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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Kommunale Träger (Optionskommunen)"
  • Literaturhinweis

    Benchmarking der 69 Optionskommunen: Entwicklungen und Aktivitäten - Kommunal flankierende Leistungen. Berichtsjahr 2008 (2009)

    Abstract

    Seit Anfang 2006 haben sich die 69 Optionskommunen unter dem Motto 'Lernen von den Besten' in einem gemeinsamen Benchmarking-Prozess zusammengeschlossen, um die eigenen Leistungsprozesse und -strukturen miteinander zu vergleichen und voneinander zu lernen. Im Berichtsjahr 2008 wurden die kommunal flankierenden Leistungen als übergreifender Schwerpunkt gewählt. Ein weiterer Zweck des Benchmarking ist der Versuch, empirische Zusammenhänge verschiedener Schlüsselzahlen zu erkennen. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung in den Optionskommunen 2008, wie z.B. die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der erwerbstätigen Hilfebedürftigen und der Vermittlungsprozesse in den ersten Arbeitsmarkt. Anschließend werden die kommunal flankierenden Leistungen vorgestellt. Diese Leistungen dienen vor allem der sozialen Integration der Hilfebedürftigen, wie z.B. die Schuldnerberatung, die Betreuung minderjähriger Kinder oder die Suchtberatung. Die Bereitstellung dieser sozialen Leistungen ist Pflichtaufgabe der Kommunen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung" (2008)

    Baethge-Kinsky, Volker;

    Zitatform

    Baethge-Kinsky, Volker (2008): Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw? Kommentar zur BA-Studie "Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung". (MonApoli Monitor Arbeitsmarktpolitik), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    Mitte Juni stellte die Bundesagentur für Arbeit auf einer Pressekonferenz eine integrierte Auswertung von Grundsicherungs-, Arbeitslosen- und Beschäftigtenstatistik vor. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt nur bescheidene Erfolge bei der Integration Langzeitarbeitsloser aus dem SGB II zu beobachten sind und die Optionskommunen im Trägervergleich schlechter abschneiden als ARGEn und Arbeitsagenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung. Aufgrund von Kritik von Landkreistag und hessischem Sozialministerium werden Ergebnisse und Methoden einer Überprüfung unterworfen. Diese Prüfung kommt zu dem Schluss, dass der Blick in den Methodenbericht eine Reihe von Fragen aufwirft. Sie betreffen die Robustheit der Ergebnisse, die Repräsentativität der Stichprobe sowie Gültigkeit und Zuverlässigkeit der 'Übergangsgrate' als Indikator für Trägerleistung. Der Autor rät darüber nachzudenken, ob und inwieweit die Ergebnisse plausibel sind und wie man sie gegebenenfalls verifizieren oder falsifizieren kann. Eines scheint aus seiner Sicht allerdings gesichert: Die Daten mahnen zu großer Bescheidenheit bei der Formulierung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben für den Bereich des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht (2008)

    Boockmann, Bernhard;

    Zitatform

    (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 3: "Wirkungs- und Effizienzanalyse". Abschlussbericht. Mannheim u.a., 447 S.

    Abstract

    "Im SGB II ist in §6a die Experimentierklausel enthalten, durch die unterschiedliche Formen der Trägerschaft für einen befristeten Zeitraum im Wettbewerb zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kommunen erprobt werden. Das Zusammenspiel der SGB II-Träger ist in drei unterschiedlichen Modellen der Aufgabenwahrnehmung organisiert. Im Regelfall errichten die Träger auf örtlicher Ebene gemäß §44b Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung. In 19 Fällen kamen keine Verträge über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zustande, so dass es hier bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung (gAw) in den beiden Zuständigkeitsbereichen blieb. Darüber hinaus wurde kommunalen Trägern die Möglichkeit gegeben, zur Erprobung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eingliederung als Alternative zur Aufgabenwahrnehmung durch Agenturen für Arbeit und kommunale Träger auch in alleiniger Verantwortung als zugelassene kommunale Träger (zkT) durchzuführen. Im Wettbewerb sollen unterschiedliche Ansätze zur Eingliederung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit verglichen werden. Die Ergebnisse sollen so zu einer Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Nach §6c SGB II untersucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wahrnehmung der Aufgaben durch die unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung und berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2008. Die Evaluation durch das BMAS wurde in vier Untersuchungsfelder gegliedert. Das Untersuchungsfeld 3 hat zum Ziel, die Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf der Ebene der einzelnen Personen zu ermitteln und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu beurteilen. Das BMAS hat die Fragestellung des Untersuchungsfeldes 3 auf zwei Leitfragen zugespitzt: Wer kann es besser? Und warum ist das so? Maßstab für den Erfolg sind die Ziele des SGB II. Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen. Die Eingliederung in Arbeit soll die Hilfebedürftigkeit überwinden oder zumindest reduzieren. Darüber hinaus sollen die Leistungen der Grundsicherung dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 befunden, dass §44b SGB II über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und somit die ARGE als Modell der Aufgabenwahrnehmung für unzulässig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Auch nach dem ursprünglichen Forschungskonzept erschöpft sich die Aufgabe der Evaluation nicht in einem Leistungsvergleich zwischen ARGEn und zkT, sondern besteht vor allem in der Feststellung der Wirkungszusammenhänge zwischen Modellen der Aufgabenwahrnehmung, Organisationsformen, Strategien und Maßnahmen. Diese Frage hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht an Aktualität verloren. Ihre Klärung wird sogar noch wichtiger, weil der Gesetzgeber aufgefordert wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine neue verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung ist nach der Entscheidung des BVG neben den zugelassenen kommunalen Trägern das einzige verfassungskonforme Modell. Aufgrund der geringen Fallzahl in der Stichprobe (sechs Landkreise, ein Stadtkreis) können über die getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Evaluation keine Schätzergebnisse vorgelegt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht (2008)

    Büttner, Thiess; Strotmann, Harald; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Werding, Martin ; Hofmann, Herbert; Egger, Peter; Späth, Jochen ; Holzner, Christian; Munz, Sonja;

    Zitatform

    Büttner, Thiess, Peter Egger, Herbert Hofmann, Christian Holzner, Sonja Munz, Andrea Kirchmann, Martin Rosemann & Jochen Späth (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II Feld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Endbericht und Anhang zum Endbericht. München u.a., 292 S.; 258 S.

    Abstract

    Gegenstand der Evaluation der Experimentierklausel ist die mit Paragraph 6c SGB II geschaffene Option, dass Kreise und kreisfreie Städte die Trägerschaft für die Leistungen nach diesem Gesetz als zugelassene kommunale Träger allein übernehmen, statt zu diesem Zweck eine ARGE in gemeinsamer Trägerschaft mit der örtlichen Arbeitsagentur zu bilden. Im Untersuchungsfeld 4 (Makroanalyse und regionale Vergleiche) zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II werden die Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte untersucht. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern, zugespitzt in der Frage: ' Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage werden, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu die Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten untersucht, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können. Der Endbericht zu Untersuchungsfeld 4 der Paragraph 6c-Evaluation wird ergänzt durch einen Anhang-Band, der zahlreiche weitere Hintergrundinformationen, Daten und Materialien zu den regionalen Vergleichen und zur Makroanalyse enthält. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie den Anhang zum Bericht.
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II: vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht (2008)

    Dann, Sabine; Hamacher, Christine; Winterhager, Henrik; Wilke, Ralf; Kirchmann, Andrea; Rosemann, Martin; Klee, Günther; Strotmann, Harald; Kleimann, Rolf; Arntz, Melanie ;

    Zitatform

    Dann, Sabine, Christine Hamacher, Andrea Kirchmann, Günther Klee, Rolf Kleimann, Martin Rosemann, Melanie Arntz & Henrik Winterhager (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II. Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching. Endbericht. Tübingen u.a., 206 S.

    Abstract

    Die Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II verfolgte zwei Ziele: Zum einen sollte die Implementation und Durchführung des SGB II durch die Grundsicherungsstellen beobachtet und dokumentiert werden. Zum anderen galt es, die Wirkungen der Experimentierklausel zu analysieren und Wirkungszusammenhänge herauszuarbeiten. Untersuchungsfeld 1 hatte im Kontext des Forschungsverbunds der Paragraph 6c-SGB II-Forschung die Aufgabe, wesentliche konzeptionelle Grundlagen für den Forschungsverbund zu erarbeiten, die in die anderen Untersuchungsfelder einfließen und auf denen die anderen Untersuchungsfelder aufbauen sollten. Zum anderen fungierte Untersuchungsfeld 1 als zentraler Datenlieferant und Datenschnittstelle gegenüber der Bundesagentur für Arbeit für aggregierte Arbeitsmarktdaten für die anderen Forschungsfelder. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Nach einer Einleitung informiert Kapitel 2 in komprimierter Form über das Vorgehen und die wesentlichen Ergebnisse des Regionenmatching und der Stichprobenziehung als wichtige Vorarbeiten des Untersuchungsfeldes 1 für den Forschungsverbund. Der Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der Darstellung der dritten und letzten Welle der IAW-SGB II-Organisationserhebung und insbesondere auf der Darstellung der zentralen Ergebnisse der dritten Befragungswelle über die organisatorische Umsetzung des SGB II vor Ort in Kapitel 3. Kapitel 4 beschäftigt sich mit der Organisation der Kundenbetreuung. Es wird eine Organisationstypologie entwickelt, die drei Dimensionen der Organisation der Fallmanagements unterscheidet; zentrales Kriterium dabei ist, in welchem Maße wesentliche Aspekte des Leistungsprozesses integriert oder aber durch Spezialisten erbracht werden. Im Mittelpunkt stehen Kapitel 5 beschreibt die arbeitsmarktpolitischen Strategien sowie die Intensität und Ausgestaltung der Leistungserbringung in den Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung für die Jahre 2006 und 2007. Kapitel 6 erläutert Stand und Entwicklung der Datenlage für die § 6c SGB II-Begleitforschung. Kapitel 7 gibt abschließend einen Überblick über die zentralen Inhalte und ausgewählte Ergebnisse der vom IAW erstellten Quartalsberichte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Methodenbericht (2008)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2008): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Methodenbericht. Nürnberg, 44 S.

    Abstract

    Der Methodenbericht ergänzt den Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 'Grundsicherung in Deutschland. Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung' (s. hierzu die gesonderte Aufnahme unter diesem Titel). "Als Träger der Grundsicherung agieren Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn), zugelassene kommunale Träger (zkT) und Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung. Eine immer wieder aufgeworfene Fragestellung betrifft die vergleichende Darstellung von Eingliederungserfolgen der Arbeitslosen und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über die verschiedenen Trägerformen hinweg. Die im Rahmen der Grundsicherungs-Statistik jetzt erarbeiteten Daten ermöglichen solche Analysen, sie bedürften aber einer Reihe von zusätzlichen Maßnahmen, um zu zuverlässigen Deskriptionen zu gelangen. Als besonders aussagekräftig ist eine Ranganalyse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarktlagen anzusehen. Um Vergleichbarkeit zwischen den Trägern herzustellen, werden die Träger den zwölf IAB-Regionaltypen mit gleicher Arbeitsmarktlage zugeordnet. In jedem Regionaltyp werden die Träger nach ihren Übergangsraten aufsteigend gereiht und vier Quartile gebildet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV (2008)

    Kaps, Petra; Mosley, Hugh; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Kaps, Petra, Frank Oschmiansky & Hugh Mosley (2008): Experimenteller Wettbewerb: Evaluation zeigt problematische Strukturen bei Hartz IV. In: WZB-Mitteilungen H. 119, S. 35-37.

    Abstract

    "Die Hartz-Reformen werden von Beginn ihrer Umsetzung an wissenschaftlich evaluiert. Im Fall der Hartz-IV-Reformen lautete die Frage auch, welches der drei Modelle (Optionsmodell, ARGE, getrennte Trägerschaft), die sich aus einem politischen Kompromiss ergaben, bessere Resultate erbringt. Die Analyse zeigt, dass die Chancengleichheit zwischen den konkurrierenden Modellen nicht in vollem Umfang gegeben war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung: Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung. Quartalsbericht Februar 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die inhaltliche Besonderheit des vorliegenden Quartalsberichts besteht darin, dass erstmals das für den gesamten Forschungsverbund wichtige Thema der regionalen Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II im Vergleich der unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung beleuchtet werden kann. Bei der erstmaligen Betrachtung des Ausmaßes, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigung im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung wird ergänzend auch nach Typen des regionalen Arbeitsmarkthintergrunds vor Einführung des SGB II differenziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband: Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Tabellenband. Quartalsbericht August 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: "Deskriptive Analyse und Matching". Tübingen, 27 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des Paragraph 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 443 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Ausmaß, Struktur und der Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie Umfang der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die unbegründet gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II verstoßen haben, und b) Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf Dezember 2007, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von Dezember 2006 bis Dezember 2007. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband: Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Hilfebedürftigkeit und Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und regionalem Arbeitsmarkthintergrund zwischen März 2007 und März 2008. Tabellenband. Quartalsbericht Oktober 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften". Tübingen, 38 S.

