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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern: DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte (2022)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2022): Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern. DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte. (Arbeitsmarkt aktuell 2022,04), Berlin, 19 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarkt ist trotz multipler Krisen – fortdauernde Auswirkungen der Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und in der Folge stark gestiegener Energiepreise und gestörter internationaler Lieferketten – zurzeit in guter Verfassung. Die Arbeitslosenquote hat im Juli 2022 (5,4 Prozent) nach einem Anstieg in den ersten beiden Pandemiejahren fast wieder das Niveau vom Juli 2019 (5,0 Prozent) erreicht. Nach wie vor kamen im 1. Quartal 2022 nach IAB-Angaben auf 100 offene Stellen 140 Arbeitslose. Von einem allgemeinen Arbeitskräftemangel kann – auch unter Berücksichtigung eines Sockels an friktioneller Arbeitslosigkeit – nicht die Rede sein. Zu beobachten sind jedoch beachtliche Fachkräftelücken in bestimmten Branchen. Deutschland hat im OECD-Vergleich einen großen Anteil von Arbeitsplätzen mit hohem Automatisierungsrisiko, sodass immer weniger Routinetätigkeiten gefragt sein werden und stattdessen mehr komplexe Tätigkeiten in der Entwicklung und Nutzung neuer Technologien zu erledigen sind. Damit ist ein stetiger Anstieg von Anforderungsniveaus verbunden. Auch der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel deutlich verstärken. Die Erwerbsbevölkerung sinkt bereits heute und wird laut einer BMAS-Prognose für das Jahr 2040 auf 53,38 Mio. (2020: 58,57 Mio.) Personen geschätzt. Wenn sich das Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen verkleinert, verschieben sich in Teilen des Arbeitsmarktes die Kräfteverhältnisse in Richtung eines „Arbeitnehmer*innenmarktes“. In dieser Situation werben Arbeitgeber zunehmend um Arbeitskräfte und geraten unter Druck bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. Die Fachkräftedebatte sollte die tatsächlichen Verhältnisse realistisch und differenziert abbilden. Dafür lohnt sich ein genauer Blick auf die Gründe für die Fachkräftelücken, jenseits des demografischen Wandels und der ökologisch-digitalen Transformation." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten! 13 Forderungen für eine Fachkräftesicherung mit Geschlechterperspektive: Positionspapier des DGB-Bundesfrauenausschusses, Beschluss vom 21. September 2022 (2022)

    Abstract

    "Demografischer Wandel, Digitalisierung und Umbau der Wirtschaft lassen das Thema der Fachkräftesicherung weit oben auf die politische Agenda rücken. Wenn es um mögliche Lösungswege geht, wird in der Diskussion auch auf eine stärke Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt verwiesen. Kein Wunder, denn hier liegt wohl das größte und somit wichtigste Beschäftigungspotenzial zur Fachkräftesicherung – zumal Frauen heute besser ausgebildet sind als je zuvor. Doch die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist kein Selbstläufer, denn Frauen sehen sich in der Arbeitswelt nach wie vor vielfältigen Hürden gegenüber. Dies macht auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des DGB deutlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Cobbler, Stick to Your Last? Social Democrats' Electoral Returns from Labour Market Policy (2021)

    Fossati, Flavia ; Trein, Philipp ;

    Zitatform

    Fossati, Flavia & Philipp Trein (2021): Cobbler, Stick to Your Last? Social Democrats' Electoral Returns from Labour Market Policy. In: Journal of Social Policy, Jg. 50, H. 1, S. 188-208. DOI:10.1017/S0047279420000070

    Abstract

    "In this article, we examine how labour market policy interventions, notably short-time work (STW), affect voting behaviour in times of electoral downturn. We use the 2009 German general elections as an example. This is a particularly interesting case because the grand coalition of Christian democrats (CDU/CSU) and social democrats (SPD) was up for re-election against the backdrop of a major recession following the 2007/08 financial crisis and extensively used STW policies to counteract rising unemployment. Interestingly, STW policy and unemployment vary considerably between regions. We exploit this variance to create a unique dataset that combines regional information on STW policy and unemployment in 299 German electoral constituencies with individual data from the post-election survey. Our results show that especially the SPD profited from high STW rates at constituency level on election day, but this policy was insufficient to preclude the major losses social democrats suffered during the election. More generally, our results indicate that classic labour market policy can generate electoral support for social democratic parties, even as a “junior partner” in a grand coalition. Nevertheless, it remains unclear whether such support is sufficient for electoral victories." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der Sozialstaat kann gestärkt aus der Pandemie hervorgehen (2021)

    Scheele, Detlef;

    Zitatform

    Scheele, Detlef (2021): Der Sozialstaat kann gestärkt aus der Pandemie hervorgehen. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 101, H. 7, S. 345-348.

