Arbeitsmarktpolitik aktuell - Politikvorschläge und Debattenbeiträge
In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".
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Literaturhinweis
Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025 (2026)
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Markus ; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Zabel, Cordula ; Bähr, Sebastian ; Wolff, Joachim ; Wippermann, Mara; Malschinger, Paul ; Bernhard, Sarah ; Krug, Gerhard ; Sommer, Maximilian ; Köppen, Magdalena ; Röhrer, Stefan ; Kasrin, Zein ; Rauch, Angela ; Jahn, Franziska ; Popp, Martin ; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Bella, Natalie ; Heß, Pascal ; Senghaas, Monika ; Hiesinger, Karolin ; Promberger, Markus ; Gellermann, Jan F. C.; Wolf, Katja ; Fitzenberger, Bernd ; Reims, Nancy ; Falkenhain, Mariella ; Tübbicke, Stefan ; Demir, Gökay ; Bruckmeier, Kerstin ;Zitatform
Artmann, Elisabeth, Sebastian Bähr, Natalie Bella, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Gökay Demir, Mariella Falkenhain, Bernd Fitzenberger, Jan F. C. Gellermann, Karolin Hiesinger, Pascal Heß, Linda Heuer, Katrin Hohmeyer, Franziska Jahn, Zein Kasrin, Magdalena Köppen, Gerhard Krug, Paul Malschinger, Andreas Mense, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Martin Popp, Markus Promberger, Angela Rauch, Nancy Reims, Markus Wolf, Cordula Zabel, Joachim Wolff, Mara Wippermann, Maximilian Sommer, Stefan Röhrer, Monika Senghaas, Katja Wolf & Stefan Tübbicke (2026): Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025. (IAB-Stellungnahme 02/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2602
Abstract
"Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung am 20.11.2025 Stellung genommen zum Referentenentwurf für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die einzelnen Änderungen des Gesetzesvorhabens werden ausführlich kommentiert, mit Bezug zum aktuellen Forschungsstand eingeordnet und potenzielle Wirkungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Markus ; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Zabel, Cordula ; Bähr, Sebastian ; Wolff, Joachim ; Wippermann, Mara; Malschinger, Paul ; Bernhard, Sarah ; Krug, Gerhard ; Sommer, Maximilian ; Köppen, Magdalena ; Röhrer, Stefan ; Kasrin, Zein ; Rauch, Angela ; Jahn, Franziska ; Popp, Martin ; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Bella, Natalie ; Heß, Pascal ; Senghaas, Monika ; Hiesinger, Karolin ; Promberger, Markus ; Gellermann, Jan F. C.; Wolf, Katja ; Fitzenberger, Bernd ; Reims, Nancy ; Falkenhain, Mariella ; Tübbicke, Stefan ; Demir, Gökay ; Bruckmeier, Kerstin ; -
Literaturhinweis
Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026 (2026)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2026): Zu den Anträgen einer Reform des Mindestlohngesetzes. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 12.1.2026. (IAB-Stellungnahme 01/2026), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2601
Abstract
"Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 12.1.2026 eine öffentliche Anhörung zu den beiden Anträgen „Mindestlohngesetz reformieren - 15 Euro pro Stunde sicherstellen“ und „Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen“ durchgeführt, an der das IAB teilgenommen hat. In seiner Stellungnahme diskutiert das IAB die wissenschaftlichen Evaluationsergebnisse zum gesetzlichen Mindestlohn und beurteilt die Vorschläge zur Reform des Mindestlohngesetzes." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA): Organisation und Praxis der Beratung von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen im SGB III (2026)
Zitatform
Fuchs, Philipp, Stefan Feldens, Sabine Wellmer & Claudia Globisch (2026): Interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA): Organisation und Praxis der Beratung von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen im SGB III. (IAB-Forschungsbericht 03/2026), Nürnberg, 93 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2603
Abstract
"Die Anstrengungen der Arbeitsvermittlung konzentrierten sich im SGB III lange Zeit vor allem auf Personen, die ohnehin vergleichsweise gute Chancen auf eine zügige Re-Integration in den Arbeitsmarkt hatten. Umgekehrt wurden Personen, die bei der Arbeitssuche mit größeren Hemmnissen konfrontiert sind, vielfach nicht so intensiv gefördert, wie es möglich und sinnvoll gewesen wäre. Die Strategie, sich eher auf die leichteren statt auf die schwierigeren Fälle zu konzentrieren, wird auch als Creaming bezeichnet. Mit der „Internen ganzheitlichen Integrationsberatung“ (INGA) wurde im SGB III im Jahr 2013 ein bewusstes Gegengewicht zu dieser Entwicklung geschaffen. Mit einem deutlich niedrigeren Betreuungsschlüssel als in der regulären Vermittlung, flankiert durch weitere Unterstützungsangebote, werden verstärkt Personen mit komplexeren Problemlagen und höheren Integrationshürden in INGA betreut. Zudem absolvieren die INGA-Berater:innen eine zusätzliche Qualifizierung mit einem Fokus auf die Stärkung der hierfür erforderlichen Beratungskompetenzen und -methoden. Über zehn Jahre nach Etablierung des Beratungsangebots wurde die Beratungspraxis in INGA nun erstmals im Rahmen des rechtskreisübergreifenden Forschungsprojekts „Beratung arbeitsmarktferner Arbeitsloser“ (BafAlo) näher untersucht. Hierfür wurden neben explorativen Interviews und Gruppendiskussionen qualitative Erhebungen unter Beratungskräften, Beratenen sowie Teamleitungen in drei Arbeitsagenturen durchgeführt. Dies umfasste auch die Beobachtung von Beratungsgesprächen und Gruppenveranstaltungen. Auf dieser empirischen Grundlage wird zum einen die organisatorische Einbettung und Umsetzung der Beratung im Rahmen von INGA in den Blick genommen. Dabei lässt sich beobachten, dass INGA zwar als Angebot in den Arbeitsagenturen etabliert ist, aber aufgrund des deutlich niedrigeren Betreuungsschlüssels von Leitungsseite bisweilen als „Kapazitätsreserve“ interpretiert wird. Dies kann zur Folge haben, dass zusätzliche Aufgaben an die INGA-Teams delegiert werden. Zudem besteht ein Spannungsverhältnis zur regulären Arbeitsvermittlung, das sowohl mit dem günstigeren Betreuungsschlüssel in INGA als auch dem Prozess der Zuweisung von Beratungsfällen durch die reguläre Arbeitsvermittlung zu INGA zusammenhängt. Die Auslastung der INGA-Fachkräfte sowie die Zusammensetzung des von ihnen beratenen Personenkreises werden wesentlich durch die zumindest latent spannungsbehaftete Zuweisung von INGA-Kund:innen durch die reguläre Arbeitsvermittlung determiniert. Dies findet seinen Niederschlag vor allem im Controlling der Beratungsarbeit – und hier vor allem in der Auslastung der Beratungskräfte sowie der erzielten Integrationsquote. In diesem Kontext sind zuvorderst die INGA-Teamleitungen gefragt, denen die Aufgabe zufällt, zwischen den verschiedenen Teams und deren Leitungen zu vermitteln und die Position des INGA-Teams innerhalb der Agentur gegenüber der oberen Leitungsebene insgesamt zu vertreten. Zum anderen werden mit Blick auf die eigentliche Beratungspraxis vier Varianten von Arbeits-marktferne unter den Beratenen in INGA sowie unterschiedliche Beratungsansätze der Beratungskräfte herausgearbeitet. Die vier identifizierten Kundengruppen unterscheiden sich vor allem mit Blick auf ihre Arbeitsmarktferne. Unter den Beratenen finden sich zunächst solche, bei denen eine lange Phase beruflicher Stabilität und Spezialisierung durch eine abrupte Arbeitslosigkeit abgelöst wird, während in einer zweiten Konstellation die Erwerbsverläufe der Beratenen seit vielen Jahren durch berufliche Instabilität und Wechselhaftigkeit geprägt und die Betroffenen zum wiederholten Male arbeitslos sind. Die dritte Konstellation bezieht sich auf jüngere Beratene, die keine Ausbildung haben und im Anschluss an Gelegenheitsjobs sowie ungelernte Tätigkeiten nicht selten zum wiederholten Male arbeitslos sind. Eine vierte Konstellation umfasst ebenfalls eher jüngere Personen, die nach einer Familienphase mit erheblichen Problemen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Unabhängig von der jeweiligen erwerbsbiografischen Konstellation sind die INGA-Beratenen oftmals durch akute Lebenskrisen, familiäre Probleme oder psychische Erkrankungen belastet. Die fallspezifische Komplexität ist daher häufig hoch. Das Beratungsverständnis der INGA-Fachkräfte spiegelt die konzeptionellen Ansprüche von INGA stark wider. Ausnahmslos gibt es bei den Fachkräften eine ausgeprägte Identifikation mit der Ganzheitlichkeit, Individualität und Intensität der Beratungsarbeit. Konkret sehen die Fachkräfte den entscheidenden Vorteil von INGA im niedrigeren Betreuungsschlüssel und den größeren zeitlichen Ressourcen, in erweiterten Handlungs- und Ermessensspielräumen, einer ausgeprägteren Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Netzwerken, einer ergebnisoffenen Fallbearbeitung sowie einer auf den Einzelfall und die Nachhaltigkeit der Vermittlung ausgerichteten Zielperspektive. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich die einzelnen Beratungskräfte in der Ausgestaltung der Beratung voneinander unterscheiden, insbesondere mit Blick auf einen mehr oder weniger direktiven Ansatz (der den Kund:innen eher Pläne und Vorgehensweisen vorgibt als diesen allzu große Spielräume einräumt) sowie den Grad der Integrationsorientierung und Aktivierung. Dabei variiert die konkrete Ausgestaltung auch maßgeblich in Abhängigkeit von den Beratenen, ihrer Situation und ihren Bedarfen. Insgesamt stellt INGA in der Konzeption und Praxis ein wichtiges Angebot innerhalb des SGB III dar. Gerade in einer Zeit steigender Arbeitslosigkeit, eines dynamischen Strukturwandels und eines ausgeprägten Mismatches am Arbeitsmarkt ist eine nennenswerte Anzahl von Personen auf Leistungen nach dem SGB III angewiesen, die für eine Integration in Beschäftigung einer intensiveren Unterstützung bedürfen, als es die reguläre Arbeitsvermittlung unter den aktuellen Bedingungen leisten kann. Eine Beratung, die größere zeitliche Ressourcen für den Einzelfall aufwenden kann und über ein stärkeres methodisches Fundament verfügt, ist grundsätzlich geeignet, eine solche Unterstützung zu leisten und zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit beizutragen. Allerdings sollte die fachliche Unterstützung und Begleitung der Beratungskräfte weiterentwickelt werden, sowohl durch ihre Vorgesetzten (Teamleitungen) als auch durch Supervisionsangebote. Die Fachaufsicht fällt bisweilen - auch aufgrund struktureller Doppelzuständigkeiten der Teamleitungen (z.B. gleichzeitige Verantwortlichkeit für INGA und den Arbeitgeberservice) - zu formal aus und erweist sich nicht immer als die beratungsbezogene Anleitung, die sie sein sollte. In ähnlicher Weise ist das Angebot der Supervision als systematische Reflexion einer anspruchsvollen Beratungsarbeit in der Breite eher unzureichend verankert. Diese Befunde sprechen für eine weitere Stärkung der Teamleitungen hinsichtlich der fachlichen Seite der Beratung sowie für die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen, um Supervision bei Bedarf flächendeckend anbieten zu können. Auf der organisatorisch-institutionellen Ebene ist zudem das Problem ungelöst, wie mit äußerst arbeitsmarktfernen Arbeitslosen umzugehen ist, wenn in INGA zugleich teils ambitionierte Integrationsziele zu erfüllen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2026)
Zitatform
Weber, Enzo (2026): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management, Jg. 45, H. 1, 2024-09-04. DOI:10.1002/pam.22648
Abstract
"On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember (2025)
Altendorf, Antonia; Kuhlmann, Martin;Zitatform
Altendorf, Antonia & Martin Kuhlmann (2025): Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierungsoffensive für Jobcenter in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/9472) anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember. (SOFI-Impulspapier), Göttingen, 4 S.
Abstract
"Seit 2016 wurden zahlreiche Studien zu Digitalisierungsprozessen in unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsfeldern durchgeführt. In zwei Untersuchungen wurden Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung mit besonderem Schwerpunkt auf die Arbeit in Jobcentern in den Blick genommen: (1) das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des „Zentrums für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN)“ geförderte Projekt „Zukunftslabor Gesellschaft und Arbeit: Gestaltung digitaler Arbeitswelten“; (2) das von einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter in einer Großstadt geförderte Begleitprojekt „Digitalisierung im Jobcenter: Herausforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven im Zusammenspiel von Arbeits- und Dienstleistungsqualität“." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bildungspolitik – Was jetzt zu tun ist: Handlungsempfehlungen an die Politik nach den Bundestagswahlen (2025)
Anger, Christina; Betz, Julia; Plünnecke, Axel;Zitatform
Anger, Christina, Julia Betz & Axel Plünnecke (2025): Bildungspolitik – Was jetzt zu tun ist. Handlungsempfehlungen an die Politik nach den Bundestagswahlen. (IW-Gutachten / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln), Köln, 78 S.
Abstract
"Die deutsche Volkswirtschaft steht aktuell und in diesem Jahrzehnt vor gewaltigen Herausforderungen. Verschiedene Veränderungen wie der demografische Wandel, die Digitalisierung, die Dekarbonisierung und die Deglobalisierung beeinflussen gleichzeitig die Produktionsprozesse und Absatzmärkte von Unternehmen und erfordern dort umfangreiche Anpassungen und neue innovative Lösungen. Um diese genannten Herausforderungen bewältigen zu können, werden Arbeitskräfte benötigt, die mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet sind. Dies stellt auch besondere Anforderungen an das Bildungssystem. Das Bildungssystem trägt den genannten Anforderungen gegenwärtig nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Es sind daher in den kommenden Jahren weitere Investitionen in das Bildungssystem notwendig. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass insbesondere in diejenigen Maßnahmen investiert wird, mit denen sich ein hoher Ertrag erzielen und das Wirtschaftswachstum in Deutschland langfristig stärken lassen. Dazu werden in dieser Studie entsprechende Vorschläge gemacht" (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik (2025)
Becker, Irene; Held, Benjamin;Zitatform
Becker, Irene & Benjamin Held (2025): Menschenwürdiges Existenzminimum – auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. In: Sozialmagazin H. 7/8, S. 14-23. DOI:10.3262/SM2508014
Abstract
"Die aktuelle Grundsicherung in Deutschland wird dem verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gerecht. Dieses methodisch und empirisch begründete Ergebnis tangiert neben sozialpolitischen auch lohnpolitische Handlungsfelder und ist so auch ein Thema der Arbeitsmarktpolitik. Mit einem schlüssigen Reformkonzept wird eine Grundlage für die Bemessung von Bürgergeld und Co. sowie die Mindestlohnpolitik vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems (2025)
Zitatform
Blömer, Maximilian Joseph, Eike Johannes Eser, Lilly Fischer & Andreas Peichl (2025): Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems. (Ifo Forschungsberichte 159), München, 52 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie analysiert Reformoptionen des Transfersystems mit Blick auf die Verbesserung von Arbeitsanreizen, mit einem Fokus auf die Hinzuverdienstregelungen. Im Zentrum stehen dabei Personen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.1 Wir entwickeln zwei Reformansätze: Zum einen ein „Transfersystem aus einem Guss“, das Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung zusammenführt. Zum anderen eine Reformvariante, die – entsprechend der im Koalitionsvertrag beschriebenen Ansätze – lediglich Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung bündelt. Beide Konzepte verfolgen das Ziel, die existierenden Regelungen zu vereinfachen und das Arbeitsangebot durch verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erhöhen. Während wir das erste Konzept als vorzugswürdig einschätzen, kann die zweite Option unter politischen Nebenbedingungen als pragmatische Reformalternative dienen. Methodisch greifen wir dabei auf das ifo-Mikrosimulationsmodell (Blömer und Peichl, 2020) zurück, das Steuern und Transfers abbildet und mit einem Verhaltensmodell des Arbeitsangebots und der Transferinanspruchnahme kombiniert wird, um die Effekte der Reformoptionen zu quantifizieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die sozial-ökologische Transformation gestalten: Handlungsmöglichkeiten einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik (2025)
Bosch, Gerhard;Zitatform
Bosch, Gerhard (2025): Die sozial-ökologische Transformation gestalten. Handlungsmöglichkeiten einer sozial gerechten Arbeitsmarktpolitik. Bonn, 25 S.
Abstract
"Wie die Konjunktur wieder in Gang gebracht werden kann, darüber wurde gerade im Wahlkampf der jüngst vergangenen Bundestagswahl, aber auch schon in der Endphase der Ampelregierung politisch heftig gestritten. Weitaus weniger Gegenstand der öffentlichen Debatte war hingegen die Frage, wie die Auswirkungen der sozial-ökologischen Transformation politisch so gestaltet werden können, dass das Gefühl sozialer Gerechtigkeit bei den betroffenen Beschäftigten und in der Bevölkerung erhalten bleibt oder sogar wieder neu gestärkt wird. Genau auf diese Frage möchte der vorliegende Beitrag von Gerhard Bosch, der die deutsche Arbeitsmarktpolitik bereits seit vielen Jahren wissenschaftlich begleitet und analysiert, nun eine Antwort geben. Dabei zeichnet der Autor die großen Linien der deutschen Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahrzehnte nach, und so werden die zentralen Strukturmerkmale, die in den vergangenen Jahren angestoßenen wesentlichen Veränderungsprozesse und verbleibenden Herausforderungen sichtbar. Besondere Aufmerksamkeit richtet er auf die Regelungen im Rahmen von Zukunftstarifverträgen in der Metall- und Elektroindustrie, auf die sich die Sozialpartner verständigt haben, um die sozial-ökologische Transformation im fairen Ausgleich zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wird die Stärke und Flexibilität des deutschen Arbeitsmarkt- und Sozialmodells deutlich, das auf einer starken und weitgehend konstruktiven Sozialpartnerschaft aus Gewerkschaften (mit fester Verankerung in den Betrieben) und Arbeitgebervertretungen gründet. Dass dieses Modell in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend unter Druck gekommen ist und für große Teile der arbeitenden Menschen und Betriebe nicht mehr gilt, wird folgerichtig aus dieser Perspektive zur Schwäche des Standorts Deutschland. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung und das Parlament der 21. Wahlperiode die Stärkung dieser sozialpartnerschaftlich organisierten Struktur in den Blick nehmen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025 (2025)
Zitatform
Bossler, Mario & Martin Popp (2025): Zum Entwurf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 6.10.2025. (IAB-Stellungnahme 01/2025), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2501
Abstract
"Nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Mit dieser Stellungnahme beurteilen die Autoren den Beschluss auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und gehen insbesondere auf die Lohn- und Beschäftigungswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns ein. DOI" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sozialleistungen: Aus vielen mach eine? (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2025): Sozialleistungen: Aus vielen mach eine? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 4. DOI:10.2478/wd-2025-0058
Abstract
"Über eine Sozialstaatsreform wird vielfach diskutiert. Ein Nebeneinander zahlreicher (steuerfinanzierter) Sozialleistungen, umständliche Schnittstellen, unklare Zuständigkeiten, hohe Komplexität, überbordende Bürokratie, so das Urteil. Und in der Tat, der Sozialstaat könnte eine Entbürokratisierung gebrauchen. Aber auch aus Arbeitsmarktsicht gibt es zentrale Ziele. Zunächst kommt es auf finanzielle Anreize an. Sozialleistungen gibt es nur bei Bedürftigkeit. Sie sinken also, wenn Menschen mit Erwerbseinkommen stärker auf eigenen Beinen stehen. In der Ausgestaltung der verschiedenen Sozialleistungen ist es aber oft der Fall, dass mehr Erwerbseinkommen kaum zu mehr Nettogesamteinkommen führt (Bruckmeier & Weber, 2024). Ein integriertes System aus Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag könnte dagegen für den Einzelnen transparente Regeln für die Anrechnung des Erwerbseinkommens erreichen. Nach Simulationsergebnissen würde ein durchgängiger Selbstbehalt von etwa 30 % zu zusätzlicher Erwerbstätigkeit im Bereich von sechsstelligen Vollzeitäquivalenten führen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zukunft der Grundsicherung – Komplexität erfordert Interdisziplinarität (2025)
Bruns, Horst;Zitatform
Bruns, Horst (2025): Zukunft der Grundsicherung – Komplexität erfordert Interdisziplinarität. (DIFIS-Impuls 2025,3), Duisburg ; Bremen, 4 S.
Abstract
"In jüngster Zeit mehreren sich die Stimmen, angesichts der Komplexität des Sozialstaats eine umfassende Vereinfachung vorzunehmen, weil Einzelreformen nicht mehr hinreichend seien. Die Diskussion speist sich vor allem aus zwei Gutachten, die das mittlerweile gescheiterte Vorhaben der Kindergrundsicherung zum Anlass nahmen. Im September 2023 forderte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine „Reform der Grundsicherung“, indem die Leistungen Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld anhand der Bedarfe von Kindern und Erwachsenen sowie dem Wohnbedarf umgestaltet werden. Hieran knüpfte im März 2024 das Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) an, um über Pauschalisierung und Automatisierung „Wege aus der Komplexitätsfälle“ zu finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld: Kooperation statt Aktivierung? Konzeptionelle Einordnung und erste Bewertungen (2025)
Zitatform
Dietz, Martin (2025): Bürgergeld: Kooperation statt Aktivierung? Konzeptionelle Einordnung und erste Bewertungen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 56, H. 1, S. 16-27.
Abstract
"Das Bürgergeld ging mit seinen kooperativen Elementen als Gegenentwurf zum aktivierenden Hartz-IV-System an den Start. Für die praktische Arbeit ist es jedoch wenig zielführend, die Interaktion zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden auf das Prinzip der Kooperation einerseits oder verpflichtende Elemente andererseits zu reduzieren. "Fördern und Fordern" sind nicht als Gegensatzpaar zu verstehen, sondern kommen in der Praxis durchaus gemeinsam oder in Abfolgen zum Einsatz." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
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Literaturhinweis
Kann eine Reform der Ehegattenbesteuerung die Beschäftigung erhöhen? – Eine Fachdiskussion mit Ökonominnen und Ökonomen im BMWK (2025)
Zitatform
Fuchs-Schündeln, Nicola, Andreas Peichl, Carla Krolage & Stefan Bach (2025): Kann eine Reform der Ehegattenbesteuerung die Beschäftigung erhöhen? – Eine Fachdiskussion mit Ökonominnen und Ökonomen im BMWK. In: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik H. 5, S. 17-22.
Abstract
"In Wissenschaft und Politik wird seit langem intensiv und zunehmend auch evidenzbasiert debattiert, ob und inwiefern die steuerliche Behandlung der Erwerbseinkünfte von Ehepaaren ökonomische Fehlanreize generiert und insbesondere für Zweitverdienende – überwiegend Frauen – ein Beschäftigungshindernis darstellt. Zudem stellt sich die Wissenschaft die Frage, ob die fehlende Berücksichtigung alternativer Familienmodelle und der Existenz von Kindern im Rahmen des Ehegattensplittings noch zeitgemäß ist und fordert eine Anpassung der Regelungen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf eine Reform bei den Lohnsteuerklassen geeinigt: Die Lohnsteuerklassenkombination III/V sollte in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV überführt werden. Ziel war es, für mehr Fairness bei der unterjährigen Lohnbesteuerung zu sorgen und so Erwerbsimpulse zu setzen. Die Maßnahme war zwar im Regierungsentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz enthalten, wurde aber letztlich nicht mehr vom Bundestag beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat das BMWK Anfang Februar 2025 zu einem Seminar eingeladen, um mit namhaften Ökonominnen und Ökonomen die Anreizwirkungen der bestehenden Ehegattenbesteuerung zu diskutieren und wirtschaftspolitisch sinnvolle Reformoptionen für die 21. Legislaturperiode zu beleuchten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den kompletten Monatsbericht Mai 2025 -
Literaturhinweis
Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? (2025)
Zitatform
Gellermann, Jan F. C., Reinhard Penz & Philipp Ramos Lobato (2025): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1, 2024-12-30. DOI:10.2478/wd-2025-0016
Abstract
"Nach Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollte die Bürgergeld-Reform nicht weniger als der Abschied von „Hartz IV“ sein, jener vor zwanzig Jahren von den beiden Parteien selbst ersonnenen, aber zusehends unbeliebteren Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei näherer Betrachtung erweist sich die propagierte Zäsur jedoch als überzeichnet. Das Bürgergeld bricht nicht mit der Vergangenheit, sondern bündelt vielmehr eine Vielzahl an Reformelementen, die in den Jahren zuvor entwickelt, regional erprobt und teils etabliert wurden. Entsprechend hätte die - mit dem Bruch der Ampel-Regierung nicht mehr beschlossene - Wachstumsinitiative auch keinen radikalen Kurswechsel dargestellt. Vielmehr war sie der neuerliche Versuch, fördernde und fordernde Elemente in eine andere Balance zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Active labor market policies for the long-term unemployed: New evidence from causal machine learning (2025)
Zitatform
Goller, Daniel, Michael Lechner, Tamara Pongratz & Joachim Wolff (2025): Active labor market policies for the long-term unemployed: New evidence from causal machine learning. In: Labour Economics, Jg. 94, 2025-04-22. DOI:10.1016/j.labeco.2025.102729
Abstract
"Active labor market programs are important instruments used by European employment agencies to help the unemployed find work. Investigating large administrative data on German long-term unemployed persons, we analyze the effectiveness of three job search assistance and training programs using causal machine learning. In addition to estimating average effects, causal machine learning enables the systematic analysis of effect heterogeneities, thereby facilitating the development of more effective personalized allocation strategies for long-term unemployed. On average, participants benefit from quickly realizing and long-lasting positive effects across all programs, with placement services being the most effective. For women, we find differential effects in various characteristics. Especially, women benefit from better local labor market conditions. The data-driven rules we propose for the allocation of unemployed people to the available labor market programs, which could be employed by decision-makers, show a potential to improve the effects by 6 - 14 percent." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2025 The Author(s). Published by Elsevier B.V.) ((en))
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Literaturhinweis
Alleinerziehende Mütter im SGB II-Bezug: Welche Bedeutung hat Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Existenzsicherung? (2025)
Zitatform
Kasrin, Zein, Michaela Kreyenfeld, Anne Lenze & Cordula Zabel (2025): Alleinerziehende Mütter im SGB II-Bezug: Welche Bedeutung hat Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Existenzsicherung? In: Neue Zeitschrift für Familienrecht, Jg. 12, H. 8, S. 378-382., 2025-01-13.
Abstract
"Dieser Beitrag bietet einen Überblick über den Erhalt von privatem Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bei Müttern im Bürgergeldbezug. Auf Basis von Registerdaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden robuste Kennzahlen entwickelt, die veranschaulichen, wie häufig Unterhaltszahlungen bezogen werden und wie sich diese Muster nach dem Alter der Kinder und im Zeitverlauf über die Jahre 2015 – 2021 verändert haben. Die Analysen zeigen, dass etwa 20 % der Kinder alleinerziehender Mütter im Bürgergeldbezug Unterhaltszahlungen vom getrenntlebenden Elternteil erhalten. Der Erhalt von Unterhaltsvorschuss variiert stark nach dem Alter des Kindes. Für etwa die Hälfte der 0-5-jährigen Kinder erhalten die Mütter Unterhaltsvorschuss. Bei älteren Kindern liegt der Anteil niedriger, steigt jedoch deutlich nach der Reform von 2017, durch die die Anspruchsvoraussetzungen gelockert und die zeitliche Begrenzung des Unterhaltsvorschusses aufgehoben wurden. Untersucht wurde auch, wie private und öffentliche Transferzahlungen zusammenspielen. Im Gegensatz zu Vermutungen in der Literatur konnten wir keine Hinweise darauf finden, dass die Gesetzesreform von 2017 und die damit verbundene Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss zu einer Verdrängung des privat gezahlten Unterhalts geführt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Breite Zustimmung zum Sozialstaat - Leistung soll sich aber lohnen (2025)
Zitatform
Kuhn, Moritz, Jens Stegmaier & Jonas Aljoscha Weik (2025): Breite Zustimmung zum Sozialstaat - Leistung soll sich aber lohnen. In: IAB-Forum H. 23.10.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251023.01
Abstract
"Die Regierung hat weitreichende Reformen der sozialen Sicherung angekündigt. In der öffentlichen Debatte rücken dabei schnell Umsetzungsfragen in den Vordergrund. Dabei gerät mitunter aus dem Blick, dass solche Reformen auch gesellschaftliche Vorstellungen von Gerechtigkeit berühren. Aktuelle Befragungsergebnisse zeigen: Zwei von drei Befragten sehen den Nutzen des Sozialstaats, fast ebenso viele empfinden aber seine Kosten als Problem. Eine knappe Mehrheit – darunter viele Menschen mit niedrigem Einkommen – stimmt der Aussage zu, dass Sozialleistungen „faul machen“." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick: Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025 (2025)
Zitatform
Lübker, Malte, Thorsten Schulten & Alexander Herzog-Stein (2025): 10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 88), Düsseldorf, 42 S.
Abstract
"In der folgenden Stellungnahme soll die Entwicklung des Mindestlohns im Lichte der hier diskutierten Orientierungsgrößen analysiert werden. Dazu zählen die Tarifentwicklung (Abschnitt 2), der Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten (Abschnitt 3) sowie die weiteren Kriterien aus Artikel 5 (4) der Europäischen Mindestlohnrichtlinie (Abschnitt 4). Auf Grundlage dieser Analyse wird in einem kurzen Fazit der Rahmen für zukünftige Mindestlohnerhöhungen abgesteckt (Abschnitt 5)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik — unbequeme Wahrheiten mit hoher Halbwertszeit: Teil des Zeitgesprächs "Neuwahlen in Deutschland: Empfehlungen an die neue Bundesregierung" (2025)
Schmidt, Christoph M.;Zitatform
Schmidt, Christoph M. (2025): Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik — unbequeme Wahrheiten mit hoher Halbwertszeit. Teil des Zeitgesprächs "Neuwahlen in Deutschland: Empfehlungen an die neue Bundesregierung". In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1, S. 16-20. DOI:10.2478/wd-2025-0008
Abstract
"Die hier vorgelegte Diskussion hat sich mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl – mit der Ausnahme der Klimapolitik – vor allem auf die nationale Wirtschaftspolitik bezogen. Allerdings muss diese bewusst in den europäischen Kontext eingebettet werden. Schon im Jahr 2013 hatte der SVR angemahnt, dass aus Verantwortung für Europa dem Eindruck entgegenzuwirken sei, die Bundesregierung würde von anderen EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls unpopuläre Reformen erwarten, sich aber selbst zugleich vor solchen scheuen. Nach wie vor gilt, dass Deutschland der Anker einer europäischen Sozialen Marktwirtschaft und vor allem eines regelgebundenen Haushaltsgebarens sein sollte. Dazu braucht es nur eines: hinreichenden politischen Willen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeldreform: Mehr Verbindlichkeit (2025)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2025): Bürgergeldreform: Mehr Verbindlichkeit. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2025,90), Köln, 3 S.
Abstract
"Das Bundesministerium für Arbeit hat einen Entwurf für die Reform der Grundsicherung vorgelegt. Die Maßnahmen schaffen mehr Verbindlichkeit und betonen wieder stärker die Komponente des "Forderns". Dies könnte zu mehr Übergängen in Arbeit führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch? (2025)
Seils, Eric;Zitatform
Seils, Eric (2025): Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch? (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 90), Düsseldorf, 20 S.
Abstract
"In Folge der Bürgergeld-Reform erlebte die Debatte um das Lohnabstandsgebot eine wahre Renaissance: Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch? Während Stimmen aus der Wissenschaft immer wieder darauf hinweisen, dass Arbeit auch nach der Bürgergeldreform immer mit einem Einkommenszugewinn verbunden ist, sind Teile der Bevölkerung zutiefst skeptisch. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden gezeigt, welches Einkommensplus sich durch Arbeit in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen und Regionen gegenüber dem Bürgergeld ergibt. Dabei wird auf zahlreiche Einwände, die gegen solche Berechnungen erhoben werden, eingegangen und erläutert, wieso der Lohnabstand immer gegeben ist." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus: Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW zu "Private Altersvorsorge stärken!" zum Thema "Sichere und stabile Renten" (Drucksache 20/2899 vom 30. Januar 2025) (2025)
Stein, Ulrike;Zitatform
Stein, Ulrike (2025): Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Stabilisierung des Rentenniveaus. Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Alternativantrag der Fraktionen von SPD und SSW zu "Private Altersvorsorge stärken!" zum Thema "Sichere und stabile Renten" (Drucksache 20/2899 vom 30. Januar 2025). (IMK policy brief / Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung 189), Düsseldorf, 22 S.
Abstract
"Die Stellungnahme zeigt Handlungsoptionen zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentensystems mit sicheren und stabilen Renten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der unterschiedlichen Präferenzen der Generationen auf. Die Forderung der SPD- und SSW-Fraktionen, das Rentenniveau und den Beitragssatz stabil zu halten sowie die Regelaltersgrenze nicht anzuheben, lässt sich nicht gleichzeitig umsetzen. Nur ein Bündel an Maßnahmen kann die Auswirkungen des demografischen Wandels abmildern. Dazu gehört insbesondere die Stärkung der Einnahmenbasis des gesetzlichen Rentensystems - unter anderem durch gute Löhne, die Nutzung von Beschäftigungspotentialen, die Ausweitung des Versichertenkreises sowie die Deckung der gesamtwirtschaftlichen Aufgaben durch Bundeszuschüsse. Eine deutliche Mehrheit der jüngeren Generationen bevorzugt höhere Rentenbeiträge gegenüber einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze zur Stabilisierung des Sicherungsniveaus. Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell (DyReMo) zeigen, dass eine Stabilisierung des Rentenniveaus durch höhere Beiträge möglich ist und allen Generationen zugutekommt. Gleichzeitig dürfen die Ausgaben der Rentenversicherung nicht weiter durch zusätzliche versicherungsfremde Leistungen belastet werden, wie es bereits mit der Mütterrente I und II geschehen ist und nun mit der Mütterrente III droht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem zur Absicherung des Existenzminimums (2025)
Strengmann-Kuhn, Wolfgang; Opielka, Michael; Bach, Stefan;Zitatform
Strengmann-Kuhn, Wolfgang, Michael Opielka & Stefan Bach (2025): Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem zur Absicherung des Existenzminimums. (DIFIS-Impuls 2025,6), Duisburg ; Bremen, 4 S.
Abstract
"In Deutschland gibt es nicht die eine Grundsicherung, sondern mehrere Grundsicherungssysteme für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen: Neben dem (bisherigen) Bürgergeld gibt es Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, u.a. für ältere und erwerbsgeminderte Menschen, sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete. Auch die Leistungen nach dem BAföG dienen der Existenzsicherung. Hinzu kommen diverse Leistungen für Menschen mit geringen Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus, insbesondere der Kinderzu-schlag und das Wohngeld. Diese Vielzahl von Sozialleistungen wird von verschiedenen Institutionen organisiert und ist für die meisten Bürger*innen nicht zu durchschauen. Die Folge davon ist, dass die Leistungen häufig nicht bei denen ankommen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahmequote ist sehr hoch, bei manchen Leistungen sogar weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten. Ein integriertes Steuer-Transfer-System (ISTS) kann diese strukturellen Probleme lösen, indem es die Sicherung des Existenzminimums automatisiert, digitalisiert und entstigmatisiert. Der im vorliegenden DIFIS-Impuls enthaltene Reformvorschlag kombiniert steuerbasierte Leistungen (Basisgeld, Kindergrundsicherung, pauschale Wohnkosten) mit einem integrierten Steuer-Transfer-Tarif, der Arbeitsanreize erhöht und zu mehr Gerechtigkeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Einheitliche Grundsicherung: Vorschlag zur Zusammenführung der Grundsicherung, des Kinderzuschlags und des Wohngelds in eine Leistung (2025)
Vollmer, Franziska;Zitatform
Vollmer, Franziska (2025): Einheitliche Grundsicherung. Vorschlag zur Zusammenführung der Grundsicherung, des Kinderzuschlags und des Wohngelds in eine Leistung. (Studie / Deutsches Institut für interdisziplinäre Sozialpolitikforschung 2025,06), Duisburg ; Bremen, 48 S.
Abstract
"Die DIFIS-Studie weist auf die unzureichende Absicherung von Kindern und Eltern aus einkommensschwachen Familien hin. Das Zusammenwirken der steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ist zu kompliziert und teilweise ungerecht. Eine Zuständigkeit für die Ausgestaltung insgesamt fehlt. Als Lösung wird auf der Grundlage langjähriger Verwaltungserfahrung die Einführung einer einheitlichenGrundsicherungsleistung vorgeschlagen. Es wird aufgezeigt, inwiefern dies eine Maßnahme zum Bürokratieabbau wäre, im Ergebnis mit massiv entlastender Wirkung für Verwaltungen und Bürger*innen. Unter Einbeziehung verschiedener Alternativvorschläge wird herausgearbeitet, dass mit einer einheitlichen Leistung am besten ein bedarfsgerechtes Ausgangsniveau und zugleich eine leistungsgerechte Berücksichtigung von Erwerbseinkommen gewährleistet werden kann, bei der sich zusätzliches Einkommen immer auszahlt. Reformen dieser Reichweite sind herausfordernd. Angesichts zunehmender Demokratieskepsis ist es höchste Zeit für eine Verständigung, um Rechtsbereiche ungeachtet institutioneller Eigeninteressen möglichst sachorientiert, gerecht und nachvollziehbar zu regeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Reformen der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag: ein Balanceakt zwischen vielen Zielkonflikten (Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2021 bis 2024“) (2025)
Zitatform
Wiemers, Jürgen, Kerstin Bruckmeier & Maximilian Sommer (2025): Reformen der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag: ein Balanceakt zwischen vielen Zielkonflikten (Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2021 bis 2024“). In: IAB-Forum H. 15.07.2025, 2025-07-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250715.01
Abstract
"Die neue Bundesregierung kündigt in ihrem Koalitionsvertrag verbesserte finanzielle Arbeitsanreize für Beziehende von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag an. Derzeit erhöht sich das verfügbare Einkommen von Erwerbstätigen im Leistungsbezug nur wenig, wenn sie ihre Arbeit ausweiten. Reformen zur Verbesserung der Arbeitsanreize sind möglich, allerdings ist zwischen der Ausweitung des Arbeitskräfteangebots, fiskalischen Kosten, der Schlechterstellung bestimmter Gruppen im Vergleich zum Status quo und dem Anstieg der Zahl von Sozialleistungsbeziehenden abzuwägen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung (2025)
Özerdogan, Anil;Zitatform
Özerdogan, Anil (2025): Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung. In: IAB-Forum H. 28.04.2025, 2025-04-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250428.01
Abstract
"Menschen mit schwerer Behinderung haben ein höheres Armutsrisiko und beschränktere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Das Teilhabechancengesetz kann dabei helfen, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre soziale Teilhabe zu stärken. Die positiven Effekte einer Förderung nehmen im Zeitverlauf allerdings stärker ab als bei Menschen ohne Schwerbehinderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Özerdogan, Anil; -
Literaturhinweis
Die Zukunft der Arbeit (2024)
Allmendinger, Jutta; Meubrink, Yuca; Neugebauer, Moritz;Zitatform
(2024): Die Zukunft der Arbeit. (Stellungnahme / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Januar 2024), Halle, Saale ; Mainz, 124 S.
