Springe zum Inhalt

Dossier

Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug in Deutschland – Ursachen, Konsequenzen, Maßnahmen

Trotz positiver Arbeitsmarktentwicklung bleibt die Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen in Deutschland seit Jahren konstant. Langfristig auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen zu sein, geht für die Betroffenen häufig mit ökonomischen und sozialen Teilhabedefiziten und Exklusionsrisiken einher. Welche Personen sind von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit betroffen? Was sind die Ursachen und Folgen und welche Maßnahmen wirken?
Diese Infoplattform stellt Quellen aus soziologischer und ökonomischer Perspektive zusammen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Langzeitleistungsbezieher nach SGB II"
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)

    Gellermann, Jan F. C.; Fuchs, Philipp ; Bauer, Frank; Bennett, Jenny;

    Zitatform

    Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02

    Abstract

    "Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan F. C.; Bauer, Frank;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (2022)

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Lietzmann, Torsten & Katrin Hohmeyer (2022): Exits from and returns to welfare benefit receipt in Germany: Cumulative disadvantages or a different kettle of fish? (IAB-Discussion Paper 18/2022), Nürnberg, 28 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2218

    Abstract

    "Im Jahr 2005 wurde in Deutschland die integrierte Sozialleistung "Arbeitslosengeld II" für erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familien eingeführt. Im Einklang mit internationalen Trends ist das Leistungssystem durch eine breite Definition der Anspruchsberechtigung und einen Schwerpunkt auf der Arbeitsmarktintegration durch Aktivierung gekennzeichnet. Die heterogenen Empfängergruppen umfassen nicht nur Arbeitslose, sondern z.B. auch Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und größere Familien. Nicht nur die individuelle Aufnahme einer Beschäftigung kann den Ausstieg aus dem Leistungsbezug ermöglichen, sondern auch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung oder im Haushaltseinkommen. Ein beträchtlicher Teil der Ausstiege ist nur vorübergehend, d. h. ehemalige Leistungsbeziehende sind nach kurzer Zeit wieder auf Leistungen angewiesen. Unter Verwendung umfangreicher administrativer Daten und durch Schätzung diskreter Verweildauermodelle analysieren wir die Chancen von nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, aus dem Leistungsbezug auszusteigen und unabhängig davon zu bleiben, wobei wir verschiedene Ausstiegswege berücksichtigen. Wir stellen fest, dass beschäftigungsbezogene Ausstiege aus dem Leistungsbezug stabiler sind als andere. Arbeitsmarktressourcen sind vor allem für einen beschäftigungsbezogenen Ausstieg wichtig, schützen ehemalige Leistungsbeziehende aber nicht unbedingt vor einer Rückkehr in den Leistungsbezug. Unter den soziodemografischen Merkmalen zeigen sich kumulative Nachteile für ausländische Staatsangehörige und für die Arbeitsmarktintegration älterer Leistungsempfänger, da sie mit niedrigen Ausstiegs- und hohen Rückkehrwahrscheinlichkeiten verbunden sind. Die Ergebnisse erfordern differenzierte Maßnahmen, die nicht nur auf bestimmte Untergruppen, sondern auch auf unterschiedliche Ausstiegsstrategien abzielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp & Martin Dietz (2022): Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.01

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, um die Befunde aus seiner Begleitforschung, die seit der Vorlage des Zwischenberichts Ende 2020 entstanden sind, in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Schiele, Maximilian ; Tübbicke, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke & Joachim Wolff (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.02

    Abstract

    "Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie (2022)

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;

    Zitatform

    Wydra-Somaggio, Gabriele (2022): Leistungsbezug im Saarland - Entwicklung, Struktur und Bewegungen im Leistungsbezug vor und während der Corona-Pandemie. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Rheinland-Pfalz-Saarland 02/2022), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.RERPS.2202

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die lang- und kurzfristigen Entwicklungen der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II-Bereich. Hierfür werden zunächst die Entwicklungen zwischen 2007 und 2019 anhand verschiedener Personengruppen sowie die Merkmalsstruktur in der Grundsicherung aufgezeigt. Der zweite Teil beschreibt die kurzfristigen Folgen der Pandemie für die Zahl der SGB II-Leistungsberechtigten im Jahr 2020 und zeigt auf, ob die langfristigen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie unterbrochen wurden. Da sich die Situation bedingt durch die Corona-Pandemie für die Personengruppen innerhalb des Leistungsbezugs recht unterschiedlich darstellt, wird nach verschiedenen Personenmerkmalen differenziert. Um eine Einschätzung über die Folgen der Pandemie zu bekommen, wird zuerst eine Trendberechnung durchgeführt. Dabei wird die Entwicklung, die sich für 2018 und 2019 eingestellt hat, für das Jahr 2020 fortgeschrieben und die Abweichung von der tatsächlich mit der Corona-Pandemie eingetretenen Situation ermittelt. Der Corona-Effekt für die Kreise stellt die Entwicklung im SGB II-Leistungsbezug im Jahr 2020 mit derjenigen des Vorjahres (2019) gegenüber, um konjunkturelle Effekte herauszurechnen. Die Differenzen der beiden Kennzahlen zeigen auf, wie stark der SGB II-Leistungsbezug insgesamt, aber auch Personengruppen und Regionen im Saarland von der Corona-Pandemie betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wydra-Somaggio, Gabriele ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht (2021)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Coban, Mustafa ; Trappmann, Mark ; Friedrich, Martin; Stockinger, Bastian ; Gellermann, Jan; Schmucker, Alexandra; Gottwald, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Raab, Miriam; Dietz, Martin; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Gricevic, Zbignev; Kupka, Peter; Zins, Stefan; Kiesel, Markus; Fuchs, Philipp ; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Mustafa Coban, Martin Dietz, Martin Friedrich, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Zbignev Gricevic, Sebastian Hülle, Markus Kiesel, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Alexandra Schmucker, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht. (IAB-Forschungsbericht 03/2021), Nürnberg, 197 S.

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen haben. Damit rückt eine Teilgruppe unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der arbeitsmarktpolitischen Förderung, die über Jahre hinweg faktisch von regelmäßiger Erwerbstätigkeit und den darüber vermittelten Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen ist. Entsprechend besteht das Kernanliegen beider Instrumente darin, den Geförderten die Beteiligung am Arbeitsleben zu eröffnen und dadurch zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, ihrer Arbeitsmarktchancen und ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten beizutragen. Zusammen mit der Einführung beider Förderinstrumente hat der Gesetzgeber auch deren umfassende wissenschaftliche Evaluation beschlossen. Die Evaluation erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Fokus der Studie stehen insbesondere die Implementation der Maßnahmen auf Ebene der Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Geförderten. Der vorliegende Bericht dokumentiert den aktuellen Arbeits- und Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2021)

    Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Dietz, Martin; Fuchs, Philipp ; Zabel, Cordula ; Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp; Promberger, Markus; Gottwald, Markus; Nivorozhkin, Anton ; Kupka, Peter; Bennett, Jenny; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Martin Dietz, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2021): Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 16.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-03.

    Abstract

    "Das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde durch das Teilhabechancengesetz grundlegend erweitert. Seither stehen zwei neue Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung, um die Erwerbsbeteiligung besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zu fördern. Zwei Jahre nach ihrer Einführung legt das IAB erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwicklungen in der Grundsicherung seit 2010: Die Corona-Krise hat den positiven Trend vorerst gestoppt (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Graf, Tobias; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Tobias Graf, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2021): Entwicklungen in der Grundsicherung seit 2010: Die Corona-Krise hat den positiven Trend vorerst gestoppt (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 10.05.2021, o. Sz.

    Abstract

    "Die positive Arbeitsmarktentwicklung in den Jahren vor der Covid-19-Pandemie hatte sich auch in der Grundsicherung niedergeschlagen. 2019 gab es eine Million weniger erwerbsfähige Bezieher von Grundsicherungsleistungen als noch im Jahr 2010. Die Covid-19-Krise stoppte aber die positive Entwicklung und ließ die Bedürftigkeit wieder etwas ansteigen. Bei der Dauer des Leistungsbezugs veränderte sich in den Jahren vor der Krise nur wenig: Ein großer Teil erhält über einen längeren Zeitraum Leistungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aus Erwerbstätigkeit kommen mehr Personen als aus dem Arbeitslosengeldbezug (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Katrin Hohmeyer & Torsten Lietzmann (2021): Zugänge in die Grundsicherung für Arbeitsuchende: Aus Erwerbstätigkeit kommen mehr Personen als aus dem Arbeitslosengeldbezug. (IAB-Kurzbericht 17/2021), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Erwerbsfähige und ihre Angehörigen werden in Deutschland bei Bedürftigkeit durch Grundsicherungsleistungen abgesichert, wobei die Ursachen für Bedürftigkeit sehr unterschiedlich sein können. In dem Kurzbericht wird untersucht, welche Personengruppen zwischen 2010 und 2017 in den Bezug von Arbeitslosengeld II zugingen und welche Bedeutung dabei ein vorhergehender Arbeitslosengeldbezug sowie der Verlust einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hatten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2020)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Rolf G. Heinze (2020): Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 97-110.

    Abstract

    Die Autoren ziehen in ihrem Beitrag Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Erste Rückmeldungen aus der Praxis belegen eine umfangreiche Nutzung des Instruments durch die Jobcenter. Die Autoren skizzieren im Folgenden einige Überlegungen zu Gelingensbedingungen der (regionalen) Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes. Hierzu zählen begleitendes stabilisierendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen für die Langzeitarbeitslosen. 'Regionale Umsetzungspraktiken, die neue Netzwerkbildungen der Akteure vor Ort ermöglichen und dabei Dynamisierungsakzente setzen können, dürften für eine erfolgreiche Etablierung des Instruments entscheidend sein und sollten vor Ort formativ begleitet werden. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Welfare dynamics and employment: Heterogeneous paths through means-tested basic income in Germany (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten; Saile, Anna-Theresa;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann & Anna-Theresa Saile (2020): Welfare dynamics and employment: Heterogeneous paths through means-tested basic income in Germany. In: Journal of social policy, Jg. 49, H. 2, S. 271-297., 2019-03-01. DOI:10.1017/S0047279419000229

    Abstract

    "Diese Studie trägt zur internationalen Literatur zur Dynamik von Sozialleistungsbezug bei, indem sie ein differenziertes Bild von Pfaden durch die Grundsicherung von erwerbsfähigen Empfängerinnen und Empfängern gibt. Wir analysieren die Beschäftigungs- und Leistungsbezugsbiografien von Personen, die zwischen 2007 und 2009 zum ersten Mal Leistungen der Grundsicherung bezogen haben, mit den Verfahren der Sequenzmuster- und Clusteranalyse auf Grundlage repräsentativer administrativer Individualdaten. Wir finden eine deutliche Polarisierung zwischen Langzeitbeziehern und solchen mit einem relativ schnellen Austritt aus dem Leistungsbezug mit einer Vollzeitbeschäftigung. Jeder dritte neue Empfänger bleibt für die nächsten Jahre im Leistungsbezug und zeigt fast keine Beschäftigungsaktivitäten. Etwa 23 Prozent verlassen die Leistungen schnell und arbeiten in Vollzeit. Zwischen diesen beiden Polen gibt es mehrere andere Wege. Diese heterogenen Verläufe sind charakteristisch für ein breit angelegtes soziales Sicherungssystem und erfordern eine Vielzahl von Handlungsansätzen, die zum Teil über die Arbeitsmarktpolitik hinausgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Persistence of welfare receipt and unemployment in Germany: Determinants and duration dependence (2020)

    Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin & Torsten Lietzmann (2020): Persistence of welfare receipt and unemployment in Germany. Determinants and duration dependence. In: Journal of Social Policy, Jg. 49, H. 2, S. 299-322., 2019-03-11. DOI:10.1017/S0047279419000242

    Abstract

    "Obwohl die deutsche Wirtschaft die letzte wirtschaftliche Rezession vergleichsweise gut gemeistert hat, leidet sie unter der hohen und stagnierenden Langzeitarbeitslosigkeit sowie dem verfestigten Bezug von Sozialleistungen. Dieser Artikel untersucht die Dauer und die Determinanten des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) in Deutschland, wobei der Dauerabhängigkeit besondere Beachtung geschenkt wird. Die Empfänger der einkommensabhängigen Leistung sind nicht zwangsläufig als arbeitslos gemeldet, sondern beispielsweise mit ungenügendem Verdienst erwerbstätig. Aufgrund der heterogenen Situation der Leistungsempfänger ist eine differenzierte Analyse des Leistungsbezugs und der Arbeitslosigkeit erforderlich. Auf Basis einer 1% Zufallsstichprobe von Leistungsempfängern aus den Jahren 2005 bis 2014 schätzen wir diskrete Ereignismodelle, die für nicht beobachtete Heterogenität kontrollieren. Die erstmaligen Leistungsbezugs- und Arbeitslosigkeitsepisoden von Empfängern zwischen 2006 und 2012 (n = 26.163) werden bis zum 31. Dezember 2014 monatlich verfolgt. Die Empfänger verlassen die Arbeitslosigkeit schneller als den Grundsicherungsbezug. Soziodemographische Merkmale, Arbeitsmarktressourcen und die Dauer scheinen beide Prozesse zu beeinflussen. Die Haushaltszusammensetzung ist für das Verlassen der Arbeitslosigkeit weniger wichtig als für das Verlassen des Leistungsbezugs. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass das Verlassen der Arbeitslosigkeit und der Austritt aus dem Leistungsbezug zwei verschiedene Prozesse sind, die unterschiedliche Ansätze erfordern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohmeyer, Katrin; Lietzmann, Torsten;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Are Migrants Overrepresented Among Individual Welfare Beneficiaries? (2020)

    Jakubiak, Igor ;

    Zitatform

    Jakubiak, Igor (2020): Are Migrants Overrepresented Among Individual Welfare Beneficiaries? In: International Migration, Jg. 58, H. 5, S. 103-127. DOI:10.1111/imig.12692

    Abstract

    "The level of immigrant welfare dependency is the subject of heated debate in the majority of developed countries, which have experienced a significant increase in immigration in recent years. In both Europe and the US, the problem of potential excessive use of social transfers is beginning to bring real policy consequences. This article addresses this issue by presenting a quantitative assessment of welfare receipt in 17 European countries, as well as Yun decomposition of its differences between natives and immigrants. It adds to existing literature by comparing the levels of welfare dependence among EU and non-EU migrants for individual benefits including and excluding pensions, using recent data from EU-SILC. Results suggest that immigrants rely on welfare less often than natives, and receive lower benefits when they do. Those conclusions are reversed, however, when old-age benefits are not considered ? especially in the case of non-EU migrants." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups (2020)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2020): Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups. (IAB-Discussion Paper 27/2020), Nürnberg, 34 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmern in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei werden zunächst die Programme im Hinblick auf ihre Ziele und Teilnahmekriterien beschrieben. Anschließend erfolgt eine explorative Untersuchung der Teilnehmerstruktur beim Maßnahmeeintritt mittels einer Latent Class (Cluster) Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer beim Maßnahmeeintritt, die in einer Typologie dargestellt wird, in der sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Dabei werden auch unterschiedliche Förderbedarfe dieser Teilnehmergruppen deutlich, die bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden könnten. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmergruppen prioritär, währende andere vermehrt von passgenauen und problemgerechten Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen profitieren würden, die unter Umständen auch den Langzeitbezug von Sozialleistungen verringern oder beenden könnten. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktprogramme im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen und Sozialleistungsempfängern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": Endbericht (2019)

