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Dossier

Ältere im Betrieb

Die zunehmende Alterung und die abnehmende Zahl der Erwerbspersonen sowie die Anhebung des Rentenalters bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Betriebe. Es ist eine alter(n)ssensible Personalpolitik gefordert, die sich der verändernden Altersstruktur im Betrieb stellt. Die Infoplattform bietet zum Thema Ältere im Betrieb Literaturhinweise, Volltexte und Informationen über Forschungsprojekte. Es werden die Positionen der Politik, der Verbände und Betriebe sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema deutlich.
In dieser Infoplattform sind erstmals alle Literaturhinweise - neben der Themeneinordnung - dem Punkt "wissenschaftliche Literatur" oder "politik-/praxisbezogene Literatur" zugeordnet. "Wissenschaftliche Literatur" beinhaltet Veröffentlichungen in SSCI-Journals, referierten Zeitschriften, wissenschaftlichen Veröffentlichungsreihen und Discussion Papers. "Politik/Praxis" bezieht sich auf die aktuelle politische Diskussion bzw. auf betriebs-praktische Hinweise zum Thema Ältere im Betrieb.

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im Aspekt "Allgem. Gleichbehandlungsgesetz"
  • Literaturhinweis

    Personalmanagement in Zeiten des Demograpischen Wandels: zukünftige Herausforderungen für groß- und mittelständische Unternehmen mit Fokus auf die Zielgruppe der älteren Arbeitnehmer (2010)

    Benz, Maike;

    Zitatform

    Benz, Maike (2010): Personalmanagement in Zeiten des Demograpischen Wandels. Zukünftige Herausforderungen für groß- und mittelständische Unternehmen mit Fokus auf die Zielgruppe der älteren Arbeitnehmer. 466 S.

    Abstract

    "Der Demographische Wandel stellt für das Personalmanagement von mittelständischen und großen Unternehmen in Deutschland eine zentrale Herausforderung dar. Den Personalverantwortlichen ist bewusst, dass sie zukünftig stärker auf ältere Arbeitnehmer angewiesen und entsprechende Maßnahmen zum Management dieser Humanressource zu ergreifen sind. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen in Unternehmen derzeit bereits Maßnahmen zur Sicherstellung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer eingesetzt bzw. geplant werden. Da in Veröffentlichungen oftmals postuliert wird, dass das in der Gesellschaft vorherrschende negative Bild vom Altern ein wesentlicher Grund für Benachteiligungen älterer Arbeitnehmer ist, wird die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer aus Sicht von Personalverantwortlichen als mögliche Bedingungsvariable auf das Personalmanagement analysiert. Zusätzlich wird untersucht, ob allgemeine Merkmale des Unternehmens und Personalverantwortlichen, wie die Größe oder Branche des Unternehmens oder der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter, zu systematischen Unterschieden in den Aktivitäten des Personalmanagements führen. Die erwarteten Zusammenhänge dieser Variablen wurden in ein heuristisches Modell überführt und mit Hilfe von multivariaten Methoden untersucht. Die Basis für die empirische Untersuchung bildet eine Stichprobe von 291 Personalverantwortlichen aus groß- und mittelständischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu alt? "Ageism" und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten (2010)

    Brauer, Kai; Schimkat, Heike; Kolland, Franz; Tenckhoff, Jürgen; Kramer, Undine; Bender, Saskia-Fee; Rust, Ursula; Frerichs, Frerich; Clemens, Wolfgang; Burkert, Carola ; Sproß, Cornelia; Amrhein, Ludwig; Stamov Roßnagel, Christian;

    Zitatform

    Schimkat, Heike, Franz Kolland, Jürgen Tenckhoff, Undine Kramer, Saskia-Fee Bender, Ursula Rust, Frerich Frerichs, Carola Burkert, Cornelia Sproß, Ludwig Amrhein & Christian Stamov Roßnagel (2010): Zu alt? "Ageism" und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärkten. (Alter(n) und Gesellschaft 20), Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 252 S. DOI:10.1007/978-3-531-91941-6

    Abstract

    "In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für alternde Arbeitsmärkte erhöht. Dabei spielen jedoch bislang legitimatorische Fragen der Gleichbehandlung aller Altersgruppen im deutschen Kontext eine untergeordnete Rolle. Dieses Thema gewinnt aber - durch das mediale Interesse am demographischen Wandel und die jüngeren europäischen Antidiskriminierungsanforderungen - zunehmend an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll der transdisziplinäre Band Rechnung tragen. Erstmals wird sich explizit mit dem Problem der Altersdiskriminierung und dem Konzept des Ageism befasst. Altersdiskriminierung und Ageism werden theoretisch und empirisch ausgelotet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Burkert, Carola ;
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  • Literaturhinweis

    Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern: Abhilfe durch das AGG? (2008)

    Körner, Marita;

    Zitatform

    Körner, Marita (2008): Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern. Abhilfe durch das AGG? In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 25, H. 9, S. 497-504.

