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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Arbeit (2024)

    Allmendinger, Jutta; Meubrink, Yuca; Neugebauer, Moritz;

    Zitatform

    (2024): Die Zukunft der Arbeit. (Stellungnahme / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Januar 2024), Halle, Saale ; Mainz, 124 S.

    Abstract

    "Unsere Arbeitswelt verändert sich stark. Digitalisierung und Automatisierung erlauben oft ortsungebundene Arbeit, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zwingt uns zum Wirtschaften mit ökologisch nachhaltigen Energien und Technologien, demografischer Wandel und Einwanderung verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Aus diesen Entwicklungen erwachsen Chancen und Risiken. Eine interdisziplinäre und interakademische Arbeitsgruppe widmet sich diesen in der Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit“. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Mitglied der Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) schlägt vor, Erwerbsarbeit in ihrem Wechselspiel mit anderen Formen des Tätigseins zu betrachten, den Begriff der Arbeit weit zu fassen und unterschiedlichste Formen menschlicher Tätigkeit und deren Zusammenspiel in den Blick zu nehmen. Gesellschaftlicher Wohlstand, individuelles Wohlergehen und sozialer Zusammenhalt beruhen wesentlich auf Erwerbsarbeit. Gleichzeitig bedarf es zahlreicher anderer Tätigkeitsformen, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu entwickeln und gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Diese erweiterte Sicht auf Arbeit rückt menschliche Potenziale und ein neu auszubalancierendes Verhältnis zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen in den Mittelpunkt. Mit dem Begriff der „Tätigkeitsgesellschaft“ wird eine Perspektiverweiterung auf das Verständnis von Arbeit vorgeschlagen, bei der neben klassischer Erwerbstätigkeit auch all jene Beschäftigungen berücksichtigt werden, die einen konkreten gesellschaftlichen Nutzen erbringen, wie beispielsweise Sorgearbeit oder auch ehrenamtliche Arbeit. Diese ganz unterschiedlichen Formen von Arbeit sind eng miteinander verbunden und bedingen einander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fachkräfte: Gute Arbeit? (2024)

    Schmucker, Rolf; Sinopoli, Robert;

    Zitatform

    (2024): Fachkräfte: Gute Arbeit? (Kompakt : DGB-Index Gute Arbeit 2024,01), Berlin, 12 S.

    Abstract

    "Die Ausgabe 01/2024 des DGB-Index Gute Arbeit "Kompakt" beschäftigt sich mit dem Thema Fachkräftesicherung. Aktuell wird in Deutschland für eine Reihe von Berufsgruppen ein Mangel an Fachkräften diagnostiziert. Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen haben nicht nur wirtschaftliche Folgen. Sie führen auch zu Mehrbelastungen der verbliebenen Beschäftigten und schränken das Angebot an gesellschaftlich notwendigen Gütern und Leistungen ein (z.B. im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials (2024)

    Zika, Gerd; Krinitz, Jonas; Schneemann, Christian; Schur, Alexander; Kalinowski, Michael; Wolter, Marc Ingo; Mönnig, Anke; Zenk, Johanna; Maier, Tobias ;

    Zitatform

    Zika, Gerd, Michael Kalinowski, Jonas Krinitz, Tobias Maier, Anke Mönnig, Christian Schneemann, Alexander Schur, Marc Ingo Wolter & Johanna Zenk (2024): Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 631), Berlin, 35 S.

    Abstract

    "Im Rahmen des Fachkräftemonitorings werden mit dem hier vorliegenden Bericht anhand von Szenarienrechnungen vier unterschiedliche Alternativen in Hinblick auf die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials untersucht: Szenario 1: Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen um 10 Prozent; Szenario 2: Erhöhung der Erwerbsquote von Älteren (55- bis 64-Jährige) auf das Niveau der jeweils 5 Jahre jüngeren; Szenario 3: Angleichung der Erwerbsquoten von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit auf das Niveau der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit; Szenario 4: Realisierung von Wunscharbeitszeiten" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten (2024)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2024): Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten. (Arbeitsmarkt aktuell 2024,01), Berlin, S. 12.

    Abstract

    "Trotz eines hohen Beschäftigungsstandes und vergleichsweise niedriger Arbeitslosenzahlen ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit längerem gestiegen. Mit aktuell rund 930.000 langzeitarbeitslosen Menschen gibt es mehr Langzeitarbeitslosigkeit als noch vor einem Jahr und deutlich mehr als vor der Corona-Krise. Die Arbeitsagenturen rechnen in den nächsten Monaten mit einem weiteren Anstieg. Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich. Die aktuellen Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine Beschäftigung sind trotz bestehender Arbeits- und Fachkräftebedarfe nur sehr gering. Mit guter Förderung und Begleitung kann Langzeitarbeitslosigkeit überwunden werden. Ein verschärfter Sanktionsdruck wie aktuell diskutiert, geht hingegen an den wahren Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit vorbei. Die Bürgergeldreform hat den gesetzlichen Rahmen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen positiv erweitert. Mehr Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sollen die Chance auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung und damit eine Perspektive auf eine nachhaltige Beschäftigung bekommen. Der Soziale Arbeitsmarkt wurde mit der Bürgergeldreform entfristet und hat sich in der Praxis so gut für die soziale Teilhabe von am Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Langzeitarbeitslosen bewährt, dass es sich lohnen würde, seine Kapazitäten auszubauen. Allerdings fehlt es den Jobcentern an finanziellen Ressourcen, um die verbesserten Fördermöglichkeiten intensiv zu nutzen. Im Verlauf des letzten Jahres wurden sogar weniger Langzeitarbeitslose mit einem Angebot der aktiven Arbeitsförderung unterstützt. Der DGB spricht sich daher für eine aufgabengerechte Finanzierung der Jobcenter aus. Mindestens muss es dabeibleiben, auf Kürzungen bei den Verwaltungskosten und Eingliederungsmitteln im Bundeshaushalt 2024 zu verzichten. Nur so können die Jobcenter die benötigte Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen intensivieren. Sinnvolle, neu eingeführte Förderinstrumente wie der Bürgergeldbonus dürfen nicht dem Spardiktat geopfert und wieder gestrichen werden, sondern müssen erhalten bleiben. Die Agenturen für Arbeit stehen besonders in der Pflicht, das Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und dies in der Förderpraxis in den Fokus zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sachgrundlose Befristung vollständig abschaffen: Antrag der Abgeordneten … und der Gruppe Die Linke (2024)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Gruppe Die Linke (2024): Sachgrundlose Befristung vollständig abschaffen. Antrag der Abgeordneten … und der Gruppe Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10243 (02.02.2024)), Berlin, 2 S.

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  • Literaturhinweis

    Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028) (2024)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2024): Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10311 (13.02.2024)), Berlin, 37 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Beschäftigung und Entgelten in der Zeitarbeit unter Heranziehung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas; Konle-Seidl, Regina; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung (2023)

    Aust, Andreas; Werner, Lukas;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Lukas Werner (2023): Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 3, S. 114-118.

    Abstract

    "Armut erlaubt Kindern und Jugendlichen keine Lebensführung, die den als normal angesehenen Standards in diesem Land entspricht. Nach den jüngsten Befunden des Mikrozensus sind etwa 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut betroffen. Wie hoch muss vor dem Hintergrund dieses aktuellen politischen Problems die Höhe einer Kindergrundsicherung sein?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? (2023)

    Blank, Florian ; Schmitz-Kießler, Jutta;

    Zitatform

    Blank, Florian & Jutta Schmitz-Kießler (2023): Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 561-576. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.561

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Sozialpolitik unter Kanzlerin Angela Merkel. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist nicht klar, ob die Sozialpolitik der Jahre 2005–2021 ein spezifisches Profil hat. Der Beitrag stellt die These in den Mittelpunkt, dass ein solches Profil kaum zu identifizieren ist. Die Sozialpolitik führte die Politik der Vorgängerregierung fort, in späteren Jahren kam es zu selektiven Ergänzungen. Die Entscheidungen spiegeln die hohe parteipolitische Stabilität sowie die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wenzig, Claudia; Sandner, Malte ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ; Lang, Julia ; Leber, Ute; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann. (Policy Brief / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 16 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag bis 2025 eine Kindergrundsicherung einführen. Ein wichtiger und richtiger Schritt. Ziel muss es dabei sein, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Politik zu rücken, um Armut wirksam zu vermeiden. Das kann nur erreicht werden, wenn die Kindergrundsicherung die tatsächlichen altersgerechten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe deckt. Daher ist die Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für junge Menschen im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung unerlässlich. Notwendig ist dazu ein Paradigmenwechsel: Es darf genau nicht um die Neubestimmung eines Existenzminimums für Kinder und Jugendliche gehen. Vielmehr gilt es, existenzsichernde Leistungen für junge Menschen so auszugestalten, dass sie das gewährleisten, was zu einer „normalen“ Kindheit und Jugend in Deutschland dazu gehört. Denn allen Kindern und Jugendlichen sollten durchschnittliche Möglichkeiten und Spielräume eröffnet werden, damit sie tatsächlich an der Gesellschaft teilhaben und gesund aufwachsen können. Bei der Neubestimmung der Höhe der Kindergrundsicherung müssen daher jetzt neue Wege beschritten werden. Notwendig ist eine datenbasierte, aber immer auch normativ-politische Festlegung der Höhe der Kindergrundsicherung, bei der Kinder und Jugendliche konsequent beteiligt werden. Der Policy Brief zeigt auf, warum das notwendig ist und wie es gehen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012

    Abstract

    "Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI policy brief 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der wirtschaftlichen Transformation: Reformfortschritte und weitere Reformbedarfe (2023)

    Mühge, Gernot; Reissert, Bernd;

    Zitatform

    Mühge, Gernot & Bernd Reissert (2023): Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der wirtschaftlichen Transformation. Reformfortschritte und weitere Reformbedarfe. (FES diskurs April 2023), Bonn, 26 S.

    Abstract

    "Für die Herausforderungen der wirtschaftlichen und ökologischen Transformation ist das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik bislang unzureichend. Es fehlen passgenaue Instrumente, die es in großem Umfang erlauben, von Stellenabbau bedrohte Beschäftigte so zu qualifizieren, dass sie auf Arbeitsplätze mit anderen Qualifikationsanforderungen im gleichen Unternehmen oder auf stabile Arbeitsplätze in anderen Unternehmen wechseln können. Die arbeitsmarktpolitische Reformdebatte, die sich in den letzten Jahren aus dieser Situation ergeben hat, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 recht umfassend aufgegriffen. Die Umsetzung der Koalitionsvorhaben steht teils noch aus, teils befindet sie sich derzeit im parlamentarischen Diskussionsprozess. Der vorliegende FES diskurs schließt an die arbeitsmarktpolitische Diskussion an. Er analysiert Reformvorschläge und Reformbedarfe und vergleicht Argumente der Reformdebatte mit den im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben wie dem Qualifizierungsgeld, der Bildungs(teil)zeit und dem Ausbau des Transferkurzarbeitergelds. Der FES diskurs ist als Diskussionsgrundlage und Unterstützung für die Umsetzung der Reformvorhaben zu Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer in der aktuellen Legislaturperiode gedacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht: Gastbeitrag (2023)

    Otiende-Lawani, Edith; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Otiende-Lawani, Edith & Enzo Weber (2023): Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht. Gastbeitrag. In: Süddeutsche Zeitung H. 28.03.2023.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung will mehr Menschen nach Deutschland locken. Doch was sie vorschlägt, reicht nicht. Zuwanderer benötigen echten Service. Ein Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bundeskindergrundsicherungsgesetz: Eine wichtige sozialpolitische Reform mit Verbesserungspotential (2023)

    Piel, Anja;

    Zitatform

    Piel, Anja (2023): Bundeskindergrundsicherungsgesetz: Eine wichtige sozialpolitische Reform mit Verbesserungspotential. (Arbeitsmarkt aktuell 2023.6), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Die Kinder- und Jugendarmut verharrt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Die Ampelkoalition will mit der Einführung einer Kindergrundsicherung dieses gesamtgesellschaftliche Problem angehen. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz enthält gute, wichtige Veränderungen. Um die Kinder- und Jugendarmut allerdings effektiv zu reduzieren sind noch weitreichendere Ausgestaltungen notwendig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)

    Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;

    Zitatform

    Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf (2023)

    Promberger, Markus;

    Zitatform

    Promberger, Markus (2023): Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf. In: IAB-Forum H. 10.07.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230710.01

    Abstract

    "Das bedingungslose Grundeinkommen, so sehen es viele seiner Befürworter, eröffnet den Menschen den Weg vom „Reich der Notwendigkeit“ ins „Reich der Freiheit“, indem es sie vom ökonomischen Arbeitszwang befreit. Wer so argumentiert, verkennt, dass Arbeit ein Grundelement der menschlichen Existenz ist. Zugleich entlässt er die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, Vollzeitbeschäftigten existenzsichernde Löhne zu bezahlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785

