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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Policies for young adults with reduced work capacity. Labour market impact in Sweden and Norway (2024)

    Hall, Caroline ; von Simson, Kristine; Hardoy, Inés;

    Zitatform

    Hall, Caroline, Inés Hardoy & Kristine von Simson (2024): Policies for young adults with reduced work capacity. Labour market impact in Sweden and Norway. In: Journal of Population Economics, Jg. 37. DOI:10.1007/s00148-024-00999-9

    Abstract

    "The rising numbers of young people with disability pension concerns many advanced economies. We present results from a comparative analysis of the neighbouring countries Sweden and Norway on the impacts of differing policy mixes aimed at enhancing the employability of the work disabled. Using rich longitudinal data, we follow unemployed young adults (ages 25-29) with work-impairment up to four years after they became unemployed to investigate the effect of different types of labor market policies. Our results indicate that, despite differences in program composition and strategies, there are surprisingly small country differences in treatment effect patterns and signs of estimated impacts. In line with previous studies, we find strong lock-in effects of both workplace-related programs and training/educational programs. After participation, workplace-related programmes about double the likelihood of entering regular employment or education. Participating in training courses also increases this likelihood, but effect sizes are smaller." (Author's abstract, IAB-Doku, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Disability and Employment Policy in Canada: National Policy Variation for Working Age Individuals (2023)

    Dinan, Shannon ; Boucher, Normand;

    Zitatform

    Dinan, Shannon & Normand Boucher (2023): Disability and Employment Policy in Canada: National Policy Variation for Working Age Individuals. In: Journal of Social Policy, Jg. 52, S. 719-739. DOI:10.1017/S0047279421000878

    Abstract

    "This article analyses and compares disability policies for working-age individuals in Canada with a focus on the mode of policy provision and type of measure to determine the degree to which direct funding is used in this country. To consider policy diversity in this federal system, policies are compared using a mixed-methods approach. Using quantitative methods, federal, provincial and territorial policies are first compared using hierarchical cluster analysis. This provides evidence of three distinct clusters in Canada according to policy provision and measure type. In a second, qualitative analysis, the disability strategies of four provinces’ (British Columbia, Ontario, Newfoundland and Labrador and Quebec) are compared, to determine over arching policy orientations. Findings indicate that policy provision in Canada largely favours money over services. Furthermore, most provinces emphasize either health or integration measures over substantive measures. Despite these commonalities, significant variation persists across Canada. This extends to poverty and disability reduction strategies with two of the four provinces having a broader orientation while the other two provinces focus specifically on employment as a means of social inclusion. The article concludes with a discussion on the state of employment policies for individuals with a disability in Canada." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    European Semester 2022-2023 country fiche on disability equality: Germany: with comparative data Annex provided by EDE (2023)

    Hirschberg, Marianne; Welti, Felix;

    Zitatform

    Hirschberg, Marianne & Felix Welti (2023): European Semester 2022-2023 country fiche on disability equality: Germany. With comparative data Annex provided by EDE. Luxembourg: Publications Office of the European Union, 46 S. DOI:10.2767/50356

    Abstract

    "The participation of persons with disabilities in the labor market in Germany is still low and unemployment is high in comparison to other groups. More than 300 000 persons with disabilities are employed in sheltered workshops. They do not have full labor rights, in particular there is no minimum wage, but a reform of sheltered workshop payments has been announced. Their transition rate to the general labor market is very low. There are efforts to increase transition options to the general labor market through the budget for work and the budget for vocational training and through supported employment and single contact units for employers. Still, the effectiveness of these efforts has to be improved. A quota system with a levy for non-compliance is in force. However, many enterprises fail to employ 5 % of persons with severe disabilities as required. The coalition parties in the new Government have announced a rise in the levy for enterprises which do not employ any persons with severe disabilities. A general right to reasonable workplace accommodation and effective workplace accessibility regulations are still lacking. (...) Recent reforms of healthcare and rehabilitation will improve accessibility and specialised services. However, these efforts have not yet been successful enough. A national action plan for an inclusive, accessible and diverse healthcare system has been announced. The division between the public and private health insurance systems is still a problem for persons with disabilities. Equal access and non-discrimination in private health insurance are not properly regulated. Pensions for people with a reduced earning capacity are often insufficient to guarantee a minimum living standard. Recent reforms from 2014 to 2019 have only supported new pensioners. An additional reform will now also increase pensions for those who were pensioners with reduced earning capacity before 2014. The Federal Participation Law of 2018 and 2020 aimed to support deinstitutionalisation. However, there are still disadvantages, especially for people who need long-term care. (...) A completely inclusive school system has still not been achieved. Reforms in the Länder include responsibility to close special schools and to invest in inclusive schools but they are proceeding very slowly. Reasonable accommodation and accessibility in the educational system are still inadequate. (...) The National Reform Program (NRP) 2022 focuses on work transition programs, including single contact points for employers and innovative rehabilitation programs. The NRP 2022 includes a national accessibility programme, which is oriented towards accessible mobility, housing, healthcare and private life." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Gesetzgebung zur Förderung eines inklusiv(er)en Arbeitsmarktes (2023)

    Tabbara, Annette;

    Zitatform

    Tabbara, Annette (2023): Aktuelle Gesetzgebung zur Förderung eines inklusiv(er)en Arbeitsmarktes. In: Die Berufliche Rehabilitation, Jg. 37, H. 1, S. 4-15.

    Abstract

    "Die positive Entwicklung für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konnte während der Coronapandemie nicht wie geplant fortgesetzt werden. Nach dem Teilhabestärkungsgesetz wird mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes der nächste wichtige Schritt in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes gemacht. Es ist absehbar, dass auch die Weiterentwicklung der Werkstätten in Bezug auf das Entgelt, den Zugang und den Übergang der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern wird." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Lambertus-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Catalogue of positive actions to encourage the hiring of persons with disabilities and combating stereotypes (2023)

    Abstract

    "The right of persons with disabilities to work and be employed on an equal basis with others is enshrined in the United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities, which has been ratified by all EU Member States. Principle 17 of the European Pillar of Social Rights reaffirms the right of persons with disabilities to services that enable them to participate in the labor market and a work environment adapted to their needs. Closing the employment gap between persons with and without disabilities is one of the objectives of the Strategy for the Rights of Persons with Disabilities 2021-2030, which invited Member States to set national targets for employment and adult learning for persons with disabilities. One of the Strategy’s seven flagship initiatives is the Disability Employment Package. The Package aims to improve the labour market outcomes of persons with disabilities by providing guidance and good practices for employers, employers’ associations, and public authorities, as well as by raising awareness about persons with disabilities and by combating stereotypes. (...) This catalogue, which the Commission produced with the help of the European Disability Expertise (EDE) project and the members of the Disability Platform subgroup on employment, is one of the Package’s deliverables. It publicises positive actions carried out by employers and public authorities in Europe to hire persons with disabilities. Those actions can be considered good practices and serve as an inspiration for employers, employers’ organizations, public authorities, trade unions and other stakeholders that support employment of persons with disabilities." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5664 (15.02.2023)), 41 S.

    Abstract

    Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen bzw. in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Erreicht werden soll das Ziel durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber (,vierte Staffel'), die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung. Dem Entwurfstext (nebst Begründung) beigefügt sind die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrats mit den jeweiligen Gegenäußerungen der Bundesregierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen: Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor (2022)

    Hiesinger, Karolin ; Kubis, Alexander;

    Zitatform

    Hiesinger, Karolin & Alexander Kubis (2022): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 32, H. 7, S. 411-422.

    Abstract

    "Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Auf Basis der IAB-Stellenerhebung werden die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und das Autorenteam geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hiesinger, Karolin ; Kubis, Alexander;
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  • Literaturhinweis

    Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen : Menschenrechtliche Grundlagen (2022)

    Knackendöffel, Max;

    Zitatform

    Knackendöffel, Max (2022): Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen : Menschenrechtliche Grundlagen. In: Impulse H. 96, S. 6-12.

    Abstract

    "Menschen mit Behinderungen können sich mit Hilfe des Persönlichen Budgets die notwendigen Leistungen zur Teilhabe eigenständig organisieren. Das ermöglicht ihnen, ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Im Folgenden werden die menschenrechtlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets dargestellt, die sich aus den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention herleiten lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 25. April 2022 zum a) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Potentiale nutzen - Inklusive Arbeitswelt stärken (20/1013) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren (20/1115): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 25. April 2022 zum a) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Potentiale nutzen - Inklusive Arbeitswelt stärken (20/1013) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen garantieren (20/1115). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)52 v. 22. April 2022, S. 1-91.

    Abstract

    In der öffentlichen Anhörung kommen folgende Organisationen zu Wort: DGB, Bundesvereinigung Lebenshilfe, BAG Selbsthilfe, LIGA Selbstvertretung, ProjektRouter, BAG Inklusionsfirmen, BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BAG Werkstätten für behinderte Menschen, BAG der Berufsbildungswerke. Entsprechend der von den Verbänden vertretenen Interessen werden einzelne Aspekte kontrovers diskutiert: die UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab des Handelns; die Orientierung an einer 'echten' Inklusion mit einer Umwandlung bestehender Systeme der 'Aussonderung behinderter Menschen' zugunsten inklusiver Angebote (vor allem die Umwandlung des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen zugunsten inklusiver Fördermöglichkeiten etwa über das Budget für Arbeit, das Budget für Ausbildung oder eine Beschäftigung in Inklusionsbetrieben); eine Erweiterung von Partizipationsprozessen bei Behandlung der Behindertenpolitik als Querschnittaufgabe, die bislang meist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist; die Privilegierung von Inklusionsunternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Klärungsbedarf besteht, auf welche Weise und anhand welcher Standards die Digitalisierung noch stärker als Chance für die Inklusion zu nutzen oder die Brückenfunktion der Inklusionsunternehmen zu stärken ist, die Förderinstrumente für die Teilhabe am Arbeitsleben noch stärker als Teil einer Förderkette zu sehen und die Durchlässigkeit der Förderinstrumente zu erhöhen sind. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5150 (23.12.2022)), 1391 S.

    Abstract

    Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde gemäß Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG von Projekten zu folgenden Themen begleitet und untersucht: (1) Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Umsetzungsbegleitung BTHG), (2) Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose), (3) Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe (modellhafte Erprobung), (4) Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung). Der nun vorgelegte Bericht zu diesen Projekten gibt Einblicke, u.a. zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe - allerdings mit dem Hinweis, dass die Befunde einen Zwischenstand darstellen. Aus den bisherigen Ergebnissen geht hervor, dass Selbstvertretungsorganisationen vor allem die durch das BTHG gestiegene Transparenz sowie die Ermöglichung passgenauerer Leistungen betonen, während Leistungsträger den höheren Aufwand in der Verwaltungspraxis in Verbindung mit Fachkräfteengpässen kritisieren. In der Verwaltungspraxis hat sich z.B. der Beratungsumfang der Eingliederungshilfeträger vergrößert. Hinsichtlich des mit dem BTHG eingeführten Budgets für Arbeit nach Paragraph 61 SGB IX und der anderen Leistungsanbieter nach Paragraph 60 SGB IX zeigen bisherige Erhebungen, dass diese neuen Angebote deutlich seltener in Anspruch genommen wurden als erwartet. Die Abschlussberichte der Begleit- und Forschungsprojekte zum BTHG sind dem Anlagenband 1 zu entnehmen. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Anhänge zu den einzelnen Abschlussberichten mit ergänzenden, vorwiegend methodischen, Informationen in einem Anlagenband 2 beigefügt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe stärken von Menschen mit Behinderungen: VdK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf (2021)

    Czennia, Dorothee;

    Zitatform

    Czennia, Dorothee (2021): Teilhabe stärken von Menschen mit Behinderungen. VdK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 31, H. 4, S. 207-220.

    Abstract

    "Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. vom 15. Januar 2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Teilhabestärkungsgesetz)" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive (2021)

    Enggruber, Ruth; Oehme, Andreas; Tillmann, Frank; Neises, Frank; Schröer, Wolfgang; Palleit, Leander;

    Zitatform

    Enggruber, Ruth, Frank Neises, Andreas Oehme, Leander Palleit, Wolfgang Schröer & Frank Tillmann (2021): Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Für ein inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin ; Bonn ; Düsseldorf ; Halle ; Hildesheim, 48 S.

    Abstract

    "In den letzten Jahren wurden durch menschenrechtliche Konventionen – wie bspw. das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention und deren Ratifizierung – einschlägige Rechtsnormen geschaffen, welche teils weitreichende Reformbedarfe des deutschen Ausbildungssystems deutlich werden lassen. Der Fokus der vom Paritätischen Gesamtverband beauftragten Expertise richtet sich auf die Wechselverhältnisse zwischen den aktuellen Herausforderungen im Jugendalter in der Zeit zwischen Schule und Beruf und dem institutionellen Gefüge in diesem Lebensalter. Sie geht der Fragestellung nach, welche Implikationen aus menschenrechtlicher Perspektive für eine inklusive Ausgestaltung des deutschen Berufsausbildungssystems unter Berücksichtigung aktueller empirischer Befunde zum Übergang Schule-Beruf erwachsen. Im Überblick auf den Aufbau der Expertise dienen die ersten beiden Kapitel der konzeptionellen Rahmung der beschrittenen Argumentation, indem zunächst aus den relevanten Konventionen menschenrechtlich ableitbare Kriterien der Bewertung des derzeitigen, an den allgemeinbildenden Schulbesuch anschließende Bildungssystem herausgearbeitet werden. Dem schließen sich Überlegungen zur Rolle der Jugendsozialarbeit als kompensatorisches oder nachteilsausgleichendes Unterstützungssystem an. Die beiden folgenden Kapitel widmen sich der Darstellung aktueller Entwicklungen sowie bestehender Ungleichheiten am Übergang Schule-Beruf aus Sicht der Jugend- und der Berufsbildungsforschung. Abschließend werden zentrale Anforderungen an eine Umgestaltung der institutionellen Arrangements beruflicher Bildung und der begleitenden Unterstützungssysteme hin zu einem inklusiven Ausbildungssystem formuliert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (Gesamtbericht): Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung (2021)

    Maetzel, Jakob; Braukmann, Jan; Frankenbach, Patrick; Heimer, Andreas; Schmutz, Sabrina; Ludwig, Lätizia;

    Zitatform

    (2021): Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (Gesamtbericht). Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung. Bonn, 827 S.

    Abstract

    "Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen beruht größtenteils auf dem Forschungsstand aus der Zeit kurz vor der Pandemie. Er bietet einen systematischen und ausführlichen Überblick über die vorliegenden Erkenntnisse der Forschung zur Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie verbleibenden Herausforderungen. Gleichzeitig bildet er die Brücke zu einer Berichterstattung in neuer Datenqualität und Tiefe. Erstmals fließen in diesen Bericht Ergebnisse einer im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bundesweit durchgeführten umfangreichen Teilhabebefragung ein. Diese „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ läuft seit dem Jahr 2017. Sie liefert erstmals repräsentative Daten nach dem international anerkannten bio-psycho-sozialen Konzept der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) zur Messung von Teilhabebarrieren im Wechselspiel zwischen Individuum und Umfeld bzw. Umwelt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden: IAB-Debattenbeitrag zu Inklusion ins Erwerbsleben (2021)

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Rauch, Angela & Nancy Reims (2021): Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. IAB-Debattenbeitrag zu Inklusion ins Erwerbsleben. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 31, H. 2, S. 89-96., 2021-01-21.

    Abstract

    "Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben schreitet voran. Aber oft bestimmen noch Vorurteile und ein mangelhaftes Wissen über Behinderungen das Denken vieler Menschen. Es geht darum, Vorurteile auszuräumen und für ein Verständnis von Behinderung zu sensibilisieren, das nicht von Defiziten ausgeht, sondern von unausgeschöpften Potenzialen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela ; Reims, Nancy ;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2021)

    Zitatform

    Bundesregierung (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(27400) (09.03.2021)), 76 S.

    Abstract

    Durch das Teilhabestärkungsgesetz sollen weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Zudem sollen soziale Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket rechtssicher gemacht und vereinfachte, elektronische Anträge auf Kurzarbeit ermöglicht werden. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2021)

    Zitatform

    (2021): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 um 12:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 19/27400) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen (BT-Drucksache 19/22929) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland (BT-Drucksache 19/24886) d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz (BT-Drucksache 19/14503) e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren (BT-Drucksache 19/27299) f) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren (BT-Drucksache 19/27316) g) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern (BT-Drucksache 19/24437) / Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. 19(11)1036 v. 15.4.2021, S. 1-176.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 19. April 2021 zum Gesetzentwurf des Teilhabestärkungsgesetzes. Liste der Sachverständigen: Verbände: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.; Deutscher Landkreistag; Associata-Assistenzhunde e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Einzelsachverständige: Nancy Poser, Trier; Constantin Grosch, Hameln

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  • Literaturhinweis

    Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑2030: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen : COM(2021) 101 final (2021)

    Abstract

    "Im März 2021 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen. Die Strategie baut auf den Ergebnissen der vorangegangenen Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 auf, die den Weg für ein barrierefreies Europa geebnet und Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt hat, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Trotz der Fortschritte der vergangenen zehn Jahre stoßen Menschen mit Behinderungen immer noch auf große Hindernisse und sind stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Mit dieser Strategie soll sichergestellt werden, dass alle Menschen mit Behinderungen in Europa ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung - ihre Menschenrechte wahrnehmen können, - Chancengleichheit sowie gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genießen, - frei entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben, - sich unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf frei in der EU bewegen können - und keinerlei Diskriminierung mehr erfahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Erster Zwischenbericht (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Erster Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 586), Berlin, 85 S.

    Abstract

    "Die Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich: Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK (2020)

    Dittmann, Réne;

    Zitatform

    Dittmann, Réne (2020): Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Österreich. Empfehlungen und Diskussionen zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, S. 1-9.

    Abstract

    "Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die in anderen internationalen Verträgen enthaltenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen, so auch das Recht auf Arbeit. Nach Art. 27 Abs. 1 S. 1 UN-BRK anerkennen die Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, was das Recht auf die Möglichkeit beinhaltet, den Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit auf einem offenen, integrativen/inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen. Über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-BRK und die dabei erzielten Fortschritte haben die Vertragsstaaten dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) regelmäßig zu berichten (Art. 35 Abs. 1 UN-BRK). Deutschland und Österreich haben jeweils ein erstes Staatenberichtsverfahren durchlaufen und werden nun ein zweites Mal durch den UN-Fachausschuss geprüft. Aus diesem Anlass wurde am 13. Februar 2020 in Innsbruck die Tagung „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Österreich“ von Prof. Dr. Michael Ganner, Dr. Elisabeth Rieder, Dr. Caroline Voithofer (alle Universität Innsbruck) und Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) veranstaltet. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Beobachtungen und Empfehlungen der UN-Fachausschuss zur Umsetzung von Art. 27 UN-BRK in seinen Abschließenden Bemerkungen zu den ersten Staatenberichten für Deutschland und Österreich hatte (I.). Anschließend wird über aktuelle Diskussionen in beiden Ländern berichtet (II.)" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Evaluating social investment in disability policy (2020)

    Folmer, Christopher P. Reinders; Veen, Romke van der; Mascini, Peter;

    Zitatform

    Folmer, Christopher P. Reinders, Peter Mascini & Romke van der Veen (2020): Evaluating social investment in disability policy. In: Social Policy and Administration, Jg. 54, H. 5, S. 792-812. DOI:10.1111/spol.12579

    Abstract

    "Disability policy in European countries is displaying a shift towards social investment: increasing human capital and access to the labour market. The reasoning that underlies this transition is that disabled persons would benefit from mainstream employment, but are impeded in traditional policy by deficiencies in labour supply and demand. However, the shift towards more activating policies in many countries is accompanied by a decline in social protection. It is unclear whether social investment may effectively promote the employment chances of disabled persons within this context. The present research examines this question through a quantitative, cross‐sectional, multilevel analysis on microdata from 22 EU countries. Our findings suggest greater activation to predict lower employment chances, while reducing passive support shows mixed effects. Conversely, measures for facilitation in daily life predict greater employment chances, as do measures for sheltered work. These findings raise questions over the value of social investment for disabled persons - and underline the need to overcome broader barriers in the labour market and in society." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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    Perspektive der Leistungserbringer - Modul 4 des Projekts "Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" (2020)

    Reims, Nancy ; Dony, Elke; Neumann, Kristin; Nivorozhkin, Anton ; Jahn, Kerstin; Reinold, Luca; Tophoven, Silke ; Baatz, Anna; Rauch, Angela ;

    Zitatform

    Reims, Nancy, Angela Rauch, Silke Tophoven, Kerstin Jahn, Kristin Neumann, Anton Nivorozhkin, Anna Baatz, Luca Reinold & Elke Dony (2020): Perspektive der Leistungserbringer - Modul 4 des Projekts "Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben". (IAB-Forschungsbericht 14/2020), Nürnberg, 152 S.

    Abstract

    "Der Abschlussbericht zum Projektmodul „Perspektive der Leistungserbringer” betrachtet den Prozess der beruflichen Rehabilitation aus Sicht der Leistungserbringer. Dabei wird ein gemischt-methodisches Forschungsdesign verwendet. Im Rahmen des Berichts werden die Leistungserbringer näher charakterisiert und interne sowie externe Organisationsprozesse dargestellt. Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Betrieben näher beleuchtet. Schließlich werden aktuelle Herausforderungen der Leistungserbringer betrachtet und unterschiedliche Definitionen von Maßnahmeerfolg." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Predicting policy performance: Can the work and health programme work for chronically ill or disabled people? (2019)

    Benstead, Stef;

    Zitatform

    Benstead, Stef (2019): Predicting policy performance: Can the work and health programme work for chronically ill or disabled people? In: Critical social policy, Jg. 39, H. 4, S. 643-662. DOI:10.1177/0261018318820173

    Abstract

    "Many developed countries consider that disability benefit receipt is too high and more disabled people should be in paid work. Employment programmes designed to achieve this have tended towards less financial support and more requirement to engage in activity. But emphasis on social inclusion through paid work coupled with inadequate benefits and mandated activity can cause distress and worsened health. It is therefore vital that politicians understand the likely impact of employment programmes before introducing them. In this article, a new framework based on five 'Ds' (diagnosis, destination, development, design and delivery) is used to analyse the UK's Work and Health Programme. It is shown that the programme is likely to fail: it includes measures that do not work, and may cause harm, whilst ignoring measures that are known to work. Based on this, it is recommended that this programme be scrapped and the government start listening to disabled people." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Combatting disability discrimination: A comparison of France and Great Britain (2019)

    Corby, Susan; William, Laura; Richard, Sarah;

    Zitatform

    Corby, Susan, Laura William & Sarah Richard (2019): Combatting disability discrimination: A comparison of France and Great Britain. In: European journal of industrial relations, Jg. 25, H. 1, S. 41-56. DOI:10.1177/0959680118759169

    Abstract

    "This article examines disabled people's employment in Great Britain and France. In both countries, they are far less likely to be employed than non-disabled people, but the gap is wider in Britain than in France. Possible explanations for the wider gap in Britain include weak enforcement mechanisms, judicial resistance and the lack of an institutional role for trade unions, resulting in an implementation gap; while the narrower gap in France may reflect the more proactive legislation, including its quota-levy scheme. We conclude that these explanations are not mutually exclusive, and we suggest that Britain might consider adopting some French provisions, thus tempering its voluntarist approach." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do start-ups provide employment opportunities for disadvantaged workers? (2019)

    Fackler, Daniel; Fuchs, Michaela ; Hölscher, Lisa; Schnabel, Claus ;

    Zitatform

    Fackler, Daniel, Michaela Fuchs, Lisa Hölscher & Claus Schnabel (2019): Do start-ups provide employment opportunities for disadvantaged workers? In: ILR review, Jg. 72, H. 5, S. 1123-1148., 2018-09-03. DOI:10.1177/0019793918814476

    Abstract

    "This article compares the hiring patterns of start-ups and incumbent firms to analyze whether start-ups offer relatively more job opportunities to disadvantaged workers. Using administrative linked employer - employee data for Germany that provide the complete employment biographies of newly hired workers, the authors show that young firms are more likely than incumbents to hire applicants who are older, foreign, or unemployed, or who have unstable employment histories, arrive from outside the labor force, or were affected by a plant closure. Analysis of entry wages shows that penalties for these disadvantaged workers, however, are higher in start-ups than in incumbent firms. Therefore, even if start-ups provide employment opportunities for certain groups of disadvantaged workers, the quality of these jobs in terms of initial remuneration appears to be low." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Fuchs, Michaela ;
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    Der Paritätische Teilhabebericht 2019: Älter Menschen mit Beeinträchtigungen ; im Rahmen des Projekts: "Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten" (2019)

    Linckh, Carolin; Fuchs, Sarah Maria; Binder, Kristin; Brandt, Claudia; Rock, Joachim; Tiefensee, Anita; Tobsch, Verena; Schmidt, Tanja; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Linckh, Carolin, Joachim Rock, Greta Schabram, Kristin Binder, Claudia Brandt, Tanja Schmidt & Verena Tobsch (2019): Der Paritätische Teilhabebericht 2019. Älter Menschen mit Beeinträchtigungen ; im Rahmen des Projekts: "Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten". (Der Paritätische Teilhabebericht), Berlin, 72 S.

    Abstract

    "Das von der Aktion Mensch Stiftung geförderte Modellprojekt des Paritätischen „Teilhabeforschung – Inklusion wirksam gestalten“ will die Teilhabeforschung in Deutschland ausbauen, weiterentwickeln und eine umfassende Verbesserung des Wissens über die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen erreichen. Als Zwischenbericht legt der Paritätische hier seinen ersten Teilhabebericht vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Anhang
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  • Literaturhinweis

    Inklusiver Arbeitsmarkt? Eine Bilanz 10 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention (2019)

    Schreiner, Mario;

    Zitatform

    Schreiner, Mario (2019): Inklusiver Arbeitsmarkt? Eine Bilanz 10 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention. In: Gemeinsam leben, Jg. 27, H. 3, S. 161-168.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag thematisiert das Grundbedürfnis nach Erwerbsbeteiligung und betrachtet die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen 10 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Im Fokus stehen die Entwicklung der Erwerbsquote und die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen. Diese werden in Relation zu den aus der UN-BRK resultierenden Anforderungen gestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Alternativen zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beleuchtet. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Inklusion und Exklusion von Menschen mit Behinderung: Anwendungsoptionen der Theorie sozialer Schließung (2019)

    Zapfel, Stefan; Zielinski, Bartholomäus;

    Zitatform

    Zapfel, Stefan & Bartholomäus Zielinski (2019): Inklusion und Exklusion von Menschen mit Behinderung. Anwendungsoptionen der Theorie sozialer Schließung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 68, H. 12, S. 927-945. DOI:10.3790/sfo.68.12.927

    Abstract

    Zentrales Ziel der von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ist die Herstellung und Gewährleistung von Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen. Dennoch lassen sich nach wie vor vielfältige Exklusionen beobachten, die behinderten Menschen die gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Dieser Artikel zieht die Theorie sozialer Schließung heran, um der Untersuchung der Inklusionschancen behinderter Menschen ein weiteres Element hinzuzufügen. Dabei wird zunächst die Webersche Ursprungskonzeption dargestellt, danach werden Theorieerweiterungen aus dem angelsächsischen Raum ergänzt, bevor wir auf Genese und Variabilität von Exklusionen eingehen. Behandelt werden daraufhin staatliche Interventions- und Stabilisierungsmöglichkeiten sozialer Ausschlüsse sowie Anwendungsoptionen und -grenzen der Theorie für die Teilhabe behinderter Menschen.

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  • Literaturhinweis

    Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/6929 (04.01.2019)), 199 S.

    Abstract

    "Ausgangslage und Berichtsauftrag, Überblick über die Maßnahmen, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, Ausführung sowie absehbare Wirkungen neuer Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose), modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen, Untersuchung jährlicher Einnahmen und Ausgaben" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG - Eine Zwischenbilanz (2018)

    Dehmel, Matthias; Steinmüller, Florian; Löwe, Annett;

    Zitatform

    Dehmel, Matthias & Annett Löwe; Florian Steinmüller (Projektlt.) (2018): Ein Jahr Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG - Eine Zwischenbilanz. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 98, H. 11, S. 537-544.

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  • Literaturhinweis

    A brave new world of work through the lens of disability (2018)

    Fiala, Elisa;

    Zitatform

    Fiala, Elisa (2018): A brave new world of work through the lens of disability. In: Societies, Jg. 8, H. 2, S. 1-16. DOI:10.3390/soc8020027

    Abstract

    "Work and paid employment has become a central aspect of social identity in our contemporary work societies. The assumed positive aspects of wage labour and employment on individual well-being are hardly questioned. It is instead claimed that work offers the individual a sense of purposefulness, a possibility to contribute to the collective good and a daily structure. Since its late emergence in the 1960s, the disability rights movement has put an emphasis on exclusion from work and employment. Nevertheless, all over the world, people with disabilities still belong to the most marginalised groups in the labour market. Using disability rights monitoring as a method, this paper explores what role the disability rights framework plays in shaping and transforming our present work society. Based on a German context, it is outlined how the international human rights framework has influenced the social policies that support the inclusion of disabled people in work and employment. Including the narratives of disabled people, it is outlined that despite comprehensive anti-discrimination legislation, the German labour market remains exclusionary and discriminatory against people with disabilities. Recently introduced measures, however, point to a new direction and aim to create a more equal and just world of work that acknowledges embodied differences and the needs and capabilities of disabled and non-disabled workers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Wiedereingliederung zukunftssicher gestalten: Zur Umsetzung veränderter gesellschaftspolitischer Anforderungen am Beispiel des RehaFutur-Projektes und dessen Bedeutung für die Bildungsangebote der Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen (2018)

    Kappus, Sandra;

    Zitatform

    Kappus, Sandra (2018): Berufliche Wiedereingliederung zukunftssicher gestalten. Zur Umsetzung veränderter gesellschaftspolitischer Anforderungen am Beispiel des RehaFutur-Projektes und dessen Bedeutung für die Bildungsangebote der Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen. (Berichte aus der Pädagogik), Herzogenrath: Shaker, 421 S.

    Abstract

    "In einer nach wie vor um Erwerbsarbeit zentrierten Gesellschaft nimmt die berufliche Teilhabe einen hohen Stellenwert ein. Zugleich eröffnet sich über die Erwerbsarbeit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass auch Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Behinderung, die ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können, eine (neue) dauerhafte berufliche Perspektive eröffnet wird. Das wesentliche Mittel hierfür ist die berufliche Wiedereingliederung. Grundsätzlich verfügt Deutschland über ein im internationalen Vergleich sehr gut ausgebautes System der beruflichen Rehabilitation. Dennoch muss sich das System veränderten Bedingungen auf gesellschaftlicher, struktureller und politischer Ebene anpassen, um zukunftssicher zu sein. Daher befasst sich diese Arbeit mit den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer zukunftssicheren beruflichen Rehabilitation. Am Beispiel des RehaFutur-Projekts werden Strategien zur Umsetzung veränderter gesellschaftspolitischer Anforderungen aufgezeigt. Zugleich wird deren Bedeutung für die Bildungsangebote der Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen betrachtet. Dabei folgt die Arbeit einer triangulativen Forschungsmethodik, indem Erkenntnisse einer umfassenden Literaturrecherche und die Befragung ausgewählter Experten auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation miteinander kombiniert werden." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen: Internationale Perspektiven (2018)

    Wansing, Gudrun; Welti, Felix; Schäfers, Markus;

    Zitatform

    Wansing, Gudrun, Felix Welti & Markus Schäfers (Hrsg.) (2018): Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Internationale Perspektiven.: Nomos edition sigma 384 S. DOI:10.5771/9783845284224

    Abstract

    "Seit über 10 Jahren gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention. Wie ist es mit dem Menschenrecht auf Arbeit im Sinne der Konvention bestellt? Wie 'offen, inklusiv und zugänglich' sind Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderungen?
    Dieser Band enthält Beiträge einer internationalen Tagung, die im März 2017 in Kassel stattgefunden hat. Das Recht auf Arbeit nach Art. 27 UN-Behindertenrechtskonvention und die Bedingungen seiner Realisierung werden grundsätzlich und konkret aus Sicht der Rechts- und Sozialwissenschaften, von Politik und Praxis beleuchtet." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eine Arbeitswelt für alle - Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) (2018)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2018): Eine Arbeitswelt für alle - Vorschläge des DGB zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). (Arbeitsmarkt aktuell 2018,09), Berlin, 21 S.

    Abstract

    "Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember legt der DGB Vorschläge zur Umsetzung eines inklusiven Arbeitsmarktes vor. Leider sind Menschen mit Behinderungen auch noch fast zehn Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) benachteiligt. Der DGB fordert endlich verbindlichere Zielsetzungen und präsentiert Maßnahmen für eine inklusive Arbeitswelt entsprechend der UN-BRK." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben" (2017)

    Bieritz-Harder, Renate;

    Zitatform

    Bieritz-Harder, Renate (2017): Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben". In: Die Sozialgerichtsbarkeit H. 9, S. 491-498. DOI:10.37307/j.1864-8029.2017.09.04

    Abstract

    "Anlass des Beitrags sind zum einen zwei Entscheidungen des BSG aus dem Jahr 2016, die eine mögliche materielle Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für Studierende mit Behinderungen anklingen ließen, und ist zum anderen die Einführung einer neuen Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ im Rehabilitationsrecht durch das Bundesteilhabegesetz. Im Zentrum des Beitrags stehen Zugänge zu Bildungsangeboten, die das Rehabilitationsrecht in den Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ eröffnet und mit denen Menschen mit Behinderungen das von ihnen jeweils angestrebte Berufsziel erreichen können. Im Fokus stehen sowohl Leistungsverpflichtungen der Sozialhilfeträger wie auch Leistungsverpflichtungen der Bundesagentur für Arbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Erich Schmidt Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Inklusion und Arbeit: Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2017)

    Eikötter, Mirko;

    Zitatform

    Eikötter, Mirko (2017): Inklusion und Arbeit. Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. (Inklusive Bildung), Weinheim: Beltz Juventa, 335 S.

    Abstract

    "Deutschland anerkennt in der Behindertenrechtskonvention das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit. Der Autor untersucht die rechtlichen Verpflichtungen und stellt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
    Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist unter anderem das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung von den unterzeichnenden Staaten anerkannt worden. Der Autor prüft, welche Auswirkungen Art. 27 der Konvention auf das deutsche Recht hat: Erfüllt Deutschland bereits die Verpflichtungen oder besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Erhalten Menschen mit Behinderung zusätzliche Rechte oder werden lediglich bestehende innerstaatliche Regelungen völkerrechtlich bestätigt? Abschließend werden Barrieren auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und Reformvorschläge benannt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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    Inhaltsverzeichnis vom Verlag
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  • Literaturhinweis

    Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Engels, Dietrich; Engel, Heike; Schmitz, Alina;

    Zitatform

    (2017): Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10940 (20.01.2017)), 561 S.

    Abstract

    "Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen, Grunddaten; Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit und materielle Lebenssituation, alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz der Person, politische und gesellschaftliche Partizipation; vertiefende Fragestellungen: Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund, Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Inklusive Bildung in Deutschland: Ländervergleich (2017)

    Lange, Valerie;

    Zitatform

    Lange, Valerie (2017): Inklusive Bildung in Deutschland. Ländervergleich. (Gute Gesellschaft - soziale Demokratie #2017plus), Berlin, 88 S.

    Abstract

    "Das Heft Inklusion in Deutschland Ländervergleich? bietet einen aktuellen Überblick über den Stand der Inklusion in Deutschland. Seit Ende 2015 wurden insgesamt 16 Länderhefte zu Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung erstellt. Jedes Heft beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung in dem jeweiligen Bundesland als auch die laufende politische Debatte dazu. Die Einzelhefte bilden die Grundlage für diese Broschüre und zeigen im Detail die politischen, pädagogischen und finanziellen Entwicklungen und Herausforderungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (§ 2 Abs. 1 SGB IX) - Teil 1 (2017)

    Luthe, Ernst-Wilhelm;

    Zitatform

    Luthe, Ernst-Wilhelm (2017): Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (§ 2 Abs. 1 SGB IX) - Teil 1. In: Behindertenrecht, Jg. 56, H. 3, S. 53-76.

    Abstract

    Der neue erweiterte Behinderungsbegriff im SGB IX definiert Behinderung in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Aspekt einer Wechselwirkung zwischen der individuellen Beeinträchtigung und Umweltfaktoren. Er nimmt Bezug auf die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Der Autor erläutert im Beitrag die folgenden Merkmale des Behinderungsbegriffs: a) körperliche, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen; b) Sechs-Monats-Grenze und c) Abweichung vom alterstypischen Zustand. Letztere sieht er als 'gesetzliche Zweckschöpfung, die einzig dazu dient, einer nicht mehr beherrschbaren Ausweitung des Kreises behinderter Menschen entgegenzutreten'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Wiedereingliederung zahlt sich aus: Eine Studie zu Kosten und Nutzen der Rehabilitation (2017)

    Zimmermann, Wolfgang; Kemper, Gregor; Echarti, Nicolas ; Kohstall, Thomas; Treichel, Bernd; Upegui, Hector; Schüring, Esther;

    Abstract

    "In diesem Bericht werden Bilanzen für Arbeitgeber, Systeme der sozialen Sicherheit und die Gesellschaft erstellt, um den gesamten Investitionsertrag von Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation abzuschätzen, die zum Ziel haben, dass Beschäftigte mit Verletzungen oder gesundheitsbedingten Absenzen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Dieser Investitionsertrag wird aus Sicht der Arbeitgeber, der Systeme der sozialen Sicherheit und der Gesellschaft für drei vermutete Effektgrößen-Szenarien (klein, mittel, stark) berechnet. Trotz der restriktiven Annahmen zeigen die geschätzten Kosten-Nutzen-Verhältnisse, wie groß das ökonomische Potenzial einer Investition in Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung ist. Sogar bei einer angenommenen kleinen Effektgröße der Maßnahmen ergeben die Ausgaben für Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung für alle Beteiligten einen positiven Investitionsertrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überkommene und innovative Ansätze in der Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen (2016)

    Mrozynski, Peter;

    Zitatform

    Mrozynski, Peter (2016): Überkommene und innovative Ansätze in der Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 55, H. 6, S. 299-306.

    Abstract

    Der Autor behandelt arbeits- und sozialrechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben von Behinderten. Er kritisiert zunächst die sozialrechtliche Unterscheidung von beruflicher Rehabilitation und behinderungsgerechter Arbeit. 'Beide dienen der Teilhabe am Arbeitsleben, aber beide sind bei der Rechtsanwendung strikt zu trennen.' Anschließend wird dies beispielhaft anhand der Werkstätten für behinderte Menschen und deren Weiterentwicklung, den Außenarbeitsgruppen, demonstriert. 'Gänzlich außerhalb eines spezifischen rechtlichen Rahmens der Teilhabe am Arbeitsleben haben sich die Zuverdienstprojekte entwickelt.' Hierfür beschreibt der Autor Finanzierungsformen und geht auf Einkommensanrechnung, Freibeträge und Mehrbedarf ein. (IAB)

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    Der Anerkennungsprozess bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Bundesagentur für Arbeit (2016)

    Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Reims, Nancy (2016): Der Anerkennungsprozess bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Bundesagentur für Arbeit. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht 5 S., 2016-04-12.

    Abstract

    "Nancy Reims setzt sich in dem Beitrag mit Anerkennungsprozessen bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) auseinander. Ihre Ausführungen beschränken sich auf den Zugang zu beruflicher Rehabilitation in der finanziellen Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) und auf Personen der beruflichen Wiedereingliederung. Der Beitrag basiert auf einer durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Evaluation der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Autorin geht auf die Daten, die Methodik sowie zentrale Ergebnisse ein. Letztlich stellt sie heraus, dass der Zugang im Hinblick auf bestimmte Merkmale überaus selektiv ist. Gleichzeitig verweist Reims darauf, dass die vorliegenden Ergebnisse keine erschöpfende Untersuchung darstellen, sondern einen ersten Schritt, um eine Forschungslücke im Bereich beruflicher Rehabilitation zu schließen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Reims, Nancy ;
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    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9522 (05.09.2016)), 369 S.

    Abstract

    "Neudefinition des Behinderungsbegriffs im Sinne der UN-BRK, Einführung eines verbindlichen, partizipativen Teilhabeplanverfahrens für alle Rehabilitationsträger sowie einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, Präzisierung und Erweiterung der Leistungskataloge zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe, Einführung der Leistungsgruppe 'Leistungen zur Teilhabe an Bildung', Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Streichung der Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen; Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht: Neuausrichtung von einer überwiegend einrichtungs- zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, Optimierung der Gesamtplanung, Neuregelung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises, Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und von Leistungen zum Lebensunterhalt; Förderung von Modellvorhaben zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohender) Behinderung und zur Reduzierung der Übergänge in Eingliederungshilfe; Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts: Stärkung der Schwerbehindertenvertretung, Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten in Werkstätten für behinderte Menschen, Regelungen zur Benutzung von Behindertenparkplätzen, Schaffung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis; Konstitutive Neufassung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch unter dem Titel Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 29 Gesetzen und 12 Rechtsverordnungen, Aufhebung SGB IX alte Fassung; Verordnungsermächtigung" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. Februar 2016 zum Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drucksache 18/5227): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. Februar 2016 zum Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drucksache 18/5227). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)533 v. 11.02.2016, S. 1-67.

    Abstract

    "Grundlage für die Öffentliche Anhörung ist ein Antrag (18/5227) der Fraktion Die Linke, in dem diese von der Bundesregierung unter anderem fordert, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Außerdem solle ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufgelegt werden, das schrittweise Bedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle schafft.
    Liste der Sachverständigen
    Verbände und Institutionen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e. V.; Wirtschaft inklusiv
    Einzelsachverständige:
    Dr. Hans-Günther Ritz, Bremen; Alfons Adam, Bremen; Barbara Vieweg, Jena; Jeannette Pella, Berlin" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt? (2016)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2016): 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt? (Arbeitsmarkt aktuell 2016,08), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Am 13. Dezember 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein gleiches Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung vor. Deutschland hat die UN-BRK 2009 unterzeichnet und sich damit zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen verpflichtet. Allerdings ist die Situation von Menschen mit Behinderung am deutschen Arbeitsmarkt am zehnten Geburtstag der Konvention immer noch durch eine starke Benachteiligung geprägt." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 65/16 (05.02.2016)), 60 S.

    Abstract

    "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Ziel der Novellierung ist es, auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten und seit dem 26. März 2009 innerstaatlich verbindlichen UN-BRK, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Regelungen des BGG, insbesondere der Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt, können zwar im Sinne der UN-BRK ausgelegt werden. In der Praxis ist die UN-BRK bei den Normadressaten des BGG aber nicht oder noch nicht hinreichend präsent. Die Novellierung zielt insbesondere darauf, bei der Herstellung von Barrierefreiheit sukzessive weiter voranzukommen. Dazu verpflichtet sich der Bund gesetzlich in weiteren Bereichen, für die er bei der Umsetzung selbst verantwortlich ist, zur Herstellung von Barrierefreiheit. Ein Ziel der Novellierung ist, Lücken im Recht bei der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen zu schließen. Die Bedürfnisse des genannten Personenkreises im Hinblick auf eine barrierefreie Kommunikation werden vom BGG, dessen Anwendungsbereich grundsätzlich alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen umfasst, noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Novellierung des BGG zielt auch darauf ab, ein Schlichtungsverfahren einzuführen, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BGG richten, vorgeschaltet ist und daneben für Einzelpersonen zur Verfügung steht." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Deutschland noch weit von UN-Zielvorgaben entfernt: Analysen zur Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen in der Europäischen Union (2015)

    Berger, Catrin;

    Zitatform

    Berger, Catrin (2015): Deutschland noch weit von UN-Zielvorgaben entfernt. Analysen zur Arbeitsmarktsituation von behinderten Menschen in der Europäischen Union. In: Informationsdienst Soziale Indikatoren H. 53, S. 1-7.

    Abstract

    "Ein wichtiges Teilziel aktueller Behindertenpolitik ist die Inklusion behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Die Ausgangsbedingungen hierfür sind in den Ländern der Europäischen Union sehr unterschiedlich - einige Länder setzen schon lange auf Partizipation im Sinne von Inklusion, andere sahen ihre Hauptaufgabe bisher in der Kompensation von Einkommensausfällen der überwiegend nicht erwerbstätigen behinderten Bevölkerung oder setzten ihren Schwerpunkt v. a. auf die Wiedereingliederung und Rehabilitation von Arbeitnehmern. In diesem Beitrag wird nun die Beschäftigungssituation behinderter Menschen in den EU-Ländern unter Berücksichtigung der verschiedenen behindertenpolitischen Fundamente vergleichend untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Inklusion im Beruf (2015)

    Biermann, Horst; Huisinga, Richard; Klinkhammer, Dennis; Bühler, Christian; Niehaus, Mathilde; Seyd, Wolfgang; Biermann, Horst;

    Zitatform

    Biermann, Horst (Hrsg.) (2015): Inklusion im Beruf. (Inklusion in Schule und Gesellschaft 03), Stuttgart: Kohlhammer, 216 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund des sozialrechtlichen Paradigmenwandels und den Forderungen der Behindertenrechtskonvention stellt sich heute die Frage nach dem Umgang mit Heterogenität in Berufsschulen und Betrieben völlig neu. Das Buch beschäftigt sich mit dem Anspruch und der Realität beruflicher Teilhabe, wobei die ökonomischen, technischen und politischen Kontextfaktoren einbezogen werden. Die thematischen Schwerpunkte liegen dabei auf den beruflichen Lehr-Lern-Prozessen, der Ausbildungsorganisation sowie den angebotenen Maßnahmen zur verbesserten Erwerbsbeteiligung und Arbeitsorganisation. Deutlich werden dabei auch die Grenzen der Inklusion in einem durch Marktmechanismen gesteuerten Bereich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Protecting working-age people with disabilities: experiences of four industrialized nations (2015)

    Burkhauser, Richard V. ; Daly, Mary C.; Ziebarth, Nicolas;

    Zitatform

    Burkhauser, Richard V., Mary C. Daly & Nicolas Ziebarth (2015): Protecting working-age people with disabilities. Experiences of four industrialized nations. (IZA discussion paper 9186), Bonn, 50 S.

    Abstract

    "Although industrialized nations have long provided public protection to working-age individuals with disabilities, the form has changed over time. The impetus for change has been multi-faceted: rapid growth in program costs; greater awareness that people with impairments are able and willing to work; and increased recognition that protecting the economic security of people with disabilities might best be done by keeping them in the labor market. Here we describe the evolution of disability programs in four countries: Germany, the Netherlands, Sweden, and the United States. We show how growth in the receipt of publically provided disability benefits has fluctuated over time and discuss how policy choices played a role. Based on our descriptive comparative analysis we summarize shared experiences that potentially benefit policymakers in all countries." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Inklusion als Ideologie (2015)

    Kluge, Sven; Weiß, Edgar; Liesner, Andrea;

    Zitatform

    (2015): Inklusion als Ideologie. (Jahrbuch für Pädagogik 2015), Frankfurt am Main: Peter Lang Edition, 351 S.

    Abstract

    "Inklusionspädagogik hat gegenwärtig Hochkonjunktur. Dabei reagieren die vorherrschenden Konzepte einer inklusiven Pädagogik auf die Herausforderungen der 'Neuen Sozialen Frage' oft nach einem bestimmten Muster: Sie wollen der exkludierenden Gesellschaft mit pädagogischen Mitteln begegnen, die die Situation der Benachteiligten verbessern sollen, die strukturellen gesellschaftlichen Bedingungen aber unangetastet lassen; sie wenden sich in idealistisch-appellativer Weise gegen exkludierende Praktiken einer vom Nutzenkalkül dominierten Gesellschaft, arbeiten dieser aber insofern zu, als sie die Möglichkeit einer Problemlösung im Rahmen der gegebenen Verhältnisse suggerieren. Vor diesem Hintergrund geht es dem Jahrbuch um einen ideologiekritischen Vorstoß, der gerade die viel umworbenen Inklusionsvorstellungen mit den faktischen sozialen Gegebenheiten konfrontiert und nach den mit der aktuellen Inklusionsrhetorik verbundenen Interessen fragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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