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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des § 10 SGB II „Zumutbarkeit“ durch Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Gz.: VI 3 - 0000965 (2024)

    Abstract

    "Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) hat Fachliche Weisungen zu § 10 SGB II erlassen. Diese sind für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung verbindlich, für zugelassene kommunale Träger hingegen nicht. Der Bundesrechnungshof hat die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 10 SGB II untersucht. Mit dem vorliegenden beratenden Bericht informiert er das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über Defizite, aus denen er Hinweise und Empfehlungen ableitet. Die Stellungnahmen des BMAS sind in dieser abschließenden Berichtsfassung berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld (2024)

    Zitatform

    (2024): Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/14093 (04.12.2024)), Berlin, 150 S.

    Abstract

    [insgesamt 59 Einzelfragen]

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  • Literaturhinweis

    Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028) (2024)

    Zitatform

    (2024): Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10311 (13.02.2024)), Berlin, 37 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Beschäftigung und Entgelten in der Zeitarbeit unter Heranziehung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt-Drehscheiben: Unter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann: Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung (2024)

    Zitatform

    (2024): Arbeitsmarkt-Drehscheiben: Unter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann. Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung. (Arbeitsmarkt aktuell 2024,03), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "In der Transformation muss es das vorrangige Ziel sein, Arbeitnehmer*innen mittels Weiterbildung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu halten. Soweit dies nicht gelingt, können Arbeitsmarktdrehscheiben dazu beitragen, dass vom Arbeitsplatzabbau betroffene Beschäftigte einen neuen Arbeitsplatz finden und das Entstehen von Arbeitslosigkeit verhindert wird. In dieser ampaktuell haben wir Wissenswertes und für die Praxis Relevantes zu sog. Arbeitsmarkt-Drehscheiben zusammengetragen sowie gewerkschaftliche Anforderungen an deren Ausgestaltung formuliert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I (2024)

    Zitatform

    (2024): Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10867 (27.03.2024)), Berlin, 26 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage ist der konstatierte Widerspruch einer steigenden Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei gleichzeitigem Anstieg der offenen Stellen. Auf der Suche nach vermuteten Ursachen und empfundenen Ungerechtigkeiten richten sich die Fragen entsprechend auf die Anzahl und Entwicklung von Versicherten in der Arbeitslosenversicherung (differenziert nach Anspruchsdauer, Altersgruppen), auf die Zahl von Einzahlern, die einmal, häufiger oder zu keiner Zeit Leistungen in Anspruch genommen haben, auf die Kosten der Arbeitslosenversicherung bei einer Erhöhung des ALG I, die Zahl von Aufstockern, auf Anzahl und Dauer von Sperrzeiten, auf die Integrationsquoten von ALG I-Beziehern (keine Auskunft, da keine Daten vorhanden), auf die Kosten eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (keine Auskunft), auf die Absolventen von Qualifizierungsmaßnahmen (in absoluten Zahlen und anteilig) und die Erfolge hinsichtlich der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es wird gefragt, ob sich durch die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB III die Integrationsquote von Arbeitslosengeld-I-Beziehern (sowohl die Integration in den ersten Arbeitsmarkt als auch in den zweiten Arbeitsmarkt) erhöht, und wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Monate nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. zweiten Arbeitsmarkt aufgenommen wird. Eine weitere Frage gilt der Zeitdauer, die verstreicht, bis die Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchenden nach erfolgter Arbeitssuchendmeldung einen Termin zum Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung, einen Vermittlungsvorschlag, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder einen Bildungsgutschein aushändigt. Fragen nach Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung bei Senkung der Höchstanspruchsdauer, oder nach Kosten bei der Ausweitung der Höchstanspruchsdauer für ältere Versicherte bleiben wegen fehlender Daten unbeantwortet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) (2024)

    Zitatform

    (2024): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 488/24 (11.10.2024)), Berlin, 64 S.

    Abstract

    "Ende 2021 hatten ca. 18,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Gegenüber 2017 bedeutete dies zwar einen Aufwuchs um ca. 0,7 Millionen Beschäftigte, im Zuge des gleichzeitig erfolgten Beschäftigungsaufbaus hat sich aber die Verbreitungsquote von ca. 53,5 Prozent in den letzten Jahren kaum verbessert. Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss deshalb quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II (2024)

    Zitatform

    (2024): Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 9, S. 406-418.

    Abstract

    "Mehr als zwei Drittel der 2,7 Millionen arbeitsuchenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die von den Jobcentern in Deutschland betreut werden, haben keinen Berufsabschluss. Dieser andauernde berufliche Bildungsnotstand verschärft den Fachkräftemangel, hemmt die wirtschaftliche Entwicklung und ihren ökologischen Strukturwandel und trägt zu einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug bei. Der Deutsche Verein fordert deshalb bereits seit einigen Jahren eine stärker abgestimmte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, damit kein junger Mensch am Übergang von der Schule in den Beruf verloren geht. Er setzt sich dafür ein, Leistungsberechtigte im SGB II stärker als bisher in die Förderung der beruflichen Weiterbildung einzubeziehen. Er bewertet Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung als zentral für die Integration von Geflüchteten. Mit den folgenden Empfehlungen richtet der Deutsche Verein die Aufmerksamkeit auf die berufliche Nachqualifizierung. Diese richtet sich an Erwachsene ohne (verwertbaren) Berufsabschluss in der Regel ab einem Alter von 25 Jahren, die bereits berufliche Erfahrung gesammelt haben, aber aus persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen keine Berufsausbildung oder klassische Umschulung, die sich ursprünglich an Berufswechsler/innen richtet, beginnen oder abschließen können. Ziel ist der nachholende Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, der Zugang zu einer nachhaltigen Erwerbsintegration als Fachkraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz): Entwurf (2024)

    Zitatform

    (2024): Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz). Entwurf. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/12779 (09.09.2024)), Berlin, 65 S.

    Abstract

    "(...) dient das Gesetz dazu, die Arbeitsförderung zu modernisieren und damit bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten. Es sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. Durch angepasste Förderinstrumente sollen die Menschen stärker in den Blick genommen werden, die vielfältige Unterstützungsbedarfe haben. Zur Unterstützung junger Menschen sollen Förderinstrumente, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl von Unterstützungsbedarfen zur Anwendung kommen, auch im Recht der Arbeitsförderung eingeführt werden. Die Erweiterungen tragen auch der Zielsetzung der Ausbildungsgarantie Rechnung, jedem jungen Menschen die optimale Unterstützung für einen Zugang in Berufsausbildung zu gewährleisten. Außerdem soll die zurzeit im Europäischen-Sozialfonds-Plus-(ESF-Plus-)Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen als Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen und dort ebenso wie die derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland (ZSBA) verstetigt werden." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit ; Konle-Seidl, Regina ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit ; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas ; Konle-Seidl, Regina ; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung (2023)

    Aust, Andreas; Werner, Lukas;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Lukas Werner (2023): Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 3, S. 114-118.

    Abstract

    "Armut erlaubt Kindern und Jugendlichen keine Lebensführung, die den als normal angesehenen Standards in diesem Land entspricht. Nach den jüngsten Befunden des Mikrozensus sind etwa 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut betroffen. Wie hoch muss vor dem Hintergrund dieses aktuellen politischen Problems die Höhe einer Kindergrundsicherung sein?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? (2023)

    Blank, Florian ; Schmitz-Kießler, Jutta;

    Zitatform

    Blank, Florian & Jutta Schmitz-Kießler (2023): Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 561-576. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.561

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Sozialpolitik unter Kanzlerin Angela Merkel. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist nicht klar, ob die Sozialpolitik der Jahre 2005–2021 ein spezifisches Profil hat. Der Beitrag stellt die These in den Mittelpunkt, dass ein solches Profil kaum zu identifizieren ist. Die Sozialpolitik führte die Politik der Vorgängerregierung fort, in späteren Jahren kam es zu selektiven Ergänzungen. Die Entscheidungen spiegeln die hohe parteipolitische Stabilität sowie die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung (2023)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (2023): Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung. (WSI-Report 91), Düsseldorf, 23 S.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung nähert sich der Halbzeit der Legislaturperiode. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie 2021 eine Reihe von Vorhaben vereinbart, die die Grundsicherung reformieren sollen. Das betrifft das inzwischen umgesetzte Bürgergeld, das das ungeliebte "Hartz IV" ablöst. Die Kindergrundsicherung ist nach wie vor nicht umgesetzt. Weitere Maßnahmen berühren das Verhältnis von Grundsicherung und Sozialversicherung. Je nach Ausgestaltung bzw. Umsetzung haben diese Reformen das Potenzial, die Rolle und gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung in Deutschland deutlich zu verbessern und damit der erheblichen Kritik an diesen Bereichen des gegenwärtigen Sozialleistungssystems entgegenzukommen. Der Report stellt verschiedene Vorhaben der Ampelkoalition vor, beschreibt und bewertet sie. Es zeigt sich, dass einzelne Maßnahmen als Schritte in die richtige Richtung gelten müssen, die Koalition aber häufig zu zaghaft vorgeht und auf manche Kritikpunkte an der bisherigen Praxis oder ihren Plänen gar nicht eingeht. Vor allem wird berechtigten Forderungen nach einer auch der Höhe nach ausreichenden Grundsicherung nicht stattgegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten ; Sandner, Malte ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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