    Abstract

    "Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)

    Räder, Evelyn; Künkler, Martin;

    Zitatform

    Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790

    Abstract

    "Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? (2023)

    Schnellenbach, Jan;

    Zitatform

    Schnellenbach, Jan (2023): Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 150-158. DOI:10.1515/zfwp-2023-2011

    Abstract

    "German policy-makers currently discuss the introduction of a basic income for children (“Kindergrundsicherung”). While many details are still unclear, two main goals are pursued with this instrument: a simplification and unification of a number of different current transfers addressed at children, and an increase in the level of financial support. In this contribution, it is argued that simplification is a reasonable goal, but an increase in transfers is unlikely to yield significant positive economic effects. In particular, a large negative effect on labor market participation of parents is likely, with adverse effects on Germany’s potential output growth. Reasonable goals such as increasing social mobility would be better pursued with investments into the education system, rather than higher transfers. Finally, the fiscal scope of the federal budget will also be limited in the medium term, and therefore any proposal for an expensive expansion of the welfare state should be met with great caution at this time." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel (2023)

    Schulze, Michaela; Brandl, Sebastian;

    Zitatform

    Schulze, Michaela & Sebastian Brandl (2023): Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 597-614. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.597

    Abstract

    "Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit sich ein paradigmatischer Wandel in der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel aufzeigen lässt. Da-zu werden die zentralen Reformen des Politikfeldes in den vier Regierungsperioden Angela Merkels analysiert. Wir zeigen, dass die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel in ihren Grundpfeilern kaum von dem unter rot-grün eingeschlagenen Weg abgewichen ist, auch wenn sich Instrumente und Zielstellungen änderten. Dafür sind neben der günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt (sinkender Problemdruck) auch die Akteurskonstellationen in den Koalitionen verantwortlich. Lediglich das Teilhabechancengesetz deutet auf einen umfassenderen Wandel (partiellen second order change), dessen Tragweite bisher noch nicht abgeschätzt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)

    Viotto, Regina;

    Zitatform

    Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.

    Abstract

    "Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen (2023)

    Vorholz, Irene;

    Zitatform

    Vorholz, Irene (2023): Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 75-85. DOI:10.3790/sfo.72.1.75

    Abstract

    "Als kommunale Jobcenter sowie kommunale Träger in gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II und als Träger der Sozialhilfe hatten die Landkreise grundlegende Kritik an dem Regierungsentwurf eines Bürgergeld-Gesetzes geäußert. Nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hatte, wurde im Vermittlungsverfahren eine Reihe von Änderungen beschlossen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschaffen. Der Beitrag bereitet die wichtigsten Punkte aus kommunaler Sicht auf." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg?: Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung (2023)

    Watzka, Klaus;

    Zitatform

    Watzka, Klaus (2023): Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg? Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung. In: Personalführung, Jg. 56, H. 5, S. 4-6.

    Abstract

    "Die Hebung von Reservepotenzialen am Arbeitsmarkt allein wird den Arbeitskräftemangel nicht beheben. Auch die geplanten Erleichterungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erscheinen "zu kurz gesprungen". Liegt die Lösung im Ausland?" (Autorenreferat, IAB-Doku, © Bertelsmann Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt: Ein Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Spiegel online H. 07.09.2023.

    Abstract

    "Wer geht noch arbeiten, wenn der Lohn das Bürgergeld kaum übersteigt? Die Diskussion darüber wirkt völlig aus der Zeit gefallen. Lohnabstand gewinnen wir nur mit besseren Aufstiegschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    „Hartz IV“ im Spiegel der Öffentlichkeit – Öffentliche Meinung als Erklärungsfaktor für die Stabilität der sozialen Sicherung von Arbeitslosen in der Ära Merkel (2023)

    Wittmaack, Christof;

    Zitatform

    Wittmaack, Christof (2023): „Hartz IV“ im Spiegel der Öffentlichkeit – Öffentliche Meinung als Erklärungsfaktor für die Stabilität der sozialen Sicherung von Arbeitslosen in der Ära Merkel. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 653-670. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.653

    Abstract

    "Die Ära Merkel ist eingerahmt von den Hartz-Reformen und der Einführung des Bürgergelds. Während ihrer Amtszeit kam es lediglich zu inkrementellen Reformen im Bereich der sozialen Sicherung von Arbeitslosen. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwieweit die öffentliche Meinung diese Policy-Stabilität erklären kann. Auf Basis von repräsentativen Deutschlandtrend- und Politbarometer-Umfragen, die zwischen 2005 und 2021 zur Bewertung der sozialen Sicherung von Arbeitslosen erhoben wurden, identifiziert er drei zentrale Befunde. Die nachlassende Salienz des Themas, die zunehmende Akzeptanz des bestehenden Systems sowie eine breite Unterstützung für zentrale Elemente des Policy-Regimes haben zur Stabilität beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht über die Wirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Bericht über die Wirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10006 (27.12.2023)), Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Bericht über die Auswirkungen der Reform im Bereich der höherqualifizierenden beruflichen Bildung (Aufstiegs-BAFöG): Entwicklung der Gefördertenzahlen im Zeitraum 2019 bis 2022, Verfahren, Leistungsausgaben, Darlehenserlasse, Mitteleinsatz von Bund und Ländern, statistische Übersicht" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Selbstständig? Mit Sicherheit: Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Selbstständig? Mit Sicherheit. Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,04), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "Nur wenige selbstständig Erwerbstätige sind gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Diese Sicherungslücke ist in der Corona-Pandemie verschärft zutage getreten. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Herausforderungen mahnen eine grundlegende Reform an. Zum einen ist der Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige voraussetzungsreich, zum anderen ist er für viele von ihnen unattraktiv. So fällt der Beitrag im Vergleich mit abhängig Beschäftigten für Selbstständige mit kleinen Einkommen relativ höher und für Selbstständige mit hohen Einkommen relativ niedriger aus. Das Leistungsspektrum ist kleiner als bei abhängig Beschäftigten. Beim Arbeitslosengeld hängt die Leistungshöhe nicht von dem zuvor erzielten Einkommen und von den errichteten Beiträgen ab. Die bestehenden Regelungen werden einerseits vor allem insoweit als nachteilig empfunden, als sie von den Regelungen für abhängig Beschäftigte abweichen. Insoweit – aber auch damit die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in künftigen Krisen mehr Menschen Sicherheit bietet – spricht viel dafür, die Regelungen weitestmöglich anzugleichen. Andererseits differenziert das geltende Recht gerade dort nicht, wo dies mit Blick auf die Interessen selbstständig Erwerbstätiger geboten wäre. Zudem ersetzen Unternehmen vielfach abhängige Beschäftigung durch Auftragsverhältnisse mit scheinselbstständigen Auftragnehmenden. Diese Entscheidung wird dadurch begünstigt, dass diese Erwerbsformen unzureichend reguliert sind, aber auch durch finanzielle Fehlanreize für Unternehmen – unter anderem, weil sie die Beteiligung an der sozialen Absicherung der Menschen vermeiden können, die für sie arbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zuwanderung gezielt gestalten (2023)

    Zitatform

    Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (2023): Zuwanderung gezielt gestalten. (Position / vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.), München, 15 S.

