Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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Literaturhinweis
From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2025)
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim;Zitatform
Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2025): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 1, S. e12653., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653
Abstract
"This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment (2025)
Zitatform
Englert, Kathrin, Markus Gottwald, Claudia Globisch & Peter Kupka (2025): Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment. In: Journal of Social Policy, S. 1-17. DOI:10.1017/S0047279424000370
Abstract
"The Participation Opportunities Act (POA) came into force in Germany in January 2019 with the aim of making publicly subsidized employment accessible to the long-term unemployed, whose prospects of regular employment are poor. The POA responds to a two-fold exclusion suffered by this group: exclusion from the labor market and a kind of ‘internal exclusion’ from social services. We argue that the POA can therefore be understood as a ‘policy of dignity’ and thus as a challenge to the neoliberal recognition order. The aim of this paper is an empirical examination of this thesis based on qualitative interviews with managers and professionals at German job centres. We apply Honneth’s theory of recognition as a theoretical framework and examine two levels of implementation: the interpretation of the law and how it is put into practice from 2019-2023." (Author's Abstract, IAB-Doku, © Cambridge University Press)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)
Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter ; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin ; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Bauer, Frank; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Weiterführende Informationen
Interview im Online-Magazin IAB-Forum -
Literaturhinweis
Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act (2024)
Achatz, Juliane; Bömmel, Nadja ; Zins, Stefan ; Zabel, Cordula ; Coban, Mustafa ; Hülle, Sebastian ; Bennett, Jenny; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Kupka, Peter ; Bauer, Frank; Osiander, Christopher ; Englert, Kathrin ; Fuchs, Philipp ; Wenzig, Claudia; Gellermann, Jan Frederik Carl; Tübbicke, Stefan ; Dietz, Martin; Trappmann, Mark ; Pohlan, Laura ; Schiele, Maximilian ; Globisch, Claudia; Schels, Brigitte ; Promberger, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Nivorozhkin, Anton ; Raab, Miriam;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan Frederik Carl Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act. In: IAB-Forum H. 23.12.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241223.01
Abstract
"Long-term unemployment remains a significant challenge for the German labour market. The IAB evaluated two programmes that had been introduced in response. The instruments aim at giving long-term unemployed people the opportunity to participate in working life. How successful have they been so far?" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Bömmel, Nadja ; Zins, Stefan ; Zabel, Cordula ; Coban, Mustafa ; Hülle, Sebastian ; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Bauer, Frank; Osiander, Christopher ; Wenzig, Claudia; Tübbicke, Stefan ; Dietz, Martin; Trappmann, Mark ; Pohlan, Laura ; Schiele, Maximilian ; Globisch, Claudia; Promberger, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Nivorozhkin, Anton ; -
Literaturhinweis
Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung (2024)
Zitatform
Achatz, Juliane, Brigitte Schels & Cordula Zabel (2024): Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 77, H. 6, S. 477-484., 2024-12-02. DOI:10.5771/0342-300x-2024-6-477
Abstract
"Programme geförderter Beschäftigung sollen die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner Personen und damit ihr langfristiges Erwerbspotenzial unterstützen. Zu den Herausforderungen für die Teilnehmenden gehört neben der Integration in den Betrieb auch die Neuorganisation des privaten Alltags. Damit einhergehende Koordinationsfragen bestehen insbesondere für Geförderte mit Partner*in oder Kindern. Ein oftmals ungleicher Zeitaufwand von Männern und Frauen für unbezahlte Arbeit wird dabei aus gleichstellungspolitischer Perspektive auch als Barriere des Erwerbspotenzials diskutiert. In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern sich durch die Aufnahme einer geförderten Beschäftigung auch die familiäre Arbeitsteilung verändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Perspektiven qualitativer Forschung auf die teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen (Podium) (2024)
Berger, Franziska; Globisch, Claudia; Gellermann, Jan F. C.; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Reims, Nancy ; Rauch, Angela ; Kupka, Peter ;Zitatform
Berger, Franziska, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Peter Kupka, Angela Rauch, Nancy Reims, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2024): Perspektiven qualitativer Forschung auf die teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen (Podium). In: IAB-Forum H. 23.12.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241223.02
