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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Politik und Rechtsprechung für behinderte Menschen"
  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen (2008)

    Detmar, Winfried; Radatz, Joachim; König, Ferdinand; Pieda, Bernd; Momper, Dirk; Gehrmann, Manfred;

    Zitatform

    Detmar, Winfried, Manfred Gehrmann, Ferdinand König, Dirk Momper, Bernd Pieda & Joachim Radatz (2008): Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen. (Forschungsbericht Sozialforschung / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 383), Berlin, 520 S.

    Abstract

    "Der Forschungsbericht befasst sich mit den Gründen für den starken Anstieg der Zugänge zu Werkstätten für behinderte Menschen in den vergangenen Jahren. Bestandteile des Forschungsvorhabens waren eine schriftliche Befragung aller Werkstätten für behinderte Menschen zur Entwicklung der Fallzahlen in den Jahren 2001 bis 2006, die Durchführung von Fallstudien an verschiedenen Standorten, eine Darstellung von ausgewählten Beispielen guter Praxis zu Alternativen zu Werkstätten, Vermeidung von Werkstattaufnahmen und Übergängen aus Werkstätten sowie die Formulierung von Handlungsempfehlungen.
    Die Kernaussage der Handlungsempfehlungen lautet: Die betriebliche Integration von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Menschen muss bei den Akteuren als Leitbild stärker verankert werden, und zwar sowohl an der Schnittstelle Schule/Beruf als auch an der Schnittstelle Werkstatt/Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Herausforderungen für die Rehabilitation bei älteren Arbeitnehmern (2007)

    Köpke, Karl-Heinz;

    Zitatform

    Köpke, Karl-Heinz (2007): Neue Herausforderungen für die Rehabilitation bei älteren Arbeitnehmern. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 4, S. 138-141.

    Abstract

    "Nach der im März vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 von 65 auf 67 Jahre besteht jetzt Anlass, dass die gesetzliche Rentenversicherung wesentlich mehr für die Rehabilitation älterer Arbeitnehmer tut, um so zur Linderung der Arbeits- und Beschäftigungsproblematik Älterer beizutragen. Heute partizipieren Rentenversicherte ab 60 Jahren nicht einmal zu einem Zehntel an stationären Reha-Maßnahmen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Herausforderungen für die Rehabilitation bei älteren Arbeitnehmern." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets: wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Abschlussbericht (2007)

    Metzler, Heidrun; Meyer, Thomas; Rauscher, Christine; Wansing, Gudrun; Schäfers, Markus;

    Zitatform

    Metzler, Heidrun, Thomas Meyer, Christine Rauscher, Markus Schäfers & Gudrun Wansing (2007): Begleitung und Auswertung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets. Wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Abschlussbericht. Berlin, 265 S.

    Abstract

    "Im Jahr 2004 initiierte das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales - die bundesweite Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets unter wissenschaftlicher Begleitung in acht ausgewählten Modellregionen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde ein Forschungsverbund der Universitäten Tübingen (Z.I.E.L.), Dortmund (Rehabilitationssoziologie) und der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (Fakultät für Sonderpädagogik in Reutlingen) mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Beim Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung konnten insgesamt 494 Persönliche Budgets in den Modellregionen und weitere 353 Persönliche Budgets außerhalb der Modellregionen dokumentiert werden; d. h. insgesamt wurden 847 Persönliche Budgets dokumentiert. Die Zahl der bewilligten und dokumentierten Budgets nahm kontinuierlich im gesamten Zeitverlauf der Modellerprobung zu. Innerhalb eines Jahres (von Januar 2006 bis Januar 2007) hat sich die Gesamtzahl nahezu verdreifacht. Der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung bestätigt das Ergebnis des Berichts der Bundesregierung zum Persönlichen Budget vom 21. Dezember 2006, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um bundesweit die Leistungsform des Persönlichen Budgets umzusetzen. Es wird belegt, dass die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets bundesweit auch über die Modellregionen hinaus in Anspruch genommen wird und die Nutzerzufriedenheit ausgesprochen hoch ist. Nach wie vor werden jedoch wenig trägerübergreifende Persönliche Budgets beantragt und bewilligt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ziele, Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen bei der Privatisierung von Arbeitsmarkt-Dienstleistungen: Ist der Public Employment Service notwendig die schlechtere Lösung? (2006)

    Bach, Heinz W.;

    Zitatform

    Bach, Heinz W. (2006): Ziele, Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen bei der Privatisierung von Arbeitsmarkt-Dienstleistungen. Ist der Public Employment Service notwendig die schlechtere Lösung? In: Arbeit und Beruf, Jg. 57, H. 5, S. 131-133.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht Probleme der Privatisierung von Arbeitsmarkt-Dienstleistungen wie die öffentliche gemeinnützige Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung oder die berufliche Rehabilitation. Am Beispiel Australiens wird das Problem von 'Creaming- und Parking-Effekten' bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen erörtert, um Anstöße zu Überlegungen zu liefern, wie die australischen Erfahrungen umgesetzt werden können. Die umfassendste Arbeitsmarktreform in Deutschland basiert auf den 13 Modulen des Hartz-Berichtes. Die folgenden Reformen werden einer näheren Betrachtung unterzogen: Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch das SGB II (Hartz IV) wird befürwortet. Jobcenter sollen für alle Klienten einen einheitlichen one-stop-shop mit möglichst vielen Dienstleistungen rund um den Arbeitsmarkt 'unter einem Dach' gestalten. Als Priorität wird die berufliche Integration Jugendlicher angesehen. Personal-Service-Agenturen (PSA) bilden das Herzstück der Hartz-Vorschläge, ihre Erwartungen hinsichtlich der Arbeitsmarkt-Entlastungen wurden nicht erfüllt. Auch dem Vermittlungsgutschein kann keine positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt nachgewiesen werden. Der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) stellt sich als erfolgreiches Integrationselement heraus. Die organisatorische Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit wird als richtig und wichtig angesehen. Deutlich gemacht wird, dass so lange in Deutschland kein Beschäftigungsaufbau stattfindet, die Möglichkeiten jedes Arbeitsmarktservices, sei er staatlich, gemeinnützig oder privat organisiert, begrenzt sind. 'Ohne die Impulse einer aktiven Beschäftigungspolitik steht jede Arbeitsmarktverwaltung auf ziemlich verlorenen Posten bei der nachhaltigen Bekämpfung von hoher Arbeitslosigkeit.'
    Im zweiten Teil des Beitrags geht der Autor vor allem auf den Public Employment Service ein. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit und seine Auswirkungen auf die berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (2006)

    Cechura, Suitbert;

    Zitatform

    Cechura, Suitbert (2006): Das neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit und seine Auswirkungen auf die berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 20, H. 1, S. 27-43.

    Abstract

    "Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das neue Fachkonzept darauf zielt, die Aufwendungen für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu reduzieren. Trotz verkürzter Förderungsdauer wird die Ausbildungseignung durch intensiven Einsatz der Mitarbeiter vielfach erreicht. Der Rechtsanspruch auf Teilhabe am beruflichen Leben wird anschließend zwar nicht formal bestritten, aber ausgehöhlt, indem die Teilnehmenden z. B. nicht zur Ausbildung angemeldet oder auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Es wird dabei in Kauf genommen, dass die Förderergebnisse erneut in Frage gestellt und die Betroffenen destabilisiert und entmotiviert werden. Dass dies nicht der Willkür einzelner Mitarbeiter der Agentur für Arbeit geschuldet ist, sondern offizielle Politik, kann man an weiteren Indikatoren sehen: Gefordert sind von den Agenturen Eingliederungsbilanzen, und Aufwendungen für eine geglückte Eingliederung werden statistisch erfasst. Wer also mit seinen Mitteln wirtschaften muss, wird die Erfolgsaussichten einer Eingliederung abschätzen und Ausgaben nur dort tätigen, wo eine schnelle und unkomplizierte Eingliederung erreichbar ist. In der Konsequenz heißt das letztlich, dass Menschen, die am dringendsten auf Leistung zur Teilhabe angewiesen sind, Gefahr laufen, diese nicht zu erhalten, weil der Aufwand relativ hoch und Erfolgsaussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht immer garantiert sind. Auch so kann man Menschen mit Behinderung entgegen der Ziele und Absichten des SGB IX still und leise ins Abseits stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Nichts über uns - ohne uns!": Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung (2006)

    Hermes, Gisela; Rohrmann, Eckhard;

    Zitatform

    Hermes, Gisela & Eckhard Rohrmann (Hrsg.) (2006): "Nichts über uns - ohne uns!". Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung. (Materialien der AG SPAK M 187), Neu-Ulm: AG-SPAK, 253 S.

    Abstract

    "Disability Studies verstehen sich als interdisziplinär ausgerichtete Forschungsstrategie, die davon ausgeht, dass Behinderung kein spezifisches Wesensmerkmal von Behinderten ist, sondern gesellschaftlich konstruiert wird. Demnach ist Behinderung kein individuelles Problem, sondern das Produkt gesellschaftlicher Bedingungen und Verhältnisse, die Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bei der sozialen Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen behindern. Im Sinne der Disability Studies sind Menschen mit Behinderungen nach dem Motto 'Nichts über uns - ohne uns' als Subjekte und als Expert/inn/en ihrer eigenen Situation aktiv in Politik und Forschung mit einzubeziehen.
    Um die Belange behinderter Menschen und die Sichtweisen der Betroffenen angemessen aufgreifen zu können, sind die Disability Studies auf einen intensiven Austausch zwischen Forschung, Politik und Praxis angewiesen. Hierzu versammelt dieser Band Beiträge von Autor/inn/en mit unterschiedlichen disziplinären und biografischen Hintergründen, die aus ihrer jeweiligen Perspektive die Disability Studies vorstellen, das Spannungsfeld zwischen der politischen Behindertenbewegung und diesem Forschungsansatz beleuchten und zeigen, auf welche Weise dieser in den verschiedenen Fachdisziplinen und Lebensbereichen umgesetzt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation in Bewegung: Herausforderungen und Perspektiven (2006)

    Schmidt, Christoph; Froböse, I.; Schian, Hans-Martin;

    Zitatform

    Schmidt, Christoph, I. Froböse & Hans-Martin Schian (2006): Berufliche Rehabilitation in Bewegung. Herausforderungen und Perspektiven. In: Die Rehabilitation, Jg. 45, H. 4, S. 194-202.

    Abstract

    "Es werden die Herausforderungen für die berufliche Rehabilitation aufgrund der Erosion der finanziellen Basis des Sozialsystems, der Veränderungen in der Arbeitswelt und der Reformprozesse in der Gesundheits-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik dargestellt und fünf Perspektiven für ihre Weiterentwicklung diskutiert, und zwar: 1. Intensivierung der Kooperation zwischen den Gesundheits- und Personalverantwortlichen im Unternehmen und den Präventions-, Arbeitsschutz- sowie Rehabilitationsexperten im Sozialsystem, 2. konzeptionelle und organisatorische Verlinkung von Ausgliederungsverhinderung und Wiedereingliederung über regionale Kompetenzzentren zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, 3. Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen durch individualisierte Zuweisung von Ressourcen und Organisation fließender Übergänge in Beschäftigung, 4. Förderung und Absicherung der Struktur- und Prozessinnovationen mit Unterstützung anwendungsorientierter Rehabilitationsforschung, 5. Formulierung eines neuen Konsenses zwischen den verantwortlichen Akteuren über die Ziele und Aufgaben der beruflichen Rehabilitation als Basis für die Strukturqualität der Zukunft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/2464 (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/2464. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/2874 (06.10.2006)), 12 S.

    Abstract

    Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellen ihrer Anfrage voran, dass mit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation ein wichtiger Beitrag zum Ausgleich von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen geleistet werden soll. Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Erwerbsleben. "Dieser wichtige sozialpolitische Auftrag darf nicht durch eine einseitige betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit (BA) konterkariert werden." Im folgenden werden 21 Einzelfragen über Entwicklungstendenzen und Grundlagen der beruflichen Rehabilitation an die Bundesregierung gerichtet. Diese betont in ihrer Antwort, dass Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein beispielhaftes Netz von Einrichtungen mit differenzierten und individuellen Förderangeboten zu Verfügung steht. "Die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation insgesamt, aber auch die Berufsbildungswerke (BBW) für die berufliche Erstausbildung Jugendlicher mit Behinderungen und die Berufsförderungswerke (BFW) für die berufliche Teilhabe erwachsener Menschen mit Behinderungen, leisten dabei anerkannt gute Arbeit." Hervorgehoben wird das Engagement der Bundesagentur für Arbeit, die die Ausgaben für die Berufsförderung Behinderter von 1998 bis 2003 von 2 Mrd. Euro auf rund 3 Mrd. Euro gesteigert hat. "Damit bleibt die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen ein Kernelement der Arbeitsmarktpolitik." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Politik für Menschen mit Behinderungen - Vorhaben der Bundesregierung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 16/883) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Politik für Menschen mit Behinderungen - Vorhaben der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 16/883). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1059 (28.03.2006)), 20 S.

    Abstract

    In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion beschreibt die Bundesregierung in 47 Punkten ihre Vorhaben einer Politik für Menschen mit Behinderungen. Diese Politik wird durch den demographischen Wandel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten inhaltlich, organisatorisch und finanziell vor große Herausforderungen gestellt. Länder und Gemeinden weisen nachdrücklich auf den starken Anstieg der Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe hin. Die letzte Bundesregierung hat Defizite und Schwachstellen des SGB IX identifiziert und die Behindertenbeauftragten dieser und der letzten Bundesregierung haben daher Korrekturen beim SGB IX angekündigt. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien die Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Gesellschaft angekündigt. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sollen die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe weiterentwickelt werden. Ferner verspricht der Koalitionsvertrag die Intensivierung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen. Mehr behinderte Menschen als heute sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können. Zu diesem Zweck soll die Ausgestaltung der Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber auf den Prüfstand gestellt werden. Weitere Punkte behandeln die Problematik geschlechtsspezifischer Faktoren wie die Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess, die pädagogischen Maßnahmen für die Zielgruppe behinderter Kinder vom Kindergarten bis zur Berufsausbildung und das Hilfsangebot für Familien mit behinderten Kindern. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sickness, disability and work: Breaking the barriers: Vol. 1: Norway, Poland and Switzerland (2006)

    Abstract

    "Too many workers leave the labour market permanently due to health problems, and yet too many people with a disabling condition are denied the opportunity to work. This is a social and economic tragedy common to virtually all OECD countries, and an apparent paradox that needs explaining. Why is it that health is improving, yet more and more people of working age end up out of the workforce relying on long-term sickness and disability benefits? This first report in a new OECD series on sickness, disability and work explores the possible factors behind this paradox. It looks specifically at the cases of Norway, Poland and Switzerland, and highlights the role of institutions and policies. A range of reform recommendations is put forward. In all three countries, too little is done to avoid the flow from work to benefits and to move benefit recipients back to employment. At the same time, financial incentives to work and obligations for disabled people on benefits as well as employers are too weak. Many people with health problems can work, and want to work, so having a policy based around an assumption that they cannot work is fundamentally flawed. Helping those people to work is potentially a true 'win-win' policy: it helps people avoid exclusion and have higher incomes, at the same time as raising the prospect of higher economic output in the long term." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe - wir wollen mehr als nur dabei sein (2005)

    Wacker, Elisabeth ; Pixa-Kettner, Ursula; Lindmeier, Christian; Windisch, Matthias; Bosse, Ingo; Niehoff, Ulrich; Rauscher, Christine; Wansing, Gudrun; Rohrmann, Eckhard; Bargfrede, Stefanie; Schäfers, Markus; Dworschak, Wolfgang; Schlummer, Werner; Hinz, Andreas; Schüller, Simone ; Laemers, Frank; Schürmann, Petra; Schäfers, Markus; Seifert, Monika; Bundschuh, Konrad; Stöppler, Reinhilde; Hölscher, Petra; Terfolth, Karin; Zalfen, Birgit; Theunissen, Georg; Dittrich, Torsten; Waldschmidt, Anne; Gruber, Daniel; Weisheit, Volker;

    Zitatform

    Wacker, Elisabeth, Ingo Bosse, Torsten Dittrich, Ulrich Niehoff, Markus Schäfers, Gudrun Wansing & Birgit Zalfen (Hrsg.) (2005): Teilhabe - wir wollen mehr als nur dabei sein. (Ein Fachbuch der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit Geistiger Behinderung e.V.), Marburg: Lebenshilfe-Verlag, 368 S.

    Abstract

    "Das Recht auf Teilhabe behinderter Menschen war Thema des Kongresses 'Wir wollen mehr als nur dabeisein' der Bundesvereinigung Lebenshilfe 2003. Der Sammelband dokumentiert die Beiträge aus den Themenbereichen Bildung, Arbeit, Wohnen, Gemeinde, Politik, Wissenschaft, Medien, Biografie, Elternschaft und Alter." (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat: Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen (2005)

    Welti, Felix;

    Zitatform

    Welti, Felix (2005): Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen. (Jus Publicum 139), Tübingen: Mohr Siebeck, 841 S.

    Abstract

    "Behinderung, Rehabilitation, Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen sind grundlegende Begriffe des Verfassungsrechts, des öffentlichen Rechts und hier speziell des Sozialrechts geworden. Der Autor arbeitet die Rechtsbegriffe Behinderung und Rehabilitation aus ihren gesellschaftlichen, sozialmedizinischen, sozialwissenschaftlichen, institutionellen und politischen Bezügen heraus und berücksichtigt insbesondere die Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation um einen einheitlichen wissenschaftlichen Begriff der Behinderung. Auf historischer, verfassungsrechtlicher und systematischer Ebene untersucht er die Verantwortung des sozialen Rechtsstaats für behinderte Menschen und ihre Rehabilitation. Der Autor begründet, dass Anerkennung und Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte allen behinderten Menschen zukommt und entfaltet dogmatisch ihren Benachteiligungsschutz durch das Grundgesetz und die europäischen Antidiskriminierungsregeln. Dieser Schutz wird dabei als Regel rechtlicher Gleichheit und Prinzip sozialer Gleichheit gedeutet. Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen sind Wirkungsweisen staatlich geschützter Grundrechte behinderter Menschen. An zahlreichen Beispielen aus dem Sozialrecht, Betreuungsrecht, Schadensersatzrecht und Arbeitsrecht erläutert der Autor diese Wirkungsweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377 (2005)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2005): Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5377. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/5532 (23.05.2005)), 19 S.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt sind die Vermittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinderten Menschen, erheblich gesunken. In der Anfrage an die Bundesregierung geht es darum, wie die Chancengleichheit behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nach Hartz IV gewährleistet werden soll, insbesondere was den Rehabilitationsbereich betrifft. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, 'dass die Bundesagentur für Arbeit als eigenständiger und eigenverantwortlicher Rehabilitationsträger das bisher außerordentliche finanzielle und behindertenpolitische Engagement zur Integration behinderter Menschen auch in Zukunft fortsetzen wird. Der Bundesagentur stehen für die berufliche Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen die erweiterten und ausreichenden Instrumentarien der Eingliederungsleistungen des Neunten, Dritten und Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung, die Grundlage für eine erfolgreiche Durchführung der beruflichen Rehabilitation sind.' Ein tabellarischer Anhang enthält statistische Daten zur Vermittlungssituation behinderter Menschen sowie zu gezahlten Ausbildungszuschüssen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) (2004)

    Assmus, Oliver; Oberscheven, Markus; Druckenmüller, Anja; Ritz, Norbert; Götz, Marion;

    Zitatform

    Assmus, Oliver, Anja Druckenmüller, Marion Götz, Markus Oberscheven & Norbert Ritz (2004): Drei Jahre Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX). In: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 59, H. 5, S. 241-262.

    Abstract

    "Vor drei Jahren ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in Kraft getreten. Kernpunkte des Gesetzes sind die Förderung von Selbstbestimmung und Partizipation der behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen sowie die Verbesserung der Koordination und Kooperation aller an der Rehabilitation Beteiligten. Die Ausführungen stellen die für die Rehabilitationsträger im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zunächst zu lösenden Auslegungs- und Verfahrensfragen dar, beschreiben den aktuellen Umsetzungsstand und zeigen schließlich zukünftige Entwicklungen und Fragestellungen auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieb und Berufsschule: Chancen, Erfahrungen, Grenzen. Schlussfolgerungen aus dem Modellprojekt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation "REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)". Beiträge und Ergebnisse einer BAR-Fachtagung am 21. April 2004 im Kleisthaus zu Berlin (2004)

    Faßmann, Hendrik; Steger, Renate;

    Zitatform

    (2004): Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieb und Berufsschule. Chancen, Erfahrungen, Grenzen. Schlussfolgerungen aus dem Modellprojekt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation "REGIonale NEtzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher (REGINE)". Beiträge und Ergebnisse einer BAR-Fachtagung am 21. April 2004 im Kleisthaus zu Berlin. Frankfurt am Main, 72 S.

    Abstract

    Ziel der Fachtagung war es, über das Konzept der Teilhabeleistung "Betriebliche Ausbildung und reha-spezifische Förderung durch einen Bildungsträger" sowie die Anlage des BAR-Modellprojekts REGINE und seine Ergebnisse zu informieren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (2004)

    Kossens, Michael; Wollschläger, Frank;

    Zitatform

    Kossens, Michael & Frank Wollschläger (2004): Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 43, H. 6, S. 346-352.

    Abstract

    "Das zum 1.7.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist in den letzten zweieinhalb Jahren bereits punktuell an einzelnen Stellen geändert worden. Mit dem im Wesentlichen zum 1.5.2004 in Kraft tretenden 'Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen' vom 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) hat der Gesetzgeber weitere, nicht unerhebliche Veränderungen beschlossen, die die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft, die Sicherung der Beschäftigung durch den Ausbau der Prävention, den weiteren Ausbau der Integrationsfachdienste sowie den langfristigen Bestand der 5-prozentigen Beschäftigungspflichtquote zum Inhalt haben. Diese und weitere Änderungen lassen es angebracht erscheinen, die Neuerungen im Gesamtzusammenhang darzustellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 15/4101) (2004)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2004): Zukunft der beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 15/4101). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4219 (16.11.2004)), 15 S.

    Abstract

    'Voraussetzung für eine adäquate Beschäftigung ist eine fundierte Ausbildung. Ein wichtiges Instrument der BA zu Gunsten einer großen Gruppe Arbeitssuchender ist die Qualifizierung durch berufsvorbereitende Maßnahmen und Maßnahmen der beruflichen Bildung. Auf diese haben Menschen mit Behinderungen nach Paragraph 33 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) einen Rechtsanspruch.' Vor diesem Hintergrund wurde eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU an die Bundesregierung gestellt mit dem Ziel, Angaben zum derzeitigen Stand und zur langfristigen Perspektive der Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen auf den Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der Hartz-IV-Gesetzgebung zu erhalten. In ihrer Antwort berichtet die Bundesregierung über die Situation behinderter und schwerbehinderter Menschen auf dem Ausbildungsstellenmarkt und über die Wirkung der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und betrieblichen Prävention bis zum Jahr 2007. Im Einzelnen wird eingegangen auf die Bewilligungspraxis, auf die Verteilung der Maßnahmen auf Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, auf berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für lernbehinderte Jugendliche, auf Reha-Gutscheine sowie die Arbeit der Servicestellen für Rehabilitation. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe (2004)

    Zitatform

    Bundesregierung (2004): Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/4575 (16.12.2004)), 219 S.

    Abstract

    Der Bericht informiert einleitend über die Politik der Bundesregierung für behinderte Menschen und in den folgenden 16 Kapiteln über wesentliche Aspekte, die im Hinblick auf die Gleichstellung behinderter Menschen eine Rolle spielen. Dargestellt wird der Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen, mit dem Ziel, dass diese ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten können. Dies ist erklärtes Ziel der Agenda 2010 und mit dem Sozialgesetzbuch IX wurde ein modernes und leistungsfähiges System der Teilhabe behinderter Menschen eingeführt, das Chancengleichheit, soziale Integration sowie die Eröffnung beruflicher Perspektiven umfasst. Inhalt: 1. Wechsel in der Sichtweise der Politik für behinderte Menschen; 2. Vorsorge, Früherkennung, Frühbehandlung und Frühförderung; 3. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; 4. Vorschul-, Schul- und Hochschulbildung für behinderte Menschen; 5. Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; 6. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen; 7. Gleichstellung behinderter Menschen; 8. Bauen und Wohnen für behinderte Menschen; 9. Barrierefreier Verkehr; 10. Behinderung und Familie; 11. Alter und Behinderung; 12. Pflege; 13. Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft; 14. Aus- und Fortbildung von Fachkräften; 15. Forschung; 16. Internationale Behindertenpolitik. Ein Anhang enthält einen Überblick zur 'Wissenschaftlichen Begleitforschung zur Umsetzung des Sozialgesetzbuchs IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Individuelle Wege ins Arbeitsleben: Abschlussbericht zum Projekt "Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker" (2004)

    Zitatform

    Aktion Psychisch Kranke, Vereinigung zur Reform der Versorgung Psychisch Kranker (2004): Individuelle Wege ins Arbeitsleben. Abschlussbericht zum Projekt "Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker". (Aktion psychisch Kranke), Bonn: Psychiatrie-Verlag, 432 S.

    Abstract

    Der Abschlussbericht des Projektes 'Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker' enthält eine zusammenfassende Übersicht zu zentralen Strukturproblemen des bestehenden Systems und grundsätzliche Überlegungen zur Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsleben. Die Teilhabe am Arbeitsleben wird als vorrangiges Ziel bestimmt. Aus den identifizierten Strukturproblemen werden Anforderungen an die Weiterentwicklung zu einer personenzentrierten Organisation und Ausgestaltung von Hilfen abgeleitet. Die Überwindung strukturbedingter Verschwendung und die Einhaltung definierter Qualitätskriterien werden gefordert. Empfehlungen für legislative Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Verbesserung der Koordinierung der Leistungen, auf die Absicherung einer leistungsträgerübergreifenden Beratung und Betreuung, auf die Umstellung von Leistungen an den Arbeitgeber auf Leistungen an den behinderten Menschen selbst und auf Alternativen zu Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Der Anhang präsentiert Übersichten zu Formen, Verbreitung und Verlauf psychischer Störungen, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu bestehenden Einrichtungen und Diensten sowie zur Lebenslage von chronisch psychisch kranken Menschen. Außerdem enthält der Anhang Regionalberichte der Regionen Halle, Kassel und Oberbergischer Kreis sowie ein Rechtsgutachten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Paradigmenwechsel in der beruflichen Rehabilitation: "Nichts über uns ohne uns" (2003)

    Keune, Saskia;

    Zitatform

    Keune, Saskia (2003): Paradigmenwechsel in der beruflichen Rehabilitation. "Nichts über uns ohne uns". In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 32, H. 2, S. 17-21.

    Abstract

    "Teilhabe und Selbstbestimmung statt Fürsorge" lautet das neue Paradigma der Behindertenpolitik. Das Sozialgesetzbuch IX, in dem die verschiedenen Gesetze zur Förderung behinderter Menschen zusammengeführt wurden, markiert den Beginn dieser neuen Phase. Von Bedeutung für die berufliche Teilhabe sind insbesondere die Stärkung der Selbstbestimmung durch Wunsch- und Wahlrechte, ein übersichtliches Rehabilitationsrecht und die Beratung und Unterstützung behinderter Menschen durch gemeinsame Servicestellen. Dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot wird auch durch Forschung und Entwicklung des Bundesinstituts für Berufsbildung Rechnung getragen, das sich in verschiedenen Projekten und Modellversuchen mit der Verbesserung der Situation behinderter Menschen in Aus- und Weiterbildung und in der Prüfung befasst. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Entwicklung im Bereich der Rehabilitation (2003)

    Reimann, Axel;

    Zitatform

    Reimann, Axel (2003): Aktuelle Entwicklung im Bereich der Rehabilitation. In: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.) (2003): Aktuelles Presseseminar des VDR vom 3.-4. November 2003 in Würzburg (DRV-Schriften, 48), S. 49-68.

    Abstract

    Der Beitrag betont die wachsende Bedeutung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, da chronische Krankheiten und deren Folgen den größten Teil der stetig wachsenden Krankheitskosten und in noch höherem Maße der volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. Einen hohen Stellenwert nehmen die Bemühungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation ein. "Die Rehabilitation hat die Krise, in die sie durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) 1997 gekommen ist, im Schumpeterschen Sinne kreativ genutzt - das zeigen die im Folgenden genannten Zahlen, vor allem aber die darin zum Ausdruck gekommen Veränderungen." Neue Herausforderungen ergeben sich aus dem zunehmend schmaler werdenden Budget für Rehabilitationsleistungen. Als gesetzliche Grundlage dient das am 1. Juli 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch IX (SGB XI), welches die Selbstbestimmung der Betroffenen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, in Alltag und Beruf, als zentrales Anliegen der Rehabilitation herausstellt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen - ein europäischer Aktionsplan: Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (2003)

    Zitatform

    Europäischen Gemeinschaften,Kommission (2003): Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen - ein europäischer Aktionsplan. Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 861/03 (13.11.2003)), 28 S.

    Abstract

    "Die Mitteilung skizziert zukunftsorientierte EU-Initiativen zur stärkeren Integration von Menschen mit Behinderungen in Wirtschaft und Gesellschaft im Allgemeinen in einem erweiterten Europa. Herzstück des vorgeschlagenen Ansatzes sind folgende drei operativen Ziele: die uneingeschränkte Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG), die Einbeziehung der Behindertenthematik in alle einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen und die Förderung des Zugangs für alle. Insbesondere führt die Mitteilung einen mehrjährigen Turnusaktionsplan für den Zeitraum bis 2010 ein. Ziel des Aktionsplans ist es, Behindertenfragen in die einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen einzubeziehen und konkrete Aktionen in Kernbereichen zu entwickeln, um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Da der Beschäftigung nach wie vor eine ausschlaggebende Rolle bei der sozialen Integration zukommt, wird die erste Phase des EU-Aktionsplans zugunsten behinderter Menschen - die für 2004 und 2005 vorgesehen ist - auf die Schaffung der Bedingungen ausgerichtet sein, die erforderlich sind, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und den ersten Arbeitsmarkt in der gesamten Union für sie besser zugänglich zu machen. Dementsprechend wird sich die erste Phase des Aktionsplans auf vier konkrete Handlungsschwerpunkte im Beschäftigungsbereich konzentrieren:
    - Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäftigung, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierungen;
    - Lebenslanges Lernen, um die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit, Persönlichkeitsentwicklung und aktive Bürgerschaft zu unterstützen und zu verbessern;
    - neue Technologien, um die Handlungskompetenz von Menschen mit Behinderungen zu stärken und damit ihren Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern;
    - Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, um die Beteiligung am Arbeitsleben und die Integration in Wirtschaft und Gesellschaft zu erleichtern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung: REGINE und MobiliS im Spannungsfeld zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen (2001)

    Faßmann, Hendrik;

    Zitatform

    Faßmann, Hendrik (2001): Berufliche Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung. REGINE und MobiliS im Spannungsfeld zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit H. 2, S. 65-77.

    Abstract

    In dem Beitrag werden zwei Modellprojekte vorgestellt, deren Ziel es ist, wohnortnahe Rehabilitationskonzepte für die Erstausbildung behinderter Jugendlicher bzw. Sehbehinderter zu entwickeln. Beschrieben werden die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Arbeitsförderung und ihr Lernortekonzept. Abschließend wird auf die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung und reha-spezifischen Förderung durch einen Bildungsträger eingegangen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Wohnortnahe Rehabilitation (2001)

    Gmelin, Albrecht; Porath, Elke; Merseburger, Andrea; Mische-Gregorius, Anette; Seyd, Wolfgang; Fink, Armin; Tittwer, Ullrich; Raß, Günther; Kretschmer, Jens; Schnorrenberg, Gabriele;

    Zitatform

    Gmelin, Albrecht, Elke Porath, Andrea Merseburger, Anette Mische-Gregorius, Wolfgang Seyd, Armin Fink, Ullrich Tittwer, Günther Raß, Jens Kretschmer & Gabriele Schnorrenberg, Gmelin, Albrecht, Elke Porath, Andrea Merseburger, Anette Mische-Gregorius, Wolfgang Seyd, Armin Fink, Ullrich Tittwer, Günther Raß, Jens Kretschmer & Gabriele Schnorrenberg (sonst. bet. Pers.) (2001): Wohnortnahe Rehabilitation. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 15, H. 1, S. 8-73.

    Abstract

    In dem Heft werden in sieben Beiträgen Konzepte einer wohnortnahen Rehabilitation vorgestellt, aus denen sich mancherorts regionale Kompetenzzentren entwickelt haben:
    1. Armin Fink: Ein Berufsbildungswerk als regionales Kompetenzzentrum am Beispiel des CJD Jugenddorfes Offenburg
    2. Albrecht Gmelin, Gabriele Schnorrenberg: 20 Jahre wohnortnahe Rehabilitation im Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin
    3. Anette Mische-Gregorius, Elke Porath: Wohnortnahe Rehabilitation im Kolping-Berufsbildungswerk Essen
    4. Andrea Merseburger, Jens Kretschmer: Berufsbildungswerke versus Wohnortnahe Rehabilitation
    5. Wolfgang Seyd: Das Berufsbildungswerk Hamburg: eine Einrichtung mit regionalem Einzugsbereich
    6. Ullrich Wittwer: Wohnortnahe Rehabilitation erwachsener Menschen mit Behinderungen
    7. Günther Raß: Wohnortnahe Rehabilitation in einer Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II). (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: Anmerkungen zum SGB IX (2001)

    Rabenstein, Ernst;

    Zitatform

    Rabenstein, Ernst (2001): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Anmerkungen zum SGB IX. In: Berufliche Rehabilitation, Jg. 15, H. 4, S. 338-346.

    Abstract

    "Zum 1.07.2001 ist das Sozialgesetzbuch IX 'Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen' in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Insbesondere durch den Ausbau von Wunsch- und Wahlrechten, erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie verbesserte Beratung soll die Position von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe wird vereinheitlicht und koordiniert. In dem Beitrag werden einige wesentliche Vorschriften des Gesetzes erläutert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Rehabilitation: Fachkonzept und mediale Angebote (2001)

    Zitatform

    (2001): Berufliche Rehabilitation. Fachkonzept und mediale Angebote. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit H. 27, S. 2271-2382.

    Abstract

    Teil I beschreibt Ziele, Aufgaben und fachliche Standards für die Aufgabenerledigung durch die Mitarbeiter der Kundengruppe Rehabilitanden. Information, Beratung, Förderung, Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie die Leistungsgewährung für jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen erfolgen ganzheitlich, um dem Ratsuchenden das Aufsuchen verschiedener Stellen im Amt zu ersparen. Teil II informiert über die medialen Angebote für Behinderte. Diese Medien können sowohl bei der Berufsorientierung als auch zur Selbstinformation eingesetzt werden. Zur medialen Unterstützung von Berufsinformationsveranstaltungen gibt es ein Medienpaket für Fachkräfte der Kundengruppe Rehabilitation. Diese Arbeitsmittel sind in Teil III fachlich didaktisch beschrieben. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche (Erst-)Eingliederung junger Menschen mit Behinderung in Europa (2000)

    Artzfeld, Heidi; Knikker, Jan; Scheidemann, Angelika; Bayer-Enke, Caroline;

    Zitatform

    Artzfeld, Heidi; Caroline Bayer-Enke, Jan Knikker & Angelika Scheidemann (Mitarb.) (2000): Berufliche (Erst-)Eingliederung junger Menschen mit Behinderung in Europa. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit H. 8, S. 595-635.

    Abstract

    Getrennt für Belgien, Frankreich, die Niederlande und Luxemburg werden die Ziele, Konzepte, Maßnahmen und Institutionen zur beruflichen Rehabilitation behinderter junger Menschen beschrieben und wichtige Adressen aufgelistet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsplatznahe Rehabilitation Behinderter: Entwicklungen und Herausforderungen (2000)

    Bahlke, Susanne; Bahlke, Susanne; Braun, Hans; Braun, Hans; Kuwatsch, Silvia; Albrecht, Martin; Nesbitt, Evelyn; Albers, Jan;

    Zitatform

    Bahlke, Susanne & Hans Braun (Hrsg.) (2000): Arbeitsplatznahe Rehabilitation Behinderter. Entwicklungen und Herausforderungen. Idstein: Schulz-Kirchner, 105 S.

    Abstract

    Seit einigen Jahren wird unter Hinweis auf die Lage auf dem Arbeitsmarkt und auf ausländische Erfahrungen vielfach eine Weiterentwicklung des Systems der Hilfen für behinderte Menschen gefordert. Richtungsweisend ist dabei die stärkere Berücksichtigung der betrieblichen Ebene. Im dem Sammelband werden die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer solchen Weiterentwicklung des deutschen Rehabilitationssystems behandelt:
    1. Susanne Bahlke: Zunehmender Problemdruck in der Arbeitsmarktpolitik für Schwerbehinderte
    2. Hans Braun, Silvia Kuwatsch: Hilfen für Behinderte in Deutschland: Handlungsfelder und Probleme
    3. Martin Albrecht: Behinderungsrisiko und berufliche Rehabilitation in Versicherungsverhältnissen
    4. Silvia Kuwatsch: Der Ansatz des "Disability Management" in der betriebsnahen Rehabilitation
    5. Jan Albers: Rehabilitation in den Niederlanden - Das Ende der "Dutch Disease"
    6. Evelyn Nesbitt: Wiedereingliederung in das aktive Leben - Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation sowie der Invaliditäts-Prävention aus Sicht eines privaten Versicherungsunternehmens. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Rehabilitation im Wandel: Kongreßbericht. 3. Bundeskongress für Rehabilitation, 21.-23. April 1999, Congress Centrum Suhl (2000)

    Abstract

    Ziel des 3. Bundeskongresses für Rehabilitation war es, aktuelle Themen aus dem Rehabilitationsbereich zu behandeln und Trends in der Rehabilitation gemeinsam mit Experten, politisch Verantwortlichen, Betroffenen und der Fachöffentlichkeit zu erörtern. "Der Stellenwert der Rehabilitation muss beibehalten, möglichst gestärkt werden, war übereinstimmender Tenor des Kongresses. Deutlich wurde aber auch, dass eine trägerübergreifende Zusammenarbeit die gemeinsame Entwicklung von Konzeptionen über Zielsetzung, Organisationsformen, Leistungsangebote, Zugangssteuerung und Qualitätssicherung und eine gemeinsame Versorgungsstrukturentwicklung möglich machen muss, um Fehlentwicklungen entgegensteuern zu können. Die Vorgabe der Kostenneutralität kann dazu beitragen, dass unter diesem Druck die Bereitschaft wächst, Ressourcen gemeinsam zu nutzen, den Blick auf die Gesamtperspektive zu richten und damit den Weg für Gesamtkonzepte frei zu machen. Übereinstimmend wurde auch ein Wandel des Leitbildes in der Rehabilitation für erforderlich gehalten. Begriffe wie Partizipation, Eigenaktivität, Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitsprache sowie das Denken und Handeln in persönlichen und sozialen Netzwerken müssen wesentliche Bestandteile eines neuen und modernen Leitbildes der Rehabilitation behinderter Menschen sein." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung: Reha-Transparenz-Papier (2000)

    Zitatform

    (2000): Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Reha-Transparenz-Papier. In: Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit H. 38, S. 3865-3994.

    Abstract

    Im ersten allgemeinen Teil werden zunächst der Personenkreis der Behinderten und die Maßnahmen und Lernorte in der beruflichen Rehabilitation vorgestellt. Im zweiten Teil werden aktuelle Fragen aus dem Reha-Bereich beantwortet, z. B. welche Informationen sich aus den neuen Eingliederungsbilanzen hinsichtlich der Behinderten gewinnen lassen oder welche Konsequenzen aus den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Kostenstrukturen im Reha-Bereich" gezogen werden. Der dritte Teil enthält statistische Übersichten. (IAB)

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