Springe zum Inhalt

Dossier

Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
In diesem Dossier finden Sie Literaturhinweise, Projektinformationen und weiterführende Links zum Thema. Mit dem Filter „Autorenschaft“ grenzen Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft ein.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht (2024)

    Achatz, Juliane; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Schels, Brigitte ; Kupka, Peter; Raab, Miriam; Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Nivorozhkin, Anton ; Englert, Kathrin; Osiander, Christopher ; Gellermann, Jan F. C.; Pohlan, Laura ; Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan; Bömmel, Nadja ; Zabel, Cordula ; Fuchs, Philipp ; Promberger, Markus; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Globisch, Claudia; Wenzig, Claudia; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan F. C. Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes - Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 04/2024), Nürnberg, 331 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2404

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderportfolio der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erweitert. In beiden Fällen handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die förderberechtigte Personen einstellen. Die Förderung steht dabei privatwirtschaftlichen Betrieben ebenso offen wie öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitgebern. Beide Instrumente richten sich an (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte und sollen ihnen den – ohne die Lohnkostenförderung voraussichtlich verwehrten – Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Auf diese Weise sollen ihre soziale Teilhabe, ihre Beschäftigungsfähigkeit sowie ihre Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 SGB II übernimmt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die wissenschaftliche Evaluation der Förderinstrumente. Verteilt auf insgesamt acht Teilprojekte wurden die Umsetzung, der betriebliche Einsatz sowie die Wirkung der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II untersucht. Mit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug adressiert das Teilhabechancen-gesetz eine der maßgeblichen arbeitsmarktpolitischen Herausforderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Den vorliegenden Forschungsbefunden nach zu urteilen, gehen beide mit dem Teilhabechancengesetz geschaffenen Instrumente diese Herausforderung effektiv an. Sie stellen damit eine wichtige Erweiterung der Fördermöglichkeiten für (besonders) arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte des SGB II dar. Diese Einschätzung stützt sich auf die nachfolgend skizzierten zentralen Befunde der wissenschaftlichen Begleitforschung: - Die gesetzlichen Zugangskriterien beider Instrumente werden nahezu ausnahmslos erfüllt, relevante Teilgruppen unter den Geförderten – darunter insbesondere Frauen sowie Personen ohne beruflichen Abschluss – bleiben jedoch unterrepräsentiert. - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) erreicht die anvisierte Gruppe besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zuverlässig, bei „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) ist dagegen eine gewisse Positivselektion innerhalb der Gruppe der formal Förderberechtigten feststellbar. - Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) erreicht einen überwiegenden Anteil der Geförderten und ist breit akzeptiert, ihre praktische Umsetzung ist jedoch mitunter ausbaufähig. - Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Teilhabe und andere subjektive Indikatoren. - „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ hat einen überraschend hohen positiven Effekt auf die Beschäftigungschancen der Geförderten. - Unerwünschte Nebenwirkungen des Instrumenteneinsatzes, wie betriebliche Mitnahme und Substitution regulärer Beschäftigung, wurden bislang nicht festgestellt. Der Beobachtungszeitraum für die Wirkungsanalysen ist allerdings noch vergleichsweise kurz. Inwieweit die Effekte auf soziale Teilhabe, Beschäftigungsfähigkeit und – im Falle von „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ – auf die Arbeitsmarktchancen über einen längeren Zeitraum hinweg Bestand haben, ist eine empirisch offene Frage. Das gilt ebenfalls für die Effekte von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Übergang in ungeförderte Beschäftigung. Aufgrund der im Vergleich zu § 16e SGB II deutlich längeren Förderdauer befindet sich das Gros der Teilnehmenden der betrachteten Stichprobe noch in der Förderung. Übergänge in den Arbeitsmarkt sind daher bislang nicht in einem Umfang beobachtbar, der die Messung von Nettoeffekten erlauben würde. Die Forschungsergebnisse legen lediglich moderate Änderungen der gesetzlichen Ausgestaltung der beiden Instrumente nahe, sprechen aber teils für weiterreichende Anpassungen ihrer praktischen Umsetzung. Letzteres betrifft zum einen die Zuweisungspraxis der Jobcenter, die einer Unterrepräsentanz bestimmter Teilgruppen von Leistungsberechtigten in der Förderung, unter anderem von Frauen, nicht zuverlässig entgegenwirkt. Zum anderen sind grundlegende Anpassungen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung anzuraten. So sollte das Coaching bereits in der Anbahnungsphase beginnen, in der Beschäftigungsphase kontinuierlich sichergestellt und personelle Wechsel dabei möglichst vermieden werden. Größere Aufmerksamkeit sollte zudem der Frage nach den Anschlussperspektiven der Geförderten gewidmet werden. Schließlich drohen insbesondere die erzielten Teilhabeeffekte und damit auch die aufgewandten Investitionen ohne eine (ungeförderte) Anschlussbeschäftigung zu verpuffen. Alles in allem bestätigen die vorliegenden Befunde, dass der Instrumentenkasten des SGB II mit dem Teilhabechancengesetz um zwei effektive Instrumente ergänzt und damit die Fördermöglichkeit von (besonders) arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten substanziell erweitert wurde. Folglich sprechen die Evaluationsergebnisse ungeachtet gewisser weiterer Forschungsbedarfe dafür, beide Instrumente im Förderportfolio des SGB II zu behalten und stützen damit nachträglich die bereits beschlossene Entfristung der Förderung nach § 16i SGB II auch aus wissenschaftlicher Sicht. Angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben solche Förderangebote auch zukünftig unverzichtbar, um dem betroffenen Personenkreis die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es sollte daher insbesondere eine Situation vermieden werden, wie sie zwischen 2012 und 2019 bestand, als keine der Förderung nach § 16i SGB II vergleichbare Variante öffentlich geförderter Beschäftigung im Regelinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende existierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Interview im Online-Magazin IAB-Forum
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt') (2024)

    Gellermann, Jan F. C.; Fuchs, Philipp ; Bauer, Frank; Bennett, Jenny;

    Zitatform

    Gellermann, Jan F. C., Philipp Fuchs, Jenny Bennett & Frank Bauer (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt'). In: IAB-Forum H. 22.03.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.02

    Abstract

    "Fallstudien zu Langzeitarbeitslosen, die eine über das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung aufgenommen haben, zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gellermann, Jan F. C.; Bauer, Frank;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)

    Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Bömmel, Nadja ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann; Zein Kasrin, Philipp Ramos Lobato, Nadja Bömmel & Jan F. C. Gellermann (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit 2023,12), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731

    Abstract

    "Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Haas, Anette; Wapler, Rüdiger; Teichert, Christian ; Wolf, Katja; Rossen, Anja ;

    Zitatform

    Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01

    Abstract

    "Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)

    Hofmann, Tina;

    Zitatform

    Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780

    Abstract

    "Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)

    Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;

    Zitatform

    Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783

    Abstract

    "Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)

    Klein, Martin;

    Zitatform

    Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801

    Abstract

    "Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven (2023)

    Lange, Joachim; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Lange, Joachim, Claudia Globisch & Philipp Ramos Lobato (2023): Editorial: Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Erfahrungen, Bewertungen, Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 671-672., 2023-06-07. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.671

    Abstract

    "Da der § 16i SGB II ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, stand in der 20. Legislaturperiode eine politische Entscheidung über seine Zukunft an. Um diese fundiert treffen zu können, war eine wissenschaftliche Evaluation des § 16i beschlossen worden. Um deren Zwischenergebnisse vorzustellen, kritisch zu diskutieren und um die Perspektiven der gesellschaftlichen, administrativen und politischen Praxis zu ergänzen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im November 2022 eine Tagung, aus denen die Beiträge des vorliegenden Bandes hervorgegangen sind. Sie geben wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Instrumente des Teilhabechancengesetzes, die nun im politischen Prozess ansteht, nachdem der Gesetzgeber die Entfristung der Instrumente gemeinsam mit der Bürgergeld-Reform im November 2022 beschlossen hat. Wichtige Themen sind dabei u. a. die Weiterentwicklung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung der gefördert Beschäftigten („Coaching“), die Partizipation von Frauen an dem Instrument, die Länge und Anschlussperspektiven der geförderten Beschäftigung, die für die Abfederung gesellschaftlicher Desintegrationsfolgen relevant sind, sowie die Finanzierung des Instruments, das den Eingliederungstitel stark in Anspruch nimmt, aber zu Einsparungen beim Bürgergeld und Einnahmen für die Sozialversicherung führt." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation: Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit (2023)

    Peters, Luisa;

    Zitatform

    Peters, Luisa (2023): Arbeitsvermittlung als Legitimationsorganisation. Brüchige Professionalität in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. (Organisation und Pädagogik 38), Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, 329 S.

    Abstract

    "Arbeitsvermittlungsorganisationen, öffentliche wie private, agieren seit knapp zwei Jahrzehnten vor dem Hintergrund eines dominanten Aktivierungsparadigmas, das die unbedingte Arbeitsmarktintegration zentral stellt. Doch jüngere arbeitsmarktpolitische Reformen wie das Teilhabechancengesetz betonen erstmals deutlich den Kern von Arbeitsvermittlung als professionelle personenbezogene Dienstleistung und markieren Arbeitsvermittlung damit Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Diese Entwicklung wird in diesem Buch zum Ausgangspunkt organisationaler Lernprozesse gemacht und mittels einer qualitativen Mehrebenenanalyse nach der professionellen Beschaffenheit von Arbeitsvermittlung gefragt." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Inhaltsverzeichnis vom Verlag
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;

    Zitatform

    Promberger, Markus & Miriam Raab (2023): Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023, 2023-09-11. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.02

    Abstract

    "Über die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes wird die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden gefördert. Eine Clusteranalyse und biografische Fallstudien zeigen nun: Die geförderten Personen unterscheiden sich in ihren soziodemografischen Merkmalen, ihren (Erwerbs-)Biografien sowie in den Faktoren, die zu ihrer Langzeitarbeitslosigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)

    Raab, Miriam;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01

    Abstract

    "Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Raab, Miriam & Markus Promberger (2023): Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.01

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende Beschäftigungsverhältnisse staatlich gefördert. Ob dies tatsächlich zu einer Integration ins Erwerbsleben führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf Seiten der Geförderten, der Betriebe und des Coachings ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente (2023)

    Ramos Lobato, Philipp; Lange, Joachim; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp, Claudia Globisch & Joachim Lange (2023): Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 673-689., 2023-06-20. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.673

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurde das Förderangebot der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) erweitert. Beide Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarkferne Leistungsberechtigte, doch soll insb. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zuvorderst die sozialen Teilhabemöglichkeiten von Menschen verbessern, die besonders lange arbeitslos waren. Hierzu wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr hohen, wenn auch degressiven Sätzen über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entstehungsgeschichte des Teilhabechancengesetzes und erläutert Zielsetzung und Ausgestaltung der mit diesem Gesetz geschaffenen Förderinstrumente. Er führt somit in das Schwerpunktheft ein, das Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) sowie Perspektiven zur Bewertung und Weiterentwicklung der Instrumente zusammenbringt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen (2023)

    Robra, Anna;

    Zitatform

    Robra, Anna (2023): Von der Teilhabe zur Integration in Beschäftigung: Mehr für Langzeitarbeitslose möglich machen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 785-789. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.785

    Abstract

    "Wir brauchen eine ganzheitliche Arbeits- und Fachkräftestrategie, die nachhaltig ist, mittelfristig hilft, langfristig Sinn macht und niemanden aus den Augen verliert. Letzteres gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose. Hier muss eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik zielgerichtet unterstützen und fördern. Dafür bedarf es einer individuelleren und intensiveren Betreuung, Beratung und gezielteren Förderung als bisher. Das ist für die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter keine einfache Aufgabe. Rund zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (vgl. BA 2023a). Deswegen ist es richtig, die arbeitsmarktorientierte Qualifizierung noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dies jedoch zum Allheilmittel zu erklären. Die durch das Bürgergeldgesetz erleichterten Fördermöglichkeiten zum Erwerb von Grundkompetenzen oder Anreize wie das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus können durchaus sinnvoll sein. Durch die Ausweitung von Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, die Erhöhung des Schonvermögens, weniger Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitwirkungspflicht und den Verzicht auf die Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlag fallen aber auch Anreize weg, zügig den Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden. Klar ist: Wir können es uns weder wirtschaftlich noch gesamtgesellschaftlich leisten, die Fähigkeiten und Potenziale von arbeitslosen Menschen nicht zu nutzen und brachliegen zu lassen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln (2023)

    Räder, Evelyn; Künkler, Martin;

    Zitatform

    Räder, Evelyn & Martin Künkler (2023): Das geht noch besser: Sozialen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 790-793. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.790

    Abstract

    "Stand Oktober 2022 wurden 40.143 Personen nach § 16i SGB II gefördert. Den jahresdurchschnittlich höchsten Bestand gab es im Jahr 2021 mit 42.700. Zur Einführung des Instruments TaAM schätzte die BA die Zahl der förderfähigen Personen auf zwischen 571.000 und 918.0002 (BA 2018). Auch wenn die Zahl der Langzeitleistungsbezieher:innen zwischen Januar 2019 und Januar 2023 deutlich von 2,8 Mio. auf 2,4 Mio. gesunken ist und ein ähnlicher Trend auch für die Anzahl der nach § 16i SGB II förderungsfähigen Personen vermutet werden kann, verdeutlicht die genannte Schätzung dennoch, dass derzeit nur ein sehr kleiner Teil der potenziell Berechtigten einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz erhält. Der DGB spricht sich daher auch für eine auch quantitative Ausweitung der Förderung aus sowie für eine entsprechende Erhöhung des Eingliederungstitels. Bezogen auf die Struktur der Teilnehmenden fällt auf, dass Frauen stark unterrepräsentiert sind: 54 Prozent der förderfähigen Personen nach § 16i SGB II sind Frauen, aber nur 38 Prozent der Teilnehmenden. Ein ähnlicher Befund ergibt sich auch für Langzeitleistungsbezieher:innen mit Migrationsgeschichte. Aus Sicht des DGB muss der Frauenanteil und der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund durch geeignete Maßnahmen erhöht werden. Zwei untergesetzliche Handlungsansätze sind erfolgversprechend: Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen, über das Förderinstrument TaAM informieren und auf die damit verbundenen Chancen aufmerksam machen. Zudem sollte bei der Akquise von Einsatzstellen darauf geachtet werden, dass Tätigkeitsprofile, die in der Regel von Frauen präferiert werden, in ausreichendem Maße mobilisiert werden können. Ob der Soziale Arbeitsmarkt nun ein eher arbeitsmarktpolitisches oder eher ein sozialpolitisches Instrument ist: Schon der bisherige Erfolg dieses Instruments spricht für sich und spornt an, die Sollbruchstelle am Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu bearbeiten und die Förderung mehr Menschen zu ermöglichen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung (2023)

    Rönn, Sarah; Pakura, Sandra;

    Zitatform

    Rönn, Sarah & Sandra Pakura (2023): Coaching in §§ 16e, i SGB II: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis für die administrative Ausgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 799-801. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.799

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) und die damit verbundene geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose hat vielen Menschen, die sich vom Arbeitsmarkt abgehängt fühlten, eine neue Aufgabe, eine Tagesstrukturierung, Selbstwirksamkeit und vor allem eine persönliche und berufliche Perspektive eröffnet. Als „verbindendes Glied“ im Dreiecksverhältnis von Teilnehmenden, Arbeitgebenden und Bedarfsträger:innen hat die gsm GmbH seit Einführung dieser Rechtsgrundlage mehr als 1.500 Langzeitarbeitslose im Rahmen der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beraten, unterstützt, gestärkt und begleitet. Im Coachingalltag hat sich vor allem der enge Kontakt zu allen Akteur:innen als sehr wertvoll erwiesen. (...) Wir sprechen uns deshalb dafür aus, dass Bedarfsträger:innen im Rahmen der Vergabeverfahren Personalstunden statt Coachingstunden beauftragen. Dadurch ist einerseits eine echte bedarfsorientierte beschäftigungsbegleitende Betreuung durch variierende Betreuungsumfänge sichergestellt und andererseits auch gewährleistet, dass der Betreuungsschlüssel der Coach:innen nicht willkürlich – oft getrieben vom auch an anderen Stellen oft kritisierten Preisdruck im Wettbewerbsverfahren einer öffentlichen Ausschreibung – unter rein wirtschaftlichen Aspekten festgelegt wird." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II (2023)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2023): Coaching von Bedarfsgemeinschaften – neue Wege der ganzheitlichen Beratung im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 11, S. 485-492.

    Abstract

    "Als die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 aus der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe entstand, wurde als einer der zentralen Vorteile des neuen Systems die Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung und Betreuung der Leistungsberechtigten gesehen. „Hilfe aus einer Hand“ war die Formel für den neuen Ansatz. Auf der leistungsrechtlichen Seite („passive Leistungen“) übernahm man die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft aus der vormaligen Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Auf der Seite der Beratung und Vermittlung, also den „aktiven“ Leistungen des SGB II, bezog man sich schon früh auf Konzepte des „integrierten Fallmanagements“ als einer Methode, komplexe und multiple Probleme von Klient/innen in einer strukturierten Form zielorientiert und bei Bedarf auch im Zusammenwirken verschiedener fachlicher Dienste zu bearbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Zein Kasrin (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 15.03.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230315.01

    Abstract

    "Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und negative Effekte auf die Leistungsbezugsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691

    Abstract

    "Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen (2022)

    Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2022): Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 40-50., 2022-09-19.

    Abstract

    "Zum Januar 2019 wurden mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt, die an die Stelle des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ treten (Bauer/Fuchs 2019, 106). Dabei soll eine Novität unter den Regelinstrumenten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Anwendung kommen: die „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ (gbB)." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula ; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Heranführung an eine marktnahe Beschäftigung im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts: Chancen und Grenzen (2022)

    Dehring, Frank;

    Zitatform

    Dehring, Frank (2022): Heranführung an eine marktnahe Beschäftigung im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts: Chancen und Grenzen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 78-82.

    Abstract

    "Dieser Beitrag widmet sich den Erfahrungen, die das gemeinnützige Sozialunternehmen Wabe gGmbH in Waldkirch mit öffentlich geförderter Beschäftigung gemacht hat. Dabei wird insbesondere erörtert, inwieweit der Soziale Arbeitsmarkt in der Lage ist, Langzeitarbeitslose an eine marktnahe Beschäftigung heranzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose – ein Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten? (2022)

    Gottschall, Karin; Promberger, Markus; Nivorozhkin, Anton ;

    Zitatform

    Gottschall, Karin, Anton Nivorozhkin & Markus Promberger (2022): Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose – ein Beitrag zum Abbau sozialer Ungleichheiten? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 4, S. 286-295., 2022-06-08. DOI:10.5771/0342-300X-2022-4-286

    Abstract

    "Mit dem 2019 eingeführten Teilhabechancengesetz wurden neue Möglichkeiten zur Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose geschaffen. Von den Vorläuferinstrumenten – beispielsweise den Ein-Euro-Jobs – ist bekannt, dass Frauen, Geringqualifizierte und Immigrant*innen unterrepräsentiert waren ; auch gab es Kritik, dass einzelne Fördermaßnahmen eher Lock-In-, d. h. Einsperreffekte als einen Übergang in reguläre Beschäftigung befördern. Darauf reagiert das aktuelle Teilhabechancengesetz, das langzeitarbeitslosen Grundsicherungsempfänger*innen den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt und / oder soziale Teilhabe über geförderte Beschäftigung ermöglichen will. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit nunmehr Frauen, Geringqualifizierte und Immigrant*innen als ohnehin benachteiligte Arbeitsmarktgruppen besser erreicht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Nivorozhkin, Anton ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie begleiten Kommunen den Sozialen Arbeitsmarkt? Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover (2022)

    Hanke, Andrea;

    Zitatform

    Hanke, Andrea (2022): Wie begleiten Kommunen den Sozialen Arbeitsmarkt? Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 60-67.

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird die Einführung und Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Region Hannover aus Sicht der Trägerin der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover, einer kommunalen Arbeitgeberin und der Trägerin von weiteren sozialen Leistungen geschildert. Es werden die Erfahrungen bei der Umsetzung beleuchtet und Perspektiven für weitere Teilhabemöglichkeiten und Anpassungen der aktuellen Gesetzgebung im Sinne eines Sozialen Arbeitsmarktes eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt braucht künftig eine bessere Finanzierung (2022)

    Hofmann, Tina; Aust, Andreas;

    Zitatform

    Hofmann, Tina & Andreas Aust (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt braucht künftig eine bessere Finanzierung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 28-33.

    Abstract

    "Der Soziale Arbeitsmarkt im SGB II wurde mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt – zunächst befristet bis zum Jahr 2024. Die neue Bundesregierung will den Sozialen Arbeitsmarkt fortsetzen und hat das in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Aber er muss auch besser finanziert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts – eine kritische Zwischenbilanz (2022)

    Hofmann, Tina; Aust, Andreas;

    Zitatform

    Hofmann, Tina & Andreas Aust (2022): Die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts – eine kritische Zwischenbilanz. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 28-39.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes (Hofmann/Aust 2021) werden in diesem Beitrag die bisherigen Erfahrungen mit der Finanzierung des neuen Förderinstruments „Sozialer Arbeitsmarkt“ analysiert. Es werden Verbesserungen bei der Finanzierung angeregt und dafür insbesondere der sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) in den Blick genommen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1 (2022)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Kiesel, Markus; Zins, Stefan; Kleinemeier, Rita; Wagemann, Ute; Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Coban, Mustafa ; Schels, Brigitte ; Wolff, Joachim; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Juliane Achatz, Mustafa Coban, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Markus Kiesel, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Brigitte Schels, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2022): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1. (IAB-Forschungsbericht 08/2022), Nürnberg, 148 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2208

    Abstract

    "Dieser Forschungsbericht beschreibt die Konzeption und Durchführung der Welle 1 der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“. Des Weiteren werden die Schritte der Datenaufbereitung sowie erste Ergebnisse zu methodischen Aspekten der Felddurchführung vorgestellt. Die neue Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit sehr gering ausfallen (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II), die im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung bestehen. Als Voraussetzung für eine Förderung nach §16e SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sein. Für eine Förderung nach §16i SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens 25 Jahre alt sein. Zusätzlich müssen sie für mindestens sechs der letzten sieben Jahre SGB-II-Leistungen erhalten haben und in dieser Zeit überwiegend nicht beschäftigt gewesen sein. Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie für Schwerbehinderte ist alternativ ein SGB-II-Leistungsbezug in den letzten fünf Jahren (bei überwiegender Erwerbslosigkeit in diesem Zeitraum) die Fördervoraussetzung. Die Förderdauer nach §16e SGB II beträgt zwei Jahre, nach §16i SGB II sind es sogar bis zu fünf Jahre. Um zu untersuchen, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach §16e sowie §16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt, hat das IAB zwei neue, miteinander verbundene Panelerhebungen (je eine pro Maßnahme) aufgebaut. In der Panelbefragung werden sowohl Geförderte nach §16e und §16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe) telefonisch befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Im Rahmen der Befragung werden zum einen die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation umfassend erhoben. Zentrale Dimensionen der sozialen Teilhabe sind individuelle Lebenszufriedenheit, soziale Anerkennung, gesellschaftliche und materielle Teilhabe sowie der Gesundheitszustand. Die Beschäftigungsfähigkeit wird anhand von vorhandenen individuellen und gesellschaftlichen Ressourcen, Bedingungen und Potenzialen bestimmt und u.a. mithilfe der gesundheitlichen Lage, individuellen Arbeitsbedingungen und -belastungen sowie Kompetenzen und Selbstwirksamkeit operationalisiert. Auch werden verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhoben. Zusätzlich zu den beiden Zieldimensionen wird die konkrete Ausgestaltung der Förderung nach §16i und §16e SGB II von den Teilnehmenden erfragt. Hierbei werden insbesondere Informationen zur Maßnahmeanbahnung und -teilnahme sowie zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) erhoben. Letztere ist ein zentrales Gestaltungsmerkmal der neuen Förderinstrumente. Aufgrund des besonderen Studiendesigns können die Befragungsdaten mit zusätzlich im Rahmen des Erhebungsprozesses anfallenden Paradaten (z.B. Zeitmarken zu Befragungsdauern) sowie – die Zustimmung der Befragten vorausgesetzt – mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit verfügt das Panel „Lebensqualität und Teilhabe“ über ein großes Analysepotential. Bei der Erhebung der Welle 1 wurden rund 16.800 telefonische Interviews zwischen Mai 2020 und März 2021 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Im vorliegenden Bericht werden zentrale Aspekte der Felddurchführung und des Feldverlaufs genauer erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Feldsteuerung, der Interviewereinsatz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft, an der Studie (Rücklaufquote) sowie ihren Folgewellen (Panelbereitschaft) teilzunehmen und die eigenen Umfragedaten verknüpfen zu lassen (Zuspielbereitschaft). Außerdem wird das Vorgehen bei der Datenaufbereitung inklusive der Gewichtung beschrieben. Ebenfalls berichtet werden erste Ergebnisse zu methodischen Fragestellungen auf Basis der erhobenen Daten, beispielsweise zu Fragen der Kontaktierung und Ausschöpfung sowie zu qualitätsrelevanten Aspekten wie Interviewereffekten oder Matchingqualität. Die Erhebung der Welle 1 erfolgte während der COVID-19-Pandemie. Im Bericht wird daher auch erläutert, wie dieser Umstand bei der Konstruktion des Fragebogens beziehungsweise der Durchführung der Erhebung berücksichtigt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erfahrungen mit dem Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg (2022)

    Lafferentz, Petra; Schröder, Bernd; Stefaniak, Gudrun;

    Zitatform

    Lafferentz, Petra, Gudrun Stefaniak & Bernd Schröder (2022): Erfahrungen mit dem Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 84-88.

    Abstract

    "In diesem Beitrag wird die Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung in Hamburg dargestellt und die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes seit 2019 aus Sicht der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit e.V., eines Interessenverbands der Beschäftigungsträger, kritisch bewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt (2022)

    Martin, Andrea;

    Zitatform

    Martin, Andrea (2022): Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 52-59.

    Abstract

    "Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt ist eine Frage der Perspektive auf die Zielgruppe. Gezielte Ansprache, bedarfsgerechte Angebote, aber auch die Konstellation der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft entscheiden über die Integrationschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (2022)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2022): Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 8, S. 531-551., 2021-09-16. DOI:10.3790/sfo.71.8.531

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmer:innen in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei wird eine explorative Untersuchung der Teilnehmer:innenstruktur mittels einer Latent-Class-Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer:innen, die in einer Typologie dargestellt wird. In dieser lassen sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmer:innengruppen prioritär, während andere vermehrt von passgenauen Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen oder Maßnahmen der Frauenförderung profitieren würden. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp & Martin Dietz (2022): Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.01

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, um die Befunde aus seiner Begleitforschung, die seit der Vorlage des Zwischenberichts Ende 2020 entstanden sind, in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell (2022)

    Rieder, Kurt;

    Zitatform

    Rieder, Kurt (2022): Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 68-77.

    Abstract

    "Beschäftigte, Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld müssen zueinander passen, damit eine langfristige soziale und arbeitsplatzbezogene Integration gelingt. Hierfür benötigen Arbeitgeber/innen verlässliche Rahmenbedingungen und erfahrene Ansprechpartner/innen an ihrer Seite. Gut ausgebildete und erfahrene Betriebsakquisiteure und Coaches sind dabei der Schlüssel zum Erfolg beim Zustandekommen und bei der Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen nach § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Schiele, Maximilian ; Tübbicke, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke & Joachim Wolff (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.02

    Abstract

    "Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet: (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Schludi, Martin, Claudia Wenzig & Sebastian Hülle; Claudia Wenzig & Sebastian Hülle (sonst. bet. Pers.) (2022): Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet. (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig). In: IAB-Forum H. 29.06.2022 Nürnberg, 2022-06-27. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220629.01

    Abstract

    "Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Durch die Längsschnittbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ versucht das IAB herauszufinden, ob diese Hilfen die Situation der Geförderten auch tatsächlich verbessern. Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit der Durchführung der Befragung verbunden sind, erläutern Sebastian Hülle und Claudia Wenzig im Interview für das IAB-Forum." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen