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Dossier

Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt

Auf der Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung verlassen viele Menschen ihr Heimatland und suchen Schutz und neue Perspektiven in Deutschland und beantragen Asyl. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird häufig als Schlüssel für die gesellschaftliche Integration der Fluchtmigrantinnen und -migranten gesehen. Welche Qualifikationen bringen die Menschen mit, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind hilfreich? Wie gehen die einzelnen Bundesländer damit um, welche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die Sozialsysteme sind zu erwarten, wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Dieses Themendossier stellt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema zusammen und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Informationen sowie zu Positionen der politischen Akteure.
Literatur zur besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im Themendossier Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration in Deutschland

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im Aspekt "Positionen und Stellungnahmen"
  • Literaturhinweis

    How regional attitudes towards immigration shape the chance to obtain asylum: Evidence from Germany (2024)

    Gundacker, Lidwina ; Kosyakova, Yuliya ; Schneider, Gerald ;

    Zitatform

    Gundacker, Lidwina, Yuliya Kosyakova & Gerald Schneider (2024): How regional attitudes towards immigration shape the chance to obtain asylum: Evidence from Germany. In: Migration Studies online erschienen am 06.03.2024, S. 1-20. DOI:10.1093/migration/mnae002

    Abstract

    "Asylum recognition rates in advanced democracies differ not only across states but also vary within them, translating into fluctuating individual chances to obtain protection. Existing studies on the determinants of these regional inequities typically rely on aggregate data. Utilizing a German refugee survey and leveraging a quasi-natural experiment arising from state-based allocation rules tied to national dispersal policies, we test two explanations for the perplexing regional differences. Drawing on principal–agent models of administrative decision-making, we test whether asylum decision-makers consciously or unconsciously comply with regional political preferences between 2015 and 2017 in Germany, one of the major European destination countries for refugee migration. We furthermore explore whether such biased decision-making amplifies in times of organizational stress as suggested by the statistical discrimination theory. Using mixed-effects logistic regressions, our analyses confirm a lower approval probability in regions with more immigration-averse residents or governments. We cannot confirm, however, that this association is mediated by high workloads or large knowledge gaps. Our results thus suggest that regional political biases affect the individual chance of asylum-seekers to obtain protection irrespective of temporal administrative conditions." (Authors Abstract, IAB-Doku, © Oxford Academic)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gundacker, Lidwina ; Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    Schulterschluss oder Sackgasse – gelingt Europa eine wirksame Asyl- und Integrationspolitik? (2023)

    Aksoy, Cevat Giray; Poutvaara, Panu; Schikora, Felicitas;

    Zitatform

    Aksoy, Cevat Giray, Panu Poutvaara & Felicitas Schikora (2023): Schulterschluss oder Sackgasse – gelingt Europa eine wirksame Asyl- und Integrationspolitik? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 10, H. 76, S. 3-28.

    Abstract

    "Der jüngste Asylkompromiss der Europäischen Union verabschiedet sich vom Dublin-System und sieht eine gleichmäßigere Verteilung der Geflüchteten in der gesamten EU vor. Parallel werden Abkommen mit Ländern wie Tunesien geschlossen, um die Migrationsbewegungen bereits außerhalb der EU zu beeinflussen. Aber lösen diese Abkommen die aktuellen Probleme? Und was passiert in den EU-Ländern, wenn die Geflüchteten da sind? In Deutschland sehen sich Kommunen an ihren Belastungsgrenzen. Die administrativen Prozesse verlaufen zu kompliziert und zu langwierig. Die Integration in den Arbeitsmarkt – wo möglich – verläuft teils schleppender als in anderen EU-Ländern. Dabei zeigen Studien, dass die Erwerbsbeteiligung ein wichtiger Schritt für die Integration ist. Wie kann die Integrationspolitik also verbessert werden?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gender-Gap bei der unbefristeten Niederlassung Geflüchteter: Frauen erfüllen seltener die Voraussetzungen als Männer (2023)

    Fendel, Tanja ; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Fendel, Tanja & Franziska Schreyer (2023): Gender-Gap bei der unbefristeten Niederlassung Geflüchteter: Frauen erfüllen seltener die Voraussetzungen als Männer. In: IAB-Forum H. 12.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230112.01

