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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Stellungnahmen / Positionen / Erwartungen / Zusammenfassungen"
  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022 (2022)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,23), Köln, 13 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat im April 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Deutscher Bundestag, 2022) vorgelegt und damit ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Entwurf sieht eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab dem 1. Oktober 2022 vor. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns soll dann wieder die Mindestlohnkommission entscheiden, der dieses Mandat im Zuge der Einführung des Mindestlohns im Rahmen des 2014 verabschiedeten Tarifautonomiestärkungsgesetzes übertragen worden war. In § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes heißt es: Die Bundesregierung errichtet eine ständige Mindestlohnkommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet (Deutscher Bundestag, 2014, 9). Seitdem hat die Mindestlohnkommission den Mindestlohn nachlaufend an die Entwicklung des Tarifverdienstindexes angepasst (Lesch/Schneider/Schröder, 2021a, 195 ff.; Lesch/Schneider/Schröder, 2021b; 7 ff.). Im Zuge des Gesetzesentwurfs wird diese Praxis nun ausgesetzt. Die Mindestlohnkommission wird 2022 nicht turnusgemäß über die Mindestlohnanpassung entscheiden, da die Politik das Verfahren vorübergehend aussetzt und eine gesetzliche Vorgabe erteilt. Dieses Vorgehen der Bundesregierung „kommt einer Brüskierung der Mindestlohnkommission gleich“ und wirft mehrere Fragen auf (Lesch/Schröder, 2022, 1): Die Frage nach der ökonomischen Bewertung einer Mindestlohnanpassung von 22,2 Prozent (gegenüber dem Stand von Januar 2022), die Frage nach der sozialpolitischen Funktion eines gesetzlichen Mindestlohns im Speziellen und eines Tariflohns im Allgemeinen und drittens die Frage nach dem Stellenwert der Tarifautonomie im deutschen System der Lohnfindung. Ergänzend regelt die Bundesregierung die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neu. Die Höchstgrenze lag sei 2013 unverändert bei 450 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird im Zuge der Mindestlohnanpassung auf 520 Euro angehoben. Künftig wird die Geringfügigkeitsgrenze dynamisiert. Sie orientiert sich dann an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Diese Dynamisierung ist sinnvoll, um zu vermeiden, dass Minijobber im Zuge weiterer Mindestlohn- oder auch allgemeiner Loherhöhungen dazu gezwungen werden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Eine solche Dynamisierung stellt auch kein Novum dar, sondern galt auch in früheren Perioden (Schäfer, 2022, 1)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert (2022)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,10), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober 2022 hebelt die Bundesregierung den geltenden Beschluss der Mindestlohnkommission aus und brüskiert damit die Kommission. Durch den Paradigmenwechsel hin zu bedarfsgerechten Löhnen delegiert der Staat seine sozialpolitische Verantwortung an die Sozialpartner." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    WSI-Mindestlohnbericht 2022: Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa (2022)

    Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Lübker, Malte & Thorsten Schulten (2022): WSI-Mindestlohnbericht 2022. Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa. (WSI-Report 71), Düsseldorf, 20 S.

    Abstract

    "Nicht nur in Deutschland steht der Mindestlohn derzeit weit oben auf der politischen Agenda – zahlreiche europäische Länder sind auf dem Weg zu strukturell höheren Mindestlöhnen. Als Richtwert für ein angemessenes Mindestlohnniveau gilt dabei die Schwelle von 60% des Medianlohns, die auch im Kontext der Europäischen Mindestlohninitiative diskutiert wird. Der diesjährige WSI-Mindestlohnbericht zeigt, dass Mindestlöhne in dieser Höhe umsetzbar sind, wenn hierfür eine klare politische Richtungsentscheidung getroffen wird. Deutschland würde sich mit der geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 12 € diesem Richtwert annähern und damit innerhalb Europas vom bisherigen Nachzügler bei Mindestlohnerhöhungen zum Vorreiter in der Mindestlohnpolitik werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die europäische Mindestlohn-Richtlinie: Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa (2022)

    Müller, Torsten; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Müller, Torsten & Thorsten Schulten (2022): Die europäische Mindestlohn-Richtlinie. Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa. In: Wirtschaft und Gesellschaft, Jg. 48, H. 3, S. 335-364.

