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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Stellungnahmen / Positionen / Erwartungen / Zusammenfassungen"
  • Literaturhinweis

    Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2018)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2018): Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 2), Berlin, 177 S. DOI:10.21934/MLK20171010

    Abstract

    "Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
    Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus einer im Frühjahr 2018 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 24. September 2018, 13:00 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen (BT-Drs. 19/96) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlöhne wirksam kontrollieren (BT-Drs. 19/1828) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufheben (BT-Drs. 19/1829) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen (BT-Drs. 1: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 24. September 2018, 13:00 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen (BT-Drs. 19/96) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlöhne wirksam kontrollieren (BT-Drs. 19/1828) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn aufheben (BT-Drs. 19/1829) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen (BT-Drs. 1. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)117 v. 20.09.2018), 52 S.

    Abstract

    Stellungnahmen zur Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Thema Mindestlohn am 24. September 2018. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Zoll; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Handelsverband Deutschland; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn; Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen; Prof. Dr. Thorsten Schulten, Düsseldorf. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern: Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2018): Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern. Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/1626 (12.04.2018)), 2 S.

    Abstract

    "Kontrollkompetenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2014 bis 2017, Anzahl kontrollierter Betriebe bzw. Arbeitgeber nach Bundesländern und Branchen, eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, Schwerpunktprüfungen, Zahl besetzter Stellen, Personalplanung bis 2022 (insgesamt 12 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Sachstand und Folgen einer Mindestausbildungsvergütung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/5713) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (2018): Sachstand und Folgen einer Mindestausbildungsvergütung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/5713). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/6171 (29.11.2018)), 22 S.

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, bis zum 1. August 2019 eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern. Konkrete Ziele dieser Maßnahme und Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Vergütung wurden jedoch nicht genannt.
    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Sachstand und Folgen einer Mindestausbildungsvergütung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (2017)

    Bossler, Mario ; Wolter, Stefanie; Hummel, Markus; Weber, Enzo ; Dietrich, Hans ; Klinger, Sabine; Gartner, Hermann ; Kubis, Alexander;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Hans Dietrich, Hermann Gartner, Markus Hummel, Sabine Klinger, Alexander Kubis, Enzo Weber & Stefanie Wolter (2017): Zur Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. (IAB-Stellungnahme 04/2017), Nürnberg, 21 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2017/18 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt, zum Fachkräftebedarf, zu den Auswirkungen der Akademisierung auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen, zur Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2017 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einführung und Wirkmächtigkeit des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland: Institutionelle Reformen und gewerkschaftliche Strategien in einem segmentierten Tarifsystem (2017)

    Dingeldey, Irene ; Kathmann, Till;

    Zitatform

    Dingeldey, Irene & Till Kathmann (2017): Einführung und Wirkmächtigkeit des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Institutionelle Reformen und gewerkschaftliche Strategien in einem segmentierten Tarifsystem. (Schriftenreihe Institut Arbeit und Wirtschaft 21), Bremen, 36 S.

    Abstract

    "Im vorliegenden Papier wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland als Wechselwirkung zwischen institutionellem Wandel und (der Veränderung) der Strategien sowie der Machtressourcen von Tarifpartnern untersucht. Mit Hilfe einer sequenzorientierten Policy-Analyse wird - in Anlehnung an den Ansatz des diskursiv erweiterten akteurzentrierten Institutionalismus - die Einführung des Mindestlohns als reflexive Bewältigung des Wandels gedeutet und als Erfolg strategischen Handelns der in ihren Organisationsbereichen von Niedriglohn am stärksten betroffenen Gewerkschaften interpretiert. Angesichts eines zunehmend stärker segmentierten Tarifsystems wird die Frage nach der Wirkmächtigkeit des Mindestlohns in Bezug auf die Entwicklung der Löhne in Abhängigkeit des jeweiligen Branchenkontextes gesehen: In tariffreien Zonen bzw. in Branchen mit geringen Einstiegslöhnen ist ein positiver Anstieg der untersten Löhne zu beobachten. In einigen Niedriglohnbranchen können handlungsstarke Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn als eine Art Sprungbrett für die Durchsetzung höherer Tariflöhne nutzen. Dagegen gibt es jedoch auch Branchen, deren unterste Tarifgruppen von der Anpassung des Mindestlohns 'überholt' werden, was von Gewerkschaftlern als Problem wahrgenommen wird. Sozialpartner in Branchen, deren unterste Lohngruppen weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, fühlen sich kaum tangiert. Insgesamt ist damit zu konstatieren, dass die Segmentation des deutschen Tarifsystems durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kaum entschärft wurde und entsprechend auch die Divergenz gewerkschaftlicher Strategien in Bezug auf die weitere Gestaltung des Mindestlohns bestehen bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Economic aspects of subjective attitudes towards the minimum wage reform (2017)

