Springe zum Inhalt

Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, Hinzuverdienstregelung"
  • Literaturhinweis

    Vorsicht vor Kombilöhnen: eine vergleichende Analyse ausgewählter Maßnahmen und Konzepte subventionierender Arbeitsmarktpolitik (2006)

    Eekhoff, Johann; Roth, Steffen J.;

    Zitatform

    Eekhoff, Johann & Steffen J. Roth (2006): Vorsicht vor Kombilöhnen. Eine vergleichende Analyse ausgewählter Maßnahmen und Konzepte subventionierender Arbeitsmarktpolitik. München, 106 S.

    Abstract

    Die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation ist die wichtigste gesellschaftliche Aufgabe in Deutschland. Aus ökonomischer Perspektive handelt es sich bei andauernder Arbeitslosigkeit um eine Funktionsstörung des Arbeitsmarktes als Folge eines Ungleichgewichts von Arbeitskosten und potenzieller Wertschöpfung der Arbeitssuchenden. Um das Problem der Unterbeschäftigung ursachengerecht anzugehen, müssen die Löhne und die erwartete Wertschöpfung einander angeglichen werden. Der sogenannte 'Kombilohn' gilt dafür in der politischen Diskussion als ein geeignetes Instrument. Allerdings werden unter dem allgemeinen Begriff des Kombilohnes sehr unterschiedliche Konzepte diskutiert. Das Gutachten untersucht allgemeine Modellkategorien und ausgewählte konkret vorgeschlagene Kombilohn-Konzepte. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument 'Kombilohn' sehr skeptisch zu beurteilen und von seinem flächendeckenden Einsatz abzuraten ist. Da die meisten unter dem Oberbegriff des Kombilohns firmierenden Vorschläge implizit oder explizit davon ausgehen, dass zumindest kurz- und mittelfristig weder die Löhne noch die Produktivität durch politische Maßnahmen beeinflusst werden können, bekämpfen sie die Symptome an Stelle der eigentlichen Ursachen der Unterbeschäftigung. Nach Auffassung des Gutachtens ist die wichtigste Voraussetzung für die Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten die Ermöglichung produktivitätsorientierte Löhne. Dies erfordere die Umstellung des vorherrschenden Lohnersatzsystems auf ein konsequentes Lohnergänzungssystem. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kombilöhne - Erfahrungen und Lehren für Deutschland (2006)

    Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner (2006): Kombilöhne - Erfahrungen und Lehren für Deutschland. In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte, Jg. 53, H. 3, S. 54-57.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen Überblick über Kombilohn-Modelle in anderen Ländern (USA: Earned Income Credits; Großbritannien: Working Tax Credits, Child Tax Credits; Niederlande: SPAK; Frankreich: Mindestlohn SMIC, prime pour l'employ, prime pour le retour a l'employ) und vergleicht die Voraussetzungen und Erfahrungen in diesen Ländern mit der Situation in Deutschland. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Kombilohn-Modelle "entweder umfassend und teuer oder kleinteilig und wirkungslos" sind, solange die Transferleistungen nicht gesenkt werden. Auch mit gesetzlichen Mindestlöhnen sind sie nicht kombinierbar. In Deutschland bestehen bereits implizite Kombilöhne durch die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, durch Einstiegsgeld und Zusatzjobs. Von der Einführung weiterer Kombilohn-Modelle in Deutschland wird abgeraten, nicht nur wegen des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der bestehenden sozialen Mindestsicherung, sondern auch weil zusätzliche Kombilohn-Modelle "die ohnehin hohe Steuer- und Abgabenlast auf sozialversicherungsplichtige Arbeitsplätze erhöhen, und den Abbau solcher Beschäftigungsverhältnisse beschleunigen, die für die Stabilität des Sozialstaates von zentraler Bedeutung sind." Stattdessen wird eine Senkung der Lohnnebenkosten, eine konsequente Aktivierung der Leistungsempfänger, eine stärkere Lohnflexibilität und ein Verzicht auf Mindestlöhne empfohlen. Eine Kombination dieser Anreize soll ohne zusätzliche Bezuschussung durch Kombilöhne zu einem Niedriglohnsektor knapp über dem Niveau von Arbeitslosengeld II führen. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bewertung Hartz IV und Ein-Euro-Jobs durch den Sachverständigenrat (2006)

    Franz, Wolfgang;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang (2006): Bewertung Hartz IV und Ein-Euro-Jobs durch den Sachverständigenrat. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 177-181.

    Abstract

    Der Autor geht von der Feststellung aus, dass zwei Problembereiche charakteristisch für die prekäre Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind: die besonders hohe Arbeitslosigkeit unter gering qualifizierten Arbeitnehmern und die Verfestigung der Arbeitslosigkeit. Eine Verringerung der Arbeitslosigkeit der geringqualifizierten Arbeitnehmer erfordert sowohl eine höhere Nachfrage nach Arbeit als auch eine höhere Bereitschaft auf der Seite der Arbeitnehmer, derartige Jobs zu marktorientierten Löhnen zu akzeptieren. In Bezug auf die letztgenannte Voraussetzung haben die Hartz-Reformen den Zug in Richtung eines weitreichenden und angemessenen Wandels in Bewegung gesetzt, aber es sind noch substantielle Korrekturen notwendig. Am wichtigsten ist, dass die Möglichkeiten, das Arbeitslosengeld II durch Zusatzverdienste aufzustocken, ausgeweitet werden und die Regelsätze für Bezieher von Unterstützungszahlungen in einem substantiellen Umfang abgesenkt werden sollten. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass sichergestellt ist, dass die Einkommen aus sogenannten 'Ein-Euro-Jobs' sich nicht zu einer solchen Einkommenshöhe addieren, die es unattraktiv machen würde, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt anzunehmen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit (2006)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit. Nürnberg, 54 S.

    Abstract

    Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf der integrierten Auswertung der Beschäftigtenstatistik und Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende; die Auswertungen zu den Geldleistungen basieren auf Informationen aus 336 Kreisen, deren Daten im neuen IT-Fachverfahren A2LL übermittelt wurden. Die Daten für Juni bzw. September 2005 über die Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften sowie über die Anrechnung von Einkommen und die Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern werden vollständig dokumentiert und in einer Analyse zusammengefasst. Demnach erhielten im September 2005 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 834 Euro an Leistungen der Grundsicherung für den Lebensunterhalt. Bei 56 Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurde eigenes Einkommen angerechnet, am häufigsten Kindergeld und Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Letzteres wurde bei 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angerechnet. Im Durchschnitt erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro auf den Anspruch auf Grundsicherung anrechenbar. Von den Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten 51 Prozent ein Bruttoeinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent verdienten zwischen 400 Euro und 800 Euro und 30 Prozent mehr als 800 Euro. Im Juni 2005 waren 388.000 Arbeitslosengeld II-Empfänger sozialversicherungspflichtig und 395.000 geringfügig beschäftigt. Damit erhielten 1,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 8,3 Prozent der Minijobber Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte sind überdurchschnittlich häufig auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Die Anteile der Arbeitslosengeld II-Bezieher sind im Dienstleistungsbereich, in der Bauwirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft überdurchschnittlich groß. Deutliche Unterschiede gibt es auch nach West und Ost. Während in Ostdeutschland 3,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 19,9 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, belaufen sich in Westdeutschland diese Anteilswerte nur auf 1,1 Prozent bzw. 6,7 Prozent. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln (2006)

    Holzner, Christian;

    Zitatform

    Holzner, Christian (2006): Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 5-9.

    Abstract

    "Ziel der Hartz-IV-Reform ist es, die Erwerbsfähigen durch eine bessere Betreuung und geeignete Anreize wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Beitrag werden die Neuerungen von Hartz vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Hartz IV krankt vor allem an zwei Stellen. Zum einen können die vorgesehenen Sanktionsmechanismen unter Hartz IV die effektive Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln nicht sicherstellen. Zum anderen verhindern die finanziellen Anreize der Hartz-IV-Reform das Entstehen von Vollzeitarbeitsplätzen, während sie Minijobs über Gebühr fördern. Basierend auf dem ifo Reformvorschlag der Aktivierenden Sozialhilfe werden geeignete Lösungsvorschläge diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kombilöhne in Deutschland: neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (2006)

    Jaehrling, Karen; Hieming, Bettina; Kaltenborn, Bruno; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Jaehrling, Karen & Claudia Weinkopf (2006): Kombilöhne in Deutschland. Neue Wege, alte Pfade, Irrweg? (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), Bonn, 78 S.

