgestellt, die für die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften eine hohe Bedeutung haben. Dazu zählen die Investitions- und Innovationsaktivitäten der Betriebe und die Umsatzentwicklung einschließlich des Exports. Die Darstellung der genannten, jährlich abgefragten Themen wird ergänzt um aktuelle Informationen zur Verbreitung von betrieblichen Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Darüber hinaus stehen mit der letzten Befragungswelle aktuelle Informationen zu den Einstellungschancen von älteren Bewerbern und Bewerberinnen zur Verfügung." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014 (2015)
Bechmann, Sebastian; Dahms, Vera; Möller, Iris ; Frei, Marek; Schwengler, Barbara; Tschersich, Nikolai;Zitatform
Bechmann, Sebastian, Vera Dahms, Nikolai Tschersich, Marek Frei, Barbara Schwengler & Iris Möller (2015): Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. (IAB-Forschungsbericht 09/2015), Nürnberg, 133 S.
Abstract
"Die Einführung des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 fand in einem grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Umfeld statt und vor dem Hintergrund einer in zahlreichen Punkten unterschiedlichen Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. So gab es 2014 z. B. hinsichtlich der Beschäftigungsverteilung auf Branchen und Betriebsgrößenklassen nach wie vor deutliche Unterschiede. Insbesondere das geringe Gewicht des Verarbeitenden Gewerbes sowie die Unterrepräsentanz von Großbetrieben sind für Ostdeutschland kennzeichnend. Betriebe in West- und Ostdeutschland werden daher sehr unterschiedlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen sein.
Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen auch, dass im vergangenen Jahr insgesamt zwölf Prozent der Betriebe wenigstens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde entlohnte. In Ostdeutschland waren es mit einem Anteil von 23 Prozent deutlich mehr Betriebe als in Westdeutschland mit einem Anteil von neun Prozent. In diesen Betrieben sind insgesamt 31 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Neben dem augenfälligen Ost-West-Unterschied stechen auch die sehr deutlichen Branchenunterschiede heraus.
Bei der Einbeziehung von Frauen in Führungsaufgaben hat es in den zurückliegenden Jahren eher geringe bis keine Fortschritte gegeben. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil sind Frauen - insbesondere auf der ersten Führungsebene - immer noch weit unterrepräsentiert. Die Beteiligung von Frauen auf der ersten bzw. zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland.
Die insgesamt steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einem anhaltend hohen Niveau bei der betrieblichen Fachkräftenachfrage geführt. Die Betriebe konnten ihre angebotenen Fachkräftestellen überwiegend besetzen. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen den Branchen. So hatten insbesondere die Betriebe aus dem Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie aus dem Baugewerbe große Probleme.
Die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe lag 2014 in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bundesweit bildete rund die Hälfte der ausbildungsberechtigen Betriebe aus. In Ostdeutschland liegt die Ausbildungsbeteiligung etwa zehn Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau. Auch 2014 lassen sich die zunehmenden Probleme bei der Besetzung von angebotenen Ausbildungsplätzen beobachten. Überdurchschnittlich betroffen waren hiervon wie schon in den Vorjahren in erster Linie Kleinstbetriebe.
Nach dem krisenbedingten Einbruch 2009/2010 hat die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung seither das Vorkrisenniveau wieder überschritten und den steigenden Trend fortgesetzt. Die Weiterbildungsbeteiligung war in West- und Ostdeutschland nahezu identisch." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Betriebswirtschaftliche Folgen und Bewertung des Mindestlohns in der Hotellerie und Gastronomie (2015)
Drescher, Franziska; Buer, Christian;Zitatform
Drescher, Franziska & Christian Buer (2015): Betriebswirtschaftliche Folgen und Bewertung des Mindestlohns in der Hotellerie und Gastronomie. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 5, S. 359-363. DOI:10.1007/s10273-015-1832-9
Abstract
"Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurde zum Teil heftig kritisiert. Besonders der Hotellerie- und Gastronomiebereich sah gravierende Probleme auf sich zukommen. Die Erwartungen dieser Branche wurden in einer empirischen Untersuchung aufgrund einer umfassenden Befragung spezifiziert. Dabei spiegeln sich branchenspezifische und regionale Unterschiede wieder. Der Westen ist weniger betroffen als der Osten und der Norden weniger als der Süden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn in Ostdeutschland: Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau (2015)
Zitatform
Lehmann, Robert, Joachim Ragnitz & Michael Weber (2015): Mindestlohn in Ostdeutschland. Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 22, H. 1, S. 40-42.
Abstract
"Das IFO INSTITUT hat seine monatliche Unternehmensbefragung im November 2014 einmalig um zwei Fragen zum Mindestlohn erweitert. Insgesamt geben 43% der befragten ostdeutschen Firmen an, vom Mindestlohn betroffen zu sein; in Westdeutschland zeigen nur 24% der Firmen eine Betroffenheit an. Außerdem wurden die Befragungsteilnehmer nach deren geplanten Maßnahmen gefragt. In Ostdeutschland wollen demzufolge knapp 40% der betroffenen Unternehmen ihre Preise erhöhen. Als zweitwichtigste Maßnahme wurde die Kürzung von Sonderzahlungen genannt (30%). Zudem zieht jedes vierte Unternehmen in Ostdeutschland einen Personalabbau in Erwägung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage (2015)
Wojciechowski, Przemyslaw; Wollmershäuser, Timo;Zitatform
Wojciechowski, Przemyslaw & Timo Wollmershäuser (2015): Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 68, H. 5, S. 38-41.
Abstract
"Im November 2014 stellte das ifo Institut den am monatlichen Konjunkturtest teilnehmenden Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Mindestlohn, zum einen bezüglich ihrer Betroffenheit von der Regelung und zum anderen nach ihren voraussichtlichen Reaktionen. Der Beitrag überprüft anhand einer Auswertung des ifo Konjunkturtests, inwieweit die Unternehmen ihre anvisierten Maßnahmen tatsächlich umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest (2014)
Zitatform
Erthle, Christian, Klaus Wohlrabe & Przemyslaw Wojciechowski (2014): Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 23, S. 50-52.
Abstract
"Im November wurden allen Firmen, die an den monatlichen Konjunkturumfragen des ifo Instituts teilnehmen, mit Ausnahme des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Thema Mindestlohn gestellt. Die Firmen wurden gebeten anzugeben, ob sie von der Mindestlohnregelung betroffen sind und falls ja, mit welchen Maßnahmen sie auf diese Regelung aller Voraussicht nach reagieren werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen stärker vom Mindestlohn betroffen sind als Firmen des Verarbeitenden Gewerbes und des Großhandels. Zudem unterscheiden sich die geplanten Maßnahmen voneinander: Im Einzelhandel werden als Reaktionen hauptsächlich verkürzte Arbeitszeiten sowie Personalabbau genannt. Dienstleister hingegen werden eher mit steigenden Preisen reagieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
ifo Personalleiterbefragung: Einfluss eines flächendeckenden Mindestlohns auf den Personalbestand (2014)
Jacob-Puchalska, Anita;Zitatform
Jacob-Puchalska, Anita (2014): ifo Personalleiterbefragung. Einfluss eines flächendeckenden Mindestlohns auf den Personalbestand. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 9, S. 44-45.
Abstract
"Das ifo Institut befragt jedes Quartal rund 1 000 Personalleiter nach der Bedeutung verschiedener Flexibilisierungsinstrumenten, die im Personaleinsatz angewendet werden. Mit der Sonderfrage im ersten Quartal 2014 wurden die Unternehmen gefragt, wie sich vor dem Hintergrund der Mindestlohnpläne ihr Personalbestand in diesem Jahr bzw. ab 2015 voraussichtlich verändern wird. Aus den Antworten geht hervor, dass die Mindestlohnpläne zwar in mehreren Branchen keinerlei Rolle spielen, vereinzelt ist aber mit drastischen Konsequenzen, wie umfangreichen Entlassungen, zu rechnen, insbesondere in Bereichen, in denen geringqualifizierte Arbeitskräfte eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wirkungen der Mindestlohnregelungen in der Gebäudereinigung (2012)
Zitatform
Bosch, Gerhard, Thorsten Kalina & Claudia Weinkopf (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen in der Gebäudereinigung. In: Journal for labour market research, Jg. 45, H. 3/4, S. 209-231., 2011-12-31. DOI:10.1007/s12651-012-0111-0
Abstract
"Die Gebäudereinigungsbranche ist mit einem hohen Anteil der Personalkosten und einer großen Vergleichbarkeit und Standardisierung der angebotenen Dienstleistungen äußerst wettbewerbsintensiv. Die statistischen Voraussetzungen für eine Evaluation der Mindestlohnregelungen waren nicht ideal, was vor allem mit einem sehr hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigung und Minijobs zusammenhängt. Die Evaluation basiert auf einer repräsentativen Unternehmensbefragung, einer Betriebsrätebefragung, Fallstudien und mikroökonometrischen Berechnungen auf der Basis der SIAB. Es hat sich gezeigt, dass der untere Mindestlohn für die Unterhaltsreinigung die 'going rate' in der Branche ist, die ansonsten vermutlich deutlich absinken würde. Der Arbeitnehmerschutz hat sich durch eine stärkere Einhaltung der Mindestlöhne infolge der effektiven Kontrollen des Zolls, die auch als wichtiger Wettbewerbsfaktor angesehen werden, verbessert. Die Beschäftigung und das Arbeitsvolumen sind zwischen 2000 und 2008 gestiegen und die Gebäudereinigungsbranche hat ihren Marktanteil auf Kosten der Innenreinigung in anderen Branchen ausbauen können. Die mikroökonometrischen Schätzungen zu den Beschäftigungswirkungen zeigen in der Summe keine negativen Effekte und deuten darauf hin, dass die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor allem zu Verschiebungen von geringfügiger hin zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung geführt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Firms' location decisions and minimum wages (2010)
Zitatform
Mejean, Isabelle & Lise Patureau (2010): Firms' location decisions and minimum wages. In: Regional science and urban economics, Jg. 40, H. 1, S. 45-59. DOI:10.1016/j.regsciurbeco.2009.09.005
Abstract
"We consider the impact minimum wage laws have on firms' location choices in a new economic geography model with exogenous minimum wage constraints. The minimum wage policy has a twofold influence on the relative attractiveness of the home country, simultaneously affecting its relative cost competitiveness and its aggregate income. The end effect depends on interactions between the skilled and unskilled segments of the labor market. If workers are strongly substitutable, the effect of raising low-skilled workers income is more than compensated by a drop in their employment level. Under such circumstances, a high minimum wage policy reduces the country's attractiveness by increasing production costs and reducing aggregate demand. Aggregate demand is further reduced once adjustments in skilled wages linked to international competitive pressures are taken into account." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
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