Springe zum Inhalt

Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage (2015)

    Wojciechowski, Przemyslaw; Wollmershäuser, Timo;

    Zitatform

    Wojciechowski, Przemyslaw & Timo Wollmershäuser (2015): Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 68, H. 5, S. 38-41.

    Abstract

    "Im November 2014 stellte das ifo Institut den am monatlichen Konjunkturtest teilnehmenden Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Mindestlohn, zum einen bezüglich ihrer Betroffenheit von der Regelung und zum anderen nach ihren voraussichtlichen Reaktionen. Der Beitrag überprüft anhand einer Auswertung des ifo Konjunkturtests, inwieweit die Unternehmen ihre anvisierten Maßnahmen tatsächlich umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Einführung und Umsetzung des Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Einführung und Umsetzung des Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/3824 (23.01.2015)), 9 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nach Einführung und Umsetzung des Mindestlohns wird die Frage, welche über das Stundenentgelt hinausgehenden Leistungen und Entgeltbestandteile in den Mindestlohn eingerechnet werden mit Hinweis auf das bundesdeutsche Mindestlohngesetz und die Entsenderichtlinie beantwortet. Im weiteren Verlauf der Stellungnahme wird auf die Besonderheiten der Saisonarbeit eingegangen. Vor allem aber geht es um Fragen zur Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit (Anfahrtszeit, Bereitschaftsdienst) und die Kontrolle einer regulären Erfassung, Fragen zur Ausweitung des Informationsangebots über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (Internet-Seite) sowie andere Kommunikationsmaßnahmen (Hotline) für in- und ausländische Arbeitnehmer. Eine weitere Frage gilt dem Anwendungsbereich der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Überprüfung der Mindestlohnregeln: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Überprüfung der Mindestlohnregeln. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4496 (27.03.2015)), 4 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur geplanten frühzeitigen Überprüfung der Mindestlohnregelungen im April 2015. Laut Anfrage stelle sich die Frage, welche Bereiche überprüft werden sollen, welche Kriterien zugrunde gelegt werden sollen und auf welche Belege und Ergebnisse sich die Bundesregierung bei der Überprüfung stützen will. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/5807 (21.08.2015)), 13 S.

    Abstract

    Die Fragen nach den Auswirkungen des zum 1.1.2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns beziehen sich auf den Umfang aufstockender Leistungen an Erwerbstätige bzw. Bedarfsgemeinschaften, auf die Zahl der Minijobs und deren Entwicklung im Jahr 2015, auf die Ersetzung geringfügiger durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Preisentwicklung, auf Binnennachfrage bzw. Kaufkraft und auf die Anzahl der Niedriglohnbezieher. Ein zweiter Fragenkomplex betrifft die Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS): die Gesamtzahl der Prüfungen (regional aufgeschlüsselt), die Anzahl und Art der Verstöße gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz, die Entwicklung des Personalbestands der FKS, Probleme der Umsetzung des Mindestlohns in einzelnen Betriebe und Branchen (Dokumentationspflicht, Auftraggeberhaftung, Abgrenzung zu Praktika, Ehrenamt etc.), Veränderungen der Arbeitszeitdauer und die Anzahl einschlägiger Urteile von Arbeitsgerichten. Weitere Fragen beziehen sich auf Anforderungen, die von Arbeitgeberseite bezogen auf die Mindestlohnregelungen an die Bundesregierung herangetragen werden, auf Änderungen durch die Bundesregierung seit Januar 2015 und auf weitere geplante Änderungen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn?: Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen. (WSI-Report 12), Düsseldorf, 12 S.

    Abstract

    "In der aktuellen Debatte um das neue deutsche Mindestlohnmodell mehren sich Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden, die für zahlreiche Arbeitnehmergruppen Ausnahmeregelungen festlegen wollen. Genannt werden geringfügig Beschäftigte, erwerbstätige Rentner, Schüler, Studenten, Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte und Hilfsarbeiter.
    Sollten sich diese Ausnahmen durchsetzen, würde mehr als jeder Dritte aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herausfallen. Dies entspräche knapp 2 Millionen Beschäftigten. Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor unterhalb der Mindestlohngrenze geschaffen.
    Die Untersuchung des WSI belegt des Weiteren, dass sich die Ausnahmeregelungen stark auf einige wenige Branchen konzentrieren würden. In diesen Branchen dürfte die Ausnahme großer Arbeitnehmergruppen erhebliche Risiken in der Form von Verdrängungs- und Substitutionseffekten zur Folge haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jugend ohne Mindestlohn?: zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Jugend ohne Mindestlohn? Zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte. (WSI-Report 14), Düsseldorf, 25 S.

