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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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im Aspekt "Wissenschaft, Forschungsinstitute"
  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Arbeit (2024)

    Allmendinger, Jutta; Meubrink, Yuca; Neugebauer, Moritz;

    Zitatform

    (2024): Die Zukunft der Arbeit. (Stellungnahme / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Januar 2024), Halle, Saale ; Mainz, 124 S.

    Abstract

    "Unsere Arbeitswelt verändert sich stark. Digitalisierung und Automatisierung erlauben oft ortsungebundene Arbeit, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zwingt uns zum Wirtschaften mit ökologisch nachhaltigen Energien und Technologien, demografischer Wandel und Einwanderung verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Aus diesen Entwicklungen erwachsen Chancen und Risiken. Eine interdisziplinäre und interakademische Arbeitsgruppe widmet sich diesen in der Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit“. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Mitglied der Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) schlägt vor, Erwerbsarbeit in ihrem Wechselspiel mit anderen Formen des Tätigseins zu betrachten, den Begriff der Arbeit weit zu fassen und unterschiedlichste Formen menschlicher Tätigkeit und deren Zusammenspiel in den Blick zu nehmen. Gesellschaftlicher Wohlstand, individuelles Wohlergehen und sozialer Zusammenhalt beruhen wesentlich auf Erwerbsarbeit. Gleichzeitig bedarf es zahlreicher anderer Tätigkeitsformen, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu entwickeln und gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Diese erweiterte Sicht auf Arbeit rückt menschliche Potenziale und ein neu auszubalancierendes Verhältnis zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen in den Mittelpunkt. Mit dem Begriff der „Tätigkeitsgesellschaft“ wird eine Perspektiverweiterung auf das Verständnis von Arbeit vorgeschlagen, bei der neben klassischer Erwerbstätigkeit auch all jene Beschäftigungen berücksichtigt werden, die einen konkreten gesellschaftlichen Nutzen erbringen, wie beispielsweise Sorgearbeit oder auch ehrenamtliche Arbeit. Diese ganz unterschiedlichen Formen von Arbeit sind eng miteinander verbunden und bedingen einander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas; Konle-Seidl, Regina; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wenzig, Claudia; Sandner, Malte ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ; Lang, Julia ; Leber, Ute; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012

    Abstract

    "Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI policy brief 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht: Gastbeitrag (2023)

    Otiende-Lawani, Edith; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Otiende-Lawani, Edith & Enzo Weber (2023): Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht. Gastbeitrag. In: Süddeutsche Zeitung H. 28.03.2023.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung will mehr Menschen nach Deutschland locken. Doch was sie vorschlägt, reicht nicht. Zuwanderer benötigen echten Service. Ein Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)

    Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;

    Zitatform

    Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf (2023)

    Promberger, Markus;

    Zitatform

    Promberger, Markus (2023): Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf. In: IAB-Forum H. 10.07.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230710.01

    Abstract

    "Das bedingungslose Grundeinkommen, so sehen es viele seiner Befürworter, eröffnet den Menschen den Weg vom „Reich der Notwendigkeit“ ins „Reich der Freiheit“, indem es sie vom ökonomischen Arbeitszwang befreit. Wer so argumentiert, verkennt, dass Arbeit ein Grundelement der menschlichen Existenz ist. Zugleich entlässt er die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, Vollzeitbeschäftigten existenzsichernde Löhne zu bezahlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? (2023)

    Schnellenbach, Jan;

    Zitatform

    Schnellenbach, Jan (2023): Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 150-158. DOI:10.1515/zfwp-2023-2011

    Abstract

    "German policy-makers currently discuss the introduction of a basic income for children (“Kindergrundsicherung”). While many details are still unclear, two main goals are pursued with this instrument: a simplification and unification of a number of different current transfers addressed at children, and an increase in the level of financial support. In this contribution, it is argued that simplification is a reasonable goal, but an increase in transfers is unlikely to yield significant positive economic effects. In particular, a large negative effect on labor market participation of parents is likely, with adverse effects on Germany’s potential output growth. Reasonable goals such as increasing social mobility would be better pursued with investments into the education system, rather than higher transfers. Finally, the fiscal scope of the federal budget will also be limited in the medium term, and therefore any proposal for an expensive expansion of the welfare state should be met with great caution at this time." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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