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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, Hinzuverdienstregelung"
  • Literaturhinweis

    Hinzuverdienste nach § 30 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2975) (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2006): Hinzuverdienste nach § 30 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 16/2975). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3245 (06.11.2006)), 8 S.

    Abstract

    'Der Sachverständigenrat hat zur Neuordnung des Niedriglohnbereichs ein Sondergutachten für die Bundesregierung vorgelegt, in dem er anregt, die bestehenden Regelungen zu den Absetzbeträgen nach Paragraph 11 SGB II und zum Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach Paragraph 30 SGB II zu verändern. Der Vorschlag sieht eine Geringfügigkeitsschwelle für den Hinzuverdienst von 200 Euro Bruttoeinkommen vor, bis zu der das Erwerbseinkommen voll angerechnet werden soll. Dafür soll der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit für das übersteigende Einkommen in einem Bereich zwischen 200 und 800 Euro auf 50 Prozent erhöht werden, allerdings bei Absenkung der Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige um 30 Prozent.' Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zielt auf die Umsetzung dieser Vorschläge. Die Bundesregierung antwortet, sie habe zu diesen Fragen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und dass der Vorschlag des Sachverständigenrats, aber auch Vorschläge anderer Experten, erörtert und geprüft würden. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales werde auf der Grundlage dieser Prüfung gegebenenfalls eine Änderung der genannten Regelungen vorschlagen. Die Bundesregierung sehe wie der Sachverständigenrat die Notwendigkeit, die Regelung zum Freibetrag bei Erwerbstätigkeit stärker auf die Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung auszurichten. Hierzu prüfe sie zurzeit verschiedene Möglichkeiten. In weiteren Fragen wird auf statistische Angaben zum Haushaltseinkommen von Bedarfsgemeinschaften eingegangen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell: Expertise (2006)

    Abstract

    Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein Kombilohnmodell sicherstellen, dass mehr Menschen als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung zu niedrigem Einkommen geboten wird, ohne dass die Löhne in den Bereich der Sittenwidrigkeit gedrückt werden. Der Sachverständigenrat kommt mit der Analyse dem Auftrag nach, eine Expertise zu dieser Thematik zu erstellen. In Deutschland arbeitet etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Ein auf die Probleme des deutschen Arbeitsmarkts zugeschnittener Kombilohn muss als doppelte Zielsetzung a) die Stimulierung der Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie b) eine Sicherung des Mindesteinkommens miteinander vereinbaren. Die Kriterien, an denen sich der Reformvorschlag des Sachverständigenrates orientiert, werden erläutert. Darauf aufbauend wird ein aus drei Modulen bestehender Reformvorschlag entwickelt. Modul 1: Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten; Modul 2: Absenkung des Regelsatzes für erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft und gleichzeitig Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für am ersten Arbeitsmarkt erzielte Erwerbseinkommen; Modul 3: Reform von Minijobs und Midijobs. Die Berechnungen eines mikroökonomischen Simulationsmodells zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte kommen zu dem Schluss, dass die Absenkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein muss, wenn man mit einem Kombilohnmodell die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern will. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten (2006)

    Abstract

    "Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Außerdem werden im Kapitel 'Fragen und Antworten' die wichtigsten Fragestellungen aufgegriffen. Beispielrechnungen ermöglichen einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Der Text des Sozialgesetzbuches II ist vollständig abgedruckt und beinhaltet bereits die Regelungen, die zum 01.01.2007 in Kraft treten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - eine vertane Chance nutzen (2005)

    Berthold, Norbert; Berchem, Sascha von;

    Zitatform

    Berthold, Norbert & Sascha von Berchem (2005): Hartz IV - eine vertane Chance nutzen. (Universität Würzburg, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsordnung und Sozialpolitik. Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge 79), Würzburg, 33 S.

    Abstract

    Der Beitrag befasst sich mit der Reform der Arbeitslosenversicherung und des staatlich garantierte Existenzminimums. "Die rechtlich-institutionelle Ausgestaltung der Sozialhilfe der Vergangenheit war alles andere als effizient. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) im Rahmen von Hartz IV kann aus vielen Gründen jedoch ebenso wenig überzeugen. ... Aus ordnungspolitischer Perspektive stellt sich insbesondere die Frage, ob nicht eine günstige Gelegenheit ausgelassen wurde, entscheidende Kompetenzen an die dezentrale, kommunale Ebene abzugeben, um auf diese Weise innovative und spezifische Lösungsansätze zu provozieren." Folgende Elemente einer grundsätzlichen Neuausrichtung werden vorgeschlagen: a) Verringerung der Transferentzugsraten bei Hinzuverdienst, b) Absenkung der Regelleistungen für arbeitsfähige Transferempfänger, c) Verstärkte Gewährung von Transfers "in kind", d) Reziprozität von Leistung und Gegenleistung. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? (2005)

    Boss, Alfred; Elendner, Thomas;

    Zitatform

    Boss, Alfred & Thomas Elendner (2005): Verstärkte Arbeitsanreize durch das Arbeitslosengeld II? In: Die Weltwirtschaft H. 2, S. 168-196.

    Abstract

    Die Arbeitsanreize für verschiedene Gruppen der Beschäftigten werden analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Auswirkungen der Hartz-Reform auf die Arbeitsanreize gerichtet. Der Beitrag zeigt auf, dass die Grenzsteuersätze (explizit und implizit) für die meisten Beschäftigten hoch bleiben. Es wird gefolgert, dass Beschäftigung durch den Teil der Reform, der die Arbeitsanreize stärken sollte, nur wenig angeregt wird. Andere Elemente der Hartz-Reform werden nur angeschnitten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II: Erschweren "Zusatzjobs" die Aufnahme einer regulären Beschäftigung?: das Gesamteinkommen von ALG II-Empfängern in einer Arbeitsgelegenheit bewegt sich nahe der Niedriglohnschwelle (2005)

    Cichorek, Anne; Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Erschweren "Zusatzjobs" die Aufnahme einer regulären Beschäftigung? Das Gesamteinkommen von ALG II-Empfängern in einer Arbeitsgelegenheit bewegt sich nahe der Niedriglohnschwelle. (IAB-Kurzbericht 08/2005), Nürnberg, 4 S.

    Abstract

    "Befristete Arbeitsgelegenheiten können dazu dienen, Langzeitarbeitslose wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und ihre Verfügbarkeit zu prüfen. Bei breitem Einsatz besteht jedoch die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung. Dies gilt besonders, wenn die Maßnahmen lang und die Stunden-Vergütungen niedrig sind. Hohe Vergütungen könnten aber für die Teilnehmer 'Einsperreffekte' hervorrufen. Bei Maßnahmeteilnehmern aus Mehrpersonenhaushalten könnten die Leistungen so weit über dem sonst erzielbaren Einkommen liegen, dass sie zu einer Hürde für die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt werden.Beispielrechnungen zeigen, dass Haushalte mit ALG II plus Mehraufwandsentschädigung je nach Größe ein verfügbares Einkommen von 850 EURO bis gut 2000 EURO erreichen können. Um dieses Nettoeinkommen auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erzielen, müssten Bruttostundenlöhne von 6 EURO bis 11 EURO erreicht werden. Damit bewegen sich die äquivalenten Marktlöhne im Großen und Ganzen auf Niedriglohnniveau. Eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt würde gegenüber den Arbeitsgelegenheiten deutlich an Attraktivität gewinnen, wenn die Hinzuverdienstregelungen - wie im Jobgipfel-Kompromiss - großzügiger gestaltet würden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant: neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen (2005)

    Cichorek, Anne; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant. Neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen. (IAB-Kurzbericht 07/2005), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Die Möglichkeiten zum anrechnungsfreien Hinzuverdienen entscheiden mit darüber, wie weit sich die Suche nach einer regulären Beschäftigung für ALG II-Empfänger lohnt. Die Regelungen im SGB II führen gegenüber den alten Bestimmungen zu merklichen Verschlechterungen bei der Anrechnung niedriger Einkommen. Der Jobgipfel-Kompromiss würde die Anreize zur Beschäftigungsaufnahme im niedrigen Einkommensbereich wieder leicht erhöhen. Dies erscheint sinnvoll, denn für viele Langzeitarbeitslose dürfte der Sprung von der Transferleistung direkt in sozialversicherungspfl ichtige Vollzeitbeschäftigung zunächst zu groß sein. Ein Mini-Job kann den Einstieg erleichtern. Dann sollte aber ein auf Dauer Existenz sicherndes Einkommen angestrebt werden. Eine Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens ist aus Anreizgründen überlegenswert, würde aber zu massiven Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen, wenn nicht gleichzeitig die Transferleistungen reduziert würden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma sind befristete Zuschüsse. So könnte ein Einstiegsgeld für Hilfeempfänger, die erwerbstätig werden, sinnvoll sein - wenn sie sich dann durch Einkommenssteigerungen dauerhaft vom Transferbezug befreien können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II: was wird sich ändern? (2005)

    Grundig, Beate;

    Zitatform

    Grundig, Beate (2005): Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II. Was wird sich ändern? In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 12, H. 4, S. 26-29.

    Abstract

    "In dem Beitrag werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II genauer vorgestellt. Da sich die derzeit geltenden Regeln zum Hinzuverdienst im Herbst dieses Jahres ändern, werden diese Änderungen und deren Auswirkungen in diesem Beitrag ebenfalls analysiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV (2005)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2005): Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 9, S. 220-226.

    Abstract

    "Um höhere Arbeitsanreize für Hilfeempfänger zu schaffen, wurden bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II durch das Hartz IV-Gesetz auch die Anrechnungsregeln für Erwerbseinkommen verändert. Während dieses Ziel für weite Einkommensbereiche erfüllt wird und sich Mehrarbeit lohnt, entstehen entgegen der ursprünglichen Intention vor allem bei großen Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig Einkommensbereiche, in denen der durch zusätzliche Arbeitsanstrengungen beim Hilfeempfänger verbleibende Zuverdienst gleich bleibt oder sogar fällt. Der ebenfalls im Zuge der Hartz-Reform eingeführte Kinderzuschlag, der eigentlich die Arbeitsanreize für Familien erhöhen soll, verschärft die negativen Wirkungen sogar noch. Dieser Artikel stellt die Freibetragsregeln des neuen Arbeitslosengelds II dar und analysiert Reformvorschläge, die die Regelungen transparenter machen und das Problem fallender Zuverdienste vermeiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Anrechnung auf Erwerbseinkommen beim Arbeitslosengeld II (2005)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2005): Anrechnung auf Erwerbseinkommen beim Arbeitslosengeld II. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 3, S. 166-172.

    Abstract

    Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II werden auch die Anrechnungsregeln für Erwerbseinkommen verändert, um höhere Arbeitsanreize für Hilfeempfänger zu schaffen. Der Beitrag skizziert rückblickend, wie der Zuverdienst im Sozialhilfegesetz geregelt war und vergleicht diese Regelung mit der Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II. Es wird der Frage nachgegangen, welche Folgen die Regelungen zum Arbeitslosengeld II für die Transferentzugsrate haben und wie die Freibetragsregelung modifiziert werden kann. Da die Verbindung zwischen Brutttolohnintervallen und Nettolohnfreibeträgen bei der Berechnung der Freibeträge nicht nur umständlich ist, sondern auch für unerwünschte Effekte im Einkommensverlauf führt, wird vorgeschlagen, die Bruttolohngrenze durch Nettolohngrenzen zu ersetzen. Als Richtwert für die neuen Nettogrenzen soll gelten, dass sie möglichst den bereinigten Nettolöhnen entsprechen, die bei den bisherigen Bruttolohngrenzen entstehen. Hierdurch würden die ursprünglich beabsichtigten Arbeitsanreize bewahrt, die Berechnung des Freibetrags würde transparenter und die "übervolle" Anrechnung von Erwerbseinkommen würde vermieden. "Statt durch weniger Arbeit mehr Zuverdienst zuzulassen, sollte man durch weniger komplizierte Regeln mehr Transparenz und mehr Anreize schaffen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose? (2005)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Hartz IV. Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose? In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 16, S. 10-17.

    Abstract

    "Hartz IV komplettiert die Arbeitsmarktreformen und setzt seinen Schwerpunkt bei der Aktivierung der Langzeitarbeitslosen. Es wird gefragt, ob die einzelnen Elemente des Gesetzes dazu geeignet sind, deren Beschäftigungschancen zu erhöhen und einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: geht die Reform zu weit oder noch nicht weit genug? (2005)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2005): Hartz IV. Geht die Reform zu weit oder noch nicht weit genug? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 7, S. 411-417.

    Abstract

    Ein halbes Jahr nach Einführung der Hartz IV-Reformen werden angesichts von Umsetzungsproblemen und nicht erfüllten Beschäftigungserwartungen erste Änderungen diskutiert. Der Aufsatz geht den Fragen nach, wie Hartz IV reformiert werden soll und ob eine grundlegend andere Arbeitsmarktpolitik zum Abbau der Arbeitslosigkeit notwendig ist. Zunächst werden die Gründe dargelegt, warum mehr Personen als geschätzt in den Geltungsbereich des SGB II geraten sind, um dann die Wirkungen der weniger großzügigen Transferleistungen zu analysieren. Es folgt eine Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten sowie des Einsatzes befristeter Arbeitsgelegenheiten. Hier wird für Behutsamkeit und strikte Evaluation plädiert. Organisatorische Probleme vor allem bei der Implementierung der Arbeitsgemeinschaften werden erläutert. Fazit: Die vollzogene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird als Schritt in die richtige Richtung gewertet, im administrativen Bereich wird jedoch Nachsteuerungsbedarf eingeräumt. Gleichzeitig wird vor zu hohen Erwartungen an die Beschäftigungswirksamkeit einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wird gewarnt. 'Generell ist zu erwarten, dass sich Veränderungen der Transfersysteme besonders im Verbund mit einem breiteren, sozialpolitischen Reformansatz positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken'. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes für bessere Hinzuverdienste bei Arbeitslosen: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (2005)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2005): Entwurf eines Gesetzes für bessere Hinzuverdienste bei Arbeitslosen. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5105 (15.03.2005)), 4 S.

    Abstract

    Angesichts von 5,2 Millionen Arbeitslosen im Februar 2005, mangelnder Beschäftigungsimpulse und weiterhin geringen Wirtschaftswachstums ist insbesondere die Situation von Langzeitarbeitslosen, die Arbeitslosengeld II beziehen, prekär. Die bestehenden Hinzuverdienstregelungen sind gerade im Bereich bis 400 Euro wenig attraktiv. Vielfach ist eine Beschäftigung als 1-Euro-Jobber, also im zweiten Arbeitsmarkt, lukrativer. Diese Arbeitsgelegenheiten wiederum gefährden Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund plädieren die Abgeordneten in ihrem Gesetzentwurf dafür, dass die unter Hartz IV getroffene Regelung der Hinzuverdienste höhere und nicht mehr nur geringe Hinzuverdienste belohnen und damit eine arbeitsmarktpolitische Anreizwirkung entfalten soll. Die Regelung des Paragraphen 11 Abs. 2 SGB II soll dahingehend geändert werden, dass für Hinzuverdienste bis 400 Euro brutto eine Pauschale von 100 Euro eingeführt wird, die die bisherige Regelung insoweit ersetzt. Für darüber hinaus gehendes Einkommen ergeben sich keine Änderungen. Die Regelung des Paragraphen 30 SGB II soll dahin gehend ergänzt werden, dass der Freibetrag in Höhe von 30 von Hundert auf das bereinigte Nettoeinkommen auch schon für Beträge bis 400 Euro gilt. Die Verfasser sehen in ihrem Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Einnahmenerhöhung der Sozialversicherungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 15/5446) "Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)" (2005)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (2005): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 15/5446) "Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)". (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5607 (01.06.2005)), 8 S.

    Abstract

    Die geltende Regelung der Freibeträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird teilweise als wenig transparent und nicht ausreichend zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit empfunden. Fehlanreize wirken auch im oberen (bedarfsdeckenden) Einkommensbereich. Aufgrund des Berichts des Abgeordneten Klaus Brandner empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit die Annahme des Gesetzentwurfs zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP. Dieser Gesetzentwurf sieht höhere Freibeträge in allen Einkommensbereichen, eine vereinfachte Lösung für die Einkommensanrechnung und die Schaffung von Anreizen durch Modifikation des Einstiegsgeldes im oberen Einkommensbereich vor. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? (2004)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2004): Was bringt Hartz IV für den Arbeitsmarkt? In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 58, H. 9/10, S. 9-23.

    Abstract

    "Das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV') setzt vorrangig auf die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen durch eine Kombination von fordernden und fördernden Elementen. Der Beitrag analysiert, inwieweit die neuen Maßnahmen die Beschäftigungschancen dieses Personenkreises erhöhen und ob die konsequente Aktivierung eine Begrenzung der Arbeitsförderungsleistungen auf solche Personen ermöglicht, die tatsächlich ein Beschäftigungsproblem haben. Abschließend werden die gesamtwirtschaftlichen und verteilungspolitischen Implikationen der neuen Regelungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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