    Abstract

    "Trotz aller Anstrengungen, den Fachkräftebedarf durch heimisches Personal zu decken, zeigt es sich, dass wir Zuwanderung aus dem Ausland brauchen, um unseren Bedarf an Arbeits- und Fachkräften erfolgreich sicher zu können. In den Fokus rückt hier immer stärker die Migration aus Drittstaaten. Die Optionen zur Erwerbsmigration aus Drittstaaten wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nochmals deutlich erweitert. Nun gilt es aber, die Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, damit die neuen Möglichkeiten in der Praxis auch genutzt werden können. Unser aktuelles Positionspapier skizziert Leitlinien, an denen sich die Zuwanderungspolitik orientieren soll und benennt den noch verbleibenden Handlungsbedarf. Zudem geben wir einen Überblick über das Migrationsgeschehen der vergangenen Jahre." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 138/23 (31.03.2023)), 54 S.

    Abstract

    Ziel des sogenannten Weiterbildungsgesetzes ist es, angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung zu erweitern und zu ergänzen. Darin vorgesehen sind die Einführung einer Ausbildungsgarantie, eines Qualifizierungsgeldes sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Zudem wird die Möglichkeit der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr verlängert. Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs führen im Bundeshaushalt im Jahr 2024 zu Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro, deren Anstieg bis zum Jahr 2026 auf rund 190 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. Die Regelungen bewirken Verwaltungsvereinfachungen bei Arbeitgebern und im Bereich der Sozialversicherung. Die Verfahren werden effizienter und beschleunigt. Dadurch kommt es auch zu Kosteneinsparungen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Ziele der Fachkräftestrategie der Bundesregierung verfolgt. Zeitgemäße Ausbildung, zielgerichtete Weiterbildung und die Hebung von Arbeitspotenzialen sind Kernelemente der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 137/23 (31.03.2023)), 110 S.

    Abstract

    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Bedarfen des Wirtschaftsstandortes Deutschland entsprechend ein Signal des Willkommens und der Dienstleistung an Fachkräfte zu senden. Es soll in ein frühes Integrationsangebot investiert werden. Insbesondere sollen durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Der Gesetzentwurf wird flankiert durch Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Anwerbung, berufliche Anerkennung, Matching, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Sprachförderung, gesellschaftliche Integration, Prozesse und Verfahren sowie Digitalisierung. Damit wird ein Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet. Auf dem langfristig positiven Entwicklungspfad der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aufbauend, gilt es, die Zahlen für die Erwerbseinwanderung deutlich zu steigern. Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung - ergänzend zur Einwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten, aus familiären und humanitären Gründen - die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 60.000 Personen erhöhen, sobald die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom 30. November 2022 geplanten untergesetzlichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung umgesetzt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Joint Employment Report 2024: Commission proposal (2023)

    Zitatform

    Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (2023): Joint Employment Report 2024. Commission proposal. (Joint employment report), Luxembourg: Publications Office of the European Union, 165 S. DOI:10.2767/17157

    Abstract

    "The Joint Employment Report (JER) by the European Commission and the Council monitors the employment situation in the Union and the implementation of the Employment Guidelines, in line with Article 148 of the TFEU. The report provides an annual overview of key employment and social developments in the Union and of Member States’ recent policy measures, in line with the Guidelines for the Employment Policies of the Member States. It also identifies related key priority areas for policy action. Chapter 1 of the report presents an overview of key employment and social trends and of progress made on the 2030 EU headline and national targets, as well as horizontal findings based on the principles of the Social Convergence Framework (SCF). Chapter 2 analyses challenges and policy responses in the Member States for each of the four employment guidelines. Chapter 3 provides country-specific analysis for all Member States in line with the principles of the SCF. Based on the Commission’s proposal, and following exchanges in the relevant Council advisory committees, the final text will be adopted by the Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs (EPSCO) Council. Addressing the challenges identified in the report will contribute to achieving upward social convergence, strengthen the Union’s drive towards fair green and digital transitions and contribute to facing demographic change, as well as the achievement of the Sustainable Development Goals and the implementation of the Union of Equality Strategies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (Arbeitsmarkt aktuell 2023,02), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Aktive Arbeitsförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sowie für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Jeder Euro, der investiert wird, um jungen Menschen von der Schule in den Beruf zu helfen, Beschäftigte und Arbeitslose zu qualifizieren oder auf andere Weise individuelle Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, ist gut angelegtes Geld. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2022 befanden sich dennoch 18 Prozent weniger Menschen in einer von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme als im Vor-Corona-Jahr 2019. Dabei ist der stetige Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden in beiden Rechtskreisen zu beobachten. Insbesondere Digitalisierung und Dekarbonisierung führen zur Transformation der Arbeitswelt, die erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitnehmer*innen hat. Um die Transformation zu bewältigen, muss deutlich mehr als bisher in Weiterbildung investiert werden. Denn seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) eingetreten. Trotz der deutlichen Ausweitungen der Fördermöglichkeiten in den vergangenen Jahren bei der Beschäftigtenqualifizierung ist es nicht zu dem dringenden notwendigen Schub in der Weiterbildung von Beschäftigten gekommen. Mit einem Weiterbildungsgesetz sollen die Regelungen übersichtlicher gestaltet und Bildungs(teil)zeit und Qualifizierungsgeld eingeführt werden. Wir brauchen jedoch auch einen Freistellungsanspruch und die Sicherung des Lebensunterhaltes während einer Qualifizierungsphase. Menschen mit geringem Einkommen dürfen nicht außen vor bleiben. Berufliche Wechsel und Umstiege müssen möglich sein und bis zum Ende gefördert werden. Sonst bleibt der erforderliche „Qualifizierungs-Booster“ aus. Für die Umsetzung der aktiven Arbeitsförderung müssen aber die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten. Nur eine solide finanzielle und personelle Ausstattung kann zum Erfolg führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (2023)

    Zitatform

    Nordrhein-Westfalen (2023): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 629/23 (29.11.2023)), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss; • Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch • Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,05), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist auf den Weg gebracht und enthält Neuerungen bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung. Das neue Qualifizierungsgeld soll helfen, in der Transformation des Arbeitsmarkts Arbeitsplätze zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosenversicherung (2023)

    Zitatform

    Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (2023): Arbeitslosenversicherung. (Position / vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Mai 2023), München, 12 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 haben mit ihrem Dreiklang aus Fördern, Fordern und Flexibilisierung entscheidend zur positiven Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes beigetragen. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich seit 2005 von knapp 4,9 Millionen auf rund 2,4 Millionen im Jahr 2022 halbiert. Die Kernaufgaben der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung müssen auch in Zukunft die Absicherung des Risikos, erwerbslos zu werden, sowie die Beratung, Förderung und Vermittlung von Betroffenen bleiben. Eine Entwicklung der Bundesagentur für Arbeit hin zu einer „Bundesagentur für Weiterbildung“ darf es daher nicht geben. Um die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu meistern, ist – neben weiteren Maßnahmen – eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung erforderlich. Zudem sollten bestehende Fehlanreize, wie eine längere Bezugsdauer von Älteren, nachhaltig abgebaut werden. Angesichts des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfes müssen alle Potenziale gehoben werden. Ein starker Arbeitsmarkt ist nie eine Selbstverständlichkeit, sondern in erster Linie Ausdruck der Wettbewerbsstärke der Unternehmen, die nicht durch falsche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Weichenstellungen gefährdet werden darf. Unser Positionspapier formuliert konkrete Vorschläge für die Gestaltung einer zukunftsfesten Arbeitslosenversicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/6518 (24.04.2023)), Berlin, 64 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels und zur Sicherung der Fachkräftebasis Weiterentwicklung der Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende: Neugestaltung der Förderung der beruflichen Weiterbildung: allgemeinere Fördervoraussetzungen, Verzicht auf die Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder Weiterbildung in einen Engpassberuf, Festschreibung der Fördersätze, Streichung einzelner Sondertatbestände; Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; Einführung einer Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne Berufsabschluss: Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Öffnung der Einstiegsqualifizierung für Menschen mit Behinderungen, Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung, Erhöhung der Vermittlungspauschale bei Übergang in eine betriebliche Ausbildung, Möglichkeit der weiteren Betreuung nach Wechsel in betriebliche Berufsausbildung; Verlängerung der Regelung zur Erstattung beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr bis zum 31. Juli 2024, Folgeänderungen; • Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen • Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes": Antrag des Freistaates Bayern (2023)

    Zitatform

    Bayern (2023): Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes". Antrag des Freistaates Bayern. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 649/23 (13.12.2023)), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Kritik an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Stärkung der Jobcenter durch ausreichende Budgets, Differenzierung nach Leistung, Aussetzung der Erhöhung des Regelbedarfs, Kostenreduzierung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung, Vermögensanrechnung, Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 (2023)

    Zitatform

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (2023): Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023. (Bericht zum Anerkennungsgesetz / Bundesministerium für Bildung und Forschung 2023), Berlin, 145 S.

    Abstract

    "Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023“ (20/10350) vor. Danach wurden seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis Ende 2022 insgesamt fast 365.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufen verzeichnet. Dabei ist das jährliche Antragsaufkommen den Angaben zufolge über die Jahre hinweg stetig gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Anreize zur Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt richtig setzen und differenzierte Regelungen beibehalten: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/8344) sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 20/7642) und der Fraktion der AfD (BT-Drs. 20/6275) (2023)

    Abstract

    "Das Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs einen verbesserten Anreiz zur Rückkehr erwerbsgeminderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu setzen, ist richtig. Dieser Anreiz sollte jedoch viel früher gesetzt werden, um eine Rückkehr wahrscheinlicher zu machen. Denn oftmals wird eine Erwerbsminderungsrente erst mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Dann aber sind die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt bereits deutlich gemindert. Notwendig ist daher eine Neuordnung der Entgeltersatzleistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Erwerbsminderung, um die Chancen auf Wiedereingliederung gesundheitlich Eingeschränkter in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist richtig, im Nachgang zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz eine Anpassung der Berücksichtigung von Einkommen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorzunehmen. Eine weitere Anpassung zur Herstellung eines Gleichlaufs zwischen den Leistungssystemen im SGB XII und SGB II hingegen ist nicht geboten. An den differenzierten Regelungen ist aufgrund der konzeptionellen Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme SGB II und SGB XII festzuhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5664 (15.02.2023)), 41 S.

    Abstract

    Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen bzw. in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Erreicht werden soll das Ziel durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber (,vierte Staffel'), die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung. Dem Entwurfstext (nebst Begründung) beigefügt sind die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrats mit den jeweiligen Gegenäußerungen der Bundesregierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung am 22. Mai 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und weiterer Anträge: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549) (2023)

    Zitatform

    (2023): Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung am 22. Mai 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und weiterer Anträge. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549). In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)350 v. 17. Mai 2023, S. 1-125.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549). Liste der Sachverständigen: Verbände und Institutionen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; IG Metall; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Deutsche Industrie- und Handelskammer; Wuppertaler Kreis e.V. ; Einzelsachverständige: Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 505/23 (13.10.2023)), Berlin, 208 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Fachkräfte für Deutschland: Gemeinsam Chancen nutzen (2023)

    Abstract

    "Seit über einer Dekade verändert sich der Arbeitsmarkt vom Arbeitgebermarkt zum Arbeitnehmermarkt. Ein altersbedingt sinkendes Erwerbspersonenpotenzial sowie eine zunehmende Dynamik des technologischen und ökologischen Strukturwandels werden Fach- und Arbeitskräfteengpässe noch verschärfen. Auch die Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in Branchen und Regionen sowie der Arbeitsplatzabbau in anderen Branchen und Regionen wird in Zukunft weiter zunehmen. Wachsender Personalmangel hat bereits heute weitreichende Folgen: für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen ebenso wie für die jetzige und künftige Lebensqualität der Menschen. Die vorliegende Publikation beschreibt wichtige Potenzialfelder zur Arbeits- und Fachkräftesicherung aus der Perspektive der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie zeigt entlang von fünf Handlungsfeldern auf, was die BA tun kann und gibt Anregungen für Initiativen und gemeinsame Lösungen. Es gibt nicht eine einzelne Antwort, sondern viele Strategien und Instrumente müssen ineinandergreifen und Maßnahmen beziehungsweise Akteure sich gegenseitig ergänzen und ihre Beiträge leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der deutsche Sozialstaat: Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich (2022)

    Becker, Ulrich;

    Zitatform

    Becker, Ulrich (2022): Der deutsche Sozialstaat. Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 31, H. 21, S. 801-806.

    Abstract

    "Sozialstaatlichkeit ist ein Standortfaktor. Sie gewinnt im Kern Gestalt durch die Sozialleistungssysteme und in Deutschland durch Sozialversicherungen, die immer noch eng mit der Beschäftigung verbunden sind. Sie kann ein Standortvorteil sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung ihre gesellschaftliche Verwurzelung bewahrt und ihre Funktionen erfüllt. Das erfordert Stabilität und Dynamik zugleich: Der Sozialstaat muss sowohl in Krisen stützen als auch in der Lage bleiben, sich neuen Herausforderungen anzupassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Angebote der beruflichen Bildung im dualen Ausbildungssystem für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen: Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit (2022)

    Beer, Mareike;

    Zitatform

    Beer, Mareike (2022): Angebote der beruflichen Bildung im dualen Ausbildungssystem für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit. In: M. Friese & D. Münk (Hrsg.) (2022): Berufliche Rehabilitation, S. 3-7.

    Abstract

    "Ein gelingender Übergang in eine Ausbildung wird als bedeutsam für den Lebensverlauf und als Schlüssel zur Teilhabe angesehen. Die Bundesagentur für Arbeit hält eine breite Angebotspalette an Fördermaßnahmen für Menschen mit Reha-Status vor. Die wesentlichen Förderinstrumente, mit denen Heranwachsende mit Reha-Status vorrangig erreicht werden, werden in diesem Beitrag skizziert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung weiterdenken (2022)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944

    Abstract

    "An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)

    Falkenhain, Mariella ; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Falkenhain, Mariella ;
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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (2022)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (2022): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3494 (20.09.2022)), 9 S.

    Abstract

    Mit diesem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, auch nach dem 30. September 2022 umfassend und kurzfristig handlungsfähig zu sein und im Bedarfsfall im Verordnungswege Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld zu erlassen. Die Notwendigkeit für die Verlängerung der pandemiebedingten Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung ergibt sich insbesondere aus der möglichen weiteren Verschärfung der Störungen in den Lieferketten infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine. Das Fehlen der Vorprodukte kann die Produktion unmittelbar erheblich beeinträchtigen, ebenso mögliche Versorgungsengpässe beim Gas. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)240 v. 4. November 2022, S. 1-327.

    Abstract

    Der Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bürgergeldes und zu thematisch damit zusammenhängenden Anträgen aus den Bundestagsfraktionen das Ziel der Reform, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die vorgesehene Neuausrichtung der Vermittlung, insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren sollte allerdings nicht zu einem mehr an Bürokratie in der Grundsicherung führen und dem Prinzip des 'Fördern und Forderns' widersprechen. Der DStGB lehnt die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. Kritisch gesehen wird auch die im Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit' (Drs. 20/3943)' vorgeschlagene verpflichtenden Teilnahme an einer Bürgerarbeit. Mit den geplanten Änderungen, insbesondere der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer mindestens sechsmonatigen Vertrauenszeit und einer zweijährigen Karenzzeit, wird aus Sicht des DStGB der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' verlassen und die Komponente des 'Forderns' zurückgefahren. Er spricht sich dafür aus, die Karenzzeit für Wohnen auf sechs Monate zu verkürzen, die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II wird abgelehnt, die Höhe des Vermögensfreibetrages in ihrer Gesamtheit wird für deutlich überdimensioniert erachtet, da sich die Grundsicherung auch an der Stelle immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs und dem Charakter der Existenzsicherung entfernt. Zustimmung erteilt der Sachverständige einer Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene und der Neufassung der Bagatellgrenze. Im Bereich der Neuregelung der Leistungsminderungen wird die im Antrag (Drs. 20/3943) unter Ziffer 3 vorgeschlagene Regelung der Erreichbarkeit für zielführender als die Regelung im Gesetzentwurf erachtet. Abgelehnt wird die Einführung einer Karenzzeit im Dritten Kapitel des SGB II. Kritisiert werden vor allem die durch die Reform entstehenden Mehrkosten auf kommunaler Seite, für die eine Kompensation von Bund und Ländern eingefordert wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern: DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte (2022)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2022): Inländisches Fachkräftepotenzial ausschöpfen, faire Fachkräfteeinwanderung sichern. DGB-Anforderungen in der Fachkräftedebatte. (Arbeitsmarkt aktuell 2022,04), Berlin, 19 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarkt ist trotz multipler Krisen – fortdauernde Auswirkungen der Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und in der Folge stark gestiegener Energiepreise und gestörter internationaler Lieferketten – zurzeit in guter Verfassung. Die Arbeitslosenquote hat im Juli 2022 (5,4 Prozent) nach einem Anstieg in den ersten beiden Pandemiejahren fast wieder das Niveau vom Juli 2019 (5,0 Prozent) erreicht. Nach wie vor kamen im 1. Quartal 2022 nach IAB-Angaben auf 100 offene Stellen 140 Arbeitslose. Von einem allgemeinen Arbeitskräftemangel kann – auch unter Berücksichtigung eines Sockels an friktioneller Arbeitslosigkeit – nicht die Rede sein. Zu beobachten sind jedoch beachtliche Fachkräftelücken in bestimmten Branchen. Deutschland hat im OECD-Vergleich einen großen Anteil von Arbeitsplätzen mit hohem Automatisierungsrisiko, sodass immer weniger Routinetätigkeiten gefragt sein werden und stattdessen mehr komplexe Tätigkeiten in der Entwicklung und Nutzung neuer Technologien zu erledigen sind. Damit ist ein stetiger Anstieg von Anforderungsniveaus verbunden. Auch der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel deutlich verstärken. Die Erwerbsbevölkerung sinkt bereits heute und wird laut einer BMAS-Prognose für das Jahr 2040 auf 53,38 Mio. (2020: 58,57 Mio.) Personen geschätzt. Wenn sich das Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen verkleinert, verschieben sich in Teilen des Arbeitsmarktes die Kräfteverhältnisse in Richtung eines „Arbeitnehmer*innenmarktes“. In dieser Situation werben Arbeitgeber zunehmend um Arbeitskräfte und geraten unter Druck bessere Arbeitsbedingungen anzubieten. Die Fachkräftedebatte sollte die tatsächlichen Verhältnisse realistisch und differenziert abbilden. Dafür lohnt sich ein genauer Blick auf die Gründe für die Fachkräftelücken, jenseits des demografischen Wandels und der ökologisch-digitalen Transformation." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten! 13 Forderungen für eine Fachkräftesicherung mit Geschlechterperspektive: Positionspapier des DGB-Bundesfrauenausschusses, Beschluss vom 21. September 2022 (2022)

    Abstract

    "Demografischer Wandel, Digitalisierung und Umbau der Wirtschaft lassen das Thema der Fachkräftesicherung weit oben auf die politische Agenda rücken. Wenn es um mögliche Lösungswege geht, wird in der Diskussion auch auf eine stärke Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt verwiesen. Kein Wunder, denn hier liegt wohl das größte und somit wichtigste Beschäftigungspotenzial zur Fachkräftesicherung – zumal Frauen heute besser ausgebildet sind als je zuvor. Doch die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist kein Selbstläufer, denn Frauen sehen sich in der Arbeitswelt nach wie vor vielfältigen Hürden gegenüber. Dies macht auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des DGB deutlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann: Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung (2021)

    Bonin, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger (2021): Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen – Wie ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz finanziert werden kann. Kurzgutachten im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. (IZA research report 124 17), Bonn, 25 S.

    Abstract

    "Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses Kurzgutachten untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde. Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert. Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schüler vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können. Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden. Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Cobbler, Stick to Your Last? Social Democrats' Electoral Returns from Labour Market Policy (2021)

    Fossati, Flavia ; Trein, Philipp ;

    Zitatform

    Fossati, Flavia & Philipp Trein (2021): Cobbler, Stick to Your Last? Social Democrats' Electoral Returns from Labour Market Policy. In: Journal of Social Policy, Jg. 50, H. 1, S. 188-208. DOI:10.1017/S0047279420000070

    Abstract

    "In this article, we examine how labour market policy interventions, notably short-time work (STW), affect voting behaviour in times of electoral downturn. We use the 2009 German general elections as an example. This is a particularly interesting case because the grand coalition of Christian democrats (CDU/CSU) and social democrats (SPD) was up for re-election against the backdrop of a major recession following the 2007/08 financial crisis and extensively used STW policies to counteract rising unemployment. Interestingly, STW policy and unemployment vary considerably between regions. We exploit this variance to create a unique dataset that combines regional information on STW policy and unemployment in 299 German electoral constituencies with individual data from the post-election survey. Our results show that especially the SPD profited from high STW rates at constituency level on election day, but this policy was insufficient to preclude the major losses social democrats suffered during the election. More generally, our results indicate that classic labour market policy can generate electoral support for social democratic parties, even as a “junior partner” in a grand coalition. Nevertheless, it remains unclear whether such support is sufficient for electoral victories." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der Sozialstaat kann gestärkt aus der Pandemie hervorgehen (2021)

    Scheele, Detlef;

    Zitatform

    Scheele, Detlef (2021): Der Sozialstaat kann gestärkt aus der Pandemie hervorgehen. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 101, H. 7, S. 345-348.

    Abstract

    "Während der COVID-19-Pandemie wurden die schlimmsten Härten von mehr als 200.000 Menschen durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende abgemildert. Vor welche Herausforderungen das Grundsicherungssystem nach der Krise steht und wo es Weiterentwicklungsbedarf gibt, erläutert Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, in einem Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland: Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken (2021)

    Schulte-Basta, Dorothee; Wrase, Michael;

    Zitatform

    Schulte-Basta, Dorothee & Michael Wrase (2021): Ein neues Bildungsund Teilhabegesetz für Deutschland. Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0 zusammendenken. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 18), Berlin, 21 S.

    Abstract

    "Ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) soll eine Basis für Chancengleichheit von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen legen. Mehr junge Menschen können von der Förderung profitieren, indem Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert und ausgeweitet werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Ebenso soll ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen, der monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander verzahnt sowie soziale Teilhabe und Bildungschancen von armutsgefährdeten Kindern verbessert. Das hier vorgestellte Konzept basiert auf einem von Michael Wrase und Jutta Allmendinger im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung erarbeiteten Rechtsgutachten vom April 2021. In diesem haben sie Regelungsmöglichkeiten formuliert, mit denen der Bund im Zusammenwirken mit den Bundesländern die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien nachhaltig verbessern und den Anteil von bildungsarmen Schülerinnen und Schülern senken kann (vgl. Wrase/Allmendinger 2021). Einer der Schwerpunkte des Gutachtens liegt auf der Stärkung und dem Ausbau der Leistungen für Bildung und Teilhabe in einem neu zu schaffenden BuTG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 um 14:30 Uhr zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (BT-Drucksache 19/26542). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 19(11)950, S. 1-70.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Februar 2021 zum Sozialschutz-Paket III, das u.a. erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) vorsieht. Liste der Sachverständigen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Gewerkschaftsbund; AWO Bundesverband e.V.; Sozialverband Deutschland e.V.; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; foodwatch Deutschland e.V. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28673) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Übergänge zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28673). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(29662) (14.05.2021)), 10 S.

    Abstract

    Die Kleine Anfrage betrifft den Wechsel bzw. den Übergang von Leistungsbeziehern zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB XII, der in den Augen der Fragesteller nur schleppend oder gar nicht erfolgt und damit die Gefahr entstehen lässt, dass sich in der Betreuung durch Jobcenter zunehmend Leistungsbezieher befinden, die zwar nicht in der Lage sind, erwerbstätig zu sein, hierfür aber keine Bestätigung erhalten. Soweit Daten vorliegen, beziehen sich die Antworten der Bundesregierung auf die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII (2015-2020), die Rückwechsel vom SGB XII in das SGB II, die Zahl der Begutachtungen über das Vorliegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung, die Kosten der Jobcenter für ärztliche Gutachten, die Zahl der Integrationen in Arbeit nach dem SGB XII. Keine Daten liegen zu der Anzahl der Personen vor, denen in den vergangen Jahren weder ein Vermittlungs- oder Förderangebot noch ein Vermittlungsvorschlag für ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gemacht noch weitere Angebote gemacht wurden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28247): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/30265) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28247). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/30265). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/30817 (17.06.2021)), 18 S.

    Abstract

    In der Kleinen Anfrage geht es um die Entwicklung der Anzahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) für den Zeitraum von 2007 bis 2020 nach Staatsangehörigkeit. Nach Angaben der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland rund 5,43 Millionen Regelleistungsberechtigte, darunter hatten rund 2,0 Millionen oder 37 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die gesamten Zahlungsansprüche der RLB betrugen im Jahr 2020 bundesweit 35,47 Milliarden Euro, es erfolgt eine tabellarische Aufstellung der Zahlungsansprüche nach Nationalität. Weitere Einzelfragen thematisieren die finanziellen Lasten im SGB II durch die Einwanderungspolitik sowie die Auswirkungen der Zuwanderung auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in der Corona-Pandemie: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30177) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in der Corona-Pandemie. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30177). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31242 (29.06.2021)), 15 S.

    Abstract

    Mit den infolge der Pandemie verabschiedeten Sozialschutzpaketen wurde der Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) vereinfacht, um die Zahl der Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten zu können. Seitdem wurden die administrativen Prüfverfahren deutlich einfacher und weniger zeitaufwändig. Die Vermögensprüfung ist stark eingeschränkt und die Kosten der Unterkunft werden für den Bewilligungszeitraum vollständig erstattet. Zeitweise wurden auch die Sanktionen ausgesetzt. In der Kleinen Anfrage geht es u.a. um die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger von April 2019 bis April 2021 sowie die Entwicklung der monatlichen Ausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung. Weitere Themen sind der Zugang an Widersprüchen und Klagen im Sachgebiet Vermögen sowie die Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 14:30 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen (BT-Drucksache 19/15232) und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung für Selbständige reformieren (BT-Drucksache 19/24691) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen (BT-Drucksache 19/17133): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 14:30 Uhr zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen (BT-Drucksache 19/15232) und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung für Selbständige reformieren (BT-Drucksache 19/24691) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen (BT-Drucksache 19/17133). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. 19(11)1037 v. 15.4.2021, S. 1-110.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Thema Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Liste der Sachverständigen: Verbände: Deutsche Rentenversicherung Bund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.; ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft; Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V.; Einzelsachverständige: Dr. Christian Mecke, Kassel

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  • Literaturhinweis

    Armut muss wirksamer bekämpft werden (2021)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2021): Armut muss wirksamer bekämpft werden. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,04), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Das Armutsrisiko in Deutschland war 2019 hoch wie nie. Mit Corona hat sich die Situation vielfach weiter zugespitzt, denn insbesondere Geringverdiener wurden und werden weiterhin durch die wirtschaftlichen Einschränkungen belastet. Ihre Einkommen sind durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit deutlich geschrumpft. Der DGB fordert die Bundesregierung auf, Armut wirksamer zu bekämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III): Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2021)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III). Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26542 (09.02.2021)), 20 S.

    Abstract

    "Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Zudem werden die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3 900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)

    Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm; Pagels, Nils; Ivanov, Boris; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy brief 2020-04), Mannheim, 10 S.

    Abstract

    "Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen: Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich (2020)

    Brütt, Christian;

    Zitatform

    Brütt, Christian (2020): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen. Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 13), Berlin, 41 S.

    Abstract

    "Seit es mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt, gibt es auch Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Ziel dieser Untersuchung ist ein qualitativer Vergleich der Reformkonzepte der vergangenen zwei Jahre: Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Reformvorschläge der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfassen, werden zwei theoretische Konzepte herangezogen. Das Konzept der sozialpolitischen Interventionsformen nach Franz-Xaver Kaufmann dient dazu, die Vielzahl an Instrumenten und Einzelmaßnahmen zu systematisieren. Zugleich macht es deutlich, dass soziale Sicherung, wie sie in Deutschland besteht, mehr umfassen kann und tatsächlich auch mehr umfasst als Geld, Arbeitsanreize und Rechtsstatus. Mit dem Konzept des Institutionenwandels nach Peter A. Hall soll die Reichweite der Reformen abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dauerbaustelle Sozialstaat: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2019 (2020)

    Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard (2020): Dauerbaustelle Sozialstaat. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2019. (IAQ-Forschung 2020-01), Duisburg, 268 S. DOI:10.17185/duepublico/71446

    Abstract

    "In der vorliegenden Broschüre werden die Neuregelungen in diesen Bereichen in einem Dokument zusammengefasst. Das Dokument lässt sich damit abspeichern oder auch ausdrucken, so dass ein schneller Zugriff möglich wird. Die Gliederung der Broschüre folgt den o.g. Bereichen. Die jeweiligen Neuregelungen gliedern sich nach dem Monat und Jahr der Beschlussfassung. In knapper Form werden die zentralen Inhalte benannt. Durch Links sind (in der online-Fassung) die Textfassungen der Gesetzentwürfe und Gesetze abrufbar. Von besonderem Interesse sind dabei die ebenfalls abrufbaren (soweit es Anhörungen in den Ausschüssen gegeben hat) schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen. Dokumentiert sind die Neuregelungen, die der Bundesgesetzgeber bis Ende 2019 beschlossen hat. Die Entwicklungen im Jahr 2020 sind deshalb zunächst nur im Informationsportal sozialpolitik-aktuell.de online zu verfolgen. Dort finden sich auch - gegliedert nach den Politikfeldern - Dokumente, Materialien Gutachten, Forschungsergebnisse, Hinweise auf Datensammlungen, Statistiken, neue Literatur und sozialpolitische Fachzeitschriften (siehe dazu den Überblick im Anhang dieser Broschüre). Ausdrücklich zu verweisen ist auf die über 600 Infografiken, die ergänzt um Kommentierungen und methodische Hinweise jeweils den aktuellen Stand von Sozialpolitik und sozialer Lage in Deutschland wiedergeben und zum Download geeignet sind. Die nachfolgende Auflistung erhebt nicht den Anspruch, sämtliche Felder der Sozialpolitik zu erfassen. Unberücksichtigt bleiben u.a. das BAföG, das Entschädigungsrecht, die Beamtenversorgung. Zentrale individualarbeitsrechtliche Regelungen werden seit 2014 berücksichtigt. Und auch in den behandelten Bereichen kann letztlich keine Vollständigkeit erreicht werden. Um die Überschaubarkeit zu erhalten, musste selektiert und gewichtet werden. Angesichts der komplexen Materie sind natürlich auch Unstimmigkeiten nicht auszuschließen." (Textauszug, IAB-Doku)

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