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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
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im Aspekt "Verbände, Kirchen, Stiftungen"
  • Literaturhinweis

    Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung (2023)

    Aust, Andreas; Werner, Lukas;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Lukas Werner (2023): Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 3, S. 114-118.

    Abstract

    "Armut erlaubt Kindern und Jugendlichen keine Lebensführung, die den als normal angesehenen Standards in diesem Land entspricht. Nach den jüngsten Befunden des Mikrozensus sind etwa 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut betroffen. Wie hoch muss vor dem Hintergrund dieses aktuellen politischen Problems die Höhe einer Kindergrundsicherung sein?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann. (Policy Brief / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 16 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag bis 2025 eine Kindergrundsicherung einführen. Ein wichtiger und richtiger Schritt. Ziel muss es dabei sein, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Politik zu rücken, um Armut wirksam zu vermeiden. Das kann nur erreicht werden, wenn die Kindergrundsicherung die tatsächlichen altersgerechten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe deckt. Daher ist die Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für junge Menschen im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung unerlässlich. Notwendig ist dazu ein Paradigmenwechsel: Es darf genau nicht um die Neubestimmung eines Existenzminimums für Kinder und Jugendliche gehen. Vielmehr gilt es, existenzsichernde Leistungen für junge Menschen so auszugestalten, dass sie das gewährleisten, was zu einer „normalen“ Kindheit und Jugend in Deutschland dazu gehört. Denn allen Kindern und Jugendlichen sollten durchschnittliche Möglichkeiten und Spielräume eröffnet werden, damit sie tatsächlich an der Gesellschaft teilhaben und gesund aufwachsen können. Bei der Neubestimmung der Höhe der Kindergrundsicherung müssen daher jetzt neue Wege beschritten werden. Notwendig ist eine datenbasierte, aber immer auch normativ-politische Festlegung der Höhe der Kindergrundsicherung, bei der Kinder und Jugendliche konsequent beteiligt werden. Der Policy Brief zeigt auf, warum das notwendig ist und wie es gehen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der wirtschaftlichen Transformation: Reformfortschritte und weitere Reformbedarfe (2023)

    Mühge, Gernot; Reissert, Bernd;

    Zitatform

    Mühge, Gernot & Bernd Reissert (2023): Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der wirtschaftlichen Transformation. Reformfortschritte und weitere Reformbedarfe. (FES diskurs April 2023), Bonn, 26 S.

    Abstract

    "Für die Herausforderungen der wirtschaftlichen und ökologischen Transformation ist das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik bislang unzureichend. Es fehlen passgenaue Instrumente, die es in großem Umfang erlauben, von Stellenabbau bedrohte Beschäftigte so zu qualifizieren, dass sie auf Arbeitsplätze mit anderen Qualifikationsanforderungen im gleichen Unternehmen oder auf stabile Arbeitsplätze in anderen Unternehmen wechseln können. Die arbeitsmarktpolitische Reformdebatte, die sich in den letzten Jahren aus dieser Situation ergeben hat, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 recht umfassend aufgegriffen. Die Umsetzung der Koalitionsvorhaben steht teils noch aus, teils befindet sie sich derzeit im parlamentarischen Diskussionsprozess. Der vorliegende FES diskurs schließt an die arbeitsmarktpolitische Diskussion an. Er analysiert Reformvorschläge und Reformbedarfe und vergleicht Argumente der Reformdebatte mit den im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben wie dem Qualifizierungsgeld, der Bildungs(teil)zeit und dem Ausbau des Transferkurzarbeitergelds. Der FES diskurs ist als Diskussionsgrundlage und Unterstützung für die Umsetzung der Reformvorhaben zu Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der aktuellen Legislaturperiode gedacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)

    Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;

    Zitatform

    Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland: Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken (2021)

    Schulte-Basta, Dorothee; Wrase, Michael;

    Zitatform

    Schulte-Basta, Dorothee & Michael Wrase (2021): Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland. Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 18), Berlin, 21 S.

    Abstract

    "Ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) soll eine Basis für Chancengleichheit von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen legen. Mehr junge Menschen können von der Förderung profitieren, indem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert und ausgeweitet werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Ebenso soll ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen, der monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander verzahnt sowie soziale Teilhabe und Bildungschancen von armutsgefährdeten Kindern verbessert. Das hier vorgestellte Konzept basiert auf einem von Michael Wrase und Jutta Allmendinger im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung erarbeiteten Rechtsgutachten vom April 2021. In diesem haben sie Regelungsmöglichkeiten formuliert, mit denen der Bund im Zusammenwirken mit den Bundesländern die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien nachhaltig verbessern und den Anteil von bildungsarmen Schülerinnen und Schülern senken kann (vgl. Wrase/Allmendinger 2021). Einer der Schwerpunkte des Gutachtens liegt auf der Stärkung und dem Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe in einem neu zu schaffenden BuTG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 19(11)950, S. 1-70.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 zum Sozialschutz-Paket III, das u.a. erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) vorsieht. Liste der Sachverständigen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Gewerkschaftsbund; AWO Bundesverband e.V.; Sozialverband Deutschland e.V.; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; foodwatch Deutschland e.V. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen: Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich (2020)

    Brütt, Christian;

    Zitatform

    Brütt, Christian (2020): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen. Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 13), Berlin, 41 S.

    Abstract

    "Seit es mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt, gibt es auch Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Ziel dieser Untersuchung ist ein qualitativer Vergleich der Reformkonzepte der vergangenen zwei Jahre: Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Reformvorschläge der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfassen, werden zwei theoretische Konzepte herangezogen. Das Konzept der sozialpolitischen Interventionsformen nach Franz-Xaver Kaufmann dient dazu, die Vielzahl an Instrumenten und Einzelmaßnahmen zu systematisieren. Zugleich macht es deutlich, dass soziale Sicherung, wie sie in Deutschland besteht, mehr umfassen kann und tatsächlich auch mehr umfasst als Geld, Arbeitsanreize und Rechtsstatus. Mit dem Konzept des Institutionenwandels nach Peter A. Hall soll die Reichweite der Reformen abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)628 v. 30. April 2020, S. 1-110.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft (2019)

    Krampe, Andreas;

    Zitatform

    Krampe, Andreas (2019): Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 1, S. 8-10.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) in Kraft. In diesem Beitrag werden der Hintergrund und die zentralen Inhalte des Gesetzes sowie einige Positionierungen des Deutschen Vereins hierzu im Überblick vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Chancen für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt - das Teilhabechancengesetz (2019)

    Rustige, Claudia;

    Zitatform

    Rustige, Claudia (2019): Neue Chancen für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt - das Teilhabechancengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 58, H. 6, S. 149-151.

    Abstract

    "Am 1. 1.2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II- ÄndG) in Kraft.
    Mit diesem Beitrag sollen ein Überblick über die Grundsätze der neuen Förderung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II gegeben und die Beschäftigungspotentiale der Inklusionsunternehmen für den geförderten Personenkreis insbesondere aus Sicht der bag if und ihrer Mitglieder analysiert werden." (Textauszug, © Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG)

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  • Literaturhinweis

    Dauerbaustelle SGB II - eine kleine Begehung (2019)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2019): Dauerbaustelle SGB II - eine kleine Begehung. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 4, S. 163-169.

    Abstract

    "In einer Zeit, in der die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland so günstig ist wie zuletzt in den 1970er-Jahren, ist die immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussion um das SGB II auf den ersten Blick schwer verständlich. Sie wird vielleicht etwas verständlicher, wenn man sich klarmacht, wie stark diese Reform in die sozialstaatliche Tradition des Landes eingeschnitten hat. Dass dieser Schritt arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendig war, zeigt die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der sozialen Situation seither, wenn man sie faktenorientiert und nicht durch ideologisch voreingestellte Filter betrachtet. Dass die Reform auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten sinnvoll war, wird man bei einer fairen Betrachtung ebenfalls feststellen. Ohne engagierte Arbeit der Jobcenter allerdings wären die Langfristerfolge der Reform sicher geringer ausgefallen.
    Gleichwohl gibt es weiteren Handlungsbedarf. An ein paar ausgewählten Punkten wurde dies illustriert. Das SGB II wurde von Anfang an als 'lernendes System' konzipiert. Dies mit allen Konsequenzen ernst zu nehmen, ist eine zentrale Voraussetzung für seine Funktionsfähigkeit auch in Zukunft." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Solidarische und sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik: Vorschläge des Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik (2018)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    (2018): Solidarische und sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik. Vorschläge des Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik. (Hans-Böckler-Stiftung. Study 374), Düsseldorf, 151 S.

    Abstract

    "Wie kann das Verhältnis zwischen Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung unter den Gesichtspunkten sozialer Gerechtigkeit und der Möglichkeit von Solidarität neu kalibriert werden? Antworten hierauf liefert die vorliegende Study. Vorgestellt werden Reformvorschläge zur Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung und zur beruflichen Weiterbildung. Die arbeitsmarktpolitischen Ziele beider Rechtskreise müssen harmonisiert und auf 'gute Arbeit' ausgerichtet werden. Für bisher dauerhaft vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossene muss ein Sozialer Arbeitsmarkt mit stabilen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um gesellschaftliche Teilhabe zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sicherer Start!: Für eine bundesweite Kinderteilhabestrategie (2018)

    Schulte-Basta, Dorothee;

    Zitatform

    Schulte-Basta, Dorothee (2018): Sicherer Start! Für eine bundesweite Kinderteilhabestrategie. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 7), Berlin, 14 S.

    Abstract

    "Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern. Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren. Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können. Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV (2018)

    Weber, Elena;

    Zitatform

    Weber, Elena (2018): Freiwillig aktiv statt aktiviert: Ein Diskussionsimpuls zur Änderung von Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 10, S. 366-370.

    Abstract

    "Die systematische und institutionelle Kopplung von Existenzsicherung und Pflicht zur Mitwirkung bzw. zur Erwerbsarbeit ist eine wesentliche Prämisse des SGB II. Ausgehend von der inzwischen 13-jährigen Erfahrung mit dem SGB II stellt sich die Frage, ob diese normative Grundlage sinnvoll und zielführend ist und welche Alternativen in der systematischen Gestaltung und praktischen Umsetzung denkbar sind. Hier wird zur Diskussion gestellt, die Gewährung (1.) einer soziokulturellen Mindestsicherung, (2.) arbeitsmarktbezogener Hilfen und (3.) sozialer Beratung institutionell zu trennen. So würde ein Hilfesystem mit drei Säulen entstehen. Ziel der Überlegungen: Die Lebens- und Arbeitssituation von Hilfesuchenden nachhaltig zu verbessern, ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihre soziale Handlungsfähigkeit zu stärken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)42 v. 01. Juni 2018, S. 1-57.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

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