    Abstract

    "Mit dem 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz wurden die Voraussetzungen für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erweitert. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge müssen seither unter anderem Sprachkompetenz in Deutsch nachweisen und ihren Lebensunterhalt weitgehend eigenständig sichern. Empirische Befunde deuten darauf hin, dass dies insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fendel, Tanja ; Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Exposure to Past Immigration Waves and Attitudes toward Newcomers (2022)

    Gihleb, Rania; Stella, Luca; Giuntalla, Osea;

    Zitatform

    Gihleb, Rania, Osea Giuntalla & Luca Stella (2022): Exposure to Past Immigration Waves and Attitudes toward Newcomers. (CESifo working paper 9941), München, 34 S.

    Abstract

    "How does previous exposure to massive immigrant inflows affect concerns about current immigration and the integration of refugees? To answer this question, we investigate attitudes toward newcomers among natives and previous immigrants. In areas that in the 1990s received higher inflows of immigrants of German origin—so-called ethnic Germans—native Germans are more likely to believe that refugees are a resource for the economy and the culture, viewing them as an opportunity rather than a risk. Refugees living in these areas report better health and feel less exposed to xenophobia." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Geduldete Menschen in Ausbildung: Betroffene und Betriebe haben bislang wenig Rechtssicherheit (2022)

    Schreyer, Franziska; Getu Lakew, Solomon; Bauer, Angela;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska, Angela Bauer & Solomon Getu Lakew (2022): Geduldete Menschen in Ausbildung: Betroffene und Betriebe haben bislang wenig Rechtssicherheit. In: IAB-Forum H. 09.03.2022 Nürnberg, 2022-03-02. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220309.01

    Abstract

    "Auszubildende, die in Deutschland nur geduldet sind, müssen zunächst ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen, wenn sie das Risiko einer Abschiebung reduzieren und sich langfristig ein Leben in Deutschland aufbauen möchten. Die neue Bundesregierung plant, ihnen bereits während der Ausbildung statt einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Zusammen mit weiteren Maßnahmen würde dies für Auszubildende wie Betriebe mehr Rechtssicherheit und bessere Perspektiven schaffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Migrationsbericht der Bundesregierung: Migrationsbericht 2020 (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2022): Migrationsbericht der Bundesregierung. Migrationsbericht 2020. (Migrationsbericht der Bundesregierung 2020), Berlin, 341 S.

    Abstract

    "Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informiert werden. Der Migrationsbericht beinhaltet einen Überblick über das gesamte Wanderungsgeschehen in Deutschland (Kapitel 1) inklusive der EU-Binnenmigration (Kapitel 2) und eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Migrationsarten (Kapitel 3). Weiterhin geht der Bericht auf die Abwanderung von deutschen und ausländischen Staatsangehörigen (Kapitel 4) und das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich ein (Kapitel 5). Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration (Kapitel 6) und informiert über die Struktur und Demografie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der ausländischen Bevölkerung in Deutschland (Kapitel 7 und 8). Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auf die Bedeutung der zugrunde liegenden Statistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen. Zudem werden die Rechtsgrundlagen der einzelnen Migrationsformen, aktuelle Rechtsänderungen und relevante Gerichtsurteile dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan: Erfahrungen aus der Vergangenheit und erste Einschätzungen der Folgen für Migration und Integration (2021)

