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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Anreize zur Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt richtig setzen und differenzierte Regelungen beibehalten: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/8344) sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 20/7642) und der Fraktion der AfD (BT-Drs. 20/6275) (2023)

    Abstract

    "Das Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs einen verbesserten Anreiz zur Rückkehr erwerbsgeminderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu setzen, ist richtig. Dieser Anreiz sollte jedoch viel früher gesetzt werden, um eine Rückkehr wahrscheinlicher zu machen. Denn oftmals wird eine Erwerbsminderungsrente erst mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Dann aber sind die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt bereits deutlich gemindert. Notwendig ist daher eine Neuordnung der Entgeltersatzleistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Erwerbsminderung, um die Chancen auf Wiedereingliederung gesundheitlich Eingeschränkter in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist richtig, im Nachgang zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz eine Anpassung der Berücksichtigung von Einkommen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorzunehmen. Eine weitere Anpassung zur Herstellung eines Gleichlaufs zwischen den Leistungssystemen im SGB XII und SGB II hingegen ist nicht geboten. An den differenzierten Regelungen ist aufgrund der konzeptionellen Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme SGB II und SGB XII festzuhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/5664 (15.02.2023)), 41 S.

    Abstract

    Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen bzw. in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Erreicht werden soll das Ziel durch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber (,vierte Staffel'), die Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie eine Neuausrichtung des Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Begutachtung. Dem Entwurfstext (nebst Begründung) beigefügt sind die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrats mit den jeweiligen Gegenäußerungen der Bundesregierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung am 22. Mai 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und weiterer Anträge: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549) (2023)

    Zitatform

    (2023): Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung am 22. Mai 2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und weiterer Anträge. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549). In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)350 v. 17. Mai 2023, S. 1-125.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. Mai 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (BT-Drucksache 20/6518) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Technisierung statt Zuwanderung - Für einen Arbeitsmarkt der Zukunft (BT- Drucksache 20/5225) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sichere Beschäftigung in der Transformation - Aus- und Weiterbildungsförderung ausbauen (BT- Drucksache 20/6549). Liste der Sachverständigen: Verbände und Institutionen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; IG Metall; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Deutsche Industrie- und Handelskammer; Wuppertaler Kreis e.V. ; Einzelsachverständige: Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 505/23 (13.10.2023)), Berlin, 208 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Fachkräfte für Deutschland: Gemeinsam Chancen nutzen (2023)

    Abstract

    "Seit über einer Dekade verändert sich der Arbeitsmarkt vom Arbeitgebermarkt zum Arbeitnehmermarkt. Ein altersbedingt sinkendes Erwerbspersonenpotenzial sowie eine zunehmende Dynamik des technologischen und ökologischen Strukturwandels werden Fach- und Arbeitskräfteengpässe noch verschärfen. Auch die Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in Branchen und Regionen sowie der Arbeitsplatzabbau in anderen Branchen und Regionen wird in Zukunft weiter zunehmen. Wachsender Personalmangel hat bereits heute weitreichende Folgen: für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen ebenso wie für die jetzige und künftige Lebensqualität der Menschen. Die vorliegende Publikation beschreibt wichtige Potenzialfelder zur Arbeits- und Fachkräftesicherung aus der Perspektive der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie zeigt entlang von fünf Handlungsfeldern auf, was die BA tun kann und gibt Anregungen für Initiativen und gemeinsame Lösungen. Es gibt nicht eine einzelne Antwort, sondern viele Strategien und Instrumente müssen ineinandergreifen und Maßnahmen beziehungsweise Akteure sich gegenseitig ergänzen und ihre Beiträge leisten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der deutsche Sozialstaat: Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich (2022)

    Becker, Ulrich;

    Zitatform

    Becker, Ulrich (2022): Der deutsche Sozialstaat. Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 31, H. 21, S. 801-806.

    Abstract

    "Sozialstaatlichkeit ist ein Standortfaktor. Sie gewinnt im Kern Gestalt durch die Sozialleistungssysteme und in Deutschland durch Sozialversicherungen, die immer noch eng mit der Beschäftigung verbunden sind. Sie kann ein Standortvorteil sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung ihre gesellschaftliche Verwurzelung bewahrt und ihre Funktionen erfüllt. Das erfordert Stabilität und Dynamik zugleich: Der Sozialstaat muss sowohl in Krisen stützen als auch in der Lage bleiben, sich neuen Herausforderungen anzupassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Angebote der beruflichen Bildung im dualen Ausbildungssystem für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen: Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit (2022)

    Beer, Mareike;

    Zitatform

    Beer, Mareike (2022): Angebote der beruflichen Bildung im dualen Ausbildungssystem für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit. In: M. Friese & D. Münk (Hrsg.) (2022): Berufliche Rehabilitation, S. 3-7.

    Abstract

    "Ein gelingender Übergang in eine Ausbildung wird als bedeutsam für den Lebensverlauf und als Schlüssel zur Teilhabe angesehen. Die Bundesagentur für Arbeit hält eine breite Angebotspalette an Fördermaßnahmen für Menschen mit Reha-Status vor. Die wesentlichen Förderinstrumente, mit denen Heranwachsende mit Reha-Status vorrangig erreicht werden, werden in diesem Beitrag skizziert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung weiterdenken (2022)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944

    Abstract

    "An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)

    Falkenhain, Mariella ; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Falkenhain, Mariella ;
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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (2022)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (2022): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3494 (20.09.2022)), 9 S.

    Abstract

    Mit diesem Gesetzentwurf wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, auch nach dem 30. September 2022 umfassend und kurzfristig handlungsfähig zu sein und im Bedarfsfall im Verordnungswege Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld zu erlassen. Die Notwendigkeit für die Verlängerung der pandemiebedingten Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung ergibt sich insbesondere aus der möglichen weiteren Verschärfung der Störungen in den Lieferketten infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine. Das Fehlen der Vorprodukte kann die Produktion unmittelbar erheblich beeinträchtigen, ebenso mögliche Versorgungsengpässe beim Gas. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)240 v. 4. November 2022, S. 1-327.

    Abstract

    Der Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bürgergeldes und zu thematisch damit zusammenhängenden Anträgen aus den Bundestagsfraktionen das Ziel der Reform, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die vorgesehene Neuausrichtung der Vermittlung, insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren sollte allerdings nicht zu einem mehr an Bürokratie in der Grundsicherung führen und dem Prinzip des 'Fördern und Forderns' widersprechen. Der DStGB lehnt die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. Kritisch gesehen wird auch die im Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit' (Drs. 20/3943)' vorgeschlagene verpflichtenden Teilnahme an einer Bürgerarbeit. Mit den geplanten Änderungen, insbesondere der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer mindestens sechsmonatigen Vertrauenszeit und einer zweijährigen Karenzzeit, wird aus Sicht des DStGB der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' verlassen und die Komponente des 'Forderns' zurückgefahren. Er spricht sich dafür aus, die Karenzzeit für Wohnen auf sechs Monate zu verkürzen, die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II wird abgelehnt, die Höhe des Vermögensfreibetrages in ihrer Gesamtheit wird für deutlich überdimensioniert erachtet, da sich die Grundsicherung auch an der Stelle immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs und dem Charakter der Existenzsicherung entfernt. Zustimmung erteilt der Sachverständige einer Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene und der Neufassung der Bagatellgrenze. Im Bereich der Neuregelung der Leistungsminderungen wird die im Antrag (Drs. 20/3943) unter Ziffer 3 vorgeschlagene Regelung der Erreichbarkeit für zielführender als die Regelung im Gesetzentwurf erachtet. Abgelehnt wird die Einführung einer Karenzzeit im Dritten Kapitel des SGB II. Kritisiert werden vor allem die durch die Reform entstehenden Mehrkosten auf kommunaler Seite, für die eine Kompensation von Bund und Ländern eingefordert wird. (IAB)

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