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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Schwerbehinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Band 5, Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1992)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 400 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 102 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben den amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (1991)

    Dörner, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Dörner, Hans-Jürgen (1991): Schwerbehindertenrecht im Beitrittsgebiet des Art. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 30, H. 12, S. 662-669.

    Abstract

    Nach kurzen Erläuterungen der Entwicklung des Schwerbehindertenrechts in der Bundesrepublik und der DDR werden die Grundzüge des gesamtdeutschen Schwerbehindertenrechts dargestellt. Dabei werden zum besseren Verständnis stets die Verbindungen zum alten DDR-Recht hergestellt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter (1991)

    Frick, Bernd;

    Zitatform

    Frick, Bernd (1991): Verlaufsanalysen zur Beschäftigungs(in)stabilität Schwerbehinderter. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 270-275.

    Abstract

    In dem Beitrag wird die Betriebszugehörigkeitsdauer Schwerbehinderter untersucht. Datenbasis sind Arbeitgeberanzeigen nach dem Schwerbehindertengesetz von 1171 beschäftigungspflichtigen öffentlichen und privaten Arbeitgebern aus Rheinland-Pfalz des Jahres 1985. Von den 12501 in der Stichprobe enthaltenen Schwerbehinderten sind 11,8% im Laufe des Jahres 1985 ausgeschieden. Die Analyse der Determinanten ihrer Beschäftigungsinstabilität ergab: "Während die weit überwiegende Mehrheit der intern rekrutierten Schwerbehinderten unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation und einer Reihe von Arbeitgebermerkmalen eine überdurchschnittlich hohe Beschäftigungsstabilität aufweist, stellt die betriebliche Integration der im Durchschnitt jüngeren und teilweise sogar höher qualifizierten extern rekrutierten Schwerbehinderten eine von der betrieblichen Personal- und staatlichen Arbeitsmarktpolitik bislang nur unbefriedigend gelöste Aufgabe dar. Die unterdurchschnittliche Betriebszugehörigkeitsdauer extern rekrutierter Schwerbehinderter widerlegt die These, die Beschäftigungsstabilität der gesamten Behindertenpopulation sei durch gesetzliche (Bestandsschutz-)Regelungen 'erzwungen'." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung (1991)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1991): Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung. In: Behindertenrecht, Jg. 30, H. 6, S. 145-152.

    Abstract

    In dem Beitrag wird untersucht, ob eine Kündigung eines Schwerbehinderten, bei der die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört wurde, wirksam ist. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzeszusammenhang des §25 Abs. 2 SchwbG, der die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung regelt, keine eindeutige Antwort auf die Frage der Rechtsfolgen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung gibt, daß sie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gebot umfassender Sachprüfung aber eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten (1991)

    Wöhrl, Hans-Georg;

    Zitatform

    Wöhrl, Hans-Georg (1991): Situation und Eingliederungschancen von langzeitarbeitslosen älteren Schwerbehinderten. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 40, H. 11, S. 275-279.

    Abstract

    In dem Beitrag wird über ein Projekt zur Verbesserung der Eingliederungschancen von älteren langzeitarbeitslosen Schwerbehinderten berichtet. Im Rahmen des Projekts wurde 368 langzeitarbeitslosen 40-50jährigen Schwerbehinderten aus vier Arbeitsamtsbezirken ein neu konzipierter dreimonatiger Orientierungskurs angeboten. Parallel dazu wurde die Zusammensetzung, der bisherige berufliche Werdegang, der Verlauf der Arbeitslosigkeit, die gesundheitliche Situation und der Verbleib der Zielgruppe durch Aktenanalyse und Befragungen untersucht. Aus den Erkenntnissen des Projekts werden abschließend arbeitsmarkt- und rehabilitationspolitische Forderungen abgeleitet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (1990)

    Cramer, Horst H.;

    Zitatform

    Cramer, Horst H. (1990): Neue Wege zur Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch, Jg. 29, H. 1, S. 1-2, 6-10.

    Abstract

    In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie Behinderten, die in einer Werkstätte für Behinderte beschäftigt sind, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann. Es werden die Voraussetzungen eines solchen Übergangs diskutiert, ferner die Gründung von Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfefirmen angesprochen. Der Autor plädiert dafür, durch Forschungs- und Modellvorhaben Erfahrungen mit solchen alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu sammeln. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung: theoretische Analysen und empirische Befunde (1990)

    Frick, Bernd;

    Zitatform

    Frick, Bernd (1990): Interne Arbeitsmärkte und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigung. Theoretische Analysen und empirische Befunde. Trier, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach den Ursachen und Bestimmungsgründen der (Nicht-)Beschäftigung Schwerbehinderter. Im theoretischen Teil wird die Binnenstruktur der Betriebe unter Rückgriff auf das Konzept des internen Arbeitsmarktes analysiert und als zentrale Forschungshypothese formuliert, daß die Beschäftigung Schwerbehinderter im Interesse der Unternehmen liegen kann, sofern sie der langfristigen Bindung der gesamten Belegschaft an das Unternehmen dient. Auf der Grundlage vergleichsweise disaggregierter Branchendaten der amtlichen Statistik, in Rheinland-Pfalz bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern sowie bei beschäftigten und gekündigten Schwerbehinderten erhobener Individualdaten und der Ergebnisse der ersten Welle des Sozio-ökonomischen Panels, wird diese Hypothese im empirischen Teil überprüft. Der Autor kommt zu dem Fazit: "Sofern die Weiterbeschäftigung Schwerbehinderter sowohl den betrieblichen Interessen an einer Minimierung der Arbeits- und Organisationskosten als auch den Reziprozitätserwartungen der Belegschaft entspricht, ist eine gezielte 'Ausgliederung' oder 'Diskriminierung' gesundheitlich beeinträchtigter und leistungsgeminderter Arbeitnehmer wenig wahrscheinlich." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten (1990)

    Kaiser, Anton;

    Zitatform

    Kaiser, Anton (1990): Das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung und deren Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. Sonderheft, S. 31-34.

    Abstract

    In dem Beitrag wird gezeigt, daß die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung durch die Änderung des Schwerbehindertengesetzes von 1986 erheblich gestärkt wurde. So muß der Arbeitgeber die Vertrauensleute in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren, rechtzeitig und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung hören. Wurde dies versäumt, ist die Entscheidung auszusetzen, die Beteiligung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen und dann endgültig zu entscheiden. Ferner ist die Schwerbehindertenvertretung generell bei Überlegungen zur Besetzung einer freien Arbeitsstelle bzw. zu innerbetrieblichen Umsetzungen zu beteiligen und nicht erst - wie nach dem alten Recht - einzuschalten, wenn bereits eine Bewerbung eines Schwerbehinderten vorliegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung: eine marktorientierte Perspektive (1990)

    Rendenbach, Ingo;

    Zitatform

    Rendenbach, Ingo (1990): Ökonomie der Schwerbehindertenbeschäftigung. Eine marktorientierte Perspektive. (Campus. Forschung 641), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 287 S.

    Abstract

    Die Arbeit will einen Beitrag zur Fortentwicklung der Schwerbehindertenpolitik leisten. Zunächst wird gezeigt, daß aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts der Problemdruck im Bereich der Schwerbehindertenpolitik weiter zunehmen wird. Danach werden die Ursachen der Schwerbehindertenarbeitslosigkeit vor dem Hintergrund verschiedener Arbeitsmarkttheorien erörtert und ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente des Schwerbehindertengesetzes auf ihre Effizienz hin überprüft. Auf der Grundlage dieser ökonomischen Analyse wird im Hauptteil der Arbeit eine ordnungspolitische Konzeption zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter entwickelt. Vorgeschlagen wird dabei ein Verzicht auf den dysfunktionalen, da keineswegs kostenneutralen Kündigungsschutz, eine Angleichung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter und eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Ferner wird ein Zertifikatmodell für den Bereich der Schwerbehindertenpolitik vorgestellt. Dieses sieht vor, daß Unternehmen, die die Pflichtquote übererfüllen, dafür Zertifikate erhalten, die sie an "untererfüllende" Unternehmen verkaufen können. Letztere sparen dadurch die erheblich höhere Ausgleichsabgabe. "Entscheidend bei diesem Modell ist, daß somit Unternehmen, die über günstige Strukturmerkmale zur Beschäftigung Schwerbehinderter verfügen, ein Incentive für weitere Einstellungen Schwerbehinderter gegeben wird, da damit verbunden der Erhalt weiterer, ertragbringender Zertifikate ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft: Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation (1990)

    Schneider, Jürgen ;

    Zitatform

    Schneider, Jürgen (1990): Überlegungen zu einem umfassenden Konzept der beruflichen Eingliederung der Schwerbehinderten als Basis und Voraussetzung ihrer sozialen Integration in die Gesellschaft. Berufswahl, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und berufliche Weiterqualifikation. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 2, S. 49-56.

    Abstract

    In dem Beitrag wird eine arbeitswissenschaftliche Konzeption zur beruflichen Integration Behinderter entwickelt. Diese sieht vor, mit Hilfe der Methode der analytischen Arbeitsbewertung Berufsbilder, Ausbildungs- und Arbeitsplätze systematisch zu beschreiben und die Anforderungen mit den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schwerbehinderten zur Deckung zu bringen. Vorurteile in bezug auf die Flexibilität sollen durch trainingsartige Maßnahmen der Erfahrungserweiterung (z.B. durch job rotation, job enlargement und job enrichment) sowohl während der Berufsausbildung als auch in der betrieblichen Praxis abgebaut werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1989 (1990)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1990): Schwerbehinderte 1989. In: Wirtschaft und Statistik H. 12, S. 854-858.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der am 31. Dezember 1989 durchgeführten Schwerbehindertenstatistik dargestellt. Am Stichtag waren bei den Versorgungsämtern 5,31 Mill. Schwerbehinderte registriert, davon 2,86 Mill. Männer und 2,45 Mill. Frauen. Damit war im Durchschnitt jeder zwölfte Einwohner der Bundesrepublik Deutschland schwerbehindert. Fast drei Viertel (74%) der Schwerbehinderten standen im Alter von 55 und mehr Jahren. Rund 82% der Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (20%) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten (1990)

    Seidel, Rainer;

    Zitatform

    Seidel, Rainer (1990): Die Sicherung von Arbeitsverhältnissen im Interesse des anfallsleidenden Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 29, H. 5, S. 125-129.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die Aufgaben der Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen bei der beruflichen Eingliederung von Epileptikern beschrieben. So gilt es, die Unkenntnis über Anfallsleiden bzw. die fehlende Akezptanz bei Arbeitgebern und Mitarbeitern durch Informationen zu verringern, Fähigkeits- und Anforderungsprofile in Einklang zu bringen und dadurch die Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Ferner besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber bei der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze und der psychosozialen Betreuung am Arbeitsplatz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell zu unterstützen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz (1989)

    Adlhoch, Ulrich; Piel, Petra;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich & Petra Piel (1989): Die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für Hörbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. 4, S. 97-107.

    Abstract

    In dem Beitrag wird dafür plädiert, begleitende Hilfen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Schwerbehinderter auch an den spezifischen Problemen der einzelnen Behinderungsarten auszurichten. "Im Mittelpunkt begleitender Hilfen für Hörbehinderte müssen Maßnahmen für hörbehinderte Arbeitnehmer und ihre hörenden Arbeitskollegen zur Verbesserung der wechselseitigen Kommunikationsfähigkeit stehen. Die Gebärdensprache sollte dabei berücksichtigt werden. Die begleitende Hilfe muß ferner dahin wirken, daß die Hörbehinderten, vor allem die Gehörlosen
    - am Arbeitsplatz gut eingearbeitet und laufend informiert werden,
    - feste Ansprechpartner im Betrieb - möglichst mit Gebärdensprachengrundkenntnissen - haben,
    - auf einem behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplatz eingesetzt werden und
    - an Maßnahmen berufsbegleitender Fortbildung teilnehmen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg: Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter (1989)

    Breetz, Hans-Joachim; Deecke, Helmut;

    Zitatform

    (1989): Die Schwerbehindertenvertretungen in Hamburg. Fragen und Antworten zur Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen und zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Hamburg, 51 S.

    Abstract

    Die Broschüre berichtet über eine Ende 1987 von der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführte schriftliche Befragung aller 607 Schwerbehindertenvertretungen in Hamburger Betrieben und Dienststellen. Die Untersuchung informiert über soziale Merkmale der Schwerbehindertenvertretungen, nennt die Kooperations- und Aufgabenschwerpunkte der Vertrauensleute und gibt Aufschlüsse über Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte in Hamburg. Die Befragungsergebnisse bestätigen pessimistische Hypothesen zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Jahr 1986: Der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter kommt nicht voran. Im Gegenteil: Fünf ausscheidenden Schwerbehinderten stehen nur eine Neueinstellung und zwei innerbetriebliche "Selbstrekrutierungen" von Schwerbehinderten gegenüber. Drei Viertel der Betriebe fragen nicht beim Arbeitsamt nach, ob geeignete Schwerbehinderte zur Besetzung freier Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur jede vierte Schwerbehindertenvertretung wird vom Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen beteiligt, obwohl dies generell vorgeschrieben ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft (1989)

    Brinkmann, Christian;

    Zitatform

    Brinkmann, Christian (1989): Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zukunft. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 57-77.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten seit Anfang der 70er Jahre. Er zeigt, daß der Arbeitsmarkt für Behinderte in der Vergangenheit durch Maßnahmen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben (z.B. Vorverlegung der Altersgrenze für Schwerbehinderte und arbeitsmarktbedingte Erwerbsunfähigkeitsrente) sowie durch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung nach dem AFG erheblich entlastet wurde. Anschließend betrachtet er auf der Grundlage von IAB-Prognosen die künftige globale Arbeitsmarktentwicklung und zu erwartende Strukturverschiebungen im Arbeitskräfteangebot. Er rechnet mit einem zunehmenden Problemdruck für Behinderte. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter (1989)

    Düchs, Gerhard;

    Zitatform

    Düchs, Gerhard (1989): Zur Abgrenzung von Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht bei der Kündigung Schwerbehinderter. In: Behindertenrecht, Jg. 28, H. Sonderheft, S. 25-31.

    Abstract

    Für Schwerbehinderte gilt neben dem allgemeinen auch ein besonderer Kündigungsschutz. Im Falle einer Kündigung muß zunächst die Hauptfürsorgestelle unter dem Aspekt des Schwerbehindertenrechts zustimmen, erst dann kann die Kündigung als privatrechtliche Willenserklärung und gegebenenfalls arbeitsgerichtlich geprüft werden. Da in der Praxis die Trennung zwischen dem Zustimmungsverfahren und dem Kündigungsschutzverfahren nach dem Arbeitsrecht häufig Probleme bereitet, wird in dem Beitrag nach einer praktikablen Abgrenzung gesucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    1. Bei der außerordentlichen Kündigung überlappt sich das verwaltungsrechtliche mit dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren hinsichtlich der Frage des wichtigen Grundes. Die Prüfungsbefugnis der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen erstreckt sich hier darauf, ob der angegebene Kündigungsgrund
    - in tatsächlicher Hinsicht offensichtlich nicht vorliegt (Evidenzkontrolle),
    - in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 BGB bildet (Schlüssigkeitsprüfung).
    2. Bei der ordentlichen Kündigung kann die Hauptfürsorgestelle rein arbeitsrechtliche Gesichtspunkte nur dann berücksichtigen, wenn offensichtlich die Kündigung im späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren daran scheitern wird. Hinsichtlich der in § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz genannten Kriterien für die soziale Rechtfertigung überschneiden sich Schwerbehindertenrecht und Arbeitsrecht. Die nach § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz zu beurteilende Frage der sozialen Auswahl darf im Verwaltungsverfahren von der Hauptfürsorgestelle nicht in die Prüfung einbezogen werden. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (1989)

    Horn, Hans Helmut;

    Zitatform

    Horn, Hans Helmut (1989): Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe - Mittel der Chancenangleichung für Schwerbehinderte? (Sozialpolitik und Recht 15), Köln u.a.: Heymanns, 158 S.

    Abstract

    In der Dissertation wird das Recht zur beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter dargestellt und bewertet. Insbesondere werden der Inhalt und der Umfang der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz erfaßt und kritisch gewürdigt sowie die Sanktionsmittel bei der Nichterfüllung betrachtet. Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Beschäftigungspflicht erforderlich ist, damit die zur Realisierung der Chancengleichheit nötigen Arbeits- und Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgleichsabgabe als Sanktionsmittel wird als rechtlich nicht begründbar und untauglich abgelehnt. Stattdessen wird befürwortet, Arbeitgebern, die Behinderte nicht beschäftigen, obwohl sie es könnten, empfindliche Geldbußen aufzuerlegen. Die zwangsweise Durchsetzung einer Einstellung wird dagegen als ungeeignetes Mittel der Chancenangleichung verworfen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Niehaus, Mathilde (1989): Behinderte Frauen als Zielgruppe der Schwerbehindertenpolitik. In: D. Sadowski & I. M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (Campus. Forschung, 623, Trierer Schriften zu Sozialpolitik und Sozialverwaltung, 02), S. 123-136.

    Abstract

    Die wenigen bisher vorliegenden Studien zur Situation behinderter Frauen zeigen, daß sich die Gruppe der schwerbehinderten Frauen von der Gruppe der schwerbehinderten Männer hinsichtlich der Merkmale Familienstand, Behinderungsgrad, Alter, Art und Ursache der Behinderung unterscheidet. Frauen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter, sind in der Bundesbehindertenstatistik unterrepräsentiert. Die Autorin betrachtet die Ursachen hierfür und fragt, ob Frauen trotz Vorliegens einer Schädigung auf eine amtliche Anerkennung verzichten oder ob sie durch die Anerkennungspraxis der Behörden diskriminiert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1989): Ausgleichsabgabe als Mittel der Schwerbehindertenpolitik. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 403-406.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst, was die Ausgleichsabgabe ist und wie sie sich im Instrumentarium des Schwerbehindertengesetzes darstellt. Anschließend wird erläutert, was die Ausgleichsabgabe als Steuerungsinstrument erreichen soll und wie sie verwendet wird. Gleichfalls erörtert wird, was die Ausgleichsabgabe für Behinderte und Arbeitgeber bedeutet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik (1989)

    Sadowski, Dieter ; Franken, Werner; Frick, Bernd; Filipp, Sigrun-Heide; Schubert, Andreas; Aymanns, Peter; Rendenbach, Ingo M.; Brennecke, Ralph; Meinhart, Peter; Semlinger, Klaus; Niehaus, Mathilde; Brinkmann, Christian; Rosenberg, Peter; Bauer, Karl-Adolf; Schiebeler, Henning;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter & Ingo M. Rendenbach (Hrsg.) (1989): Neue Zielgruppen in der Schwerbehindertenpolitik. (Campus. Forschung 623), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 261 S.

    Abstract

    Die Beiträge des Bandes sind überarbeitete Fassungen von Vorträgen, die auf dem Zweiten Sozialpolitischen Symposion des Zentrums für Arbeit und Soziales der Universität Trier am 10. und 11. Oktober 1988 in Trier gehalten wurden. Sie befassen sich mit der Frage, welche Probleme die Behindertenpolitik in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen hat.
    Im ersten Teil werden demographische Prognosen der Gesamtzahl der Behinderten bis 2030 vorgestellt und politische Konsequenzen aus dem erwarteten Anstieg der Schwerbehindertenzahlen diskutiert.
    Im zweiten Teil wird die Lage einzelner Behindertengruppen (arbeitslose Schwerbehinderte, psychisch Behinderte und behinderte Frauen) untersucht.
    Im dritten Teil werden Zielgruppendifferenzierungen in der beruflichen Rehabilitation und in der betrieblichen Behindertenarbeit aus der Sicht eines Werksarztes, eines Landesministeriums und eines politikwissenschaftlich orientierten Ökonomen dargestellt. Ferner werden Studien zu den personalen und sozialen Ressourcen bei der Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen referiert.
    Im abschließenden vierten Teil wird die praktische Behindertenarbeit betrachtet, und zwar am Beispiel einer großen sozialen Anstalt und der Behindertenpolitik in der DDR. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Handwerk: eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (1989)

    Zitatform

    (1989): Schwerbehinderte und Handwerk. Eine Stellungnahme der Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks. In: Soziale Arbeit, Jg. 38, H. 10/11, S. 416-418.

    Abstract

    Die Stellungnahme weist zunächst auf die Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks hin. Anschließend werden handwerkspolitische Wünsche und Forderungen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertengesetz formuliert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (1988)

    Adlhoch, Ulrich;

    Zitatform

    Adlhoch, Ulrich (1988): Die neue Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. In: Behindertenrecht, Jg. 27, H. 6, S. 126-131.

    Abstract

    "Die durch die Novellierung des SchwbG 1986 sozusagen in Stichworten vorgegebene Erweiterung der Instrumente zur Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben ist von der neuen SchwbAV detailliert umgesetzt worden. Dies gilt zum einen für die Förderung der Einstellung durch die Arbeitsverwaltung. Gab es früher dazu lediglich befristete Sonderprogramme und Richtlinien, so haben die § 33 Abs. 2 SchwbG und §§ 1 ff. SchwbAV diese finanziellen Hilfen zu Regelleistungen, ja sogar Rechtsansprüchen der Arbeitgeber verdichtet. Zum anderen sind die von den Hauptfürsorgestellen zu erbringenden begleitenden Hilfen im Arbeitsleben um notwendige Leistungstatbestände wie z.B. die berufsbegleitende Fortbildung gemäß § 24 SchwbAV, die Leistungen an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 27 SchwbAV sowie die psychosoziale Betreuung nach § 28 SchwbAV ergänzt worden. Damit sind jetzt verstärkt auch Hilfen für Hörbehinderte, psychisch und geistig Behinderte möglich. Dies bedingt wiederum, daß die Hauptfürsorgestellen sich spezialisieren und mit eigenem Fachpersonal auf die neuen Aufgaben reagieren müssen. In der Förderungspraxis seit 1978 aufgetretene Probleme sind bei einzelnen begleitenden Hilfen durch Klarstellungen und Leistungserweiterungen sachgerecht gelöst worden; zu begrüßen ist insbesondere die neue Auffangnorm für spezielle betriebliche Maßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SchwbAV. Leider ungelöst bleibt die leidige Abgrenzungsfrage zu den vorrangigen Rehabilitationsleistungen. Diese Problematik wird noch dadurch verschärft, daß die SchwbAV gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 die Tendenz zeigt, begleitende Hilfen schon zur Arbeitsaufnahme, also noch im klassischen Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit zu gewähren. Alles in allem gibt die SchwbAV jetzt aber der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen ein gut sortiertes Instrumentarium an die Hand, um die berufliche Integration möglichst vieler Schwerbehinderter zu fördern." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen: eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz (1988)

    Braun, Hans; Niehaus, Mathilde;

    Zitatform

    Braun, Hans & Mathilde Niehaus (1988): Die soziale Situation schwerbehinderter Erwerbspersonen. Eine explorative Studie in Rheinland-Pfalz. Trier, 72 S.

    Abstract

    Ziel der Studie war es, die subjektive Einschätzung der Lebenslage Schwerbehinderter zu erfassen. Mit insgesamt 84 arbeitslosen und erwerbstätigen Schwerbehinderten wurden Gespräche über den Verlauf und das Erleben der eigenen Behinderung, über das soziale Netzwerk der Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Wohnsituation und wirtschaftliche Lage sowie über die Erfahrungen am Arbeitsplatz geführt. Im Hinblick auf die Arbeitssituation ergab die Untersuchung, daß die Arbeitsplätze Schwerbehinderter überwiegend sehr sicher sind. Allerdings sehen vier von zehn Befragten ihren Arbeitsplatz als nicht ihrer Behinderung entsprechend an und fast jeder fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz überfordert. Schwierigkeiten mit Kollegen gibt nur jeder zehnte erwerbstätige Schwerbehinderte an. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt (1988)

    Christmann, Heinz;

    Zitatform

    Christmann, Heinz (1988): Die arbeitsmarktpolitische Problematik der Vermittlung Schwerbehinderter und deren Integration in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 73-79.

    Abstract

    "Ausgehend von einer Darstellung der aktuellen Beschäftigungssituation erläutert der Autor die wesentlichen Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten. Diese Schwierigkeiten resultieren überwiegend aus sozio-demographischen Faktoren, wie z.B. dem höheren Lebensalter, einer unterdurchschnittlichen bzw. fehlenden beruflichen Qualifikation und einer Konzentration arbeitsloser Schwerbehinderter auf Berufsgruppen mit starkem Bewerberüberhang. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bundesanstalt für Arbeit bei der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter: eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels (1988)

    Frick, Bernd; Sadowski, Dieter ;

    Zitatform

    Frick, Bernd & Dieter Sadowski (1988): Zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter. Eine empirische Analyse anhand des Sozioökonomischen Panels. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Diskussionsbeitrag 17), Trier, 37 S.

    Abstract

    Zunächst werden die Ergebnisse verschiedener Studien, die die Arbeits- und Beschäftigungssituation schwer- und nichtbehinderter Arbeitnehmer vergleichen, vorgestellt und bewertet. Danach werden die 1984 erhobenen Daten der ersten Welle des "Sozio-ökonomischen Panels", einer Längsschnittunterschung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, analysiert. Die Auswertung zeigt, daß der Anteil Schwerbehinderter an den abhängig Beschäftigten um rund 1,5 % höher ist als von der amtlichen Statistik ausgewiesen. Schwer- und nichtbehinderte Arbeitnehmer unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich verschiedener sozio-demographischer Merkmale und des Ausmaßes an Beschäftigungsstabilität: Schwerbehinderte Arbeitnehmer weisen einen höheren Männeranteil, ein höheres Alter und eine längere Betriebszugehörigkeitsdauer auf als Nichtbehinderte. Ferner werden sie seltener arbeitslos. Insgesamt schließen die Autoren aus den Ergebnissen, daß die These, schwerbehinderte Arbeitnehmer würden diskriminiert, kaum haltbar ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988 (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Die Förderung von Behindertenarbeitsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz 1986 und der Ausgleichsabgabe-Verordnung 1988. In: Der Betrieb, Jg. 41, H. 20, S. 1064-1067.

    Abstract

    Die Möglichkeiten einer externen finanziellen Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter wurden bislang von seiten der Arbeitgeber nur unzureichend genutzt. Der Beitrag soll deshalb über das ausgeweitete Förderangebot nach der Novelle des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1986 informieren. Dabei werden auch die angepaßten Regelungen der 2. Durchführungsverordnung zum SchwbG - Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz 1988 (SchwbAV) berücksichtigt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft (1988)

    Fuchs, Maximilian;

    Zitatform

    Fuchs, Maximilian (1988): Das Schwerbehindertenrecht in der Europäischen Gemeinschaft. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 157-169.

    Abstract

    "Der Autor vergleicht das Schwerbehindertenrecht in ausgewählten Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Seinen Ausführungen zufolge haben sich die nationalen Behindertenbegriffe inhaltlich stark angenähert und sind in der Regel arbeits- und berufsbezogen. In allen Ländern der EG bestehen ähnliche Regelungen über die Vermittlung von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt, wobei das Quotenprinzip in allen Ländern Anwendung findet. Demgegenüber ist die arbeitsrechtliche Stellung der Behinderten in den Ländern der EG höchst unterschiedlich. Einerseits gilt zwar in allen untersuchten Ländern das allgemeine Arbeitsrecht auch für Behinderte, andererseits jedoch sind Sonderregelungen, wie z.B. im Kündigungsschutzrecht, nicht in allen Ländern vorhanden." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz (1988)

    Gross, Jost;

    Zitatform

    Gross, Jost (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in der Schweiz. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 193-207.

    Abstract

    "Dem Autor zufolge sind die historisch gewachsenen Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz wenig aufeinander bezogen, woraus sich erhebliche Koordinationsprobleme ergeben und oftmals die Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt erschwert wird. So kann ein behinderter Arbeitsloser wegen fehlender Vermittlungsfähigkeit die Anspruchsberechtigung für die Arbeitslosenversicherung verlieren, ohne damit eine Anspruchsberechtigung gegenüber der Invalidenversicherung zu erwerben. Auch die berufliche Vorsorge ist mehr auf die Gesunden und Leistungsfähigen ausgerichtet. Muß der Behinderte die Sozialfürsorge in Anspruch nehmen, so ist dies zumeist mit Statusminderungen (vormundschaftliche Maßnahmen, Einschränkung politischer Rechte) verbunden, da nach liberalem Verständnis derjenige, der aufgrund selbstverschuldeter Not Sozialfürsorge in Anspruch nehmen muß, auch in seiner sozialen und rechtlichen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Der Schwerbehinderte und seine Rechte: Informationen und Hilfen (1988)

    Harmsen, Claus;

    Zitatform

    Harmsen, Claus (1988): Der Schwerbehinderte und seine Rechte. Informationen und Hilfen. (Heidelberger Wegweiser), Heidelberg: Decker & Müller, 156 S.

    Abstract

    Der Leitfaden systematisiert die Fülle von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rechtsstellung im Arbeitsleben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart (1988)

    Jopen, Christoph;

    Zitatform

    Jopen, Christoph (1988): Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Eine Auseinandersetzung mit den Rechtstatsachen anhand der Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart. (Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung 05), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz, 253 S.

    Abstract

    Die Arbeit untersucht die Funktionsweise und Effizienz des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz. Zunächst werden die Entstehungsgeschichte und die derzeitige Rechtslage des besonderen Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte erörtert. Dann werden 577 Kündigungsschutzverfahren aus den Jahren 1982 und 1983, die vor der Hauptfürsorgestelle Stuttgart durchgeführt wurden, analysiert und ausgewertet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis:
    "Im Vergleich zum allgemeinen Kündigungsschutz ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz im Hinblick auf die Weiterbeschäftigungsaussichten der kündigungsbedrohten Schwerbehinderten um ein Vielfaches effektiver. In besonderem Maße steigen die Weiterbeschäftigungschancen, sofern der Betriebsrat und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten gegen die Kündigung Bedenken erheben. Die verbreitete Auffassung, Schwerbehinderte seien de facto unkündbar, ist jedoch widerlegt. Sechs von sieben Schwerbehinderten scheiden nach Abschluß des besonderen Kündigungsschutzverfahrens aus dem Arbeitsverhältnis aus. Nur in jedem 17. Fall wird gegen den antragstellenden Arbeitgeber entschieden. Die Arbeitgeber berücksichtigen in erheblichem Maße die Schwerbehinderteneigenschaft bei der Auswahl der zu Kündigenden. Die Kündigungshäufigkeit der Schwerbehinderten ist viermal geringer als diejenige der Nichtbehinderten. Unabhängig von der absoluten Kündigungshäufigkeit konnte die Rücksichtnahme auf die Schwerbehinderteneigenschaft mit Hilfe einer Reihe von Einzelergebnissen nachgewiesen werden. Ergänzend dazu ergaben sich deutliche Hinweise, daß sich die Schwerbehinderten in ihrem Arbeitsverhalten positiv aus der Gesamtgruppe der Arbeitnehmer herausheben. Das vom Schwerbehindertengesetz vorgesehene Verfahren zur Realisierung des besonderen Kündigungsschutzes erwies sich bei der Analyse der Rechtstatsachen sowohl im Hinblick auf den Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer wie auch in bezug auf die Erzielung sachgerechter Ergebnisse als angemessen und zweckmäßig." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte und Arbeitswelt (1988)

    Knappe, Eckhard; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Knappe, Eckhard & Bernd Frick (Hrsg.) (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt. (Campus. Forschung 597), Frankfurt u.a.: Campus-Verl., 217 S.

    Abstract

    "Das sozialpolitische Symposion das vom 4. bis 6. Oktober 1987 an der Universität Trier veranstaltet wurde, verfolgte das Ziel, erste Kontakte zwischen Praktikern und Wissenschaftlern herzustellen und eine Grobstrukturierung politisch und wissenschaftlich relevanter Fragen der Schwerbehindertenpolitik vorzunehmen. Thematisch im Vordergrund standen dabei Arbeitsmarktprobleme der Schwerbehinderten bzw. Maßnahmen zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. Das Kolloquium gliederte sich in drei Sessionen. Die erste Session behandelte die Entwicklung und aktuelle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Die zweite Session thematisierte die Frage nach der betrieblichen Umsetzung der staatlichen Schwerbehindertenpolitik. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der dritten Session spezielle Probleme der Schwerbehindertenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft behandelt. In den sich anschließenden Länderstudien wurde versucht, alternative wohlfahrtsstaatliche Konzeptionen der Schwerbehindertenpolitik einander gegenüberzustellen." (Autorenreferat)

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    Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt (1988)

    Kähne, Otto;

    Zitatform

    Kähne, Otto (1988): Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen als Instrument der (Wieder-)Eingliederung Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 597), S. 81-97.

    Abstract

    Der Autor beschreibt zunächst kurz die aktuelle Arbeitsmarktsituation Behinderter, die flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Behinderter und das Rehabilitationskonzept in der Bundesrepublik. Danach nimmt er eine Einschätzung des Erfolges beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Sicht des betroffenen Behinderten, der Rehabilitationseinrichtung, der Rehabilitationsträger und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht vor. Er geht dabei von der Überlegung aus, daß eine ausschließlich kosten-nutzen-analytische Beurteilung der beruflichen Rehabilitation zu kurz greift und durch Kriterien wie "zusätzliche Lebenschancen" bzw. "zusätzliche Lebensqualität" der Rehabilitanden ergänzt werden sollte. Abschließend weist er darauf hin, daß die berufliche Rehabilitation in einer Periode hoher Arbeitslosigkeit ökonomisch und politisch zwar schwieriger zu rechtfertigen, aber gerade dann besonders gefordert ist. (IAB2)

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    Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter: Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG (1988)

    Ritz, Hans-Günther;

    Zitatform

    Ritz, Hans-Günther (1988): Betriebliche Interessenvertretung Schwerbehinderter. Bemerkungen zur Novellierung des Informations- und Anhörungsrechtes der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 25 (2) SCHwbG. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 127-136.

    Abstract

    "Zuerst wird ein kurzer Abriß der gesetzlichen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SV) gegeben. Unter dem Begriff der betrieblichen Interessenvertretung Schwerbehinderter wird dabei nur auf ausgewählte Aspekte der Tätigkeit der SV i.S.d. §§ 24 f SchwbG eingegangen. Es bleibt also der besondere gesetzliche Auftrag des § 23 SchwbG an Betriebs- und Personalräte, die Interessen der Schwerbehinderten ihres Betriebes wahrzunehmen, in diesem Aufsatz unberücksichtigt. Es folgt die Zusammenfassung einiger empirischer Befunde aus zwei sozialwissenschaftlichen Erhebungen zur Tätigkeit der SV. Es wird gezeigt, welcher besondere Stellenwert einer besseren Durchsetzung des Informations- und Anhörungsrechtes der SV zukommt.
    In den anschließenden Teilen wird die Problematik der vorjährigen Novellierung dieses Informations- und Anhörungsrechtes diskutiert. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine restriktive Interpretation der Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Rechte aus § 25 (2) die Handlungsmöglichkeiten der SV an strategischer Stelle beschneidet. Nur wenn man hier zivilrechtliche Folgen für gegeben hält, ist eine wirksame betriebliche Interessenvertretung durch die SV auch in solchen Betrieben möglich, in denen der Arbeitgeber nicht schon von sich aus gegenüber Fragen der Schwerbehindertenintegration aufgeschlossen ist." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Stengelhofen, Theo; Frick, Bernd;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Jg. 58, H. 1, S. 37-49.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Wer beschäftigt Schwerbehinderte?: erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt (1988)

    Sadowski, Dieter ; Frick, Bernd; Stengelhofen, Theo;

    Zitatform

    Sadowski, Dieter, Bernd Frick & Theo Stengelhofen (1988): Wer beschäftigt Schwerbehinderte? Erste Einsichten aus einem laufenden Forschungsprojekt. (Zentrum für Arbeit und Soziales Trier. Reprint 15), Trier, 13 S.

    Abstract

    "Schwerbehinderte werden vielfach als 'Problemgruppe' des Arbeitsmarktes bezeichnet. Ob diese Einschätzung gerechtfertigt ist, ist fraglich, da für Schwerbehinderte in aller Regel die gleichen personal- und beschäftigungspolitischen Grundsätze und Strategien gelten wie für Nichtbehinderte. Wenn auch gravierende Datendefizite die Beurteilung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter erschweren, ist die Wirksamkeit des novellierten Schwerbehindertengesetzes zu bezweifeln. Weitergehende theoretische Analysen und empirische Erhebungen sind unerläßlich, um zu gesicherten Erkenntnissen über die berufliche Situation Schwerbehinderter zu gelangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland (1988)

    Sanmann, Horst;

    Zitatform

    Sanmann, Horst (1988): Etappen der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte in Deutschland. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitwelt (Campus. Forschung, 597), S. 17-36.

    Abstract

    Der Autor stellt zunächst die Entwicklungslinien der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte zwischen 1919 und 1986 dar. Er unterscheidet dann drei Etappen der Schwerbehindertenpolitik, deren Erfolg bzw. Mißerfolg anhand eines speziell entwickelten Indikators, der "Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote", der er die allgemeine Arbeitslosenquote gegenüberstellt, empirisch überprüft wird. Während sich dabei die erste Etappe der Arbeitsmarktpolitik (1928-1937) als ausgesprochen erfolgreich erweist, liegt die Schwerbehinderten-Arbeitslosenquote in der Nachkriegszeit und verstärkt seit 1974 über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Zur Erklärung dieses arbeitsmarktpolitischen Mißerfolgs stellt der Autor abschließend einige Hypothesen auf. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schwerbehinderte 1987 (1988)

    Seewald, Hermann;

    Zitatform

    Seewald, Hermann (1988): Schwerbehinderte 1987. In: Wirtschaft und Statistik H. 10, S. 738-742.

    Abstract

    "In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der zum 31. Dezember 1987 durchgeführten Behindertenstatistik dargestellt. Gegenüber den vorangegangenen Erhebungen wurden 1987 erstmals nur noch die Schwerbehinderten erfaßt, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besaßen.
    Zum Jahresende 1987 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 5,13 Mill. amtlich anerkannte Schwerbehinderte, davon 2.36 Mill. Männer und 2,36 Mill Frauen. Im Durchschnitt war somit jeder zwölfte Einwohner schwerbehindert. 45,5 % der Schwerbehinderten waren älter als 65 Jahre. Die weitaus meisten Behinderungen (81,3 %) traten als Folge einer Krankheit auf. Unter den Behinderungsarten kamen die Herz- und Kreislauferkrankungen (21,2 %) am häufigsten vor." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung (1988)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1988): Betriebliche Integration Schwerbehinderter durch technische Beratung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 21, H. 3, S. 393-402.

    Abstract

    Der Autor untersucht den Stellenwert der technischen Beratungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen für die betriebliche Eingliederung Behinderter. "Die Ausführungen basieren auf einer schriftlichen Befragung, an der sich 75% aller Technischen Berater der Bundesanstalt für Arbeit sowie fast alle Beratenden Ingenieure der Hauptfürsorgestellen beteiligt haben. Hierbei wurden vor allem die Tätigkeitsschwerpunkte der Berater erhoben. Grundlage der Aussagen bilden ferner 23 betriebliche Fallstudien zur Praxis technischer Beratung, in denen es um die Eingliederung eines arbeitsuchenden Schwerbehinderten, um die Verbesserung der Arbeitssituation eines Schwerbehinderten im Betrieb oder ein offizielles Kündigungsschutzverfahren ging. Die Fallstudien umfaßten jeweils ausführliche Interviews mit Vertretern der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und/oder dem Schwerbehinderten-Vertrauensmann, i.d.R. eine kurze Besichtigung des Betriebes und des jeweils in Frage stehenden Arbeitsplatzes und - soweit möglich - eine Befragung des betroffenen Behinderten sowie ergänzende Gespräche mit den zuständigen Beratern. Die statistische Bestimmung des Wirkungsbeitrages technischer Beratung schließlich wertet 360 abgeschlossene Kündigungsschutzverfahren aus, die in der überwiegenden Mehrzahl 1984 abgewickelt worden sind." Die multivariate Analyse dieser Verfahren bestätigt insgesamt, daß technische Beratung selbst unter der vergleichsweise ungünstigen Ausgangsbedingung einer expliziten Entlassungsabsicht wirksam zur Durchsetzung des Intergrationsanliegens beiträgt. Zugleich deuten die Ergebnisse aber darauf hin, daß das Wirkungspotential der Dienste noch nicht voll ausgeschöpft ist. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg (1988)

    Thill, Andre;

    Zitatform

    Thill, Andre (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Luxemburg. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 171-182.

    Abstract

    "Der Autor verweist darauf, daß die Anerkennung der Behinderteneigenschaft in Luxemburg in die Zuständigkeit der dem Arbeitsminister unterstellten "Anstalt für Stellenvermittlung und berufliche Rehabilitation der Behinderten" fällt. Besonderheiten der Schwerbehindertenpolitik Luxemburgs sind die staatliche Einrichtung der sogenannten "differenzierten Erziehung" für behinderte Kinder und die finanziellen Sonderzuwendungen an Familien mit behinderten Kindern, der Anspruch des Behinderten auf einen "Pflichtplatz", bzw. das "Vorrecht auf Anstellung" sowie die Möglichkeit leistungsabhängiger Entlohnungen (bei Beachtung des Mindestlohnes) für Behinderte." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden (1988)

    Wallner, Teut;

    Zitatform

    Wallner, Teut (1988): Besonderheiten des Schwerbehindertenproblems und der Politik zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt in Schweden. In: (1988): Schwerbehinderte und Arbeitswelt (Campus. Forschung, 579), S. 183-192.

    Abstract

    "Für die soziale Betreuung der Behinderten in Schweden sind nicht konfessionelle oder andere Hilfsorganisationen, sondern die Gemeinden verantwortlich, was wiederum bedingt, daß der Wohnsitz über den Umfang der erhaltenen Leistungen entscheidet. Die überwiegend in Verbänden organisierten Behinderten arbeiten entweder am freien Arbeitsmarkt (ohne irgendwelche Sonderrechte), im Konzern "Samhall", einem Zusammenschluß aller Beschützenden Werkstätten (wobei die Behinderten ca. 90 v.H. des normalen Tariflohnes erhalten) oder in Beschäftigungszentren (für geistig Behinderte). Die Arbeitsämter und das schwedische Zentralamt für Arbeit verhandeln mit einzelnen Betrieben über die Einstellung von Arbeitsbehinderten, wobei bei Weigerung der Betriebe diese zur Einstellung von Behinderten gezwungen werden können." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Dokumentationssystem Schwerbehinderte und Arbeitswelt: Teil 1: Literaturdatenbank, Teil 2: Statistisches Archiv (1988)

    Abstract

    Die Literaturdatenbank weist 501 überwiegend deutschsprachige Buchveröffentlichungen, Forschungsprojekte und Zeitschriftenaufsätze zur Behindertenpolitik und zur Arbeits-, Ausbildungs- und Lebenssituation Schwerbehinderter nach. Die einzelnen Titel werden durch Autoren- und Schlagwortregister erschlossen und durch ein kurzes Referat inhaltlich charakterisiert. Das Statistische Archiv enthält 91 Tabellen und Übersichten zu den Themenbereichen Lebensbedingungen von Behinderten, Behinderte und Arbeitsmarkt, Behindertenförderung sowie Institutionen der Behindertenpolitik. Neben amtlichen Statistiken werden auch Daten aus Forschungsarbeiten abgedruckt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht (1987)

    Großmann, Ruprecht;

    Zitatform

    Großmann, Ruprecht (1987): Das Schwerbehindertengesetz 1986 im Schnittpunkt von Rechtspolitik und Verfassungsrecht. In: Betriebs-Berater, Jg. 42, H. 4, S. 260-265.

    Abstract

    "Das Schwerbehindertengesetz 1986 läßt eine abgewogene Konzeption vermissen. Die befristete, rückwirkend eingreifende Nichtanrechnung von Ausbildungsplätzen bei der Pflichtzahlberechnung und die Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers sind unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich bedenklich. Dagegen sind gegen die Verkürzung des Zusatzurlaubs keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erheben." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer (1987)

    Lüpke, Karin von;

    Zitatform

    Lüpke, Karin von (1987): Beschäftigungssituation schwerbehinderter Arbeitnehmer. In: Behindertenrecht, Jg. 26, H. 5, S. 102-104.

    Abstract

    Zwischen 1983 und 1985 hat die Zahl der abhängig Beschäftigten insgesamt um 5,7 % zugenommen, die der schwerbehinderten Arbeitnehmer aber um 8,7 % abgenommen. Daß die Arbeitslosigkeit Behinderter in dem Zeitraum trotzdem leicht zurückging, führt die Autorin auf das Sinken des spezifischen Erwerbspersonenpotentials der Schwerbehinderten zurück. Dies resultiert wiederum zum Teil daraus, daß die Gruppe der Kriegsopfer in den letzten Jahren das Ruhestandsalter erreicht hat. Da im Moment noch nicht abzusehen ist, wie sich das Erwerbspersonenpotential der Schwerbehinderten in Zukunft entwickeln wird, plädiert sie abschließend dafür, die Höhe der Pflichtquote weiterhin an der überproportional hohen Arbeitslosigkeit Behinderter zu orientieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte (1987)

    Runde, Peter; Rüb, Herbert;

    Zitatform

    Runde, Peter & Herbert Rüb (1987): Gutachten über Erfahrungen und Perspektiven alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte außerhalb der Werkstätten für Behinderte. Hamburg, 95 S.

    Abstract

    Der erste Teil des Gutachtens unterrichtet über die Ergebnisse des ersten Jahres eines zweijährigen Modellvorhabens, in dessen Rahmen zehn Behinderte aus Werkstätten für Behinderte seit Anfang 1986 im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt werden. Wesentliche Ausgangshypothese für das Modellvorhaben war, daß in den Werkstätten für Behinderte eine nicht unerhebliche Zahl von Schwerbehinderten untergebracht ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit bzw. des Rehabilitationserfolges auf reguläre Arbeitsplätze wechseln könnten. Grundlagen der Evaluation der persönlichen und arbeitsspezifischen Situation und Entwicklung der Teilnehmer des 10-Stellen-Programms waren eine Aktenanalyse der Personalakten der ehemaligen Werkstattmitarbeiter, strukturierte Interviews mit den Vorgesetzten, Kollegen und Betreuungspersonen der Teilnehmer, differenzierte Arbeitsplatzbeobachtungen und Gruppengespräche, die an mehreren Zeitpunkten im Laufe des Jahres durchgeführt wurden. Die Autoren kommen zu dem Schluß, daß sich das Projekt bewährt hat und weitere Arbeitsplätze bereitgestellt werden sollten. Im zweiten Teil werden die Kosten hierfür analysiert. Es zeigt sich, daß die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Behördenbereich bzw. in öffentlichen Unternehmen deutlich kostengünstiger wäre als die Bereitstellung zusätzlicher Werkstattplätze. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration (1987)

    Semlinger, Klaus;

    Zitatform

    Semlinger, Klaus (1987): Beschäftigungsprobleme Schwerbehinderter und die Förderung ihrer betrieblichen Integration. In: (1987): Arbeitsmarkt und Beschäftigung, S. 237-262.

    Abstract

    Die Analyse der Arbeitsmarktsituation macht zunächst die Ausgliederungsgefahren und Wiedereingliederungsschwierigkeiten deutlich, von denen Schwerbehinderte betroffen sind. Anschließend wird das öffentliche Förderinstrumentarium (Lohnsubventionen, Ausgleichsabgabe, Einstellungsprämien, besonderer Kündigungsschutz) kritisch auf seine Wirksamkeit hinsichtlich der betrieblichen Integration von Behinderten analysiert. Chancen für eine wirkungsvollere Eingliederungsförderung für Schwerbehinderte sieht der Verfasser in einem stärkeren Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes und in einer Verstärkung der betrieblichen Kooperationsverpflichtung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1987)

    Zitatform

    Berlin (1987): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 454/87 (30.10.1987)), 6 S.

    Abstract

    Durch das Änderungsgesetz soll die finanzielle Situation der im Arbeitsbereich der Behindertenwerkstätten Beschäftigten verbessert werden. Es sieht vor, daß aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ein einheitlicher Sockelbetrag (Grundbetrag) gezahlt wird, der je nach individuellem Leistungsvermögen von der Behindertenwerkstätte aufgestockt wird. Der Grundbetrag soll bei der Gewährung von Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV) (1987)

    Zitatform

    Bundesregierung (1987): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung-SchwbAV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 482/87 (06.11.1987)), 77 S.

    Abstract

    "Das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. Juli 1986 hat die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erweitert:
    - Der Bundesanstalt für Arbeit ist die Aufgabe übertragen worden, die Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter aus Mitteln der Ausgleichsabgabe besonders zu fördern.
    - Die Hauptfürsorgestellen können zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben weitere Leistungen erbringen.
    Ziel der Verordnung ist es, diese erweiterten Förderungsmöglichkeiten zu konkretisieren und die seit 1978 geltende Ausgleichsabgabeverordnung zum Schwerbehindertengesetz unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen anzupassen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die Einstellungs- und Beschäftigungschancen Schwerbehinderter auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt weiter verbessert werden." (Autorenreferat)

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    Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip: kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986 (1986)

    Dietze, Lutz;

    Zitatform

    Dietze, Lutz (1986): Schwerbehindertengesetz, Finalität und Normalisierungsprinzip. Kritische Anmerkungen zur Novelle vom 24. Juli 1986. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 4, S. 80-84.

    Abstract

    "Nachdem Ernst J. Pöppl die Zielsetzungen und Neuregelungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes in dieser Zeitschrift (Behindertenrecht 1986, S. 49) dargestellt hat, werden sie hier danach bewertet, ob sie final dem rehabilitationsrechtlichen Normalisierungsprinzip entsprechen. Es werden Zweifel begründet, warum die Gesetzesreform für die Intention des Gesetzgebers - die Beschäftigungssituation für Schwerbehinderte erheblich zu verbessern - nur wenig bewirken kann." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts (1986)

    Dreier, Michael;

    Zitatform

    Dreier, Michael (1986): Synoptische Darstellung der Änderung des Schwerbehindertenrechts. In: Personalführung H. 8-9, S. 352-356.

    Abstract

    "Mit Wirkung vom 1. August 1986 ist das Schwerbehindertengesetz geändert worden. Hauptziel der Novellierung ist die Verringerung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Das Ziel soll erreicht werden durch die Beseitigung beschäftigungs- und ausbildungshemmender Vorschriften und die verstärkte Förderung der Einstellung Schwerbehinderter. Die nachstehende synoptische Darstellung gibt einen Überblick über die für die Praxis der Betriebe wesentlichen Neuregelungen in Gegenüberstellung zum bisher geltenden Recht." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Schwerbehindertenrecht: wichtige Verbesserungen in Kraft getreten (1986)

    Pöppl, Ernst J.;

    Zitatform

    Pöppl, Ernst J. (1986): Das neue Schwerbehindertenrecht. Wichtige Verbesserungen in Kraft getreten. In: Behindertenrecht, Jg. 25, H. 3, S. 49-56.

    Abstract

    Der Autor beschreibt kurz die Leitgedanken der Novelle des Schwerbehindertengesetzes und erläutert die wichtigsten Neuerungen. (IAB)

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