    Brücker, Herbert ; Freitas Monteiro, Teresa ; Deuster, Christoph; Fendel, Tanja ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Christoph Deuster, Tanja Fendel, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Teresa Freitas Monteiro (2021): Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan: Erfahrungen aus der Vergangenheit und erste Einschätzungen der Folgen für Migration und Integration. (IAB-Forschungsbericht 09/2021), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "In Afghanistan ist nach dem Abzug der Truppen der Vereinigten Staaten und der Nordatlantischen Vertragsorganisation (US- und NATO-Truppen) sowie der Machtübernahme der Taliban eine starke Zunahme von Verfolgung, politischer Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zu erwarten. Von den Beschränkungen politischer und persönlicher Freiheiten sind Frauen und Mädchen sowie ethnische und religiöse Minderheiten besonders betroffen. Zugleich kann die weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu einer umfassenden Versorgungskrise der Bevölkerung führen. In der Vergangenheit haben Pakistan und der Iran rund 80 Prozent der in das Ausland geflüchteten Afghaninnen und Afghanen aufgenommen. Aufgrund veränderter geopolitischer Interessen, zunehmender wirtschaftlicher Probleme und wachsenden Widerständen in der Bevölkerung lehnen Pakistan und der Iran die weitere Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan jedoch ab. Ähnliches gilt für die meisten zentralasiatischen Staaten der früheren Sowjetunion und China. Insofern ist nicht zu erwarten, dass die politische und humanitäre Krise in Afghanistan durch die Aufnahme von Geflüchteten in der Region sowie die finanzielle und technische Unterstützung der Nachbarländer durch die Vereinigten Staaten Amerikas (USA), die Europäische Union (EU) und andere Hocheinkommensländer entschärft werden kann. Zugleich sind die Fluchtrouten in die EU fast vollständig geschlossen, so dass nicht mit einem erheblichen Anstieg der Fluchtmigration nach Europa ähnlich wie im Jahr 2015 zu rechnen ist. Die EU, die USA und andere Hocheinkommensländer können deshalb nur durch die freiwillige Aufnahme von Personen, die besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind, einen Beitrag zum Schutz vor Verfolgung und anderen Menschenrechtsverletzungen leisten. Zu solchen Maßnahmen gehören die Aufnahme von Ortskräften, die Aufnahme anderer besonders gefährdeter Personengruppen, die Erweiterung von Resettlement-Programmen sowie von Kontingenten für die Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen. Theoretisch wie auch praktisch ist zu erwarten, dass durch Politikkoordination und eine faire Verteilung der Kosten der Aufnahme von Geflüchteten die Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten auch in den Nachbarregionen steigt. Bei der Aufnahme von Geflüchteten handelt es sich um eine humanitäre Aufgabe, die Kosten aufwirft. Diese Kosten hängen vom Erfolg und der Geschwindigkeit der Integration ab. In Deutschland haben sich die Geflüchteten aus Afghanistan ähnlich wie andere Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integriert, obwohl ihre Voraussetzungen im Hinblick auf das Bildungsniveau beim Zuzug, den Ausgang und die Länge der Asylverfahren und den Zugang zu Integrationskursen und anderen Integrationsprogrammen schlechter waren. Zum Jahresende 2020 belief sich die Beschäftigungsquote der afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland auf 40 Prozent, die der 2015 zugezogenen Kohorte dürfte etwas darüber gelegen haben. Die neu aufgenommenen Afghaninnen und Afghanen werden in Hinblick auf das Bildungsniveau, Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse bessere Voraussetzungen als die früher zugezogenen Schutzsuchenden mitbringen. Gleiches gilt für den Aufenthaltsstatus und den Zugang zu Integrationsprogrammen. Zudem ist die Integrationsinfrastruktur besser als beispielsweise 2015 ausgebaut und weniger Schutzsuchende konkurrieren um knappe Ressourcen. Vor diesem Hintergrund sind eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche sowie geringere Kosten der Integration zu erwarten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete (2020)

    Bruttel, Oliver ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver & Clemens Ohlert (2020): Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 110-118. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-110

    Abstract

    "Der Beitrag diskutiert die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für die Beschäftigungssituation Geflüchteter. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Maß der gesetzliche Mindestlohn für die Entlohnung Geflüchteter relevant ist. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass viele Geflüchtete Löhne im Mindest- und Niedriglohnbereich erhalten und auch in Branchen arbeiten, in denen der gesetzliche Mindestlohn eine große Rolle spielt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn die Beschäftigungschancen von Geflüchteten verbessern würde. Hier sprechen die vorhandenen (internationalen) Erkenntnisse dafür, dass eine solche Sonderregelung für Geflüchtete kein zielführendes Instrument wäre, um deren Arbeitsmarktintegration zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fünf Jahre "Wir schaffen das" - Eine Bilanz aus der Perspektive des Arbeitsmarktes (2020)

    Brücker, Herbert ; Vallizadeh, Ehsan ; Gundacker, Lidwina ; Keita, Sekou ; Guichard, Lucas; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Tanja Fendel, Lucas Guichard, Lidwina Gundacker, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2020): Fünf Jahre "Wir schaffen das" - Eine Bilanz aus der Perspektive des Arbeitsmarktes. (IAB-Forschungsbericht 11/2020), Nürnberg, 65 S.

    Abstract

    "Dieser Bericht untersucht die Arbeitsmarktintegration der 2013 bis einschließlich 2016 zugezogenen Schutzsuchenden auf Grundlage der dritten Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die mit Daten aus den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) verknüpft wurden sowie aktuellen Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Unter den Geflüchteten, die sich bis zum Jahresende 2019 fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben, waren 55 Prozent beschäftigt, unter denjenigen, die sich wie die 2015 zugezogenen Geflüchteten, vier bis fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben, waren es 46 Prozent. Im zweiten Halbjahr 2018 waren unter den erwerbstätigen Geflüchteten 57 Prozent als Fachkräfte, Spezialisten und Experten tätig. Die Geflüchteten sind sehr viel stärker als andere Beschäftigtengruppen von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen: Während die Beschäftigung vom Jahresende 2019 bis Juni 2020 insgesamt um ein Prozent gesunken ist, belief sich der Beschäftigungsrückgang bei den Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern auf drei Prozent und war damit rund drei Mal so hoch wie im Durchschnitt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres war die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern noch um sieben Prozent gewachsen. Vor diesem Hintergrund werden die 2015 zugezogenen Geflüchteten im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich unter einer Beschäftigungsquote von 50 Prozent bleiben. Die Beschäftigungsquoten geflüchteter Frauen liegen erheblich unter denjenigen geflüchteter Männer. Dies steht in einem engen Zusammenhang mit der Familienkonstellation geflüchteter Frauen, vor allem mit den hohen Anteilen von Frauen mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zuwanderung und Asyl, Integrationsfähigkeit und Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Stellungnahme (zum Antrag der AfD-Fraktion vom 4.12.2018) bei der öffentlichen Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22.3.2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Sekou Keita (2019): Zuwanderung und Asyl, Integrationsfähigkeit und Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Stellungnahme (zum Antrag der AfD-Fraktion vom 4.12.2018) bei der öffentlichen Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22.3.2019. (IAB-Stellungnahme 03/2019), Nürnberg, 18 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme befasst sich - im Rahmen der Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22. März 2019 - mit dem Antrag der AfD-Fraktion vom 4. Dezember 2018 'Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen'. Der Antrag der AfD-Fraktion spricht den meisten Geflüchteten in Deutschland die Fähigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt ab und fordert die Trennung von Asyl und Zuwanderung. Zahlreiche Aussagen im Antrag der AfD-Fraktion zum Analphabetismus, zu den Sprachkenntnissen und der Bildung der Geflüchteten entsprechen allerdings nicht dem Stand der vorliegenden Erkenntnisse. Auch gehen inzwischen mehr als ein Drittel der Geflüchteten einer Beschäftigung nach, davon gut die Hälfte als Fachkräfte, Experten oder Spezialisten. Die geforderte Trennung der Aufenthaltszwecke von Schutzbedürftigen und anderen Migrantengruppen ist geltendes Recht und wird auch durch den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht in Frage gestellt. Schließlich legt der Antrag der AfD-Fraktion nahe, dass die große Mehrheit der Geflüchteten keine legitimen Schutzansprüche geltend machen könne. Auch dies trifft nicht zu, zwei Drittel der Personen mit Fluchthintergrund haben einen anerkannten Schutzstatus, ein weiteres Fünftel befindet sich noch in den Asylverfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Sekou Keita & Ehsan Vallizadeh (2019): Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 09/2019), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 3.6.2019. Sie befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher mehrere Änderungsvorgänge der bestehenden Rechtsgrundlage zur Leistungsberechtigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen durchführt. Das übergreifende Ziel des Gesetzentwurfs ist die Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland. Die Änderungsvorgänge können im Wesentlichen in drei Punkten zusammengefasst werden. Erstens, soll die Rückabwicklung von Leistungsansprüchen für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, deren Asylanträge zwar anerkannt wurden, aber noch angefochten werden können, vermieden werden. Diese Änderung ist sinnvoll, da sie die Rechtssicherheit für die Leistungsberechtigten erhöht. Zweitens, wird eine Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die sich in förderfähiger Bildung oder Ausbildung befinden, deren Förderanspruch aber bei einer 15-monatigen Aufenthaltsdauer durch den Übergang vom Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Zwölften Sozialgesetzbuch entsteht. So soll vermieden werden, dass Ausbildungsmaßnahmen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhalts abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Diese Änderung ist ebenfalls sinnvoll, da sie Geflüchteten eine mögliche Entscheidung zwischen der Sicherung des Lebensunterhaltes und dem Bildungserwerb ersparen wird. Drittens, sollen die Leistungen für Asylbewerber auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 und des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes neu ermittelt und festgelegt werden. Hintergrund hierfür ist die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu einer transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze und deren Fortschreibung verpflichtet. Insbesondere wurde betont, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen kann, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen aber nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf. Die neue Ermittlung der Bedarfe ist einerseits transparent, was die Bemessung der Leistungssätze angeht. Andererseits werden jedoch Einsparungen durch die Ausgliederung mehrerer Ausgaben aus den Bedarfen und einer Neuordnung der Bedarfsstufen erzielt. Vor dem Hintergrund der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts fällt die Begründung dieser Neuerungen teilweise wenig überzeugend aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Schuß, Eric;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Eric Schuß (2019): Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 10/2019), Nürnberg, 18 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Mit dem Ziel der Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird der berechtigte Personenkreis zur allgemeinen Förderung der Berufsausbildung und -vorbereitung als auch für frühzeitige Sprachförderung erweitert. Diese Ansätze sind aus Sicht der Arbeitsmarkt- und Integrationsforschung sinnvoll, weil sie die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen. Zunächst wird mit dem neuen Gesetz grundsätzlich der Zugang zu verschiedenen Fördermaßnahmen zur Vermittlung, Förderung von Berufsausbildung und -vorbereitung sowie Ausbildungsvorbereitung des SGB III für EU- und Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis geöffnet. Hierdurch entfallen komplizierte, an verschiedenen Stellen des Gesetzestextes formulierte Zugangsbeschränkungen. Hürden für Personen mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen werden zwar beibehalten, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung der Regelungen jedoch unmittelbar bei den entsprechenden Förderinstrumenten geregelt. Aus Sicht des IAB verfolgt die Bundesregierung mit der Öffnung von Fördermaßnahmen grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz, der die Integrationschancen erhöht. Auf die Beibehaltung von Wartezeiten und den Ausschluss von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern hätte jedoch verzichtet werden können. Des Weiteren ermöglicht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen für weitere Personengruppen. So war die Teilnahme bisher Gestatteten (im Asylverfahren) nur aus Ländern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zwar wird nach wie vor kein Rechtsanspruch auf Teilnahme gewährt, jedoch können nun auch Personen aus Ländern 'ohne gute Bleibeperspektive' im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden, sofern sie sich bereits für mindestens neun Monate in Deutschland aufhalten und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieser Schritt ist sinnvoll, da Integration entscheidend vom (frühzeitigen) Spracherwerb abhängt. Insbesondere Schutzsuchende, die aufgrund von Krieg und Verfolgung meist unvorbereitet migrieren, bringen vergleichsweise geringe Sprachkenntnisse mit nach Deutschland. Aus diesem Grund wäre ein Verzicht auf die neunmonatige Wartezeit sowie die Einbeziehung von Personen aus sicheren Herkunftsländern zu bevorzugen. Hierdurch würde sowohl Personen, die in vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsdauer aufweisen, eine frühe Integrationsperspektive eröffnet als auch die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte in Deutschland voraussichtlich entlastet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ;

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Gundacker, Lidwina ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Lidwina Gundacker (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 08/2019), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Neben einigen punktuellen Veränderungen, entfristet der Gesetzentwurf die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete. Aufgrund einer Befristung im Aufenthaltsgesetz würde diese zum 6. August 2019 außer Kraft treten. Grundsätzlich verpflichtet die Wohnsitzauflage anerkannte Schutzberechtigte ihren Wohnsitz für weitere drei Jahre in dem Bundesland, Kreis oder der Gemeinde zu nehmen, in dem der Schutzstatus anerkannt beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit von Personen durch Wohnsitzauflagen nur zulässig, wenn sie integrationsfördernd wirken. Grundsätzlich können Wohnsitzauflagen die Informations-, Suchkosten und den regionalen Mismatch auf dem Arbeitsmarkt sowie die Komposition sozialer Netzwerke der Zugewanderten beeinflussen. Eine abschließende Abwägung dieser Wirkungsmechanismen entlang verschiedener Dimensionen der Integration kann nicht vorgelegt werden. Jedoch deuten vorliegende internationale empirische Untersuchungen und laufende Analysen des IAB anhand der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten auf negative Lohn- und Beschäftigungseffekte sowie keine messbaren Effekte im Hinblick auf die Sprachkenntnisse und die Unterbringung in dezentralen Unterkünften hin. Vor diesem Hintergrund ist eine integrationsfördernde Wirkung der Wohnsitzauflage - wie von Befürwortern angeführt - mindestens fraglich und sollte vor einer gesetzlichen Entfristung im Detail untersucht werden. Aus Sicht des IAB sind andere Steuerungsinstrumente zu bevorzugen, die weniger in die Bewegungsfreiheit der Geflüchteten eingreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ; Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 07/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung führt den Begriff der 'Ausbildungsduldung' ein. Grundsätzlich ermöglicht diese Regelung eine Duldung während der Zeit der Ausbildung für Asylbewerber und Geduldete. Dies gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf und - das soll neu eingeführt werden - auch für eine Assistenz- oder Helferausbildung, sofern sie an eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Engpassberuf anschlussfähig ist, für diese qualifizierte Berufsausbildung eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und der Bewerber diese absolvieren will. Allerdings ist die Ausbildungsduldung an anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft, wodurch der Kreis der Antragsberechtigten erheblich beschränkt und die Integration wahrscheinlich verzögert würde. Da eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, bleibt die Rechtsunsicherheit zwangsläufig erhalten. Sinnvoller wäre die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die an Bedingungen geknüpft ist. Das würde für die Arbeitgeber und die Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, die notwendige Rechtssicherheit herstellen. Der Gesetzentwurf führt weiterhin den Tatbestand der 'Beschäftigungsduldung' ein. Diese kann für eine Frist von 30 Monaten erteilt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen wie beispielsweise das Bestreiten des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse oder der Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit mindestens 35 Wochenstunden in den letzten 18 Monaten vorliegen. Die Kriterien für die Beschäftigungsduldung sind grundsätzlich sinnvoll und entsprechen dem, was von gut integrierten Personen zu erwarten ist. Die Inanspruchnahme der 30-monatigen Duldung dürfte gering ausfallen, weil sie weder für die Betroffenen noch für die Arbeitgeber eine längerfristige Rechtssicherheit herstellt. Die grundlegende Alternative wäre ein tatsächlicher 'Spurwechsel', also das Erteilen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung an Auflagen gebunden ist. Damit würde die notwendige Rechtssicherheit für alle Seiten hergestellt und der Übergang in das reguläre Aufenthaltsrecht vollzogen. Um vermeintliche 'Pull-Effekte' zu verhindern, hätte sich das Instrument der Stichtagsregelung angeboten, das heißt, man hätte diese Regelung nur für Personen eingeführt, die vor einem bestimmten Stichtag (zum Beispiel den 31.12.2017) nach Deutschland zugezogen sind. Die Anträge der Bundestagsfraktionen machen teils weitergehende Vorschläge zur Neugestaltung des Asylrechts und der Steuerung der humanitären Migration. So schlägt die FDP-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE einen 'Spurwechsel' aus dem Asylverfahren oder einem vorübergehend zu gewährenden humanitären Schutzstatus in die Einwanderung in den Arbeitsmarkt vor. Im Gegensatz zum Antrag der FDP-Fraktion, werden die Kriterien für einen solchen Spurwechsel in den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE nicht näher ausgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz: Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung (2019)

