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Dossier

Ältere im Betrieb

Die zunehmende Alterung und die abnehmende Zahl der Erwerbspersonen sowie die Anhebung des Rentenalters bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Betriebe. Es ist eine alter(n)ssensible Personalpolitik gefordert, die sich der verändernden Altersstruktur im Betrieb stellt. Die Infoplattform bietet zum Thema Ältere im Betrieb Literaturhinweise, Volltexte und Informationen über Forschungsprojekte. Es werden die Positionen der Politik, der Verbände und Betriebe sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema deutlich.
In dieser Infoplattform sind erstmals alle Literaturhinweise - neben der Themeneinordnung - dem Punkt "wissenschaftliche Literatur" oder "politik-/praxisbezogene Literatur" zugeordnet. "Wissenschaftliche Literatur" beinhaltet Veröffentlichungen in SSCI-Journals, referierten Zeitschriften, wissenschaftlichen Veröffentlichungsreihen und Discussion Papers. "Politik/Praxis" bezieht sich auf die aktuelle politische Diskussion bzw. auf betriebs-praktische Hinweise zum Thema Ältere im Betrieb.

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im Aspekt "arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen"
  • Literaturhinweis

    Einstellungschancen von Älteren: wie wirkt der Schwellenwert im Kündigungsschutz? (2006)

    Burgert, Derik;

    Zitatform

    Burgert, Derik (2006): Einstellungschancen von Älteren. Wie wirkt der Schwellenwert im Kündigungsschutz? (FFB-Diskussionspapier 62), Lüneburg, 31 S.

    Abstract

    "Ein häufig genannter Vorschlag zur Flexibilisierung des deutschen Arbeitsmarktes ist die Lockerung des Kündigungsschutzgesetzes. Es findet Anwendung für Betriebe, die einen Schwellenwert an Mitarbeitern überschreiten. Die zu untersuchende These ist die, dass diese Schwelle Kleinbetriebe daran hindert Einstellungen vorzunehmen. Änderungen im Schwellenwert in den späten 1990er Jahren bilden die Basis für die Schätzung dieses Effektes mittels eines Regression Discontinuity Designs. Lokale Treatmenteffekte können nichtparametrisch geschätzt werden. Das Papier ist das erste, das die oben genannten Gesetzesänderungen benutzt, um unter minimalen Annahmen der Modellspezifikation für Selbst-Selektion zu kontrollieren. Die Ergebnisse stimmen mit früheren Untersuchungen überein, die keine beschäftigungshemmenden Effekte für Kleinbetriebe nachweisen konnten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Work promotion of Finnish pension policy (2006)

    Gould, Raija; Laukkanen, Erkki;

    Zitatform

    Gould, Raija & Erkki Laukkanen (2006): Work promotion of Finnish pension policy. In: C. Sproß (Hrsg.) (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 299), S. 133-155.

    Abstract

    Die finnische Erwerbsbevölkerung altert rapide. Im Jahre 2030 wird nahezu einer von vier Finnen 65 Jahre und älter sein. Daher ist es ein wichtiges Ziel der finnischen Rentenreform von 2005, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verlängern. Der Beitrag beschäftigt sich mit dieser Zielsetzung. Die Reform konzentriert sich z.B. auf Einschränkungen des Vorruhestands und auf wirtschaftliche Anreize zur Fortsetzung des Arbeitslebens. Darunter fallen Maßnahmen wie ein flexibles Eintrittsalter in den Ruhestand, das von 63 bis 68 Jahren reicht, und ein Bonuszuschlag in Höhe von 4,5 Prozent für diejenigen, die über das zweiundsechzigste Lebensjahr hinaus arbeiten. Jüngste Umfragen zu den Ruhestandserwartungen von älteren Arbeitnehmern lassen erkennen, dass finanzielle Anreize allein nicht ausreichend sind, das Ziel einer stetigen Verlängerung des Arbeitslebens zu erreichen. Zusätzlich besteht Handlungsbedarf auf der Ebene des Arbeitsplatzes selbst. Arbeitskräfte im flexiblen Ruhestandsalter verfügen zwar über potentielle Arbeitsfähigkeit, aber es muss sich noch herausstellen, ob materielle Anreize und andere arbeitsfördernde Maßnahmen ausreichend sind, um diejenigen in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten, die arbeitsfähig sind. Als besonders große Herausforderung und ein Hindernis für die Verlängerung des Berufslebens wird sich die von psychischen Problemen ausgelöste Arbeitsunfähigkeit erweisen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Towards a longer worklife!: ageing and the quality of worklife in the European Union (2006)

