Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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Literaturhinweis
Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)
Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Weiterführende Informationen
Interview im Online-Magazin IAB-Forum -
Literaturhinweis
From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;Zitatform
Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare, S. 1-22. DOI:10.1111/ijsw.12653
Abstract
"This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ; -
Literaturhinweis
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung (2024)
Fleischer, Nicole; Mackenrodt, Christian; Singer, Kirsten; Tabeling, Stefan;Zitatform
Fleischer, Nicole, Christian Mackenrodt, Kirsten Singer & Stefan Tabeling (2024): Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2024,07), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Das arbeitsmarktpolitische Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II wurde 2019 mit dem Teilhabechancengesetzes eingeführt und mit dem Bürgergeldgesetz 2023 entfristet. Es beinhaltet einen bis zu 5-jährigen Lohnkostenzuschuss und wird mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) flankiert, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und mittel- bis langfristig einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu begleiten. • Für die Teilnehmenden, die im ersten Jahr, also im Laufe des Jahres 2019, eine im Rahmen von TaAM geförderte Beschäftigung aufnahmen, ist die mögliche Höchstförderdauer von 5 Jahren gerade abgelaufen, bzw. läuft in den kommenden Monaten ab." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor (2024)
Gellermann, Jan; Osiander, Christopher ; Fuchs, Philipp ; Ramos Lobato, Philipp; Bauer, Frank; Bennett, Jenny;Zitatform
Gellermann, Jan, Philipp Fuchs, Frank Bauer, Jenny Bennett, Christopher Osiander & Philipp Ramos Lobato (2024): Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor. In: Zeitschrift für Sozialreform, S. 1-23. DOI:10.1515/zsr-2023-0023
Abstract
"Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ist ein zentrales Element der beiden Förderinstrumente, die zum Jahresbeginn 2019 mit dem Teilhabechancengesetz geschaffen wurden. Sie hat zum Ziel, die geförderten Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und gleichzeitig die Suche nach einer Anschlussbeschäftigung zu unterstützen. Diese Hilfeleistung ist als kontinuierlicher Prozess konzipiert, der sich über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung erstreckt. Die praktische Umsetzung der Betreuung ist jedoch regelmäßig von zeitlichen und personellen Diskontinuitäten geprägt. Solche Diskontinuitäten erweisen sich als relevanter Störfaktor der Betreuungsbeziehung und gefährden damit deren zentralen Auftrag. Dies belegen die Ergebnisse von qualitativen Fallstudien sowie von einer standardisierten Jobcenter-Befragung, die im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes durchgeführt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)
Beteiligte aus dem IAB
Gellermann, Jan; Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp; Bauer, Frank; -
Literaturhinweis
Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato (2024): Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 24.06.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240624.01
Abstract
"Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das IAB vor. Es stellt den beiden Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II, die den Jobcentern seit 2019 zur Verfügung stehen, ein weithin positives Zeugnis aus. Sie erreichen überwiegend die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter und wirken im beabsichtigten Sinne. Gleichzeitig liefern die Ergebnisse wichtige Hinweise für eine zielführende Weiterentwicklung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)
Zitatform
Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02
Abstract
"Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Czernomoriez, Janna; Ramos Lobato, Philipp; Schürmann-Rupp, Anke; Kelka, Michael; Wolff, Joachim; Bermig, Klaus; Roth, Anja;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato; Janna Czernomoriez, Anke Schürmann-Rupp, Michael Kelka, Joachim Wolff, Klaus Bermig & Anja Roth (sonst. bet. Pers.) (2024): Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.05.2024 Nürnberg, 2024-05-23. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240524.01
Abstract
"Zum Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine Forschungsergebnisse in einem virtuellen Workshop präsentiert. Mehr als 300 Interessierte, im Wesentlichen Vertreter von Jobcentern und Regionaldirektionen, nahmen daran teil und diskutierten mit. Die Bilanz von Wissenschaft und Praxis fällt dabei gleichermaßen positiv aus. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes wird die langfristige Finanzierbarkeit gerade des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ jedoch mit einiger Sorge betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)
Zitatform
Keitel, Christiane; Philipp Ramos Lobato & Jan F. C. Gellermann (interviewte Person); Zein Kasrin & Nadja Bömmel (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Gellermann, Jan F. C.; Bömmel, Nadja ; -
Literaturhinweis
Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024. (IAB-Stellungnahme 03/2024), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2403
Abstract
"Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 äußerte sich das IAB zum Antrag der Fraktion der SPD „Die Landesregierung gibt den Sozialen Arbeitsmarkt auf: Koalitionsversprechen halten!“. Der Antrag hat zum Ziel, dass der Landtag unter anderem die Landesregierung auffordert, den sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu stärken und sich zum Sozialen Arbeitsmarkt zu bekennen. Langzeitarbeitslosen Menschen soll die Teilhabe am Erwerbsleben und nachhaltige Beschäftigung ermöglicht werden. In Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden soll ein Pilotprojekt zur Anschlussförderung für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen aufgelegt werden, für die eine Arbeitsmarktintegration nach einer fünf Jahre andauernden Förderung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht gelingt. Es soll eine ganzheitliche Betreuung im sozialen Umfeld vorgesehen werden. Eine Einführung des Vermittlungsvorrangs durch die Hintertür soll gestoppt werden. Die Stellungnahme geht auf zentrale Ergebnisse zur Forschung zum Teilhabechancengesetz ein, die für die im Antrag enthaltenen Forderungen von Relevanz sind. Dabei geht es insbesondere um wichtige Aspekte der Sicht der Jobcenter auf die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den § 16i SGB II. Ferner werden Ergebnisse von Wirkungsanalysen diskutiert, die bisher allerdings nur Wirkungen dieser Förderung auf Erwerbsintegration und soziale Teilhabe der Geförderten während eines Zeitraums untersuchen konnten, der noch kürzer ausfällt als die maximale Förderdauer. Auch relevante Befunde zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) werden diskutiert. Die Stellungnahme schließt mit Folgerungen in Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim;Weiterführende Informationen
Link zum Video der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen -
Literaturhinweis
Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? Nürnberg, 19 S.
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Arbeitsgelegenheitenförderung. Dabei geht es nicht um eine quantitative Kosten-Nutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheitenförderung eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen durch erbrachte Dienstleistungen. Ferner werden Befunde von Analysen zur Wirkungen der Arbeitsgelegenheitenförderung vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf Personen, die die Teilnahme vermeiden wollen und weitergehende Arbeitsmarktwirkungen wie Verdrängung regulärer Beschäftigung. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten, was auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein kann, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist. In der Diskussion werden auch noch bestehende Forschungslücken angesprochen, die Aussagen über Kosten und Nutzen von Arbeitsgelegenheiten erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)
Zitatform
Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2023,12), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;Zitatform
Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306
Abstract
"Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ; -
Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01
Abstract
"Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747
Abstract
"Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)
Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310
Abstract
"Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten -
Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01
Abstract
"Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01
Abstract
"Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)
Zitatform
Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01
Abstract
"Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)
Hofmann, Tina;Zitatform
Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780
Abstract
"Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)