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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
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im Aspekt "Gewerkschaften"
  • Literaturhinweis

    Fachkräfte: Gute Arbeit? (2024)

    Schmucker, Rolf; Sinopoli, Robert;

    Zitatform

    (2024): Fachkräfte: Gute Arbeit? (Kompakt : DGB-Index Gute Arbeit 2024,01), Berlin, 12 S.

    Abstract

    "Die Ausgabe 01/2024 des DGB-Index Gute Arbeit "Kompakt" beschäftigt sich mit dem Thema Fachkräftesicherung. Aktuell wird in Deutschland für eine Reihe von Berufsgruppen ein Mangel an Fachkräften diagnostiziert. Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen haben nicht nur wirtschaftliche Folgen. Sie führen auch zu Mehrbelastungen der verbliebenen Beschäftigten und schränken das Angebot an gesellschaftlich notwendigen Gütern und Leistungen ein (z.B. im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten (2024)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2024): Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten. (Arbeitsmarkt aktuell 2024,01), Berlin, S. 12.

    Abstract

    "Trotz eines hohen Beschäftigungsstandes und vergleichsweise niedriger Arbeitslosenzahlen ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit längerem gestiegen. Mit aktuell rund 930.000 langzeitarbeitslosen Menschen gibt es mehr Langzeitarbeitslosigkeit als noch vor einem Jahr und deutlich mehr als vor der Corona-Krise. Die Arbeitsagenturen rechnen in den nächsten Monaten mit einem weiteren Anstieg. Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich. Die aktuellen Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine Beschäftigung sind trotz bestehender Arbeits- und Fachkräftebedarfe nur sehr gering. Mit guter Förderung und Begleitung kann Langzeitarbeitslosigkeit überwunden werden. Ein verschärfter Sanktionsdruck wie aktuell diskutiert, geht hingegen an den wahren Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit vorbei. Die Bürgergeldreform hat den gesetzlichen Rahmen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen positiv erweitert. Mehr Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sollen die Chance auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung und damit eine Perspektive auf eine nachhaltige Beschäftigung bekommen. Der Soziale Arbeitsmarkt wurde mit der Bürgergeldreform entfristet und hat sich in der Praxis so gut für die soziale Teilhabe von am Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Langzeitarbeitslosen bewährt, dass es sich lohnen würde, seine Kapazitäten auszubauen. Allerdings fehlt es den Jobcentern an finanziellen Ressourcen, um die verbesserten Fördermöglichkeiten intensiv zu nutzen. Im Verlauf des letzten Jahres wurden sogar weniger Langzeitarbeitslose mit einem Angebot der aktiven Arbeitsförderung unterstützt. Der DGB spricht sich daher für eine aufgabengerechte Finanzierung der Jobcenter aus. Mindestens muss es dabeibleiben, auf Kürzungen bei den Verwaltungskosten und Eingliederungsmitteln im Bundeshaushalt 2024 zu verzichten. Nur so können die Jobcenter die benötigte Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen intensivieren. Sinnvolle, neu eingeführte Förderinstrumente wie der Bürgergeldbonus dürfen nicht dem Spardiktat geopfert und wieder gestrichen werden, sondern müssen erhalten bleiben. Die Agenturen für Arbeit stehen besonders in der Pflicht, das Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und dies in der Förderpraxis in den Fokus zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bundeskindergrundsicherungsgesetz: Eine wichtige sozialpolitische Reform mit Verbesserungspotential (2023)

    Piel, Anja;

    Zitatform

    Piel, Anja (2023): Bundeskindergrundsicherungsgesetz: Eine wichtige sozialpolitische Reform mit Verbesserungspotential. (Arbeitsmarkt aktuell 2023.6), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Die Kinder- und Jugendarmut verharrt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Die Ampelkoalition will mit der Einführung einer Kindergrundsicherung dieses gesamtgesellschaftliche Problem angehen. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz enthält gute, wichtige Veränderungen. Um die Kinder- und Jugendarmut allerdings effektiv zu reduzieren sind noch weitreichendere Ausgestaltungen notwendig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785

    Abstract

    "Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)

    Räder, Evelyn; Künkler, Martin;

    Zitatform

    Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790

    Abstract

    "Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Selbstständig? Mit Sicherheit: Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Selbstständig? Mit Sicherheit. Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,04), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "Nur wenige selbstständig Erwerbstätige sind gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Diese Sicherungslücke ist in der Corona-Pandemie verschärft zutage getreten. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Herausforderungen mahnen eine grundlegende Reform an. Zum einen ist der Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige voraussetzungsreich, zum anderen ist er für viele von ihnen unattraktiv. So fällt der Beitrag im Vergleich mit abhängig Beschäftigten für Selbstständige mit kleinen Einkommen relativ höher und für Selbstständige mit hohen Einkommen relativ niedriger aus. Das Leistungsspektrum ist kleiner als bei abhängig Beschäftigten. Beim Arbeitslosengeld hängt die Leistungshöhe nicht von dem zuvor erzielten Einkommen und von den errichteten Beiträgen ab. Die bestehenden Regelungen werden einerseits vor allem insoweit als nachteilig empfunden, als sie von den Regelungen für abhängig Beschäftigte abweichen. Insoweit – aber auch damit die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in künftigen Krisen mehr Menschen Sicherheit bietet – spricht viel dafür, die Regelungen weitestmöglich anzugleichen. Andererseits differenziert das geltende Recht gerade dort nicht, wo dies mit Blick auf die Interessen selbstständig Erwerbstätiger geboten wäre. Zudem ersetzen Unternehmen vielfach abhängige Beschäftigung durch Auftragsverhältnisse mit scheinselbstständigen Auftragnehmenden. Diese Entscheidung wird dadurch begünstigt, dass diese Erwerbsformen unzureichend reguliert sind, aber auch durch finanzielle Fehlanreize für Unternehmen – unter anderem, weil sie die Beteiligung an der sozialen Absicherung der Menschen vermeiden können, die für sie arbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (Arbeitsmarkt aktuell 2023,02), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Aktive Arbeitsförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sowie für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Jeder Euro, der investiert wird, um jungen Menschen von der Schule in den Beruf zu helfen, Beschäftigte und Arbeitslose zu qualifizieren oder auf andere Weise individuelle Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, ist gut angelegtes Geld. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2022 befanden sich dennoch 18 Prozent weniger Menschen in einer von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme als im Vor-Corona-Jahr 2019. Dabei ist der stetige Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden in beiden Rechtskreisen zu beobachten. Insbesondere Digitalisierung und Dekarbonisierung führen zur Transformation der Arbeitswelt, die erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitnehmer*innen hat. Um die Transformation zu bewältigen, muss deutlich mehr als bisher in Weiterbildung investiert werden. Denn seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) eingetreten. Trotz der deutlichen Ausweitungen der Fördermöglichkeiten in den vergangenen Jahren bei der Beschäftigtenqualifizierung ist es nicht zu dem dringenden notwendigen Schub in der Weiterbildung von Beschäftigten gekommen. Mit einem Weiterbildungsgesetz sollen die Regelungen übersichtlicher gestaltet und Bildungs(teil)zeit und Qualifizierungsgeld eingeführt werden. Wir brauchen jedoch auch einen Freistellungsanspruch und die Sicherung des Lebensunterhaltes während einer Qualifizierungsphase. Menschen mit geringem Einkommen dürfen nicht außen vor bleiben. Berufliche Wechsel und Umstiege müssen möglich sein und bis zum Ende gefördert werden. Sonst bleibt der erforderliche „Qualifizierungs-Booster“ aus. Für die Umsetzung der aktiven Arbeitsförderung müssen aber die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten. Nur eine solide finanzielle und personelle Ausstattung kann zum Erfolg führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,05), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist auf den Weg gebracht und enthält Neuerungen bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung. Das neue Qualifizierungsgeld soll helfen, in der Transformation des Arbeitsmarkts Arbeitsplätze zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern: DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte (2022)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2022): Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern. DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte. (Arbeitsmarkt aktuell 2022,04), Berlin, 19 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarkt ist trotz multipler Krisen – fortdauernde Auswirkungen der Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und in der Folge stark gestiegener Energiepreise und gestörter internationaler Lieferketten – zurzeit in guter Verfassung. Die Arbeitslosenquote hat im Juli 2022 (5,4 Prozent) nach einem Anstieg in den ersten beiden Pandemiejahren fast wieder das Niveau vom Juli 2019 (5,0 Prozent) erreicht. Nach wie vor kamen im 1. Quartal 2022 nach IAB-Angaben auf 100 offene Stellen 140 Arbeitslose. Von einem allgemeinen Arbeitskräftemangel kann – auch unter Berücksichtigung eines Sockels an friktioneller Arbeitslosigkeit – nicht die Rede sein. Zu beobachten sind jedoch beachtliche Fachkräftelücken in bestimmten Branchen. Deutschland hat im OECD-Vergleich einen großen Anteil von Arbeitsplätzen mit hohem Automatisierungsrisiko, sodass immer weniger Routinetätigkeiten gefragt sein werden und stattdessen mehr komplexe Tätigkeiten in der Entwicklung und Nutzung neuer Technologien zu erledigen sind. Damit ist ein stetiger Anstieg von Anforderungsniveaus verbunden. Auch der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel deutlich verstärken. Die Erwerbsbevölkerung sinkt bereits heute und wird laut einer BMAS-Prognose für das Jahr 2040 auf 53,38 Mio. (2020: 58,57 Mio.) Personen geschätzt. Wenn sich das Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen verkleinert, verschieben sich in Teilen des Arbeitsmarktes die Kräfteverhältnisse in Richtung eines „Arbeitnehmer*innenmarktes“. In dieser Situation werben Arbeitgeber zunehmend um Arbeitskräfte und geraten unter Druck bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. Die Fachkräftedebatte sollte die tatsächlichen Verhältnisse realistisch und differenziert abbilden. Dafür lohnt sich ein genauer Blick auf die Gründe für die Fachkräftelücken, jenseits des demografischen Wandels und der ökologisch-digitalen Transformation." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten! 13 Forderungen für eine Fachkräftesicherung mit Geschlechterperspektive: Positionspapier des DGB-Bundesfrauenausschusses, Beschluss vom 21. September 2022 (2022)

    Abstract

    "Demografischer Wandel, Digitalisierung und Umbau der Wirtschaft lassen das Thema der Fachkräftesicherung weit oben auf die politische Agenda rücken. Wenn es um mögliche Lösungswege geht, wird in der Diskussion auch auf eine stärke Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt verwiesen. Kein Wunder, denn hier liegt wohl das größte und somit wichtigste Beschäftigungspotenzial zur Fachkräftesicherung – zumal Frauen heute besser ausgebildet sind als je zuvor. Doch die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist kein Selbstläufer, denn Frauen sehen sich in der Arbeitswelt nach wie vor vielfältigen Hürden gegenüber. Dies macht auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des DGB deutlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 19(11)950, S. 1-70.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 zum Sozialschutz-Paket III, das u.a. erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) vorsieht. Liste der Sachverständigen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Gewerkschaftsbund; AWO Bundesverband e.V.; Sozialverband Deutschland e.V.; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; foodwatch Deutschland e.V. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armut muss wirksamer bekämpft werden (2021)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2021): Armut muss wirksamer bekämpft werden. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,04), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Das Armutsrisiko in Deutschland war 2019 hoch wie nie. Mit Corona hat sich die Situation vielfach weiter zugespitzt, denn insbesondere Geringverdiener wurden und werden weiterhin durch die wirtschaftlichen Einschränkungen belastet. Ihre Einkommen sind durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit deutlich geschrumpft. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, Armut wirksamer zu bekämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit im Wandel braucht mehr Arbeitsmarktpolitik (2020)

    Jakob, Johannes; Klaus-Schelletter, Sabrina;

    Zitatform

    Jakob, Johannes & Sabrina Klaus-Schelletter (2020): Arbeit im Wandel braucht mehr Arbeitsmarktpolitik. (DGB-Positionspapier), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "In diesem Positionspapier unterbreitet der DGB Vorschläge zur Arbeitsmarktpolitik, die in einem längeren Diskussionsprozess entstanden sind und zum Teil schon im "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" ("Arbeit-von-morgen-Gesetz") aufgegriffen wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Chancen: Das Arbeit-von-morgen-Gesetz (2020)

    Klaus-Schelletter, Sabrina;

    Zitatform

    Klaus-Schelletter, Sabrina (2020): Neue Chancen: Das Arbeit-von-morgen-Gesetz. In: Gute Arbeit, Jg. 32, H. 12, S. 8-12.

    Abstract

    "Im Mai 2020 wurde das Arbeit-von-morgen-Gesetz verabschiedet. Es greift zentrale Forderungen der Gewerkschaften auf, die im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie aufgestellt wurden. Die Arbeitsmarktinstrumente der Aus- und Weiterbildungsförderung werden weiterentwickelt" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Geringverdienende unterstützen - soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen! (2020)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2020): Kindergrundsicherung: Geringverdienende unterstützen - soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen! (Arbeitsmarkt aktuell 2020,03), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Das DGB-Konzept einer Kindergrundsicherung zielt insbesondere auf Geringverdienende und Erwerbstätige ab, bei denen das Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Sie sollen materiell bessergestellt werden. Nach dem DGB-Vorschlag werden das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche gebündelt und ersetzt. Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro - also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag. Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre). Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt. Mit der Kindergrundsicherung werden alle Kinder und Jugendlichen aus dem Hartz-IVSystem herausgenommen. Aber auch über 200.000 Haushalte können komplett, also Kinder und Eltern, den Hartz-IV-Bezug aufgrund der Kindergrundsicherung überwinden. In diesen Haushalten leben 710.000 Kinder. Die laufenden Leistungen der Kindergrundsicherung steigern insbesondere die verfügbaren Haushaltseinkommen der unteren 40 Prozent der einkommensschwachen Haushalte mit Kindern deutlich. Am stärksten steigt das Einkommen bei Paaren mit Kindern im 3. Zehntel (plus 269 Euro monatlich) der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte sowie bei den Alleinerziehenden im 4. Zehntel (plus 206 Euro monatlich). Aber auch bei mittleren Einkommen ist der Einkommenszuwachs aufgrund der Kindergrundsicherung noch spürbar. So steigt das Einkommen von Paaren mit Kindern im 6. Zehntel um 103 Euro und bei Alleinerziehenden um 117 Euro monatlich an. Die jährlichen Mehrkosten gegenüber dem geltenden Recht betragen 11,4 Mrd. Euro (laufende Ausgaben) bzw. 12,5 Mrd. Euro (einschließlich Einmalleistungen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 19(11)628 v. 30. April 2020, S. 1-110.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie weitere Informationen.
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  • Literaturhinweis

    Zur Bewältigung des Strukturwandels: Transformations-Kurzarbeitergeld auf den Weg bringen: Warum eine neue Form des Kurzarbeitergeldes notwendig ist (2019)

    Bieback, Karl-Jürgen;

    Zitatform

    Bieback, Karl-Jürgen (2019): Zur Bewältigung des Strukturwandels: Transformations-Kurzarbeitergeld auf den Weg bringen. Warum eine neue Form des Kurzarbeitergeldes notwendig ist. In: Soziale Sicherheit, Jg. 68, H. 10, S. 373-377.

    Abstract

    "In etlichen Betrieben gibt es große Umbauprozesse, die mit Produktionseinbrüchen einhergehen. Das gilt etwa durch den Umstieg vom Verbrennungsmotor auf elektrische Antriebe in der Automobil(zuliefer)industrie oder durch die Automatisierung von Routinetätigkeiten bei Versicherungen. Zur Bewältigung solcher Transformationen schlägt die IG Metall ein Transformationskurzarbeitergeld vor. Es soll die Möglichkeit schaffen, Kurzarbeit und Qualifizierung bei Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses miteinander zu verbinden und so die Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung nach dem Transformationsprozess zu schaffen. Hier wird erläutert, warum eine solche neue Form des Kurzarbeitergeldes sinnvoll und notwendig ist und wie es ins SGB III eingeordnet werden könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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