    Abstract

    "Mit Blick auf die gerontologische Forschung und Schutzkonzepte im Ausland, beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob das Verbot der Altersdiskriminierung in der im AGG umgesetzten Rahmenrichtlinie 2000/78/EG eine Verbesserung oder Verschlechterung für ältere Beschäftigte mit sich bringt. Dabei wird die Zulässigkeit der wichtigsten, bislang typischen arbeitsrechtlichen Altersdifferenzierungen in Gesetzen und Tarifverträgen geprüft und der Einfluss den Rechtsfolgen bei Verstößen auf den Schutz Älterer analysiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein modernisiertes Arbeits- und Sozialrecht für eine alternde Gesellschaft (2008)

    Preis, Ulrich;

    Zitatform

    Preis, Ulrich (2008): Ein modernisiertes Arbeits- und Sozialrecht für eine alternde Gesellschaft. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 25, H. 16, S. 922-926.

    Abstract

    Der Beitrag ist eine Kurzfassung des Gutachtens für den 67. Deutschen Juristentag 2008 mit dem Titel 'Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich zur Anpassung der Rechtsstellung und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?' Das Gutachten bietet Gesetzgebung sowie arbeits- und sozialrechtlicher Praxis Lösungsvorschläge zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen, die die Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Beschäftigter in arbeits- und sozialrechtlicher Hinsicht stellen, an. Der Autor definiert Diskriminierungsfreiheit, Liberalität und sozialen Ausgleich als die drei Säulen der Verbesserung von Beschäftigungschancen und leitet daraus rechtspolitische Forderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts sowie sozialpolitische Forderungen ab. Wichtigste Handlungsempfehlung ist seiner Ansicht nach jedoch eine außerrechtliche. Danach muss ein Bewusstseinswandel in der gesamten Gesellschaft zur Erforderlichkeit der Beschäftigung älterer Menschen eintreten. 'Vor allem müssen Arbeitgeber erkennen, dass sie ihre bisher geübte Praxis gerade bei Einstellungen und Entlassungen von älteren Menschen zu ihren Gunsten ändern müssen. Anderenfalls wäre ein immenser Wohlstandsverlust zu befürchten.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2008)

    Schiefer, Bernd;

    Zitatform

    Schiefer, Bernd (2008): Zwei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 39, H. 4, S. 493-525.

    Abstract

    "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2008 zwei Jahre alt geworden. Bereits nach einem Jahr ließ sich das folgende Resümee ziehen:
    - Nahezu alle Bereiche des Arbeitsrechts sind betroffen. Der Rechtsanwender ist zutiefst verunsichert.
    - Das AGG hat eine Spielwiese für Diskussionen eröffnet. Kaum ein arbeitsrechtlicher Aspekt bleibt unbehandelt (z. B. Stalking und AGG - ein Problem für den Arbeitgeber?)
    - Die Kostenbelastung für die Wirtschaft lag nach einem Jahr etwa bei 1,73 Mrd. Euro
    Nach zwei Jahren lässt sich feststellen: Nichts ist besser oder gar klarer geworden. Die Verunsicherung ist allenfalls angewachsen. Sie dürfte sogar noch zunehmen, da zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist. Gefordert wird insbesondere Folgendes:
    - Effektiverer Schutz gegen diskriminierende Kündigungen,
    - Weitere Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung,
    - Verlängerung der zweimonatigen Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Benachteiligung im Sinne des AGG,
    - Erweiterte Befugnis der Antidiskriminierungsverbände (u. a. Einräumung eines Beteiligungsrechts neben dem bereits bestehenden Beistandsrecht),
    - Verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz und Erweiterung der Haftung bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen (gegenwärtig 'nur' Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit),
    - Beschränkung der sog. Kirchenklausel (§ 9 AGG)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik für Ältere: Handlungsbedarf - Instrumente - Perspektiven (2006)

    Bellmann, Lutz ; Dietz, Martin; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Martin Dietz & Ulrich Walwei (2006): Arbeitsmarktpolitik für Ältere. Handlungsbedarf - Instrumente - Perspektiven. In: J. U. Prager & A. Schleiter (Hrsg.) (2006): Länger leben, arbeiten und sich engagieren : Chancen werteschaffender Beschäftigung bis ins Alter, S. 69-84.