    Juhani, Ilmarinen;

    Zitatform

    Juhani, Ilmarinen (2006): Towards a longer worklife! Ageing and the quality of worklife in the European Union. Helsinki, 467 S.

    Abstract

    "The first chapter of this book explains why worklife needs a new type of charisma and management methods. The subsections depict the challenges that the changes in age structures will bring with them within the European Union (EU). Fertility, life expectancy, employment and its different forms, and the dependency ratios will affect the EU member states more than the other countries among the western democracies. The second chapter introduces both international and Finnish age policies, such as the need for reform in worklife, redefining management, and renovating attitudes towards age. The human course of life, of which worklife comprises a considerable proportion (often the 25th through the 65th year of life) is examined in Chapter 3. It emphasizes the fact that worklife can have both positive and negative effects on the fluctuations and transitions of the course of life. The end of the chapter evaluates whether it is possible to age within worklife. The fourth, substantial chapter is about the facts of ageing. It creates a base of information that enables a person to change his or her views on ageing and improves the ways in which ageing workers are treated in worklife. The fifth chapter deals with management and its significance: good age management (i.e., the fair treatment of workers of different ages) should become a part of everyday leadership. Some examples of enterprises show how this can be achieved. The sixth chapter of this book is a broad introduction to the quality and changes in European worklife. The aspects of quality are depicted and analyzed from the point of view of over-45-year-old men and women. The section on workers' health and leisure-time activity, on the other hand, depicts the physical condition of the workforce and whether workers will be able to cope at work at the age of 60 years. The seventh chapter summarizes the previous data into the form of recommendations: what should be done to ensure a better and longer worklife. Recommendations are given for ageing workers, workplaces, and society. At the end, the prerequisites for improving worklife in the EU15 countries (the first 15 countries to enter the European Union) are introduced in tables." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ein längeres Arbeitsleben für alle?: aktuelle renten- und arbeitsmarktpolitische Entwicklungen im Lichte der Ergebnisse des "Altersübergangs-Reports" (2006)

    Knuth, Matthias; Brussig, Martin; Büttner, Renate;

    Zitatform

    Knuth, Matthias, Renate Büttner & Martin Brussig (2006): Ein längeres Arbeitsleben für alle? Aktuelle renten- und arbeitsmarktpolitische Entwicklungen im Lichte der Ergebnisse des "Altersübergangs-Reports". (Altersübergangs-Report / Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen 2006-01), Gelsenkirchen, 10 S.

    Abstract

    "Zwischen Erwerbsarbeit und Rente haben sich seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zunehmend Übergangsphasen eingeschoben. Nur rund ein Fünftel aller Zugänge in Altersrenten erfolgt unmittelbar aus sozialversicherungspflichtiger beruflicher Tätigkeit - wenn man die Altersteilzeitarbeit ausklammert, deren Endphase meistens in Freistellung besteht. Nur knapp ein Drittel eines Geburtsjahrganges nimmt die Regelaltersrente in Anspruch, aber ganz überwiegend nicht im unmittelbaren Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Knapp ein Fünftel aller Neuzugänge in Altersrenten hat unmittelbar vor Renteneintritt Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen. Abschläge auf vorzeitige Renten haben zur Verschiebung der Inanspruchnahme und - zusammen mit demographischen Effekten - zum Anstieg des durchschnittlichen Rentenzugangsalters um ein Jahr (auf 63,1 Jahre) innerhalb von acht Jahren geführt (1996-2004). Die Erwerbstätigkeit Älterer ab 50 hat zugenommen, besonders in der Altersgruppe zwischen dem 56. und dem 62. Lebensjahr. Vor allem die verstärkte Erwerbsbeteiligung älterer Frauen hat zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Alterserwerbstätigkeit differiert sehr stark nach der beruflichen Qualifikation. Die Sicht der Betriebe auf Ältere ist widersprüchlich: Einerseits werden ihre Tugenden hoch geschätzt, andererseits werden Ältere trotzdem weit unterproportional eingestellt. Sollte sich das nicht grundlegend ändern, birgt die geplante Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters - zusammen mit aktuellen Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik - die verstärkte Gefahr von Altersarmut." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie lange dürfen wir arbeiten?: gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem (2006)

    Lenz, Carl Otto; Mann, Thomas; Nußberger, Angelika; Wulff, Otto; Tettinger, Peter J.;

    Zitatform

    Lenz, Carl Otto, Thomas Mann, Angelika Nußberger, Peter J. Tettinger & Otto Wulff (2006): Wie lange dürfen wir arbeiten? Gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem. (Zukunftsforum Politik 70), Sankt Augustin, 104 S.

    Abstract

    "Die 'gesetzlichen Höchstaltersgrenzen als Verfassungsproblem' war Thema eines Workshops der Konrad-Adenauer-Stiftung. In dem Band werden die Vorträge dieser Expertenrunde dokumentiert. Ziel ist es, den politischen Entscheidungsbedarf zu verdeutlichen und einen konkreten Ansatz für politisches Handeln zu eröffnen, um ältere und alte Menschen auch künftig in das gesellschaftliche Gefüge zu integrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    More and better jobs for the over 50s or working until they 'trop'?: voluntary agreements versus legislative routes in the UK (2006)

    Maltby, Tony; Admasachew, Lul; Ogilvie, Martin;

    Zitatform

    Maltby, Tony, Martin Ogilvie & Lul Admasachew (2006): More and better jobs for the over 50s or working until they 'trop'? Voluntary agreements versus legislative routes in the UK. In: C. Sproß (Hrsg.) (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 299), S. 35-46.

    Abstract

    Der Beitrag skizziert einige der politischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Frage der Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in Großbritannien. Er gibt einen Überblick über die aktuellen Trends auf den Feldern Bevölkerungsentwicklung und Beschäftigung und beschreibt dann die Ansätze, mit denen der in Großbritannien weitverbreiteten und vorherrschenden Alterdiskriminierung begegnet werden soll. Die Schlussfolgerungen münden in den Vorschlag, dass die neue Fokussierung auf Ruhestand, Alter und Beschäftigung eine entsprechende Forderung nach einem radikalen Politikwechsel nach sich ziehen muss, der Maßnahmen einführt und unterstützt, die einen besseren Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ein aktives Altern zum Ziel haben. Längere Arbeitsleben sollten bessere, gesündere und produktivere Arbeitsleben sein. Während das letzte Jahrhundert das des Ruhestandes war, sollte das 21. Jahrhundert das des aktiven Alterns werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Statement by the social partner: More and better jobs for older workers - incentives for employers: Voluntary agreements vs. law (2006)

    Mercer, Samantha;

    Zitatform

    Mercer, Samantha (2006): Statement by the social partner: More and better jobs for older workers - incentives for employers: Voluntary agreements vs. law. In: C. Sproß (Hrsg.) (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 299), S. 47-51.