    Abstract

    "Während der COVID-19-Pandemie wurden die schlimmsten Härten von mehr als 200.000 Menschen durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende abgemildert. Vor welche Herausforderungen das Grundsicherungssystem nach der Krise steht und wo es Weiterentwicklungsbedarf gibt, erläutert Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, in einem Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland: Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken (2021)

    Schulte-Basta, Dorothee; Wrase, Michael;

    Zitatform

    Schulte-Basta, Dorothee & Michael Wrase (2021): Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland. Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 18), Berlin, 21 S.

    Abstract

    "Ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) soll eine Basis für Chancengleichheit von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen legen. Mehr junge Menschen können von der Förderung profitieren, indem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert und ausgeweitet werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Ebenso soll ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen, der monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander verzahnt sowie soziale Teilhabe und Bildungschancen von armutsgefährdeten Kindern verbessert. Das hier vorgestellte Konzept basiert auf einem von Michael Wrase und Jutta Allmendinger im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung erarbeiteten Rechtsgutachten vom April 2021. In diesem haben sie Regelungsmöglichkeiten formuliert, mit denen der Bund im Zusammenwirken mit den Bundesländern die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien nachhaltig verbessern und den Anteil von bildungsarmen Schülerinnen und Schülern senken kann (vgl. Wrase/Allmendinger 2021). Einer der Schwerpunkte des Gutachtens liegt auf der Stärkung und dem Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe in einem neu zu schaffenden BuTG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 19(11)950, S. 1-70.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 zum Sozialschutz-Paket III, das u.a. erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) vorsieht. Liste der Sachverständigen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Gewerkschaftsbund; AWO Bundesverband e.V.; Sozialverband Deutschland e.V.; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; foodwatch Deutschland e.V. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28673) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Übergänge zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28673). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(29662) (14.05.2021)), 10 S.

    Abstract

    Die Kleine Anfrage betrifft den Wechsel bzw. den Übergang von Leistungsbeziehern zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB XII, der in den Augen der Fragesteller nur schleppend oder gar nicht erfolgt und damit die Gefahr entstehen lässt, dass sich in der Betreuung durch Jobcenter zunehmend Leistungsbezieher befinden, die zwar nicht in der Lage sind, erwerbstätig zu sein, hierfür aber keine Bestätigung erhalten. Soweit Daten vorliegen, beziehen sich die Antworten der Bundesregierung auf die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII (2015-2020), die Rückwechsel vom SGB XII in das SGB II, die Zahl der Begutachtungen über das Vorliegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung, die Kosten der Jobcenter für ärztliche Gutachten, die Zahl der Integrationen in Arbeit nach dem SGB XII. Keine Daten liegen zu der Anzahl der Personen vor, denen in den vergangen Jahren weder ein Vermittlungs- oder Förderangebot noch ein Vermittlungsvorschlag für ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gemacht noch weitere Angebote gemacht wurden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28247): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/30265) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28247). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/30265). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30817 (17.06.2021)), 18 S.

    Abstract

    In der Kleinen Anfrage geht es um die Entwicklung der Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) für den Zeitraum von 2007 bis 2020 nach Staatsangehörigkeit. Nach Angaben der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland rund 5,43 Millionen Regelleistungsberechtigte, darunter hatten rund 2,0 Millionen oder 37 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die gesamten Zahlungsansprüche der RLB betrugen im Jahr 2020 bundesweit 35,47 Milliarden Euro, es erfolgt eine tabellarische Aufstellung der Zahlungsansprüche nach Nationalität. Weitere Einzelfragen thematisieren die finanziellen Lasten im SGB II durch die Einwanderungspolitik sowie die Auswirkungen der Zuwanderung auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in der Corona-Pandemie: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30177) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in der Corona-Pandemie. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30177). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31242 (29.06.2021)), 15 S.

    Abstract

    Mit den infolge der Pandemie verabschiedeten Sozialschutzpaketen wurde der Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) vereinfacht, um die Zahl der Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten zu können. Seitdem wurden die administrativen Prüfverfahren deutlich einfacher und weniger zeitaufwändig. Die Vermögensprüfung ist stark eingeschränkt und die Kosten der Unterkunft werden für den Bewilligungszeitraum vollständig erstattet. Zeitweise wurden auch die Sanktionen ausgesetzt. In der Kleinen Anfrage geht es u.a. um die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger von April 2019 bis April 2021 sowie die Entwicklung der monatlichen Ausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung. Weitere Themen sind der Zugang an Widersprüchen und Klagen im Sachgebiet Vermögen sowie die Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 14:30 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen (BT-Drucksache 19/15232) und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung für Selbständige reformieren (BT-Drucksache 19/24691) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen (BT-Drucksache 19/17133): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 14:30 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen (BT-Drucksache 19/15232) und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung für Selbständige reformieren (BT-Drucksache 19/24691) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen (BT-Drucksache 19/17133). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. 19(11)1037 v. 15.4.2021, S. 1-110.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Thema Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Liste der Sachverständigen: Verbände: Deutsche Rentenversicherung Bund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft; Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V.; Einzelsachverständige: Dr. Christian Mecke, Kassel

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  • Literaturhinweis

    Armut muss wirksamer bekämpft werden (2021)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2021): Armut muss wirksamer bekämpft werden. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,04), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Das Armutsrisiko in Deutschland war 2019 hoch wie nie. Mit Corona hat sich die Situation vielfach weiter zugespitzt, denn insbesondere Geringverdiener wurden und werden weiterhin durch die wirtschaftlichen Einschränkungen belastet. Ihre Einkommen sind durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit deutlich geschrumpft. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, Armut wirksamer zu bekämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III): Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2021)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III). Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26542 (09.02.2021)), 20 S.

    Abstract

    "Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Zudem werden die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3 900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)

    Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm; Pagels, Nils; Ivanov, Boris; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy brief 2020-04), Mannheim, 10 S.

    Abstract

    "Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen: Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich (2020)

    Brütt, Christian;

    Zitatform

    Brütt, Christian (2020): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen. Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 13), Berlin, 41 S.

    Abstract

    "Seit es mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt, gibt es auch Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Ziel dieser Untersuchung ist ein qualitativer Vergleich der Reformkonzepte der vergangenen zwei Jahre: Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Reformvorschläge der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfassen, werden zwei theoretische Konzepte herangezogen. Das Konzept der sozialpolitischen Interventionsformen nach Franz-Xaver Kaufmann dient dazu, die Vielzahl an Instrumenten und Einzelmaßnahmen zu systematisieren. Zugleich macht es deutlich, dass soziale Sicherung, wie sie in Deutschland besteht, mehr umfassen kann und tatsächlich auch mehr umfasst als Geld, Arbeitsanreize und Rechtsstatus. Mit dem Konzept des Institutionenwandels nach Peter A. Hall soll die Reichweite der Reformen abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dauerbaustelle Sozialstaat: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2019 (2020)

    Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard (2020): Dauerbaustelle Sozialstaat. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2019. (IAQ-Forschung 2020-01), Duisburg, 268 S. DOI:10.17185/duepublico/71446

    Abstract

    "In der vorliegenden Broschüre werden die Neuregelungen in diesen Bereichen in einem Dokument zusammengefasst. Das Dokument lässt sich damit abspeichern oder auch ausdrucken, so dass ein schneller Zugriff möglich wird. Die Gliederung der Broschüre folgt den o.g. Bereichen. Die jeweiligen Neuregelungen gliedern sich nach dem Monat und Jahr der Beschlussfassung. In knapper Form werden die zentralen Inhalte benannt. Durch Links sind (in der online-Fassung) die Textfassungen der Gesetzentwürfe und Gesetze abrufbar. Von besonderem Interesse sind dabei die ebenfalls abrufbaren (soweit es Anhörungen in den Ausschüssen gegeben hat) schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen. Dokumentiert sind die Neuregelungen, die der Bundesgesetzgeber bis Ende 2019 beschlossen hat. Die Entwicklungen im Jahr 2020 sind deshalb zunächst nur im Informationsportal sozialpolitik-aktuell.de online zu verfolgen. Dort finden sich auch - gegliedert nach den Politikfeldern - Dokumente, Materialien Gutachten, Forschungsergebnisse, Hinweise auf Datensammlungen, Statistiken, neue Literatur und sozialpolitische Fachzeitschriften (siehe dazu den Überblick im Anhang dieser Broschüre). Ausdrücklich zu verweisen ist auf die über 600 Infografiken, die ergänzt um Kommentierungen und methodische Hinweise jeweils den aktuellen Stand von Sozialpolitik und sozialer Lage in Deutschland wiedergeben und zum Download geeignet sind. Die nachfolgende Auflistung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche Felder der Sozialpolitik zu erfassen. Unberücksichtigt bleiben u.a. das BAföG, das Entschädigungsrecht, die Beamtenversorgung. Zentrale individualarbeitsrechtliche Regelungen werden seit 2014 berücksichtigt. Und auch in den behandelten Bereichen kann letztlich keine Vollständigkeit erreicht werden. Um die Überschaubarkeit zu erhalten, musste selektiert und gewichtet werden. Angesichts der komplexen Materie sind natürlich auch Unstimmigkeiten nicht auszuschließen." (Textauszug, IAB-Doku)

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