    Abstract

    "Dieser Beitrag beleuchtet sowohl die aktuellen Arbeitsmarktprobleme Älterer als auch die Erwartungen, die in Zukunft an ihre Leistungsfähigkeit geknüpft werden. Dabei werden die längerfristige Arbeitsmarktentwicklung vor dem Hintergrund der qualitativen und quantitativen Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials sowie die daraus resultierenden Beschäftigungsperspektiven älterer Arbeitnehmer diskutiert. Aus dieser Entwicklung ergeben sich Konsequenzen sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitsmarktpolitik. Weiterhin geht es um die betriebliche Nachfrage nach älteren Arbeitnehmern. Voraussetzung für ihre erhöhte Erwerbstätigkeit ist die Wertschätzung ihrer Persönlichkeitsmerkmale durch die Unternehmen. Nachzugehen ist aber auch der Frage, ob sich diese Wertschätzung tatsächlich auf die Einstellungsbereitschaft der Betriebe gegenüber Älteren auswirkt. Schließlich bemüht sich die aktive Arbeitsmarktpolitik darum, die Beschäftigungssituation Älterer zu verbessern. Im Zuge der Hartz-Reformen Anfang 2003 sind Instrumente in das Sozialgesetzbuch III eingeführt worden, die speziell auf Ältere ausgerichtet sind. Erste Ergebnisse der Evaluationsforschung werden hier präsentiert. Der letzte Abschnitt skizziert schließlich Wege, wie zukünftig eine stärkere Einbeziehung Älterer in den Produktionsprozess gewährleistet werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie lange dürfen wir arbeiten?: gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem (2006)

    Lenz, Carl Otto; Mann, Thomas; Nußberger, Angelika; Wulff, Otto; Tettinger, Peter J.;

    Zitatform

    Lenz, Carl Otto, Thomas Mann, Angelika Nußberger, Peter J. Tettinger & Otto Wulff (2006): Wie lange dürfen wir arbeiten? Gesetzliche Altersgrenzen als Verfassungsproblem. (Zukunftsforum Politik 70), Sankt Augustin, 104 S.

    Abstract

    "Die 'gesetzlichen Höchstaltersgrenzen als Verfassungsproblem' war Thema eines Workshops der Konrad-Adenauer-Stiftung. In dem Band werden die Vorträge dieser Expertenrunde dokumentiert. Ziel ist es, den politischen Entscheidungsbedarf zu verdeutlichen und einen konkreten Ansatz für politisches Handeln zu eröffnen, um ältere und alte Menschen auch künftig in das gesellschaftliche Gefüge zu integrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Altersdiskriminierung (2006)

    Waltermann, Raimund;

    Zitatform

    Waltermann, Raimund (2006): Altersdiskriminierung. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 37, H. 2, S. 305-326.

    Abstract

    Der Aufsatz diskutiert die Regelungen des geltenden Arbeitsrechtes (speziell im Hinblick auf die Altersdiskriminierung) in Deutschland angesichts der bevorstehenden Einführung des am 29.6.2006 vom Bundestag verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Eine besondere Rolle spielen dabei die in der EU-Richtlinie 2000/78/EG formulierten Vorgaben zur Bekämpfung einer Diskriminierung wegen Alters. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des AGG nur geringe Änderungen erwarten lässt. Insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenzenregelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen an der Schwelle zum Ruhestand bestehen allerdings auch Unklarheiten, die möglicherweise erst vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden können. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag, Rechtsausschuss (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2022 (28.06.2006)), 16 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusse des Deutschen Bundestags bezieht sich auf folgende Dokumente: 1. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung' durch die Bundesregierung; 2. 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien' durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 3. Antrag der Fraktion DIE LINKE: 'EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen'; 4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 'Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz'; 5. Antrag der FDP-Fraktion: 'Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg'. Es erfolgt eine Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung, durch den die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien mit Hilfe eines einheitlichen Gesetzes umgesetzt und ein in sich stimmiger Schutz vor Diskriminierungen verwirklicht wird. Hauptbestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, ferner werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) sowie die Begriffsbestimmungen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung und sexuellen Belästigung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien festgelegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (2006)

    Zitatform

    (2006): Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. In: Bundesgesetzblatt. Teil I H. 39 v. 17.08.2006, S. 1-14.

    Abstract

    In dem Gesetz werden die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt. Hauptbestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das in Artikel 1 enthaltene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Abschnitt 1 enthält das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, ferner werden der Anwendungsbereich (Arbeitsleben, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, zivilrechtlicher Teil) sowie die Begriffsbestimmungen der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung, der Belästigung und sexuellen Belästigung entsprechend den Vorgaben der Richtlinien festgelegt. Abschnitt 2 enthält die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten mit einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen, ferner werden dort die Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Beschäftigten beschrieben, die u. a. aus dem Beschäftigtenschutzgesetz herrühren. Abschnitt 3 enthält die Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr. Der Rechtsschutz der Betroffenen wird nachhaltig verbessert (Abschnitt 4). Sie erhalten neben der bereits bekannten Beweiserleichterung zukünftig die Möglichkeit, sich durch Antidiskriminierungsverbände unterstützen zu lassen. Eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Diskriminierungen wird schließlich der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zukommen, die nach den Bestimmungen des Abschnitts 6 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet wird. Der Artikel 2 enthält ein Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten. (IAB)

    Weiterführende Informationen

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