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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Kommunale Träger (Optionskommunen)"
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung (2008)

    Abstract

    "In welchem Umfang gelingt es, Arbeitslosengeld II-Bezieher in Beschäftigung zu bringen? In dieser zentralen Frage - der Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Beschäftigung - hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Zielvereinbarung abgeschlossen. ... Erste empirische Befunde belegen, dass in den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften die Integration in Beschäftigung besser gelingt als bei den zugelassenen kommunalen Trägern. Eine Kooperation der BA mit Kommunen und vor allem eine klare Verantwortung für die jeweiligen Aufgaben der beiden Träger, unterstützt die hilfebedürftigen Menschen bei der Integration in Beschäftigung am besten.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der langjährigen Erfahrung ihrer Mitarbeiter, Menschen in Beschäftigung zu integrieren. Auch vor der Einführung der Grundsicherung hatten sie vielfach mit arbeitsmarktfernen Kunden - Arbeitslosenhilfebeziehern und zum Teil auch Sozialhilfebeziehern - zu tun. Diese Erfahrungen bringen sie für die Hilfebedürftigen ein.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von ihrer Kenntnis der lokalen Arbeitsmärkte.
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren aber auch vom Blick über den lokalen Tellerrand. Sie sind untereinander vernetzt und können so auch die Arbeitsmärkte anderer Regionen für die Hilfebedürftigen nutzen. ....
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren von der klaren Führung und der Transparenz über alle ihre Daten. Jede Dienststelle kennt ihre Arbeitsergebnisse und weiß, wo sie steht. ...
    Die Agenturen und Arbeitsgemeinschaften profitieren vom Austausch untereinander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/11488 (18.12.2008)), 202 S.

    Abstract

    Dem BMAS wurde durch Paragraph 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden, d.h. die praktische Umsetzung der Experimentierklausel durch die Träger der Grundsicherung, insbesondere auch die organisatorische Struktur des Leistungserbringungsprozesses, die Governance sowie die Kombination von aktivierenden Maßnahmen, aber auch von Sanktionen. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der Paragraph 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung zeigt der Bericht an vielen Stellen Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ergebnisse der Evaluation können damit wichtige Inputs für den vom Gesetzgeber intendierten institutionellen Lernprozess darstellen. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    englische Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Erfolgreiche Arbeitsvermittlung. Berichtsjahr 2007 (2008)

    Abstract

    "Bundesweit nehmen 69 Kommunen - 63 Landkreise und sechs kreisfreie Städte - die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ('Hartz IV') in alleiniger Trägerschaft, also ohne die Beteiligung der Agenturen für Arbeit und damit abweichend vom bisherigen Regelmodell der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) wahr. Die 69 Optionskommunen haben sich seit Anfang 2006 unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und - strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Rahmen des Benchmarking erfolgt ausschließlich ein Vergleich der 69 Optionskommunen untereinander, ein Vergleich mit anderen Organisationsmodellen - den ARGEn und den Trägern in getrennter Trägerschaft - ist nicht vorgesehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fallbearbeitung nach SGB II: Beobachtungen aus dem Inneren der "black box" (2007)

    Baethge-Kinsky, Volker; Henke, Jutta; Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker, Peter Bartelheimer & Jutta Henke (2007): Fallbearbeitung nach SGB II. Beobachtungen aus dem Inneren der "black box". In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 70-77. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-70

    Abstract

    "Trotz des enormen Aufschwungs, den die Arbeitsmarktforschung mit der Evaluation der neuen deutschen Arbeitsmarktgesetzgebung genommen hat, bleiben die arbeitsmarktnahen Dienstleistungen bislang fast völlig unerforscht. Dieser Beitrag riskiert einen Blick auf konkrete Interaktionen zwischen Fachkräften und Adressatinnen: In einer Konzeptstudie wurde die Bearbeitung von 20 Fällen bei drei Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende über sechs Monate hinweg direkt und möglichst vollständig beobachtet. Dabei ließen sich Probleme des sozialen Handelns und der Dienstleistungsbeziehung unter den Bedingungen von 'Hartz IV' identifizieren. Als zentral erweist sich die Frage, wie unter den gesetzlichen Vorgaben des 'Forderns und Förderns' der persönliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag entstehen kann, der Voraussetzung einer sozialen Dienstleistung ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007 (2007)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Werding, Martin ; Späth, Jochen ; Jäckle, Robert; Kirchmann, Andrea; Egger, Peter; Holzner, Christian; Müller, Marianne; Rosemann, Martin; Hofmann, Herbert; Klee, Günther; Munz, Sonja; Kleimann, Rolf;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Robert Jäckle, Marianne Müller, Sonja Munz, Martin Werding, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Jochen Späth & Harald Strotmann (2007): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Zwischenbericht 2007. München u.a., 229 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des § 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen.
    Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II (2007)

    Dornette, Johanna; Schneider, Edina; Hobler, Dietmar; Rauch, Angela ; Zimmermann, Markus; Behrens, Johann; Schubert, Michael; Hauger, Marlies; Höhne, Anke; Hippmann, Cornelia;

    Zitatform

    Schneider, Edina, Dietmar Hobler, Markus Zimmermann, Johann Behrens, Michael Schubert, Marlies Hauger, Anke Höhne & Cornelia Hippmann (2007): Berufliche Rehabilitation im Kontext des SGB II. (IAB-Bibliothek 309), Nürnberg, 94 S.

    Abstract

    "Die explorative Implementationsstudie hat eine Untersuchung der Konsequenzen des Inkrafttretens des SGB II mit den daraus folgenden Auswirkungen auf die Förderpraxis im Rahmen der beruflichen Rehabilitation zum Ziel. Ausgangspunkt ist ein, vor allem im Jahr 2005 aufgetretener Rückgang von Eintritten in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. In fokussierten, leitfadengestützten Experteninterviews in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optierenden Kommunen sowie Arbeitsagenturen wurden inner- und interbehördliche prozedurale Abläufe in den Informations-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozessen untersucht. Dem Rückgang von Maßnahmeeintritten liegt ein mehrdimensionales Ursachengeflecht zugrunde: Vor allem im Jahr 2005 war die Arbeit der neuen SGB II-Träger geprägt von organisatorischen und institutionellen Aufbauprozessen. Aufgrund der Vielzahl der Herausforderungen war eine Aufgabenhierarchisierung notwendig, wobei die finanzielle Leistungsgewährung im Vordergrund stand. Dem erhöhten Betreuungsbedarf von Personen mit spezifischen Problemlagen, zu denen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen zählen, konnte nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Zudem ergaben sich durch die Bildung der neuen Institutionen große personelle Umstrukturierungen. Neben einem Personalwechsel von den Agenturen und Sozialämtern in die ARGEn und Optierenden Kommunen wurde der erhöhte Personalbedarf durch die Gewinnung externer Mitarbeiter gedeckt. Dies führte zu einem überaus heterogenen Wissenshintergrund im Bereich der Arbeitsberatung und -vermittlung. Viele der (neuen) Mitarbeiter hatten Schwierigkeiten beim Erkennen und Bewerten von Rehabilitationsbedarfen, oftmals war kein rehabilitationsspezifisches Fachwissen vorhanden. Zudem ist die Handlungsmaxime der schnellstmöglichen Arbeitsintegration, wie sie in den SGB II-Institutionen verfolgt wird, nicht notwendigerweise kongruent dem Grundgedanken der beruflichen Rehabilitation. Damit würden oft die durch eine Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erhöhten Chancen einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt aus dem Blick gelassen. Die zusätzliche intensive Prüfung jedes individuellen Maßnahmebedarfs nach Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten trägt ebenfalls zum Rückgang bei. Damit bekommen (in der Regel) nur diejenigen SGB II-Leistungsbezieher eine Rehabilitation, bei denen die Erfolgswahrscheinlichkeit hinreichend hoch ist. Aber auch potenzielle Rehabilitanden selbst zögern, Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. So führt die Festschreibung des finanziellen Status auf Grundsicherungsniveau über die gesamte Maßnahmedauer, welche bis zu zwei Jahre beträgt, häufig zum Verzicht der Betroffenen auf diese spezifischen Teilhabeleistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander; Schubert, Simon; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages. Berlin, 316 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten flächendeckenden Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus 20 Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden. Teilgenommen haben an der diesjährigen Befragung 271 Kommunen und örtliche Einrichtungen. Unterschieden nach Trägermodellen ergibt sich dabei folgendes Bild:
    191 ARGEn (78% aller ARGEn mit mehrheitlicher Kreisbeteiligung), 65 Optionskommunen (94% aller Optionskommunen - Kreise und Städte), 15 Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (88% aller entsprechenden Konstellationen in den Kreisen).
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat.
    Im Ersten Abschnitt (I.) werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den 20 fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Teil II beinhaltet die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse. Inhaltlich sind die institutionellen und materiellen Schwerpunkte der Aufgabenträgerschaft erfasst; sie finden sich in identischer Form in der Gliederung der beiden Berichtsteile wieder:
    - Organisation: Erfahrungen der Aufgabenträger, äußere Struktur, Binnenorganisation und Abläufe (Kap. B);
    - Schnittstellen: Kooperationsbereiche und institutionelle Lösungen (Kap. C);
    - Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budgetgestaltung und technische Voraussetzungen (Kap. D);
    - Markt und Leistung: Fallzahlen, Kundenstruktur und Maßnahmeneinsatz (Kap. E);
    - Flankierende Maßnahmen: Sozialintegrative Leistungen und soziale Daseinsvorsorge (Kap. F);
    - Steuerung und Aufsicht: Aufgabenverantwortung, örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten (Kap. G)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung: Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007 (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Götz, Alexander;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2007): Für eine zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II ("Hartz IV") 2005-2007. (Staatsreform in Deutschland und Europa 04), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 297 S.

    Abstract

    "Hartz IV" stellt nicht nur eine große Sozial-, sondern auch eine umfassende Verwaltungsreform dar. Sie ermöglicht den Staats- und Verwaltungswissenschaften, das Entstehen neuer und umfangreicher Organisationsstrukturen nachzuvollziehen." Die Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach SGB II führt leistungs- und organisationspolitische Fragen zusammen und wird durch eine vertiefende Studie für Baden-Württemberg ergänzt. "lm Mittelpunkt stehen der funktionale und leistungsbezogene Modellvergleich zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Optionskommunen und Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung, ferner die Identifikation bereits im Untersuchungsverlauf erkennbarer Reformmöglichkeiten sowie die Beschreibung der Auswirkungen unterschiedlicher Trägermodelle auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften. Hinzutritt das Anliegen, parallel zu der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Evaluation nach § 6c SGB II Erkenntnisse zu Wirkungszusammenhängen und vor allem zur Situation vor Ort zu gewinnen. Als eigenständige zusätzliche Empiriebasis dienen hierfür 20 Fallstudien, die vom ISE kontinuierlich fortgeschrieben und durch die Erkenntnisse aus mehrfachen "Wellen" flächendeckender Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte abgesichert werden." Neben dem Jahresbericht 2006 und dem Zwischenbericht für Baden-Württemberg greift ein weiterer Teil die im Herbst 2007 zur Entscheidung anstehende Frage der Verfassungsmäßigkeit der mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II gegebenen Mischverwaltung von Bund und Kommunen auf und gibt die hierzu im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gemachten Ausführungen wieder. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg: dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg (2007)

    Hesse, Joachim Jens; Schubert, Simon; Götz, Alexander; Rüdiger, Ronald;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens (2007): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung im Auftrag des Landkreistages Baden-Württemberg. Berlin, 117 S.

    Abstract

    "Der dritte Zwischenbericht der Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden-Württemberg summiert die Ergebnisse der nach 2006 zweiten bundesweiten Erhebung bei allen Landkreisen und Optionsstädten im Frühjahr/Sommer 2007. Ergänzung findet dies durch die Erkenntnisse aus acht badenwürttembergischen Fallstudien, die parallel dazu fortgeschrieben werden.
    Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der örtlichen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung unter besonderer Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. Neben dem expliziten Modellvergleich zur Leistungsfähigkeit der drei unterschiedlichen Trägerformen (ARGE, Optionskommune, getrennte Aufgabenwahrnehmung) geht es dabei insbesondere um den Nachvollzug jener Auswirkungen, die das neue Leistungssystem auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen (namentlich der Landkreise) hat. Besondere Bedeutung kommt dem Bericht schließlich auch deshalb zu, als sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur unzulässigen Mischverwaltung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II die Frage nach einer sinnvollen, den Gesetzeszweck wahrenden Reform der Organisationsbestimmungen stellt. In Baden-Württemberg dürften dabei vor allem der hohe Anteil an Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung sowie die in diesem Kontext zu beobachtenden Routinen beträchtlicher Aufmerksamkeit unterliegen.
    Der Bericht gliedert sich in zwei Schwerpunkte. In den Kap. 1 bis 9 werden die Ergebnisse der Befragung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den acht fortgeschriebenen Fallstudien zusammengefasst. Kap. 10 beinhaltet dann die differenzierte Dokumentation der quantitativen Ergebnisse mit der detaillierten Gegenüberstellung der bundesweiten und der baden-württembergischen Befragungsergebnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II: Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Rosemann, Martin; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee, Martin Rosemann & Harald Strotmann (2007): Registrierte Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II. Konzeption und exemplarische empirische Umsetzung. Quartalsbericht April 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 42 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht ist der erste Quartalsbericht 2007 (aber insgesamt der fünfte Quartalsbericht) im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Im Zentrum dieses Quartalsberichts steht das Ziel, vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Definitionen für die gesamte Unterbeschäftigung konzeptionell zu diskutieren, wie man das Ausmaß der Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und für die Zwecke der § 6c SGB II-Wirkungsforschung adäquat abbilden kann. Darüber hinaus wird anhand der auf der Ebene der SGB II-Trägereinheiten verfügbaren Daten überprüft, welches Konzept einer SGB II-Unterbeschäftigungsquote sich im Rahmen der § 6c SGB II-Wirkungsforschung gegenwärtig empirisch umsetzen lässt. Aufbauend auf diesen konzeptionellen Überlegungen werden dann anhand der 335 kreisscharfen Regionen mit ARGEn für die ersten drei Quartale des Jahres 2006 exemplarisch Ausmaß, Struktur und Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung jeweils im Vergleich zur registrierten SGB II-Arbeitslosigkeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Juli 2007 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und SGB II-Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Juli 2007. Tübingen, 53 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitsmärkte auf der Ebene der 442 SGB II-Trägereinheiten zu beschreiben und zu vergleichen. Dies geschieht hauptsächlich auf der Grundlage der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 53 SGB II sowie der Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken, die dem IAW im Rahmen des Forschungsvorhabens unter der Bezeichnung 'BA-Statistik für § 6c SGB II - IAW' zur Verfügung gestellt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung: Quartalsbericht Oktober 2006 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Martin Rosemann (2007): Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung. Quartalsbericht Oktober 2006. Tübingen, 45 S.

    Abstract

    "Der Bericht ist der dritte Quartalsbericht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Schwerpunkte dieses Quartalsberichts sind einerseits die Analyse der zeitlichen Entwicklung zentraler Kenngrößen des SGB II im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Quartal 2006. Dabei werden unter anderem Quintilsanalysen durchgeführt, um das Ausmaß der Heterogenität in der Entwicklung zwischen den einzelnen Einheiten sichtbar zu machen. Eine zweite Besonderheit des Berichts besteht darin, dass erstmals eine Differenzierung der Ergebnisse nicht nur nach der Form der Aufgabenwahrnehmung, sondern auch nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung vorgenommen wird. Diese Organisationstypen hat das IAW auf der Basis der Ergebnisse einer bundesweiten E-Mail-Befragung aller SGB II-Trägerdienstellen im ersten Halbjahr 2006 erarbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2007): SGB II-Hilfebedürftigkeit und Arbeitsmarktsituation im 1. Halbjahr 2006 nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Januar 2007. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 36 S.

    Abstract

    "Nach einer Einführung wird in Kapitel 2 dargestellt, wie sich das Ausmaß und die Struktur der Betroffenheit der Menschen von SGB II-Hilfebedürftigkeit in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Halbjahr 2006 verändert haben. Als Indikatoren werden die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie erstmals auch die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen herangezogen. Zuvor werden ausführlich die vorhandenen Datenprobleme thematisiert, die beim Vergleich intertemporaler Entwicklungen gerade für die zugelassenen kommunalen Träger berücksichtigt werden müssen. Für den vorliegenden Bericht wurden daher stets alternative Berechnungen durchgeführt, um die Sensitivität der gefundenen inhaltlichen Ergebnisse gegenüber Datenproblemen absichern zu können. Abschließend werden die Vor- und Nachteile dreier Indikatoren dargestellt und diskutiert, die sich für einen Vergleich der regionalen Betroffenheit durch das jeweilige Ausmaß der SGB II-Klientel grundsätzlich anbieten: der BG-Quote (SGB II-Bedarfsgemeinschaften- Quote), der SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften je Einwohner unter 65 Jahren) sowie der eHb-Quote (Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter). In Kapitel 3 erfolgt dann eine vergleichende Analyse des Ausmaßes und der Struktur der SGB II-Arbeitslosigkeit zum 30. Juni 2006 und ihrer zeitlichen Entwicklung seit Dezember 2005. Darüber hinaus werden erstmals die Entwicklung der SGB III-Arbeitslosigkeit auf SGB II-Trägerebene untersucht. Ein besonderes Augenmerk wird hier auf die Frage gelegt, ob und in welchem Maße regionale Einheiten, in denen sich die SGB II-Arbeitslosigkeit günstiger entwickelte, gleichzeitig auch eine günstigere Entwicklung der Zahl der SGB III-Arbeitslosen aufwiesen. Außerdem wird in Abschnitt 3.5 erstmals auch das Ausmaß und die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (am Wohnort) auf SGB II-Trägerebene analysiert. Kapitel 4 schließlich fasst die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts kurz zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II" (2007)

    Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Koch, Frank;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Frank Koch & Oliver Schweer (2007): Kommunalisierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abschlussbericht zum Projekt "Pilotstudie zur optionalen Alleinträgerschaft von hessischen Kommunen für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II". (IAQ-Forschungsbericht 2007-01), Gelsenkirchen, 86 S.

    Abstract

    "Scheinbar geht es bei der Option um die Frage, welches Modell die Aufgaben nach dem SGB II besser erfüllt: ARGEn oder Optionskommunen. Unsere drei Fallstudien zeigen, dass beide Organisationsformen in der Startphase mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten: - gleichzeitige Umsetzung eines neuen Leistungsrechts und Aufbau einer neuen Organisation; - unterschiedliche, aber inadäquate EDV-Programme und -Infrastrukturen; - hohe Anforderungen an die statistische Datenerfassung; - unterschätzte Fallzahlen und daher unzureichende Personalausstattung; - große Anteile von fachfremdem und nur befristet eingestelltem Personal; - Das 'Fördern' kam zu kurz - es fehlten Kapazitäten und Konzepte, um die Mittel des Eingliederungstitels 2005 sinnvoll auszuschöpfen. Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Vorteile oder Hemmnisse jeweils überwiegen werden. Die politisch im Vordergrund stehende Frage, ob zkT (zugelassener kommunaler Träger) oder ARGEn erfolgreicher vermitteln, lenkt ab von der Frage, welche Form der Ansprache von Zielgruppen, welche Instrumente der Arbeitsförderung und welche Art der Organisation der Leistungsprozesse in welcher Situation wirksam sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand: Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II (2007)

    Mempel, Markus;

    Zitatform

    Mempel, Markus (2007): Hartz IV - Organisation auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zulässigkeit der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im SGB II. (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise 65), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 197 S.

    Abstract

    Die Dissertation untersucht die kompetenz- und organisationsrechtlichen Gehalte des SGB II auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz unter dem Gesichtspunkt des 'Mischverwaltungsverbots.' Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Arbeitsgemeinschaften als Form staatlich-kommunaler Mischverwaltung. Behandelt werden die Verflechtung der Verwaltungsebenen im SGB II, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Mischverwaltungen sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Trägersystems im SGB II. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende ein System dualer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit einerseits und Landkreisen und kreisfreien Städten andererseits geschaffen hat, das mit der Verfassung nicht vereinbar ist, und dass es sich bei den Arbeitsgemeinschaften um eine zwischen den Verwaltungsebenen von Bund und Ländern angesiedelten Gemeinschaftseinrichtung handelt, 'die verfassungsrechtlich nicht vorgesehen und bisher ohne Vorbild ist.' Abschließend werden Vorschläge zur Lösung der verfassungsrechtlichen Problematik unterbreitet, deren Hauptbestandteil die Überführung der Gesamtverantwortung für die Alimentierung, Betreuung und Erwerbsintegration langzeitarbeitsloser Personen in den Verwaltungsbereich der Bundesländer ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht (2007)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2007): Organisation der SGB II-Leistungsträger im Schnittbereich zwischen Staatsorganisations-, Finanzverfassungs- und kommunalem Selbstverwaltungsrecht. (Schriften des Deutschen Landkreistages 66), Meckenheim: MMM-Verlag, Edition Hambuch, 252 S.

    Abstract

    Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Organisationsregelungen im SGB II untersucht die Aufgabenzuweisungen und Finanzierungsverantwortlichkeiten im dreistufigen Staatsaufbau, vor allem aber auf der kommunalen Ebene. Die Entstehungsgeschichte der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Umsetzung der Hartz-Reform im SGB II wird skizziert. Die verfassungsrechtliche Analyse der Aufgabenträgerschaft widmet sich der Frage, ob die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für alle bisherigen Sozialhilfeempfänger mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar ist, der Vereinbarkeit des Optionsmodells mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes, der Vereinbarkeit der bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit der Organisationshoheit der Länder und mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; außerdem wird die Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft mit dem Verbot der Mischverwaltung konfrontiert. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, 'dass weite Teile des Verwaltungsorganisationsrechts des SGB II verfassungswidrig sind'. Es wird gezeigt, dass das Optionsmodell mit der Finanzverfassung unvereinbar ist, dass die Aufgabenzuweisung an die Kreise und kreisfreien Städte verfassungswidrig ist, und eine Aufgabenzuweisung an die Kommunen zumindest verfassungsrechtlich problematisch ist. Die Arbeitsgemeinschaft 'stellt eine unzulässige Mischverwaltung von Bund und Kommunen dar und ist mit dem Grundgesetz unvereinbar'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Typisierung von SGB II Trägern (2007)

    Rüb, Felix; Werner, Daniel;

    Zitatform

    Rüb, Felix & Daniel Werner (2007): Typisierung von SGB II Trägern. (IAB-Forschungsbericht 01/2007), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    "Mit Einführung des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 1. Januar 2005 unterliegt die Grundsicherung für Arbeitssuchende den so genannten SGB II-Trägern. Das IAB hat mit der Typisierung im SGB II-Bereich ein Werkzeug zur Unterstützung für Controlling und Steuerung der SGB II-Träger entwickelt. Zielsetzung dieser Typisierung ist es, Gruppen von SGB II-Trägern mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu identifizieren. Regional vorherrschende Rahmenbedingungen stellen sich für die Handelnden vor Ort als gegebene Vor- oder Nachteile dar. Die dabei auftretenden großen regionalen Unterschiede sind angemessen zu berücksichtigen, um den jeweiligen Arbeitsmarkterfolg eines SGB II-Trägers objektiv beurteilen zu können. Die Typisierung reduziert die Komplexität der Arbeitsmärkte auf ein handhabbares Maß. Das gewählte methodische Vorgehen zur Bildung der Gruppen orientiert sich an einem Ansatz von Blien et al. 2004. Dieser Ansatz kombiniert Regressions- und Clusteranalyse. Mit Hilfe der Regressionsanalyse werden die kausalen Zusammenhänge von Variablen aufgedeckt, die den Arbeitsmarkterfolg der Träger maßgeblich mitbestimmen und diesen exogen vorgegeben sind. Sie dient somit als Prüf- und Auswahlverfahren für die Einflussgrößen, welche die Ausgangsbasis für die Gruppenbildung darstellen. Die Gruppenbildung selbst wird mit clusteranalytischen Verfahren erreicht. Im Jahr 2005 erarbeitete das IAB eine erste SGB II Typisierung, die beim Planungsprozess 2006 der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anwendung fand. Die Typisierung wurde nun aktualisiert, dabei wurden 12 Typen identifiziert. Die Arbeit geht auf das methodische Vorgehen ein, stellt die Ergebnisse der Aktualisierung vor und zeigt auf, welche Änderungen sich im Vergleich zur ersten Typisierung ergeben haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunalatlas Arbeitsförderung: Dokumentation kommunaler Arbeitsförderaktivitäten der Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte (2007)

    Schulz, Volker; Michel, Harald; Bigeschke, Doris; Lischke, Ralph-Jürgen;

    Zitatform

    Schulz, Volker (2007): Kommunalatlas Arbeitsförderung. Dokumentation kommunaler Arbeitsförderaktivitäten der Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte. (LASA-Dokumentation 23), Potsdam, 130 S.

    Abstract

    "Landkreise und kreisfreie Städte hatten über Jahrzehnte hinweg keine direkte Zuständigkeit für Arbeitsförderung inne. Mit der Umsetzung der sogenannten 'Hartz-Reformen' ist nunmehr seit knapp zwei Jahren die größte und umfassendste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Realität. Die Umsetzung dieser Reformen ist gleichbedeutend mit einer weiteren Regionalisierung arbeitsmarktpolitischer Verantwortung. Mit der aktivierenden Betreuung von ALG-II-Beziehern haben Kommunen erstmals einen eigenen gesetzlich fixierten beschäftigungspolitischen Auftrag - neben dem Bund und den Bundesländern - erhalten. Neben den im SGB II geregelten kommunalen Pflichtaufgaben besteht in vielen Kommunen ergänzendes freiwilliges Arbeitsförderengagement. Auf diese Weise hat sich bis heute eine breite Differenzierung von Arbeitsförderaktivitäten entwickelt. Nach wie vor besteht für die Ebene der Länder eine fachliche Rahmenverantwortung für die politische Steuerung und Begleitung regionaler aktiver Arbeitsmarktpolitik. In diesem Kontext war es das Ziel, das gegenwärtig von Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten getätigte Engagement im Bereich der Arbeitsförderung systematisch deskriptiv nach weitgehend einheitlicher Struktur von 'Steckbriefen' zu erfassen und auf diese Weise einen Überblick über den Umfang und die Prioritäten bisheriger und in naher Zukunft geplanter Aktivitäten zu erhalten. Die vorliegende Untersuchung stellt zum Stand September 2006 in dieser Form erstmalig Basismaterial für eine detailliertere, regionalspezifische Betrachtung kommunaler Arbeitsförderung in Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zur Verfügung. In der Gesamtsicht wird eine sich sukzessiv ausdifferenzierende Landschaft kommunaler arbeitsmarktpolitischer Prioritäten und Strukturen sichtbar. Deutlich werden so der in allen Kommunen umgesetzte Vorrang der Integration von ALG-II-Empfängern, aber auch ein differenzierter Umgang mit Angeboten öffentlich finanzierter Beschäftigung sowie unterschiedliche Prioritätensetzungen bei der Umsetzung des im Landesprogramm bisher im Rahmen einer Modellphase angebotenen 'Regionalbudgets'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jahresbericht 2006 für das SGB II-Benchmarking der Optionskommunen (2007)

    Abstract

    "Alle 69 Optionskommunen vergleichen sich in sieben Vergleichsringen seit 1.1.2006 anhand eines einheitlichen Kennzahlensets. Wie zu erwarten war, spiegeln sich die arbeitsmarktstrukturellen Rahmenbedingungen in den Kennzahlen wider. Insbesondere die ostdeutschen Optionskommunen verzeichnen deshalb strukturell andere Ergebnisse als die Mehrheit der westdeutschen Optionskommunen. Erste Wirkungszusammenhänge können auf aggregierter Ebene festgestellt werden. Allerdings gilt es hier noch eine gewisse Vorsicht walten zu lassen, da diese Zusammenhänge auf Grundlage der Daten von 2007 nochmals überprüft werden sollten. Aufgrund der Bezugsbasis aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fallen die Eingliederungsquoten, Aktivierungsquoten und Sanktionsquoten relativ niedrig aus, was aber der Vergleichbarkeit untereinander keinerlei Abbruch tut. In den Optionskommunen gehen rund 24 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Beschäftigung nach, deren Entgelt jedoch nicht ausreicht, den Hilfebezug zu beenden. Dieser Trend ist mit geringen Schwankungen flächendeckend festzustellen und beschränkt sich nicht auf strukturschwache Regionen. Die Optionskommunen werden sich auch 2007 einem Benchmarking unterziehen, wobei das Kennzahlenset nochmals überarbeitet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Optierende Kommune" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Erster Bericht (2007)

    Abstract

    "'Wer macht es besser, die ARGEn oder die zugelassenen kommunalen Träger? Und warum ist dies so?' Dies ist auf den Kern gebracht die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 der Evaluation nach § 6c SGB II. Mit diesem Bericht legt das Untersuchungsfeld 3 seinen ersten Jahresbericht vor. Der Hauptteil besteht aus einer gründlichen Darstellung der Ergebnisse der bislang durchgeführten Erhebungen. Dies ist eine wichtige Vorarbeit zur im Untersuchungsfeld 3 zu leistenden Wirkungs- und Effizienzanalyse der Modelle der Aufgabenwahrnehmung und der unterschiedlichen Organisationsformen im SGB II. Die Auswertung weist auf Unterschiede in der soziodemographischen Ausgangslage, im Aktivierungsprozess und Einsatz von Maßnahmen hin. Schlüsse auf Wirkungen und Effizienz der Modelle und Organisationsformen sind jedoch derzeit noch nicht möglich. Die eigentliche Kernfrage kann also erst nach Abschluss des Gesamtprojektes im Jahr 2008 beantwortet werden. Insgesamt gilt für die 154 Untersuchungsregionen, dass keine ausgeprägten Unterschiede in den Eigenschaften der Hilfebedürftigen zwischen den Modellen der Aufgabenwahrnehmung festzustellen sind. Die betrachteten ARGEn, zugelassenen kommunalen Träger und getrennte Aufgabenwahrnehmungen haben es jeweils mit ähnlichen Personengruppen zu tun und stehen vor vergleichbaren Herausforderungen. Damit ist ein wichtiges Ziel bei der Auswahl der Untersuchungen erreicht, nämlich Grundsicherungsstellen zu untersuchen, die hinsichtlich der Ausgangsbedingungen vergleichbar sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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