Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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Literaturhinweis
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024 (2025)
Zitatform
Bendel-Claus, Judith & Lena Bösel (2025): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition: wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024. In: IAB-Forum H. 12.06.2025 Nürnberg, 2025-06-12. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250612.01
Abstract
"Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen mit Bezug zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Legislaturperiode der Ampel-Regierung von 2022 bis 2024. Ergänzt wird er mit Hinweisen auf Evaluationsergebnisse des IAB sowie auf Stellungnahmen, um die das IAB im Gesetzgebungsprozess gebeten wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2025)
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim;Zitatform
Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2025): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 1, S. e12653., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653
Abstract
"This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment (2025)
Zitatform
Englert, Kathrin, Markus Gottwald, Claudia Globisch & Peter Kupka (2025): Towards policies of dignity? The German Participation Opportunities Act as a response to long-term unemployment. In: Journal of Social Policy, S. 1-17. DOI:10.1017/S0047279424000370
Abstract
"The Participation Opportunities Act (POA) came into force in Germany in January 2019 with the aim of making publicly subsidized employment accessible to the long-term unemployed, whose prospects of regular employment are poor. The POA responds to a two-fold exclusion suffered by this group: exclusion from the labor market and a kind of ‘internal exclusion’ from social services. We argue that the POA can therefore be understood as a ‘policy of dignity’ and thus as a challenge to the neoliberal recognition order. The aim of this paper is an empirical examination of this thesis based on qualitative interviews with managers and professionals at German job centres. We apply Honneth’s theory of recognition as a theoretical framework and examine two levels of implementation: the interpretation of the law and how it is put into practice from 2019-2023." (Author's Abstract, IAB-Doku, © Cambridge University Press)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Negotiating psychological costs: How welfare recipients' perceived interactions with welfare bureaucrats impact their experiences of administrative burden (2025)
Zitatform
Raab, Miriam (2025): Negotiating psychological costs: How welfare recipients' perceived interactions with welfare bureaucrats impact their experiences of administrative burden. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 3, 2025-04-16. DOI:10.1111/ijsw.70017
Abstract
"While it is well established that welfare bureaucrats hold some discretionary power in implementing welfare policies, scholars of the administrative burden concept have only recently begun to consider their individual impacts on welfare recipients' experiences of onerous state encounters. This article aims to explore how welfare recipients' perceptions of personal interactions with welfare bureaucrats shape their experiences of administrative burden, specifically their psychological costs, by drawing on biographical–narrative interviews conducted with 33 (former) welfare benefit recipients in Germany. The results reveal that welfare recipients perceive individual welfare bureaucrats as responsible for reducing, increasing, or creating certain psychological costs they experience and that welfare recipients themselves respond to these costs and negotiate them to some extent. This article contributes to the growing literature on citizens' experiences of administrative burden and expands the concepts of psychological costs and citizen agency by building on theoretical frameworks of coping behaviours in response to stress and psychological costs. The results also confirm a need for policy changes that support, rather than discourage, more case-sensitive approaches to welfare benefits and employment services." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung (2025)
Özerdogan, Anil;Zitatform
Özerdogan, Anil (2025): Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung. In: IAB-Forum H. 28.04.2025, 2025-04-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250428.01
Abstract
"Menschen mit schwerer Behinderung haben ein höheres Armutsrisiko und beschränktere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Das Teilhabechancengesetz kann dabei helfen, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre soziale Teilhabe zu stärken. Die positiven Effekte einer Förderung nehmen im Zeitverlauf allerdings stärker ab als bei Menschen ohne Schwerbehinderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Özerdogan, Anil; -
Literaturhinweis
Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)
Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter ; Raab, Miriam ; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin ; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Bauer, Frank; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Weiterführende Informationen
Interview im Online-Magazin IAB-Forum -
Literaturhinweis
Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act (2024)
Achatz, Juliane; Zins, Stefan ; Pohlan, Laura ; Osiander, Christopher ; Bennett, Jenny; Bauer, Frank; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Tübbicke, Stefan ; Kupka, Peter ; Schiele, Maximilian ; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Hülle, Sebastian ; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Raab, Miriam ; Fuchs, Philipp ; Schels, Brigitte ; Englert, Kathrin ; Bömmel, Nadja ; Dietz, Martin;Zitatform
Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan Frederik Carl Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act. In: IAB-Forum H. 23.12.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241223.01
Abstract
"Long-term unemployment remains a significant challenge for the German labor market. The IAB evaluated two programs that had been introduced in response. The instruments aim at giving long-term unemployed people the opportunity to participate in working life. How successful have they been so far?" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
Beteiligte aus dem IAB
Zins, Stefan ; Pohlan, Laura ; Osiander, Christopher ; Bauer, Frank; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Tübbicke, Stefan ; Schiele, Maximilian ; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Hülle, Sebastian ; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Bömmel, Nadja ; Dietz, Martin; -
Literaturhinweis
Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung (2024)
Zitatform
Achatz, Juliane, Brigitte Schels & Cordula Zabel (2024): Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 77, H. 6, S. 477-484., 2024-12-02. DOI:10.5771/0342-300x-2024-6-477
Abstract
"Programme geförderter Beschäftigung sollen die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner Personen und damit ihr langfristiges Erwerbspotenzial unterstützen. Zu den Herausforderungen für die Teilnehmenden gehört neben der Integration in den Betrieb auch die Neuorganisation des privaten Alltags. Damit einhergehende Koordinationsfragen bestehen insbesondere für Geförderte mit Partner*in oder Kindern. Ein oftmals ungleicher Zeitaufwand von Männern und Frauen für unbezahlte Arbeit wird dabei aus gleichstellungspolitischer Perspektive auch als Barriere des Erwerbspotenzials diskutiert. In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern sich durch die Aufnahme einer geförderten Beschäftigung auch die familiäre Arbeitsteilung verändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Perspektiven qualitativer Forschung auf die teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen (Podium) (2024)
Berger, Franziska; Globisch, Claudia; Gellermann, Jan F. C.; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Reims, Nancy ; Rauch, Angela ; Kupka, Peter ;Zitatform
Berger, Franziska, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Peter Kupka, Angela Rauch, Nancy Reims, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2024): Perspektiven qualitativer Forschung auf die teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen (Podium). In: IAB-Forum H. 23.12.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241223.02
Abstract
"In vielen Handlungsfeldern des Sozialstaats existieren etablierte Formen des Beratens, Betreuens und Begleitens, etwa in der Arbeitsverwaltung, der Sozialen Arbeit oder der rechtlichen Betreuung. Die Beratungs- und Betreuungsangebote richten sich unter anderem an Personen, denen Vulnerabilität zugeschrieben wird. Um qualitative Forschung hierzu über einzelne Themenfelder hinweg in Austausch zu bringen, lud das IAB zu einem Workshop nach Nürnberg ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; Gellermann, Jan F. C.; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan ; Reims, Nancy ; Rauch, Angela ; -
Literaturhinweis
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung (2024)
Fleischer, Nicole; Mackenrodt, Christian; Singer, Kirsten; Tabeling, Stefan;Zitatform
Fleischer, Nicole, Christian Mackenrodt, Kirsten Singer & Stefan Tabeling (2024): Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) 5 Jahre nach der Einführung. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Das arbeitsmarktpolitische Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach § 16i SGB II wurde 2019 mit dem Teilhabechancengesetzes eingeführt und mit dem Bürgergeldgesetz 2023 entfristet. Es beinhaltet einen bis zu 5-jährigen Lohnkostenzuschuss und wird mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) flankiert, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und mittel- bis langfristig einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu begleiten. • Für die Teilnehmenden, die im ersten Jahr, also im Laufe des Jahres 2019, eine im Rahmen von TaAM geförderte Beschäftigung aufnahmen, ist die mögliche Höchstförderdauer von 5 Jahren gerade abgelaufen, bzw. läuft in den kommenden Monaten ab." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ganzheitliche Betreuung gefördert Beschäftigter: Der Betriebszugang als Herausforderung (2024)
Zitatform
Fuchs, Philipp, Jenny Bennett, Frank Bauer & Jan F. C. Gellermann (2024): Ganzheitliche Betreuung gefördert Beschäftigter: Der Betriebszugang als Herausforderung. In: M. Rübner & M. Schulze-Böing (Hrsg.) (2024): Gut beraten im Jobcenter?, S. 169-184, 2024-05-06. DOI:10.5771/9783748951537-169
Abstract
"Die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (§ 16e, § 16i SGB II) um fasst eine ganzheitliche Betreuung der gefördert beschäftigten Personen. Ziel dieser Unterstützungsdienstleistung ist es, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, die Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten zu erhöhen und Anschlussperspektiven zu schaffen. Der Artikel analysiert die Anforderungen des Gesetzgebers an diese Unterstützung und arbeitet die Komplexi tät ihrer Umsetzung heraus. Dabei zeigt sich: Der Betriebszugang ist von größter Bedeutung, stellt aber eine große Herausforderung dar." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)
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Literaturhinweis
Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Czernomoriez, Janna; Ramos Lobato, Philipp; Schürmann-Rupp, Anke; Kelka, Michael; Wolff, Joachim; Bermig, Klaus; Roth, Anja;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato; Janna Czernomoriez, Anke Schürmann-Rupp, Michael Kelka, Joachim Wolff, Klaus Bermig & Anja Roth (sonst. bet. Pers.) (2024): Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.05.2024 Nürnberg, 2024-05-23. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240524.01
Abstract
"Zum Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine Forschungsergebnisse in einem virtuellen Workshop präsentiert. Mehr als 300 Interessierte, im Wesentlichen Vertreter von Jobcentern und Regionaldirektionen, nahmen daran teil und diskutierten mit. Die Bilanz von Wissenschaft und Praxis fällt dabei gleichermaßen positiv aus. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes wird die langfristige Finanzierbarkeit gerade des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ jedoch mit einiger Sorge betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor (2024)
Gellermann, Jan; Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ; Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher ; Bennett, Jenny;Zitatform
Gellermann, Jan, Philipp Fuchs, Frank Bauer, Jenny Bennett, Christopher Osiander & Philipp Ramos Lobato (2024): Ganzheitliche Betreuung im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung – zeitliche und personelle Diskontinuität als Störfaktor. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 70, H. 4, S. 405-427., 2024-08-30. DOI:10.1515/zsr-2023-0023
Abstract
"Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ist ein zentrales Element der beiden Förderinstrumente, die zum Jahresbeginn 2019 mit dem Teilhabechancengesetz geschaffen wurden. Sie hat zum Ziel, die geförderten Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und gleichzeitig die Suche nach einer Anschlussbeschäftigung zu unterstützen. Diese Hilfeleistung ist als kontinuierlicher Prozess konzipiert, der sich über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung erstreckt. Die praktische Umsetzung der Betreuung ist jedoch regelmäßig von zeitlichen und personellen Diskontinuitäten geprägt. Solche Diskontinuitäten erweisen sich als relevanter Störfaktor der Betreuungsbeziehung und gefährden damit deren zentralen Auftrag. Dies belegen die Ergebnisse von qualitativen Fallstudien sowie von einer standardisierten Jobcenter-Befragung, die im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes durchgeführt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku, © De Gruyter)
Beteiligte aus dem IAB
Gellermann, Jan; Bauer, Frank; Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher ; -
Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)
Zitatform
Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02
Abstract
"Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2024)
Gellermann, Jan F. C.; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Gellermann, Jan F. C. & Philipp Ramos Lobato (2024): Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes (Serie: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 24.06.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240624.01
Abstract
"Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das IAB vor. Es stellt den beiden Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II, die den Jobcentern seit 2019 zur Verfügung stehen, ein weithin positives Zeugnis aus. Sie erreichen überwiegend die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter und wirken im beabsichtigten Sinne. Gleichzeitig liefern die Ergebnisse wichtige Hinweise für eine zielführende Weiterentwicklung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II (2024)
Hammer, Andreas;Zitatform
Hammer, Andreas (2024): Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 42, H. 5, S. 217-220.
Abstract
"Mit dem § 16 k SGB II wurde zum 1.7.2023 ein neues Förderinstrument geschaffen, das erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und jungen Menschen zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung offenstehen soll. Zunächst wird das Neue dieses Instrumentes und das Verhältnis zu anderen Instrumenten beschrieben. Danach werden nach einem Jahr Umsetzung in der Praxis zwei Problembereiche beleuchtet: sozialpädagogischer Aspekt und Probleme durch Ausschreibungen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3 (2024)
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Meß, Andreas; Wagemann, Ute; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Kasrin, Zein ; Özerdogan, Anil; Bömmel, Nadja ; Meß, Andreas; Weik, Jonas Aljoscha; Schiele, Maximilian ; Fössing, Emma; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Zein Kasrin, Andreas Meß, Zein Kasrin, Anil Özerdogan, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Jonas Aljoscha Weik, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3. (IAB-Forschungsbericht 24/2024), Nürnberg, 98 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2424
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 3 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Welle 3. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die maximale Förderdauer für Förderungen nach § 16i SGB II beträgt 5 Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II 2 Jahre. Zum Befragungszeitpunkt der Welle 3 haben (fast) alle Treatmentfälle des 16e-Panels die Förderung bereits beendet, während sich die Treatmentfälle des 16i-Panels noch in der Förderung befinden können. Die Welle 3 hat dementsprechend konzeptionell für die zwei Maßnahmengruppen eine unterschiedliche Zielsetzung. Im Rahmen des 16i-Panels steht die Messung der mittelfristigen Effekte der Förderung im Mittelpunkt. Im 16e-Panel sind Wirkungen nach Förderende von Interesse. Die Welle 3 ist daher für das 16e-Panel gleichzeitig die Abschlussbefragung. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert (vgl. Hülle et al. 2023). In der Welle 3 wurden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem wurde der Fragebogen um Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Förderende sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt ergänzt. Von fast allen Zielpersonen wurde die Zuspielbereitschaft in den bisherigen Wellen eingeholt, so dass die Umfragedaten dann auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Bei der Erhebung der Welle 3 wurden 9.422 telefonische Interviews zwischen Januar und Juni 2023 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen – insbesondere im 16e-Panel – erreichen zu können, wurden bei der Welle 3 erstmals auch unbalancierte Fälle befragt. Es handelt sich dabei um jene Zielpersonen, die in der Vorwelle kein oder nur ein unvollständiges Interview gegeben hatten. Hierdurch konnten zusätzlich 520 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 5,5 Prozent der Interviews ausmachen. Sie weisen jedoch eine (um 54,6 Prozentpunkte) geringere Kontaktrate und eine (um 4,4 Prozentpunkte) höhere Verweigerungsrate als die balancierten Fälle auf, also im Vergleich zu jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (73,9 %) und unbalancierten Fällen (14,6 %) mit 59,3 Prozentpunkten sehr stark voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 60,3 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle war erfolgreicher als bei den Treatmentfällen (Rücklaufquote um 6,3 Prozentpunkte höher) und die Rekrutierung des 16e-Panels war ebenfalls erfolgreicher als diejenige des 16i-Panels (Rücklaufquote um 5,8 Prozentpunkte höher). Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich vier telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 29 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die kürzesten Interviews mit durchschnittlich etwa 27 Minuten hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle. Die längsten Interviews mit rund 37,5 Minuten gibt es einerseits bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen und andererseits bei Geförderten, die erstmalig angaben, dass die Maßnahme beendet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Kasrin, Zein ; Özerdogan, Anil; Bömmel, Nadja ; Weik, Jonas Aljoscha; Schiele, Maximilian ; Fössing, Emma; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)
Zitatform
Keitel, Christiane; Philipp Ramos Lobato & Jan F. C. Gellermann (interviewte Person); Zein Kasrin & Nadja Bömmel (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Gellermann, Jan F. C.; Bömmel, Nadja ; -
Literaturhinweis
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung (2024)
Zitatform
Tübbicke, Stefan (2024): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung. Nürnberg, 13 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2411.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Maßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL, §16e SGB II). Dabei geht es nicht um eine quantitative KostenNutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Maßnahme eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen. Ferner werden Befunde von Analysen zu Wirkungen von EvL vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf andere Personen, die von etwaiger Verdrängung regulärer Beschäftigung betroffen sein können. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die Gesundheit, die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten. Effekte auf die Zufriedenheit mit der Gesundheit könnten direkte, wenn auch zeitverzögerte Wirkungen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen haben. Wirkungen auf die soziale Teilhabe sowie auf das Wohlbefinden der Geförderten können auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024. (IAB-Stellungnahme 03/2024), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2403
Abstract
"Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 äußerte sich das IAB zum Antrag der Fraktion der SPD „Die Landesregierung gibt den Sozialen Arbeitsmarkt auf: Koalitionsversprechen halten!“. Der Antrag hat zum Ziel, dass der Landtag unter anderem die Landesregierung auffordert, den sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu stärken und sich zum Sozialen Arbeitsmarkt zu bekennen. Langzeitarbeitslosen Menschen soll die Teilhabe am Erwerbsleben und nachhaltige Beschäftigung ermöglicht werden. In Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden soll ein Pilotprojekt zur Anschlussförderung für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen aufgelegt werden, für die eine Arbeitsmarktintegration nach einer fünf Jahre andauernden Förderung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht gelingt. Es soll eine ganzheitliche Betreuung im sozialen Umfeld vorgesehen werden. Eine Einführung des Vermittlungsvorrangs durch die Hintertür soll gestoppt werden. Die Stellungnahme geht auf zentrale Ergebnisse zur Forschung zum Teilhabechancengesetz ein, die für die im Antrag enthaltenen Forderungen von Relevanz sind. Dabei geht es insbesondere um wichtige Aspekte der Sicht der Jobcenter auf die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den § 16i SGB II. Ferner werden Ergebnisse von Wirkungsanalysen diskutiert, die bisher allerdings nur Wirkungen dieser Förderung auf Erwerbsintegration und soziale Teilhabe der Geförderten während eines Zeitraums untersuchen konnten, der noch kürzer ausfällt als die maximale Förderdauer. Auch relevante Befunde zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) werden diskutiert. Die Stellungnahme schließt mit Folgerungen in Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim;Weiterführende Informationen
Link zum Video der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen -
Literaturhinweis
Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? Nürnberg, 19 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2410.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Arbeitsgelegenheitenförderung. Dabei geht es nicht um eine quantitative Kosten-Nutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheitenförderung eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen durch erbrachte Dienstleistungen. Ferner werden Befunde von Analysen zur Wirkungen der Arbeitsgelegenheitenförderung vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf Personen, die die Teilnahme vermeiden wollen und weitergehende Arbeitsmarktwirkungen wie Verdrängung regulärer Beschäftigung. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten, was auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein kann, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist. In der Diskussion werden auch noch bestehende Forschungslücken angesprochen, die Aussagen über Kosten und Nutzen von Arbeitsgelegenheiten erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)
Zitatform
(2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan ; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;Zitatform
Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306
Abstract
"Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan ; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ; -
Literaturhinweis
Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747
Abstract
"Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01
Abstract
"Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01
Abstract
"Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)
Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310
Abstract
"Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia;Weiterführende Informationen
Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten -
Literaturhinweis
Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01
Abstract
"Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)
Zitatform
Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01
Abstract
"Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)
Hofmann, Tina;Zitatform
Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780
Abstract
"Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan ; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan ; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)
Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;Zitatform
Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783
Abstract
"Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)
Zitatform
Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709
Abstract
"Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)
Klein, Martin;Zitatform
Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801
Abstract
"Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven (2023)
Lange, Joachim; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Lange, Joachim, Claudia Globisch & Philipp Ramos Lobato (2023): Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 671-672., 2023-06-07. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.671
Abstract
"Da der § 16i SGB II ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, stand in der 20. Legislaturperiode eine politische Entscheidung über seine Zukunft an. Um diese fundiert treffen zu können, war eine wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen worden. Um deren Zwischenergebnisse vorzustellen, kritisch zu diskutieren und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis zu ergänzen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im November 2022 eine Tagung, aus denen die Beiträge des vorliegenden Bandes hervorgegangen sind. Sie geben wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die nun im politischen Prozess ansteht, nachdem der Gesetzgeber die Entfristung der Instrumente gemeinsam mit der Bürgergeld-Reform im November 2022 beschlossen hat. Wichtige Themen sind dabei u. a. die Weiterentwicklung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der gefördert Beschäftigten („Coaching“), die Partizipation von Frauen an dem Instrument, die Länge und Anschlussperspektiven der geförderten Beschäftigung, die für die Abfederung gesellschaftlicher Desintegrationsfolgen relevant sind, sowie die Finanzierung des Instruments, das den Eingliederungstitel stark in Anspruch nimmt, aber zu Einsparungen beim Bürgergeld und Einnahmen für die Sozialversicherung führt." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation: Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit (2023)
Peters, Luisa;Zitatform
Peters, Luisa (2023): Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation. Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. (Organisation und Pädagogik 38), Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 329 S.
Abstract
"Arbeitsvermittlungsorganisationen, öffentliche wie private, agieren seit knapp zwei Jahrzehnten vor dem Hintergrund eines dominanten Aktivierungsparadigmas, das die unbedingte Arbeitsmarktintegration zentral stellt. Doch jüngere arbeitsmarktpolitische Reformen wie das Teilhabechancengesetz betonen erstmals deutlich den Kern von Arbeitsvermittlung als professionelle personenbezogene Dienstleistung und markieren Arbeitsvermittlung damit Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Diese Entwicklung wird in diesem Buch zum Ausgangspunkt organisationaler Lernprozesse gemacht und mittels einer qualitativen Mehrebenenanalyse nach der professionellen Beschaffenheit von Arbeitsvermittlung gefragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis vom Verlag -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Zitatform
Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Promberger, Markus & Miriam Raab (2023): Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023, 2023-09-11. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.02
Abstract
"Über die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes wird die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden gefördert. Eine Clusteranalyse und biografische Fallstudien zeigen nun: Die geförderten Personen unterscheiden sich in ihren soziodemografischen Merkmalen, ihren (Erwerbs-)Biografien sowie in den Faktoren, die zu ihrer Langzeitarbeitslosigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Promberger, Markus; -
Literaturhinweis
Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)
Zitatform
Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01
Abstract
"Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Raab, Miriam & Markus Promberger (2023): Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.01
Abstract
"Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende Beschäftigungsverhältnisse staatlich gefördert. Ob dies tatsächlich zu einer Integration ins Erwerbsleben führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf Seiten der Geförderten, der Betriebe und des Coachings ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Promberger, Markus; -
Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente (2023)
Ramos Lobato, Philipp; Lange, Joachim; Globisch, Claudia;Zitatform
Ramos Lobato, Philipp, Claudia Globisch & Joachim Lange (2023): Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 673-689., 2023-06-20. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.673
Abstract
"Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurde das Förderangebot der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) erweitert. Beide Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarkferne Leistungsberechtigte, doch soll insb. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zuvorderst die sozialen Teilhabemöglichkeiten von Menschen verbessern, die besonders lange arbeitslos waren. Hierzu wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr hohen, wenn auch degressiven Sätzen über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entstehungsgeschichte des Teilhabechancengesetzes und erläutert Zielsetzung und Ausgestaltung der mit diesem Gesetz geschaffenen Förderinstrumente. Er führt somit in das Schwerpunktheft ein, das Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie Perspektiven zur Bewertung und Weiterentwicklung der Instrumente zusammenbringt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)
Robra, Anna;Zitatform
Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785
Abstract
"Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)
Räder, Evelyn; Künkler, Martin;Zitatform
Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790
Abstract
"Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung (2023)
Rönn, Sarah; Pakura, Sandra;Zitatform
Rönn, Sarah & Sandra Pakura (2023): Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 799-801. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.799
Abstract
"Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) und die damit verbundene geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose hat vielen Menschen, die sich vom Arbeitsmarkt abgehängt fühlten, eine neue Aufgabe, eine Tagesstrukturierung, Selbstwirksamkeit und vor allem eine persönliche und berufliche Perspektive eröffnet. Als „verbindendes Glied“ im Dreiecksverhältnis von Teilnehmenden, Arbeitgebenden und Bedarfsträger:innen hat die gsm GmbH seit Einführung dieser Rechtsgrundlage mehr als 1.500 Langzeitarbeitslose im Rahmen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beraten, unterstützt, gestärkt und begleitet. Im Coachingalltag hat sich vor allem der enge Kontakt zu allen Akteur:innen als sehr wertvoll erwiesen. (...) Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass Bedarfsträger:innen im Rahmen der Vergabeverfahren Personalstunden statt Coachingstunden beauftragen. Dadurch ist einerseits eine echte bedarfsorientierte beschäftigungsbegleitende Betreuung durch variierende Betreuungsumfänge sichergestellt und andererseits auch gewährleistet, dass der Betreuungsschlüssel der Coach:innen nicht willkürlich – oft getrieben vom auch an anderen Stellen oft kritisierten Preisdruck im Wettbewerbsverfahren einer öffentlichen Ausschreibung – unter rein wirtschaftlichen Aspekten festgelegt wird." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II (2023)
Schulze-Böing, Matthias;Zitatform
Schulze-Böing, Matthias (2023): Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 11, S. 485-492.
Abstract
"Als die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 aus der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe entstand, wurde als einer der zentralen Vorteile des neuen Systems die Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung und Betreuung der Leistungsberechtigten gesehen. „Hilfe aus einer Hand“ war die Formel für den neuen Ansatz. Auf der leistungsrechtlichen Seite („passive Leistungen“) übernahm man die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft aus der vormaligen Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Auf der Seite der Beratung und Vermittlung, also den „aktiven“ Leistungen des SGB II, bezog man sich schon früh auf Konzepte des „integrierten Fallmanagements“ als einer Methode, komplexe und multiple Probleme von Klient/innen in einer strukturierten Form zielorientiert und bei Bedarf auch im Zusammenwirken verschiedener fachlicher Dienste zu bearbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Tübbicke, Stefan & Zein Kasrin (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 15.03.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230315.01
Abstract
"Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und negative Effekte auf die Leistungsbezugsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Zitatform
Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01
Abstract
"Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691
Abstract
"Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen (2022)
Zitatform
Bauer, Frank, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2022): Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 40-50., 2022-09-19.
Abstract
"Zum Januar 2019 wurden mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt, die an die Stelle des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ treten (Bauer/Fuchs 2019, 106). Dabei soll eine Novität unter den Regelinstrumenten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Anwendung kommen: die „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ (gbB)." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)