    Fernando Samarappuli, Katharina; Nagel, Eckhard; Schorling, Elisabeth; Lauerer, Michael; Gumbert, Laura;

    Zitatform

    Fernando Samarappuli, Katharina, Elisabeth Schorling, Laura Gumbert, Michael Lauerer & Eckhard Nagel (2019): Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz. Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung. In: Das Gesundheitswesen, Jg. 81, H. 3, S. 182-189. DOI:10.1055/a-0652-5518

    Abstract

    "Die Studie analysiert die Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung zu Umfang, Zugang und Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden (AS)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von individuellen und institutionellen Hürden: Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter (2019)

    Kiziak, Tanja; Klingholz, Reiner; Sixtus, Frederick;

    Zitatform

    Kiziak, Tanja, Frederick Sixtus & Reiner Klingholz (2019): Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter. (Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung. Discussion paper 23), Berlin, 23 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig. Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt. In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen: Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt, die Gesetzeslage ist zu komplex und die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv. Hier muss die Politik nachbessern. Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The fiscal lifetime cost of receiving refugees (2019)

    Ruist, Joakim;

    Zitatform

    Ruist, Joakim (2019): The fiscal lifetime cost of receiving refugees. (CReAM discussion paper 2019,02), London, 18 S.

    Abstract

    "This study estimates the fiscal consequences of receiving refugees, over the refugees' lifetime. It uses data from Sweden in 2015, and the calculations account for refugees' age, years since immigration, and country of origin. The estimated average annual fiscal net contribution over the lifetime of the average refugee (58 years) ranges from - 12 per cent of GDP per capita for refugees from the countries of origin for which labor market performance has historically been the strongest, to - 22 per cent for those for which it has been the weakest. The estimates imply that if the European Union received all refugees currently in Asia and Africa, the implied average annual fiscal cost over the same time span would be at most 0.6 per cent of GDP." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 08. April 2019, um 13:00 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Ausbildung und Studium für Asylbewerber ermöglichen - Förderlücke schließen (BT-Drs. 19/2691) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderlücke für Geflüchtete im Sozialgesetzbuch schließen - Bildung und Integration stärken (BT-Drucksache 19/5070): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2019)

    Zitatform

    (2019): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 08. April 2019, um 13:00 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Ausbildung und Studium für Asylbewerber ermöglichen - Förderlücke schließen (BT-Drs. 19/2691) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Förderlücke für Geflüchtete im Sozialgesetzbuch schließen - Bildung und Integration stärken (BT-Drucksache 19/5070). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)300 v. 04. April 2018, S. 1-31.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 08. April 2019 zum Thema "Förderlücke schließen für Asylbewerber und Geflüchtete". Die Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern. Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am Montag, 08. April 2018, 13.00 - 14.30 Uhr:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Gesamtmetall | Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V.; Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.; Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.; IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V.;
    Christina Langer, Stuttgart (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Migration und ihre Folgen: wie kann das Recht Zuwanderung und Integration in Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Sozialordnung steuern? (Teil 1) (2018)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2018): Migration und ihre Folgen. Wie kann das Recht Zuwanderung und Integration in Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Sozialordnung steuern? (Teil 1). In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 38, H. 7, S. S: 229-238.

    Abstract

    "Der Beitrag greift Themen der Abteilung 'Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht' des 72. Deutschen Juristentages in Leipzig auf. Einleitend ist auf die zentralen Begriffe - Migration, Integration und Steuerung durch Recht - einzugehen - auch um einen Eindruck von der Komplexität des Themas und der nur begrenzten Kraft des Rechts zu vermitteln (1.). Bei der Steuerung von Zuwanderung werden unterschiedliche Migrationspfade - Flucht-, Erwerbs- und Familienmigration - beleuchtet, bei der auch in der öffentlichen Diskussion unterschiedliche Zielsetzungen und Perspektiven bestehen (2.). Die Überlegungen zur Integration betreffen Menschen, die im Bundesgebiet leben, und konzentrieren sich auf die Folgen der Fluchtmigration der letzten Jahre; sie unterstellen, dass Integration ein existentielles Anliegen von Staat und Gesellschaft ist, deren Gelingen notwendig, aber nicht garantiert ist (3.)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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