    Abstract

    Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Die regelmäßige Quartalsberichterstattung verfolgt das Ziel, anhand ausgewählter Kennzahlen die Struktur und Entwicklung der regionalen Hilfebedürftigkeit sowie der regionalen Arbeitslosigkeit auf der Ebene der 439 Grundsicherungsstellen zu beschreiben und zu vergleichen. Der Quartalsbericht ist als Tabellenband konzipiert, in dem die aktuelle Entwicklung zentraler SGB II-Kenngrößen tabellarisch dargestellt wird. Der Bericht beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: a) Struktur und Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit sowie der Empfänger/innen der verschiedenen Arten von SGB II-Leistungen und b) Arbeitslosigkeit Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die tabellarischen Darstellungen beziehen sich aktuell auf März 2008, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von März 2007 bis März 2008. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Großbaustelle Arbeitsverwaltung: Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform (2008)

    Kißler, Leo; Greifenstein, Ralph; Wiechmann, Elke;

    Zitatform

    Kißler, Leo, Ralph Greifenstein & Elke Wiechmann (2008): Großbaustelle Arbeitsverwaltung. Arbeitsbedingungen und -beziehungen im Schatten der Arbeitsmarktreform. (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband 31), Berlin: Edition Sigma, 158 S.

    Abstract

    Die Veröffentlichung fragt nach den Folgen der Arbeitsmarktreformen für die Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung, nach ihren Arbeitsbedingungen und den Möglichkeiten ihrer Interessenvertretungen. Ob es sich um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 'regulären' Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) von Arbeitsagentur und Kommune handelt oder ob das Optionsmodell zum Zuge kommt, in allen Fällen haben sich die Bedingungen für die Mitarbeiter/innen in der Verwaltung gravierend verändert und die Herausforderungen für die Personalvertretungen erschwert. Dies wird anhand einer bundesweiten Befragung von Personalräten und von vier Fallstudien, die die Situation in je zwei ARGEn und Optionskommunen vertieft darstellen, illustriert. Die wesentlichen Ergebnisse von Befragung und Fallstudien werden zusammengefasst und aus den Defiziten und Schwachstellen der bisherigen Reformpraxis Perspektiven für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen in den Organisationen der Arbeitsverwaltungen erschlossen, mit dem Ziel Gestaltungsalternativen für die zukünftige Architektur sozialstaatlicher Einrichtungen auf dem Feld der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aufzuzeigen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Changes in the governance of employment services in Germany since 2003 (2008)

    Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina (2008): Changes in the governance of employment services in Germany since 2003. (IAB-Discussion Paper 10/2008), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der umfassenden arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen - der sogenannten Hartz-Reformen (2003-2005) - in Deutschland waren institutionelle Veränderungen der Governance der Arbeitsverwaltung. Insbesondere mit den Hartz-IV-Reformen von 2005 wurde das status- und erwerbsarbeitsorientierte soziale Sicherungssystem für einen größeren Teil der abhängigen Bevölkerung aufgegeben. Von nun an sollte an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ein großer Teil der Empfänger von bedarfsorientierten Unterstützungsleistungen aktiviert werden. Ähnlich wie in anderen Ländern besteht die Herausforderung für die öffentliche Arbeitsverwaltung und die sozialen Dienste in der gleichzeitigen Bereitstellung aktivierender und einkommenssichernder Maßnahmen mit dem Ziel, Beschäftigung zu erhöhen und Ausgrenzung zu vermeiden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, haben einige europäische Länder Kontaktstellen ('Single Gateways' und 'One-Stop-Shops') eingerichtet, in denen die Verwaltung unterschiedlicher einkommenssichernder Programme für Arbeitslose, Erwerbsunfähige und Sozialhilfeempfänger mit der Arbeitsverwaltung und sozialen Einrichtungen zusammengelegt werden. Die Veränderungen im Bereich der Arbeitsvermittlung in Deutschland gehen jedoch in eine andere Richtung. Anstatt eine einzige Kontaktstelle für alle arbeitslosen und inaktiven Personen im erwerbsfähigen Alter einzurichten, wurde ein zwei- oder sogar dreigliedriges System geschaffen: öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsagenturen für kurzzeitig Arbeitslose und gemeinsame Agenturen früherer lokaler Arbeitsagenturen und kommunaler Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für Empfänger der Grundsicherung. Als Resultat langwieriger Verhandlungen innerhalb des föderalen Systems führte diese neue Verwaltungsstruktur zu Governanceproblemen und behindert eine effektive Strategie der Aktivierung potenzieller Langzeitarbeitsloser. Der Beitrag unternimmt eine vorläufige Abschätzung der Auswirkungen der Veränderungen in der Governance der Arbeitsverwaltung und macht Vorschläge für zukünftige Regelungen, um kohärentere Aktivierungsstrategien für alle erwerbsfähige Empfänger einkommenssichernder Maßnahmen entwickeln zu können. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Das Hartz-IV-Experiment (2008)

    Mosley, Hugh;

    Zitatform

    Mosley, Hugh (2008): Das Hartz-IV-Experiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 88, H. 2, S. 90-94.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitsgemeinschaften nach Paragraph 44b SGB II für verfassungsrechtlich unzulässige Mischverwaltung erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2010 unter Berücksichtigung der 2008 vorzulegenden Evaluationsergebnisse zu den bisher konkurrierenden Aufgabenwahrnehmungsmodellen eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Zur Zeit werden drei Modelle praktiziert (ARGE, Optionskommunen und getrennte Trägerschaft). Der Beitrag erläutert kritisch die Problemstellen im Hartz-IV-Experiment und versucht eine Bestandsaufnahme auf Grund der bisherigen Erfahrungen im Hinblick darauf, welche Schlüsse daraus für die zukünftige Politikgestaltung zu ziehen sind. Die gesetzlichen Alternativen : a) Kommunalisierung der Verantwortung, b) vollständige Aufgabenübertragung auf die Bundesagentur für Arbeit und c) getrennte Trägerschaft mit separater Leistungsverantwortung von Kommunen und BA werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen analysiert. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass alle drei Modelle zwar "im Prinzip möglich", in der aktuellen Ausformung jedoch mit erheblichen Mängeln belastet sind, die im einzelnen dargestellt werden. "Politisch ist die getrennte Trägerschaft eventuell eine Notlösung, falls es weiterhin keine ausreichenden Mehrheiten für eine Kommunalisierung oder eine BA-Lösung geben sollte." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach: zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (2008)

    Mutius, Albert von;

    Zitatform

    Mutius, Albert von (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende unter einem Dach. Zur Strukturierung der SGB II-Verwaltung ohne Grundgesetzänderung. Rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten, erstattet im Auftrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Berlin, 112 S.

    Abstract

    "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund legt ein wissenschaftliches Gutachten zur neuen Form der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II vor. Das vom DStGB vorgeschlagene 'Zentrum für Arbeit' (ZfA)' wäre nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden. Das 'Zentrum für Arbeit (ZfA)' beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:
    - Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
    - Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
    - Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
    - Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
    - Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
    - Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
    - die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft": Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008 (2008)

    Reis, Claus; Ludwig, Monika; Christe, Gerhard; Steinwede, Jacob; Schröder, Helmut; Brand, Thorsten; Bertram, Bettina; Blum, Anja; Köppler, Winfried; Kaps, Petra; Wende, Lutz; Mosley, Hugh; Reinmüller, Ron; Hillebrand, Guido; Gründer, Stefan; Simma, Elmar; Reis, Laura; Schulte, Sylvia; Hobusch, Tina; Schiel, Stefan; Oschmiansky, Frank; Marwinski, Karen; Kolbe, Christian; Knerr, Petra; Ebach, Mareike; Drya, Susann; Vieth, Andrea; Cramer, Ralph;

    Zitatform

    Reis, Claus, Monika Ludwig, Christian Kolbe, Winfried Köppler, Tina Hobusch, Lutz Wende, Andrea Vieth, Ron Reinmüller, Laura Reis, Gerhard Christe, Helmut Schröder, Jacob Steinwede, Bettina Bertram, Thorsten Brand, Anja Blum, Ralph Cramer, Susann Drya, Petra Knerr, Karen Marwinski, Stefan Schiel, Sylvia Schulte, Elmar Simma, Guido Hillebrand, Hugh Mosley, Petra Kaps, Stefan Gründer, Frank Oschmiansky & Mareike Ebach (2008): Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "Zugelassener kommunaler Träger" und "Arbeitsgemeinschaft". Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht und Methodenanhang zum Abschlussbericht Mai 2008. Frankfurt am Main u.a., 367 S.; 221 S.

    Abstract

    Nach erheblichen politischen Differenzen über die Trägerschaft des SGB II wurde im parlamentarischen Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat mit dem SGB II auch eine 'Experimentierklausel' verabschiedet. Im Rahmen eines bis Ende 2010 befristeten Versuchs eröffnet dieser Passus 69 kommunalen Trägern die Option, als alleiniger Leistungsträger zu fungieren. Diese zugelassenen kommunalen Träger (zkT) führen neben den originären kommunalen Leistungen auch sämtliche anderen Leistungen nach dem SGB II durch. Der Versuch wird als Wettbewerb um die effektivste Form der Gestaltung von Eingliederungsleistungen verstanden. Der Bericht enthält die Ergebnisse der begleitenden Evaluation. Das Untersuchungsfeld 2 hatte den Auftrag, die Umsetzung des SGB II in der Praxis der regionalen SGB II-Einrichtungen zu untersuchen (Implementationsanalyse). Diese Untersuchung ist eingebettet in eine Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, in denen sich die Umsetzung der lokalen Träger bewegt (Governanceanalyse). Die Untersuchungsergebnisse werden in diesem Abschlussbericht vorgestellt. Die überregionalen Governancestrukturen wurden vergleichend für die drei existierenden Formen der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Dabei zeigt sich, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger und die ARGEn in wesentlichen Strukturmerkmalen unterscheiden: in den Aufsichtsregeln, bei der Verbindung von Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung für die jeweiligen Leistungen des Bundes und der Kommunen und in der Verbindlichkeit prozeduraler Verfahrens- und Organisationsvorgaben durch überregionale Akteure. Wie die Implementationsanalyse zeigt, wirken sich die unterschiedlichen Strukturmerkmale überregionaler Governance in erheblichem Maße auf die Steuerungsstrukturen und die Leistungserbringung in den SGB II-Einrichtungen aus. Dies gilt insbesondere für die Unterschiede im Hinblick auf die Einbindung in Systeme der Ziel- und Prozesssteuerung (Zielvereinbarungen, Übernahme von Verfahrensstandards, Statistik und Controlling), für die Leitungsstrukturen (Wahrnehmung von Dienst- und Fachaufsicht), die Einbindung in aufsichtsrechtliche Strukturen und die Nutzung von Angeboten der BA (z. B. Arbeitgeberservice). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (2008)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2008): KJC, gAW oder ZAG? - der politische Diskurs um die Neuorganisation der Betreuung der Empfänger von Hartz-IV-Leistungen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 57, H. 4, S. 463-470.

    Abstract

    "Wer soll zuständig sein für die rund 5,1 Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die nach dem Sozialgesetzbuch II Leistungen beziehen? Das wird heute wieder stark diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt und so einen politischen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Neuorganisation stehen muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Koordination statt Kooperation: neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (2008)

    Wahrendorf, Volker; Karmanski, Carsten;

    Zitatform

    Wahrendorf, Volker & Carsten Karmanski (2008): Koordination statt Kooperation. Neue Organisationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 17, H. 6, S. 281-285.

    Abstract

    "1. Die bundeseigene Verwaltung durch die Bundesagentur nach Art. 87 II GG wäre verfassungsrechtlich nicht unbedenklich. Der Bund könnte aber bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden nach Art. 87 III 2 GG errichten. 2. Eine Kommunalisierung könnte über die Länder verwirklicht werden, die jedoch von einer Übertragung auf die Kommunen absehen und andere Lösungen wählen könnten. 3. Die Experimentierklausel des § 6a SGB II kann über den Kreis der bisher 69 Optionskommunen hinaus erweitert werden. Eine flächendeckende Ausdehnung auf einen Großteil des Bundesgebiets scheitert aber faktisch an der Finanzverfassung. 4. Die Bundesagentur und die kommunalen Träger können nicht im 'Sinne eines kooperativen Jobcenters' zusammenwirken, sondern können ihr Vorgehen lediglich koordinieren. Bei der dualen Zuständigkeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung muss es daher stichwortartig heißen: 'Koordination statt Kooperation'. 5. Da die Bundesagentur und die kommunalen Träger einander weder über- noch nachgeordnet sind, kommen als Koordinationsmechanismen nur die Tatbestandswirkung und die Beteiligung an der Entscheidung im Einzelfall in Betracht. Tatbestandswirkung und Beteiligungsrechte müssen gesetzlich normiert werden. Unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung könnten die Grundsicherungsträger ihr Vorgehen schon jetzt so koordinieren, dass nur einer gegenüber dem Hilfebedürftigen auftritt, also nur ein Leistungsträger nach außen handelt. Allerdings muss für den Bürger verfahrensmäßig zum Ausdruck kommen, dass die Bundesagentur über die Regelleistung, die Kommunen über die Kosten der Unterkunft verbindlich entscheiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/11488 (18.12.2008)), 202 S.

    Abstract

    Dem BMAS wurde durch Paragraph 6c SGB II die Aufgabe übertragen, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Modelle der Aufgabenwahrnehmung in Hinblick auf die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beobachten, ihre Wirkungen zu analysieren und Ursachen für Unterschiede in der Leistungsfähigkeit herauszuarbeiten. Gegenstand der Wirkungsforschung zur Experimentierklausel ist der gesamte Aktivierungsprozess, mit dem die Ziele Integration in Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und soziale Stabilisierung verfolgt werden, d.h. die praktische Umsetzung der Experimentierklausel durch die Träger der Grundsicherung, insbesondere auch die organisatorische Struktur des Leistungserbringungsprozesses, die Governance sowie die Kombination von aktivierenden Maßnahmen, aber auch von Sanktionen. Der spezifische Fokus der Evaluation richtet sich auf die Kernfrage, welches der beiden Modelle der Aufgabenwahrnehmung (Arbeitsgemeinschaft oder zugelassene kommunale Träger) bei der Umsetzung des SGB II erfolgreicher ist und warum dies so ist. Der Bericht bietet eine zusammenfassende Darstellung über die Ergebnisse der im Forschungsverbund der Paragraph 6c SGB II-Evaluation durchgeführten Untersuchungen. Eingebettet werden die Ergebnisse in eine Darstellung der gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, die zum SGB II geführt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung zeigt der Bericht an vielen Stellen Möglichkeiten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ergebnisse der Evaluation können damit wichtige Inputs für den vom Gesetzgeber intendierten institutionellen Lernprozess darstellen. (IAB)

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    englische Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 77 S.

    Abstract

    Das Gutachten im Auftrag des Deutschen Landkreistages untersucht die Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Zuge des SGB II mit Hilfe einer vergleichenden Analyse von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften. Das Gutachten hat das Ziel, auf der Basis einer verwaltungswissenschaftlichen Betrachtung sowohl für die einzelnen Landkreise als auch auf Bundesebene Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dabei wird die grundlegende Trägerfrage ebenso beleuchtet wie Aspekte der jeweiligen Organisation vor Ort. Das Gutachten analysiert die durch das SGB II geschaffenen Strukturen und deren Auswirkungen auf die konkrete Umsetzung der Reform und formuliert Vorschläge für funktionstüchtigere und effizientere Verwaltungsstrukturen. Die Befragung von Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften ergab, dass sich alle Kommunen erneut für die Option entscheiden würden, während nur 44 Prozent der Arbeitsgemeinschaften nochmals für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung votieren würden. Nach Meinung des Autors belegt gerade das differenzierte Wahlverhalten der Kreise bei einer erneuten Optionsmöglichkeit, dass es vor allem um die dezentralen Entscheidungsspielräume und eine erweiterte Kooperationsfreiheit geht. Insofern erscheint es aus seiner Sicht völlig ausreichend, eine vollständige und dauerhafte Option zu gestatten und die ARGEn im SGB II nicht mehr als verbindliche Organisationsform auszuweisen. Damit würde eine ohnehin unter rechtssystematischen Gesichtspunkten wenig überzeugende Verfassungsänderung obsolet und ließe sich der im Ergebnis positive Modellwettbewerb fortschreiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung in Deutschland: Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung. Grafikanhang (2008)

    Abstract

    Die Broschüre enthält den Grafikanhang zum BA-Bericht "Grundsicherung in Deutschland" (s. gesonderte Aufnahme). (IAB)

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