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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen: europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb (2014)

    Schulten, Thorsten; Böhlke, Nils; Wagner, Ines ; Vincent, Catherine; Burgess, Pete;

    Zitatform

    Böhlke, Nils, Pete Burgess, Catherine Vincent & Ines Wagner (2014): Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen. Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 49), Bottrop, 52 S.

    Abstract

    "Fragen der Umsetzung und Kontrolle des Mindestlohns spielten in der öffentlichen Diskussion bislang eine untergeordnete Rolle. Hier gibt es international wie auch national, z. B. bei der Einführung sektoraler (nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz) oder regionaler Mindestlöhne (z. B. auf Basis länderspezifischer Vergabegesetze), vielfältige Erfahrungen, die bei der effektiven Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns Berücksichtigung finden sollten. Die G.I.B. hat deshalb das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung mit der hier nun vorliegenden Studie beauftragt. Erstmals wurden die praktischen Erfahrungen systematisch ausgewertet, die bislang mit der Umsetzung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns und der branchenspezifischen Mindestlöhne in Frankreich, den Niederlanden, in Großbritannien und in Deutschland gesammelt wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie entwickelt sich die Kapitalintensität ohne und mit Mindestlohn?: das Monopson am Arbeitsmarkt bei mehreren variablen Produktionsfaktoren (2014)

    Sell, Friedrich L.; Ruf, Ernst K.;

    Zitatform

    Sell, Friedrich L. & Ernst K. Ruf (2014): Wie entwickelt sich die Kapitalintensität ohne und mit Mindestlohn? Das Monopson am Arbeitsmarkt bei mehreren variablen Produktionsfaktoren. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 43, H. 10, S. 543-549.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag untersucht für den Fall eines sowie für den Fall zweier variabler Produktionsfaktoren, wie sich Mindestlöhne im Monopson auf Beschäftigung bzw. Kapitalintensität auswirken. Dabei kann der Mindestlohn in Höhe des hypothetischen Konkurrenzlohns oder in Höhe der Grenzkosten der Arbeit oder schließlich noch darüber liegen. Von besonderem Interesse ist die Situation mit zwei variablen Produktionsfaktoren: Es stellt sich eine nicht-lineare Budgetrestriktion ein und es können - neben der 'reinen Monopsonlösung' - drei weitere mögliche Betriebsoptima bestimmt werden. Alle vier Lösungen werden unter Verwendung einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion numerisch exakt bestimmt. Für die wirtschaftspolitische Diskussion um das Für und Wider von Mindestlöhnen zeigt sich, dass Mindestlöhne tendenziell existierende Monopsone auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren, dass für die Abschätzung der Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen keine Aussagen ohne Kenntnis der Substitutionselastizitäten möglich sind und dass es von der Höhe des gewählten Mindestlohns letztlich abhängt, ob ein Monopsonist am Arbeitsmarkt seine bisherige Kapitalintensität beibehält, senkt oder sogar erhöht. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die ins Feld geführten Beschäftigungsvorteile des Mindestlohns bei Vorliegen eines Monopsons sich nicht besser mit marktgerechten Instrumenten (Besteuerung des Monopsonisten und/oder Subventionierung des Arbeitsangebots) erreichen lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht: Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt (2014)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2014): Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht. Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt. 8 S.

    Abstract

    "Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet - adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The role of risk preference in immigration and minimum wage policies (2014)

    Wang, Yulian; Zhu, Hongfei;

    Zitatform

    Wang, Yulian & Hongfei Zhu (2014): The role of risk preference in immigration and minimum wage policies. In: The B.E. Journal of Economic Analysis and Policy, Jg. 14, H. 4, S. 1709-1724. DOI:10.1515/bejeap-2013-0039

    Abstract

    "This paper examines the effects of two enforcement policies and a minimum wage policy in controlling illegal immigration and improving welfare when capital is immobile. The model highlights the importance of the role of risk preference by considering various attitudes to risk held by illegal immigrants and host firms. It is shown that the effect of internal enforcement on the wage rate in host firms depends on the attitude to risk of illegal immigrants and host firms. It is also shown that the impacts of the minimum wage legislation differ according to risk preference and the degree of labor employment elasticity to the source wage. Moreover, attitude to risk is shown to be important in determining the effectiveness of policies on welfare." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2014)

    Zitatform

    Bundesregierung (2014): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/1558 (28.05.2014)), 90 S.

    Abstract

    "Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Das bisher geltende starre 50-Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse. Durch das Erfordernis eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien ist sichergestellt, dass die Sozialpartner eine Abstützung der tariflichen Ordnung für notwendig erachten. Gesondert geregelt wird die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit. Ihr kommt eine verdrängende Wirkung gegenüber anderen Tarifverträgen zu. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes wird über die bereits dort genannten Branchen hinaus für alle Branchen geöffnet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik: Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014 (2014)

    Zitatform

    Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (2014): Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014. (Gemeinschaftsdiagnose 128), Halle, 82 S.

    Abstract

    "Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich um 1,9 Prozent steigen. Das 68-Prozent-Prognoseintervall reicht dabei von 1,2 Prozent bis 2,6 Prozent. Treibende Kraft ist die Binnennachfrage. Der Anstieg der Verbraucherpreise fällt mit 1,3 Prozent im Jahr 2014 moderat aus. Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte im Jahr 2014 noch einmal kräftig steigen. Die Konjunktur erhält allerdings Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. So ist die abschlagsfreie Rente ab 63 ein Schritt in die falsche Richtung, und die Einführung des Mindestlohns wird im Jahr 2015 den Beschäftigungsanstieg dämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2014)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2014): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)148 v. 26.06.2014), 197 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und eines Antrags der Fraktion Die Linke für einen Mindestlohn von 10 Euro.
    Sachverständigenliste:
    Verbände/Institutionen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesverband Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
    Einzelsachverständige: Burkhard Möller; Uta Losem; Prof. Dr. Gregor Thüsing; Prof. Dr. Gerhard Bosch; Prof. Dr. Franz-Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis; Dr. Thorsten Schulten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (2014)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2014): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/2010 (neu) (02.07.2014)), 27 S.

    Abstract

    Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) enthält die Drucksache den Bericht des Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer in dem die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes und des Antrages der Fraktion Die Linke zusammengefasst werden. Außerdem werden die Stellungnahmen der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung am 30.06.2014 zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The economics of imperfect labor markets (2013)

    Boeri, Tito ; Ours, Jan C. van;

    Zitatform

    Boeri, Tito & Jan C. van Ours (2013): The economics of imperfect labor markets. Princeton: Princeton Univ. Press, 434 S.

    Abstract

    "Most labor economics textbooks pay little attention to actual labor markets, taking as reference a perfectly competitive market in which losing a job is not a big deal. The book is the only textbook to focus on imperfect labor markets and to provide a systematic framework for analyzing how labor market institutions operate. This expanded, updated, and thoroughly revised second edition includes a new chapter on labor-market discrimination; quantitative examples; data and programming files enabling users to replicate key results of the literature; exercises at the end of each chapter; and expanded technical appendixes.
    The book examines the many institutions that affect the behavior of workers and employers in imperfect labor markets. These include minimum wages, employment protection legislation, unemployment benefits, active labor market policies, working-time regulations, family policies, equal opportunity legislation, collective bargaining, early retirement programs, education and migration policies, payroll taxes, and employment-conditional incentives. Written for advanced undergraduates and beginning graduate students, the book carefully defines and measures these institutions to accurately characterize their effects, and discusses how these institutions are today being changed by political and economic forces." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Labor economics (2013)

    Borjas, George J.;

    Zitatform

    Borjas, George J. (2013): Labor economics. New York: MacGraw-Hill, 576 S.

    Abstract

    "The Sixth Edition provides a modern introduction to labor economics, emphasizing both theory and empirical evidence. The book uses many examples drawn from state-of-the-art studies in labor economics literature. The author introduces, through examples, methodological techniques that are commonly used in labor economics to empirically test various aspects of the theory." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gut gemachte Mindestlöhne schaden der Beschäftigung nicht (2013)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2013): Gut gemachte Mindestlöhne schaden der Beschäftigung nicht. (IAQ-Report 2013-04), Duisburg, 16 S. DOI:10.17185/duepublico/45692

    Abstract

    "- Die Wirkungen eines Mindestlohnes sind in theoretischen Modellen unbestimmt. Bei zu hoher Arbeitgebermacht erhöht ein Mindestlohn sogar die Beschäftigung.
    - Die neuere Forschung zu Mindestlöhnen kommt überwiegend zu dem Ergebnis, dass Mindestlöhne der Beschäftigung nicht schaden.
    - Ältere Studien, die eher negative Wirkungen festgestellt haben, sind durch Schätzung mit zuverlässigeren Kontrollgruppen entkräftet worden.
    - Die These der Mehrheit des Sachverständigenrates, dass die Wirkungen eines Mindestlohns tendenziell negativ sind, gibt den Stand der Forschung nicht angemessen wieder.
    - In einem innovativen Umfeld mit guter Ausbildung und effizienter Arbeitsorganisation sind höhere Mindestlöhne möglich als in einem innovationschwachen Umfeld.
    - In Verbindung mit einer Stärkung innovativer Geschäftsmodelle und Investitionen in Aus- und Weiterbildung kann die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zum Erfolgsmodell werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wechselwirkungen zwischen Mindest- und Tariflöhnen (2013)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2013): Wechselwirkungen zwischen Mindest- und Tariflöhnen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 66, H. 6, S. 393-404. DOI:10.5771/0342-300X-2013-6-393

    Abstract

    "Mindestlöhne und unterschiedliche Tarifsysteme haben unterschiedliche Wirkungen auf die Lohnungleichheit, aber ihr Zusammenspiel hängt sehr stark von der Architektur des nationalen Lohnsystems ab. Während Mindestlöhne vor allem das Ausfransen der Löhne nach unten verhindern, verringern Tarifverträge die Lohnungleichheit bis in mittlere Einkommensbereiche. Der Zusammenhang zwischen der Höhe der Mindestlöhne und der Tarifbindung ist eher gering. Mindestlöhne können je nach Gesamtarchitektur der Lohnsysteme ganz unterschiedliche Auswirkungen auf das tarifliche Lohnniveau entfalten. Wir haben insgesamt sechs unterschiedliche Länder-Typen identifiziert, die sich hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Mindestlöhnen und tariflichen Regelungen sowie deren Wirkungen auf die Lohnungleichheit unterscheiden. Deutschland wurde als Hybridmodell eingestuft, das mangels eines dominanten Modells Merkmale unterschiedlicher Modelle aufweist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verhindert ein Mindestlohn eine Ausbeutung des Staates? (2013)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2013): Verhindert ein Mindestlohn eine Ausbeutung des Staates? (Kieler Arbeitspapier 1884), Kiel, 24 S.

    Abstract

    "It is argued that the German system of supporting low wage income earners by government transfers gives incentives for employers and employees to contract low wages and then to exploit the government. The paper analyses if such incentives do exist. It turns out that this is the case under specific conditions. However, minimum wages are not the adequate remedy to abolish the incentives to exploit the government." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie? (2013)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2013): Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 19, H. 3, S. 53-56.

    Abstract

    "In der Öffentlichkeit wird zurzeit die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro je Stunde diskutiert. Der Bundesrat hat hierzu eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet. Dabei stellt sich die Frage, wie viele Menschen von einem Mindestlohn dieser Höhe betroffen wären. Die vorliegende Analyse ergibt, dass im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25% und in Westdeutschland knapp 12% der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro arbeiteten. Die Relation des anvisierten Mindestlohnes zum Medianlohn beträgt in Ostdeutschland 71% und in Westdeutschland knapp 54%. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher. Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Betrachtet man statt des vereinbarten den effektiven Bruttostundenlohn, der u. a. unbezahlte Überstunden einbezieht, so steigt die Zahl der im Jahr 2011 für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigten Arbeitnehmer auf 32% (Ostdeutschland) bzw. 17% (Westdeutschland)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn: kein verteilungspolitisches Allheilmittel (2013)

    Brenke, Karl; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Brenke, Karl & Kai-Uwe Müller (2013): Gesetzlicher Mindestlohn. Kein verteilungspolitisches Allheilmittel. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 80, H. 39, S. 3-17.

    Abstract

    "Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzliche Mindestlöhne: mit der Einführung kommen die Tücken der Umsetzung (2013)

    Brenke, Karl; Wagner, Gert G.;

    Zitatform

    Brenke, Karl & Gert G. Wagner (2013): Gesetzliche Mindestlöhne. Mit der Einführung kommen die Tücken der Umsetzung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 93, H. 11, S. 751-757. DOI:10.1007/s10273-013-1594-1

    Abstract

    "Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn ist nach den Bundestagswahlen 2013 ein ganz wichtiges politisches Thema in Deutschland. So macht die SPD vor den Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien die Einführung einer branchenübergreifenden Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde zur zentralen Bedingung, um in die Bundesregierung einzutreten. Es zeichnet sich ab, dass sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzt und Mindestlöhne in Deutschland demnächst per Gesetz eingeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Spillover effects of minimum wages under union wage bargaining (2013)

    Dittrich, Marcus ; Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Dittrich, Marcus & Andreas Knabe (2013): Spillover effects of minimum wages under union wage bargaining. In: Journal of institutional and theoretical economics, Jg. 169, H. 3, S. 506-518. DOI:10.1628/093245613X667468

    Abstract

    "Empirical and experimental research suggests that minimum wages cause spill-overs to wages higher up in the wage distribution, i.e., they may even raise wages that were already above the new minimum wage. In this paper, we analyze how these findings can be explained by theoretical wage bargaining models between unions and firms. While the Nash bargaining solution is unaffected by minimum wages below initially bargained wages, we show that such minimum wages can drive up wages - and be harmful to employment - when bargaining follows the Kalai-Smorodinsky solution." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung: Abschlussbericht (2013)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Weisser, Johannes;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer & Johannes Weisser (2013): Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung. Abschlussbericht. Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die durchgeführten Berechnungen bestätigen, dass der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland proportional stärker betroffen wäre als in den alten Bundesländern.
    Absolut würden in Ostdeutschland knapp 1,8 Millionen Menschen oder knapp ein Viertel aller Arbeitnehmer nach VGR-Abgrenzung von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Damit sind relativ gesehen mehr als doppelt so viele Personen im Osten betroffen als im Westen.
    Es resultieren erwartungsgemäß unterschiedliche Auswirkungen auf die Rentenwerte. Im Ergebnis bewirkt eine Mindestlohneinführung eine Angleichung der Renten im Bundesgebiet um 2,8 Prozentpunkte.
    Bei einem Mindestlohn in Höhe von 10 Euro fällt die Angleichung ceteris paribus um weitere zwei Prozentpunkte stärker aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Deutschland: wie viele sind betroffen? (2013)

    Falck, Oliver ; Knabe, Andreas ; Mazat, Andreas; Wiederhold, Simon;

    Zitatform

    Falck, Oliver, Andreas Knabe, Andreas Mazat & Simon Wiederhold (2013): Mindestlohn in Deutschland. Wie viele sind betroffen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 66, H. 24, S. 68-73.

    Abstract

    "Der Beitrag nutzt zwei verschiedene Datensätze zur Struktur der Arbeitsverdienste in Deutschland - das Sozio-ökonomische Panel und die Verdienststrukturerhebung - um den Anteil der Beschäftigten zu ermitteln, die von dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Mindestlohn betroffen wären. Es ist zu erwarten, dass die flächendeckende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gerade die Arbeitskosten in kleinen Betrieben erhöhen würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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