    Fedorets, Alexandra ; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra & Carsten Schröder (2017): Economic aspects of subjective attitudes towards the minimum wage reform. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 949), Berlin, 44 S.

    Abstract

    "Despite some skepticism among experts about the effects of a minimum wage, there is remarkably widespread public support for such policies. Using representative survey data from 2015 and 2016, we investigate the subjective attitudes driving public support for Germany's recent minimum wage reform. We find that socio-economic characteristics and political orientations explain a minor part of the variation in attitudes, whereas beliefs that the reform will bring positive redistributional effects and perceptions that it will help people to maintain or improve their overall economic situation (measured by living standards, income, hours worked, and job security) play a major role." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Statutory minimum wages in the EU 2017 (2017)

    Fric, Karel ;

    Zitatform

    Fric, Karel (2017): Statutory minimum wages in the EU 2017. Dublin, 29 S.

    Abstract

    "In 22 out of 28 EU Member States, a generally applicable statutory minimum wage exists; the level of this minimum wage varies greatly from one country to another. This article provides information on statutory minimum wage levels, how the minimum wage has been determined for 2017 and minimum wage coverage across the EU. The data show that the minimum wage grew more over the year preceding 1 January 2017 than the year before." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gesetzliche Mindestlöhne im post-keynesianischen Paradigma (2017)

    Herr, Hansjörg;

    Zitatform

    Herr, Hansjörg (2017): Gesetzliche Mindestlöhne im post-keynesianischen Paradigma. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 7, S. 515-522. DOI:10.5771/0342-300X-2017-7-515

    Abstract

    "Der Autor diskutiert aus einer post-keynesianischen Perspektive die unterschiedlichen Funktionen, die gesetzliche Mindestlöhne in verschiedenen Ländern erfüllen können. Sie können erstens eine Orientierung für die allgemeine Lohnentwicklung geben; zweitens können sie die Lohnstruktur von unten stauchen. In beiden Fällen sollten Mindestlöhne mindestens entsprechend der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung und der gewünschten Inflationsrate ansteigen, um die Lohnentwicklung zu stabilisieren und einen nominellen Lohnanker zu unterstützen. Wenn Mindestlöhne die Lohnstruktur von unten stauchen bzw. einen ausufernden Niedriglohnsektor verhindern, tragen sie positiv zur aggregierten Nachfrage und Beschäftigung bei. Über verschiedene Mechanismen erhöhen sie zudem die Produktivität und verbessern die langfristigen Entwicklungschancen einer Ökonomie. Bei einer deutlichen Stauchung der Lohnstruktur von unten ändert sich die Struktur von Preisen, Konsumtion und Produktion. Insgesamt sind - anders als oftmals befürchtet - von Mindestlöhnen keine negativen makroökonomischen Beschäftigungseffekte zu erwarten, im Gegenteil: Sie tragen zur Stabilität der Ökonomie bei und helfen eine inklusive Gesellschaft zu schaffen oder zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages and vocational training incentives in Germany (2017)

    Kellermann, Kim Leonie;

    Zitatform

    Kellermann, Kim Leonie (2017): Minimum wages and vocational training incentives in Germany. (IAAEU discussion paper series in economics 2017,08), Trier, 29 S.