    Abstract

    "In der nicht selten verkürzt geführten öffentlichen Auseinandersetzung wird häufig übersehen, dass es bereits eine Vielzahl von Regelungen mit Kombilohn-Charakter gibt. Durch die Arbeitsmarktreform und die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem einheitlichen System der Grundsicherung existiert ein allgemeiner flächendeckender und unbefristeter Kombilohn, der niedrige Erwerbseinkommen im Haushaltskontext bedarfsgeprüft auf ein Mindestniveau aufstockt. Neben weiteren Regelungen (z.B. Zuverdienst zum Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Kinderzuschlag) stellen die 6,5 Mio. Minijobs, die für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei sind, die zahlenmäßig größte Variante dar. Neben dem Problem hoher Kosten bzw. fehlender Einnahmen und damit der Belastung der Staats- und Sozialhaushalte stellt sich die Frage, ob durch die Ausweitung von Kombilöhnen die Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung verbessert und zusätzliche Arbeitsplätze im Segment einfacher Tätigkeiten angeboten und besetzt werden. Zur Beantwortung dieser Fragen greift die Expertise u.a. die Ergebnisse aus Modellprojekten, die in den 90er Jahren zu Kombilohnkonzepten in Deutschland durchgeführt wurden, auf. Sie konnten weder den Nachweis erbringen, dass dies ein geeignetes Instrument zur Ausweitung der Beschäftigung ist, noch bestätigen, dass eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungschancen benachteiligter Arbeitsloser eingetreten ist. Eine flächendeckende Einführung wäre zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Da die aktuell diskutierten Konzepte durchaus neue Vorschläge zur Ausgestaltung von Kombilöhnen beinhalten, setzen sich die AutorInnen damit ausführlich auseinander und loten mögliche Effekte aus. Am Beispiel der USA, Großbritannien und Frankreich werden darüber hinaus unterschiedliche Systeme und Reformpfade für die Anwendung von Kombilöhnen verdeutlicht. Je nach Ausgestaltung der Mindestlöhne und in Abhängigkeit von den sozialpolitischen Zielsetzungen erfüllen Kombilöhne - hier jeweils verknüpft mit gesetzlichen Mindestlöhnen - unterschiedliche Funktionen. Ihre Wirkung, insbesondere auf die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung, lässt sich aber in keinem dieser Länder eindeutig bestimmen. Da Kombilöhne häufig familien- und kinderbezogene Leistungen umfassen, zeigt sich eine Tendenz zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit Alleinerziehender. In Frankreich ist die Erwerbsquote von Geringqualifizierten angestiegen; allerdings war hier die Förderung der Arbeitgeberseite mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Analysen und der Auswertung bisheriger Erfahrungen aus dem In- und Ausland plädieren die AutorInnen dafür, die bestehenden Regelungen der Grundsicherung weiterzuentwickeln, statt neue zusätzliche Kombilöhne einzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen (2006)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2006): Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 10-15.

    Abstract

    "Der Artikel beschreibt, warum es nach der bisherigen Freibetragsregelung zu nicht beabsichtigten, 100% übersteigenden Transferentzugsraten kam und wie die Neuregelung dieses Problem vermeidet. Darüber hinaus wird das weiterhin bestehende Problem beim Kinderzuschlag dargestellt und es werden entsprechende Lösungsmöglichkeiten entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? (2006)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Weimann, Joachim;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Joachim Weimann (2006): Die Reform der Reform: Ist Hartz IV ein Kombilohnmodell? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 438-440. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Der nach dem Bericht der Bundagentur für Arbeit im Juni 2006 verzeichnete Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit wurde nach Meinung der Autoren vorschnell als 'Wende am Arbeitsmarkt' interpretiert, da er nicht mit einem Ansteigen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse verbunden war. 'Die angebliche Wende auf dem Arbeitsmarkt entpuppt sich als eine Mixtur aus statistischen Einmaleffekten und dem verstärkten Einsatz von Ein-Euro-Jobs, also vollständig staatlich subventionierter Arbeit.' Die Hoffnungen der Arbeitsmarktpolitiker, dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger dazu führen würden, dass diese verstärkt auf den ersten Arbeitsmarkt drängen, was dann zu fallenden Löhnen und damit zu höherer Arbeitsnachfrage führen würde, haben sich nicht erfüllt. Der in den Hinzuverdienstmöglichkeiten angelegte Kombilohneffekt führt in eine Richtung, die der eigentlichen Intention entgegengesetzt ist. Anstatt Anreize zur Aufnahme einer Arbeit zu schaffen, mit der ALG-II-Bezieher substantielle Teile ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen können, führt der praktizierte Weg 'geradewegs in die Teilzeitfalle'. Der Beitrag erläutert das Modell der 'Magdeburger Alternative', welches Sanktionsmöglichkeiten mit der Bindung von Lohnzuschüssen an Vollzeitstellen kombiniert, Mechanismen zur Verhinderung von Verdrängung nicht subventionierter Arbeit durch subventionierte Bruttolohnbezieher beinhaltet und die 'Teilzeitfalle', in die die Arbeitsmarktpolitik nach Meinung der Autoren gelaufen ist, vermeidet. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hinzuverdienstregelung im SGB II: Quo vadis? (2006)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2006): Hinzuverdienstregelung im SGB II: Quo vadis? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 423-427. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Mit Einführung der Leistungen des SGB II hat sich auch die Zahl derjenigen Personen, die ein niedriges Einkommen aus Erwerbstätigkeit durch SBG-II-Leistungen aufstocken, deutlich erhöht. Die in diesem Zusammenhang diskutierten Fragestellungen lauten: offenbart das SBG II die vormals verdeckte Armut unter Erwerbstätigen? Suchen sich vermehrt Bezieher von SGB-II-Leistungen eine kleine Nebenbeschäftigung, um nicht weiter mit Vermittlungs- und Aktivierungsversuchen behelligt zu werden? Führt das SBG II generell zu einem Absinken des Lohnniveaus mit der Folge, dass Personen mit Einkommen aus einer Niedriglohn-Erwerbstätigkeit aufgefangen werden müssen? Der Beitrag untersucht die Anreizwirkungen von Hinzuverdienstmöglichkeiten aufgrund vorliegender Strukturinformationen unter Berücksichtigung branchenspezifischer und regionaler Unterschiede. Auf dieser Basis werden Reformoptionen der Hinzuverdienstregelungen formuliert, die dazu helfen sollen, die Umsetzung der dem SGB II zugrunde liegenden Zielsetzung, nämlich es dem arbeitsmarktnahen Teil der Grundsicherungsempfänger zu erleichtern, schnell und dauerhaft die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden, zu befördern. Zu diesen Optionen zählen: eine deutliche Verbesserung der unbefristeten Hinzuverdienstmöglichkeiten, die Optimierung befristeter Hinzuverdienstmöglichkeiten und eine Anwendung vorhandener Sanktionen im Sinne eines stärkeren Forderns. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie das gesamte Zeitgespräch.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne: Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion (2006)

    Satilmis, Ayla;

    Zitatform

    Satilmis, Ayla (2006): Auf dem Prüfstand: Niedriglöhne - Kombilöhne - Mindestlöhne. Anmerkungen zur aktuellen beschäftigungspolitischen Diskussion. In: A. Beier, K. Eicker-Wolf, S. Körzell & A. Truger (Hrsg.) (2006): Investieren, sanieren, reformieren ? : die Wirtschafts- und Sozialpolitik der schwarz-roten Koalition, S. 87-109.

    Abstract

    Der Beitrag diskutiert arbeitsmarktpolitische Konzepte im Zusammenhang mit der Ausweitung des Niedriglohnbereiches. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die in der öffentlichen Debatte kursierenden Vorschläge und Konzeptionen zu Kombilöhnen und Mindestlöhnen, die damit verbundenen Erwartungen und ihre beschäftigungs- und sozialpolitischen Implikationen. Unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen und Erkenntnisse werden Chancen und Risiken der avisierten Strategien und Maßnahmen geprüft. Abschließend werden Eckfeiler eines Lösungskonzepts formuliert, das in der Lage ist, der Tendenz zur Prekarisierung von Arbeits- und Lebensbedingungen Grenzen zu setzen. Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Autorin die Einführung von branchenübergreifenden Mindestlohnregelungen sowie die politische Unterstützung für Ansätze, gesellschaftlich unentbehrliche Arbeiten in komplexe Tätigkeiten und Berufsbilder zu integrieren und den Anteil regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auszubauen und nicht eine pauschale Förderung von 'einfachen' Dienstleistungen durch Kombilöhne. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung (2006)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2006): Kombilohn oder Workfare - Eine Frage der Grundsicherung. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 55, H. 2, S. 198-208.

    Abstract

    Nach Ansicht des Autors ist das deutsche Wohlfahrtssystem verantwortlich für relativ hohe implizite Mindestlöhne. Speziell für geringqualifizierte Arbeitnehmer gibt es nur geringe Anreize, Jobangebote anzunehmen. Diesem Problem mit Lohnsubventionen für niedrigbezahlte Jobs beizukommen, erscheint wenig vielversprechend. Wegen der Höhe des staatlich garantierten Grundeinkommens, würden zusätzliche Lohnsubventionen zwar mit hohen Kosten aber nur geringen Auswirkungen verbunden sein. Workfare erweist sich als eine höchst effiziente Alternative, wird aber nur ohne zusätzliche Lohnzuschüsse funktionieren. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit (2006)

    Schäfer, Claus; Logeay, Camille; Zwiener, Rudolf; Rietzler, Katja; Greulich, Angela; Truger, Achim; Leiber, Simone; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav; Seifert, Hartmut; Bothfeld, Silke; Seine, Britta;

    Zitatform

    Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine Schäfer, Claus, Camille Logeay, Rudolf Zwiener, Katja Rietzler, Angela Greulich, Achim Truger, Simone Leiber, Thorsten Schulten, Gustav Horn, Hartmut Seifert, Silke Bothfeld & Britta Seine (sonst. bet. Pers.) (2006): Kombilöhne - Zwischen Illusion und Wirklichkeit. (IMK Report 08), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    "Die nach wie vor unbefriedigende Lage am Arbeitsmarkt lässt die dringlichen Rufe nach tragfähigen Konzepten zur Überwindung der tief greifenden Beschäftigungskrise nicht verstummen. In jüngster Zeit wächst vor allem die Zahl jener Vorschläge, die mit Hilfe von sogennanten Kombilöhnen vor allem die Beschäftigungschancen von niedrig Qualifizierten merklich steigern wollen. In dem Report werden die wichtigsten Vorschläge vorgestellt und in theoretischer und empirischer Hinsicht anhand verschiedener Kriterien geprüft. Dabei zeigt sich, dass die Umsetzung der Modelle eine Reihe gravierender Probleme birgt, die die erhofften Beschäftigungseffekte verhindern. Stattdessen ist mit einer massiven Belastung der öffentlichen Haushalte zu rechnen, die für Gesamtnachfrage, Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarkt kontraproduktiv ist. Damit sehen das IMK und das WSI ähnlich wie andere Kritiker, dass sich flächendeckende und unbefristete Kombilöhne als Belastung statt als Vorteil erweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (ZEW discussion paper 2006-064), Mannheim, 34 S.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. (IZA discussion paper 2398), Bonn, 46 S.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientiertem Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Basic income reform in Germany: better gradualism than cold turkey (2006)

    Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Spermann, Alexander (2006): Basic income reform in Germany. Better gradualism than cold turkey. In: D. J. Snower, R. Winkelmann & K. F. Zimmermann (Hrsg.) (2006): The effects of globalization on national labor markets : diagnosis and therapy (Beihefte der Konjunkturpolitik, 57, Applied Economics Quarterly Supplement, 57), S. 115-130.

    Abstract

    Der Beitrag plädiert für eine vorsichtige und schrittweise (gradualistische) Reform existierender Modelle der Grundsicherung, wie Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld, hin zu einem bedarfsorientierte Kombilohnmodell. Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten stärkere finanzielle Anreize geboten werden, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, damit sie ihren Arbeitslosenstatus aufgeben. Hierbei sollte die Bezugsdauer der Leistungen begrenzt sein und Einkommen aus Mini-, Midi- und Teilzeitarbeitsverhältnissen sollten bis zu einer relativen Armutsgrenze nicht angerechnet werden. Aufgrund unklarer Beschäftigungseffekte und steuerlicher Risiken wird von zusätzlichen finanziellen Anreizen durch eine abrupte Senkung des Leistungsniveaus abgeraten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen (2006)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2006): Möglichkeiten und Grenzen von Kombilohnmodellen. In: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin (Hrsg.) (2006): Arbeitsplätze schaffen durch Kombilöhne? : Fachtagung, Berlin, 11. Mai 2006, S. 17-34.

    Abstract

    Bei der Diskussion um Kombilöhne wird häufig übersehen, dass es in Deutschland bereits verschiedene Kombilöhne in Form befristeter und unbefristeter Kombination von Transferbezug und Erwerbseinkommen gibt: Als unbefristete Modelle können die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Empfängern des Arbeitslosengelds sowie Midi- und Mini-Jobs gelten; befristete Kombilohnelemente sind in der Entgeltsicherung für ältere Bezieher des Arbeitslosengelds I, befristetem Kinderzuschlag und Einstiegsgeld enthalten. "Wenn es also in der aktuellen Diskussion um den Kombilohn geht, steht nicht dessen Etablierung im Vordergrund, sondern eine Ausweitung der bereits vorhandenen unbefristeten oder befristeten Formen." Vier Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: Arbeitsanreize, Beschäftigungsanreize für Unternehmen, Staatsausgaben und Verteilungsprobleme: Der Autor stellt fest, dass bei einer spürbaren Ausweitung des unbefristeten Zusatzverdiensts für Empfänger von Transferleistungen 'entweder viel Geld in die Hand genommen werden' müsse oder es müssten 'nennenswerte Armutseffekte akzeptiert werden'. Der Autor diskutiert verschiedene Ansätze, um gleichzeitig ein Existenzminimum zu gewährleisten und beschäftigungspolitische Impulse im Niedriglohnbereich zu setzen, und kommt zu dem Schluss: "Es ist offensichtlich, dass es kein Patentrezept zur Föderung der Niedriglohnbeschäftigung gibt. Aufgrund der anhaltend schwierigen Beschäftigungssituation wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmer ist der Handlungsbedarf aber weiterhin groß. Wissenschaftliche Befunde legen nahe, dass einer Senkung des Abgabenkeils am unteren Ende der Lohnskala der Vorzug gegenüber flächendeckenden Subventionierungsprogrammen zu geben ist. Wenn man darüber hinaus niedrige Stundenlöhne fördern will, lassen fiskalische Erwägungen eher befristete als unbefristete Zuschüsse ratsam erscheinen. Aufgrund des in jedem Fall in Rechnung zu stellenden Finanzierungsbedarfs dürfen aber keine Beschäftigungswunder erwartet werden." (IAB2)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV: zu wenig aus der Sozialhilfe gelernt (2006)

    Wilde, Joachim;

    Zitatform

    Wilde, Joachim (2006): Hartz IV: zu wenig aus der Sozialhilfe gelernt. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 12, H. 2, S. 50-59.

    Abstract

    "Die Hartz IV-Reform beinhaltet wesentliche Verbesserungen im System der sozialen Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Deshalb war mit der Reform die Erwartung verbunden, daß Empfängerzahlen und Ausgaben zurückgehen würden. Statt dessen kam es jedoch zu einem Anstieg. Folglich ist zu vermuten, daß die Reform Mängel aufweist und Probleme, die für die bisherige Sozialhilfe für Erwerbsfähige nachgewiesen wurden, nicht adäquat gelöst hat. Um diese Vermutung zu überprüfen, wird zunächst das Arbeitslosengeld II systematisch mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige verglichen. Neben positiv zu bewertenden Veränderungen kann die Streichung des Unterhaltsrückgriffs auf die Eltern erwachsener Kinder ebenso zu einem Anstieg der Empfängerzahlen beigetragen haben wie die Anhebung der allgemeinen Vermögensfreibeträge, die nicht für die Altersvorsorge bestimmt sind. Schließlich beinhaltet die Umsetzung der Reform den Verzicht auf eine ganzheitliche Betreuung der Betroffenen, von dem ebenfalls negative Effekte auf die Empfängerzahlen ausgehen. In einem zweiten Schritt werden Faktoren identifiziert, die sich in der Vergangenheit als statistisch signifikant für die Überwindung des Sozialhilfebezugs erwiesen haben. Dabei zeigt sich u. a., daß die Diskussion geeigneter Ausstiegsanreize für die Betroffenen nicht auf finanzielle Aspekte beschränkt werden sollte. Vielmehr ist auch der Ausgestaltung der Beziehung zwischen Behördenmitarbeitern und den ALG II Empfängern größere Beachtung zu schenken. In diesem Punkt führt die Umsetzung der Reform zu einer Verschlechterung. Außerdem zeigen die empirischen Resultate, daß von einer isolierten Anwendung der 1-Euro-Jobs keine positiven Effekte für die Überwindung des ALG II Bezugs zu erwarten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Determinanten des Sozialhilfebezugs: ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung (2006)

    Wilde, Joachim;

    Zitatform

    Wilde, Joachim (2006): Determinanten des Sozialhilfebezugs. Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung. (Schriften des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle 23), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 173 S.

    Abstract

    Im ersten Teil der Arbeit über Determinanten des Sozialhilfebezugs wird analysiert, welche Faktoren den Weg 'aus' der Sozialhilfe beeinflussen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Analyse von Anreizwirkungen im Rahmen eines Probitmodells für die Ausstiegsentscheidung. Dabei wird von der Argumentation ausgegangen, dass sich der Ausstieg für Hilfeempfänger nicht lohne, weil das bei einem Ausstieg realisierbare Erwerbseinkommen keinen positiven Abstand zum Sozialhilfebeitrag bei Nichtstun aufweise. Es wird gezeigt, dass der Ausstieg aus der Sozialhilfe ein komplexer Prozess ist, der nicht auf die Dimension des Lohnabstandes reduziert werden sollte. Der zweite Teil untersucht, von welchen Variablen die Entscheidung eines bezugsberechtigten Haushalts zur Geltendmachung seines Anspruchs und in diesem Sinne der Weg 'in' die Sozialhilfe abhängt. Der Anteil der Haushalte in Deutschland, die ihren Sozialhilfeanspruch nicht geltend machen beträgt 43,3 Prozent. Es wird analysiert, welche Faktoren diese Entscheidung zur Nichtinanspruchnahme beeinflussen. Dabei wird gezeigt, wie die Inanspruchnahme unter anderem von der Familienstruktur, dem Haushaltseinkommen, der Höhe des zustehenen Betrags sowie von Erwartungen bezüglich der Dauer des Bezugs, der zukünftigen Einkommensentwicklung sowie von Stigmatisierung abhängt. Grundlage beider Analysen ist eine Simulation auf der Basis von Daten des NIEPs aus dem ersten Halbjahr 1999. Abschließend diskutiert die Arbeit, wie vor dem Hintergrund der empirischen Resultate die aktuellen Reformen der sozialen Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten sind und welche noch zu schließenden Lücken sie aufweisen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten (2006)

    Abstract

    "Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Außerdem werden im Kapitel 'Fragen und Antworten' die wichtigsten Fragestellungen aufgegriffen. Beispielrechnungen ermöglichen einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Der Text des Sozialgesetzbuches II ist vollständig abgedruckt und beinhaltet bereits die Regelungen, die zum 01.01.2007 in Kraft treten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen

Aspekt auswählen:

Aspekt zurücksetzen