    Abstract

    Das 'Employers Forum on Age' (EFA) in Großbritannien ist ein Arbeitgeberverband, der sich Fragen des Alters und des demographischen Wandels im Zusammenhang mit Beschäftigung widmet. In Ergänzung - und teilweise auch in Abgrenzung - zur Regierungspolitik entwickelt das Forum eigene Ansätze und Kampagnen, die sich mit demographischem Wandel, sozialer Gerechtigkeit und sozialer Verantwortung der Privatwirtschaft, betriebswirtschaftlichen und personalpolitischen Aspekten sowie einschlägiger Gesetzgebung beschäftigen. In Fragen, die Alterung und ältere Arbeitnehmer betreffen, sind konkrete Maßnahmen in einzelnen Unternehmen auf deren spezielle Bedürfnisse anzupassen. Das Forum versteht sich dabei als Partner für Regierungsorganisationen, und als Mulitplikator zur Entwicklung und Umsetzung personalpolitscher Konzepte. Konkrete Kampagnen widmen sich der Gesetzgebung, flexiblen Lösungen des Berufsausstiegs, Jugenddiskriminierung und der Überwindung von Stereotypen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Statement der Sozialpartner: Ältere Arbeitnehmer brauchen neue Chancen! (2006)

    Nürnberger, Ingo;

    Zitatform

    Nürnberger, Ingo (2006): Statement der Sozialpartner: Ältere Arbeitnehmer brauchen neue Chancen! In: C. Sproß (Hrsg.) (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 299), S. 179-183.

    Abstract

    Aus der Perspektive des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB sind die Erfolge in der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, die Irland und Finnland verzeichnen, vor allem auf die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern zurückzuführen. Hinsichtlich der Diskussion in Deutschland wird bemängelt, dass ökonomische Argumente für die Erwerbstätigkeit Älterer im Vordergrund stehen, und der Aspekt der sozialen Partizipation Älterer keine Rolle spielt. Als Hauptursache für die hohe Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer und ihre geringe Erwerbstätigkeit wird nicht die mangelnde Erwerbsmotivation Älterer gesehen, sondern die geringe Nachfrage nach ihren Arbeitsleistungen. Anreizsysteme zur Einstellung Älterer werden von den Arbeitgebern kaum genutzt. Auch die Leistungsregeln der gesetzlichen Rentenversicherung setzen Anreize für die Erwerbstätigkeit im Alter. Mit Blick auf das Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes wird für eine Neuauflage plädiert, die den Schwerpunkt auf Verringerung der Wochen- und Monatsarbeitszeit legt. Neben einem flexiblen Einstieg in den Ruhestand sollte nach Ansicht des DGB auch lebenslanges Lernen gefördert werden, und der Gefahr der Altersarmut sollte begegnet werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Altersdiskriminierung in Tarifverträgen (2006)

    Rieble, Volker; Zedler, Marc Alexander;

    Zitatform

    Rieble, Volker & Marc Alexander Zedler (2006): Altersdiskriminierung in Tarifverträgen. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 37, H. 2, S. 273-303.

    Abstract

    "Das Verbot der Altersdiskriminierung - als allgemeiner Grundsatz des Europarechts oder aus einer noch umzusetzenden Richtlinie - stellt alle Beteiligten des Arbeitsrechts vor große Herausforderungen. Es geht zwar etwas weit, wenn man angesichts der zu erwartenden Änderungen wieder davon spricht, dass im Arbeitsrecht 'kein Stein auf dem anderen bleiben' werde15. Das Verbot der Altersdiskriminierung wird aber das Arbeitsrecht in Deutschland verändern. Zunächst ist der Gesetzgeber gefordert. An ihm liegt es, die Ausgestaltung des Verbots der Altersdiskriminierung in Deutschland dem EuGH aus den Händen zu nehmen und ein praxistaugliches Umsetzungsgesetz zu schaffen. Wichtiger als die häufig geforderte 1:1-Umsetzung der Richtlinie ist dabei die Ausgestaltung der von der Richtlinie offen gelassenen Fragen. Der Gesetzgeber muss Stellung beziehen, welche Unterscheidungen aufgrund des Alters künftig zulässig seien sollen und welche er als verbotene Diskriminierung ansieht. Je ungenauer er diese Entscheidung trifft, um so mehr Aufmerksamkeit ist bei der Frage erforderlich, wem er das Risiko einer diskriminierenden Regelung aufbürdet. Dabei sind auch die Tarifparteien in die Verantwortung zu nehmen. Die Tarifvertragsparteien ihrerseits dürfen diese Entscheidungen des Gesetzgebers nicht erst abwarten, bis sie die Tarifverträge auf eine Altersdiskriminierung hin überprüfen. Dadurch, dass der Gesetzgeber die gesamte Zeit der (verlängerten) Umsetzungsfrist ausschöpfen wird, bleiben ihm europarechtlich kaum Spielräume, um Übergangsfristen im Umsetzungsgesetz einzuführen. Auch wenn die Bedeutung der Mangold-Entscheidung noch nicht geklärt ist, drängt dies die Tarifparteien zu zusätzlicher Eile. Bei der inhaltlichen Überprüfung der Tarifverträge werden sich Begünstigungen älterer Arbeitnehmer vielfach nicht halten lassen. Da eine Anhebung der Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer auf dieses Niveau nicht in Betracht kommt, müssen auch Verschlechterungen für Altere hingenommen werden. Dies ist letztlich in ihrem eigenen Interesse, da ihre Arbeitskraft damit wieder konkurrenzfähiger wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Altersdiskriminierung und Beschäftigung (2006)