    Abstract

    "Die Mindestlohn-Richtlinie gehört zu den wichtigsten arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden. Sie kann zu einem Gamechanger im Kampf gegen Erwerbsarmut und soziale Ungleichheit werden. Sowohl durch Maßnahmen, die auf ein angemessenes (gesetzlichen) Mindestlohnniveau abzielen, als auch jene die eine Stärkung der Tarifverhandlungen fördern. Der erhebliche Legitimationsverlust des europäischen Integrationsprojekts in der europäischen Bevölkerung hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Die Kommission hat erkannt, dass sie mit dem Krisenmanagement 2008/2009 den neoliberalen Bogen überspannt hat und dass maßgebliche Korrekturen notwendig sind, um der europakritischen Stimmung zu begegnen. Auch die Konstellation im Rat trug zum Gelingen bei; einerseits wollte die französische Regierung die Mindestlohn-Richtlinie noch während ihrer Ratspräsidentschaft abschließen, andererseits stellte der Regierungswechsel in Deutschland die Weichen dafür, dass die die Richtlinie sicher ins Ziel gelangte. Die konkrete Bedeutung der Mindestlohn-Richtlinie entscheidet sich letztlich in ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene. Sowohl in Ländern mit gesetzlichen als auch in jenen mit tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany (2022)

    Schmid, Ramona ;

    Zitatform

    Schmid, Ramona (2022): Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany. (Hohenheim discussion papers in business, economics and social sciences 06-2022), Stuttgart, 37 S.

    Abstract

    "With its introduction in 2015, the statutory minimum wage in Germany intends to benefit primarily low-wage workers. Thus, this paper aims at estimating the effectiveness of the im- plemented wage floor on gender wage gaps in the lower half of the wage distribution. Using administrative data, distinct regional differences regarding magnitudes of wage differentials and responses to the minimum wage are identified. Overall, wage gaps between men and women at the 10th percentile decrease by 2.46 and 6.34 percentage points respectively in the West and East of Germany after 2015. Applying counterfactual wage distributions, the study provides new evidence that around 60% and even 95% of the decline result from the introduction of the minimum wage in each region. Further, group-specific analyses identify concrete responses on the basis of age, educational level and occupational activity. Having yearly data, the study ad- ditionally reveals new results on the impact of the successive minimum wage raises in 2017 and 2019. Counterfactual aggregate decompositions of gender wage gaps finally indicate a decrease in discriminatory remuneration structures in the West of Germany due to the introduced wage floor." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The 2022 Minimum Income Report - Volume I: Joint Report Prepared by the Social Protection Committee (SPC) and the European Commission (DG EMPL) (2022)

    Abstract

    "The first joint report of the Social Protection Committee and the European Commission on minimum income arrives at a crucial moment for social Europe. Considering the current volatile socio-economic situation combined with various megatrends at play, solid safety nets are indispensable for the cohesion of our societies and for assisting those in need. It is evident that achieving the new European target of a reduction by at least 15 million of the number of people at risk of poverty or social exclusion in the EU by 2030 will require more efforts. The income of quasi-jobless households has been lagging behind the general income improvements, pointing to the key importance of strengthening social protection systems, and in particular also minimum income schemes, to cope with economic shocks and support vulnerable groups. As the report shows, large divergences between and within the Member States remain. Principle 14 of the European Pillar of Social Rights stresses the right to adequate minimum income to ensure a life in dignity at all stages of life, alongside effective access to enabling goods and services and, for those who can work, a (re)integration to the labour market. In 2020, the Council of the European Union reflected upon the importance of strengthening minimum income protection and acknowledged that such protection, accompanied by activation and social inclusion services, plays a vital role in mitigating the risk of poverty and social exclusion. The Council also invited the European Commission and the Social Protection Committee to ‘prepare periodically a joint report to analyse and review progress achieved in the development of minimum income protection in the Member States, building on the benchmarking framework for minimum income protection established at EU level.’ This current report responds directly to this call. It provides an overview of the current state of play of minimum income policies in the EU Member States, reflecting the three policy strands of active inclusion: adequate income support, inclusive labour markets and access to quality services. It reviews levels and trends in outcomes and performances of national systems, based on the selected indicators of the agreed benchmarking framework on minimum income. The analysis highlights that on average in the EU, adequacy of minimum income benefits has remained almost unchanged in the last decade in spite of some convergence reflecting the fact that new schemes have been introduced in some Member States and reforms have been carried out in others. Countries with higher coverage generally also show lower depth of poverty. Still, estimates available show that non-take-up of minimum income is high, at around 30 % to 50 % of the eligible population. In terms of facilitating labour market participation, the participation of minimum income beneficiaries in active labour market policy measures appears to be low and often limited to certain types of activities. Coordination with bodies offering other complementary benefits and services also appears to be a challenge in many instances." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole ; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment (2021)

    Bach, Helena; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Bach, Helena & Christoph Schröder (2021): Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 936-939. DOI:10.1007/s10273-021-3064-5

    Abstract

    "Die Ausgestaltung des Mechanismus zur Mindestlohnfestsetzung, Übergangsregelungen sowie die moderate Mindestlohnhöhe schützten bisher das Tarifsystem. So geht das Tarifautonomiestärkungsgesetz zwar mit einer massiven staatlichen Einflussnahme auf die Lohnfindung einher, unterstreicht jedoch gleichzeitig die Bedeutung der Tarifparteien im Hinblick auf Lohnfragen. Eine politisch motivierte Erhöhung auf 12 Euro stellt die Tarifautonomie infrage und greift tief in das Tarifgefüge ein. Zudem würde sich bei der geplanten sprunghaften Mindestlohnerhöhung und seiner Ausstrahlungseffekte auf darüber liegende Lohngruppen der Lohndruck verstärken. Dies könnte wiederum die aktuell ohnehin hohe Inflationsrate weiter nach oben treiben und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale verschärfen. Auch deshalb sollte sich Deutschland Zeit nehmen, den Mindestlohn anzupassen und die möglichen Auswirkungen genau evaluieren. Dies betrifft nicht nur Einkommens- und Beschäftigungseffekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die empfundene Leistungsgerechtigkeit, auf Bildungsanreize und die Arbeitszufriedenheit unter besonderer Berücksichtigung mindestlohninduzierter Stellenwechsel." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304

    Abstract

    "This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)

    Bossler, Mario ; Umkehrer, Matthias; Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.

    Abstract

    "Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)

    Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;

    Zitatform

    Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.

    Abstract

    "Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage, informal pay and tax enforcement (2021)

    Bíró, Anikó; Sándor, László; Prinz, Daniel;

    Zitatform

    Bíró, Anikó, Daniel Prinz & László Sándor (2021): The minimum wage, informal pay and tax enforcement. (IFS working paper / Institute for Fiscal Studies 2021,41), London, 77 S.

    Abstract

    "We study the taxation of the minimum wage in an environment with imperfect enforcement and informality. We leverage an increase in the audit threat for earnings below a reporting threshold at twice the minimum wage in Hungary and estimate reporting and employment responses with administrative panel data. Using bunching estimators and difference-in-differences methods, we show that a substantial share of those who report earning the minimum wage earn at least the same amount off the books. When enforcement is imperfect, a taxed minimum wage serves as a backstop on underreporting and recovers some revenue but also increases informality." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Wiemann, Jan Simon; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Jan Simon Wiemann (2021): Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein. In: IAB-Forum H. 15.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-11.

    Abstract

    "Bislang hinkt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns der Entwicklung der Tariflöhne und der allgemeinen Lohnentwicklung hinterher. Mit der ab Mitte 2022 wirksamen Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde dürfte dieser Rückstand überwunden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? (2021)

    Fechter, Charlotte ; Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Fechter, Charlotte & Werner Sesselmeier (2021): Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? In: D. Buhr, R. Frankenberger, W. Schroeder & U. Zolleis (Hrsg.) (2021): Innovation im Wohlfahrtsstaat, S. 191-208.

    Abstract

    "Dieser Beitrag untersucht die Prognosefähigkeit von ökonomischer Politikberatung in Deutschland. Dabei liegt das Interesse darin, zu prüfen, inwiefern die verwendeten Modellannahmen der Beratung von verhaltensökonomischen Überlegungen profitieren würden. Unter Anwendung eines dreistufigen Analyseschemas wird festgestellt, ob und inwieweit das Instrumenarium der Politikberatung das primäre Ziel, nämlich die Bekämpfung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt, erreicht. Dafür werden zunächst, anhand des Fallbeispiels Mindestlohn, Diskrepanzen zwischen erwarteten und eingetretenen Effekten untersucht. Die gefundenen Abweichungen von vorausgesagten Entwicklungen werden im zweiten Schritt durch verhaltensökonomische Überlegungen ergänzt. Die analytischen Ergebnisse werden drittens auf das Fallbeispiel der Arbeitsversicherung übertragen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die verwendeten Modelle von Aspekten der Verhaltensökonomik an Prognosefähigkeit gewinnen und leisten einen Beitrag für das Verständnis darüber, welche Defizite im Bereich der ökonomischen Politikberatung trotz gut ausgebauter wissenschaftlicher Basis bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden (2021)

    Fedorets, Alexandra ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra (2021): 12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 929-932. DOI:10.1007/s10273-021-3062-7

    Abstract

    "Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, und auch das Sondierungspapier und nun der Koalitionsvertrag der „Ampel“ formulieren es eindeutig: Der Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro angehoben. Vor der erstmaligen Einführung des allgemeingültigen Mindestlohns im Jahr 2015 warnten mehrere Stimmen vor der möglichen negativen Wirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Sechs Jahre später wird nun betont, dass sich diese skeptischen Warnungen nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsrückgängen geführt hat. Tatsächlich wurden in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche empirische Erkenntnisse über mehrere Wirkungskanäle des Mindestlohns gesammelt – über Beschäftigungseffekte, Lohnverteilung, Armut, Preise, aber auch über die Wirksamkeit der Institutionen hinter dem Mindestlohn. All dieses Wissen kann helfen, die Wirkung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 12 Euro und die dazugehörigen Hürden besser einzuschätzen" (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland (2021)

    Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. (IAQ-Report 2021-06), Duisburg, 17 S. DOI:10.17185/duepublico/74521

    Abstract

    "Im Jahr 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für einen Niedriglohn von unter 11,50 € brutto pro Stunde. In Deutschland insgesamt waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. In den Jahren 2011 bis 2019 hat sich der Niedriglohnanteil in Ostdeutschland von 39,4 % auf 25,3 % deutlich reduziert. Allein im Jahr 2019 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um sieben Prozentpunkte. In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9 %) und schwankte danach zwischen 19,6 % und 20,6 %. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4 % auf 18,9 % gesunken. Der deutliche Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben (2021)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Thum, Marcel;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2021): Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 933-936. DOI:10.1007/s10273-021-3063-6

    Abstract

    "Der dritte Bericht der Mindestlohnkommission fasst die vorliegende empirische Evidenz aus den diversen von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegebenen Evaluierungsprojekten wie folgt zusammen: Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sind die Bruttostundenlöhne am unteren Rand der Lohnverteilung deutlich stärker gestiegen als die Löhne in nicht betroffenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einführung des Mindestlohns hat also Wirkung gezeigt, und die Mindestlohnkommission hat dafür gesorgt, dass Mindestlohnempfangende in den Folgejahren an der allgemeinen Lohnentwicklung sogar überproportional partizipieren konnten. Einen Nachbesserungsbedarf kann man daraus jedenfalls nicht ableiten." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)

    Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnanpassung und Living Wage: Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (2021)

    Lesch, Hagen; Schneider, Helena; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen, Helena Schneider & Christoph Schröder (2021): Mindestlohnanpassung und Living Wage. Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (IW-Analysen 145), Köln, 72 S.

    Abstract

    "Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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