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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn (MoMiLo) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Klosterhuber, Wolfram; Lehnert, Claudia; Kaimer, Steffen; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber & Claudia Lehnert (2016): Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn (MoMiLo). (IAB-Forschungsbericht 03/2016), Nürnberg, 104 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht prüft die Umsetzbarkeit eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn. Der Monitor soll mit Hilfe aggregierter Statistiken die Entwicklung wichtiger Arbeitsmarktindikatoren vor und nach Einführung des Mindestlohns aufzeigen, wobei der Fokus auf Beständen, Veränderungen und Übergängen für Personen in Beschäftigung, Leistungsbezug und/oder Arbeitslosigkeit liegt. Insgesamt stellt der vorliegende Endbericht die geplanten Inhalte und Möglichkeiten des Monitors dar und zeigt, dass die Anforderungen für einen Arbeitsmarktmonitor Mindestlohn erfüllt werden können. Die enthaltenen Beispiele verdeutlichen, welche Art von Analysen und Hochrechnungen möglich sind. Die Datenbasis, die dem zukünftigen Mindestlohnmonitor zugrundliegen wird, ist hinreichend flexibel konzipiert, um innovative Berichte zu ermöglichen. Der Bericht 'Arbeitsmarktspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns' basiert auf dieser Machbarkeitsstudie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2016)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2016): Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 1), Berlin, 161 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Über die Anpassung der Mindestlohnhöhe entscheidet die mit Einführung des Mindestlohns eingerichtete Mindestlohnkommission. Zusätzlich zu dem Beschluss über eine Anpassung hat die Mindestlohnkommission den Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden Bericht nach." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium der Finanzen (2016): Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/7525 (15.01.2016)), 17 S.

    Abstract

    "Kontrollkompetenzen und -tätigkeit der FKS bzgl. gesetzlichem Mindestlohn, branchenspezifischem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche, Ermittlungsverfahren und Verstöße, verhängte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Schadenssummen, Anlässe, Schwierigkeiten und Auslegungsfragen bei Kontrollen und Ahndungen, Umgehungsstrategien, Personalsituation bei FKS, Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung und Einzugsstellen der Krankenversicherungen (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)558 v. 11.03.2016), 51 S.

    Abstract

    Die Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504) enthalten die Stellungnahmen folgender eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Micha Heilmann; Deutscher Bauernverband e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesministerium der Finanzen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Prof. Dr. Gregor Thüsing; Prof. Dr. Gerhard Bäcker; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Dieter Dewes; Kommissariat der Deutschen Bischöfe - Katholisches Büro Berlin; Dr. Thorsten Schulten; Marc Amlinger. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014 (2015)

    Bechmann, Sebastian; Dahms, Vera; Möller, Iris ; Frei, Marek; Schwengler, Barbara; Tschersich, Nikolai;

    Zitatform

    Bechmann, Sebastian, Vera Dahms, Nikolai Tschersich, Marek Frei, Barbara Schwengler & Iris Möller (2015): Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. (IAB-Forschungsbericht 09/2015), Nürnberg, 133 S.

    Abstract

    "Die Einführung des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 fand in einem grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Umfeld statt und vor dem Hintergrund einer in zahlreichen Punkten unterschiedlichen Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. So gab es 2014 z. B. hinsichtlich der Beschäftigungsverteilung auf Branchen und Betriebsgrößenklassen nach wie vor deutliche Unterschiede. Insbesondere das geringe Gewicht des Verarbeitenden Gewerbes sowie die Unterrepräsentanz von Großbetrieben sind für Ostdeutschland kennzeichnend. Betriebe in West- und Ostdeutschland werden daher sehr unterschiedlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen sein.
    Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen auch, dass im vergangenen Jahr insgesamt zwölf Prozent der Betriebe wenigstens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde entlohnte. In Ostdeutschland waren es mit einem Anteil von 23 Prozent deutlich mehr Betriebe als in Westdeutschland mit einem Anteil von neun Prozent. In diesen Betrieben sind insgesamt 31 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Neben dem augenfälligen Ost-West-Unterschied stechen auch die sehr deutlichen Branchenunterschiede heraus.
    Bei der Einbeziehung von Frauen in Führungsaufgaben hat es in den zurückliegenden Jahren eher geringe bis keine Fortschritte gegeben. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil sind Frauen - insbesondere auf der ersten Führungsebene - immer noch weit unterrepräsentiert. Die Beteiligung von Frauen auf der ersten bzw. zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland.
    Die insgesamt steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einem anhaltend hohen Niveau bei der betrieblichen Fachkräftenachfrage geführt. Die Betriebe konnten ihre angebotenen Fachkräftestellen überwiegend besetzen. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen den Branchen. So hatten insbesondere die Betriebe aus dem Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie aus dem Baugewerbe große Probleme.
    Die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe lag 2014 in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bundesweit bildete rund die Hälfte der ausbildungsberechtigen Betriebe aus. In Ostdeutschland liegt die Ausbildungsbeteiligung etwa zehn Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau. Auch 2014 lassen sich die zunehmenden Probleme bei der Besetzung von angebotenen Ausbildungsplätzen beobachten. Überdurchschnittlich betroffen waren hiervon wie schon in den Vorjahren in erster Linie Kleinstbetriebe.
    Nach dem krisenbedingten Einbruch 2009/2010 hat die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung seither das Vorkrisenniveau wieder überschritten und den steigenden Trend fortgesetzt. Die Weiterbildungsbeteiligung war in West- und Ostdeutschland nahezu identisch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Iris ; Schwengler, Barbara;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben (2015)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2015): IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben. (IAB-Kurzbericht 06/2015), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Ein zentrales Argument der Befürworter dieser politischen Maßnahme ist eine Begrenzung der Lohnungleichheit. Gegner befürchten Arbeitsplatzverluste. Inwieweit diese Gefahr besteht, hängt auch davon ab, wie stark die Betriebe von der Mindestlohnregelung betroffen sind: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50?Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Der Kurzbericht beruht auf aktuellen Befragungsergebnissen aus dem IAB-Betriebspanel und liefert einen wichtigen Beitrag dazu, die Reichweite des neuen Gesetzes besser einzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    The optimal minimum wage with regulatory uncertainty (2015)

    Bennett, John; Chioveanu, Ioana;

    Zitatform

    Bennett, John & Ioana Chioveanu (2015): The optimal minimum wage with regulatory uncertainty. (IZA discussion paper 9576), Bonn, 27 S.

    Abstract

    "For two different regulatory standards, we examine the optimal minimum wage in a competitive labour market when the government is uncertain about supply and demand. Solutions are related to underlying supply and demand conditions, and the extent of uncertainty and of rationing efficiency. We show that regulatory uncertainty does not diminish the rationale for intervention, but may require a low minimum wage that may not bind. With expected earnings-maximization, greater uncertainty widens the range of parameter values for which a minimum wage should be set. With expected worker surplus-maximization and sufficiently efficient rationing, a minimum wage should always be set." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland: eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (2015)

    Boll, Christina ; Puckelwald, Johannes; Leppin, Julian; Hüning, Hendrik;

    Zitatform

    Boll, Christina, Hendrik Hüning, Julian Leppin & Johannes Puckelwald (2015): Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland. Eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (HWWI policy paper 89), Hamburg, 75 S.

    Abstract

    "In Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Kritiker des Mindestlohnes führen an, dass dieser zu erheblichen Beschäftigungsverlusten führen würde. Befürworter stellen dies in Frage und führen für den Mindestlohn ins Feld, dass dieser die Lohnspreizung insbesondere am unteren Ende der Einkommensverteilung mindert. Da weibliche Beschäftigte von Niedriglöhnen bisher vergleichsweise stärker betroffen waren als männliche, ist ein reduzierender Effekt auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen denkbar. Ein Vierteljahr nach Einführung der Maßnahme ist es noch nicht möglich, anhand von Realdaten die tatsächlichen Beschäftigungs- und Einkommensstruktureffekte abzubilden. Stattdessen legen wir eine Simulationsstudie vor, um die Wirkungen des Mindestlohnes auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu untersuchen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn in der Praxis: Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung (2015)

    Bosch, Gerhard; Jaehrling, Karen; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard, Karen Jaehrling & Claudia Weinkopf (2015): Gesetzlicher Mindestlohn in der Praxis. Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung. (WISO direkt), Bonn, 4 S.

    Abstract

    "Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 hat Deutschland nunmehr eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, um Lohndumping zu unterbinden und die Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Dazu muss der Mindestlohn in der Praxis allerdings auch wirksam um- und durchgesetzt werden. Erfahrungen aus Großbritannien, wo der Mindestlohn bereits 1999 eingeführt worden ist, zeigen, dass dies ein längerer Prozess ist, in dem auf Probleme und Regelungslücken mit rechtlichen Präzisierungen, praktischen Handlungshilfen oder auch neuen Umsetzungsstrategien reagiert werden muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der holprige Weg zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland (2015)

    Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard (2015): Der holprige Weg zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 64, H. 7, S. 173-181. DOI:10.3790/sfo.64.7.173

    Abstract

    "Mit der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland geht das deutsche System der Lohnfindung von einem autonomen zu einem gemischten System über. Der neue Mindestlohn sollte, wie schon zuvor die Branchenmindestlöhne, keinen Systembruch mit der deutschen Tarifautonomie kennzeichnen, sondern, darin waren sich alle Akteure einig, so pfadabhängig wie möglich gestaltet werden. Es wurde Teil eines Gesetzespakets mit dem Titel 'Tarifautonomiestärkungsgesetz', das neben der Einführung des Mindestlohnes auch darauf abzielt, die Tarifbindung wieder zu erhöhen und Allgemeinverbindlicherklärungen zu erleichtern. Angesichts der starken Erosion des deutschen Lohnsystems ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit. Die Beschäftigungsrisiken sind gering, da der deutsche Mindestlohn vorsichtig angesetzt ist. Inwieweit das neue Gesetzespaket - wie beabsichtigt - auch zu einer Revitalisierung der Tarifverhandlungen und damit zu ripple-Effekten bis in die Mitte der Einkommensverteilung führt, ist zurzeit noch nicht absehbar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armutsfalle Mindestlohn (2015)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2015): Armutsfalle Mindestlohn. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 60, H. 1, S. 56-62.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach Einführung der Hartz-Reformen folgt nun endlich das, was deren Kritiker seit Langem fordern - der gesetzliche Mindestlohn. Doch wie wirksam ist dieser tatsächlich, um Armut zu bekämpfen? Christoph Butterwegge, Professor für Politikwissenschaft, kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Der Niedriglohnsektor wird bloß auf höherem Niveau zementiert - durch zu viele Ausnahmen von einem ohnehin zu niedrigen Mindestlohn." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A pareto-improving minimum wage (2015)

    Danziger, Eliav; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Danziger, Eliav & Leif Danziger (2015): A pareto-improving minimum wage. In: Economica, Jg. 82, H. 326, S. 236-252. DOI:10.1111/ecca.12119

    Abstract

    "This paper shows that a graduated minimum wage, in contrast to a constant minimum wage, can provide a strict Pareto improvement over what can be achieved with an optimal income tax. The reason is that a graduated minimum wage requires high-productivity workers to work more to earn the same income as low-productivity workers, which makes it more difficult for the former to mimic the latter. In effect, a graduated minimum wage allows the low-productivity workers to benefit from second-degree price discrimination, which increases their income." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Konzeptionelle Lehren aus der ersten Evaluationsrunde der Branchenmindestlöhne in Deutschland (2015)

    Doerr, Annabelle; Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Doerr, Annabelle & Bernd Fitzenberger (2015): Konzeptionelle Lehren aus der ersten Evaluationsrunde der Branchenmindestlöhne in Deutschland. (ZEW discussion paper 2015-073), Mannheim, 25 S.

    Abstract

    "Dieser Aufsatz liefert eine kritische Zusammenfassung und Beschreibung der Evaluationsstudien zu den Branchenmindestlöhnen in Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf den ökonometrischen Kausalanalysen liegt. Die Evaluation der Branchenmindestlöhne ist ein wichtiges und erfolgreiches Beispiel für eine stärkere Evidenzbasierung der Wirtschaftspolitik. Allen Evaluationsstudien gemein ist die Schwierigkeit der Identifikation der tatsächlich vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten in den jeweiligen Branchen. Die identifizierenden Annahmen und die Umsetzung des verwendeten Differenz-von-Differenzen-Ansatzes (DvD-Ansatz) sowie die Wahl der Kontrollgruppen werden kritisch diskutiert und es werden alternative Ansätze aufgezeigt. In vielen Fällen hätten die Variation der geschätzten Effekte und die Eignung einer Kontrollgruppe stärker diskutiert und eine Abschätzung der Verzerrung in den geschätzten Effekten vorgenommen werden sollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn zur Existenzsicherung?: rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven (2015)

    Helmrich, Christian;

    Zitatform

    Helmrich, Christian (2015): Mindestlohn zur Existenzsicherung? Rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven. (Gleichheitsorientierte Politiken 02), Baden-Baden: Nomos, 307 S.

    Abstract

    "Das Buch beschäftigt sich mit verfassungs- und europarechtlichen Aspekten eines allgemeinen Mindestlohns. Der Ansatz ist interdisziplinär und bezieht auch andere sozialwissenschaftliche, insbesondere ökonomische Erwägungen ein. Neben den Freiheitsrechten des Europarechts und des Grundgesetzes wird der Mindestlohn auch in gleichheitsrechtlicher Perspektive betrachtet. Als 'internalisierendes Sozialrecht' dient er der Existenzsicherung der Arbeitnehmer. Aber belastet werden für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel nur die Arbeitgeber. Weil die denkbaren Rechtfertigungen für diese Ungleichbehandlung im Ergebnis nicht überzeugen, ist der Mindestlohn verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wäre auf Transferzahlungen zur Aufstockung nicht bedarfssichernder Arbeitsentgelte verwiesen. Den Abschluss bildet ein Blick auf alternative Modelle, insbesondere Kombilöhne nach Muster des US-amerikanischen Earned Income Tax Credit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: theoretische Darstellung am Beispiel des Polypols und empirische Erkenntnisse (2015)

    Hustert, Frank;

    Zitatform

    Hustert, Frank (2015): Der gesetzliche Mindestlohn. Theoretische Darstellung am Beispiel des Polypols und empirische Erkenntnisse. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 44, H. 10, S. 584-589.

    Abstract

    "Unter einem Mindestlohn wird eine überwiegend gesetzlich oder kollektivvertraglich definierte Untergrenze des Lohns für unselbständige Arbeit verstanden. In Deutschland ist ein gesetzlicher Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 flächendeckend eingeführt worden. Bis zu dem Zeitpunkt gab es lediglich einige tarifliche Branchenmindestlöhne (vgl. Schuster, 2013, S. 3). Ziel von Mindestlöhnen ist u. a. die Situation der Working Poor, also der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, zu verbessern sowie Arbeitnehmer mit geringer Verhandlungsmacht vor Ausbeutung zu schützen (vgl. Henneberger/Haug, 2010, S. 4 f.). In diesem Artikel sollen der Mindestlohn und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt theoretisch am Beispiel des Polypolmarktes erläutert werden. Im Anschluss daran werden die Mindestlohnregelung in Deutschland vorgestellt, mit den Regelungen anderer Länder verglichen und abschließend empirische Erkenntnisse aus Ländern dargestellt, die einen Mindestlohn bereits seit längerer Zeit eingeführt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Ostdeutschland: Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau (2015)

    Lehmann, Robert ; Ragnitz, Joachim; Weber, Michael;

    Zitatform

    Lehmann, Robert, Joachim Ragnitz & Michael Weber (2015): Mindestlohn in Ostdeutschland. Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 22, H. 1, S. 40-42.

    Abstract

    "Das IFO INSTITUT hat seine monatliche Unternehmensbefragung im November 2014 einmalig um zwei Fragen zum Mindestlohn erweitert. Insgesamt geben 43% der befragten ostdeutschen Firmen an, vom Mindestlohn betroffen zu sein; in Westdeutschland zeigen nur 24% der Firmen eine Betroffenheit an. Außerdem wurden die Befragungsteilnehmer nach deren geplanten Maßnahmen gefragt. In Ostdeutschland wollen demzufolge knapp 40% der betroffenen Unternehmen ihre Preise erhöhen. Als zweitwichtigste Maßnahme wurde die Kürzung von Sonderzahlungen genannt (30%). Zudem zieht jedes vierte Unternehmen in Ostdeutschland einen Personalabbau in Erwägung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn (2015)

    Scheibner, Ulrich;

    Zitatform

    Scheibner, Ulrich (2015): Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn. In: Behindertenrecht, Jg. 54, H. 7, S. 188-195.

    Abstract

    Teil 2: Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten

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  • Literaturhinweis

    Zur Diskussion über Beschäftigungswirkungen arbeitsrechtlicher Regulierungen (2015)

    Schnabel, Hubert;

    Zitatform

    Schnabel, Hubert (2015): Zur Diskussion über Beschäftigungswirkungen arbeitsrechtlicher Regulierungen. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 44, H. 3, S. 139-144.

    Abstract

    "Aus Sicht der modernen Rechts- und Institutionenökonomie verdienen Eingriffe in den Arbeitsmarkt nicht zuletzt wegen ihrer Beschäftigungswirkungen besondere Aufmerksamkeit. Der Beitrag befasst sich theoretisch und empirisch mit der Frage, welche Beschäftigungswirkungen ausgewählte Bestimmungen des Arbeitsrechts (Kündigungsschutz, Lohnersatzleistungen und Mindestlohnvorschriften) in Deutschland entfalten und zeigt - aufbauend auf neueren Erkenntnissen der arbeitsökonomischen Forschung - entsprechende Zusammenhänge. Das deutsche Arbeitsrecht schränkt die Vertragsfreiheit wesentlich ein. Arbeitsrechtliche Regulierungen verursachen erhebliche Faktorkosten, denen unsichere und ungleich verteilte Erträge gegenüberstehen. Sie können zu einer Verfestigung der strukturellen Arbeitslosigkeit beitragen und erfüllen nicht immer die intendierte Schutzfunktion." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung und Mindestlohn (2015)

    Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Sesselmeier, Werner (2015): Niedriglohnbeschäftigung und Mindestlohn. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 69, H. 1, S. 23-31. DOI:10.5771/1611-5821-2015-1-23

    Abstract

    "Niedriglöhne waren bis vor etwa 20 Jahren in Deutschland eher unbekannt. Seitdem ist die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglöhnen auf rund 24% aller Beschäftigten angestiegen. Der zum 1.1.2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EURO erfasst berechnungsabhängig 5 bis 6,6 Millionen Niedrigverdiener. Allen Diskussionen zum Trotz sollte der Mindestlohn kaum Arbeitsplätze gefährden. In wenigen Branchen und Regionen könnte es trotz der langen Anlaufphase Probleme geben. Auch an der Einkommensverteilung wird er nur wenig ändern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen des gesetzlichen Mindestlohns für Frauen (2015)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2015): Chancen des gesetzlichen Mindestlohns für Frauen. In: Femina politica, Jg. 24, H. 1, S. 103-106.

    Abstract

    "Als Fazit ist festzuhalten, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein wichtiger Schritt für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt ist, von dem Frauen besonders profitieren können. Notwendig ist hierfür allerdings, dass der Mindestlohn in der Praxis auch konsequent um- und durchgesetzt wird. Darüber hinaus müssen weitere Schritte u.a. im Bereich der Tarif- und der Arbeitszeitpolitik folgen, um Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt auf allen Ebenen abzubauen und dem Ziel ihrer eigenständigen Existenzsicherung näher zu kommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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