    Rust, Ursula; Högl, Eva; Falke, Josef; Frerichs, Frerich; Lange, Joachim; Sproß, Cornelia; Waltermann, Raimund; Bergmann, Kristin; Lange, Joachim; Wenzel, Ulrich; Pfannkuche, Henning; Bieback, Karl-Jürgen; Ruppert, Stefan; Pfannkuche, Henning; Rust, Ursula;

    Zitatform

    Högl, Eva, Josef Falke, Frerich Frerichs, Cornelia Sproß, Raimund Waltermann, Kristin Bergmann, Joachim Lange, Ulrich Wenzel, Henning Pfannkuche, Karl-Jürgen Bieback, Stefan Ruppert & Ursula Rust (2006): Altersdiskriminierung und Beschäftigung. (Loccumer Protokolle 2006,04), Loccum, 205 S.

    Abstract

    "Eine ungleiche Behandlung von Menschen unterschiedlichen Alters im Erwerbsleben galt lange Zeit als normal - Arbeits- und Sozialrecht enthalten viele Regelungen, die am Alter ansetzen. Doch angesichts massiver altersspezifischer Problemlagen am Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung droht eine schlichte Fortführung der bisherigen Politik die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu gefährden. Daneben mehren sich Stimmen, die eine Ungleichbehandlung allein aufgrund des Alters, die nicht auf objektivierbaren Eignungskriterien ansetzt, als unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgebot sehen. Dies gilt umso mehr, als herkömmliche Vorstellungen des Zusammenhangs von Alter und Leistungsfähigkeit heute nicht mehr pauschal gelten. Diese Sicht spiegelt sich auch in der im Sommer 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland umgesetzten europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG wider, die Alter als ein Diskriminierungsmerkmal explizit aufführt. Zur Klärung der mit den neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen einhergehenden Handlungsbedarfe veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) und dem Bremer Institut für deutsches, europäisches und internationales Gender-, Arbeits- und Sozialrecht (bigas) der Universität Bremen im Januar 2006 eine Tagung, deren Ergebnisse der vorliegende Band einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stellen möchte. Der Dialog zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften, der gerade auch die Effektivität und unbeabsichtigten Nebenwirkungen der Rechtssetzung beleuchtete, stellt dabei einen besonderen Schwerpunkt der Tagung dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wenzel, Ulrich;
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  • Literaturhinweis

    Statement by the social partner: Competitive enterprises and the effects of ageing - an employer's perspective (2006)

    Sahlin, Gunilla;

    Zitatform

    Sahlin, Gunilla (2006): Statement by the social partner: Competitive enterprises and the effects of ageing - an employer's perspective. In: C. Sproß (Hrsg.) (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 299), S. 77-84.

    Abstract

    Aus der Sicht des Unternehmerverbands 'Confederation of Swedish Enterprises (Svenskt Naringsliv) wird in dem Beitrag die Position der schwedischen Privatwirtschaft zu den Folgen des demografischen Wandels skizziert. Die Lissabon-Strategie wird befürwortet, ihre schleppende Umsetzung wird jedoch kritisiert. Trotz der relativ hohen Erwerbsbeteiligung Älterer in Schweden wird Handlungsbedarf festgestellt. Der hohe Krankenstand und die weite Verbreitung von Erwerbsunfähigkeit und Vorruhestand wird kritisiert. Gefordert wird ein Umdenken in der Personalpolitik, damit Erwerbstätige möglichst lange erwerbstätig bleiben. Auch eine Reform der Rentenversicherung soll Anreize zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit schaffen. Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter als entscheidend betrachtet. Hier sollen kontinuierliche Qualifikationsentwicklung und lebenslanges Lernen etabliert werden, z.B. durch individuelle Lernkonten. Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung negativer Vorurteile, die mit höherem Lebensalter verbunden sind. Antidiskriminierungsgesetzgebung und spezielle Regelungen für einzelne Gruppen werden vom schwedischen Arbeitgeberverband abgelehnt, und die Freiheit der Unternehmen, ihr Personal nach Kompetenzkriterien auszuwählen wird hervorgehoben. Der Verband setzt auf eine Lockerung des Kündigungsschutzes sowie auf höhere Mobilität und Arbeitsmarktflexibilität. Hierzu dient z.B. ein betriebliches Versicherungsprogramm, das älteren Arbeitnehmern den beruflichen Wechsel erleichtert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Altersdiskriminierung und Beschäftigung in Europa: Stand der sozial- und arbeitsrechtlichen Debatte (2006)

    Sproß, Cornelia;

    Zitatform

    Sproß, Cornelia (2006): Altersdiskriminierung und Beschäftigung in Europa. Stand der sozial- und arbeitsrechtlichen Debatte. In: U. Rust, J. Lange & H. Pfannkuche (Hrsg.) (2006): Altersdiskriminierung und Beschäftigung (Loccumer Protokolle, 2006,04), S. 115-123.

    Abstract

    Diskutiert wird der Entwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom Januar 2006 zu einem Antidiskriminierungsgesetz im Zusammenhang mit den Empfehlungen auf europäischer Ebene. Die Kritik an dem Entwurf betrifft drei Punkte: (1) Von Arbeitgeberseite wird mehr Bürokratie befürchtet; (2) Die Vielseitigkeit des Begriffs 'Alter' als Diskriminierungsgrund wird sehr komplexe Regelungen mit vielen Ausnahmebestimmungen erzwingen; (3) Die strittige Frage, ob Altersdiskriminierung nur für das Arbeitsrecht oder auch Zivil- und Sozialrecht gelten soll. - Ob das geplante Gesetz eine Förderung der Beschäftigung Älterer unterstützt oder nicht, wird als offen beurteilt. Wenn auch direkt diskriminierende Verhaltensweisen abgebaut werden können, sollte zusätzlich durch Kampagnen und öffentlichkeitswirksame Aktionen versucht werden, die gesetzlichen Regelungen durch Bewusstseinsänderungen zu unterstützen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa (2006)

    Sproß, Cornelia;

    Zitatform

    (2006): Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer in Europa. (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 299), Nürnberg, 289 S.

    Abstract

    "Die Dokumentation gibt einen Überblick über erfolgreiche beschäftigungspolitische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer in anderen europäischen Ländern und zeigt den Anpassungsbedarf für Deutschland auf. Auf der internationalen Fachtagung in Berlin präsentierten Wissenschaftler und Sozialpartner ihre wichtigsten Erkenntnisse, welche anschließend in einer Podiumsdiskussion konkreter analysiert wurden. Länderexperten behandelten detailliert die im Fokus der Konferenz stehenden Bereiche - Anreize für Arbeitgeber, Anreize für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Integration in Beschäftigung. Im Tagungsband werden die Länderberichte und Diskussionsbeiträge aus einer wissenschaftlichen Sicht der Beschäftigungsförderung Älterer präsentiert. Der praktische Ansatz wurde im Juni 2005 im nachfolgenden Workshop angesprochen. Die Ergebnisse sind ebenfalls zusammenfassend dargestellt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Altersdiskriminierung (2006)

    Waltermann, Raimund;

    Zitatform

    Waltermann, Raimund (2006): Altersdiskriminierung. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 37, H. 2, S. 305-326.

    Abstract

    Der Aufsatz diskutiert die Regelungen des geltenden Arbeitsrechtes (speziell im Hinblick auf die Altersdiskriminierung) in Deutschland angesichts der bevorstehenden Einführung des am 29.6.2006 vom Bundestag verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Eine besondere Rolle spielen dabei die in der EU-Richtlinie 2000/78/EG formulierten Vorgaben zur Bekämpfung einer Diskriminierung wegen Alters. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des AGG nur geringe Änderungen erwarten lässt. Insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenzenregelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen an der Schwelle zum Ruhestand bestehen allerdings auch Unklarheiten, die möglicherweise erst vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer: Voraussetzungen und Möglichkeiten (2006)

    Wurm, Susanne; Köchling, Annegret; Barkholdt, Corinna; Lasch, Vera; Deimel, Michael;

    Zitatform

    Wurm, Susanne, Annegret Köchling, Corinna Barkholdt, Vera Lasch & Michael Deimel Wurm, Susanne, Annegret Köchling, Corinna Barkholdt, Vera Lasch & Michael Deimel (sonst. bet. Pers.) (2006): Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Voraussetzungen und Möglichkeiten. (Expertisen zum Fünften Altenbericht der Bundesregierung 02), Berlin: LIT, 364 S.

    Abstract

    "Die Angleichung des realen durchschnittlichen Renteneintrittsalters, das zur Zeit bei etwa 60 Jahren liegt, an die Regelaltersgrenze ist ein unumstrittenes Ziel in der politischen Diskussion. Darüber hinaus wird bereits eine Heraufsetzung der Regelaltersgrenze diskutiert. In dem vorliegenden Band werden aus unterschiedlichen Perspektiven Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer beleuchtet. Zum einen werden die zur Zeit gegebenen gesundheitlichen Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daraufhin überprüft, wo Probleme für die längere Beschäftigung liegen und welcher Handlungsbedarf für die Verbesserung der gesundheitlichen Beschäftigungsfähigkeit besteht. Ein weiterer Beitrag untersucht unter welchen Voraussetzungen Klein- und Mittelbetriebe eine erfolgreiche Personalpolitik zur Vorbereitung auf den Altersstrukturwandel in den Betrieben praktizieren können. Der dritte Beitrag beschäftigt sich mit verschiedenen Ansätzen, die Altersteilzeit von einem Instrument der Ausgliederung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben zu einem Eingliederungsinstrument umzugestalten. Abschließend werden politische Anpassungsmaßnahmen diskutiert, um die Vereinbarkeit zwischen familiären Sorgeaufgaben - sei es die Pflege älterer Familienmitglieder oder die Kindererziehung - und der Erwerbstätigkeit zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (2006)

    Zitatform

    (2006): Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. In: Bundesgesetzblatt. Teil I H. 39 v. 17.08.2006, S. 1-14.

    Abstract

    In dem Gesetz werden die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt. Hauptbestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das in Artikel 1 enthaltene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Abschnitt 1 enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, ferner werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) sowie die Begriffsbestimmungen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung und sexuellen Belästigung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien festgelegt. Abschnitt 2 enthält die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten mit einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen, ferner werden dort die Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Beschäftigten beschrieben, die u. a. aus dem Beschäftigtenschutzgesetz herrühren. Abschnitt 3 enthält die Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr. Der Rechtsschutz der Betroffenen wird nachhaltig verbessert (Abschnitt 4). Sie erhalten neben der bereits bekannten Beweiserleichterung zukünftig die Möglichkeit, sich durch Antidiskriminierungsverbände unterstützen zu lassen. Eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierungen wird schließlich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zukommen, die nach den Bestimmungen des Abschnitts 6 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet wird. Der Artikel 2 enthält ein Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten. (IAB)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag, Rechtsausschuss (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2022 (28.06.2006)), 16 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusse des Deutschen Bundestags bezieht sich auf folgende Dokumente: 1. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung' durch die Bundesregierung; 2. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien' durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE: 'EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen'; 4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 'Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz'; 5. Antrag der FDP-Fraktion: 'Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg'. Es erfolgt eine Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung, durch den die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien mit Hilfe eines einheitlichen Gesetzes umgesetzt und ein in sich stimmiger Schutz vor Diskriminierungen verwirklicht wird. Hauptbestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, ferner werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) sowie die Begriffsbestimmungen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung und sexuellen Belästigung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien festgelegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Live longer, work longer (2006)

    Zitatform

    Organisation for Economic Co-operation and Development (2006): Live longer, work longer. (Ageing and employment policies), Paris, 146 S.

    Abstract

    "In an era of rapid population ageing, many employment and social policies, practices and attitudes that discourage work at an older age have passed their sell-by date and need to be overhauled. They not only deny older workers choice about when and how to retire but are costly for business, the economy and society. If nothing is done to promote better employment prospects for older workers, the number of retirees per worker in OECD countries will double over the next five decades. This will threaten living standards and put enormous pressure on the financing of social protection systems. To help meet these daunting challenges, work needs to be made a more attractive and rewarding proposition for older workers. First, there must be strong financial incentives to carry on working and existing, subsidised pathways to early retirement have to be eliminated. Second, wage-setting and employment practices must be adapted to ensure that employers have stronger incentives to hire and retain older workers. Third, older workers must be given appropriate help and encouragement to improve their employability. Finally, a major shift in attitudes to working at an older age will be required on the part of both employers and older workers themselves. This report makes an important contribution to establishing a new agenda of age-friendly employment policies and practices. It draws out the main lessons that have emerged from the 21 country reviews which have been published separately under the OECD's series on 'Ageing and Employment Policies/Vieillissement et politiques de l'emploi'.
    Chapter 1. The Challenge Ahead
    Chapter 2. Working after 50
    Chapter 3. Work Disincentives and Barriers to Employment
    Chapter 4. Removing Work Disincentives and Increasing Choice in Work-Retirement Decisions
    Chapter 5. Changing Employer Attitudes and Employment Practices
    Chapter 6. Improving Employability
    Chapter 7. Concluding Remarks on Policy Implementation." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rahmen und Aktivitäten zur Gestaltung sinnvoller Tätigkeitsbiographien: der Blick ins Ausland, Teil 2: Dänemark. Aktuell zum Carl Bertelsmann-Preis 2006: "Älter werden - aktiv bleiben. Beschäftigung in Wirtschaft und Gesellschaft" (2006)

    Abstract

    In der Reihe werden die Ergebnisse der Beschäftigungssituation Älterer vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in insgesamt sieben Ländern zusammengestellt und untersucht. Dabei werden besonders die spezifischen politischen Maßnahmen zur Förderung von 'Active Aging' durch Erwerbsarbeit und bürgerschaftliches Engagement beleuchtet. Dieser Band beschäftigt sich mit den Maßnahmen für Ältere in Dänemark. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Rahmen und Aktivitäten zur Gestaltung sinnvoller Tätigkeitsbiographien: der Blick ins Ausland, Teil 3: Niederlande. Aktuell zum Carl Bertelsmann-Preis 2006: "Älter werden - aktiv bleiben. Beschäftigung in Wirtschaft und Gesellschaft" (2006)

    Abstract

    In der Reihe werden die Ergebnisse der Beschäftigungssituation Älterer vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in insgesamt sieben Ländern zusammengestellt und untersucht. Dabei werden besonders die spezifischen politischen Maßnahmen zur Förderung von 'Active Aging' durch Erwerbsarbeit und bürgerschaftliches Engagement beleuchtet. Dieser Band beschäftigt sich mit den Maßnahmen für Ältere in den Niederlanden. (IAB2)

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