Abstract
"In vielen Handlungsfeldern des Sozialstaats existieren etablierte Formen des Beratens, Betreuens und Begleitens, etwa in der Arbeitsverwaltung, der Sozialen Arbeit oder der rechtlichen Betreuung. Die Beratungs- und Betreuungsangebote richten sich unter anderem an Personen, denen Vulnerabilität zugeschrieben wird. Um qualitative Forschung hierzu über einzelne Themenfelder hinweg in Austausch zu bringen, lud das IAB zu einem Workshop nach Nürnberg ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Berger, Franziska; Globisch, Claudia; Gellermann, Jan F. C.; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Reims, Nancy ; Rauch, Angela ; -
Literaturhinweis
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung (2024)
Fleischer, Nicole; Mackenrodt, Christian; Singer, Kirsten; Tabeling, Stefan;Zitatform
Fleischer, Nicole, Christian Mackenrodt, Kirsten Singer & Stefan Tabeling (2024): Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2024,07), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Das arbeitsmarktpolitische Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II wurde 2019 mit dem Teilhabechancengesetzes eingeführt und mit dem Bürgergeldgesetz 2023 entfristet. Es beinhaltet einen bis zu 5-jährigen Lohnkostenzuschuss und wird mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) flankiert, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und mittel- bis langfristig einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu begleiten. • Für die Teilnehmenden, die im ersten Jahr, also im Laufe des Jahres 2019, eine im Rahmen von TaAM geförderte Beschäftigung aufnahmen, ist die mögliche Höchstförderdauer von 5 Jahren gerade abgelaufen, bzw. läuft in den kommenden Monaten ab." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ganzheitliche Betreuung gefördert Beschäftigter: Der Betriebszugang als Herausforderung (2024)
Zitatform
Fuchs, Philipp, Jenny Bennett, Frank Bauer & Jan F. C. Gellermann (2024): Ganzheitliche Betreuung gefördert Beschäftigter: Der Betriebszugang als Herausforderung. In: M. Rübner & M. Schulze-Böing (Hrsg.) (2024): Gut beraten im Jobcenter?, S. 169-184, 2024-05-06. DOI:10.5771/9783748951537-169
Abstract
"Die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (§ 16e, § 16i SGB II) um fasst eine ganzheitliche Betreuung der gefördert beschäftigten Personen. Ziel dieser Unterstützungsdienstleistung ist es, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, die Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten zu erhöhen und Anschlussperspektiven zu schaffen. Der Artikel analysiert die Anforderungen des Gesetzgebers an diese Unterstützung und arbeitet die Komplexi tät ihrer Umsetzung heraus. Dabei zeigt sich: Der Betriebszugang ist von größter Bedeutung, stellt aber eine große Herausforderung dar." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)
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Literaturhinweis
Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor (2024)
Gellermann, Jan; Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ; Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher ; Bennett, Jenny;Zitatform
Gellermann, Jan, Philipp Fuchs, Frank Bauer, Jenny Bennett, Christopher Osiander & Philipp Ramos Lobato (2024): Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 70, H. 4, S. 405-427., 2024-08-30. DOI:10.1515/zsr-2023-0023
Abstract
"Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ist ein zentrales Element der beiden Förderinstrumente, die zum Jahresbeginn 2019 mit dem Teilhabechancengesetz geschaffen wurden. Sie hat zum Ziel, die geförderten Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und gleichzeitig die Suche nach einer Anschlussbeschäftigung zu unterstützen. Diese Hilfeleistung ist als kontinuierlicher Prozess konzipiert, der sich über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung erstreckt. Die praktische Umsetzung der Betreuung ist jedoch regelmäßig von zeitlichen und personellen Diskontinuitäten geprägt. Solche Diskontinuitäten erweisen sich als relevanter Störfaktor der Betreuungsbeziehung und gefährden damit deren zentralen Auftrag. Dies belegen die Ergebnisse von qualitativen Fallstudien sowie von einer standardisierten Jobcenter-Befragung, die im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes durchgeführt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)
Beteiligte aus dem IAB
Gellermann, Jan; Bauer, Frank; Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher ; -
Literaturhinweis
Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato (2024): Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 24.06.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240624.01
Abstract
"Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das IAB vor. Es stellt den beiden Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II, die den Jobcentern seit 2019 zur Verfügung stehen, ein weithin positives Zeugnis aus. Sie erreichen überwiegend die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter und wirken im beabsichtigten Sinne. Gleichzeitig liefern die Ergebnisse wichtige Hinweise für eine zielführende Weiterentwicklung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Czernomoriez, Janna; Ramos Lobato, Philipp; Schürmann-Rupp, Anke; Kelka, Michael; Wolff, Joachim; Bermig, Klaus; Roth, Anja;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato; Janna Czernomoriez, Anke Schürmann-Rupp, Michael Kelka, Joachim Wolff, Klaus Bermig & Anja Roth (sonst. bet. Pers.) (2024): Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.05.2024 Nürnberg, 2024-05-23. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240524.01
Abstract
"Zum Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine Forschungsergebnisse in einem virtuellen Workshop präsentiert. Mehr als 300 Interessierte, im Wesentlichen Vertreter von Jobcentern und Regionaldirektionen, nahmen daran teil und diskutierten mit. Die Bilanz von Wissenschaft und Praxis fällt dabei gleichermaßen positiv aus. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes wird die langfristige Finanzierbarkeit gerade des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ jedoch mit einiger Sorge betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)
Zitatform
Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02
Abstract
"Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II (2024)
Hammer, Andreas;Zitatform
Hammer, Andreas (2024): Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 42, H. 5, S. 217-220.
Abstract
"Mit dem § 16 k SGB II wurde zum 1.7.2023 ein neues Förderinstrument geschaffen, das erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und jungen Menschen zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung offenstehen soll. Zunächst wird das Neue dieses Instrumentes und das Verhältnis zu anderen Instrumenten beschrieben. Danach werden nach einem Jahr Umsetzung in der Praxis zwei Problembereiche beleuchtet: sozialpädagogischer Aspekt und Probleme durch Ausschreibungen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3 (2024)
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Meß, Andreas; Wagemann, Ute; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Kasrin, Zein ; Özerdogan, Anil; Bömmel, Nadja ; Meß, Andreas; Weik, Jonas Aljoscha; Schiele, Maximilian ; Fössing, Emma; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Zein Kasrin, Andreas Meß, Zein Kasrin, Anil Özerdogan, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Jonas Aljoscha Weik, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3. (IAB-Forschungsbericht 24/2024), Nürnberg, 98 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2424
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 3 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Welle 3. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die maximale Förderdauer für Förderungen nach § 16i SGB II beträgt 5 Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II 2 Jahre. Zum Befragungszeitpunkt der Welle 3 haben (fast) alle Treatmentfälle des 16e-Panels die Förderung bereits beendet, während sich die Treatmentfälle des 16i-Panels noch in der Förderung befinden können. Die Welle 3 hat dementsprechend konzeptionell für die zwei Maßnahmengruppen eine unterschiedliche Zielsetzung. Im Rahmen des 16i-Panels steht die Messung der mittelfristigen Effekte der Förderung im Mittelpunkt. Im 16e-Panel sind Wirkungen nach Förderende von Interesse. Die Welle 3 ist daher für das 16e-Panel gleichzeitig die Abschlussbefragung. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert (vgl. Hülle et al. 2023). In der Welle 3 wurden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem wurde der Fragebogen um Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Förderende sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt ergänzt. Von fast allen Zielpersonen wurde die Zuspielbereitschaft in den bisherigen Wellen eingeholt, so dass die Umfragedaten dann auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Bei der Erhebung der Welle 3 wurden 9.422 telefonische Interviews zwischen Januar und Juni 2023 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen – insbesondere im 16e-Panel – erreichen zu können, wurden bei der Welle 3 erstmals auch unbalancierte Fälle befragt. Es handelt sich dabei um jene Zielpersonen, die in der Vorwelle kein oder nur ein unvollständiges Interview gegeben hatten. Hierdurch konnten zusätzlich 520 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 5,5 Prozent der Interviews ausmachen. Sie weisen jedoch eine (um 54,6 Prozentpunkte) geringere Kontaktrate und eine (um 4,4 Prozentpunkte) höhere Verweigerungsrate als die balancierten Fälle auf, also im Vergleich zu jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (73,9 %) und unbalancierten Fällen (14,6 %) mit 59,3 Prozentpunkten sehr stark voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 60,3 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle war erfolgreicher als bei den Treatmentfällen (Rücklaufquote um 6,3 Prozentpunkte höher) und die Rekrutierung des 16e-Panels war ebenfalls erfolgreicher als diejenige des 16i-Panels (Rücklaufquote um 5,8 Prozentpunkte höher). Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich vier telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 29 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die kürzesten Interviews mit durchschnittlich etwa 27 Minuten hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle. Die längsten Interviews mit rund 37,5 Minuten gibt es einerseits bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen und andererseits bei Geförderten, die erstmalig angaben, dass die Maßnahme beendet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Kasrin, Zein ; Bömmel, Nadja ; Weik, Jonas Aljoscha; Schiele, Maximilian ; Fössing, Emma; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)
Zitatform
Keitel, Christiane; Philipp Ramos Lobato & Jan F. C. Gellermann (interviewte Person); Zein Kasrin & Nadja Bömmel (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Gellermann, Jan F. C.; Bömmel, Nadja ; -
Literaturhinweis
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung (2024)
Zitatform
Tübbicke, Stefan (2024): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung. Nürnberg, 13 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2411.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Maßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL, §16e SGB II). Dabei geht es nicht um eine quantitative KostenNutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Maßnahme eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen. Ferner werden Befunde von Analysen zu Wirkungen von EvL vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf andere Personen, die von etwaiger Verdrängung regulärer Beschäftigung betroffen sein können. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die Gesundheit, die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten. Effekte auf die Zufriedenheit mit der Gesundheit könnten direkte, wenn auch zeitverzögerte Wirkungen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen haben. Wirkungen auf die soziale Teilhabe sowie auf das Wohlbefinden der Geförderten können auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
-
Literaturhinweis
Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024. (IAB-Stellungnahme 03/2024), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2403
Abstract
"Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 äußerte sich das IAB zum Antrag der Fraktion der SPD „Die Landesregierung gibt den Sozialen Arbeitsmarkt auf: Koalitionsversprechen halten!“. Der Antrag hat zum Ziel, dass der Landtag unter anderem die Landesregierung auffordert, den sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu stärken und sich zum Sozialen Arbeitsmarkt zu bekennen. Langzeitarbeitslosen Menschen soll die Teilhabe am Erwerbsleben und nachhaltige Beschäftigung ermöglicht werden. In Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden soll ein Pilotprojekt zur Anschlussförderung für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen aufgelegt werden, für die eine Arbeitsmarktintegration nach einer fünf Jahre andauernden Förderung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht gelingt. Es soll eine ganzheitliche Betreuung im sozialen Umfeld vorgesehen werden. Eine Einführung des Vermittlungsvorrangs durch die Hintertür soll gestoppt werden. Die Stellungnahme geht auf zentrale Ergebnisse zur Forschung zum Teilhabechancengesetz ein, die für die im Antrag enthaltenen Forderungen von Relevanz sind. Dabei geht es insbesondere um wichtige Aspekte der Sicht der Jobcenter auf die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den § 16i SGB II. Ferner werden Ergebnisse von Wirkungsanalysen diskutiert, die bisher allerdings nur Wirkungen dieser Förderung auf Erwerbsintegration und soziale Teilhabe der Geförderten während eines Zeitraums untersuchen konnten, der noch kürzer ausfällt als die maximale Förderdauer. Auch relevante Befunde zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) werden diskutiert. Die Stellungnahme schließt mit Folgerungen in Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim;Weiterführende Informationen
Link zum Video der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen -
Literaturhinweis
Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? Nürnberg, 19 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2410.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Arbeitsgelegenheitenförderung. Dabei geht es nicht um eine quantitative Kosten-Nutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheitenförderung eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen durch erbrachte Dienstleistungen. Ferner werden Befunde von Analysen zur Wirkungen der Arbeitsgelegenheitenförderung vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf Personen, die die Teilnahme vermeiden wollen und weitergehende Arbeitsmarktwirkungen wie Verdrängung regulärer Beschäftigung. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten, was auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein kann, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist. In der Diskussion werden auch noch bestehende Forschungslücken angesprochen, die Aussagen über Kosten und Nutzen von Arbeitsgelegenheiten erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)
Zitatform
(2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2023,12), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)