Abstract
"Unsere Arbeitswelt verändert sich stark. Digitalisierung und Automatisierung erlauben oft ortsungebundene Arbeit, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zwingt uns zum Wirtschaften mit ökologisch nachhaltigen Energien und Technologien, demografischer Wandel und Einwanderung verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Aus diesen Entwicklungen erwachsen Chancen und Risiken. Eine interdisziplinäre und interakademische Arbeitsgruppe widmet sich diesen in der Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit“. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Mitglied der Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) schlägt vor, Erwerbsarbeit in ihrem Wechselspiel mit anderen Formen des Tätigseins zu betrachten, den Begriff der Arbeit weit zu fassen und unterschiedlichste Formen menschlicher Tätigkeit und deren Zusammenspiel in den Blick zu nehmen. Gesellschaftlicher Wohlstand, individuelles Wohlergehen und sozialer Zusammenhalt beruhen wesentlich auf Erwerbsarbeit. Gleichzeitig bedarf es zahlreicher anderer Tätigkeitsformen, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu entwickeln und gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Diese erweiterte Sicht auf Arbeit rückt menschliche Potenziale und ein neu auszubalancierendes Verhältnis zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen in den Mittelpunkt. Mit dem Begriff der „Tätigkeitsgesellschaft“ wird eine Perspektiverweiterung auf das Verständnis von Arbeit vorgeschlagen, bei der neben klassischer Erwerbstätigkeit auch all jene Beschäftigungen berücksichtigt werden, die einen konkreten gesellschaftlichen Nutzen erbringen, wie beispielsweise Sorgearbeit oder auch ehrenamtliche Arbeit. Diese ganz unterschiedlichen Formen von Arbeit sind eng miteinander verbunden und bedingen einander." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung – SGB-III-Modernisierungsgesetz: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4.11.2024 (2024)
Anger, Silke ; Ehab, Maye ; Wolff, Joachim ; Hauptmann, Andreas ; Kupka, Peter ; Jaschke, Philipp ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Berger, Franziska; Weber, Enzo ; Janssen, Simon ; Tübbicke, Stefan ; Falkenhain, Mariella ; Toussaint, Carina ; Kassam, Kamal ; Stephan, Gesine ; Fitzenberger, Bernd ; Sommer, Maximilian ; Globisch, Claudia ; Jahn, Elke ; Bernhard, Sarah ; Senghaas, Monika ; Leber, Ute ; Schels, Brigitte ; Fuchs, Philipp ; Lerche, Adrian ; Sandner, Malte ; Feldens, Stefan; Oberfichtner, Michael ; Röhrer, Stefan ; Kosyakova, Yuliya ; Reims, Nancy ;Zitatform
Anger, Silke, Franziska Berger, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Maye Ehab, Mariella Falkenhain, Stefan Feldens, Bernd Fitzenberger, Philipp Fuchs, Claudia Globisch, Andreas Hauptmann, Elke Jahn, Philipp Jaschke, Kamal Kassam, Yuliya Kosyakova, Peter Kupka, Simon Janssen, Ute Leber, Adrian Lerche, Michael Oberfichtner, Nancy Reims, Stefan Röhrer, Malte Sandner, Brigitte Schels, Monika Senghaas, Joachim Wolff, Jürgen Wiemers, Enzo Weber, Stefan Tübbicke, Carina Toussaint, Gesine Stephan & Maximilian Sommer (2024): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung – SGB-III-Modernisierungsgesetz. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4.11.2024. (IAB-Stellungnahme 06/2024), Nürnberg, 40 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2406
Abstract
"Die Bundesregierung hat einen umfangreichen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) vorgelegt, der am 4.11.2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung zum SGB-III-Modernisierungsgesetz behandelt wurde. Darin geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs-und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit. Unter Bezugnahme auf vorhandene Forschungsergebnisse nimmt das IAB Stellung zu den geplanten Änderungen von SGB III und SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Anger, Silke ; Ehab, Maye ; Wolff, Joachim ; Hauptmann, Andreas ; Jaschke, Philipp ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Weber, Enzo ; Janssen, Simon ; Tübbicke, Stefan ; Falkenhain, Mariella ; Toussaint, Carina ; Kassam, Kamal ; Stephan, Gesine ; Fitzenberger, Bernd ; Sommer, Maximilian ; Globisch, Claudia ; Jahn, Elke ; Bernhard, Sarah ; Senghaas, Monika ; Leber, Ute ; Lerche, Adrian ; Sandner, Malte ; Oberfichtner, Michael ; Röhrer, Stefan ; Kosyakova, Yuliya ; Reims, Nancy ;Weiterführende Informationen
Video der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags -
Literaturhinweis
Chancengleichheit und berufliche Bildung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung der Enquetekommission I „Chancengleichheit in der Bildung“ des Landtags Nordrhein-Westfalen am 28.6.2024 (2024)
Anger, Silke ; Schreyer, Franziska; Heß, Pascal ; Goßner, Laura ; Toussaint, Carina ; Jaschke, Philipp ; Schels, Brigitte ; Leber, Ute ;Zitatform
Anger, Silke, Laura Goßner, Pascal Heß, Philipp Jaschke, Ute Leber, Brigitte Schels, Franziska Schreyer & Carina Toussaint (2024): Chancengleichheit und berufliche Bildung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung der Enquetekommission I „Chancengleichheit in der Bildung“ des Landtags Nordrhein-Westfalen am 28.6.2024. (IAB-Stellungnahme 02/2024), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2402
Abstract
"Zur schriftlichen Anhörung der Enquetekommission I „Chancengleichheit in der Bildung“ des Landtags Nordrhein-Westfalen hat das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) seine Stellungnahme abgegeben. Darin werden Herausforderungen und Lösungen (praxistaugliche Ansätze zur Unterstützung erfolgreicher Maßnahmen) folgender Themenfelder behandelt: Verbesserung der Berufsorientierung und -vorbereitung in Schulen, der Übergänge aus der Schule in berufliche (Aus-)Bildung sowie den Übergangssektor, Verringerung von Ausbildungsabbrüchen, Erschließung der Potenziale der Berufsbildung für die Integration von Zugewanderten und Geflüchteten, Bedeutung von Rollenvorbildern, bildungspolitische Hebel für mehr Chancengleichheit, Bildungsforschung am IAB sowie Verringerung der Unterrepräsentation von Frauen in Handwerksberufen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Anger, Silke ; Schreyer, Franziska; Heß, Pascal ; Goßner, Laura ; Toussaint, Carina ; Jaschke, Philipp ; Leber, Ute ; -
Literaturhinweis
Zum Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung am 24.7.2024 (2024)
Anger, Silke ; Toussaint, Carina ; Lerche, Adrian ; Stephan, Gesine ; Oberfichtner, Michael ; Tübbicke, Stefan ; Bernhard, Sarah ; Janssen, Simon ; Reims, Nancy ; Senghaas, Monika ; Sandner, Malte ; Leber, Ute ; Schels, Brigitte ;Zitatform
Anger, Silke, Sarah Bernhard, Simon Janssen, Ute Leber, Adrian Lerche, Michael Oberfichtner, Nancy Reims, Malte Sandner, Brigitte Schels, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Carina Toussaint & Stefan Tübbicke (2024): Zum Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung am 24.7.2024. (IAB-Stellungnahme 01/2024), Nürnberg, 19 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2401
Abstract
"Mit dem SGB-III-Modernisierungsgesetz sollen die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Das IAB nimmt Stellung zu folgenden Aspekten des Referentenentwurfs dieses Gesetzes: Kooperationsplan zur Eingliederung im SGB III, Reform des Gründungszuschusses, rechtskreisübergreifende Kooperationen/Jugendberufsagenturen, Beratung für junge Menschen, Berufsorientierungspraktikum und außerbetriebliche Ausbildung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Anger, Silke ; Toussaint, Carina ; Lerche, Adrian ; Stephan, Gesine ; Oberfichtner, Michael ; Tübbicke, Stefan ; Bernhard, Sarah ; Janssen, Simon ; Reims, Nancy ; Senghaas, Monika ; Sandner, Malte ; Leber, Ute ; -
Literaturhinweis
Zum Strukturwandel des deutschen Arbeitsmarkts: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 17.10.2024 (2024)
Bauer, Anja ; Dietrich, Hans ; Kern, Jana; Kruppe, Thomas ; Schneemann, Christian ; Stops, Michael ; Zenk, Johanna ; Grienberger, Katharina ; Janser, Markus ; Haas, Anette; Vetterer, Niklas ; Lang, Julia ; Heß, Pascal ; Lehmer, Florian ; Weber, Enzo ; Müller, Christoph ; Janssen, Simon ; Zika, Gerd ;Zitatform
Bauer, Anja, Hans Dietrich, Katharina Grienberger, Anette Haas, Pascal Heß, Markus Janser, Simon Janssen, Jana Kern, Thomas Kruppe, Julia Lang, Florian Lehmer, Christoph Müller, Christian Schneemann, Michael Stops, Niklas Vetterer, Enzo Weber, Johanna Zenk & Gerd Zika (2024): Zum Strukturwandel des deutschen Arbeitsmarkts. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 17.10.2024. (IAB-Stellungnahme 05/2024), Nürnberg, 22 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2405
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2024/2025 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Einschätzung des Strukturwandels des deutschen Arbeitsmarkts unter Berücksichtigung von Veränderungen bei der Arbeitslosigkeit, der Fachkräfteengpässe, möglicher Veränderungen der regionalen Arbeitsnachfrage und der Weiterbildung gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2024 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Dietrich, Hans ; Kern, Jana; Schneemann, Christian ; Stops, Michael ; Zenk, Johanna ; Grienberger, Katharina ; Janser, Markus ; Haas, Anette; Vetterer, Niklas ; Lang, Julia ; Heß, Pascal ; Lehmer, Florian ; Weber, Enzo ; Müller, Christoph ; Janssen, Simon ; Zika, Gerd ; -
Literaturhinweis
Prozesse der Gestaltung: Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan (2024)
Zitatform
Bernhard, Sarah (2024): Prozesse der Gestaltung: Eingliederungsvereinbarung und Kooperationsplan. In: Sozialrecht aktuell, Jg. 28, H. Sonderheft 1, S. 211-216., 2024-05-01.
Abstract
"Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersuchte in der Zeit vor der Bürgergeld-Reform in mehreren Forschungsprojekten die Rolle von Eingliederungsvereinbarungen in der Beratung und Vermittlung der Arbeitsverwaltung sowie ihre Wirkung auf die späteren Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden. Dieser Beitrag skizziert in aller Kürze, Forschungsmethoden, Datengrundlagen und die wesentlichen Ergebnisse dieser langjährigen empirischen Forschung. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf die Arbeitsmarktpolitik und zeigt, wie sich die Eingliederungsvereinbarung auf Grundlage dieser Ergebnisse weiterentwickelt hat. Die Eingliederungsvereinbarung als Vertrag zwischen Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden soll gegenseitige Rechte und Pflichten festlegen und damit den Grundsatz des „Förderns und Forderns“ für einzelne Arbeitsuchende konkretisieren. Sie ist das Kernelement aktivierender Arbeitsmarktpolitik in Deutschland." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
"Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.
Abstract
"Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Ausgestaltung des Transferentzugs in der Interdependenz mit dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und dem Wohngeld: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (2024)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Emanuel Hansen & Andreas Peichl (2024): Die Ausgestaltung des Transferentzugs in der Interdependenz mit dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und dem Wohngeld. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. (Ifo Forschungsberichte 145), München, 108 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Bürgergeld, der geplanten Kindergrundsicherung und dem Wohngeld, um Reformoptionen zur Verbesserung der Arbeitsanreize im Bereich der Grundsicherung zu analysieren. Mithilfe eines mikroökonometrisch geschätzten Verhaltensmodells auf Basis repräsentativer Mikrodaten wird das Arbeitsangebots- und Transferinanspruchnahmeverhalten der betroffenen Haushalte abgebildet. Die Ergebnisse zeigen, dass das gegenwärtige System erhebliche Ineffizienzen aufweist, die das Arbeitsangebot schwächen können, insbesondere durch stark variierende und teilweise extrem hohe Grenzbelastungen. Eine Integration des Wohngeldes in das Bürgergeld und eine Anpassung der Freibeträge für Erwerbstätige könnten diese Probleme verringern, die Transparenz erhöhen und die Anreize zur Aufnahme und Ausweitung einer Erwerbstätigkeit verbessern. Die Reformvorschläge zielen auf eine strukturelle Vereinfachung und Optimierung der Grundsicherungssysteme." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kosten-Nutzen-Analysen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Eine Einschätzung (2024)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Claudia Lehnert, Gesine Stephan & Joachim Wolff (2024): Kosten-Nutzen-Analysen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Eine Einschätzung. (IAB-Forschungsbericht 21/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2421
Abstract
"Aktive Arbeitsmarktpolitik ist – sofern sie wirksam ist – eine Investition in die Beschäftigungschancen der von Arbeitslosigkeit betroffenen bzw. bedrohten Menschen. Sie kann insbesondere im Bereich der Grundsicherung auch sozialpolitische Ziele erreichen, wie z.B. sehr arbeitsmarktfernen Personen überhaupt einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ziel dieses Beitrags ist eine Einschätzung des Potenzials von Kosten-Nutzen-Analysen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Er geht ferner auf die Aussagekraft solcher Analysen ein, die aus verschiedenen Gründen eingeschränkt ist. Zu den Wirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsmarktchancen der Geförderten liegen zahlreiche Studien vor. Auf der individuellen Ebene erweisen sich die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik in der Regel als wirksam. Nicht jede Maßnahme, die wirksam ist, muss jedoch auch (aus einer vereinfachten fiskalischen Sicht) kosteneffizient sein. Gerade bei knappen Haushaltsmitteln gibt es in Politik und Verwaltung daher ein hohes Interesse an Kosten-Nutzen-Analysen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In der Praxis unterliegen diese jedoch verschiedenen Einschränkungen. Kosten und Nutzen arbeitsmarktpolitischer Instrumente können auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedener Hinsicht anfallen. Die fiskalische Kosten-Nutzen-Analyse bewertet Kosten und Nutzen arbeitsmarktpolitischer Instrumente für die öffentlichen Haushalte in monetären Größen. Bereits bei der Abschätzung direkter fiskalischer Effekte gibt es verschiedene methodische Herausforderungen. Neben direkten fiskalischen Komponenten kann es auch Makro- und Wohlfahrtseffekte der Arbeitsförderung geben, die teils über den Arbeitsmarkt hinausreichen. Bei der sozialen Kosten-Nutzen-Analyse steht aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive die in Nutzeneinheiten gemessene Wohlfahrt der Gesamtheit an Individuen im Vordergrund. Während Wirkungsanalysen vergleichsweise einfach zu interpretieren sind, stellt sich dies bei Kosten-Nutzen-Analysen daher anders dar. Es gibt unterschiedliche Ebenen, an denen Kosten-Nutzen-Analysen ansetzen können. Für gesamtwirtschaftliche Analysen ist es in der Regel kaum möglich, alle erforderlichen Größen abzuschätzen. Bei den bislang vorherrschenden direkten fiskalischen Kosten-Nutzen-Analysen aus Sicht der öffentlichen Hand gibt es hingegen zahlreiche Einschränkungen, die bei einer Interpretation zu beachten sind. Aufgrund der genannten Einschränkungen und Annahmen ist es extrem vereinfachend und unter Umständen sogar irreführend, den Nettonutzen einer Maßnahme in einer einzigen Zahl zusammenzufassen. Denn Kosten und Nutzen der aktiven Arbeitsmarktpolitik lassen sich eben nicht vollständig erfassen und damit nicht exakt beziffern. Die Autor*innen dieses Beitrags plädieren daher dafür, statt klassischer fiskalischer Kosten-Nutzen-Analysen quantitative und qualitative Bewertungen bzw. Einordnungen vorzunehmen. Diese sollten – soweit entsprechende Angaben verfügbar sind – Kosten und Nutzen diskutieren, dabei aber auch nicht monetäre Kosten- und Nutzenkomponenten berücksichtigen und auf weitere Aspekte wie Zielgruppen und Förderziele eingehen. Nur wenn auch die nicht monetären Aspekte berücksichtigt werden, lässt sich beurteilen, ob eine Maßnahme zweckmäßig ist. Zur Einordnung gehört auch, den Grad der Unsicherheit einer Analyse deutlich zu machen, der sich daraus ergibt, dass zu relevanten Aspekten möglicherweise keine empirische Evidenz vorliegt. Daher sollte auch offengelegt werden, welche Aussagen unter Umständen auf mehr oder weniger weitreichenden, aber empirisch nicht oder nur teilweise abgesicherten Annahmen beruhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Dauerbaustelle Sozialstaat 2023: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2023 (2024)
Bäcker, Gerhard; Zink, Lina; Weydt, Louisa von der; Sommer, Philip; Schmitz-Kießler, Jutta;Zitatform
Bäcker, Gerhard, Jutta Schmitz-Kießler, Philip Sommer, Lina Zink & Louisa von der Weydt (2024): Dauerbaustelle Sozialstaat 2023. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2023. (IAQ-Forschung 2024-01), Duisburg, 368 S. DOI:10.17185/duepublico/81472
Abstract
"In der vorliegenden Broschüre wird die sozialpolitische Gesetzgebung der letzten 25 Jahre in einem Dokument zusammengefasst. Die jeweiligen Neuregelungen gliedern sich nach dem Monat und Jahr der Beschlussfassung. In knapper Form werden die zentralen Inhalte benannt. Durch Links sind die Textfassungen der Gesetzentwürfe, schriftlichen Stellungnahmen und Gesetze abrufbar." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Impulse für Konjunktur und Transformation statt Verlängerung von Kurzarbeit: Stellungnahme des IAB zur Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 13.12.2024 (2024)
Zitatform
Fitzenberger, Bernd, Christian Kagerl & Stefanie Wolter (2024): Impulse für Konjunktur und Transformation statt Verlängerung von Kurzarbeit. Stellungnahme des IAB zur Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 13.12.2024. (IAB-Stellungnahme 07/2024), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2407
Abstract
"In seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales begründet das IAB seine Einschätzung, einer Verlängerung des Kurzarbeitergelds kritisch gegenüber zu stehen und kurzfristige Konjunkturimpulse in Verbindung mit langfristigen Initiativen zur Transformation der Wirtschaft und Qualifizierung der Beschäftigten als deutlich besser geeignet zu sehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)
Zitatform
Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01
Abstract
"Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Agenda 2030: Arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen für die Jahre 2025-2029 (2024)
Hammermann, Andrea; Vogel, Sandra; Pimpertz, Jochen; Stettes, Oliver; Schröder, Christoph; Schäfer, Holger; Seele, Stefanie;Zitatform
Hammermann, Andrea, Jochen Pimpertz, Holger Schäfer, Christoph Schröder, Stefanie Seele, Oliver Stettes & Sandra Vogel (2024): Agenda 2030. Arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen für die Jahre 2025-2029. (IW policy paper / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2024,12), Köln, 24 S.
Abstract
"Die Arbeitsmarktentwicklung ist derzeit von einer konjunkturellen Eintrübung gekennzeichnet, hinter der sich allerdings eine strukturelle Wachstumsschwäche verbirgt. Das Wohlstandmodell steht vor großen Herausforderungen. Arbeitsmarktpolitik darf den Strukturwandel nicht behindern. Sie sollte ihn begleiten und den Weg öffnen für effiziente Lösungen in einer sich verändernden Arbeitswelt. Eine arbeitsmarktpolitische Agenda 2030 muss dabei den besonderen Herausforderungen gerecht werden, die durch die nun einsetzende demografische Verknappung des Arbeitsangebots generiert werden. Eine arbeitsmarktpolitische Agenda 2030 sollte daher … die Fachkräftezuwanderung intensivieren, die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitszeit erhöhen, den Renteneintritt hinauszuzögern, selbstständige Erwerbsarbeit entfesseln und mehr Chancen auf unternehmerisches Handeln eröffnen, die Arbeitslosenversicherung konsolidieren, die Anreize zur Wiederaufnahme von Arbeit im Bürgergeld stärken, Zeitarbeit und befristete Beschäftigung deregulieren, flexiblen Lösungen bei der betrieblichen Organisation von Arbeitszeit und Arbeitsort den Weg ebnen, Chancengleichheit fördern und unterschiedliche Lebensentwürfe respektieren, eine neue Perspektive auf eine moderne betriebliche Mitbestimmung werfen, die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission wahren, Tarifbindung von unten stärken." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Regional Labour Market Forecasts September 2024: Current Data and Indicators (2024)
Zitatform
Heining, Jörg, Daniel Jahn, Anja Rossen, Rüdiger Wapler & Antje Weyh (2024): Regional Labour Market Forecasts September 2024. Current Data and Indicators. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren 02/2024 (en)), Nürnberg, 22 S. DOI:10.48720/IAB.RA.242.en
Abstract
"Tabellenband mit Ergebnissen der regionalen Arbeitsmarktprognosen für 2024" (Autorenreferat, IAB-Doku)
Ähnliche Treffer
auch deutschsprachig erschienen -
Literaturhinweis
Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2024: Aktuelle Daten und Indikatoren (2024)
Zitatform
Heining, Jörg, Daniel Jahn, Anja Rossen, Rüdiger Wapler & Antje Weyh (2024): Regionale Arbeitsmarktprognosen September 2024. Aktuelle Daten und Indikatoren. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren 02/2024 (de)), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.RA.242
Abstract
"Tabellenband mit Ergebnissen der regionalen Arbeitsmarktprognosen für 2024" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Mit einer Jobgarantie zum Recht auf gute Arbeit: Ansätze fortschrittlicher Arbeitsmarktpolitik in Österreich (2024)
Moder, Clara; Bohnenberger, Katharina ; Willsberger, Barbara; Diekmann, Klaus; Reiter, Walter; Heck, Lukas; Quinz, Hannah ; Witzani-Haim, Daniel ; Leidl-Krapfenbauer, Ilse; Mahringer, Helmut; Tamesberger, Dennis; Eppel, Rainer ; Kasy, Maximilian ; Schönherr, Daniel; Hausegger, Hannah; Ziegler, Meinrad; Hausegger, Trude; Kannonier-Finster, Waltraud; Diry, Hannah; Hubmann, Georg; Schultheiß, Jana; Bacher, Johann ; Lehner, Lukas ; Flecker, Jörg ; Krüse, Tobias; Altreiter, Carina ; Ehnts, Dirk; Marterbauer, Markus; Quinz, Hannah ; Witzani-Haim, Daniel ; Theurl, Simon ; Theurl, Simon ; Moder, Clara; Tamesberger, Dennis;Zitatform
Bohnenberger, Katharina, Barbara Willsberger, Klaus Diekmann, Walter Reiter, Lukas Heck, Daniel Witzani-Haim, Ilse Leidl-Krapfenbauer, Helmut Mahringer, Dennis Tamesberger, Rainer Eppel, Maximilian Kasy, Daniel Schönherr, Hannah Hausegger, Meinrad Ziegler, Trude Hausegger, Waltraud Kannonier-Finster, Hannah Diry, Georg Hubmann, Jana Schultheiß, Johann Bacher, Lukas Lehner, Jörg Flecker, Tobias Krüse, Carina Altreiter, Dirk Ehnts, Markus Marterbauer, Hannah Quinz, Simon Theurl & Clara Moder, Moder, Clara, Hannah Quinz, Dennis Tamesberger, Simon Theurl & Daniel Witzani-Haim (Hrsg.) (2024): Mit einer Jobgarantie zum Recht auf gute Arbeit. Ansätze fortschrittlicher Arbeitsmarktpolitik in Österreich. Wien: ÖGB Verlag, 390 S.
Abstract
"In jüngster Zeit wird der Idee einer öffentlichen Jobgarantie national und international viel Aufmerksamkeit geschenkt. Das Konzept ist bestechend einfach. Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, soll der Staat dort, wo der Markt versagt, gute Arbeitsplätze für alle schaffen, die Arbeit suchen. Dieser Sammelband diskutiert die Jobgarantie im Kontext verschiedener fortschrittlicher Ansätze von Arbeitsmarktpolitik und beleuchtet diese kritisch. Die hier skizzierte Idee einer Jobgarantie würde maßgeblich dazu beitragen, das Recht auf gute Arbeit zu verwirklichen und dort ansetzen, wo die herkömmliche Arbeitsmarktpolitik aktuell an ihre Grenzen stößt: insbesondere bei der nachhaltigen Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit. Dabei wird ein grundlegender Perspektivenwechsel in der Beurteilung der Ursachen von Arbeitslosigkeit vorgenommen: Nicht das Individuum wird dafür verantwortlich gesehen, keine Arbeit zu finden, stattdessen liegt die Verantwortung beim Staat, ausreichend (gute) Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Mit vielfältigen Beiträgen positionieren die Autor:innen die Idee einer Jobgarantie als Maßnahme gegen derzeitige prekäre Arbeitsverhältnisse und gegen eine neoliberale, sanktionierende Arbeitsmarktpolitik, die vor allem Druck auf Betroffene ausübt. Durch die Verbindung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Argumenten mit konkreten Beispielen sowie Evaluierungen wird die Notwendigkeit einer Jobgarantie dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf österreichischen Beispielen, die sich dem Konzept der Jobgarantie in unterschiedlicher Weise nähern. Dabei wird diskutiert, welche Schlüsse daraus für die Möglichkeiten und Herausforderungen fortschrittlicher Arbeitsmarktpolitik gezogen werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Agenda 2030 für die Rentenpolitik: Leitlinien für die 21. Legislaturperiode und darüber hinaus (2024)
Pimpertz, Jochen;Zitatform
Pimpertz, Jochen (2024): Agenda 2030 für die Rentenpolitik. Leitlinien für die 21. Legislaturperiode und darüber hinaus. (IW policy paper / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2024,13), Köln, 22 S.
Abstract
"Seit langem ist bekannt, dass die Bevölkerungsalterung eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft darstellt. Aber anders als in der Vergangenheit tritt der demografische Wandel nicht erst in ferner Zukunft ein, er wird jetzt wirksam. Denn die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation stehen vor dem regulären oder vorzeitigen Eintritt in den Rentenbezug. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist deshalb dringend geboten. Mit der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge scheiden ab jetzt vermehrt Beschäftigte aus dem Erwerbsleben aus. Damit droht einerseits ein Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, andererseits ein Anstieg der Finanzierungserfordernisse für Renten, Gesundheit und Pflege. Das erfordert immer höhere Beitragssätze, die sich auf die Entwicklung der Arbeitskosten negativ auswirken und die Beschäftigungsperspektiven am Standort Deutschland trüben. Entwickeln sich Sozialversicherungsausgaben und beitragspflichtige Einkommen immer weiter auseinander, droht eine Negativspirale. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, den Renteneintritt über eine Dynamisierung der Regelaltersgrenze in ein höheres Lebensalter zu verschieben. Das käme aber zu spät, um die Folgen des Renteneintritts der ersten Babyboomer-Kohorten abzumildern – sowohl mit Blickauf die rasch steigende Rentenlast als auch mit Blick auf die drohende Lücke, die die geburtenstarken Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die kommende Bundesregierung muss deshalb das verbleibende Zeitfenster nutzen und Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Renteneintritts für alle heute noch im Erwerbsleben stehenden, rentennahen Jahrgänge beseitigen. Notwendig ist dazu eine Abschaffung des abschlagfreien vorgezogenen Rentenbezugs sowie eine Anhebung der Abschlaghöhe. Auf den Prüfstand gehört die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit bei vorgezogenem Rentenbezug. Dann braucht es keine zusätzlichen Anreize zugunsten einer verlängerten Erwerbstätigkeit, denn das Rentenrecht „belohnt“ einen späteren Rentenbezug systematisch. Eine erfolgreiche Armutsprävention gelingt über eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik. Sozialpolitische Handlungsbedarfe gilt es konsequent an die bedürftigkeitsgeprüften Sicherungssysteme zu adressieren – die Höhe der individuellen Rente ist kein hinreichender Indikator für Hilfsbedürftigkeit. Eine nachhaltige Reformagenda braucht es auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Denn hier steigen die Finanzierungserfordernisse ebenfalls mit der alternden Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig hat der Arbeitskräftemangel längst das personalintensive Gesundheitswesen erreicht. In der Medizin und in der Pflege kann es nicht mehr allein darum gehen, Finanzierungsquellen für wünschenswerte Versorgungsstandards zu erschließen. Gesundheitspolitik wird sich künftig am Machbaren, nicht am Wünschenswerten messen lassen müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
So kommt Deutschland wieder aus der Krise: Schluss mit dem Abstiegskampf. Ein Gastbeitrag von Monika Schnitzer und Enzo Weber (2024)
Zitatform
Schnitzer, Monika & Enzo Weber (2024): So kommt Deutschland wieder aus der Krise. Schluss mit dem Abstiegskampf. Ein Gastbeitrag von Monika Schnitzer und Enzo Weber. In: Der Spiegel H. 18.12.2024.
Abstract
"Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer und der Ökonom Enzo Weber plädieren für einen radikalen Wechsel in der Wirtschaftspolitik. Hier erläutern sie, warum der Staat nicht Altes bewahren, sondern auf Neues setzen sollte." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Verbesserung der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten (2024)
Zitatform
Trein, Philipp (2024): Verbesserung der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten. (DIFIS-Impuls 2024,10), Duisburg ; Bremen, 4 S.
Abstract
"Sozialpolitik vollzieht sich in modernen Wohlfahrtsstaaten unterteilt in verschiedene Programme wie Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe, die oftmals von unterschiedlichen Regierungsebenen verwaltet und umgesetzt werden. Die zunehmende Komplexität bestehender wohlfahrtsstaatlicher Strukturen sowie neue Herausforderungen wie Migration und die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele erfordern eine bessere horizontale und vertikale Politikintegration, um die Wirksamkeit bestehender sozialstaatlicher Strukturen zu erhalten und diese Strukturen gegebenenfalls anzupassen. Diese horizontale und vertikale Politikintegration wird im Folgenden genauer erörtert. Dar- über hinaus fasst dieser Text zentrale Erkenntnisse aus einem Literaturüberblick zur Politikintegration zusammen und schlägt Empfehlungen für zukünftige Forschung und Politikgestaltung vor, mit einem Fokus auf der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Unemployment insurance for the self-employed: A conceptual way forward (2024)
Zitatform
Weber, Enzo & Paul Schoukens (2024): Unemployment insurance for the self-employed: A conceptual way forward. In: European Journal of Social Security, Jg. 26, H. 2, S. 214-250., 2024-08-01. DOI:10.1177/13882627241267728
Abstract
"In this contribution we give common guidelines on how unemployment schemes for the self-employed could be developed in practice. These guidelines have been derived from national descriptions contained in this special edition on unemployment protection for the self-employed, or in other recent comparative contributions on the matter. Our reference framework is the EU Council Recommendation (2019) on Access to Social Protection, and more in particular the overall objective that social protection should be designed in a labour status neutral manner and, where necessary, adapted to the specific work situation of the professional groups covered. Applied to unemployment, the design of the scheme should be as similar as possible to that of unemployment insurance for wage earners. However, it is crucial to adapt the rules as specifically as necessary to the nature of self-employed work, such as, for example, the fact that the self-employed do not work for an employer. Starting from this basis, we developed key rules with regard to unemployment schemes for the self-employed. We did so by addressing the essential components of unemployment schemes: the definition of the unemployment risk, financing, access and entitlement conditions, and re-eligibility in case of repeated claims for unemployment benefits. We also address recent evolutions in the labour market, such as coverage when multiple activities are performed (combining activities as an employee and as a self-employed person), and elaborate on situations involving temporary closure of the self-employed activity (e.g. due to Covid-19) and partial unemployment. In conclusion, we provide some reflections on the apparent ongoing evolution of the risk of unemployment towards a broader income protection scheme, which not only provides income replacement in case of a final loss of professional activity or self-employed business, but also gives structural income support if the person loses income partially due to external economic and/or social reasons." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. November 2024 zum SGB-III-Modernisierungsgesetz: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970) (2024)
Zitatform
(2024): Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. November 2024 zum SGB-III-Modernisierungsgesetz. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970). (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksachen 20(11)550 v. 01.11.2024), Berlin, 213 S.
Abstract
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970. Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher caritasverband, BDA, Deutscher Städtetag, Bundesagentur für Arbeit, dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Landkreistag, Pariätitscher Wohlfahrtsverband, Dominik Schad, Moritz Duncker, Gregor Thüsing, Save the Chrildren Deutschland e.V., Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Diakonie Deutschland. (IAB, Doku)
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Literaturhinweis
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)
Adunts, Davit ; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas ; Konle-Seidl, Regina ; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;Zitatform
Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302
Abstract
"Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Adunts, Davit ; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas ; Konle-Seidl, Regina ; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ; -
Literaturhinweis
Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)
Adunts, Davit ; Konle-Seidl, Regina ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas ;Zitatform
Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303
Abstract
"Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Adunts, Davit ; Konle-Seidl, Regina ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas ; -
Literaturhinweis
Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)
Zitatform
Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1
Abstract
"Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung (2023)
Zitatform
Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (2023): Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung. (WSI-Report 91), Düsseldorf, 23 S.
Abstract
"Die Ampel-Regierung nähert sich der Halbzeit der Legislaturperiode. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie 2021 eine Reihe von Vorhaben vereinbart, die die Grundsicherung reformieren sollen. Das betrifft das inzwischen umgesetzte Bürgergeld, das das ungeliebte "Hartz IV" ablöst. Die Kindergrundsicherung ist nach wie vor nicht umgesetzt. Weitere Maßnahmen berühren das Verhältnis von Grundsicherung und Sozialversicherung. Je nach Ausgestaltung bzw. Umsetzung haben diese Reformen das Potenzial, die Rolle und gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung in Deutschland deutlich zu verbessern und damit der erheblichen Kritik an diesen Bereichen des gegenwärtigen Sozialleistungssystems entgegenzukommen. Der Report stellt verschiedene Vorhaben der Ampelkoalition vor, beschreibt und bewertet sie. Es zeigt sich, dass einzelne Maßnahmen als Schritte in die richtige Richtung gelten müssen, die Koalition aber häufig zu zaghaft vorgeht und auf manche Kritikpunkte an der bisherigen Praxis oder ihren Plänen gar nicht eingeht. Vor allem wird berechtigten Forderungen nach einer auch der Höhe nach ausreichenden Grundsicherung nicht stattgegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310
Abstract
"In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten ; Sandner, Malte ; -
Literaturhinweis
Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)
Zitatform
Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1
Abstract
"Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.