    Abstract

    "We examine the impact of sector-specific minimum wages in Germany on the willingness of youths to undergo vocational training. The theoretical intuition on the impact of wage floors on education is ambiguous. On the one hand, they raise the opportunity cost of education and prevent further skill accumulation. On the other hand, they lower the employment probability of unskilled workers, promoting additional training. Employing a mixed logit model, we estimate the probability of opting for an apprenticeship for a GSOEP-based sample of youths aged 17 to 24. Unlike the evidence from other countries, we find that increasing sectoral wage floors have a positive effect on training probabilities. Due to binding minimum wages, the demand for unskilled workers declines which lowers the opportunity cost of education. High requirements with regard to professional skills reinforce the effect." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt kompakt: Analysen, Daten, Fakten (2017)

    Möller, Joachim; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Möller, Joachim & Ulrich Walwei (Hrsg.) (2017): Arbeitsmarkt kompakt. Analysen, Daten, Fakten. (IAB-Bibliothek 363), Bielefeld: Bertelsmann, 174 S. DOI:10.3278/300936w

    Abstract

    "'Arbeitsmarkt kompakt' bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsmarkts für Wissenschaftler und Praktiker. Kurzgefasste, mit zahlreichen Infografiken versehene Texte erlauben einen schnellen Überblick über einschlägige Forschungsbefunde des IAB. Der Band befasst sich mit folgenden Themenfeldern:
    - Standortbestimmung: Herausforderungen am Arbeitsmarkt
    - Demografie und Erwerbsbeteiligung
    - Beschäftigungsformen
    - Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug
    - Löhne und Lohnstruktur (mit einem Schwerpunkt auf dem Thema 'Mindestlohn')
    - Bildung und Beruf
    - Digitalisierung
    - Migration und Integration
    - Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen"
    (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim; Walwei, Ulrich ;

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  • Literaturhinweis

    The employment effects of minimum wages: some questions we need to answer (2017)

    Neumark, David ;

    Zitatform

    Neumark, David (2017): The employment effects of minimum wages. Some questions we need to answer. (NBER working paper 23584), Cambrige, Mass., 30 S. DOI:10.3386/w23584

    Abstract

    "The literature on the employment effects of minimum wages is about a century old, and includes hundreds of studies. Yet the debate among researchers about the employment effects of minimum wages remains intense and unsettled. This essay discussed the key questions that have arisen in the past research that, if we can answer them, may prove most useful in making sense of the conflicting evidence. I also focus on additional questions we should consider to better inform the policy debate, in particular in the context of the very high minimum wages coming on line in the United States, about which past research is quite uninformative." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Living wages - normative und ökonomische Gründe für einen angemessenen Mindestlohn (2017)

    Schulten, Thorsten; Müller, Torsten;

    Zitatform

    Schulten, Thorsten & Torsten Müller (2017): Living wages - normative und ökonomische Gründe für einen angemessenen Mindestlohn. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 7, S. 507-514. DOI:10.5771/0342-300X-2017-7-507

    Abstract

    "Seit den 1990er Jahren sind weltweit so genannte Living-Wage-Initiativen entstanden, die für eine substanzielle Erhöhung von Mindestlöhnen eintreten. Während Mindestlöhne in vielen Ländern auf einem sehr niedrigen Niveau und mitunter sogar unterhalb des Existenzminimums liegen, geht die Idee des living wage von dem Recht auf einen Lohn aus, der nicht nur die physische Reproduktion, sondern auch eine soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Ausgehend von einer historischen Rekonstruktion des Living-Wage-Konzepts analysiert der Beitrag die jüngeren Living-Wage-Initiativen, die vor allem in den USA und Großbritannien entstanden sind, und erläutert am britischen Beispiel die unterschiedlichen Kalkulationsmöglichkeiten eines living wage. Abschließend gehen die Autoren der Frage nach, ob auch in Deutschland die Idee eines living wage zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna; Kaimer, Steffen; Klosterhuber, Wolfram;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.

