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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/12722 (13.06.2017)), 8 S.

    Abstract

    "Vorbemerkung der Fragesteller:
    Eine wichtige Vergleichsgröße, um festzustellen, ob der Mindestlohn in Deutschland existenzsichernd ist, er eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht und hilft, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, ist die so genannte Niedriglohnschwelle. Rechnerisch entspricht die Niedriglohnschwelle zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Zur Feststellung der Werte wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Sie erlaubt also auch Aussagen darüber, wie der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle im internationalen Vergleich dasteht. Von Interesse ist dabei auch, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindestlohnhöhe in Deutschland berücksichtigt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Praxis und Wirkung des Mindestlohns: Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558) (2016)

    Amlinger, Marc; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc & Thorsten Schulten (2016): Praxis und Wirkung des Mindestlohns. Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558). (WSI policy brief 02), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu Änderungen am Mindestlohngesetz und den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen des Mindestlohns zieht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler Stiftung eine positive Bilanz der Mindestlohneinführung. Gleichzeitig bedarf eine wirksame Umsetzung des Mindestlohngesetzes allerdings einer präziseren Definition der anrechenbaren Entgeltbestandteile und der Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Hier besteht gegenüber der bisherigen Regelung nach wie vor ein Nachbesserungsbedarf. Besondere Bedeutung kommt außerdem der Kontrolle und Durchsetzung der Mindestlohnansprüche zu. Hierbei sollte die Last der Klage nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorgehen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung: schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016 (2016)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Pusch, Toralf; Herzog-Stein, Alexander ; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck, Alexander Herzog-Stein, Gustav Horn, Toralf Pusch & Thorsten Schulten (2016): Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016. (IMK policy brief 2016,05), Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK beantwortet ausgewählte Fragen zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Die Fragen und Antworten, die in diesem Policy Brief präsentiert werden, erfolgten im Rahmen einer schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2016): Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 01/2016), Nürnberg, 3 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Mindestlohns stand offenbar einem weiteren Beschäftigungsaufbau nicht entgegen. So lag die Zahl der Erwerbstätigen im 3. Quartal 2015 um 0,8 Prozent, das Arbeitsvolumen um 1,0 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Die bisherigen deskriptiven Befunde sprechen dagegen, dass der gesetzliche Mindestlohn Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang nach sich gezogen hat. Diese positive Entwicklung kann strenggenommen allerdings noch nicht als Beleg dafür genommen werden, dass der Mindestlohn unschädlich für die Beschäftigung war - schließlich hätte die Beschäftigung ohne Mindestlohn noch stärker steigen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Jahresbilanz der Rechtsprechung (2016)

    Böning, Marta; Walter, Torsten;

    Zitatform

    Böning, Marta & Torsten Walter (2016): Jahresbilanz der Rechtsprechung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 1, S. 16-21.

    Abstract

    "Seit einem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MiLoG). Nicht nur Akteure und Experten auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch Gerichte setzen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn auseinander. Viele der offenen Fragen rund um die Geltung des Mindestlohnes wurden zum Gegenstand von Gerichtsverfahren. Einige Fragen gelten dank der wegweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Branchenmindestlöhnen als geklärt, bei vielen anderen lässt sich anhand der Rechtsprechungslinie der Instanzgerichte inzwischen eine bestimmte Auslegungstendenz erkennen. Manche Fragen, insbesondere diejenigen zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, bleiben nach wie vor ungeklärt. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Auslegung des MiLoG anhand der Rechtsprechung und beleuchtet die geklärten und ungeklärten Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The living wage: Theoretical integration and an applied research agenda (2016)

    Carr, Stuart C.; Parker, Jane; Watters, Paul A.; Arrowsmith, James;

    Zitatform

    Carr, Stuart C., Jane Parker, James Arrowsmith & Paul A. Watters (2016): The living wage. Theoretical integration and an applied research agenda. In: International Labour Review, Jg. 155, H. 1, S. 1-24. DOI:10.1111/j.1564-913X.2015.00029.x

    Abstract

    "The concept of a living wage is defined by quality of life and work life, not merely economic subsistence. It extends to adequate participation in organizational and social life. In development economics, these crucial components of 'decent work' connect with 'capabilities', whose development is important to individuals, organizations and society. However, the links between income and capabilities remain unknown, and living wages are often set by fiat. By integrating theories from development studies, management, psychology and employment relations into a single concentric, contingency model, the authors derive a series of propositions with which to test this context-sensitive model in empirical research." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 20. Welle 2015 (2016)

    Dahms, Vera; Frei, Marek; Prick, Simone; Putzing, Monika;

    Zitatform

    Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 20. Welle 2015. Berlin, 97 S.

    Abstract

    "Das IAB-Betriebspanel wurde in Ost- und Westdeutschland als jährliche mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2015 zum 20. Mal seit 1996 durchgeführt. Der Auswertungsbericht für Ostdeutschland erfolgte im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe Ostdeutschlands bereitzustellen und mit Betrieben in Westdeutschland zu vergleichen.
    Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EURO brutto je Stunde. Nachdem in der Befragungswelle 2014 im Rahmen einer 'Null-Messung' ein Überblick gewonnen wurde, in welchen Betrieben Beschäftigte tätig waren, die Brutto-Stundenlöhne unterhalb von 8,50 EURO erhielten, wird in der 20. Befragungswelle des IAB-Betriebspanels nach Beschäftigten gefragt, deren Löhne tatsächlich angehoben wurden. Damit liegen aktuelle Informationen sowohl zur betrieblichen Reichweite als auch zur Beschäftigtenreichweite der Einführung des Mindestlohns vor. Gleichzeitig werden Informationen zu Veränderungen im Lohngefüge erhoben, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einhergingen. Darüber hinaus wurden die Betriebe nach Maßnahmen gefragt, mit denen sie auf die Einführung des Mindestlohns reagierten.
    Im Rahmen der Auswertungen im Bereich Löhne und Gehälter werden tiefer als in den Vorjahren die Angaben der Betriebe zur Tarifbindung ausgewertet. Hier geht es um den Ausweis gravierender Veränderungen in den zurückliegenden Jahren - sowohl in der betrieblichen als auch der Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Betrieben, die sich hinsichtlich der Entgeltgestaltung an Branchentarifverträgen orientieren bzw. nicht orientieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    What role can minimum wages play in overcoming the low-wage model in central and eastern Europe? (2016)

    Drahokoupil, Jan;

    Zitatform

    Drahokoupil, Jan (2016): What role can minimum wages play in overcoming the low-wage model in central and eastern Europe? (European Trade Union Institute. Working paper 2016,09), Brüssel, 24 S.

    Abstract

    "Many countries in central and eastern Europe have pursued active minimum wage policies and there is considerable evidence about their effects. It shows that minimum wages are an effective tool for reducing inequality by raising the lowest incomes. They can be used to reduce inequality at very low to no costs to workers (in employment) and companies (in profits). Moreover, minimum wages can have some role in increasing aggregate productivity and promoting economic upgrading. Indeed, they should be used as part of a developmental strategy to overcome the low-wage model that is prevalent in the region. However, to be truly effective in raising aggregate wage levels, it would need to be accompanied by a stronger role for collective bargaining in these countries." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Can minimum wages raise workers' incomes in the long run (2016)

    Economides, George; Moutos, Thomas;

    Zitatform

    Economides, George & Thomas Moutos (2016): Can minimum wages raise workers' incomes in the long run. (CESifo working paper 5913), München, 33 S.

    Abstract

    "Using an intertemporal model of saving and capital accumulation with two types of agents (workers and capitalists) we demonstrate that it is impossible for any binding minimum wage to increase the after-tax incomes of workers if the production function is Cobb-Douglas with constant returns to scale, or if there are no differences in ability among workers. We also show that it is not possible to increase the incomes of employed workers through minimum wage legislation, even under decreasing returns to scale and heterogeneity of ability among workers, unless the welfare support provided to unemployed workers is far below what they would earn in the absence of minimum wages. Moreover, we establish that in the absence of a separate class of agents (i.e. capitalists) minimum wages cannot increase the incomes of employed workers even when there are decreasing returns to scale and no welfare support is provided to the unemployed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn: Wer profitiert? Wo hapert es noch? (2016)

    Falk, Claudia;

    Zitatform

    Falk, Claudia (2016): Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn. Wer profitiert? Wo hapert es noch? In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 1, S. 9-15.

    Abstract

    "Seit Januar 2015 profitieren rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Dazu kommen noch die Beschäftigten in Branchen, in denen sich Arbeitgeber jahrelang gegen einen Tarifvertrag gewehrt haben, angesichts des 'drohenden' gesetzlichen Mindestlohns aber die Übergangsfristen für tariflich vereinbarte und allgemein verbindlich erklärte Branchenmindestlöhne nutzten. Die Datenlage erlaubt zwar noch keine endgültigen Aussagen über den Rückgang der Hartz-IV-'Aufstocker', die künftige Rentenentwicklung von Geringverdienern oder die Steuer- und Beitragsmehreinnahmen aufgrund der Einführung des Mindestlohns. Wohl aber gibt es klare Hinweise auf die positive Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Diese werden in diesem Beitrag beschrieben. Außerdem geht es um die nach wie vor existierenden Ausnahmen vom Mindestlohn und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Dass es sich lohnt, juristisch gegen Arbeitgeber vorzugehen, sollten sie den Mindestlohn (in Teilen) nicht zahlen, zeigen die ersten Gerichtsurteile, die im zweiten Beitrag dieses Titelthemas besprochen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment: first evidence from regional data (2016)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2016): Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment. First evidence from regional data. (IAB-Discussion Paper 31/2016), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Seit 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Eine wichtige Frage ist, ob der Mindestlohn, neben seinem Hauptzweck, Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen, auch weitere, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen hat. Die ökonomische Theorie erlaubt keine eindeutige Aussage, ob negative Wirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auftreten. Ziel dieses Papieres ist es zu analysieren, ob zum derzeitigen Zeitpunkt bereits negative Wirkungen des Mindestlohnes auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nachweisbar sind.
    Dazu nutzen wir die regionale Variation der Eingriffstiefe des Mindestlohnes in die Lohnverteilung und deren Zusammenhang zur regionalen Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung in einem Panel von Regionen, Altersgruppen und Geschlecht.
    Für die analysierten Gruppen zwischen 30 und 54 Jahre alter Personen, finden wir, dass Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, kein langsameres Wachstum der Gesamtbeschäftigung (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) aufweisen als Zellen die weniger stark betroffen waren. Allerdings sind in Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, Minijobs verloren gegangen. Gleichzeitig sind aber in diesen Zellen auch besonders viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Dies legt eine Umwandlung nahe. Für die Arbeitslosigkeit können wir, ähnlich wie für die Gesamtbeschäftigung, keinen signifikanten Zusammenhang zum Eingriff des Mindestlohnes messen.
    Wir schlussfolgern, dass die vorgelegte Evidenz dafür spricht, dass der Mindestlohn bisher weder zu Rückgängen der Gesamtbeschäftigung bei den analysierten Gruppen noch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen (2016)

    Gürtzgen, Nicole ; Kubis, Alexander; Weber, Enzo ; Rebien, Martina;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Alexander Kubis, Martina Rebien & Enzo Weber (2016): Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen. (IAB-Kurzbericht 12/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 kam es zu einer deutlichen Lohnsteigerung am unteren Rand des Niedriglohnbereichs. Hierdurch könnte es auf der einen Seite größere Anreize für gering qualifizierte Bewerber geben, sich auf solche Stellen zu bewerben. Auf der anderen Seite könnten Betriebe bestrebt sein, die Lohnsteigerung durch eine höhere Produktivität des Bewerbers zu kompensieren. Die Autoren untersuchen, ob die betrieblichen Ansprüche gegenüber den Bewerbern nach der Mindestlohneinführung gestiegen sind und wie sich die Personalsuche dadurch verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befragung der Arbeitsagenturen zu Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns (2016)

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Hutter, Christian & Enzo Weber (2016): Befragung der Arbeitsagenturen zu Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 26/2016), Nürnberg, 3 S.

    Abstract

    "Seit Dezember 2014 werden die Arbeitsagenturen monatlich zur ihrer Einschätzung der Beschäftigungswirkung des allgemeinen Mindestlohns über die nächsten drei Monate in ihrem Agenturbezirk befragt. Der Bericht stellt die Ergebnisse im Zeitverlauf dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn (2016)

    Lobinger, Thomas;

    Zitatform

    Lobinger, Thomas (2016): Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 47, H. 1, S. 99-150.

    Abstract

    Ausgehend von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geht der Autor auf die damit einhergehenden grundlegenden Veränderungen ein. Durch den Mindestlohn müssten der Arbeitgeber und die Tarifvertragsparteien notwendigerweise die Löhne insgesamt anheben, damit die bisherigen Lohnabstände weiter gewahrt werden. Dies ist notwendig, um die verschiedenen Qualifikationen und Aufgaben voneinander abzugrenzen. Der Verfasser ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber durch den eingeführten Mindestlohn die Freiheit der Arbeitsvertragsparteien und der Tarifvertragsparteien einschränkt und verletzt. Er hofft auf eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass das Mindestlohngesetz verfassungswidrig ist, da es gegen Artikel 12 und Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verstößt. Aus diesen Gründen fordert er eine tarifdispositive Ausgestaltung des Gesetzes und die Einführung eines Erleichterungsverfahrens für den Fall, dass der Mindestlohn zu einem Arbeitsplatzabbau führt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage in Germany: what brought the state in? (2016)

    Mabbett, Deborah ;

    Zitatform

    Mabbett, Deborah (2016): The minimum wage in Germany: what brought the state in? In: Journal of European Public Policy, Jg. 23, H. 8, S. 1240-1258. DOI:10.1080/13501763.2016.1186210

    Abstract

    "A statutory minimum wage has been introduced in Germany, in the face of business opposition but abetted by union support. The political coalition in favour of minimum wage regulation brought together the centre-left and the centre-right with the argument that regulation is needed to prevent disfunctional interaction between low wages and the social security system. Thus, the dualization which characterizes Germany’s inegalitarian form of co-ordinated capitalism has provoked a corrective political response. The contribution traces the long path to government intervention and assesses why employers were unable, or unwilling, to pre-empt intervention by maintaining the coverage of collective bargaining. It is argued that market liberalization has had a paradoxical effect on employer power: intense domestic as well as international competition has reduced employers’ capacity to act strategically to fend off regulation by the government." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH (2016)

    Nassibi, Ghazaleh; Rödl, Florian; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Nassibi, Ghazaleh, Florian Rödl & Thorsten Schulten (2016): Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH. (WSI policy brief 03), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "In der Mehrzahl der Bundesländer existieren heute im Rahmen landespezifischer Vergabegesetze eigenständige Mindestlohnvorgaben, nach denen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die die Zahlung dieser Mindestlohnsätze bei der Durchführung der öffentlichen Auftragsarbeiten garantieren. In seinem Urteil zum Fall 'Regio Post' hat der Europäische Gerichtshof nun die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem europäischen Unionsrecht bestätigt. Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass viele Bundesländer gerade auf dem Weg sind, die vergabespezifischen Mindestlöhne wieder abzuschaffen und nur noch die Zahlung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zu verlangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Fragen weniger (2016)

    Scheicht, Katrin;

    Zitatform

    Scheicht, Katrin (2016): Zwei Fragen weniger. In: Personalmagazin H. 9, S. 74-76.

    Abstract

    "Urteile. Seit gut eineinhalb Jahren gilt nun der gesetzliche Mindestlohn. Noch immer bestehen jedoch viele Auslegungsfragen.
    Aus den beiden ersten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum gesetzlichen Mindestlohn bleiben für die Unternehmenspraxis die folgenden Kernaussagen festzuhalten.
    - Sonderzahlungen sind auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn diese Entgelt für geleistete Arbeit darstellen.
    - Arbeitgeber sollten diese über das Jahr verteilt vorbehaltlos, unwiderruflich monatlich zu je einem Zwölftel zahlen.
    - Auch für Bereitschaftszeiten ist der Mindestlohn zu zahlen. Allerdings sind Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft einerseits von der Rufbereitschaft andererseits abzugrenzen. Für Letztere besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn." (Textauszug, © Haufe-Lexware)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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