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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Lohn"
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Tarifgeschehen: die Sicht der Arbeitgeber in betroffenen Branchen (2017)

    Lesch, Hagen;

    Zitatform

    Lesch, Hagen (2017): Mindestlohn und Tarifgeschehen. Die Sicht der Arbeitgeber in betroffenen Branchen. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2017,03), Köln, 39 S.

    Abstract

    "Um einen genaueren Einblick in die Auswirkungen des Mindestlohns auf das Tarifgeschehen zu gewinnen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im März 2017 Experteninterviews zum Tarifgeschehen in acht Branchen geführt. Alle Experten wurden telefonisch befragt. Die einzelnen Gespräche dauerten zwischen 25 und 60 Minuten. Die Fachleute waren zum Befragungszeitpunkt als Justiziar, Geschäftsführer oder Hauptgeschäftsführer in den unmittelbar betroffenen Arbeitgeberverbänden tätig. Für die Experteninterviews wurden ausschließlich Branchen ausgewählt, deren Tarifgeschehen durch den Mindestlohn beeinflusst worden sind. Die Befragungen zeigen, dass die Übergangsregelung des Mindestlohngesetzes genutzt wurde und den Anpassungsprozess erleichtert hat. Im Zuge dieses Anpassungsprozesses wurden Tarifentgelte entweder direkt über den Mindestlohn verdrängt oder indirekt über die tariflichen Branchenmindestlöhne. In solchen Verdrängungsfällen gab die Mindestlohndynamik auch die Tariflohndynamik vor. Die wird als Eingriff in die Tarifautonomie bewertet. Problematisch ist auch die Stauchung der Lohnstruktur. Diese muss aus Arbeitgebersicht wieder korrigiert werden. Da die Gewerkschaften aber einen Abstand der untersten Tariflöhne vom gesetzlichen Mindestlohn fordern, gestaltet sich dies schwierig. Es deutet sich jetzt schon an, dass die Tarifverhandlungen dadurch komplizierter werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohngesetz: für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. (WSI policy brief 09), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes besondere Bedeutung. Im Geltungsbereich des Mindestlohnes stellen sie zwar nur etwa 9% der Arbeitnehmer (im Hauptbeschäftigungsverhältnis), aber gut 34% derjenigen, deren Löhne aufgrund des seit 2015 geltenden Gesetzes aufgestockt werden müssten. Die Mehrheit kam nicht auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro und mehr, blieb also unterhalb der Mindestlohnschwelle (Amlinger et al. 2016). Minijobber erhalten häufig nicht nur geringere Löhne als vergleichbare Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte; ihnen werden oft auch verschiedene Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld vorenthalten, auf die sie einen Rechtsanspruch hätten (Bachmann et al. 2011; Fischer et al. 2015). Angesichts der im Vergleich zu anderen Beschäftigtengruppen außerordentlich weit verbreiteten Einkommensprekarität ist der Anpassungsbedarf beim Lohnsatz besonders hoch. Für die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes stellt diese Beschäftigtengruppe einen guten Prüfstein dar. Wie haben Betriebe und Beschäftigte auf das Gesetz reagiert?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-191.

    Abstract

    "Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn staucht Lohnstruktur im Osten (2017)

    Schröder, Christoph; Hellmich, Paula;

    Zitatform

    Schröder, Christoph & Paula Hellmich (2017): Mindestlohn staucht Lohnstruktur im Osten. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 89), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Mindestlohns hat vor allem in Ostdeutschland auch die Lohnverteilung beeinflusst. Im Vergleich zum Jahresende 2014 sind dort die Verdienste der Ungelernten deutlich stärker gestiegen als bei höher qualifizierten Arbeitnehmern. Auch die Verdienstunterschiede zwischen den Branchen haben sich in den ostdeutschen Ländern verringert. Die gesamtdeutsche Betrachtung zeigt nur geringe Effekte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    High-impact minimum wages and heterogeneous regions (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Frings, Hanna ;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Hanna Frings (2017): High-impact minimum wages and heterogeneous regions. (IZA discussion paper 10782), Bonn, 35 S.

    Abstract

    "We estimate the effects of the introduction and subsequent increases of a substantial minimum wage in Germany's main construction industry on wage and employment growth rates. Using a regional dataset constructed from individual employment histories, we exploit the spatial dimension and border discontinuities of the regional data to account for spillovers between districts and unobserved heterogeneity at the local level. The results indicate that the minimum wage increased the wage growth rate for East Germany but did not have a significant impact on the West German equivalent. The estimated effect on the employment growth rate reveals a contraction in the East of about 1.2 percentage points for a one-standard-deviation increase in the minimum-wage bite, amounting to roughly one quarter of the overall decline in the growth rate. We observe no change for the West." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna; Kaimer, Steffen; Klosterhuber, Wolfram;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.

    Abstract

    "Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr Mindestlohn in Deutschland: Erfahrungen und Perspektiven (2016)

    Amlinger, Marc; Schulten, Thorsten; Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2016): Ein Jahr Mindestlohn in Deutschland. Erfahrungen und Perspektiven. (WSI-Report 28), Düsseldorf, 19 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Noch im Jahr 2014 hatten zwischen 4,8 und 5,4 Millionen Beschäftigte einen geringeren Stundenlohn. Auch wenn sich bislang noch nicht exakt sagen lässt, wie viele Beschäftigte letztendlich von der Einführung des Mindestlohns profitiert haben, so deuten die überdurchschnittlich hohen Lohnsteigerungen in klassischen Niedriglohnbranchen auf erhebliche Mindestlohneffekte hin. Auch die Tarifpolitik hat von der Einführung des Mindestlohns profitiert und dazu beigetragen, dass die untersten Lohngruppen weiter angehoben wurden.
    Die von vielen Ökonomen befürchteten negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind dagegen ausgeblieben. Die Beschäftigung in Deutschland hat im Gegenteil kontinuierlich zugenommen. Lediglich bei den Minijobs ist ein starker Rückgang beobachtbar, wobei hier ein erheblicher Anteil in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt wurde.
    Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen wird derzeit über die zukünftige Anpassung des Mindestlohns diskutiert, die erstmals Anfang 2017 erfolgen soll. Als Orientierungsgröße für die Empfehlung der Mindestlohnkommission soll laut Mindestlohngesetz die vergangene Entwicklung der Tariflöhne gelten. Nach dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes stiegen die Tariflöhne in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt um 5,5%. Demnach müsste der Mindestlohn auf etwa 9 EURO angehoben werden. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob ein solches Mindestlohnniveau tatsächlich den im Mindestlohngesetz geforderten 'angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer' gewährleistet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Employment effects of the new German minimum wage: evidence from establishment-level micro data (2016)

    Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Hans-Dieter Gerner (2016): Employment effects of the new German minimum wage. Evidence from establishment-level micro data. (IAB-Discussion Paper 10/2016), Nürnberg, 35 S.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Wir identifizieren Beschäftigungseffekte des Mindestlohns durch Variation in der Betroffenheit von Betrieben. Das IAB-Betriebspanel ermöglicht uns dabei, antizipierende Lohnanpassungen und Spill-Over-Effekte zu analysieren. Schätzungen mit der Differenzen-in-Differenzen-Methode zeigen bei betroffenen Betrieben einen Anstieg der durchschnittlichen Löhne um 4,8 Prozent und einen Beschäftigungsrückgang um 1,9 Prozent. Auf die Gesamtbeschäftigung bezogen entspricht das 0,18 Prozent. Der Beschäftigungseffekt ist hauptsächlich auf eine Zurückhaltung in den Einstellungen zurückzuführen. Hochgerechnet hätten ohne den Mindestlohn 60.000 zusätzliche Jobs entstehen können (darin enthalten sind Minijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Zusätzliche Analysen zeigen einen Rückgang in der beschäftigungsneutralen Beschäftigtenfluktuation. Die Betrachtung weiterer betrieblicher Anpassungsdimensionen zeigt einen leichten Rückgang in den typischen vertraglichen Vollzeitarbeitsstunden, jedoch keinen Anstieg im Einsatz freiberuflicher Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 20. Welle 2015 (2016)

    Dahms, Vera; Frei, Marek; Prick, Simone; Putzing, Monika;

    Zitatform

    Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 20. Welle 2015. Berlin, 97 S.

    Abstract

    "Das IAB-Betriebspanel wurde in Ost- und Westdeutschland als jährliche mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2015 zum 20. Mal seit 1996 durchgeführt. Der Auswertungsbericht für Ostdeutschland erfolgte im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe Ostdeutschlands bereitzustellen und mit Betrieben in Westdeutschland zu vergleichen.
    Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EURO brutto je Stunde. Nachdem in der Befragungswelle 2014 im Rahmen einer 'Null-Messung' ein Überblick gewonnen wurde, in welchen Betrieben Beschäftigte tätig waren, die Brutto-Stundenlöhne unterhalb von 8,50 EURO erhielten, wird in der 20. Befragungswelle des IAB-Betriebspanels nach Beschäftigten gefragt, deren Löhne tatsächlich angehoben wurden. Damit liegen aktuelle Informationen sowohl zur betrieblichen Reichweite als auch zur Beschäftigtenreichweite der Einführung des Mindestlohns vor. Gleichzeitig werden Informationen zu Veränderungen im Lohngefüge erhoben, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einhergingen. Darüber hinaus wurden die Betriebe nach Maßnahmen gefragt, mit denen sie auf die Einführung des Mindestlohns reagierten.
    Im Rahmen der Auswertungen im Bereich Löhne und Gehälter werden tiefer als in den Vorjahren die Angaben der Betriebe zur Tarifbindung ausgewertet. Hier geht es um den Ausweis gravierender Veränderungen in den zurückliegenden Jahren - sowohl in der betrieblichen als auch der Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Betrieben, die sich hinsichtlich der Entgeltgestaltung an Branchentarifverträgen orientieren bzw. nicht orientieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Can minimum wages raise workers' incomes in the long run (2016)

    Economides, George; Moutos, Thomas;

    Zitatform

    Economides, George & Thomas Moutos (2016): Can minimum wages raise workers' incomes in the long run. (CESifo working paper 5913), München, 33 S.

    Abstract

    "Using an intertemporal model of saving and capital accumulation with two types of agents (workers and capitalists) we demonstrate that it is impossible for any binding minimum wage to increase the after-tax incomes of workers if the production function is Cobb-Douglas with constant returns to scale, or if there are no differences in ability among workers. We also show that it is not possible to increase the incomes of employed workers through minimum wage legislation, even under decreasing returns to scale and heterogeneity of ability among workers, unless the welfare support provided to unemployed workers is far below what they would earn in the absence of minimum wages. Moreover, we establish that in the absence of a separate class of agents (i.e. capitalists) minimum wages cannot increase the incomes of employed workers even when there are decreasing returns to scale and no welfare support is provided to the unemployed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment: first evidence from regional data (2016)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2016): Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment. First evidence from regional data. (IAB-Discussion Paper 31/2016), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Seit 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Eine wichtige Frage ist, ob der Mindestlohn, neben seinem Hauptzweck, Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen, auch weitere, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen hat. Die ökonomische Theorie erlaubt keine eindeutige Aussage, ob negative Wirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auftreten. Ziel dieses Papieres ist es zu analysieren, ob zum derzeitigen Zeitpunkt bereits negative Wirkungen des Mindestlohnes auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nachweisbar sind.
    Dazu nutzen wir die regionale Variation der Eingriffstiefe des Mindestlohnes in die Lohnverteilung und deren Zusammenhang zur regionalen Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung in einem Panel von Regionen, Altersgruppen und Geschlecht.
    Für die analysierten Gruppen zwischen 30 und 54 Jahre alter Personen, finden wir, dass Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, kein langsameres Wachstum der Gesamtbeschäftigung (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) aufweisen als Zellen die weniger stark betroffen waren. Allerdings sind in Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, Minijobs verloren gegangen. Gleichzeitig sind aber in diesen Zellen auch besonders viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Dies legt eine Umwandlung nahe. Für die Arbeitslosigkeit können wir, ähnlich wie für die Gesamtbeschäftigung, keinen signifikanten Zusammenhang zum Eingriff des Mindestlohnes messen.
    Wir schlussfolgern, dass die vorgelegte Evidenz dafür spricht, dass der Mindestlohn bisher weder zu Rückgängen der Gesamtbeschäftigung bei den analysierten Gruppen noch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The effects of minimum wages on youth employment and income: minimum wages reduce entry-level jobs, training, and lifetime income (2016)

    Kalenkoski, Charlene Marie;

    Zitatform

    Kalenkoski, Charlene Marie (2016): The effects of minimum wages on youth employment and income. Minimum wages reduce entry-level jobs, training, and lifetime income. (IZA world of labor 243), Bonn, 10 S. DOI:10.15185/izawol.243

    Abstract

    "Empirische Studien belegen, dass Mindestlöhne die Beschäftigungschancen für junge Geringqualifizierte reduzieren. Zwar profitieren diejenigen, die einen Job finden, von höheren Einstiegslöhnen. Für arbeitslose Jugendliche wird der Arbeitsmarkteinstieg dagegen schwerer, was zu langfristigen Einkommenseinbußen führt. Das Lebenseinkommen sinkt zusätzlich aufgrund mangelnder betrieblicher Qualifizierungsangebote. Auszubildende sollten daher vom Mindestlohn ausgenommen sein. Durch staatliche Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen ließe sich ungelernten Jugendlichen effektiver helfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie reagierten die deutschen Firmen auf die Einführung des Mindestlohns?: Befragungsergebnisse aus dem ifo Konjunkturtest (2016)

    Sauer, Stefan; Wojciechowski, Przemyslaw;

    Zitatform

    Sauer, Stefan & Przemyslaw Wojciechowski (2016): Wie reagierten die deutschen Firmen auf die Einführung des Mindestlohns? Befragungsergebnisse aus dem ifo Konjunkturtest. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 69, H. 7, S. 62-64.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 trat der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland in Kraft. Bereits im November 2014 hatte das ifo Instituts daher die am Konjunkturtest teilnehmenden Firmen, mit Ausnahme des Baugewerbes, zu ihren voraussichtlichen Reaktionen auf die Einführung befragt (vgl. Erthle et al. 2014). Im März 2016 wurden im Rahmen des ifo Konjunkturtests nun erneut Sonderfragen zu diesem Thema gestellt, um herauszufinden, welche Maßnahmen die betroffenen Unternehmen der verschiedenen Wirtschaftsbereiche seitdem tatsächlich umgesetzt haben. Der vorliegende Beitrag stellt die Umfrageergebnisse vor und vergleicht die Maßnahmen mit den ursprünglichen Planungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen: Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (2016)

    Schubert, Antje; Weber, Michael; Kümmel, Jakob; Püschel, Veronika; Steinbrecher, Johannes; Thum, Marcel;

    Zitatform

    Schubert, Antje, Johannes Steinbrecher, Marcel Thum, Michael Weber, Jakob Kümmel & Veronika Püschel (2016): Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Gutachten im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. (Ifo-Dresden-Studien 77), Dresden, 65 S.

    Abstract

    Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50?Euro je Stunde eingeführt. Dieser soll zum 1. Januar 2017 erstmals angepasst werden. Die Anpassung soll dabei laut Mindestlohngesetz die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und auf das Beschäftigungsniveau berücksichtigen. Besonders umfangreiche Wirkungen sind im Freistaat Sachsen zu erwarten, da der Mindestlohn hier eine besonders hohe Reichweite entfaltet. Vor diesem Hintergrund hat die Industrie- und Handelskammer Chemnitz die Dresdner Niederlassung des ifo Instituts beauftragt, die bisherigen Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns in der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen zu untersuchen.

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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Forschungsvorhaben: Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen (2016)

    Thum, Marcel; Schubert, Antje; Weber, Michael; Steinbrecher, Johannes;

    Zitatform

    Thum, Marcel, Antje Schubert, Johannes Steinbrecher & Michael Weber (2016): Gutachten zum Forschungsvorhaben: Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen. Dresden, 61 S.

    Abstract

    "Um die Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Mindestlohns in Sachsen in den Diskussionsprozess einbringen zu können, hat die INDUSTRIE- UND HANDELS-KAMMER CHEMNITZ das IFO INSTITUT - LEIBNIZ-INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFOR-SCHUNG AN DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN E. V., NIEDERLASSUNG DRESDEN mit einer Untersuchung zu den 'Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Sachsen' beauftragt. Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit den INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN CHEMNITZ, DRESDEN und ZU LEIPZIG sowie der HANDWERKSKAMMER CHEMNITZ. Die für diese Untersuchung benötigten Daten wurden in einer schriftlichen Befragung erhoben, an der sich 2.668 Betriebe beteiligt haben. Von diesen gab etwas mehr als die Hälfte an, vom Mindestlohn betroffen zu sein. Die betroffenen Betriebe reagierten nach eigenen Angaben mit vielfältigen Maßnahmen auf die neue Lohnuntergrenze, wobei sie versuchten, zumindest in der kurzen Frist Anpassungen bei der Beschäftigung durch andere Reaktionen - z. B. Erhöhung der Preise, Reduzierung von Investitionen oder von Sonderzahlungen - zu vermeiden. Dementsprechend sind kurzfristig insgesamt keine statistisch signifikanten beschäftigungsdämpfenden Effekte des flächendeckenden Mindestlohns zu beobachten. Das Gutachten stellt die Ergebnisse der Befragung im Detail vor." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014 (2015)

    Bechmann, Sebastian; Dahms, Vera; Möller, Iris ; Frei, Marek; Schwengler, Barbara; Tschersich, Nikolai;

    Zitatform

    Bechmann, Sebastian, Vera Dahms, Nikolai Tschersich, Marek Frei, Barbara Schwengler & Iris Möller (2015): Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. (IAB-Forschungsbericht 09/2015), Nürnberg, 133 S.

    Abstract

    "Die Einführung des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 fand in einem grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Umfeld statt und vor dem Hintergrund einer in zahlreichen Punkten unterschiedlichen Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. So gab es 2014 z. B. hinsichtlich der Beschäftigungsverteilung auf Branchen und Betriebsgrößenklassen nach wie vor deutliche Unterschiede. Insbesondere das geringe Gewicht des Verarbeitenden Gewerbes sowie die Unterrepräsentanz von Großbetrieben sind für Ostdeutschland kennzeichnend. Betriebe in West- und Ostdeutschland werden daher sehr unterschiedlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen sein.
    Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen auch, dass im vergangenen Jahr insgesamt zwölf Prozent der Betriebe wenigstens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde entlohnte. In Ostdeutschland waren es mit einem Anteil von 23 Prozent deutlich mehr Betriebe als in Westdeutschland mit einem Anteil von neun Prozent. In diesen Betrieben sind insgesamt 31 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Neben dem augenfälligen Ost-West-Unterschied stechen auch die sehr deutlichen Branchenunterschiede heraus.
    Bei der Einbeziehung von Frauen in Führungsaufgaben hat es in den zurückliegenden Jahren eher geringe bis keine Fortschritte gegeben. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil sind Frauen - insbesondere auf der ersten Führungsebene - immer noch weit unterrepräsentiert. Die Beteiligung von Frauen auf der ersten bzw. zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland.
    Die insgesamt steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einem anhaltend hohen Niveau bei der betrieblichen Fachkräftenachfrage geführt. Die Betriebe konnten ihre angebotenen Fachkräftestellen überwiegend besetzen. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen den Branchen. So hatten insbesondere die Betriebe aus dem Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie aus dem Baugewerbe große Probleme.
    Die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe lag 2014 in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bundesweit bildete rund die Hälfte der ausbildungsberechtigen Betriebe aus. In Ostdeutschland liegt die Ausbildungsbeteiligung etwa zehn Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau. Auch 2014 lassen sich die zunehmenden Probleme bei der Besetzung von angebotenen Ausbildungsplätzen beobachten. Überdurchschnittlich betroffen waren hiervon wie schon in den Vorjahren in erster Linie Kleinstbetriebe.
    Nach dem krisenbedingten Einbruch 2009/2010 hat die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung seither das Vorkrisenniveau wieder überschritten und den steigenden Trend fortgesetzt. Die Weiterbildungsbeteiligung war in West- und Ostdeutschland nahezu identisch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Iris ; Schwengler, Barbara;
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  • Literaturhinweis

    Potential effects of a statutory minimum wage on the gender pay gap: a simulation-based study for Germany (2015)

    Boll, Christina ; Puckelwald, Johannes; Hüning, Hendrik; Leppin, Julian;

    Zitatform

    Boll, Christina, Hendrik Hüning, Julian Leppin & Johannes Puckelwald (2015): Potential effects of a statutory minimum wage on the gender pay gap. A simulation-based study for Germany. (HWWI research paper 163), Hamburg, 43 S.

    Abstract

    "In a simulation-based study with data from the German Socio-Economic Panel Study (SOEP), we analyze the effects of the newly introduced statutory minimum wage of 8.50 Euro per working hour in Germany on the gender wage gap. In our first scenario where we abstain from employment effects, the pay differential is reduced by 2.5 percentage points from 19.6 % to 17.1 %, due to a reduction of the sticky-floor effect at the bottom of the wage distribution. In more realistic scenarios where we incorporate minimum wage effects on labor demand, a further reduction of the pay gap by 0.2 pp (1.2 pp) in case of a monopsonistic (neoclassical) labor market is achieved. However, this comes at the cost of job losses by which women are more strongly affected than men. The magnitude of job losses ranges between 0.2 % and 3.0 % of all employees. It is higher in a neoclassical market setting and positively related to the assumed wage elasticity." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland: eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (2015)

    Boll, Christina ; Puckelwald, Johannes; Leppin, Julian; Hüning, Hendrik;

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    Boll, Christina, Hendrik Hüning, Julian Leppin & Johannes Puckelwald (2015): Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland. Eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (HWWI policy paper 89), Hamburg, 75 S.

    Abstract

    "In Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Kritiker des Mindestlohnes führen an, dass dieser zu erheblichen Beschäftigungsverlusten führen würde. Befürworter stellen dies in Frage und führen für den Mindestlohn ins Feld, dass dieser die Lohnspreizung insbesondere am unteren Ende der Einkommensverteilung mindert. Da weibliche Beschäftigte von Niedriglöhnen bisher vergleichsweise stärker betroffen waren als männliche, ist ein reduzierender Effekt auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen denkbar. Ein Vierteljahr nach Einführung der Maßnahme ist es noch nicht möglich, anhand von Realdaten die tatsächlichen Beschäftigungs- und Einkommensstruktureffekte abzubilden. Stattdessen legen wir eine Simulationsstudie vor, um die Wirkungen des Mindestlohnes auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu untersuchen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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