    Abstract

    "Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11918 (11.04.2017)), 44 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen neu eingestellte Langzeitarbeitslose, Zeitungsboten und einzelne Branchen mit abweichenden Tarifverträgen, Ausbildungsverhältnisse sowie unter bestimmten Bedingungen Praktika. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 18/8498 vom Mai 2016, die weitgehend entsprechende Daten erfragt, basierend auf dem seinerzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die vorliegende Kleine Anfrage aktualisiert die Abfrage aufgrund der neuen Rechtslage mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/12722 (13.06.2017)), 8 S.

    Abstract

    "Vorbemerkung der Fragesteller:
    Eine wichtige Vergleichsgröße, um festzustellen, ob der Mindestlohn in Deutschland existenzsichernd ist, er eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht und hilft, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, ist die so genannte Niedriglohnschwelle. Rechnerisch entspricht die Niedriglohnschwelle zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Zur Feststellung der Werte wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Sie erlaubt also auch Aussagen darüber, wie der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle im internationalen Vergleich dasteht. Von Interesse ist dabei auch, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindestlohnhöhe in Deutschland berücksichtigt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung: schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016 (2016)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Pusch, Toralf; Herzog-Stein, Alexander ; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck, Alexander Herzog-Stein, Gustav Horn, Toralf Pusch & Thorsten Schulten (2016): Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016. (IMK policy brief 2016,05), Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK beantwortet ausgewählte Fragen zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Die Fragen und Antworten, die in diesem Policy Brief präsentiert werden, erfolgten im Rahmen einer schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Praxis und Wirkung des Mindestlohns: Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558) (2016)

    Amlinger, Marc; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc & Thorsten Schulten (2016): Praxis und Wirkung des Mindestlohns. Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558). (WSI policy brief 02), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu Änderungen am Mindestlohngesetz und den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen des Mindestlohns zieht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler Stiftung eine positive Bilanz der Mindestlohneinführung. Gleichzeitig bedarf eine wirksame Umsetzung des Mindestlohngesetzes allerdings einer präziseren Definition der anrechenbaren Entgeltbestandteile und der Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Hier besteht gegenüber der bisherigen Regelung nach wie vor ein Nachbesserungsbedarf. Besondere Bedeutung kommt außerdem der Kontrolle und Durchsetzung der Mindestlohnansprüche zu. Hierbei sollte die Last der Klage nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorgehen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2016): Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 01/2016), Nürnberg, 3 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Mindestlohns stand offenbar einem weiteren Beschäftigungsaufbau nicht entgegen. So lag die Zahl der Erwerbstätigen im 3. Quartal 2015 um 0,8 Prozent, das Arbeitsvolumen um 1,0 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Die bisherigen deskriptiven Befunde sprechen dagegen, dass der gesetzliche Mindestlohn Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang nach sich gezogen hat. Diese positive Entwicklung kann strenggenommen allerdings noch nicht als Beleg dafür genommen werden, dass der Mindestlohn unschädlich für die Beschäftigung war - schließlich hätte die Beschäftigung ohne Mindestlohn noch stärker steigen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Jahresbilanz der Rechtsprechung (2016)

    Böning, Marta; Walter, Torsten;

    Zitatform

    Böning, Marta & Torsten Walter (2016): Jahresbilanz der Rechtsprechung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 1, S. 16-21.

    Abstract

    "Seit einem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MiLoG). Nicht nur Akteure und Experten auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch Gerichte setzen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn auseinander. Viele der offenen Fragen rund um die Geltung des Mindestlohnes wurden zum Gegenstand von Gerichtsverfahren. Einige Fragen gelten dank der wegweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Branchenmindestlöhnen als geklärt, bei vielen anderen lässt sich anhand der Rechtsprechungslinie der Instanzgerichte inzwischen eine bestimmte Auslegungstendenz erkennen. Manche Fragen, insbesondere diejenigen zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, bleiben nach wie vor ungeklärt. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Auslegung des MiLoG anhand der Rechtsprechung und beleuchtet die geklärten und ungeklärten Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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