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Dossier

Migration und Integration

Bei dem Thema Einwanderung nach Deutschland gilt es auch die Bedingungen einer gelingenden Integration von Zugewanderten in Gesellschaft, Bildung und Arbeit zu untersuchen. Die Arbeitsmarktforschung beschäftigt sich mit der Frage, wie die Integration in das Bildungs- und Ausbildungssystem, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Bedingungen der sozialen Teilhabe und kulturellen Integration verbessert werden können.

Aktuelle Studien zeigen zudem, dass Deutschland angesichts seiner demographischen Herausforderungen dringend auf Zuwanderung angewiesen ist. Inwiefern kann Zuwanderung der Schrumpfung und Alterung des Erwerbspersonenpotenzials entgegenwirken? Welche Entwicklungen in der nationalen und europäischen Einwanderungspolitik begünstigen die Einwanderung von Erwerbspersonen und Fachkräften? Die hier zusammengestellte Literatur bietet einen aktuellen und umfassenden Überblick über den Themenkomplex Migration und Integration.

Literatur zum Thema Flucht und Asyl finden Sie in unserer IAB-Infoplattform Fluchtmigrantinnen und -migranten - Bildung und Arbeitsmarkt.

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im Aspekt "Einwanderungspolitik in Deutschland"
  • Literaturhinweis

    The causal effect of liberalizing legal requirements on naturalization intentions (2024)

    Kosyakova, Yuliya ; Damelang, Andreas ;

    Zitatform

    Kosyakova, Yuliya & Andreas Damelang (2024): The causal effect of liberalizing legal requirements on naturalization intentions. (IAB-Discussion Paper 4/2024), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2404

    Abstract

    "Diese Studie untersucht die vielfältigen Faktoren, die die Einbürgerungsabsichten von Geflüchteten beeinflussen, wobei der Schwerpunkt auf den rechtlichen Anforderungen und der Umsetzung von Einbürgerungsgesetzen liegt. Es wird zwischen verschiedenen Einwanderergruppen unterschieden, insbesondere Geflüchteten, Bürgern der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Bürgern. Mit Hilfe eines Vignettenexperiments unter Eingewanderten in einer umfangreichen repräsentativen Studie in Deutschland werden die Auswirkungen der Liberalisierung der rechtlichen Anforderungen und einem inklusiveren Einbürgerungsprozess auf die Absichten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, empirisch analysiert. Dieser Vergleich, sowohl zwischen aktuellen und liberalisierten Anforderungen als auch zwischen weniger und mehr inklusiven Einbürgerungsverfahren, bietet ein realistisches Szenario, wie Liberalisierung und Inklusivität die Einbürgerungsabsichten beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Liberalisierung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und eine verkürzte Wartezeit, einen positiven Effekt auf die Einbürgerungsabsichten hat. Gleichzeitig unterscheiden sich diese Effekte zwischen den drei Einwanderergruppen, insbesondere aufgrund von Unterschieden in den empfundenen Vorteilen der Einbürgerung. Im Gegensatz dazu hat ein inklusiverer Einbürgerungsprozess keinen Einfluss auf die Einbürgerungsabsichten der Eingewanderten. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung der Staatsbürgerschaftspolitik für die Einbürgerungsabsichten von Eingewanderten. Allerdings zeigen die Ergebnisse auch differenzierte Reaktionen auf liberalisierte Anforderungen und betonen die Bedeutung von gruppenspezifischen Kosten-Nutzen-Überlegungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    Migrationsbericht der Bundesregierung 2022 (2024)

    Zitatform

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (2024): Migrationsbericht der Bundesregierung 2022. (Migrationsbericht der Bundesregierung 2022), Berlin, 330 S.

    Abstract

    "Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration von und nach Deutschland aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens mit Blick auf Deutschland informiert werden. Außenpolitische Aspekte stehen nicht im Fokus des Berichts. Im Einzelnen beinhaltet der Bericht einen Überblick über das gesamte Wanderungsgeschehen in Deutschland (Kapitel 1) inklusive der EU-Binnenmigration (Kapitel 2) und eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Migrationsarten (Kapitel 3). Weiterhin geht der Bericht auf die Abwanderung von deutschen und ausländischen Staatsangehörigen (Kapitel 4) und das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich ein (Kapitel 5). Er behandelt den Bereich der irregulären Migration (Kapitel 6) und informiert über die Struktur und Demografie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der ausländischen Bevölkerung in Deutschland (Kapitel 7 und 8). Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auch auf die zugrundeliegenden Statistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen. Zudem werden die Rechtsgrundlagen der einzelnen Migrationsformen und (geplante) Rechtsänderungen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung und Tabellen
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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas; Konle-Seidl, Regina; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Hauptmann, Andreas; Jaschke, Philipp ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Konle-Seidl, Regina; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 05/2023), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2305

    Abstract

    "Das IAB hat zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt. Nach Modellrechnungen des IAB würde das Erwerbspersonenpotenzial ohne Wanderungen bis 2060 um rund ein Drittel sinken. Zur Stabilisierung des Erwerbspersonenpotenzials ist der deutsche Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor allem auf die Erwerbsmigration aus Drittstaaten angewiesen, die mit 10 Prozent an allen Zuzügen aus Drittstaaten jedoch noch viel zu gering ausfällt. Für eine Erhöhung des Zuzugs von Fachkräften ist eine Bewertung der Mindestkriterien, an denen sich das im deutschen Recht verankerte System der Steuerung der Erwerbsmigration orientiert, erforderlich. Da diese Kriterien alle gleichzeitig erfüllt werden müssen, können sie restriktiv wirken. Die größte Hürde für den Zuzug ausländischer Fachkräfte ist vor dem Hintergrund des spezifischen deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse, auch wenn sie aufgrund hoher Erträge im Arbeitsmarkt gefördert und erleichtert werden sollte. Die Bundesregierung hat zuletzt in 2020 verschiedene gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung des Fachkräftezuzugs eingeführt und nun in einem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung weitere Reformvorschläge formuliert. Die Maßnahmen erscheinen sinnvoll, es ist aber offen, wie groß die quantitativen Wirkungen sein werden. Zur maßgeblichen Steigerung der Fachkräfteeinwanderung sind einerseits grundlegende Reformen des Anerkennungsprozesses erforderlich. Andererseits sollte geprüft werden, ob Zuzugswege, die wie die Westbalkanregelung keine Qualifikationsanforderungen stellen, unter restriktiven aufenthaltsrechtlichen Bedingungen geöffnet werden könnten. Analysen zeigen, dass Personen, die über die Westbalkanregelung in Deutschland erwerbstätig sind, sehr erfolgreich im Arbeitsmarkt integriert sind. Nichtsdestotrotz steigen bei Zuzugswegen, die Qualifikationsauflagen vorsehen, wie erwartet die Qualifikation, das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten und die Verdienste. Der Schwerpunkt sollte daher auf dem Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften liegen. Der zudem hohe Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sollte jedoch nicht allein über die ungesteuerte Migration bedient werden. Schließlich sollte neben dem Zuzug von Fachkräften auch deren Integration in den Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche eine hohe Aufmerksamkeit zukommen. Da sich die Bedingungen für Migration und Arbeitsmarktintegration kontinuierlich verändern, sollten umgesetzte und vorgeschlagene Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zuwanderungsmonitor April (2023)

    Brücker, Herbert ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Andreas Hauptmann, Sekou Keita & Ehsan Vallizadeh (2023): Zuwanderungsmonitor April. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 6 S. DOI:10.48720/IAB.ZM.2304

    Abstract

    "Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist nach Angaben des Ausländerzentralregisters im März 2023 gegenüber dem Vormonat um rund 37.000 Personen gesunken. Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung betrug im Februar 2023 52,6 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,7 Prozentpunkte gesunken. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung lag im Februar 2023 bei 14,9 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,1 Prozentpunkte gestiegen. Die SGB-II-Hilfequote der ausländischen Bevölkerung lag im Januar 2023 bei 21,0 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,2 Prozentpunkte gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt (2023)

    Burkert, Carola ;

    Zitatform

    Burkert, Carola (2023): Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.) (2023): Ausschussvorlage SIA 20/84 – öffentlich – Teil 2: Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt – Drucks. 20/9504 – und Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Hessen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG) – Drucks. 20/9555 –, S. 62-63, 2023-01-25.

    Abstract

    "Ein Integrationsgesetz für Hessen ist grundsätzlich zu begrüßen. Solch ein Gesetz kann den politischen Stellenwert des Themas Integration erhöhen, (potentielle) Akteure und Akteurinnen mobilisieren und motivieren sowie Debatten versachlichen. Außerdem kann ein Gesetz bei Menschen mit Migrationsgeschichte für Teilhabe und Integration werben. - Das Integrationsgesetz kann die Integrationspolitik fördern. Allerdings hängt diese potentielle Förderung sehr stark von der praktischen Ausgestaltung ab. - Die Zielvorgaben und Absichtsbekundungen müssen durch konkrete Instrumente flankiert werden - Die Finanzierung dieser Instrumente muss gesichert sein. - „Ein auf Teilhabe zielendes Integrationsgesetz kann daher ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Integrationspolitik eines Landes sein, es kann für diese zu einem Meilenstein werden und sie auf eine neue Grundlage heben. Ebenso kann es aber mittelfristig in politischer Bedeutungslosigkeit versinken – das hängt davon ab, ob und wie die darin festgelegten Ziele und Grundsätze in praktische Politik umgesetzt werden“ (Forschungsbereich beim Sachverständigenrat 2017)." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Burkert, Carola ;
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  • Literaturhinweis

    Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?: Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert (2023)

    Bushanska, Vira; Gilljohann, Katharina; Erbe, Jessica; Scholz, Moritz; Schmitz, Nadja; Knöller, Ricarda;

    Zitatform

    Bushanska, Vira, Jessica Erbe, Katharina Gilljohann, Ricarda Knöller, Nadja Schmitz & Moritz Scholz (2023): Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung? Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert. (BIBB discussion paper / Bundesinstitut für Berufsbildung), Bonn, 41 S.

    Abstract

    "Durch die aktuelle Gesetzesreform soll die Fachkräfteeinwanderung erleichtert werden: Berufserfahrene können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse nach Deutschland einreisen, um in nicht reglementierten Berufen zu arbeiten. In anderen Fällen kann die Anerkennung nach der Einreise erfolgen. Das BIBB Discussion Paper zeigt, welche Optionen der Erwerbsmigration künftig bestehen und welche Veränderungen dadurch bei der Rolle der Anerkennung im Kontext der Einwanderung zu erwarten sind. Fest steht: Die Anerkennung wird für die Einreise in vielen Fällen weniger relevant, sie wird aber insgesamt weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die Ausübung vieler Berufe bleibt sie weiterhin Voraussetzung. Darüber hinaus zeigen zahlreiche Studien, dass die Anerkennung Vorteile für den langfristigen Aufenthalt und die dauerhafte Integration der ausländischen Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt hat. Auch Arbeitgeber profitieren in vielen Fällen von der Anerkennung. Damit diese Vorteile auch in Zukunft zur Geltung kommen, bedarf es weiterhin einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure im Feld der Anerkennung. Es ist wichtig, dass die Schnittstellen zwischen den neuen Regelungen und der Anerkennung möglichst gut ausgestaltet und die Synergien gut genutzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten könnte und sollte gestärkt werden (2023)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2023): Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten könnte und sollte gestärkt werden. In: IAB-Forum H. 08.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230208.01

    Abstract

    "Uns droht aus verschiedenen Gründen eine wachsende Fach- und Arbeitskräftelücke. Da weder die Steigerung der inländischen Erwerbsbeteiligung, noch die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten, noch die Erwerbspotenziale hier lebender Geflüchteter ausreichen werden, könnte und sollte mehr Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Um diese Erwerbszuwanderung attraktiver zu machen, müssen die bestehenden Zugangshürden gesenkt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige: Jahresbericht 2022 (2023)

    Graf, Johannes;

    Zitatform

    Graf, Johannes (2023): Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Erteilung von Aufenthaltstiteln an Drittstaatsangehörige. Jahresbericht 2022. (Berichtsreihen zu Migration und Integration. Reihe 1: Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration Jahresbericht 2022), Nürnberg, 40 S.

    Abstract

    "Der Bericht zeigt Entwicklungen im Rahmen der Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland im Jahr 2022. Im Jahr 2022 konnte sich die Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland wie bereits im Vorjahr zunehmend von den durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Einbrüchen erholen. Die größten Steigerungen im Vergleich zu 2021 zeigten sich daher v. a. bei Aufenthaltstiteln, die besonders stark durch die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen betroffen waren, wie z. B. bei der Westbalkanregelung" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Broad and Detailed Agreement: Public Preferences for German Immigration Policy (2023)

    Helbling, Marc; Maxwell, Rahsaan ; Jäger, Felix ; Traunmüller, Richard;

    Zitatform

    Helbling, Marc, Felix Jäger, Rahsaan Maxwell & Richard Traunmüller (2023): Broad and Detailed Agreement: Public Preferences for German Immigration Policy. In: International migration review online erschienen am 07.12.2023, S. 1-14. DOI:10.1177/01979183231216076

    Abstract

    "Immigration policy is often considered one of the most divisive issues in Western Europe and North America. We explore whether that debate has been oversimplified. We start from the position that immigration is a complex issue comprising many specific policy choices. We then investigate whether preferences are consistently open or closed across a range of immigration policy criteria. We analyze an original survey with a nationally representative sample of Germans. Our results suggest that preferences are not consistently open or closed on immigration, integration, and naturalization regulations. Overall, the German public would prefer to be open on some aspects of immigration policy and closed on others. In addition, population subsets who are either “pro-” or “anti-” immigration in general have the same preferences for whether to be open or closed on specific immigration policies. Our findings promote a more detailed approach to studying immigration preferences, which adds nuance to the idea of immigration as a grand societal conflict. In doing so, we highlight how future studies can refine expectations about when policy preferences are more permissive or restrictive." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung nicht nur für Fachkräfte: das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (2023)

    Klaus, Sebastian; Kolb, Holger;

    Zitatform

    Klaus, Sebastian & Holger Kolb (2023): Beschäftigung nicht nur für Fachkräfte: das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 43, H. 5/6, S. 194-209.

    Abstract

    "In DER WELT vom 5.4.2023 wird die Analyse der geplanten Neuregelungen der Erwerbsmigration von Ricarda Breyton prägnant mit „Über Faesers Fachkräfte-Gesetz sollen jetzt auch Nicht-Fachkräfte kommen” betitelt. Dem ist zwar nicht ganz zuzustimmen: Zum einen handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der vom Bundestag beschlossen werden soll. Zum anderen erschöpfen sich die geplanten Neuregelungen nicht im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung; dieses wird von einer gleichnamigen Rechtsverordnung des BMAS und des BMI begleitet. Zutreffend ist die Grundaussage: Die amtlichen Titel des Gesetzes und der Verordnung sind eine Mogelpackung, denn in genauso großem Umfang werden die Möglichkeiten der Erwerbsmigration allgemein geändert und erweitert. Man kann so weit gehen, für diese Personengruppen eine vierte Säule auszumachen, ohne dass die Berufserfahrung oder das Vorliegen einer formalen Qualifikation jeweils ein Merkmal für die Ausländerbeschäftigung wäre. So interessant bis geboten diese Änderungen sind, so desaströs ist das Gesamtbild aufgrund des weitgehenden Fehlens von konzeptionellen Ansätzen zur Lösung der Situationen bei den zuständigen Behörden und in den Verwaltungsverfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierende Integrationspolitik und Geschlechterungleichheit bei der Aufenthaltsverfestigung (2023)

    Schreyer, Franziska; Fendel, Tanja ;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska & Tanja Fendel (2023): Aktivierende Integrationspolitik und Geschlechterungleichheit bei der Aufenthaltsverfestigung. In: FluchtforschungsBlog H. 30.06.2023.

    Abstract

    "Aktivierende Integrationspolitik knüpft Aufenthaltsverfestigung rechtlich zunehmend an den Nachweis von Integrationsleistungen. Dies gilt etwa für den Übergang von Geflüchteten aus der befristeten Aufenthalts- in die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Hierfür müssen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge unter anderem Sprachkompetenz in Deutsch und weitgehend eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten deuten darauf hin, dass dies insbesondere für Mütter und unverheiratete Frauen nachteilig ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska; Fendel, Tanja ;
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  • Literaturhinweis

    Die Fachkräftesäule des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – „good on paper“? (2023)

    Uznanski, Julia;

    Zitatform

    Uznanski, Julia (2023): Die Fachkräftesäule des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – „good on paper“? In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 43, H. 5/6, S. 187-194.

    Abstract

    "Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in vielen Branchen kann eines der größten Hindernisse für Wirtschaftswachstum, für die Sicherung von Wohlstand, eine hohe Qualität in Gesundheit, Pflege, Betreuung und Bildung sowie für das Gelingen der Transformation in Deutschland sein. [...] Die Bundesregierung wird daher ihre Fachkräftestrategie [...] weiterentwickeln“, so eine der zentralen Aussagen des Koalitionsvertrages der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2021. Was aus dieser Zielsetzung im Hinblick auf die ebenfalls avisierte Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts geworden ist, lässt sich nun im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sowie der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung begutachten. Im Hinblick auf die Zuwanderung von Fachkräften sind beachtliche und sinnvolle Änderungen dabei, die die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland nochmals deutlich liberalisieren (unter anderem, aber nicht nur, in Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883 betreffend die Blaue Karte EU). Nahezu vergessen worden ist scheinbar aber die weitere Zielsetzung des Koalitionsvertrages, die aber für die Umsetzung der Änderungen grundlegend wäre: Man würde „die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland absenken, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen“. Von dieser ist im Gesetzesentwurf leider nichts mehr erkennbar – dieser fokussiert sich auf materielle Rechtsänderungen hinsichtlich des einfacheren Zugangs zu Aufenthaltstiteln für Fachkräfte. Während das Arbeitsmigrationsrecht mit den geplanten Änderungen betreffend Fachkräfte so sinnvoll liberalisiert werden könnte, so fehlt es hierfür doch an der zwingenden Grundlage: Einer weitestgehend funktionierenden Migrationsverwaltung, die die Kapazitäten dazu hat, die Änderungen umzusetzen und angesichts weiterer Zugangsmöglichkeiten mehr Anträge effektiv zu bearbeiten. Bereits die jetzige Rechtslage bringt jedoch die Migrationsverwaltung an ihre Grenzen und darüber hinaus. Dieser Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Änderungen, die mit der Fachkräftesäule des Gesetzesentwurfes adressiert werden sollen. Mit der Erfahrungssäule sowie der Arbeitskräftesäule befassen sich Dr. Sebastian Klaus und Dr. Holger Kolb in ihrem Beitrag; darin wird auch die Potenzialsäule kurz angeschnitten. Hierbei ist einerseits zwischen fertig ausgebildeten Fachkräften und andererseits zwischen solchen, die es voraussichtlich noch werden, zu unterscheiden. Der Schwerpunkt der Ausführungen – und des Gesetzesentwurfs – liegt dabei auf den geplanten Änderungen betreffend fertig ausgebildeten Fachkräfte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Migrationsbericht der Bundesregierung: Migrationsbericht 2021 (2023)

    Zitatform

    Bundesministerium des Innern und für Heimat (2023): Migrationsbericht der Bundesregierung. Migrationsbericht 2021. (Migrationsbericht der Bundesregierung 2021), Berlin, 282 S.

    Abstract

    "Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration von und nach Deutschland aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens mit Blick auf Deutschland informiert werden. Außenpolitische Aspekte stehen nicht im Fokus des Berichts. Im Einzelnen beinhaltet der Bericht einen Überblick über das gesamte Wanderungsgeschehen in Deutschland (Kapitel 1) inklusive der EU-Binnenmigration (Kapitel 2) und eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Migrationsarten (Kapitel 3). Weiterhin geht der Bericht auf die Abwanderung von deutschen und ausländischen Staatsangehörigen (Kapitel 4) und das Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich ein (Kapitel 5). Er behandelt den Bereich der irregulären Migration (Kapitel 6) und informiert über die Struktur und Demografie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. der ausländischen Bevölkerung in Deutschland (Kapitel 7 und 8). Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auch auf die zugrundeliegenden Statistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen. Zudem werden die Rechtsgrundlagen der einzelnen Migrationsformen, aktuelle Rechtsänderungen und relevante Gerichtsurteile dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 137/23 (31.03.2023)), 110 S.