    Abstract

    "Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Sowohl der Blick auf die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer, als auch eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen in Deutschland lässt die Argumente für eine Ausnahme einer ganzen Altersgruppe jedoch sehr fragwürdig erscheinen.
    Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute in vielen Branchen - die Einführung eines Mindestlohns wird diese Situation nicht grundlegend verändern.
    Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.
    Weitere Ausnahmeregelungen könnten in den typischen Tätigkeitsfeldern von Jugendlichen hingegen zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, durch die ältere Beschäftigte durch jüngere ersetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (WSI-Report 15), Düsseldorf, 18 S.

    Abstract

    "Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
    Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen mit der Entwicklung und Förderung von Langzeitarbeitslosen legen jedoch den Schluss nahe, dass hiermit eher das Gegenteil eintreten könnte. Insbesondere wenn die Ausnahmeregelung als pauschale Lohnsubvention genutzt und damit die bisherigen individuellen Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verdrängt werden sollten, könnten umfangreiche Substitutions- und Drehtüreffekte die Folge sein.
    Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne: Hintergründe und Modellrechnungen (2014)

    Amonn, Jan;

    Zitatform

    Amonn, Jan (2014): SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne. Hintergründe und Modellrechnungen. Bottrop, 40 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird auch gefragt, welche Auswirkungen die Einführung auf die Situation der sogenannten Aufstocker haben könnte. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf SGB II-Leistungen angewiesen. Die zentrale Frage ist, in welchem Umfang und unter welchen Umständen der Mindestlohn zu einem Ausstieg aus dem SGB II-Leistungsbezug führen kann. Unabhängig von der Diskussion um mögliche Auswirkungen eines Mindestlohns hat die G.I.B. in einer Studie untersucht, welches Einkommen erzielt werden muss, um vom Leistungsbezug nicht mehr abhängig zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse sind die Aufstocker selbst, wie lassen sie sich beschreiben und warum können sie häufig trotz Beschäftigung den Leistungsbezug nicht beenden. Zunächst werden einige Befunde zum Thema: SGB II-Bezug und Erwerbstätigkeit vorgestellt. Dabei werden zuerst die Aspekte Arbeitsmotivation und Anspruchslohn beleuchtet, bevor anschließend die Niedriglohn-Entwicklung und die Lage der Aufstocker dargestellt werden. Im Anschluss hieran erfolgt exemplarisch für ausgewählte Kommunen in NRW eine modellhafte Berechnung, wie hoch je nach Typ der Bedarfsgemeinschaft die Löhne sein müssten, ob mit dem damit erzielten Einkommen den SGB-Leistungsbezug beenden zu können. Im Anschluss werden die errechneten Ausstiegslöhne mit der Höhe der Anspruchslöhne und dem Lohnniveau im unteren Einkommenssegment verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne: Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden (2014)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Stichnoth, Holger; Blum, Bianca; Walter, Thomas; Butschek, Sebastian; Werthwein, Jennifer; Fitzenberger, Bernd ; Weiss, Florian; Gürtzgen, Nicole ; Ohmstedt, Jan Simon; Dörr, Annabelle; Lagodny, Julius; Bonin, Holger; Hahn, Laura; Gregory, Terry; Fessler, Philipp;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Holger Bonin, Sebastian Butschek, Annabelle Dörr, Bernd Fitzenberger, Terry Gregory, Nicole Gürtzgen, Holger Stichnoth, Thomas Walter & Jennifer Werthwein (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden. Mannheim, 140 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) im Jahre 1996 hat die rechtliche Grundlage gelegt, tarifvertragliche Bestimmungen per Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung auf alle Beschäftigten einer Branche auszuweiten. Während das Gesetz zunächst nur das Bauhaupt- und zwei Baunebengewerbe betraf, wurden bis zum Jahre 2010 insgesamt elf Branchen für jeweils unterschiedliche Geltungszeiträume in das AEntG aufgenommen. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in acht der elf Branchen wurden im Auftrag des BMAS und vor dem Hintergrund des § 24 AEntG durch verschiedene Forschungseinrichtungen evaluiert. Die Ergebnisse lagen im November 2011 vor.
    Der im § 24 AEntG formulierte Evaluationsauftrag der Auswirkungen von Mindestlohnregelungen besteht auch über diese erste Evaluationsrunde hinaus. Für das Jahr 2014/2015 ist daher eine zweite Evaluationsrunde geplant. Diese soll die Erfahrungen der ersten Evaluationsrunde nutzen, um die Evaluationen der Mindestlohnwirkungen zu verbessern und das Evaluationsinstrumentarium gegebenenfalls zu erweitern.
    Die in der ersten Evaluationsrunde untersuchten Branchen lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen (für eine detailliertere Darstellung siehe hierzu Kapitel 2). Die erste Gruppe umfasst mit dem Bauhauptgewerbe, Malern und Lackierern, dem Dachdecker- und Elektrohandwerk Branchen des Bauhauptund Baunebengewerbes mit einem hohen Facharbeiteranteil. Zur zweiten Gruppe gehören die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie die Gebäudereinigung, die durch eine hohe Arbeitsintensität und einfache, standardisierte Dienstleistungen geprägt sind. Die dritte Gruppe der Branchen schließlich besteht aus der Abfallwirtschaft und der Pflegebranche - zwei Branchen, die durch eine sehr spezifische Situation auf den relevanten Gütermärkten gekennzeichnet sind. Diese Typisierung basiert zwar auf den bisher evaluierten acht Branchen, eignet sich aber prinzipiell auch dazu, die meisten der in der Zwischenzeit in das AEntG aufgenommenen Branchen (Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Gerüstbauer, Steinmetze sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe) oder zukünftige mögliche Branchen, wie etwa das Friseurhandwerk zu erfassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ; Gürtzgen, Nicole ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    What does the minimum wage do? (2014)

    Belman, Dale; Wolfson, Paul J.;

    Zitatform

    Belman, Dale & Paul J. Wolfson (2014): What does the minimum wage do? Kalamazoo: Upjohn Institute for Employment Research, 470 S.

    Abstract

    "This book attempts to make sense of the research on the minimum wage that began in the early 1990s. The authors look at who is affected by the minimum wage, both directly and indirectly; which observable, measurable variables (e.g., wages, employment, school enrollment) the minimum wage influences; how long it takes for the variables to respond to the minimum wage and the size and desirability of the effect; why the minimum wage has the results it does (and not others); and the workers most likely to be affected by changes to the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    WSI Niedriglohn-Monitoring 2013: Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen (2014)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2014): WSI Niedriglohn-Monitoring 2013. Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen. (WSI-Informationen zur Tarifpolitik. Elemente qualitativer Tarifpolitik 77), Düsseldorf, 29 S.

    Abstract

    "Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Das WSI-Tarifarchiv untersuchte rund 4.750 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im Dezember 2013 sahen 10 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im Dezember 2012 lag dieser Anteil noch bei 11 Prozent, im September 2011 bei 13 Prozent, im März 2010 bei 16 Prozent." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Deserving poor and the desirability of minimum wage rules (2014)

    Blumkin, Tomer ; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Blumkin, Tomer & Leif Danziger (2014): Deserving poor and the desirability of minimum wage rules. (CESifo working paper 4721), München, 23 S.

    Abstract

    "In this paper we provide a novel justification for the use of minimum wage rules to supplement the optimal tax-and-transfer system. We demonstrate that if labor supply decisions are concentrated along the intensive margin and employment is efficiently rationed, a minimum wage rule can be socially beneficial by serving as a tagging device that targets benefits to the deserving poor, defined as low-skilled workers exhibiting a weak taste for leisure." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Deserving poor and the desirability of a minimum wage (2014)

    Blumkin, Tomer ; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Blumkin, Tomer & Leif Danziger (2014): Deserving poor and the desirability of a minimum wage. (IZA discussion paper 8418), Bonn, 42 S.

    Abstract

    "This paper provides a novel justification for using a minimum wage to supplement an optimal tax-and-transfer system. We demonstrate that if labor supply decisions are concentrated along the intensive margin and employment is efficiently rationed, a minimum wage can be socially beneficial by serving as a screening device that targets benefits to the deserving poor. We also show that with a minimum wage in place, a negative marginal tax rate may not be optimal." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland (2014)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2014): Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 304), Düsseldorf, 78 S.

    Abstract

    "In dieser Expertise wird der Stand der internationalen und deutschen Forschung zu den Wirkungen von Mindestlöhnen zusammengefasst. Die neuere Forschung zeigt übereinstimmend, dass sich keine negativen Beschäftigungswirkungen feststellen lassen. Diese Ergebnisse lassen sich auch auf Deutschland übertragen. Der Wert des geplanten Mindestlohns in Relation zum mittleren Lohn (Median) ist im Vergleich zu Nachbarländern moderat und die Unternehmen haben ein Jahr Zeit sich anzupassen. Weiterhin gehört die deutsche Wirtschaft zu den Innovationsführern in Europa, kann also gut mit Effizienzsteigerungen auf eine Lohnuntergrenze zu reagieren. Dies gilt auch für Klein- und Mittelbetriebe. Zudem erleichtert die gute Qualifikation der betroffenen Beschäftigten die Umsetzung des Mindestlohns: Gut drei Viertel der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro haben einen Berufs- oder akademischen Abschluss. Zentral sind auch die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifautonomie. Internationale Vergleiche zeigen, dass nur eine Kombination von Mindestlöhnen und hoher Tarifbindung zu einer wirksamen Eindämmung des Niedriglohnsektors beitragen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen (2014)

    Brenke, Karl;

    Zitatform

    Brenke, Karl (2014): Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 81, H. 5, S. 71-77.

    Abstract

    "Das DIW Berlin hat im Herbst 2013 eine Studie über Mindestlöhne vorgelegt, die auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2011 beruhte. Inzwischen liegen Daten für 2012 vor. Im Jahr 2012 erhielten 5,2 Millionen Arbeitnehmer einen Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro je Stunde; das waren 15 Prozent aller Arbeitnehmer. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zahl dieser Geringentlohnten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr abgenommen hat - um ungefähr eine halbe Million. Ein statistisch signifikanter Rückgang zeigt sich aber lediglich bei den Vollzeitkräften sowie bei den Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten; diese stellen allerdings mehr als die Hälfte aller Geringentlohnten. Bemerkbar machte sich zum einen, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten, die 2011 noch weniger als 8,50 Euro bekamen, 2012 über der Mindestlohngrenze lagen - etwa infolge von Lohnerhöhungen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten dürfte sich inzwischen wegen weiterer Lohnanhebungen verringert haben und sich bis zur Einführung des Mindestlohns um bis zu 700 000 Menschen vermindern. Zum anderen verlieren einfache Tätigkeiten weiter an Bedeutung - also solche Jobs, die oft nur gering entlohnt werden. Politisch umstritten ist, ob bestimmte Gruppen aus der künftigen Mindestlohnregelung ausgeklammert werden - wären es Rentner, Schüler und Studenten, würde die Zahl der Menschen mit einem Anspruch auf Mindestlohn um etwa eine weitere Million abnehmen. Im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 hat sich erwartungsgemäß an den Strukturen der Arbeitnehmer mit Bruttostundenlöhnen von weniger als 8,50 Euro, also dem Kreis der Bezieher des geplanten Mindestlohns, wenig geändert. Zu diesen zählen in überdurchschnittlichem Maß Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten, Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland, Minijobber sowie erwerbstätige Rentner, Schüler und Studenten. Betroffen wären vor allem Arbeitnehmer in kleinen Betrieben sowie in den konsumnahen Dienstleistungen und in der Landwirtschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Steuermehreinnahmen, Mindestlohn und kalte Progression (2014)

    Breuer, Christian;

    Zitatform

    Breuer, Christian (2014): Steuermehreinnahmen, Mindestlohn und kalte Progression. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 11, S. 38-42.

    Abstract

    "Erneut hat der Arbeitskreis 'Steuerschätzungen' die Prognosen zur Entwicklung des Steueraufkommens angehoben. Besonders günstig entwickeln sich die Einnahmen aus der Lohnsteuer. Diese sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt seit dem Jahr 2010 um 0,6 Prozentpunkte angestiegen, was zum Teil auf inflationsbedingte Mehreinnahmen zurückgeführt werden kann. Die verbesserte Einnahmesituation dürfte die Forderung nach einem Abbau der kalten Progression verstärken. Um negative Beschäftigungseffekte durch die Einführung des Mindestlohns zu reduzieren, könnten eine deutliche Ausweitung der Minijobregelungen sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags sinnvoll sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The minimum wage from a two-sided perspective (2014)

    Brown, Alessio J. G.; Snower, Dennis J.; Merkl, Christian ;

    Zitatform

    Brown, Alessio J. G., Christian Merkl & Dennis J. Snower (2014): The minimum wage from a two-sided perspective. In: Economics letters, Jg. 124, H. 3, S. 389-391. DOI:10.1016/j.econlet.2014.06.020

    Abstract

    "This paper sheds new light on the effects of the minimum wage on employment from a two-sided theoretical perspective, in which firms' job offer and workers' job acceptance decisions are disentangled. Minimum wages reduce job offer incentives and increase job acceptance incentives. We show that sufficiently low minimum wages may do no harm to employment, since their job-offer disincentives are countervailed by their job-acceptance incentives." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Stärkung der Tarifautonomie und Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 30. Juni 2014 (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Stops, Michael ; Kruppe, Thomas ; Weber, Enzo ; Zapf, Ines ; Wiemers, Jürgen ; Möller, Joachim; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Hans Dietrich, Thomas Kruppe, Joachim Möller, Gesine Stephan, Michael Stops, Enzo Weber, Jürgen Wiemers, Joachim Wolff & Ines Zapf (2014): Zur Stärkung der Tarifautonomie und Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 30. Juni 2014. (IAB-Stellungnahme 03/2014), Nürnberg, 28 S.

    Abstract

    "Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie zielt darauf ab, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte sicherzustellen (Bundestagsdrucksache 18/1558). Er sieht vor, zum 1. Januar 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie, unter festgelegten Bedingungen und zeitlich limitiert, für Praktikanten und wiedereingegliederte Langzeitarbeitslose sollen dabei Ausnahmeregelungen gelten. Verbindlich durch repräsentative Vertragsparteien abgeschlossene allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen zudem bis zum 31. Dezember 2016 weitergelten können. Eine Mindestlohnkommission soll künftig jährlich über eine Anpassung des Mindestlohns entscheiden, die erstmals zum 1. Januar 2018 erfolgen könnte.
    Darüber hinaus soll der Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes, das es ermöglicht Branchenmindestlöhne festzusetzen, über die bereits dort aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert werden. Als Kriterium für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird das 'konkretisierte öffentliche Interesse' eingeführt. Dieses ist erfüllt, wenn die Tarifvertragsparteien einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages stellen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, das es ermöglicht, Mindestarbeitsentgelte für diejenigen Wirtschaftszweige festzulegen, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind, soll aufgehoben werden.
    Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke sieht vor, einen flächendeckenden Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde ohne Ausnahmen für alle Arbeitsverhältnisse einzuführen (Bundestagsdrucksache 18/590).
    Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum vorgesehenen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und zu den beabsichtigten Ausnahmeregelungen. Es geht dabei unter anderem auf die folgenden Aspekte ein:
    - die allgemeinen Wirkungen von Mindestlöhnen, die Ergebnisse der Mindestlohnforschung in anderen Ländern und die bisherigen Regelungen für Lohnuntergrenzen in Deutschland
    - die vorgeschlagene Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, etwaige Auswirkungen auf die Eingliederungschancen wettbewerbsschwacher Arbeitsloser und mögliche Folgen für die Arbeitsmarktpolitik
    - die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung der Mindestlohnkommission sowie die geplanten Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
    Das IAB befasst sich in seiner Stellungnahme nicht mit tarifrechtlichen Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Labor economics (2014)

    Cahuc, Pierre ; Carcillo, Stéphane ; Zylberberg, Andre;

    Zitatform

    Cahuc, Pierre, Stéphane Carcillo & Andre Zylberberg (2014): Labor economics. Cambridge: MIT Press, 1043 S.

    Abstract

    "This landmark graduate-level text combines depth and breadth of coverage with recent, cutting-edge work in all the major areas of modern labor economics. Its command of the literature and its coverage of the latest theoretical, methodological, and empirical developments make it also a valuable resource for practicing labor economists.
    This second edition has been substantially updated and augmented. It incorporates examples drawn from many countries, and it presents empirical methods using contributions that have proved to be milestones in labor economics. The data and codes of these research publications, as well as numerous tables and figures describing the functioning of labor markets, are all available on a dedicated website (www.labor-economics.org), along with slides that can be used as course aids and a discussion forum.
    This edition devotes more space to the analysis of public policy and the levers available to policy makers, with new chapters on such topics as discrimination, globalization, income redistribution, employment protection, and the minimum wage or labor market programs for the unemployed. Theories are explained on the basis of the simplest possible models, which are in turn related to empirical results. Mathematical appendixes provide a toolkit for understanding the models." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen