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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Stellungnahmen / Positionen / Erwartungen / Zusammenfassungen"
  • Literaturhinweis

    Regionale Beschäftigungseffekte des Mindestlohns im Freistaat Sachsen (2014)

    Knabe, Andreas ; Lücke, Christine; Vandrei, Lars; Thum, Marcel; Weber, Michael; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Christine Lücke, Ronnie Schöb, Marcel Thum, Lars Vandrei & Michael Weber (2014): Regionale Beschäftigungseffekte des Mindestlohns im Freistaat Sachsen. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 21, H. 5, S. 3-12.

    Abstract

    "Ab dem 1. Januar 2015 soll im gesamten Bundesgebiet ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 EURO je Zeitstunde gelten. Anhand simulierter Lohnverteilungen für das Jahr 2015 quantifizieren wir die Auswirkungen dieses Mindestlohns auf die Beschäftigung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen. Unsere Berechnungen zeigen, dass die Beschäftigungsverluste in Sachsen höher sind als im Bundesdurchschnitt und dass insbesondere grenznahe Landkreise besonders stark betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Warnung vor massiven Arbeitsplatzverlusten wenig fundiert: eine Replik (2014)

    Kromphardt, Jürgen; Kooths, Stefan; Groll, Dominik;

    Zitatform

    Kromphardt, Jürgen, Stefan Kooths & Dominik Groll; Stefan Kooths & Dominik Groll (sonst. bet. Pers.) (2014): Mindestlohn: Warnung vor massiven Arbeitsplatzverlusten wenig fundiert. Eine Replik. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 1, S. 41-49. DOI:10.1007/s10273-014-1623-8

    Abstract

    "In der Augustausgabe 2013 veröffentlichte der Wirtschaftsdienst einen Aufsatz von Dominik Groll und Stefan Kooths mit dem Titel 'Vor der Bundestagswahl: Argumente für Mindestlöhne überzeugen nicht'. Jürgen Kromphardt setzt sich hier kritisch mit ihren Argumenten auseinander. Daraufhin erläutern die Autoren ihren Standpunkt in einer Erwiderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das deutsche Mindestlohngesetz: eine erste ökonomische Bewertung (2014)

    Lesch, Hagen; Mayer, Alexander; Schmid, Lisa ;

    Zitatform

    Lesch, Hagen, Alexander Mayer & Lisa Schmid (2014): Das deutsche Mindestlohngesetz. Eine erste ökonomische Bewertung. (IW policy paper 2014,04), Köln, 22 S.

    Abstract

    "Von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 dürften etwa 13,7 Prozent aller Arbeitnehmer - das sind 4,6 Millionen - betroffen sein. Im Osten sind fast doppelt so viele Arbeitnehmer betroffen wie im Westen. Um die Eingriffsintensität auf das westdeutsche Niveau zu senken, dürfte der Mindestlohn im Osten lediglich 7,00 Euro je Stunde betragen. Der Mindestlohn bedeutet demnach vor allem für den Osten einen signifikanten Arbeitsmarkteingriff, der mit großen beschäftigungspolitischen Risiken einhergeht. Erfahrungen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich zeigen, dass ein moderaterer Einstieg sinnvoll gewesen wäre. Umso mehr kommt es darauf an, für Problemgruppen des Arbeitsmarktes Ausnahmeregelungen vorzusehen. Hier muss der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachbessern. Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollten erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Noch besser wäre es, alle Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss vom Mindestlohn auszunehmen. Das gilt auch für alle Langzeitarbeitslosen. Ohne solche Ausnahmen wird die Bundesregierung mittelfristig gezwungen sein, den Mindestlohn zu subventionieren. Die französischen Erfahrungen zeigen, dass dies erhebliche finanzielle Mittel notwendig macht. Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf gibt es auch bei der Mindestlohnanpassung. Die Mindestlohnkommission sollte sich nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch an der Arbeitsmarkt- und Konjunkturentwicklung. Grundlage einer Empfehlung sollte stets eine wissenschaftliche Evaluierung der Mindestlohnwirkungen sein. Dies sollte im Mindestlohngesetz verankert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen: Zeitgespräch (2014)

    Möller, Joachim; Zimmermann, Klaus F. ; Wagner, Gert G.; Schulten, Thorsten; Eichhorst, Werner; Horn, Gustav A. ; Brenke, Karl; Lesch, Hagen; Spermann, Alexander; Mayer, Alexander; Arni, Patrick; Schmid, Lisa ;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Karl Brenke, Gert G. Wagner, Thorsten Schulten, Gustav A. Horn, Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid, Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann & Klaus F. Zimmermann (2014): Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 6, S. 387-406.

    Abstract

    Der Bundestag wird das Mindestlohngesetz voraussichtlich Anfang Juli 2014 verabschieden. Ab Januar 2015 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden und mit wenigen Ausnahmen flächendeckend gelten. Diskutiert wird, welche Folgen der Mindestlohn auf die Beschäftigung und die Lohnentwicklung haben wird. Der Anpassungsdruck in Ostdeutschland wird durch das niedrigere Lohnniveau viel höher ausfallen, so dass eine regionale Staffelung geboten sein kann. Europäische Nachbarländer haben zudem gute Erfahrungen mit niedrigeren Jugendmindestlöhnen gemacht, damit die Ausbildungsneigung nicht abnimmt. Die Evaluation des Gesetzes ist erst für 2020 vorgesehen, während damit nach Auffassung der Autoren besser gleich begonnen werden sollte.
    Inhalt:
    Joachim Möller: Werden Auswirkungen des Mindeslohns überschätzt (387-392);
    Karl Brenke, Gert G. Wagner: Mindestlohn ante portas (392-395);
    Thorsten Schulten, Gustav Horn: Das Mindestlohngesetz - ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Lohnentwicklung (395-398);
    Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid: Das Mindestlohngesetz: Belastungsprobe für den Arbeitsmarkt (399-402);
    Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann, Klaus F. Zimmermann: Mindestlohnevaluation jetzt und nicht erst 2020 (403-406).

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Werden die Auswirkungen des Mindestlohns überschätzt? (2014)

    Möller, Joachim;

    Zitatform

    Möller, Joachim (2014): Werden die Auswirkungen des Mindestlohns überschätzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 6, S. 387-392.

    Abstract

    "Lohnuntergrenzen können wirksam dazu beitragen, die Entwicklung der Ungleichheit im unteren Bereich der Lohnverteilung zu begrenzen. Dabei darf das Instrument allerdings auch nicht überschätzt werden. Einem gesetzlichen Mindestlohn kommt eine Schutzfunktion zu. Er korrigiert Auswüchse und Fehlentwicklungen, etwa indem er eine Abwärtsspirale verhindert, bei der die eine Firma über Niedriglöhne und nicht beispielsweise über Innovationen oder bessere Produktqualität die andere verdrängt. Er ist aber kein Allheilmittel zur Bekämpfung von Armut und stellt auch keineswegs zwingend Bedarfsgerechtigkeit her. Auch die Zahl der Aufstocker wird der geplante Mindestlohn aktuellen Mikrosimulationsrechnungen zufolge nicht wesentlich reduzieren." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Reduziert die Einführung eines Mindestlohns die Anreize, eine Berufsausbildung aufzunehmen? (2014)

    Pfeifer, Harald ; Wenzelmann, Felix ; Walden, Günter;

    Zitatform

    Pfeifer, Harald, Günter Walden & Felix Wenzelmann (2014): Reduziert die Einführung eines Mindestlohns die Anreize, eine Berufsausbildung aufzunehmen? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 43, H. 2, S. 48-50.

    Abstract

    "Die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für die deutsche Wirtschaft führt gegenwärtig zu intensiven Diskussionen über die Auswirkungen auch auf die Berufsausbildung. Der Beitrag versucht, mögliche Wirkungen der Einführung eines Mindestlohns auf die Ausbildung abzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (2014)

    Preis, Ulrich; Ulber, Daniel;

    Zitatform

    Preis, Ulrich & Daniel Ulber (2014): Die Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 305), Düsseldorf, 141 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie vorgelegt ('Tarifautonomiestärkungsgesetz'). Darin vorgesehen ist ein Gesetz über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (MilOG) in Höhe von 8,50 €. Dieser wirft vielfältige verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Vereinbarkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns mit dem Grundgesetz stellt sich dabei nicht nur hinsichtlich des vorgesehenen Mindestlohns, sondern auch hinsichtlich etwaiger Ausnahmen. Die vorliegende Untersuchung skizziert zunächst die relevanten Regelungen des Gesetzesentwurfes. Anschließend wird das System der Mindestlohnrechtsetzung in Deutschland dargestellt, um das Regelungsproblem klar herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernvorschriften des MiLoG. Diese werden auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft. Das betrifft die Vereinbarkeit des gesetzlichen Mindestlohnes mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Schließlich wird auch die Verfassungskonformität möglicher Ausnahmen von den Regelungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns untersucht. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob eine Ausnahme für den Bereich der Pressezusteller erforderlich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn - Anmerkungen zu dem gleichnamigen Beitrag von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum (2014)

    Richter, Wolfram F.;

    Zitatform

    Richter, Wolfram F. (2014): Der flächendeckende Mindestlohn - Anmerkungen zu dem gleichnamigen Beitrag von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 15, H. 4, S. 324-330. DOI:10.1515/pwp-2014-0025

    Abstract

    "Knabe, Schöb und Thum (2014) sehen in der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro 'ein großes, mit vielen sozialpolitischen Risiken verbundenes Experiment'. Das werden selbst die Verfechter des Mindestlohns nicht ernsthaft bestreiten können. Etwa darauf zu setzen, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen, wäre schlicht unverantwortlich. Indessen kann niemand mit Sicherheit sagen, ob und wie viele Arbeitsplätze tatsächlich verloren gehen. Umso wichtiger sind Analysen wie jene, die Knabe et al. in dieser Zeitschrift veröffentlicht haben. Sie referieren darin den theoretischen und empirischen Stand des Wissens über die mutmaßlichen Folgen von Mindestlöhnen für die Beschäftigung. Sie berichten über Erfahrungen in anderen Ländern und sie unternehmen schließlich den Versuch, die Folgen eines Mindestlohns von 8,50 Euro für Deutschland empirisch abzuschätzen. Lege man das neoklassische Standardmodell des Arbeitsmarktes zugrunde, müsse man mit einem Verlust von ca. 911.000 Arbeitsplätzen rechnen. Und selbst das konkurrierende Monopsonmodell lasse noch 426.000 Arbeitsplatzverluste erwarten. Darüber hinaus begründen die Autoren Zweifel an der politischen Erwartung, dass die öffentlichen Haushalte durch die Mindestlohneinführung Entlastung erfahren. Schließlich werden die verteilungspolitischen Wirkungen kritisch beurteilt. Besonders negativ seien die so genannten Aufstocker betroffen, die zukünftig mit einem ungleich höheren Arbeitsplatzrisiko leben müssten, ohne entsprechendes Mehreinkommen erwarten zu dürfen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen: europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb (2014)

    Schulten, Thorsten; Böhlke, Nils; Wagner, Ines ; Vincent, Catherine; Burgess, Pete;

    Zitatform

    Böhlke, Nils, Pete Burgess, Catherine Vincent & Ines Wagner (2014): Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen. Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 49), Bottrop, 52 S.

    Abstract

    "Fragen der Umsetzung und Kontrolle des Mindestlohns spielten in der öffentlichen Diskussion bislang eine untergeordnete Rolle. Hier gibt es international wie auch national, z. B. bei der Einführung sektoraler (nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz) oder regionaler Mindestlöhne (z. B. auf Basis länderspezifischer Vergabegesetze), vielfältige Erfahrungen, die bei der effektiven Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns Berücksichtigung finden sollten. Die G.I.B. hat deshalb das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung mit der hier nun vorliegenden Studie beauftragt. Erstmals wurden die praktischen Erfahrungen systematisch ausgewertet, die bislang mit der Umsetzung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns und der branchenspezifischen Mindestlöhne in Frankreich, den Niederlanden, in Großbritannien und in Deutschland gesammelt wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht: Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt (2014)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2014): Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht. Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt. 8 S.

    Abstract

    "Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet - adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik: Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014 (2014)

    Zitatform

    Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (2014): Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014. (Gemeinschaftsdiagnose 128), Halle, 82 S.

    Abstract

    "Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich um 1,9 Prozent steigen. Das 68-Prozent-Prognoseintervall reicht dabei von 1,2 Prozent bis 2,6 Prozent. Treibende Kraft ist die Binnennachfrage. Der Anstieg der Verbraucherpreise fällt mit 1,3 Prozent im Jahr 2014 moderat aus. Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte im Jahr 2014 noch einmal kräftig steigen. Die Konjunktur erhält allerdings Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. So ist die abschlagsfreie Rente ab 63 ein Schritt in die falsche Richtung, und die Einführung des Mindestlohns wird im Jahr 2015 den Beschäftigungsanstieg dämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The economics of imperfect labor markets (2013)

    Boeri, Tito ; Ours, Jan C. van;

    Zitatform

    Boeri, Tito & Jan C. van Ours (2013): The economics of imperfect labor markets. Princeton: Princeton Univ. Press, 434 S.

    Abstract

    "Most labor economics textbooks pay little attention to actual labor markets, taking as reference a perfectly competitive market in which losing a job is not a big deal. The book is the only textbook to focus on imperfect labor markets and to provide a systematic framework for analyzing how labor market institutions operate. This expanded, updated, and thoroughly revised second edition includes a new chapter on labor-market discrimination; quantitative examples; data and programming files enabling users to replicate key results of the literature; exercises at the end of each chapter; and expanded technical appendixes.
    The book examines the many institutions that affect the behavior of workers and employers in imperfect labor markets. These include minimum wages, employment protection legislation, unemployment benefits, active labor market policies, working-time regulations, family policies, equal opportunity legislation, collective bargaining, early retirement programs, education and migration policies, payroll taxes, and employment-conditional incentives. Written for advanced undergraduates and beginning graduate students, the book carefully defines and measures these institutions to accurately characterize their effects, and discusses how these institutions are today being changed by political and economic forces." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Labor economics (2013)

    Borjas, George J.;

    Zitatform

    Borjas, George J. (2013): Labor economics. New York: MacGraw-Hill, 576 S.

    Abstract

    "The Sixth Edition provides a modern introduction to labor economics, emphasizing both theory and empirical evidence. The book uses many examples drawn from state-of-the-art studies in labor economics literature. The author introduces, through examples, methodological techniques that are commonly used in labor economics to empirically test various aspects of the theory." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gut gemachte Mindestlöhne schaden der Beschäftigung nicht (2013)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2013): Gut gemachte Mindestlöhne schaden der Beschäftigung nicht. (IAQ-Report 2013-04), Duisburg, 16 S. DOI:10.17185/duepublico/45692

    Abstract

    "- Die Wirkungen eines Mindestlohnes sind in theoretischen Modellen unbestimmt. Bei zu hoher Arbeitgebermacht erhöht ein Mindestlohn sogar die Beschäftigung.
    - Die neuere Forschung zu Mindestlöhnen kommt überwiegend zu dem Ergebnis, dass Mindestlöhne der Beschäftigung nicht schaden.
    - Ältere Studien, die eher negative Wirkungen festgestellt haben, sind durch Schätzung mit zuverlässigeren Kontrollgruppen entkräftet worden.
    - Die These der Mehrheit des Sachverständigenrates, dass die Wirkungen eines Mindestlohns tendenziell negativ sind, gibt den Stand der Forschung nicht angemessen wieder.
    - In einem innovativen Umfeld mit guter Ausbildung und effizienter Arbeitsorganisation sind höhere Mindestlöhne möglich als in einem innovationschwachen Umfeld.
    - In Verbindung mit einer Stärkung innovativer Geschäftsmodelle und Investitionen in Aus- und Weiterbildung kann die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zum Erfolgsmodell werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wechselwirkungen zwischen Mindest- und Tariflöhnen (2013)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2013): Wechselwirkungen zwischen Mindest- und Tariflöhnen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 66, H. 6, S. 393-404. DOI:10.5771/0342-300X-2013-6-393

    Abstract

    "Mindestlöhne und unterschiedliche Tarifsysteme haben unterschiedliche Wirkungen auf die Lohnungleichheit, aber ihr Zusammenspiel hängt sehr stark von der Architektur des nationalen Lohnsystems ab. Während Mindestlöhne vor allem das Ausfransen der Löhne nach unten verhindern, verringern Tarifverträge die Lohnungleichheit bis in mittlere Einkommensbereiche. Der Zusammenhang zwischen der Höhe der Mindestlöhne und der Tarifbindung ist eher gering. Mindestlöhne können je nach Gesamtarchitektur der Lohnsysteme ganz unterschiedliche Auswirkungen auf das tarifliche Lohnniveau entfalten. Wir haben insgesamt sechs unterschiedliche Länder-Typen identifiziert, die sich hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Mindestlöhnen und tariflichen Regelungen sowie deren Wirkungen auf die Lohnungleichheit unterscheiden. Deutschland wurde als Hybridmodell eingestuft, das mangels eines dominanten Modells Merkmale unterschiedlicher Modelle aufweist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verhindert ein Mindestlohn eine Ausbeutung des Staates? (2013)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2013): Verhindert ein Mindestlohn eine Ausbeutung des Staates? (Kieler Arbeitspapier 1884), Kiel, 24 S.

    Abstract

    "It is argued that the German system of supporting low wage income earners by government transfers gives incentives for employers and employees to contract low wages and then to exploit the government. The paper analyses if such incentives do exist. It turns out that this is the case under specific conditions. However, minimum wages are not the adequate remedy to abolish the incentives to exploit the government." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gesetzliche Mindestlöhne: mit der Einführung kommen die Tücken der Umsetzung (2013)

    Brenke, Karl; Wagner, Gert G.;

    Zitatform

    Brenke, Karl & Gert G. Wagner (2013): Gesetzliche Mindestlöhne. Mit der Einführung kommen die Tücken der Umsetzung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 93, H. 11, S. 751-757. DOI:10.1007/s10273-013-1594-1

    Abstract

    "Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn ist nach den Bundestagswahlen 2013 ein ganz wichtiges politisches Thema in Deutschland. So macht die SPD vor den Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien die Einführung einer branchenübergreifenden Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde zur zentralen Bedingung, um in die Bundesregierung einzutreten. Es zeichnet sich ab, dass sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzt und Mindestlöhne in Deutschland demnächst per Gesetz eingeführt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn: kein verteilungspolitisches Allheilmittel (2013)

    Brenke, Karl; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Brenke, Karl & Kai-Uwe Müller (2013): Gesetzlicher Mindestlohn. Kein verteilungspolitisches Allheilmittel. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 80, H. 39, S. 3-17.

    Abstract

    "Alle im Bundestag vertretenen Parteien treten inzwischen für Mindestlohnregulierungen ein, deutlich unterschiedliche Positionen gibt es jedoch hinsichtlich der Gestaltung und der Höhe. In der Untersuchung wird gezeigt, dass bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn vor allem die Löhne von geringfügig Beschäftigten, Frauen, Personen ohne Berufsausbildung und Arbeitnehmern, die nicht im gelernten Beruf tätig sind, sowie von Beschäftigten in Ostdeutschland angehoben werden müssten. Betroffen wären insbesondere Kleinstbetriebe sowie Anbieter konsumnaher Dienstleistungen, kaum indes Wirtschaftszweige, die unmittelbar dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Generell müsste ein Mindestlohn nach den Ergebnissen der ökonomischen Forschung nicht mit Arbeitsplatzverlusten einhergehen. Es gibt aber Hinweise darauf, dass die Wirkungen stark von der Höhe der festgesetzten Lohnuntergrenze abhängen. Durch einen Mindestlohn könnte zwar die Lohnspreizung verringert werden, und Gerechtigkeitsvorstellungen, wie sie von einer großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland geteilt werden, würden so weniger verletzt als gegenwärtig. Zu einer Einebnung der Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und zu einer wesentlichen Verringerung von Armut käme es aber nicht. Ebenfalls wäre nicht zu erwarten, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die Leistungen nach Hartz IV beziehen (Aufstocker), stark zurückginge. Ein kräftiger gesamtwirtschaftlicher Kaufkraftschub ist ebenfalls nicht anzunehmen. Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland wäre ein Feldexperiment, das mit Bedacht angegangen werden sollte. Aus wissenschaftlicher Sicht sollte beim Einstieg das Niveau nicht zu hoch angesetzt werden, und die Wirkung des Mindestlohns müsste sorgfältig beobachtet werden. Erweist sich ein allgemeiner Mindestlohn als unschädlich für die Beschäftigung, sollte sein Niveau zügig angehoben werden. Bei der Einführung ist darauf zu achten, dass die Regulierung nicht unterlaufen wird - etwa durch unbezahlte Mehrarbeit oder durch die vermehrte Beschäftigung in Form von Minijobs oder Werkverträgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung: Abschlussbericht (2013)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Weisser, Johannes;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer & Johannes Weisser (2013): Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung. Abschlussbericht. Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die durchgeführten Berechnungen bestätigen, dass der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland proportional stärker betroffen wäre als in den alten Bundesländern.
    Absolut würden in Ostdeutschland knapp 1,8 Millionen Menschen oder knapp ein Viertel aller Arbeitnehmer nach VGR-Abgrenzung von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Damit sind relativ gesehen mehr als doppelt so viele Personen im Osten betroffen als im Westen.
    Es resultieren erwartungsgemäß unterschiedliche Auswirkungen auf die Rentenwerte. Im Ergebnis bewirkt eine Mindestlohneinführung eine Angleichung der Renten im Bundesgebiet um 2,8 Prozentpunkte.
    Bei einem Mindestlohn in Höhe von 10 Euro fällt die Angleichung ceteris paribus um weitere zwei Prozentpunkte stärker aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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