Abstract
"Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
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Literaturhinweis
Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)
Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;Zitatform
Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.
Abstract
"Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)
Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute ; Kruppe, Thomas ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon ; Seibert, Holger ;Zitatform
Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304
Abstract
"Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon ; Seibert, Holger ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
Literaturhinweis
Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)
Dietrich, Hans ; Seibert, Holger ; Kruppe, Thomas ; Janssen, Simon ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute ; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;Zitatform
Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301
Abstract
"Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Dietrich, Hans ; Seibert, Holger ; Janssen, Simon ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute ; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ; -
Literaturhinweis
Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)
Funcke, Antje; Menne, Sarah;Zitatform
Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012
Abstract
"Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)
Funcke, Antje; Menne, Sarah;Zitatform
Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.
Abstract
"In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Zitatform
Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01
Abstract
"Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)
Zitatform
Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.
Abstract
"Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 75), Düsseldorf, 30 S.
Abstract
"Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)
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Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht: Gastbeitrag (2023)
Zitatform
Otiende-Lawani, Edith & Enzo Weber (2023): Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht. Gastbeitrag. In: Süddeutsche Zeitung H. 28.03.2023.
Abstract
"Die Ampel-Regierung will mehr Menschen nach Deutschland locken. Doch was sie vorschlägt, reicht nicht. Zuwanderer benötigen echten Service. Ein Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
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Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)
Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;Zitatform
Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.
Abstract
"Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf (2023)
Zitatform
Promberger, Markus (2023): Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf. In: IAB-Forum H. 10.07.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230710.01
Abstract
"Das bedingungslose Grundeinkommen, so sehen es viele seiner Befürworter, eröffnet den Menschen den Weg vom „Reich der Notwendigkeit“ ins „Reich der Freiheit“, indem es sie vom ökonomischen Arbeitszwang befreit. Wer so argumentiert, verkennt, dass Arbeit ein Grundelement der menschlichen Existenz ist. Zugleich entlässt er die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, Vollzeitbeschäftigten existenzsichernde Löhne zu bezahlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? (2023)
Zitatform
Schnellenbach, Jan (2023): Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 150-158. DOI:10.1515/zfwp-2023-2011
Abstract
"German policy-makers currently discuss the introduction of a basic income for children (“Kindergrundsicherung”). While many details are still unclear, two main goals are pursued with this instrument: a simplification and unification of a number of different current transfers addressed at children, and an increase in the level of financial support. In this contribution, it is argued that simplification is a reasonable goal, but an increase in transfers is unlikely to yield significant positive economic effects. In particular, a large negative effect on labor market participation of parents is likely, with adverse effects on Germany’s potential output growth. Reasonable goals such as increasing social mobility would be better pursued with investments into the education system, rather than higher transfers. Finally, the fiscal scope of the federal budget will also be limited in the medium term, and therefore any proposal for an expensive expansion of the welfare state should be met with great caution at this time." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))
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Literaturhinweis
Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)
Viotto, Regina;Zitatform
Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.
Abstract
"Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
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Literaturhinweis
Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg?: Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung (2023)
Watzka, Klaus;Zitatform
Watzka, Klaus (2023): Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg? Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung. In: Personalführung, Jg. 56, H. 5, S. 4-6.
Abstract
"Die Hebung von Reservepotenzialen am Arbeitsmarkt allein wird den Arbeitskräftemangel nicht beheben. Auch die geplanten Erleichterungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erscheinen "zu kurz gesprungen". Liegt die Lösung im Ausland?" (Autorenreferat, IAB-Doku, © Bertelsmann Verlag)
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Literaturhinweis
Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt: Ein Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)
Zitatform
Weber, Enzo (2023): Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Spiegel online H. 07.09.2023.
Abstract
"Wer geht noch arbeiten, wenn der Lohn das Bürgergeld kaum übersteigt? Die Diskussion darüber wirkt völlig aus der Zeit gefallen. Lohnabstand gewinnen wir nur mit besseren Aufstiegschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)
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Literaturhinweis
Jobkiller Bürgergeld? (2023)
Zitatform
Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.
Abstract
"Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)
Zitatform
Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.
Abstract
"Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld: das richtige Maß (2023)
Zitatform
Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.
Abstract
"Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)
Wieland, Joachim;Zitatform
Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.
Abstract
"Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)
Abstract
"This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Der deutsche Sozialstaat: Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich (2022)
Becker, Ulrich;Zitatform
Becker, Ulrich (2022): Der deutsche Sozialstaat. Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 31, H. 21, S. 801-806.
Abstract
"Sozialstaatlichkeit ist ein Standortfaktor. Sie gewinnt im Kern Gestalt durch die Sozialleistungssysteme und in Deutschland durch Sozialversicherungen, die immer noch eng mit der Beschäftigung verbunden sind. Sie kann ein Standortvorteil sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung ihre gesellschaftliche Verwurzelung bewahrt und ihre Funktionen erfüllt. Das erfordert Stabilität und Dynamik zugleich: Der Sozialstaat muss sowohl in Krisen stützen als auch in der Lage bleiben, sich neuen Herausforderungen anzupassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Grundsicherung weiterdenken (2022)
Zitatform
Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944
Abstract
"An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)
Zitatform
Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474
Abstract
"Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)
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Literaturhinweis
Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)
Zitatform
Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.
Abstract
"Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)
Nixdorf, Christian Philipp;Zitatform
Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.
Abstract
"Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)
Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;Zitatform
Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5
Abstract
"Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.
Abstract
"Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.
Abstract
"In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)
Zitatform
Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24
Abstract
"Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )
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Literaturhinweis
Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.
Abstract
"Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)
Zitatform
Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203
Abstract
"Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)
Zitatform
Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.
Abstract
"Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)
Zitatform
Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.
Abstract
"Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)
Zitatform
Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.
Abstract
"Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)
Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin ; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm ; Pagels, Nils; Ivanov, Boris ; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;Zitatform
Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy Brief / ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung 2020-04), Mannheim, 10 S.
Abstract
"Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)
Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten ; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp ; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim ; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia ; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter ; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin ; Reims, Nancy ;Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.
Abstract
"Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
• Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
• Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
• Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
• Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
• Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
• Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
• Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
• Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
• Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
• Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
• Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten ; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp ; Wolff, Joachim ; Globisch, Claudia ; Senghaas, Monika ; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin ; Reims, Nancy ;Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
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Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? (2020)
Zitatform
Dingeldey, Irene (2020): Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? In: Momentum Quarterly, Jg. 9, H. 1, S. 35-49. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol9.no1.p35-49
Abstract
"Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 gilt als besonders progressiver Entwurf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit blieben Würdigungen zum Jubiläum im vergangenen Jahr weitgehend aus – möglicherweise weil das AFG 1998 ins Sozialgesetzbuch III integriert und ein Paradigmenwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik vollzogen wurde. Gleichwohl nehmen wir das AFG zum Ausgangspunkt, analysieren jedoch auch die Reformen der verschiedenen Transferleistungssysteme, einschließlich der Reformen der Sozialhilfe sowie punktuell relevante Leistungen in flankierenden Politikfeldern, um die Frage nach sozialem Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Phasen zu beantworten. Da verschiedene internationale Organisationen jüngst Programmpapiere für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veröffentlichten, nutzen wir die übergreifenden Elemente, um einen Maßstab für Fortschritt oder Rückschritt zu erarbeiten. Unter dem Vorbehalt, dass die aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen und sozialen Entwicklungen nicht ausschließlich durch die Arbeitsmarktpolitik, sondern vielfach durch sozialen und ökonomischen Wandel bedingt sind, sind Ambivalenzen hinsichtlich Fortschritt und Rückschritt zu konstatieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)
Zitatform
Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797
Abstract
"Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)
Zitatform
(2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)628 v. 30.04.2020), 110 S.
Abstract
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)
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Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven (2019)
Zitatform
Aretz, Bodo, Jan Fries, Christoph M. Schmidt & Marcel Fratzscher (2019): Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 22-26.
Abstract
"Bodo Aretz, Jan Fries und Christoph M. Schmidt halten Fördern und Fordern für ein erfolgreiches Leitprinzip und warnen vor Rückschritten. Marcel Fratzscher fragt sich, ob das System der Grundsicherung noch zeitgemäß ist, und präsentiert Reformvorschläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!): Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (2019)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2019): Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!). Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 4, S. 34-43.
Abstract
"In den letzten Monaten hat sich die Debatte über den Reformbedarf beim deutschen Grundsicherungssystem und insbesondere bei Hartz IV intensiviert. In diesem Beitrag legt das ifo Institut einen Reformvorschlag vor, der sich darauf konzentriert, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Es werden Fehlanreize abgebaut, die die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Damit die Betroffenen der Niedrigeinkommensfalle entkommen können, muss sich Arbeit lohnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Ergänzende Berechnungen -
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Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II: Ein Reformvorschlag (2019)
Boss, Alfred;Zitatform
Boss, Alfred (2019): Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Ein Reformvorschlag. (Kieler Arbeitspapier 2126), Kiel, 37 S.
Abstract
"Die Empfänger von Arbeitslosengeld II werden bei Arbeitsaufnahme oder bei einer Ausweitung ihres Arbeitseinsatzes hoch besteuert. Die marginale Belastung erreicht bis zu 100 Prozent. Zum einen werden ab bestimmten Lohnhöhen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge fällig, zum anderen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. In dem Papier wird dargelegt, wie man die Belastung senken und die Arbeitsanreize stärken könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)
Breuer, Christian;Zitatform
Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5
Abstract
"In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Bastian Stockinger & Jürgen Wiemers (2019): Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 20/2019), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB unter anderem um seine Expertise zu folgenden Themen gebeten: Einschätzung der Leistungsinanspruchnahme und der Arbeitsanreize in der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Beurteilung der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Instruments 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (in Bezug auf langfristige Eingliederungswirkungen und auf die Gefahr von Verdrängungs- und Drehtüreffekten); Beurteilung der Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer im unteren Lohnbereich. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven (2019)
Butterwegge, Christoph; Hank, Rainer;Zitatform
Butterwegge, Christoph & Rainer Hank (2019): Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 4-11.
Abstract
"Deutschland stehe nicht zuletzt wegen Hartz IV vor einer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zerreißprobe, meint Christoph Butterwegge. Rainer Hank verweist auf die Erfolge der Reformen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und fragt sich, was es da zu jammern gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