    Abstract

    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Bedarfen des Wirtschaftsstandortes Deutschland entsprechend ein Signal des Willkommens und der Dienstleistung an Fachkräfte zu senden. Es soll in ein frühes Integrationsangebot investiert werden. Insbesondere sollen durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Der Gesetzentwurf wird flankiert durch Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Anwerbung, berufliche Anerkennung, Matching, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Sprachförderung, gesellschaftliche Integration, Prozesse und Verfahren sowie Digitalisierung. Damit wird ein Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet. Auf dem langfristig positiven Entwicklungspfad der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aufbauend, gilt es, die Zahlen für die Erwerbseinwanderung deutlich zu steigern. Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung - ergänzend zur Einwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten, aus familiären und humanitären Gründen - die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 60.000 Personen erhöhen, sobald die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom 30. November 2022 geplanten untergesetzlichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung umgesetzt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The dynamics of return migration, human capital accumulation, and wage assimilation (2022)

    Adda, Jérôme; Görlach, Joseph-Simon; Dustmann, Christian;

    Zitatform

    Adda, Jérôme, Christian Dustmann & Joseph-Simon Görlach (2022): The dynamics of return migration, human capital accumulation, and wage assimilation. In: The Review of Economic Studies, Jg. 89, H. 6, S. 2841-2871. DOI:10.1093/restud/rdac003

    Abstract

    "This article develops and estimates a dynamic model where individuals differ in ability and location preference to evaluate the mechanisms that affect the evolution of immigrants’ careers in conjunction with their re-migration plans. Our analysis highlights a novel form of selective return migration where those who plan to stay longer invest more into skill acquisition, with important implications for the assessment of immigrants’ career paths and the estimation of their earnings profiles. Our study also explains the willingness of immigrants to accept jobs at wages that seem unacceptable to natives. Finally, our model provides important insight for the design of migration policies, showing that policies that initially restrict residence or condition residence on achievement shape not only immigrants’ career profiles through their impact on human capital investment but also determine the selection of arrivals and leavers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Gesteuerte Erwerbsmigration nach Deutschland (2022)

    Adunts, David ; Fendel, Tanja ; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, David, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2022): Gesteuerte Erwerbsmigration nach Deutschland. (IAB-Forschungsbericht 23/2022), Nürnberg, 88 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2223

    Abstract

    "Prognosen zufolge würde das Erwerbspersonenpotenzial ohne Wanderungen bis 2060 um rund ein Drittel sinken. Zu seiner Stabilisierung ist der deutsche Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor allem auf die Einwanderung aus Drittstaaten angewiesen. Mit 10 Prozent aller Zuzüge spielt die Einwanderung aus Drittstaaten in Deutschland im Gegensatz zu Einwanderungsländern wie Kanada, Australien und Neuseeland jedoch nur eine untergeordnete Rolle im Wanderungsgeschehen. Für eine Erhöhung des Zuzugs von Fachkräften ist eine Bewertung der Mindestkriterien, an denen sich das im deutschen Recht verankerte System der Steuerung der Erwerbsmigration orientiert, erforderlich. Da diese Kriterien alle gleichzeitig erfüllt werden müssen, können sie restriktiv wirken. Eine Einreise ist bei Existenz einer Jobzusage oder eines Berufs-/Hochschulabschlusses, der zu einer deutschen Qualifikation als gleichwertig anerkannt wurde, möglich. Zudem wurden zuletzt neue Möglichkeiten für die Einreise zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche bei Nachweis von Sprachkenntnissen geschaffen. Die größte Hürde für den Zuzug ausländischer Fachkräfte ist vor dem Hintergrund des spezifischen deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse. Aufgrund durchaus hoher Erträge im Arbeitsmarkt sollte sie zwar gefördert werden, eine Steigerung der Erwerbsmigration kann jedoch sehr wahrscheinlich nur durch maßgebliche Vereinfachungen dieses Prozesses erzielt werden. Möglich wäre beispielsweise, die Anerkennung von Abschlüssen nur im Fall von reglementierten Berufen zu verlangen, um den mit der Berufsausübung verbundenen Risiken Rechnung zu tragen. Die Arbeitsplatzzusage ist als Zuzugsvoraussetzung grundsätzlich sinnvoll, weil die Beschäftigungsrisiken dann mittel- bis langfristig deutlich geringer ausfallen, und sich die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften am konjunkturellen Bedarf orientieren kann. Deutsche Sprachkenntnisse begünstigen zwar die Arbeitsmarktintegration. Durch den Ausbau der Möglichkeiten des Spracherwerbs im Ausland wie auch nach der Migration - hier vor allem durch berufsbegleitende Angebote - kann das Migrationspotenzial erhöht und die Arbeitsmarktintegration erleichtert werden. Da Deutsch jedoch keine Weltsprache ist, ist es nicht realistisch, deutsche Sprachkenntnisse zum verpflichtenden Zuzugskriterium zu machen und zugleich die Erwerbsmigration zu steigern. Die Bundesregierung hat zuletzt in 2020 verschiedene gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung des Fachkräftezuzugs eingeführt und inzwischen weitere Reformvorschläge diskutiert. Die Maßnahmen erscheinen sinnvoll, es ist aber offen, wie groß die quantitativen Wirkungen sein werden. Dafür sind einerseits grundlegende Reformen des Anerkennungsprozesses erforderlich. Andererseits sollte geprüft werden, ob Zuzugswege, die keine Qualifikationsanforderungen stellen, unter restriktiven aufenthaltsrechtlichen Bedingungen geöffnet werden können. Ein Vergleich zeigt, dass Personen, die wie bei der Westbalkanregelung einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhalten haben, der keine Qualifikationsauflagen vorschreibt, aber eine verbindliche Arbeitsplatzzusage verlangt und den Aufenthaltstitel an die Beschäftigung koppelt, eine hohe Beschäftigungsstabilität sowie geringe Arbeitslosigkeits- und Leistungsbezugsrisiken aufweisen. Bei Zuzugswegen, die Qualifikationsauflagen vorsehen, steigen wie erwartet die Qualifikation, das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten und die Verdienste. Der Schwerpunkt sollte daher auf dem Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften liegen. Der zudem hohe Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sollte jedoch nicht allein über die ungesteuerte Migration bedient werden. Schließlich sollte neben dem Zuzug von Fachkräften auch deren Integration in Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche eine hohe Aufmerksamkeit zukommen. Da sich die Bedingungen für Migration und Arbeitsmarktintegration kontinuierlich verändern, sollten umgesetzte und vorgeschlagene Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Rechtliche Änderungen und erste Erkenntnisse zur quantitativen Entwicklung (2022)

    Becker, Eugenie; Graf, Johannes;

    Zitatform

    Becker, Eugenie & Johannes Graf (2022): Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Rechtliche Änderungen und erste Erkenntnisse zur quantitativen Entwicklung. In: Zeitschrift für Berufsbildungsforschung, Jg. 51, H. 1, S. 16-18.

    Abstract

    "Seit März 2020 eröffnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Fachkräften aus Drittstaaten neue Migrationsperspektiven nach Deutschland. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, die rechtlichen Änderungen insbesondere für nicht akademische Fachkräfte darzustellen und einen ersten quantitativen Überblick über die Entwicklung der Erwerbsmigration anhand von Daten aus dem Ausländerzentralregister zu geben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © W. Bertelsmann Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Chancen und Hürden der Erwerbsmigration nach Deutschland: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2022 (2022)

    Brücker, Herbert ; Fendel, Tanja ; Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Tanja Fendel & Regina Konle-Seidl (2022): Chancen und Hürden der Erwerbsmigration nach Deutschland. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2022. (IAB-Stellungnahme 10/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2210

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2022/2023 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur gezielten und gesteuerten Erwerbsmigration nach Deutschland gebeten, mit einem Schwerpunkt auf den Auswirkungen von geänderten Rahmenbedingungen wie der Westbalkanregelung, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und möglichen rechtlichen Änderungen basierend auf den Reformvorschlägen der Bundesregelung unter anderem zur Einführung einer Chancenkarte zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2022 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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