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Dossier

Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
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  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)

    Gellermann, Jan F. C.; Fuchs, Philipp ; Bauer, Frank; Bennett, Jenny;

    Zitatform

    Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02

    Abstract

    "Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan F. C.; Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)

    Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Bömmel, Nadja ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann; Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2023,12), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731

    Abstract

    "Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Haas, Anette; Wapler, Rüdiger; Teichert, Christian ; Wolf, Katja; Rossen, Anja ;

    Zitatform

    Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01

    Abstract

    "Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)

    Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;

    Zitatform

    Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783

    Abstract

    "Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)

    Klein, Martin;

    Zitatform

    Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801

    Abstract

    "Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven (2023)

    Lange, Joachim; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Lange, Joachim, Claudia Globisch & Philipp Ramos Lobato (2023): Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 671-672., 2023-06-07. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.671

    Abstract

    "Da der § 16i SGB II ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, stand in der 20. Legislaturperiode eine politische Entscheidung über seine Zukunft an. Um diese fundiert treffen zu können, war eine wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen worden. Um deren Zwischenergebnisse vorzustellen, kritisch zu diskutieren und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis zu ergänzen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im November 2022 eine Tagung, aus denen die Beiträge des vorliegenden Bandes hervorgegangen sind. Sie geben wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die nun im politischen Prozess ansteht, nachdem der Gesetzgeber die Entfristung der Instrumente gemeinsam mit der Bürgergeld-Reform im November 2022 beschlossen hat. Wichtige Themen sind dabei u. a. die Weiterentwicklung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der gefördert Beschäftigten („Coaching“), die Partizipation von Frauen an dem Instrument, die Länge und Anschlussperspektiven der geförderten Beschäftigung, die für die Abfederung gesellschaftlicher Desintegrationsfolgen relevant sind, sowie die Finanzierung des Instruments, das den Eingliederungstitel stark in Anspruch nimmt, aber zu Einsparungen beim Bürgergeld und Einnahmen für die Sozialversicherung führt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation: Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit (2023)

    Peters, Luisa;

    Zitatform

    Peters, Luisa (2023): Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation. Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. (Organisation und Pädagogik 38), Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 329 S.

    Abstract

    "Arbeitsvermittlungsorganisationen, öffentliche wie private, agieren seit knapp zwei Jahrzehnten vor dem Hintergrund eines dominanten Aktivierungsparadigmas, das die unbedingte Arbeitsmarktintegration zentral stellt. Doch jüngere arbeitsmarktpolitische Reformen wie das Teilhabechancengesetz betonen erstmals deutlich den Kern von Arbeitsvermittlung als professionelle personenbezogene Dienstleistung und markieren Arbeitsvermittlung damit Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Diese Entwicklung wird in diesem Buch zum Ausgangspunkt organisationaler Lernprozesse gemacht und mittels einer qualitativen Mehrebenenanalyse nach der professionellen Beschaffenheit von Arbeitsvermittlung gefragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Inhaltsverzeichnis vom Verlag
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;

    Zitatform

    Promberger, Markus & Miriam Raab (2023): Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023, 2023-09-11. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.02

    Abstract

    "Über die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes wird die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden gefördert. Eine Clusteranalyse und biografische Fallstudien zeigen nun: Die geförderten Personen unterscheiden sich in ihren soziodemografischen Merkmalen, ihren (Erwerbs-)Biografien sowie in den Faktoren, die zu ihrer Langzeitarbeitslosigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)

    Raab, Miriam;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01

    Abstract

    "Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Raab, Miriam & Markus Promberger (2023): Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.01

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende Beschäftigungsverhältnisse staatlich gefördert. Ob dies tatsächlich zu einer Integration ins Erwerbsleben führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf Seiten der Geförderten, der Betriebe und des Coachings ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente (2023)

    Ramos Lobato, Philipp; Lange, Joachim; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp, Claudia Globisch & Joachim Lange (2023): Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 673-689., 2023-06-20. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.673

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurde das Förderangebot der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) erweitert. Beide Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarkferne Leistungsberechtigte, doch soll insb. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zuvorderst die sozialen Teilhabemöglichkeiten von Menschen verbessern, die besonders lange arbeitslos waren. Hierzu wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr hohen, wenn auch degressiven Sätzen über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entstehungsgeschichte des Teilhabechancengesetzes und erläutert Zielsetzung und Ausgestaltung der mit diesem Gesetz geschaffenen Förderinstrumente. Er führt somit in das Schwerpunktheft ein, das Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) sowie Perspektiven zur Bewertung und Weiterentwicklung der Instrumente zusammenbringt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785

    Abstract

    "Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)

    Räder, Evelyn; Künkler, Martin;

    Zitatform

    Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790

    Abstract

    "Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung (2023)

    Rönn, Sarah; Pakura, Sandra;

    Zitatform

    Rönn, Sarah & Sandra Pakura (2023): Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 799-801. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.799

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) und die damit verbundene geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose hat vielen Menschen, die sich vom Arbeitsmarkt abgehängt fühlten, eine neue Aufgabe, eine Tagesstrukturierung, Selbstwirksamkeit und vor allem eine persönliche und berufliche Perspektive eröffnet. Als „verbindendes Glied“ im Dreiecksverhältnis von Teilnehmenden, Arbeitgebenden und Bedarfsträger:innen hat die gsm GmbH seit Einführung dieser Rechtsgrundlage mehr als 1.500 Langzeitarbeitslose im Rahmen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beraten, unterstützt, gestärkt und begleitet. Im Coachingalltag hat sich vor allem der enge Kontakt zu allen Akteur:innen als sehr wertvoll erwiesen. (...) Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass Bedarfsträger:innen im Rahmen der Vergabeverfahren Personalstunden statt Coachingstunden beauftragen. Dadurch ist einerseits eine echte bedarfsorientierte beschäftigungsbegleitende Betreuung durch variierende Betreuungsumfänge sichergestellt und andererseits auch gewährleistet, dass der Betreuungsschlüssel der Coach:innen nicht willkürlich – oft getrieben vom auch an anderen Stellen oft kritisierten Preisdruck im Wettbewerbsverfahren einer öffentlichen Ausschreibung – unter rein wirtschaftlichen Aspekten festgelegt wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II (2023)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2023): Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 11, S. 485-492.

    Abstract

    "Als die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 aus der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe entstand, wurde als einer der zentralen Vorteile des neuen Systems die Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung und Betreuung der Leistungsberechtigten gesehen. „Hilfe aus einer Hand“ war die Formel für den neuen Ansatz. Auf der leistungsrechtlichen Seite („passive Leistungen“) übernahm man die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft aus der vormaligen Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Auf der Seite der Beratung und Vermittlung, also den „aktiven“ Leistungen des SGB II, bezog man sich schon früh auf Konzepte des „integrierten Fallmanagements“ als einer Methode, komplexe und multiple Probleme von Klient/innen in einer strukturierten Form zielorientiert und bei Bedarf auch im Zusammenwirken verschiedener fachlicher Dienste zu bearbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Zein Kasrin (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 15.03.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230315.01

    Abstract

    "Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und negative Effekte auf die Leistungsbezugsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691

    Abstract

    "Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen (2022)

    Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2022): Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 40-50., 2022-09-19.

    Abstract

    "Zum Januar 2019 wurden mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt, die an die Stelle des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ treten (Bauer/Fuchs 2019, 106). Dabei soll eine Novität unter den Regelinstrumenten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Anwendung kommen: die „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ (gbB)." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula ; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Heranführung an eine marktnahe Beschäftigung im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts: Chancen und Grenzen (2022)

    Dehring, Frank;

    Zitatform

    Dehring, Frank (2022): Heranführung an eine marktnahe Beschäftigung im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts: Chancen und Grenzen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 78-82.

    Abstract

    "Dieser Beitrag widmet sich den Erfahrungen, die das gemeinnützige Sozialunternehmen Wabe gGmbH in Waldkirch mit öffentlich geförderter Beschäftigung gemacht hat. Dabei wird insbesondere erörtert, inwieweit der Soziale Arbeitsmarkt in der Lage ist, Langzeitarbeitslose an eine marktnahe Beschäftigung heranzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose – ein Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten? (2022)

    Gottschall, Karin; Promberger, Markus; Nivorozhkin, Anton ;

    Zitatform

    Gottschall, Karin, Anton Nivorozhkin & Markus Promberger (2022): Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose – ein Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 4, S. 286-295., 2022-06-08. DOI:10.5771/0342-300X-2022-4-286

    Abstract

    "Mit dem 2019 eingeführten Teilhabechancengesetz wurden neue Möglichkeiten zur Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose geschaffen. Von den Vorläuferinstrumenten – beispielsweise den Ein-Euro-Jobs – ist bekannt, dass Frauen, Geringqualifizierte und Immigrant*innen unterrepräsentiert waren ; auch gab es Kritik, dass einzelne Fördermaßnahmen eher Lock-In-, d. h. Einsperreffekte als einen Übergang in reguläre Beschäftigung befördern. Darauf reagiert das aktuelle Teilhabechancengesetz, das langzeitarbeitslosen Grundsicherungsempfänger*innen den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt und / oder soziale Teilhabe über geförderte Beschäftigung ermöglichen will. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit nunmehr Frauen, Geringqualifizierte und Immigrant*innen als ohnehin benachteiligte Arbeitsmarktgruppen besser erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Nivorozhkin, Anton ;
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  • Literaturhinweis

    Wie begleiten Kommunen den Sozialen Arbeitsmarkt? Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover (2022)

    Hanke, Andrea;

    Zitatform

    Hanke, Andrea (2022): Wie begleiten Kommunen den Sozialen Arbeitsmarkt? Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 60-67.

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird die Einführung und Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover aus Sicht der Trägerin der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover, einer kommunalen Arbeitgeberin und der Trägerin von weiteren sozialen Leistungen geschildert. Es werden die Erfahrungen bei der Umsetzung beleuchtet und Perspektiven für weitere Teilhabemöglichkeiten und Anpassungen der aktuellen Gesetzgebung im Sinne eines Sozialen Arbeitsmarktes eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt braucht künftig eine bessere Finanzierung (2022)

    Hofmann, Tina; Aust, Andreas;

    Zitatform

    Hofmann, Tina & Andreas Aust (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt braucht künftig eine bessere Finanzierung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 28-33.

    Abstract

    "Der Soziale Arbeitsmarkt im SGB II wurde mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt – zunächst befristet bis zum Jahr 2024. Die neue Bundesregierung will den Sozialen Arbeitsmarkt fortsetzen und hat das in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Aber er muss auch besser finanziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts – eine kritische Zwischenbilanz (2022)

    Hofmann, Tina; Aust, Andreas;

    Zitatform

    Hofmann, Tina & Andreas Aust (2022): Die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts – eine kritische Zwischenbilanz. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 28-39.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes (Hofmann/Aust 2021) werden in diesem Beitrag die bisherigen Erfahrungen mit der Finanzierung des neuen Förderinstruments „Sozialer Arbeitsmarkt“ analysiert. Es werden Verbesserungen bei der Finanzierung angeregt und dafür insbesondere der sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) in den Blick genommen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1 (2022)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Kiesel, Markus; Zins, Stefan; Kleinemeier, Rita; Wagemann, Ute; Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Coban, Mustafa ; Schels, Brigitte ; Wolff, Joachim; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Juliane Achatz, Mustafa Coban, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Markus Kiesel, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Brigitte Schels, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2022): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1. (IAB-Forschungsbericht 08/2022), Nürnberg, 148 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2208

    Abstract

    "Dieser Forschungsbericht beschreibt die Konzeption und Durchführung der Welle 1 der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“. Des Weiteren werden die Schritte der Datenaufbereitung sowie erste Ergebnisse zu methodischen Aspekten der Felddurchführung vorgestellt. Die neue Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit sehr gering ausfallen (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II), die im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung bestehen. Als Voraussetzung für eine Förderung nach §16e SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sein. Für eine Förderung nach §16i SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens 25 Jahre alt sein. Zusätzlich müssen sie für mindestens sechs der letzten sieben Jahre SGB-II-Leistungen erhalten haben und in dieser Zeit überwiegend nicht beschäftigt gewesen sein. Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie für Schwerbehinderte ist alternativ ein SGB-II-Leistungsbezug in den letzten fünf Jahren (bei überwiegender Erwerbslosigkeit in diesem Zeitraum) die Fördervoraussetzung. Die Förderdauer nach §16e SGB II beträgt zwei Jahre, nach §16i SGB II sind es sogar bis zu fünf Jahre. Um zu untersuchen, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach §16e sowie §16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt, hat das IAB zwei neue, miteinander verbundene Panelerhebungen (je eine pro Maßnahme) aufgebaut. In der Panelbefragung werden sowohl Geförderte nach §16e und §16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe) telefonisch befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Im Rahmen der Befragung werden zum einen die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation umfassend erhoben. Zentrale Dimensionen der sozialen Teilhabe sind individuelle Lebenszufriedenheit, soziale Anerkennung, gesellschaftliche und materielle Teilhabe sowie der Gesundheitszustand. Die Beschäftigungsfähigkeit wird anhand von vorhandenen individuellen und gesellschaftlichen Ressourcen, Bedingungen und Potenzialen bestimmt und u.a. mithilfe der gesundheitlichen Lage, individuellen Arbeitsbedingungen und -belastungen sowie Kompetenzen und Selbstwirksamkeit operationalisiert. Auch werden verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhoben. Zusätzlich zu den beiden Zieldimensionen wird die konkrete Ausgestaltung der Förderung nach §16i und §16e SGB II von den Teilnehmenden erfragt. Hierbei werden insbesondere Informationen zur Maßnahmeanbahnung und -teilnahme sowie zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) erhoben. Letztere ist ein zentrales Gestaltungsmerkmal der neuen Förderinstrumente. Aufgrund des besonderen Studiendesigns können die Befragungsdaten mit zusätzlich im Rahmen des Erhebungsprozesses anfallenden Paradaten (z.B. Zeitmarken zu Befragungsdauern) sowie – die Zustimmung der Befragten vorausgesetzt – mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit verfügt das Panel „Lebensqualität und Teilhabe“ über ein großes Analysepotential. Bei der Erhebung der Welle 1 wurden rund 16.800 telefonische Interviews zwischen Mai 2020 und März 2021 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Im vorliegenden Bericht werden zentrale Aspekte der Felddurchführung und des Feldverlaufs genauer erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Feldsteuerung, der Interviewereinsatz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft, an der Studie (Rücklaufquote) sowie ihren Folgewellen (Panelbereitschaft) teilzunehmen und die eigenen Umfragedaten verknüpfen zu lassen (Zuspielbereitschaft). Außerdem wird das Vorgehen bei der Datenaufbereitung inklusive der Gewichtung beschrieben. Ebenfalls berichtet werden erste Ergebnisse zu methodischen Fragestellungen auf Basis der erhobenen Daten, beispielsweise zu Fragen der Kontaktierung und Ausschöpfung sowie zu qualitätsrelevanten Aspekten wie Interviewereffekten oder Matchingqualität. Die Erhebung der Welle 1 erfolgte während der COVID-19-Pandemie. Im Bericht wird daher auch erläutert, wie dieser Umstand bei der Konstruktion des Fragebogens beziehungsweise der Durchführung der Erhebung berücksichtigt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit dem Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg (2022)

    Lafferentz, Petra; Schröder, Bernd; Stefaniak, Gudrun;

    Zitatform

    Lafferentz, Petra, Gudrun Stefaniak & Bernd Schröder (2022): Erfahrungen mit dem Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 84-88.

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird die Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung in Hamburg dargestellt und die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes seit 2019 aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit e.V., eines Interessenverbands der Beschäftigungsträger, kritisch bewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt (2022)

    Martin, Andrea;

    Zitatform

    Martin, Andrea (2022): Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 52-59.

    Abstract

    "Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt ist eine Frage der Perspektive auf die Zielgruppe. Gezielte Ansprache, bedarfsgerechte Angebote, aber auch die Konstellation der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft entscheiden über die Integrationschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (2022)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2022): Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 8, S. 531-551., 2021-09-16. DOI:10.3790/sfo.71.8.531

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmer:innen in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei wird eine explorative Untersuchung der Teilnehmer:innenstruktur mittels einer Latent-Class-Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer:innen, die in einer Typologie dargestellt wird. In dieser lassen sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmer:innengruppen prioritär, während andere vermehrt von passgenauen Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen oder Maßnahmen der Frauenförderung profitieren würden. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp & Martin Dietz (2022): Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.01

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, um die Befunde aus seiner Begleitforschung, die seit der Vorlage des Zwischenberichts Ende 2020 entstanden sind, in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell (2022)

    Rieder, Kurt;

    Zitatform

    Rieder, Kurt (2022): Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 68-77.

    Abstract

    "Beschäftigte, Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld müssen zueinander passen, damit eine langfristige soziale und arbeitsplatzbezogene Integration gelingt. Hierfür benötigen Arbeitgeber/innen verlässliche Rahmenbedingungen und erfahrene Ansprechpartner/innen an ihrer Seite. Gut ausgebildete und erfahrene Betriebsakquisiteure und Coaches sind dabei der Schlüssel zum Erfolg beim Zustandekommen und bei der Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen nach § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Schiele, Maximilian ; Tübbicke, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke & Joachim Wolff (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.02

    Abstract

    "Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet: (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Schludi, Martin, Claudia Wenzig & Sebastian Hülle; Claudia Wenzig & Sebastian Hülle (sonst. bet. Pers.) (2022): Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet. (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig). In: IAB-Forum H. 29.06.2022 Nürnberg, 2022-06-27. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220629.01

    Abstract

    "Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Durch die Längsschnittbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ versucht das IAB herauszufinden, ob diese Hilfen die Situation der Geförderten auch tatsächlich verbessern. Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit der Durchführung der Befragung verbunden sind, erläutern Sebastian Hülle und Claudia Wenzig im Interview für das IAB-Forum." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff) (2022)

    Schludi, Martin; Wolff, Joachim; Gellermann, Jan; Promberger, Markus; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Schludi, Martin, Joachim Wolff, Jan Gellermann, Markus Promberger & Peter Kupka; Joachim Wolff, Jan Gellermann, Markus Promberger & Peter Kupka (sonst. bet. Pers.) (2022): Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.03

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die amtierende Bundesregierung darauf verständigt, das derzeit bis Ende 2024 befristete Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu verstetigen. Damit würde dauerhaft ein Sozialer Arbeitsmarkt für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose etabliert. In ihrem jüngst bekannt gewordenen Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung für das Jahr 2023 jedoch zugleich, die Mittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro zu kürzen. Dieses Vorhaben wurde von der Opposition und einem Teil der Medien scharf kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion des IAB-Forum vier einschlägige Experten im IAB um ihre Einschätzung gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen (2022)

    Singer, Kirsten; Delfs, Silke;

    Zitatform

    Singer, Kirsten & Silke Delfs (2022): Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 16-27.

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Anhand von Daten der amtlichen Statistik werden in diesem Beitrag die Umsetzung dieser Förderung seit 2019 und die Struktur der durch sie geförderten Personengruppen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert) (2022)

    Winters, Jutta; Englert, Kathrin;

    Zitatform

    Winters, Jutta & Kathrin Englert; Kathrin Englert (sonst. bet. Pers.) (2022): Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert). In: IAB-Forum H. 09.12.2022, 2022-12-08. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221209.01

    Abstract

    "Im Video-Statement berichtet IAB-Wissenschaftlerin Kathrin Englert von den positiven Erfahrungen der Jobcenter mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. In ihrer Forschung kam sie zu dem überraschenden Ergebnis, dass Jobcenter selbst für die Zielgruppe mit oft multiplen Vermittlungshemmnissen die Integration in den Arbeitsmarkt als zentralen Bezugspunkt sehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Winters, Jutta;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3302 (05.09.2022)), 34 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' sowie 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen habe. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist der bisherige Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2019 bis 2022, differenziert nach Arbeitslosigkeitsdauer, demografischen Merkmalen und Wirtschaftszweigen. Weiterhin geht es um den Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmenende. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht (2021)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Coban, Mustafa ; Trappmann, Mark ; Friedrich, Martin; Stockinger, Bastian ; Gellermann, Jan; Schmucker, Alexandra; Gottwald, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Raab, Miriam; Dietz, Martin; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Gricevic, Zbignev; Kupka, Peter; Zins, Stefan; Kiesel, Markus; Fuchs, Philipp ; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Mustafa Coban, Martin Dietz, Martin Friedrich, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Zbignev Gricevic, Sebastian Hülle, Markus Kiesel, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Alexandra Schmucker, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht. (IAB-Forschungsbericht 03/2021), Nürnberg, 197 S.

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen haben. Damit rückt eine Teilgruppe unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der arbeitsmarktpolitischen Förderung, die über Jahre hinweg faktisch von regelmäßiger Erwerbstätigkeit und den darüber vermittelten Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen ist. Entsprechend besteht das Kernanliegen beider Instrumente darin, den Geförderten die Beteiligung am Arbeitsleben zu eröffnen und dadurch zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, ihrer Arbeitsmarktchancen und ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten beizutragen. Zusammen mit der Einführung beider Förderinstrumente hat der Gesetzgeber auch deren umfassende wissenschaftliche Evaluation beschlossen. Die Evaluation erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Fokus der Studie stehen insbesondere die Implementation der Maßnahmen auf Ebene der Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Geförderten. Der vorliegende Bericht dokumentiert den aktuellen Arbeits- und Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2021)

    Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Dietz, Martin; Fuchs, Philipp ; Zabel, Cordula ; Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp; Promberger, Markus; Gottwald, Markus; Nivorozhkin, Anton ; Kupka, Peter; Bennett, Jenny; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Martin Dietz, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2021): Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 16.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-03.

    Abstract

    "Das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde durch das Teilhabechancengesetz grundlegend erweitert. Seither stehen zwei neue Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung, um die Erwerbsbeteiligung besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zu fördern. Zwei Jahre nach ihrer Einführung legt das IAB erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik (2021)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2021): "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 19-39., 2020-11-09. DOI:10.3790/sfo.70.1.19

    Abstract

    "Der Beitrag befasst sich mit der „Beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ von Arbeitnehmern in öffentlich geförderter Beschäftigung und zeigt, dass es sich dabei um eine anspruchsvolle Dienstleistung an der Schnittstelle von aktiver Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik handelt. Sie soll gleichermaßen beschäftigungsstabilisierende Aufgaben übernehmen und mittelfristig wirksame Veränderungs- und Bildungsprozesse initiieren und flankieren. In soziologischer Perspektive wird sowohl die Situationslogik für die geförderten Arbeitnehmer und ihre Unterstützer begrifflich-empirisch rekonstruiert und die folgenden Fragen adressiert: Worin besteht die Aufgabe der „ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ im Rahmen geförderter Beschäftigung, durch welche Kontextfaktoren werden sie geprägt und was sind ihre Chancen und Risiken?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? (2021)

    Beckmann, Fabian; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Dominik Schad (2021): Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 3-18. DOI:10.3790/sfo.70.1.3

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz hat der Gesetzgeber 2019 auf das Problem einer persistierenden Langzeitarbeitslosigkeit reagiert. Konstruiert in Zeiten der Prosperität, haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen im Zuge der Corona-Pandemie auch für die Förderung arbeitsmarktferner Langleistungsbeziehender schlagartig verändert. Der Beitrag nimmt eine Zwischenbilanz des so­zialen Arbeitsmarktes in Zeiten der Corona-Krise vor. Auf Basis bundesweiter Daten zur Entwicklung der Förderfälle sowie einer vertiefenden Beleuchtung der regionalen Struktur des sozialen Arbeitsmarktes im Ruhrgebiet werden aktuelle Befunde präsentiert sowie Perspektiven dieses arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instruments umrissen. Neben der Exklusivität der Förderstruktur werden eine drohende Legitimationskrise, finanzielle Umschichtungen in Richtung pandemiebedingter Arbeitsmarktfolgen sowie eine abgeschwächte Aufstiegsmobilität in ungeförderte Beschäftigung als zentrale Herausforderungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stetes Spannungsfeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Bähr, Holger; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Bähr, Holger & Martin Dietz (2021): Stetes Spannungsfeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 16.04.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-04-14.

    Abstract

    "Die Wendung „Fördern und Fordern“ ist zu einem Synonym für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik geworden. Auf der Seite derjenigen, an die sich das Fördern und Fordern richtet, besteht eine große Vielfalt. Die IAB-Forschung wirft einen genauen Blick auf sehr unterschiedliche Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ fasst wichtige Erkenntnisse zusammen, die in den vergangenen vier Jahren gewonnen wurden. Sie zeigen die Spannungsverhältnisse der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik und die Vielschichtigkeit der Lebenssituationen von Grundsicherungsbeziehenden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bähr, Holger; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? (2021)

    Kupka, Peter; Gühne, Uta;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Uta Gühne (2021): Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? In: Psychiatrische Praxis, Jg. 48, H. 1 Stuttgart, Stuttgart, S. 5-7. DOI:10.1055/a-1274-2672

    Abstract

    "Während des ersten Jahres nach Implementierung der Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben etwa 34 000 Personen durch eine solche Förderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Wie hoch der Anteil psychisch kranker Menschen dabei ist, wissen wir nicht. Dass die Förderung insgesamt gut angenommen wird, stimmt jedoch optimistisch. Neben der vergleichsweise hohen Förderdauer wird von den Nutzern besonders positiv wahrgenommen, dass es sich um „echte“ Arbeit im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse handelt, was zusätzlich die Akzeptanz im sozialen Umfeld erhöht [19]. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) sollte demnach auch Menschen mit psychischer Erkrankung und komplexen Problemlagen in langjähriger Arbeitslosigkeit Chancen beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe bieten. Es wird zukünftig darauf ankommen, wie medizinisch erforderliche sowie psychosoziale und arbeitsintegrative Leistungen besser als bisher miteinander verzahnt und Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher übergreifend erbracht werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II (2021)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2021): Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 41-51. DOI:10.3790/sfo.70.1.41

    Abstract

    "Folgt man der Literatur, ist die Sozialwirtschaft einer der bedeutendsten Wirtschaftssektoren Deutschlands. Dort werden, Berechnungen von Oliver Ehrentraut zufolge, rund sieben Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung generiert. Allerdings ist die Sozialwirtschaft ein volkswirtschaftliches Aggregat mit unscharfen Rändern und wechselnden Zuschnitten. Es gibt weite Definitionen, die auch die gesamte Gesundheitswirtschaft mit umfassen und engere, die sich ausschließlich auf gemeinnützige Organisationen und soziale Dienstleistungen im engeren Sinne beziehen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre neue Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/27973) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre neue Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/27973). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/29176 (30.04.2021)), 102 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den neuen Regelinstrumenten zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz zum Teilhabechancengesetz: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28664) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Bilanz zum Teilhabechancengesetz. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28664). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(29724) (18.05.2021)), 23 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Bilanz zum Teilhabechancengesetz, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, u.a. mit Statistiken zum Bestand an Teilnehmenden in den beiden Maßnahmen und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II). (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ (2021)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2021): Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,03), Berlin, 20 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2019 wurde ein „Sozialer Arbeitsmarkt“ eingeführt. Mit Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber von zunächst 100 Prozent werden Arbeitsplätze geschaffen für Arbeitslose, die in der Regel mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und in dieser Zeit kaum erwerbstätig waren. Im Mai 2021 wurden so 42.000 Arbeitsplätze gefördert. Der DGB bewertet den Grundansatz der neuen Förderung ausgesprochen positiv, analysiert aber auch erhebliche Defizite und fordert gesetzliche Nachbesserungen. Aus Sicht des DGB ist es sinnvoll, dass die öffentliche Hand selbst zusätzliche Arbeitsplätze für ansonsten „chancenlose“ Langzeitleistungsbezieher*innen initiiert. Dabei geht es nicht primär um ein Sprungbrett in ungeförderte Arbeit, sondern die geförderte Beschäftigung an sich wird als Wert gesehen, da sie soziale Teilhabe schafft. Substanziell neu ist auch die bis zu fünfjährige Förderdauer, die Entwicklungsperspektiven eröffnen soll. Doch das Versprechen einer fünfjährigen Förderung wird in der Praxis noch nicht ausreichend eingelöst. Weit über die Hälfte (55,8 Prozent) der geförderten Arbeitsplätze sind auf maximal zwei Jahre befristet – also auf die Zeit, in der der Zuschuss 100 Prozent beträgt. Dabei handelt es sich aber keineswegs immer um „missbräuchliche“ Mitnahmeeffekte. Gemeinwohlorientierte Einsatzstellen haben oftmals objektive Schwierigkeiten, die ab dem dritten Jahr erforderlichen Eigenanteile zu erwirtschaften. Sie bieten in der Regel gesellschaftlich sinnvolle Dienstleitungen an, mit denen sich aber kaum Erlöse erwirtschaften lassen. Der DGB fordert daher eine verstärkte Förderung für solche Einsatzstellen. Zudem ist das Förderprogramm zu klein dimensioniert. Zurzeit erhalten nur 7,5 Prozent der Arbeitslosen, die für das Förderinstrument in Frage kommen, auch tatsächlich ein Arbeitsplatzangebot. Weiter kritisiert der DGB, dass Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund bei der Förderung unterrepräsentiert, die geförderten Beschäftigten vom Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind und tarifgebundene Arbeitgeber benachteiligt werden, da nicht alle tariflichen Komponenten bei der Berechnung des Lohnkostenzuschusses berücksichtigt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2020)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Rolf G. Heinze (2020): Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 97-110.

    Abstract

    Die Autoren ziehen in ihrem Beitrag Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Erste Rückmeldungen aus der Praxis belegen eine umfangreiche Nutzung des Instruments durch die Jobcenter. Die Autoren skizzieren im Folgenden einige Überlegungen zu Gelingensbedingungen der (regionalen) Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes. Hierzu zählen begleitendes stabilisierendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen für die Langzeitarbeitslosen. 'Regionale Umsetzungspraktiken, die neue Netzwerkbildungen der Akteure vor Ort ermöglichen und dabei Dynamisierungsakzente setzen können, dürften für eine erfolgreiche Etablierung des Instruments entscheidend sein und sollten vor Ort formativ begleitet werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Soziale Teilhabe und geförderte Beschäftigung: Deutungshorizonte und Umsetzungsperspektiven des Teilhabechancengesetzes (2020)

    Gottwald, Markus; Kupka, Peter; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Gottwald, Markus, Claudia Globisch, Peter Kupka & Philipp Ramos Lobato (2020): Soziale Teilhabe und geförderte Beschäftigung: Deutungshorizonte und Umsetzungsperspektiven des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 773-795., 2020-10-29. DOI:10.3790/sfo.69.12.773

    Abstract

    "Im seit Januar 2019 gültigen Teilhabechancengesetz bleibt der Teilhabebegriff im Gesetz wie der Gesetzesbegründung unterbestimmt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Akteure des jobcenterexternen Governancekontextes mit welchen Deutungen die lokale Umsetzung des Teilhabechancengesetzes rahmen. Dabei lassen sich zwei Interpretationen des zentralen Konzepts der sozialen Teilhabe beobachten: Im ersten Fall wird Teilhabe als Integration in den ungeförderten Arbeitsmarkt verstanden, im zweiten werden die Instrumente selbst als Teilhabechance interpretiert. Diese unterschiedlichen Verständnisse haben Einfluss auf die Umsetzungsperspektiven wie die Auswahl der Teilnehmenden, die Akquise von Arbeitgeber*innen, die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Umsetzung des Coachings. Darin manifestieren sich arbeitsmarktpolitische respektive sozialpolitische Prioritäten, die nicht aus dem Gesetz, sondern aus übergeordneten Werthorizonten abgeleitet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Do job creation schemes improve the social integration and well-being of the long-term unemployed? (2020)

    Ivanov, Boris; Pfeiffer, Friedhelm; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Ivanov, Boris, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Do job creation schemes improve the social integration and well-being of the long-term unemployed? In: Labour Economics, Jg. 64, 2020-03-27. DOI:10.1016/j.labeco.2020.101836

    Abstract

    "In this paper, we analyze the effects of a German job creation scheme (JCS) on the social integration and well-being of long-term unemployed individuals. Using linked survey and administrative data for participants and a group of matched non-participants, we find significant positive effects of being employed within this program. Participants with health impairments or an above-average duration of welfare dependence benefit more. The effects decline over the course of the program, which is explained by an increase in both the share of participants who leave the program, and of control individuals who find a job. The results suggest that JCSs should target those with the lowest employment prospects." (Author's abstract, © 2020 Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797

    Abstract

    "Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The case for a job guarantee policy in Germany: A political-economic analysis of the potential benefits and obstacles (2020)

    Landwehr, Jannik J.;

    Zitatform

    Landwehr, Jannik J. (2020): The case for a job guarantee policy in Germany: A political-economic analysis of the potential benefits and obstacles. (Working Paper / Berlin Institute for International Political Economy 2020,150), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "As a bottom-up approach, a Job Guarantee policy can tackle the issue of unemployment on the macroeconomic, socioeconomic, and individual level in a unique way and promote the social inclusion of the unemployed. This paper aims at analysing the potential obstacles - namely inflationary pressure and financing - of a Job Guarantee policy implementation in the case of Germany. A Job Guarantee's impact on inflation depends on excess production capacities of economic sectors as well as collective wage bargaining structures. In this regard, this paper concludes that under a correct policy design inflationary pressure is no major obstacle. Strengthening workers' bargaining power in Germany through a Job Guarantee policy could even contribute to reaching the inflation target and prevent deflation. However, deficiencies of the European institutional setup and the analogous restrictive fiscal mantra at European and national level limit the political scope for financing a Job Guarantee policy. Notwithstanding, a small to medium size Job Guarantee programme - comprising up to all currently unemployed willing to work - is politically and legally feasible." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups (2020)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2020): Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups. (IAB-Discussion Paper 27/2020), Nürnberg, 34 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmern in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei werden zunächst die Programme im Hinblick auf ihre Ziele und Teilnahmekriterien beschrieben. Anschließend erfolgt eine explorative Untersuchung der Teilnehmerstruktur beim Maßnahmeeintritt mittels einer Latent Class (Cluster) Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer beim Maßnahmeeintritt, die in einer Typologie dargestellt wird, in der sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Dabei werden auch unterschiedliche Förderbedarfe dieser Teilnehmergruppen deutlich, die bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden könnten. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmergruppen prioritär, währende andere vermehrt von passgenauen und problemgerechten Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen profitieren würden, die unter Umständen auch den Langzeitbezug von Sozialleistungen verringern oder beenden könnten. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktprogramme im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen und Sozialleistungsempfängern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Zugpferd für komplexe Ausgangslagen: Wie der Soziale Arbeitsmarkt die Integrationsarbeit der Jobcenter neu ausrichtet (2020)

    Poetzsch, Johanna;

    Zitatform

    Poetzsch, Johanna (2020): Zugpferd für komplexe Ausgangslagen: Wie der Soziale Arbeitsmarkt die Integrationsarbeit der Jobcenter neu ausrichtet. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 825-830. DOI:10.3790/sfo.69.12.825

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2019 ist mit § 16i SGB II ein Sozialer Arbeitsmarkt in Deutschland eingeführt worden. Die quantitative und qualitative Umsetzung der nunmehr ersten zwei Jahre stimmt positiv: Die neue Struktur eines Lohnkosten­zuschusses in Kombination mit einem integriertem Coaching scheint einen arbeitsmarktpolitischen Ton anzuschlagen, der Arbeitgeber wie Leistungsberechtigte gleichermaßen fördert und fordert. So nehmen Jobcenter die neuen Fördermöglichkeiten gut an und die Bestandszahlen bleiben bisher selbst in der durch Covid-19 arbeitsmarktpolitisch angespannten Situation stabil." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwölf Monate Teilhabechancengesetz: Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet (2020)

    Schad, Dominik;

    Zitatform

    Schad, Dominik (2020): Zwölf Monate Teilhabechancengesetz. Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 111-124.

    Abstract

    Der Autor zieht Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Der Beitrag widmet sich insbesondere der Umsetzung im Ruhrgebiet, die der Autor als Erfolg wertet. 'Aus Sicht der Jobcenter ist vor allen Dingen der relativ hohe Anteil privater Arbeitgeber als überraschendes und positives Zeichen hervorzuheben. Weiterhin betont er, 'dass alle Jobcenter des Ruhrgebiets den Passiv-Aktiv-Transfer zur Akquirierung zusätzlicher Finanzmittel nutzen. Rund 58 Prozent der eingerichteten Stellen werden nach Tariflohn bezahlt und 53 Prozent der vermittelten Personen fielen aus der Hilfebedürftigkeit. Vor dem Hintergrund des Erfolgs plädiert der Autor für eine dauerhafte Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/16519) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/16519). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/17226 (14.02.2020)), 49 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Ergebnissen aktiver Arbeitsmarktpolitik im Bereich SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz nach einem Jahr "Sozialer Arbeitsmarkt" (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Teilhabechancengesetz): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/17819) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Bilanz nach einem Jahr "Sozialer Arbeitsmarkt" (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Teilhabechancengesetz). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/17819). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/18854 (28.04.2020)), 39 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Teilhabechancengesetz). Insbesondere die Schaffung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war nach Ansicht der Fragestellenden wichtig, um Menschen nach vielen Jahren ohne Erwerbsarbeit Chancen und Perspektiven abseits von „Hartz IV“ zu eröffnen. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II): Zusammenfassung des IAB-Untersuchungskonzepts (2019)

    Bauer, Frank; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Promberger, Markus; Trappmann, Mark ; Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Hülle, Sebastian ; Stockinger, Bastian ; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Martin Dietz, Sebastian Hülle, Peter Kupka, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2019): Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II). Zusammenfassung des IAB-Untersuchungskonzepts. Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes wurden zum 1. Januar 2019 - geregelt in den Paragraphen 16e und 16i SGB II - zwei Förderinstrumente eingeführt, die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen (Deutscher Bundestag 2018). Während das erste Instrument vor allem die Beschäftigungsfähigkeit sowie die Arbeitsmarktchancen der Geförderten erhöhen soll, zielt das zweite Instrument primär auf die Verbesserung der sozialen Teilhabechancen der gefördert Beschäftigten. Jenseits ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen ist beiden Instrumenten gemeinsam, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei gemeinnützigen wie privatwirtschaftlichen Arbeitgebern gefördert werden können. Zudem ist in beiden Fällen eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ('Coaching') vorgesehen, um einer vorzeitigten Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse vorzubeugen. Die wissenschaftliche Evaluation der beiden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Im Fokus der Evaluation stehen drei übergeordnete Fragestellungen: - Wie setzten die Jobcenter die Maßnahmen um? - Wie erfolgt ihr betrieblicher Einsatz und welche unbeabsichtigten Nebenfolgen hat dieser? - Hat die Maßnahmenteilnahme einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen sowie die soziale Teilhabe der Geförderten? Um diese Fragen untersuchen zu können, ist die Evaluation thematisch breit aufgestellt und stützt sich auf eine überwiegend neu zu erhebende bzw. zu erschließende Datenbasis. Konkret sieht das Untersuchungskonzept vier eng verzahnte Forschungsmodule vor, deren inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung hier zusammenfassend dargestellt werden. Die Forschungsarbeiten haben zum Jahresbeginn 2019 begonnen und werden im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Jeweils zum Jahresende 2020 und 2023 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Begleitforschung des IAB." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung: Entwicklung, Konzepte und Wirkungen (2019)

    Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ;

    Zitatform

    Bauer, Frank & Philipp Fuchs (2019): Öffentlich geförderte Beschäftigung: Entwicklung, Konzepte und Wirkungen. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 65, H. 2, S. 83-114., 2019-05-20. DOI:10.1515/zsr-2019-0004

    Abstract

    "Öffentlich geförderte Beschäftigung ist seit der Einführung des Arbeitsförderungsgesetzes 1969 Bestandteil der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Der Aufsatz zeichnet die Nutzung der verschiedenen Formen dieses Instruments nach und referiert die zentralen Befunde zu dessen Wirkungen auf die Geförderten. Dabei wird ein Bogen gespannt von den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der 80er Jahre über die arbeitsmarktpolitische Bearbeitung der Wiedervereinigung und die 'Hartz-Reformen' bis hin zu aktuellen Modellprojekten, die neue Ansätze in der Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung erproben. Im Fokus stehen sowohl die Beschäftigungseffekte als auch die Frage nach der Ermöglichung sozialer Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Die arbeitsmarktpolitischen Implikationen für die Ausgestaltung eines sozialen Arbeitsmarkts werden abschließend anhand der aktuellen Erkenntnisse aus den Evaluationen der Modellprojekte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen diskutiert." (Autorenreferat, © De Gruyter)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": Dritter Zwischenbericht (2019)

    Brussig, Martin; Kleinemeier, Rita; Aurich-Beerheide, Patrizia; Kotlenga, Sandra; Pagels, Nils; Puhe, Henry; Ivanov, Boris; Nägele, Barbara; Gabler, Andrea; Langer, Philipp; Pfeiffer, Friedhelm; Kirsch, Johannes; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Johannes Kirsch, Philipp Langer, Andrea Gabler, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Nils Pagels, Boris Ivanov, Friedhelm Pfeiffer, Laura Pohlan, Rita Kleinemeier & Henry Puhe (2019): Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt". Dritter Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 531), Duisburg, 112 S.

    Abstract

    "Das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' zielt auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Es ist im Jahr 2015 gestartet und läuft bis zum 31.12.2018. An dem Programm nahmen zur Jahresmitte 2018 ca. 16.000 Personen in 195 Jobcentern teil. Das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' wird somit in knapp der Hälfte aller Jobcenter bundesweit umgesetzt. Der vorliegende Zwischenbericht stellt den aktuellen Stand aus der programmbegleitenden Evaluation vor. Dabei wird auf die Vielfalt in der Programmumsetzung, die Auswahl der Arbeitgeber und die damit verbundenen Schwierigkeiten eingegangen. Es werden Ergebnisse aus der CATI-Befragung von Teilnehmenden und Kontrollpersonen zur kurzfristigen Wirkung der Teilnahme an dem Programm auf die soziale Teilhabe, der zentralen Ergebnisvariable des Programms, präsentiert. Zudem werden zwei Gestaltungsparameter, die sich als wichtige Wirkungskanäle für die Entwicklung der sozialen Teilhabe erwiesen haben, genauer betrachtet, nämlich die beschäftigungsbegleitenden Aktivitäten und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft (2019)

    Krampe, Andreas;

    Zitatform

    Krampe, Andreas (2019): Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 1, S. 8-10.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) in Kraft. In diesem Beitrag werden der Hintergrund und die zentralen Inhalte des Gesetzes sowie einige Positionierungen des Deutschen Vereins hierzu im Überblick vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose war ein wichtiger Schritt (Serie "Zukunft der Grundsicherung") (2019)

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2019): Die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose war ein wichtiger Schritt (Serie "Zukunft der Grundsicherung"). In: IAB-Forum H. 27.09.2019, o. Sz., 2019-09-24.

    Abstract

    "Der Soziale Arbeitsmarkt ist ein Förderkonzept, das bei sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen die Teilhabe am Erwerbsleben und am gesellschaftlichen Leben verbessern soll. Für einige Geförderte kann er auch einen (Wieder-)Einstieg in nicht geförderte Erwerbsarbeit bedeuten. Andere Formen geförderter Beschäftigung waren für die Zielgruppe eher ungeeignet oder wurden, wie der Beschäftigungszuschuss, wieder abgeschafft. Die Einführung des neuen Instruments 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' (§ 16i SGB II), dessen Umsetzung und Wirkungen das IAB umfassend evaluieren wird, war insofern ein überfälliger Schritt zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Qualifizierung und Beschäftigung (langzeit-)arbeitsloser Menschen: Wie gelingen Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen? (2019)

    Osiander, Christopher ;

    Zitatform

    Osiander, Christopher (2019): Qualifizierung und Beschäftigung (langzeit-)arbeitsloser Menschen. Wie gelingen Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen? In: Forum Arbeit H. 4, S. 10-16., 2019-11-30.

    Abstract

    "Der Beitrag befasst sich überblicksartig mit der aktuellen Arbeitsmarktsituation, Möglichkeiten der Qualifizierung von Arbeitslosen und der neu eingeführten Förderung über das Teilhabechancengesetz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Osiander, Christopher ;
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  • Literaturhinweis

    IAB evaluiert Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (2019)

    Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp (2019): IAB evaluiert Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose. In: IAB-Forum H. 14.05.2019, o. Sz., 2019-05-13.

    Abstract

    "Mit dem jüngst verabschiedeten Teilhabechancengesetz stehen neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose zur Verfügung. Das IAB wurde damit beauftragt zu untersuchen, wie diese Instrumente in den Jobcentern um- und von den Betrieben eingesetzt werden und welche Wirkungen sie auf die Geförderten haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Neue Chancen für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt - das Teilhabechancengesetz (2019)

    Rustige, Claudia;

    Zitatform

    Rustige, Claudia (2019): Neue Chancen für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen am Arbeitsmarkt - das Teilhabechancengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 58, H. 6, S. 149-151.

    Abstract

    "Am 1. 1.2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II- ÄndG) in Kraft.
    Mit diesem Beitrag sollen ein Überblick über die Grundsätze der neuen Förderung von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II gegeben und die Beschäftigungspotentiale der Inklusionsunternehmen für den geförderten Personenkreis insbesondere aus Sicht der bag if und ihrer Mitglieder analysiert werden." (Textauszug, © Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG)

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt - Ausgestaltung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/9460) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Sozialer Arbeitsmarkt - Ausgestaltung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/9460). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/9875 (03.05.2019)), 10 S.

    Abstract

    "Mit dem neuen Instrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden. Zentral dabei ist, dass dieses neue Regelinstrument neben der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Begleitung vorsieht. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zugleich vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ausgestaltung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung." (Textauszug, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt" (2019)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2019): Erste Erfahrungen mit dem "Sozialen Arbeitsmarkt". (Arbeitsmarkt aktuell 2019,06), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn ist das Teilhabechancengesetz mit neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieher in Kraft getreten. In dieser Ausgabe analysieren wir, wie die neuen Förderinstrumente im ersten Halbjahr 2019 angelaufen sind und gehen der Frage nach, ob es Hinweise auf Nachbesserungsbedarf gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt - eine Bilanz: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/13620) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Sozialer Arbeitsmarkt - eine Bilanz. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/13620). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/14003 (14.10.2019)), 45 S.

    Abstract

    Entgegen des Titels der Kleinen Anfrage beantwortet die Bundesregierung nicht nur die Fragen zum Sozialen Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), sondern zu den beiden neuen Instrumenten des Teilhabechancengesetzes (§§ 16e und 16i SGB II). (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018 (2018)

    Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Promberger, Markus; Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp; Bruckmeier, Kerstin ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Kerstin Bruckmeier, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2018): Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018. (IAB-Stellungnahme 10/2018), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabechancengesetz ('Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt', Bundestagsdrucksache 19/4725), dem Antrag 'Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/591) und dem Antrag 'Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung' der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 19/2593). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwei unterschiedliche Formen geförderter Beschäftigung vor: Neben einem Lohnkostenzuschuss, der den Charakter eines Eingliederungszuschusses hat, geht es um die Schaffung längerfristiger geförderter Beschäftigung für einen Personenkreis mit sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung von Teilhabe. Letzteres ist bereits seit längerem unter dem Stichwort 'Sozialer Arbeitsmarkt' diskutiert worden. Die beiden Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke greifen die Idee einer geförderten Beschäftigung für Personen mit geringen Arbeitsmarktchancen auf. Daraus lässt sich schließen, dass der Grundgedanke eines Sozialen Arbeitsmarktes einen breiten politischen Konsens findet, auch wenn Zielgruppe und Ziele der Anträge etwas von der Gesetzesvorlage abweichen. Da sowohl in den beiden Anträgen als auch im Gesetzentwurf mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt argumentiert wird, stellt das IAB in seiner Stellungnahme zunächst wesentliche Ergebnisse der jüngeren Arbeitsmarktentwicklung dar - insbesondere im Hinblick auf lange Arbeitslosigkeits- und Leistungsbezugsdauern. Anschließend äußert sich das IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und bezieht hierbei Positionen des IAB zu beschäftigungsbegleitender Betreuung (Jobcoaching) sowie zur Finanzierung einer solchen Maßnahme durch einen Passiv-Aktiv-Transfer ein. In den nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Anträgen wird auf diese Positionen verwiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Zb1-04812-2/31): Zweiter Zwischenbericht (2018)

    Brussig, Martin; Mosler, Bettina; Baser, Oya; Kotlenga, Sandra; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Pagels, Nils; Mosler, Bettina; Basler, Oya; Pfeiffer, Friedhelm; Gabler, Andrea; Kirsch, Johannes; Ivanov, Boris; Kleinemeier, Rita; Puhe, Henry;

    Zitatform

    Kirsch, Johannes, Bettina Mosler, Oya Baser, Friedhelm Pfeiffer, Boris Ivanov, Laura Pohlan, Nils Pagels, Andrea Gabler, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Henry Puhe & Rita Kleinemeier (2018): Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Zb1-04812-2/31). Zweiter Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 504), Duisburg, 192 S.

    Abstract

    "Das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' zielt auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Es ist im Jahr 2015 gestartet und läuft bis zum 31.12.2018. An dem Programm nahmen zur Jahresmitte 2017 ca. 15.000 Personen in 195 Jobcentern teil. Das bundesweit umgesetzt. Der vorliegende Zwischenbericht stellt Zwischenergebnisse der programmbegleitenden Evaluation vor. Erstmals werden Ergebnisse aus Fallstudien zur lokalen Umsetzung vorgestellt, und es werden erstmals Ergebnisse aus der CATI-Befragung von Teilnehmenden und Kontrollpersonen zur sozialen Teilhabe, der zentralen Ergebnisvariable des Programms, vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
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  • Literaturhinweis

    "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" - der Soziale Arbeitsmarkt ist eine kommunale Gestaltungsaufgabe (2018)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2018): "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" - der Soziale Arbeitsmarkt ist eine kommunale Gestaltungsaufgabe. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 98, H. 7, S. 363-366.

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt - ein Ansatz zur Erfüllung des Teilhabeauftrags des SGB II (2018)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2018): Sozialer Arbeitsmarkt - ein Ansatz zur Erfüllung des Teilhabeauftrags des SGB II. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 67, H. 2, S. 174-188. DOI:10.1515/zfwp-2018-0013

    Abstract

    "In order to make the labour market more socially inclusive, the new German coalition endeavours to introduce a new instrument, which will eventually create 150,000 temporary subsidized jobs. Compared with the tradition of manifold forms of 'make work' in the past, new features are the targeting of people with extreme distance from the labour market, a focus on social integration and participation rather than on transitions to unsubsidized employment, and the creation of concomitant support structures aiming at assisting workers to adjust to a situation unfamiliar to them." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Was ist der soziale Arbeitsmarkt?: Wie die GroKo das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit in den Griff bekommen will (2018)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2018): Was ist der soziale Arbeitsmarkt? Wie die GroKo das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit in den Griff bekommen will. In: Personalführung, Jg. 51, H. 6, S. 28-35.

    Abstract

    "Jahr um Jahr neue Rekordzahlen der Erwerbstätigkeit, auch unbefristete Vollzeitbeschäftigungen nehmen zu, die Arbeitslosenzahlen und -quoten sind niedriger als unmittelbar nach der deutschen Einigung - die Lage auf dem Arbeitsmarkt war für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit nun bald drei Jahrzehnten nicht mehr so günstig. Wenn es ein Problem auf dem Arbeitsmarkt gibt, dann scheint es nur in Fachkräfteengpässen und Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung zu bestehen. Davon besonders betroffen sind Arbeitgeber in staatlich oder über die Sozialversicherungen finanzierten Dienstleistungensmärkten, die über nahezu keinen Spielraum für Lohnzugeständnisse verfügen." (Autorenreferat, © Bertelsmann Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose: Rückschlüsse aus bisherigen Programmen und Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik (2018)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2018): Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose. Rückschlüsse aus bisherigen Programmen und Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 7, S. 275-280.

    Abstract

    "In der Geschichte der Arbeitsförderung gab es schon viele Initiativen, Programme und Instrumente, die die Langzeitarbeitslosigkeit eindämmen sollten. Hier erfolgt ein Überblick über die grundlegenden Wirkungsmechanismen der verschiedenen Ansätze, die wechselvolle Geschichte der Eingliederungszuschüsse und die Konjunkturen und Formen öffentlich geförderter Beschäftigung. Schließlich wird beleuchtet, wie vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklungen der Arbeitsmarktpolitik das jetzt geplante Teilhabechancengesetz mit dem neuen Regelinstrument 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' einzuordnen und zu bewerten ist." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt: Chancen und Risiken eines notwendigen Instruments (2018)

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Joachim Möller, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2018): Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt. Chancen und Risiken eines notwendigen Instruments. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 67, H. 2, S. 154-163., 2018-07-16. DOI:10.1515/zfwp-2018-0014

    Abstract

    "In den Jahren 2007 bis 2012 existierte mit dem Beschäftigungszuschuss ein Instrument, das darauf abzielte, die soziale Teilhabe der Geförderten zu verbessern und damit der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahe kam. Für die derzeit im SGB II vorhandenen Varianten öffentlich geförderter Beschäftigung gilt dies hingegen nur sehr bedingt. Um diese Lücke zu schließen, haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein neues Regelinstrument für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dafür wurden Finanzmittel in Höhe von bis zu vier Milliarden Euro bereitgestellt. Konkret sieht der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf für bis zu 150.000 langfristig erfolglos integrierter Personen die hohe Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse bei privatwirtschaftlichen wie gemeinnützigen Arbeitgebern vor. Die Förderung zur 'Teilhabe am Arbeitsmarkt', so der Name des neuen, im vorgeschlagenen § 16i SGB II geregelten Instruments, ist auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren angelegt.
    Die geplanten Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit von Grundsicherungsempfängern zu sehen. Während diese zwischen 2007 und 2011 von 1,4 Millionen auf rund 920 Tausend stark gesunken ist, ist sie bis zum Jahr 2017 nur noch um etwas mehr als 110 Tausend Personen zurückgegangen. Das geplante Förderinstrumentarium ermöglicht es den Jobcentern, bei einem Teil der Betroffenen, die nachteiligen Folgen des langfristigen Arbeitsmarktausschlusses zu lindern." (Autorenreferat, © De Gruyter)

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  • Literaturhinweis

    Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose (2018)

    Kupka, Peter; Promberger, Markus; Lietzmann, Torsten; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Torsten Lietzmann, Markus Promberger & Philipp Ramos Lobato (2018): Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose. (IAB-Stellungnahme 12/2018), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten. Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtens 2018/19 betraf dies unter anderem Fragen zum Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin aus dem Frühjahr 2018, mit einem 'Solidarischen Grundeinkommen' für einen Teil der Langzeitarbeitslosen vollwertige Arbeitsplätze staatlich zu finanzieren.
    Im Herbst 2018 äußerte sich das IAB sowohl zu diesem Vorschlag als auch zum Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Es beinhaltet die beiden Maßnahmen 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (§ 16e SGB II neue Fassung), ein für zwei Jahre gewährter Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, und 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' (§ 16i SGB II neue Fassung), eine Maßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung für einen sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis, deren Zielsetzung und Ausgestaltung dem Ansatz des 'Sozialen Arbeitsmarktes' entspricht. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose: Das geplante Teilhabechancengesetz auf dem Prüfstand (2018)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2018): Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Das geplante Teilhabechancengesetz auf dem Prüfstand. In: Soziale Sicherheit, Jg. 67, H. 7, S. 268-274.

    Abstract

    "CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, mittels Lohnkostenzuschüssen für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose Arbeitsplätze schaffen zu wollen. Am 11. Juni 2018 legte der Bundesarbeitsminister nun einen Referentenentwurf für ein Teilhabechancengesetz vor, das die neue Förderung regeln soll. Legt man die gewerkschaftlichen Anforderungen an einen 'Sozialen Arbeitsmarkt' als Maßstab an, dann offenbart der Entwurf gravierende Schwachstellen. Diese substanziellen Defizite werden im zweiten Teil dieses Artikels herausgearbeitet. Zum besseren Verständnis werden jedoch zunächst im ersten Teil die Instrumente und die Konditionen der neuen Förderung von Langzeitarbeitslosen nach dem vorliegenden Referentenentwurf dargestellt." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeiterwerbslose: Wer für eine Förderung infrage kommt (2018)

    Lietzmann, Torsten; Wolff, Joachim; Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Lietzmann, Torsten, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato, Mark Trappmann & Joachim Wolff (2018): Sozialer Arbeitsmarkt für Langzeiterwerbslose: Wer für eine Förderung infrage kommt. (IAB-Kurzbericht 20/2018), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Trotz eines hohen Beschäftigungswachstums ist die Arbeitslosigkeit im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuletzt nicht mehr so stark gesunken wie bis zum Jahr 2011. Daher hat sich die Regierungskoalition auf ein Beschäftigungsprogramm für Personen mit besonders langem Leistungsbezug verständigt. Der Soziale Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Beziehende durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in Erwerbsarbeit integrieren und damit eine bessere soziale Teilhabe für diesen Personenkreis ermöglichen. Da der Erfolg des Programms wesentlich davon abhängt, dass die richtigen Personen gefördert werden, werden in diesem Kurzbericht empirisch fundierte Kriterien vorgeschlagen, die helfen, die Zielgruppe zu charakterisieren und einzugrenzen. Als besonders relevant zeigen sich sehr lange Zeiten ohne versicherungspflichtige oder abhängige Beschäftigung, langfristiger ALG-II-Bezug sowie ein Alter ab 45 Jahren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Langzeitarbeitslosigkeit - was bringt der dritte Arbeitsmarkt (2018)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2018): Langzeitarbeitslosigkeit - was bringt der dritte Arbeitsmarkt. In: Forum Arbeit H. 2, S. 12-15.

    Abstract

    "Im April 2018 waren in Deutschland 840.000 Langzeitarbeitslose registriert, davon rund 90 Prozent im Rechtskreis SGB II. In der zeitlichen Entwicklung kann durchaus ein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit festgestellt werden. Im Wesentlichen folgte die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen bewegte sich in der langen Frist daher kaum. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit proportional zu ihrem Anteil erfolgte. Die These, dass sich nur bei den Kurzzeitarbeitslosen eine positive Entwicklung feststellen lasse, während der Arbeitsmarkt Aufschwung an den Langzeitarbeitslosen vorbei gehe, lässt sich empirisch nicht stützen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Braucht es einen sozialen Arbeitsmarkt für die Integration von Langzeitarbeitslosen?: Pro und Contra (2018)

    Wagner, Gert G.; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Wagner, Gert G. & Ronnie Schöb (2018): Braucht es einen sozialen Arbeitsmarkt für die Integration von Langzeitarbeitslosen? Pro und Contra. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 47, H. 6, S. 44-45.

    Abstract

    "Eine Reform von Hartz IV ist in aller Munde. Die einen wollen das System verschärfen, die anderen entschärfen. Die einen glauben an die natürlichen Kräfte des Arbeitsmarktes, die anderen sehnen einen sozialen Arbeitsmarkt herbei. So wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringen will.
    Dem Politiker schwebt vor, Lohnkostenzuschüsse zu zahlen, damit 150.000 Langzeitarbeitslose in der Wirtschaft, für Kommunen oder gemeinnützige Einrichtungen arbeiten können. Ob dadurch perspektivisch eine Integration in ein nicht-gefördertes Beschäftigungsverhältnis gelingt, ist umstritten. Gert G. Wagner und Ronnie Schöb sind unterschiedlicher Meinung, ob ein sozialer Arbeitsmarkt ehr Segen oder Fluch ist." (Autorenreferat, © Verlag Franz Vahlen)

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