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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,18), Köln, 27 S.

    Abstract

    "Im Gesetzentwurf vom 28. Mai 2014 wird die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns damit begründet, dass die Beschäftigten vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfinde, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen. Er stelle zugleich einen Beitrag dar, um die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu schützen. Die aufgrund einiger Simulationsstudien abgeleitete Befürchtung, der Mindestlohn bewirke einen massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität des Mindestlohns in das Lohngefüge - insbesondere in Berechnungen auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) - ex ante deutlich überschätzt wurde. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn bislang durch konjunkturell günstige Rahmenbedingen flankiert wurde und er in einem offenbar nicht unerheblichen Ausmaß umgangen wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wage, trade and unemployment in general equilibrium (2020)

    Marjit, Sugata; Acharyya, Rajat; Ganguly, Shrimoyee;

    Zitatform

    Marjit, Sugata, Shrimoyee Ganguly & Rajat Acharyya (2020): Minimum wage, trade and unemployment in general equilibrium. (CESifo working paper 8090), München, 16 S.

    Abstract

    "The path breaking work of Card and Krueger (1993), showing higher minimum wage can increase employment turned the age-old conventional wisdom on its head. This paper demonstrates that this apparently paradoxical result is perfectly plausible in a competitive general equilibrium production structure of a small open economy with a non-traded good, without taking any recourse to monopsony, spatial heterogeneity, heterogeneity of consumers etc. the usual theoretical drivers behind the result. Following Jones and Marjit (1992) we build up a simple general equilibrium model with complementary relationship in production and we show that higher minimum wage can raise aggregate employment. Expansion in the non-traded sector following a wage hike may be consistent with the overall expansion of the export sector in a multi good framework, an unlikely outcome in a conventional two good models which cannot accommodate complementary relationship in production." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)

    Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Einkommensarmut (2020)

    Schröder, Christoph; Kestermann, Christian;

    Zitatform

    Schröder, Christoph & Christian Kestermann (2020): Mindestlohn und Einkommensarmut. In: IW-Trends, Jg. 47, H. 2, S. 107-127. DOI:10.2373/1864-810X.20-02-06

    Abstract

    "In der öffentlichen Diskussion wird von vielen Seiten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gefordert, um ihn existenzsichernd zu machen. Allerdings erreicht schon heute ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt zum Mindestlohn arbeitet, mit seinem Nettoverdienst in etwa die Armutsgefährdungsschwelle. In den meisten europäischen Ländern wird der nationale Schwellenwert sogar übertroffen. Die Armutsgefährdung über eine Erhöhung des Mindestlohns zu senken, erscheint als wenig zielgenaue Maßnahme: Vollzeitbeschäftigte, die im Jahr 2018 einen Stundenlohn zwischen dem damaligen Mindestlohn und 10 Euro erhielten, waren nur zu 13 Prozent einkommensarm. Damit lag der Anteil 4 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Einen wichtigen Einfluss auf die Armutsgefährdung hat die geleistete Arbeitszeit. Unter Teilzeitbeschäftigten mit einem Stundenlohn zwischen 8,84 Euro und 10 Euro lag der Anteil der Einkommensarmut mit 26 Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Eine Simulationsrechnung zeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro einen Rückgang der Einkommensarmutsquote um allenfalls gut 1 Prozentpunkt bewirken würde, selbst wenn es dann keine Unterschreitungen mehr gäbe. Bei einer starken Erhöhung des Mindestlohns droht indes – insbesondere angesichts der sich abzeichnenden starken Rezession – ein negativer Einfluss auf Arbeitszeiten und Beschäftigung. Eine erneute Stauchung der Lohnstruktur würde zudem Qualifizierungsanreize der niedrigqualifizierten Arbeitnehmer reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren (2020)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2020): Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 293-295.

    Abstract

    "Der im Jahr 2015 eingeführte allgemeine flächendeckende Mindestlohn wirkt. Die von vielen prognostizierten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland sind nicht eingetreten. Doch einerseits ist der gesetzliche Mindestlohn noch zu niedrig, um wirkungsvoll den Niedriglohnsektor einzudämmen, andererseits mangelt es an Wissen um die gesetzliche Lohnuntergrenze und an flächendeckenden Kontrollen zu deren Einhaltung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/16881 (29.01.2020)), 5 S.

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  • Literaturhinweis

    Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung (2019)

    Benz, Benjamin;

    Zitatform

    Benz, Benjamin (2019): Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung. Recklinghausen, 71 S.

    Abstract

    "Auch wenn mittlerweile alle EU-Länder Elemente einer staatlichen Mindestsicherung vorweisen, reichen diese oft nicht aus, um Armut zu verhindern. Deshalb fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Mitgliedstaaten durch eine EU-Regelung gesetzlich verpflichtet werden, die Grundsicherungssysteme so zu gestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben garantieren. Ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Eine solche Regelung könnte man auf EU-Ebene jetzt bereits einführen. Es hängt nur vom politischen Willen ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2019): Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 18/2019), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zum gesetzlichen Mindestlohn in Bezug auf den Grad der Einhaltung und zu potenziellen Beschäftigungseffekten in einer Rezession gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg?: Ergebnisse einer Input-Output-Analyse (2019)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2019): Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg? Ergebnisse einer Input-Output-Analyse. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 1, S. 76-78. DOI:10.1007/s10273-019-2398-8

    Abstract

    "Im Jahr 2014 waren mehr als 38 Mio. Personen in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt. Sie produzierten vor allem Güter für den Konsum, für Investitionen in Ausrüstungen und Bauten sowie den Export, aber auch Vorleistungsgüter, die als Bestandteil der Wertschöpfungsketten indirekt in deren Entstehung eingingen. Hier ist wirtschafts- und lohnpolitisch interessant, in welchen quantitativen Verhältnissen der Einsatz der Beschäftigten in der Vorleistungsgüterproduktion zur Endverwendung im Wirtschaftskreislauf steht. Dieses Interesse richtet sich nicht nur auf die Personenzahl, sondern im Besonderen auch auf deren Entlohnung. Ein Augenmerk liegt dabei bei den Beschäftigten, deren Löhne 2014 dem Mindestlohn 2015 (8,50 Euro) entsprachen." (Textauszug, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)

    Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, H. 1, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z

    Abstract

    "Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)

    Caliendo, Marco ; Wittbrodt, Linda; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191

    Abstract

    "In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick (2019)

    Dietrich, Hans ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans (2019): Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick. In: IAB-Forum H. 04.07.2019, o. Sz., 2019-07-03.

    Abstract

    "Um die duale Berufsausbildung attraktiver zu machen, will die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von derzeit 515 Euro im ersten Lehrjahr einführen. Eine IAB-Studie ist der Frage nachgegangen, in welchem Umfang die geplante gesetzliche Regelung für Auszubildende relevant ist. Dabei zeigen sich je nach Region, Bildungsabschluss, Bildungsträger und Betriebsgröße deutliche Unterschiede. Zudem ist das Risiko für Auszubildende, weniger als die vorgesehene Mindestvergütung zu verdienen, in bestimmten Berufsbereichen überproportional hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietrich, Hans ;
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  • Literaturhinweis

    Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison (2019)

    Dütsch, Matthias ; Himmelreicher, Ralf; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias, Ralf Himmelreicher & Clemens Ohlert (2019): Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 239, H. 2, S. 243-276. DOI:10.1515/jbnst-2017-0121

    Abstract

    "The statutory minimum wage in Germany was set as an hourly wage. Thus, valid information on gross hourly wages must be calculated from monthly wages and weekly working hours. This paper compares the German Socio-Economic Panel (GSOEP) and the (Structure of) Earnings Survey (SES/ES). The sampling and collection of data on employees in the household survey GSOEP, and on jobs in the administrative surveys SES/ES exhibit fundamental conceptual differences. Accordingly, there is variation in the definition of types of employment and in the distribution of the observed units regarding central characteristics. Monthly wages, weekly working hours and gross hourly wages differ especially in the lower range of the respective distribution. Against this backdrop specific implications can be derived for minimum wage research." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht (2019)

    Fedorets, Alexandra ; Schröder, Carsten ; Grabka, Markus M. ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra, Markus M. Grabka & Carsten Schröder (2019): Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 86, H. 28, S. 483-491. DOI:10.18723/diw_wb:2019-28-1

    Abstract

    "Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn - doch nach wie vor erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in einer Nebentätigkeit. Zwar sind die vertraglich vereinbarten Löhne der zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 13 Prozent gestiegen. Trotz der erstmaligen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro im Jahr 2017 hat sich dieser positive Trend aber nicht fortgesetzt. Inwiefern die Nichteinhaltung des Mindestlohns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung der gesamten Arbeitszeiten der Beschäftigten eingedämmt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung dieses Urteils ab. Darüber hinaus wäre die Einführung einer 'Fair Pay'-Plakette zur Kennzeichnung von Betrieben, die die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren, ratsam. VerbraucherInnen könnten dann - wie beim Biosiegel - bewusste und informierte Konsumentscheidungen treffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015?: Evidence from regional data (2019)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2019): Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015? Evidence from regional data. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 356-381., 2019-05-15. DOI:10.1111/geer.12200

    Abstract

    "Using the variation across space, age and sex and the variation across space and sectors, we analyse the relationship between the minimum wage and (un)employment growth in 2015. We use difference-in-differences specifications and instrument the bite of the minimum wage by the lagged bite. The results provide stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a higher growth rate of regular employment. We also find stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a lower growth rate of marginal employment. These results are consistent with a transformation of marginal to regular jobs. The relationship to total employment is slightly positive in our preferred specification but insignificant or negative in others. For unemployment, we find a positive relationship between the bite of the minimum wage and unemployment growth in our preferred specification but insignificant or negative results in others." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)

    Hafner, Lucas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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  • Literaturhinweis

    Who Pays for the Minimum Wage? (2019)

    Harasztosi, Peter; Lindner, Attila;

    Zitatform

    Harasztosi, Peter & Attila Lindner (2019): Who Pays for the Minimum Wage? In: The American economic review, Jg. 109, H. 8, S. 2693-2727. DOI:10.1257/aer.20171445

    Abstract

    "This paper provides a comprehensive assessment of the margins along which firms responded to a large and persistent minimum wage increase in Hungary. We show that employment elasticities are negative but small even four years after the reform; that around 75 percent of the minimum wage increase was paid by consumers and 25 percent by firm owners; that firms responded to the minimum wage by substituting labor with capital; and that disemployment effects were greater in industries where passing the wage costs to consumers is more difficult. We estimate a model with monopolistic competition to explain these findings." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? (2019)

    Oberfichtner, Michael ; Schnabel, Claus ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Oberfichtner, Michael, Mario Bossler & Claus Schnabel (2019): Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? In: IAB-Forum H. 24.07.2019, o. Sz.

    Abstract

    "Politiker und Gewerkschaftsvertreter fordern immer öfter einen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Sie lassen dabei aber oft mögliche negative Beschäftigungseffekte außer Acht. Laut einer aktuellen IAB-Studie würden Betriebe mit Tarifvertrag und mit Betriebsrat bei einem solchen Mindestlohn die Zahl ihrer Beschäftigten nicht oder nur geringfügig reduzieren. In Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat wäre hingegen mit deutlichen Beschäftigungsverlusten zu rechnen. Insofern könnte es sich als ein Problem erweisen, dass Betriebe ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat sowie deren Beschäftigten in der Mindestlohnkommission unterrepräsentiert sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Oberfichtner, Michael ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick (2019)

    Zitatform

    (2019): Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick. In: IAB-Forum H. 31.10.2019, o. Sz., 2019-10-28.

    Abstract

    "Es war die einschneidendste Reform des deutschen Arbeitsmarkts seit der Agenda 2010: die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015. Seinerzeit überboten sich Wissenschaft und Praxis gleichermaßen in teils diametral gegensätzlichen Einschätzungen zu dessen Wirkungen. Mittlerweile liegen hierzu zahlreiche empirisch belastbare Daten und Studien vor. Der Ökonom Oliver Bruttel, der die Geschäftsstelle der paritätisch besetzten, mithin ideologisch unverdächtigen Mindestlohnkommission in Berlin leitet, hat die wichtigsten Ergebnisse in einem englischsprachigen Beitrag für das Journal for Labour Market Research zusammengefasst. Hier das Wichtigste in Kürze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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