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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung (2023)

    Aust, Andreas; Werner, Lukas;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Lukas Werner (2023): Mehr Kinder aus der Armut holen? Anmerkungen zur Diskussion um eine angemessene Leistungshöhe der Kindergrundsicherung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 3, S. 114-118.

    Abstract

    "Armut erlaubt Kindern und Jugendlichen keine Lebensführung, die den als normal angesehenen Standards in diesem Land entspricht. Nach den jüngsten Befunden des Mikrozensus sind etwa 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen von Armut betroffen. Wie hoch muss vor dem Hintergrund dieses aktuellen politischen Problems die Höhe einer Kindergrundsicherung sein?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? (2023)

    Blank, Florian ; Schmitz-Kießler, Jutta;

    Zitatform

    Blank, Florian & Jutta Schmitz-Kießler (2023): Sozialpolitik in der Ära Merkel – Stabilität ohne klares Profil? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 561-576. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.561

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Sozialpolitik unter Kanzlerin Angela Merkel. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive ist nicht klar, ob die Sozialpolitik der Jahre 2005–2021 ein spezifisches Profil hat. Der Beitrag stellt die These in den Mittelpunkt, dass ein solches Profil kaum zu identifizieren ist. Die Sozialpolitik führte die Politik der Vorgängerregierung fort, in späteren Jahren kam es zu selektiven Ergänzungen. Die Entscheidungen spiegeln die hohe parteipolitische Stabilität sowie die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung (2023)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (2023): Signal-Störung der Ampel bei der Grundsicherung. (WSI-Report 91), Düsseldorf, 23 S.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung nähert sich der Halbzeit der Legislaturperiode. In ihrem Koalitionsvertrag hat sie 2021 eine Reihe von Vorhaben vereinbart, die die Grundsicherung reformieren sollen. Das betrifft das inzwischen umgesetzte Bürgergeld, das das ungeliebte "Hartz IV" ablöst. Die Kindergrundsicherung ist nach wie vor nicht umgesetzt. Weitere Maßnahmen berühren das Verhältnis von Grundsicherung und Sozialversicherung. Je nach Ausgestaltung bzw. Umsetzung haben diese Reformen das Potenzial, die Rolle und gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung in Deutschland deutlich zu verbessern und damit der erheblichen Kritik an diesen Bereichen des gegenwärtigen Sozialleistungssystems entgegenzukommen. Der Report stellt verschiedene Vorhaben der Ampelkoalition vor, beschreibt und bewertet sie. Es zeigt sich, dass einzelne Maßnahmen als Schritte in die richtige Richtung gelten müssen, die Koalition aber häufig zu zaghaft vorgeht und auf manche Kritikpunkte an der bisherigen Praxis oder ihren Plänen gar nicht eingeht. Vor allem wird berechtigten Forderungen nach einer auch der Höhe nach ausreichenden Grundsicherung nicht stattgegeben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten ; Sandner, Malte ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Lang, Julia ; Fitzenberger, Bernd ; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Kruppe, Thomas ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Janssen, Simon; Stephan, Gesine ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012

    Abstract

    "Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kinder- und Jugendarmut in Deutschland (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. (Factsheet / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 31 S.

    Abstract

    "In Deutschland sind im Jahr 2021 2,88 Millionen Kinder unter 18 Jahren sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene (18 bis unter 25 Jahre) armutsgefährdet (im Jahr 2021). Das heißt: Mehr als jedes fünfte Kind ist von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder in Alleinerziehenden- und Mehrkindfamilien. Bei den jungen Erwachsenen unter 25 Jahren ist jede:r Vierte armutsgefährdet – sie haben damit das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen in Deutschland. Viele dieser jungen Menschen benötigen SGB II-Leistungen, um über die Runden zu kommen. Das Factsheet liefert Daten zur Armutsgefährdung und zum SGB II-Bezug von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Bundes-, Bundesländer- und soweit möglich auch auf regionaler Ebene. Anhand aktueller Forschungsbefunde zeigt es, dass ein Aufwachsen in Armut junge Menschen begrenzt, beschämt und ihr Leben heute, aber auch in der Zukunft maßgeblich prägt und bestimmt. Denn Armut führt dazu, dass sie in nahezu allen Lebensbereichen – wie Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe – Benachteiligungen erleben. Kinder- und Jugendarmut ist seit Jahren ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Die aktuellen Krisen und die damit einhergehenden Preissteigerungen verschärfen die Situation weiter. Die Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut muss daher jetzt politisch Priorität haben. Die von der Koalition anvisierte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie muss aber auch so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert ist. Daneben benötigen junge Menschen eine grundlegende BAföG-Reform sowie eine Ausbildungsgarantie, die insbesondere auch armutsbetroffenen jungen Menschen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung eröffnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Warum existenzsichernde Leistungen für Kinder und Jugendliche für eine Kindergrundsicherung neu zu bestimmen sind und wie es gehen kann. (Policy Brief / Bertelsmann Stiftung), Gütersloh, 16 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag bis 2025 eine Kindergrundsicherung einführen. Ein wichtiger und richtiger Schritt. Ziel muss es dabei sein, Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Politik zu rücken, um Armut wirksam zu vermeiden. Das kann nur erreicht werden, wenn die Kindergrundsicherung die tatsächlichen altersgerechten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe deckt. Daher ist die Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für junge Menschen im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung unerlässlich. Notwendig ist dazu ein Paradigmenwechsel: Es darf genau nicht um die Neubestimmung eines Existenzminimums für Kinder und Jugendliche gehen. Vielmehr gilt es, existenzsichernde Leistungen für junge Menschen so auszugestalten, dass sie das gewährleisten, was zu einer „normalen“ Kindheit und Jugend in Deutschland dazu gehört. Denn allen Kindern und Jugendlichen sollten durchschnittliche Möglichkeiten und Spielräume eröffnet werden, damit sie tatsächlich an der Gesellschaft teilhaben und gesund aufwachsen können. Bei der Neubestimmung der Höhe der Kindergrundsicherung müssen daher jetzt neue Wege beschritten werden. Notwendig ist eine datenbasierte, aber immer auch normativ-politische Festlegung der Höhe der Kindergrundsicherung, bei der Kinder und Jugendliche konsequent beteiligt werden. Der Policy Brief zeigt auf, warum das notwendig ist und wie es gehen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom ; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf ; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI Policy Brief / Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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