    Brussig, Martin; Gabler, Andrea; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes; Nägele, Barbara; Pohlan, Laura ; Pagels, Nils; Pfeiffer, Friedhelm; Ivanov, Boris; Langer, Philipp; Puhe, Henry; Aurich-Beerheide, Patrizia; Kleinemeier, Rita;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Johannes Kirsch, Philipp Langer, Andrea Gabler, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Nils Pagels, Boris Ivanov, Friedhelm Pfeiffer, Laura Pohlan, Rita Kleinemeier & Henry Puhe (2019): Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt". Endbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 535), Duisburg, 215 S.

    Abstract

    "Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zielte auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Es wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt und lief von Ende 2015 gestartet bis zum 31.12.2018. Über den gesamten Zeitraum nahmen an dem Bundesprogramm rund 21.000 Personen in 195 Jobcentern teil. Das Bundesprogramm wurde somit in knapp der Hälfte der Jobcenter bundesweit umgesetzt. Der vorliegende Endbericht beschreibt, wie sich das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Zeitverlauf entwickelt hat, wie es vor Ort umgesetzt wurde und auf welche Probleme die Akteure bei der Umsetzung gestoßen sind. Es werden weiterhin die durchschnittlichen Wirkungen des Bundesprogramms auf die soziale Teilhabe der Geförderten, Wirkungsheterogenitäten sowie Wirkungskanäle vorgestellt. Betrachtet wird außerdem, wie sich die soziale Teilhabe der Geförderten nach einem Programmabbruch entwickelt und welche Auswirkungen die Programmteilnahme auf die soziale Teilhabe von im Haushalt lebenden Kindern hatte. Darüber hinaus wird eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirtschaftlichkeit des Bundesprogramms angestellt und es werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Arbeitsförderung sowie der diesbezüglichen Forschung gegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur fehlenden Äquivalenz von Mindestsicherungsbezug und Armutsgefährdung: Warum manche Armutsgefährdete keine Mindestsicherung beziehen, während andere Mindestsicherung ohne Armutsgefährdung erhalten (2019)

    Cischinsky, Holger; Weber, Ines;

    Zitatform

    Cischinsky, Holger & Ines Weber (2019): Zur fehlenden Äquivalenz von Mindestsicherungsbezug und Armutsgefährdung. Warum manche Armutsgefährdete keine Mindestsicherung beziehen, während andere Mindestsicherung ohne Armutsgefährdung erhalten. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 65, H. 4, S. 459-505. DOI:10.1515/zsr-2019-0017

    Abstract

    "Die Armutsgefährdungsquote unterscheidet sich in Deutschland von der Mindestsicherungsquote. In Übereinstimmung mit anderen Studien zeigt unsere Analyse mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels, dass neben der Überschneidung beider Gruppen es auch Haushalte gibt, die trotz Mindestsicherungsbezugs nicht armutsgefährdet sind, während andere Haushalte zwar armutsgefährdet sind, jedoch keine Mindestsicherungsleistungen beziehen. Die empirischen Auswertungen weisen darauf hin, dass diese Unterschiede von der Art des Haushaltstyps und des Wohnorts abhängen. Da diese Ex-post-Analyse jedoch unvermeidlich unpräzise ist, greift dieser Artikel ferner auf ein Analysetool zurück, welches eine Ex-ante-Analyse des Mindestsicherungsanspruchs auf der Haushaltsebene ermöglicht. Die vorgenommene Analyse identifiziert die zugrundeliegenden Gründe für die beobachtete fehlende Übereinstimmung zwischen Armutsgefährdungs- und Mindestsicherungsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen