Springe zum Inhalt

Dossier

Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt

Auf der Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung verlassen viele Menschen ihr Heimatland und suchen Schutz und neue Perspektiven in Deutschland und beantragen Asyl. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird häufig als Schlüssel für die gesellschaftliche Integration der Fluchtmigrantinnen und -migranten gesehen. Welche Qualifikationen bringen die Menschen mit, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind hilfreich? Wie gehen die einzelnen Bundesländer damit um, welche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die Sozialsysteme sind zu erwarten, wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Dieses Themendossier stellt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema zusammen und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Informationen sowie zu Positionen der politischen Akteure.
Literatur zur besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im Themendossier Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration in Deutschland

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Literatur und Forschung aus dem IAB"
  • Literaturhinweis

    Flüchtlingsmonitoring: Endbericht (2019)

    Brenzel, Hanna; Brücker, Herbert ; Fendel, Tanja ; Jaschke, Philipp ; Vallizadeh, Ehsan ; Guichard, Lucas; Olbrich, Lukas ; Trübswetter, Parvati; Kosyakova, Yuliya ; Keita, Sekou ;

    Zitatform

    Brenzel, Hanna, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Lucas Guichard, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Yuliya Kosyakova, Lukas Olbrich, Parvati Trübswetter & Ehsan Vallizadeh (2019): Flüchtlingsmonitoring: Endbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 528), Berlin, 119 S.

    Abstract

    "Der hohe Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland in den letzten Jahren hat Politik und Gesellschaft vor die Herausforderung gestellt, eine effektive Integrationspolitik mit begrenzten Informationen zu fördern. Die vorliegende Untersuchung zielt darauf ab, anhand fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Debatte und Entscheidungsfindung beizutragen.
    Hierfür wird auf die repräsentative IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten zurückgegriffen, die 2016 und 2017 erhoben wurde und die in Kapitel 1 genauer vorgestellt wird.
    In Kapitel 2 werden zunächst die Situation der Geflüchteten in den Herkunftsländern, ihre Entscheidung die Heimat zu verlassen und nach Deutschland zu fliehen, sowie die Dauer und Kosten der Flucht analysiert.
    Das dritte Kapitel untersucht bestehende Unterschiede zwischen den Persönlichkeitsmerkmalen von Geflüchteten und der Bevölkerung in Deutschland ohne und mit Migrationshintergrund.
    Anschließend werden in Kapitel 4 die Fertigkeiten, Kompetenzen und Arbeitsmarkterfahrung präsentiert, die die Geflüchteten nach Deutschland mitbringen und weiterhin untersucht, inwieweit die Geflüchteten ihre mitgebrachten beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.
    Kapitel 5 erörtert den Fortschritt der Deutschsprachkompetenzen der Geflüchteten sowie dessen Determinanten.
    Werte und Einstellungen, soziale Kontakte sowie Diskriminierungserfahrungen der Geflüchteten werden in Kapitel 6 behandelt. Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten in Deutschland ist zentrales Thema des Abschlusskapitels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Längere Asylverfahren verzögern Integration und Spracherwerb (2019)

    Brenzel, Hanna; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Brenzel, Hanna & Yuliya Kosyakova (2019): Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Längere Asylverfahren verzögern Integration und Spracherwerb. (IAB-Kurzbericht 06/2019), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Ob beziehungsweise wie die Dauer des Asylverfahrens und der aktuelle Asylstatus die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten beeinflussen, wird in diesem Kurzbericht untersucht. Vor allem von rechtlichen Beschränkungen der Beschäftigungsmöglichkeiten während des Verfahrens würde man wohl negative Effekte erwarten. Neben diesen direkten Effekten auf die Arbeitsmarktintegration wirken aber auch indirekte Effekte, beispielsweise durch Investitionen in die deutsche Sprache, die hier auch analysiert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Integrating refugees and asylum seekers into the German economy and society: empirical evidence and policy objectives (2019)

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Yuliya Kosyakova (2019): Integrating refugees and asylum seekers into the German economy and society: empirical evidence and policy objectives. Washington, DC: Migration Policy Institute, 31 S.

    Abstract

    "Germany has become a top destination for asylum seekers in the European Union, receiving around half of the 3.1 million asylum applications submitted between 2015 and 2017. The number of people in Germany with a 'refugee background' - those with pending, approved, or denied asylum applications, as well as those who receive subsidiary protection, protection against deportation, or so-called tolerated status - has more than doubled, from 744,000 at the end of 2014 to 1.8 million in December 2018. In response, German policymakers have adopted a variety of strategies to support the integration of newcomers - an effort that is of crucial importance to both refugees and the broader society. This report analyzes how refugees who arrived in Germany between 2013 and 2016 are faring, in terms of both economic and social integration. Based on that analysis, the authors find that the policy changes to date have had somewhat ambiguous implications for integration. To provide insights into the integration process, the report analyzes a new dataset derived from a survey conducted by the German Institute for Employment Research (IAB), the German Federal Office for Migration and Refugees (BAMF), and the Socioeconomic Panel at the German Institute for Economic Research (SOEP). Among its key findings are that, despite heightened exposure to traumatic events and uneven levels of education, recently arrived refugees are finding their footing in the German labor market more quickly than previous cohorts. However, their average monthly earnings remain below those of both other immigrants and of German natives. The labor market outcomes of refugee women were also worse than those of men, suggesting that more could be done to expand the availability and uptake of tailored integration programs." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Trübswetter, Parvati; Schuß, Eric ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Eric Schuß & Parvati Trübswetter (2019): Zur Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 19/2019), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung (2019)

    Brücker, Herbert ; Kröger, Hannes; Pietrantuono, Giuseppe; Croisier, Johannes; Rother, Nina ; Kosyakova, Yuliya ; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother & Jürgen Schupp (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. (BAMF-Kurzanalyse 2019,01), Nürnberg, 19 S.

    Abstract

    "Die Migration von Schutzsuchenden nach Deutschland steht nach wie vor im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatten. Die zweite Welle einer Längsschnittbefragung von Geflüchteten zeigt, dass es deutliche Integrationsfortschritte gibt, obwohl die Geflüchteten beim Zuzug zum Teil ungünstige Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit und Bildungsniveau mitbringen. So haben sich ihre Deutschkenntnisse im Vergleich zum Vorjahr verbessert und ihre Beteiligung am Erwerbsleben sowie an Bildung und Ausbildung ist gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Kosyakova, Yuliya ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung (2019)

    Brücker, Herbert ; Kosyakova, Yuliya ; Pietrantuono, Giuseppe; Kröger, Hannes; Croisier, Johannes; Rother, Nina ; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother & Jürgen Schupp (2019): Zweite Welle der IAB-BAMF-SOEP-Befragung: Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäftigung. (IAB-Kurzbericht 03/2019 (de)), 16 S.

    Abstract

    "Die Migration von Schutzsuchenden nach Deutschland steht nach wie vor im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Debatten. Die zweite Welle einer Längsschnittbefragung von Geflüchteten zeigt, dass es deutliche Integrationsfortschritte gibt, obwohl die Geflüchteten beim Zuzug zum Teil ungünstige Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit und Bildungsniveau mitbringen. So haben sich ihre Deutschkenntnisse 2017 im Vergleich zum Vorjahr verbessert und ihre Beteiligung am Erwerbsleben sowie an Bildung und Ausbildung ist gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Kosyakova, Yuliya ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Second wave of the IAB-BAMF-SOEP Survey: Language skills and employment rate of refugees improving with time (2019)

    Brücker, Herbert ; Schupp, Jürgen ; Croisier, Johannes; Rother, Nina ; Pietrantuono, Giuseppe; Kröger, Hannes; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Johannes Croisier, Yuliya Kosyakova, Hannes Kröger, Giuseppe Pietrantuono, Nina Rother & Jürgen Schupp (2019): Second wave of the IAB-BAMF-SOEP Survey: Language skills and employment rate of refugees improving with time. (IAB-Kurzbericht 03/2019 (en)), Nürnberg, 15 S.

    Abstract

    "Asylum seekers migrating to Germany remains a hotly debated topic. The second wave of a longitudinal survey of refugees shows that their integration has progressed significantly, even though some refugees came to Germany in poor health with little formal education. Compared to the previous year, in 2017 refugees' German skills have improved, as have their participation rates in the workforce, education, and training." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Kosyakova, Yuliya ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zuwanderung und Asyl, Integrationsfähigkeit und Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Stellungnahme (zum Antrag der AfD-Fraktion vom 4.12.2018) bei der öffentlichen Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22.3.2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Sekou Keita (2019): Zuwanderung und Asyl, Integrationsfähigkeit und Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Stellungnahme (zum Antrag der AfD-Fraktion vom 4.12.2018) bei der öffentlichen Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22.3.2019. (IAB-Stellungnahme 03/2019), Nürnberg, 18 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme befasst sich - im Rahmen der Anhörung des Integrationsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 22. März 2019 - mit dem Antrag der AfD-Fraktion vom 4. Dezember 2018 'Zuwanderung und Asyl sind grundsätzlich voneinander zu trennen. Die Landesregierung muss sich auf allen Ebenen ausschließlich für eine qualifizierte Zuwanderung einsetzen'. Der Antrag der AfD-Fraktion spricht den meisten Geflüchteten in Deutschland die Fähigkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt ab und fordert die Trennung von Asyl und Zuwanderung. Zahlreiche Aussagen im Antrag der AfD-Fraktion zum Analphabetismus, zu den Sprachkenntnissen und der Bildung der Geflüchteten entsprechen allerdings nicht dem Stand der vorliegenden Erkenntnisse. Auch gehen inzwischen mehr als ein Drittel der Geflüchteten einer Beschäftigung nach, davon gut die Hälfte als Fachkräfte, Experten oder Spezialisten. Die geforderte Trennung der Aufenthaltszwecke von Schutzbedürftigen und anderen Migrantengruppen ist geltendes Recht und wird auch durch den Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht in Frage gestellt. Schließlich legt der Antrag der AfD-Fraktion nahe, dass die große Mehrheit der Geflüchteten keine legitimen Schutzansprüche geltend machen könne. Auch dies trifft nicht zu, zwei Drittel der Personen mit Fluchthintergrund haben einen anerkannten Schutzstatus, ein weiteres Fünftel befindet sich noch in den Asylverfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Schuß, Eric ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Eric Schuß (2019): Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 10/2019), Nürnberg, 18 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Mit dem Ziel der Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird der berechtigte Personenkreis zur allgemeinen Förderung der Berufsausbildung und -vorbereitung als auch für frühzeitige Sprachförderung erweitert. Diese Ansätze sind aus Sicht der Arbeitsmarkt- und Integrationsforschung sinnvoll, weil sie die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen. Zunächst wird mit dem neuen Gesetz grundsätzlich der Zugang zu verschiedenen Fördermaßnahmen zur Vermittlung, Förderung von Berufsausbildung und -vorbereitung sowie Ausbildungsvorbereitung des SGB III für EU- und Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis geöffnet. Hierdurch entfallen komplizierte, an verschiedenen Stellen des Gesetzestextes formulierte Zugangsbeschränkungen. Hürden für Personen mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen werden zwar beibehalten, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung der Regelungen jedoch unmittelbar bei den entsprechenden Förderinstrumenten geregelt. Aus Sicht des IAB verfolgt die Bundesregierung mit der Öffnung von Fördermaßnahmen grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz, der die Integrationschancen erhöht. Auf die Beibehaltung von Wartezeiten und den Ausschluss von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern hätte jedoch verzichtet werden können. Des Weiteren ermöglicht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen für weitere Personengruppen. So war die Teilnahme bisher Gestatteten (im Asylverfahren) nur aus Ländern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zwar wird nach wie vor kein Rechtsanspruch auf Teilnahme gewährt, jedoch können nun auch Personen aus Ländern 'ohne gute Bleibeperspektive' im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden, sofern sie sich bereits für mindestens neun Monate in Deutschland aufhalten und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieser Schritt ist sinnvoll, da Integration entscheidend vom (frühzeitigen) Spracherwerb abhängt. Insbesondere Schutzsuchende, die aufgrund von Krieg und Verfolgung meist unvorbereitet migrieren, bringen vergleichsweise geringe Sprachkenntnisse mit nach Deutschland. Aus diesem Grund wäre ein Verzicht auf die neunmonatige Wartezeit sowie die Einbeziehung von Personen aus sicheren Herkunftsländern zu bevorzugen. Hierdurch würde sowohl Personen, die in vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsdauer aufweisen, eine frühe Integrationsperspektive eröffnet als auch die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte in Deutschland voraussichtlich entlastet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ;

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Sekou Keita & Ehsan Vallizadeh (2019): Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 09/2019), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 3.6.2019. Sie befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher mehrere Änderungsvorgänge der bestehenden Rechtsgrundlage zur Leistungsberechtigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen durchführt. Das übergreifende Ziel des Gesetzentwurfs ist die Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland. Die Änderungsvorgänge können im Wesentlichen in drei Punkten zusammengefasst werden. Erstens, soll die Rückabwicklung von Leistungsansprüchen für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, deren Asylanträge zwar anerkannt wurden, aber noch angefochten werden können, vermieden werden. Diese Änderung ist sinnvoll, da sie die Rechtssicherheit für die Leistungsberechtigten erhöht. Zweitens, wird eine Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die sich in förderfähiger Bildung oder Ausbildung befinden, deren Förderanspruch aber bei einer 15-monatigen Aufenthaltsdauer durch den Übergang vom Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Zwölften Sozialgesetzbuch entsteht. So soll vermieden werden, dass Ausbildungsmaßnahmen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhalts abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Diese Änderung ist ebenfalls sinnvoll, da sie Geflüchteten eine mögliche Entscheidung zwischen der Sicherung des Lebensunterhaltes und dem Bildungserwerb ersparen wird. Drittens, sollen die Leistungen für Asylbewerber auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 und des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes neu ermittelt und festgelegt werden. Hintergrund hierfür ist die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu einer transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze und deren Fortschreibung verpflichtet. Insbesondere wurde betont, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen kann, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen aber nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf. Die neue Ermittlung der Bedarfe ist einerseits transparent, was die Bemessung der Leistungssätze angeht. Andererseits werden jedoch Einsparungen durch die Ausgliederung mehrerer Ausgaben aus den Bedarfen und einer Neuordnung der Bedarfsstufen erzielt. Vor dem Hintergrund der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts fällt die Begründung dieser Neuerungen teilweise wenig überzeugend aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Gundacker, Lidwina ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Lidwina Gundacker (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 08/2019), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Neben einigen punktuellen Veränderungen, entfristet der Gesetzentwurf die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete. Aufgrund einer Befristung im Aufenthaltsgesetz würde diese zum 6. August 2019 außer Kraft treten. Grundsätzlich verpflichtet die Wohnsitzauflage anerkannte Schutzberechtigte ihren Wohnsitz für weitere drei Jahre in dem Bundesland, Kreis oder der Gemeinde zu nehmen, in dem der Schutzstatus anerkannt beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit von Personen durch Wohnsitzauflagen nur zulässig, wenn sie integrationsfördernd wirken. Grundsätzlich können Wohnsitzauflagen die Informations-, Suchkosten und den regionalen Mismatch auf dem Arbeitsmarkt sowie die Komposition sozialer Netzwerke der Zugewanderten beeinflussen. Eine abschließende Abwägung dieser Wirkungsmechanismen entlang verschiedener Dimensionen der Integration kann nicht vorgelegt werden. Jedoch deuten vorliegende internationale empirische Untersuchungen und laufende Analysen des IAB anhand der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten auf negative Lohn- und Beschäftigungseffekte sowie keine messbaren Effekte im Hinblick auf die Sprachkenntnisse und die Unterbringung in dezentralen Unterkünften hin. Vor diesem Hintergrund ist eine integrationsfördernde Wirkung der Wohnsitzauflage - wie von Befürwortern angeführt - mindestens fraglich und sollte vor einer gesetzlichen Entfristung im Detail untersucht werden. Aus Sicht des IAB sind andere Steuerungsinstrumente zu bevorzugen, die weniger in die Bewegungsfreiheit der Geflüchteten eingreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ; Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 07/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung führt den Begriff der 'Ausbildungsduldung' ein. Grundsätzlich ermöglicht diese Regelung eine Duldung während der Zeit der Ausbildung für Asylbewerber und Geduldete. Dies gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf und - das soll neu eingeführt werden - auch für eine Assistenz- oder Helferausbildung, sofern sie an eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Engpassberuf anschlussfähig ist, für diese qualifizierte Berufsausbildung eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und der Bewerber diese absolvieren will. Allerdings ist die Ausbildungsduldung an anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft, wodurch der Kreis der Antragsberechtigten erheblich beschränkt und die Integration wahrscheinlich verzögert würde. Da eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, bleibt die Rechtsunsicherheit zwangsläufig erhalten. Sinnvoller wäre die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die an Bedingungen geknüpft ist. Das würde für die Arbeitgeber und die Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, die notwendige Rechtssicherheit herstellen. Der Gesetzentwurf führt weiterhin den Tatbestand der 'Beschäftigungsduldung' ein. Diese kann für eine Frist von 30 Monaten erteilt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen wie beispielsweise das Bestreiten des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse oder der Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit mindestens 35 Wochenstunden in den letzten 18 Monaten vorliegen. Die Kriterien für die Beschäftigungsduldung sind grundsätzlich sinnvoll und entsprechen dem, was von gut integrierten Personen zu erwarten ist. Die Inanspruchnahme der 30-monatigen Duldung dürfte gering ausfallen, weil sie weder für die Betroffenen noch für die Arbeitgeber eine längerfristige Rechtssicherheit herstellt. Die grundlegende Alternative wäre ein tatsächlicher 'Spurwechsel', also das Erteilen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung an Auflagen gebunden ist. Damit würde die notwendige Rechtssicherheit für alle Seiten hergestellt und der Übergang in das reguläre Aufenthaltsrecht vollzogen. Um vermeintliche 'Pull-Effekte' zu verhindern, hätte sich das Instrument der Stichtagsregelung angeboten, das heißt, man hätte diese Regelung nur für Personen eingeführt, die vor einem bestimmten Stichtag (zum Beispiel den 31.12.2017) nach Deutschland zugezogen sind. Die Anträge der Bundestagsfraktionen machen teils weitergehende Vorschläge zur Neugestaltung des Asylrechts und der Steuerung der humanitären Migration. So schlägt die FDP-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE einen 'Spurwechsel' aus dem Asylverfahren oder einem vorübergehend zu gewährenden humanitären Schutzstatus in die Einwanderung in den Arbeitsmarkt vor. Im Gegensatz zum Antrag der FDP-Fraktion, werden die Kriterien für einen solchen Spurwechsel in den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE nicht näher ausgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zuwanderungsmonitor (2019)

    Brücker, Herbert ; Vallizadeh, Ehsan ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Andreas Hauptmann & Ehsan Vallizadeh (2019): Zuwanderungsmonitor. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 4 S.

    Abstract

    Der monatlich erscheinende Zuwanderungsmonitor analysiert Zuwanderung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und SGB-II-Hilfequote dieser Personengruppen:
    EU-28: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union seit 01. Juli 2013
    EU-2: Beitrittsstaaten vom 01. Januar 2007: Bulgarien und Rumänien.
    EU-8: Beitrittsstaaten vom 01. Mai 2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn.
    EU-4: die südeuropäischen Mitgliedsstaaten: Griechenland, Italien, Portugal und Spanien.
    Balkanstaaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien.
    Kriegs- und Krisenländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Syrern und Irakern im SGB II: Gute Sprachkenntnisse sind der wichtigste Erfolgsfaktor (2019)

    Bähr, Sebastian ; Wenzig, Claudia; Beste, Jonas ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Jonas Beste & Claudia Wenzig (2019): Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Syrern und Irakern im SGB II: Gute Sprachkenntnisse sind der wichtigste Erfolgsfaktor. (IAB-Kurzbericht 05/2019), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Geflüchteten, die in den vergangenen Jahren insbesondere aus Syrien oder dem Irak zugezogen sind, erhalten nach Anerkennung ihres Schutzstatus in Deutschland größtenteils Grundsicherungsleistungen. Eine erfolgreiche (Arbeitsmarkt-)Integration ist aus unterschiedlichen Gründen meist erst verzögert möglich. Das Autorenteam untersucht, wie sich die arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten der Geflüchteten entwickeln, wem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelingt und welche Faktoren für die Erwerbsaufnahme relevant sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Screening for posttraumatic stress disorder in young adult refugees from Syria and Iraq (2019)

    Dietrich, Hans ; Reissner, Volker ; Al Ali, Radwan; Hebebrand, Johannes ; Tagay, Sefik;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Radwan Al Ali, Sefik Tagay, Johannes Hebebrand & Volker Reissner (2019): Screening for posttraumatic stress disorder in young adult refugees from Syria and Iraq. In: Comprehensive psychiatry, Jg. 90, H. April, S. 73-81., 2018-11-06. DOI:10.1016/j.comppsych.2018.11.001

    Abstract

    "A screening procedure (The Health Leaflet; HL) to assist social workers in finding subjects with possible post-traumatic stress disorder (PTSD) in recently resettled refugees is presented. It is compared with two established self-rating instruments, the Harvard Trauma Questionnaire (HTQ) and Impact of Event Scale-22 (IES-22), as well as structured clinical interview.
    To validate the screening interview and the rating scales in comparison to a clinical assessment for PTSD, and examine the feasibility of lay screening for PTSD.
    The Health Screening Interview with a cut-off value of 10 points identified cases with fully developed PTSD with both sensitivity and specificity about 0.7. Only two items-difficulties concentrating and having been exposed to torture-contributed to the discriminatory performance of the HL interview. In the HTQ symptom subscale, emotional detachment and a feeling of going mad contributed to the discriminatory performance. In the IES-22, recurring strong affects about the events, as well as intrusive memories, were the items with the highest canonical correlation coefficients. In the HL, the single screening question about difficulties concentrating identified 31/32 individuals diagnosed with PTSD in this group, with a relative risk of 24.
    A mental health screening procedure during refugee reception performed by lay persons is clearly feasible and can assist in identifying subjects with trauma-related healthcare needs, thus leading to more realistic demands in refugee reception." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietrich, Hans ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen (2019)

    Fendel, Tanja ;

    Zitatform

    Fendel, Tanja (2019): Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen. (WISO direkt 2019,02), Bonn, 4 S.

    Abstract

    "Frauen stellen eine zunehmend relevante Gruppe unter den Geflüchteten dar. Ihre Beschäftigungsanteile fallen in Deutschland jedoch noch sehr gering aus. Schlechtere Voraussetzungen und Kinder im Haushalt schränken ihre Arbeitsmarktchancen ein. Um geflüchtete Frauen bei der Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich zu unterstützen, sollte ihre Teilnahme an Integrationsmaßnahmen gefördert werden. Die Bereitstellung von Kinderbetreuung ist dafür eine wichtige Voraussetzung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fendel, Tanja ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The effect of early childhood education and care services on the social integration of refugee families (2019)

    Gambaro, Ludovica; Spieß, C. Katharina ; Neidhöfer, Guido ;

    Zitatform

    Gambaro, Ludovica, Guido Neidhöfer & C. Katharina Spieß (2019): The effect of early childhood education and care services on the social integration of refugee families. (DIW-Diskussionspapiere 1828), Berlin, 58 S.

    Abstract

    "Devising appropriate policy measures for the integration of refugees is high on the agenda of many governments. This paper focuses on the social integration of families seeking asylum in Germany between 2013 and 2016. Exploiting differences in services availability across counties as an exogenous source of variation, we evaluate the effect of early education attendance by refugee children on their parents' integration. We find a significant and substantial positive effect, in particular on the social integration of mothers. The size of the estimate is on average around 52% and is mainly driven by improved language proficiency and employment prospects." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kita-Besuch von Kindern aus nach Deutschland geflüchteten Familien verbessert Integration ihrer Mütter (2019)

    Gambaro, Ludovica; Neidhöfer, Guido ; Spieß, C. Katharina ;

    Zitatform

    Gambaro, Ludovica, Guido Neidhöfer & C. Katharina Spieß (2019): Kita-Besuch von Kindern aus nach Deutschland geflüchteten Familien verbessert Integration ihrer Mütter. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 86, H. 44, S. 805-812. DOI:10.18723/diw_wb:2019-44-1

    Abstract

    "Der Besuch einer Kindertageseinrichtung ist nicht nur für Kinder aus nach Deutschland geflüchteten Familien relevant, sondern auch für deren Eltern, insbesondere für Mütter: Sie integrieren sich eher in die deutsche Gesellschaft, wenn ihr Kind eine Kita besucht. Ihre Sprachkenntnisse sind besser, die Arbeitsmarktorientierung höher und sie vermissen ihr Herkunftsland weniger. Wie dieser Bericht auf Basis von Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von nach Deutschland geflüchteten Personen zeigt, steigt der Gesamtindex für die Integration geflüchteter Eltern mit Kita-Kindern um 24 Prozent im Vergleich zu Eltern, deren Kinder nicht in eine Kita gehen. Der Effekt ist umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden. Vor dem Hintergrund, dass anteilig weniger Kinder von Eltern mit Fluchthintergrund eine Kita besuchen als Kinder ohne Fluchthintergrund, sollten diese Erkenntnisse genutzt werden: Ratsam wäre, nach Deutschland geflüchtete Familien frühzeitig über die mit einem Kita-Besuch verbundenen Chancen zu informieren und ausreichend viele Kita-Plätze bereitzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes?: Evidence from a quasi-experiment (2019)

    Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Jaschke, Philipp & Yuliya Kosyakova (2019): Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes? Evidence from a quasi-experiment. (IAB-Discussion Paper 07/2019), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Solange der Asylantrag nicht anerkannt wurde oder die Aufenthaltsdauer in Deutschland 15 Monate nicht überschreitet, müssen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland bei der Ausländerbehörde oder dem zuständigen Sozialamt einen Antrag zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen stellen. Seit dem Jahr 2016 haben mehrere Bundesländer und Kommunen das Verfahren umgestellt und geben elektronische Gesundheitskarten (eHC) aus, die Asylsuchenden einen unmittelbaren und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. In diesem Beitrag untersuchen wir, ob sich diese Regeländerung auf die Gesundheit der zuletzt zugezogenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgewirkt hat. Für die empirische Untersuchung nutzen wir regionale und zeitliche Variation bei der Implementierung der eHC. Unsere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zeigen, dass der schnellere und direktere Zugang zum Gesundheitssystem durch die eHC das Risiko einer emotionalen Störung tatsächlich verringert hat. Abschließend diskutieren wir die potenziellen Vor- und Nachteile einer umfassenden bundesweiten Einführung der eHC für Asylsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung PASS-Erhebungswelle 12 - 2018 (Haupterhebung) (2019)

    Jesske, Birgit; Quandt, Sylvia; Schulz, Sabine;

    Zitatform

    Jesske, Birgit, Sabine Schulz & Sylvia Quandt (2019): Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung PASS-Erhebungswelle 12 - 2018 (Haupterhebung). (FDZ-Methodenreport 05/2019 (de)), Nürnberg, 157 S. DOI:10.5164/IAB.FDZM.1905.de.v1

    mehr Informationen
    weniger Informationen