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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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  • Literaturhinweis

    Agenda 2030 für die Rentenpolitik: Leitlinien für die 21. Legislaturperiode und darüber hinaus (2024)

    Pimpertz, Jochen;

    Zitatform

    Pimpertz, Jochen (2024): Agenda 2030 für die Rentenpolitik. Leitlinien für die 21. Legislaturperiode und darüber hinaus. (IW policy paper / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2024,13), Köln, 22 S.

    Abstract

    "Seit langem ist bekannt, dass die Bevölkerungsalterung eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft darstellt. Aber anders als in der Vergangenheit tritt der demografische Wandel nicht erst in ferner Zukunft ein, er wird jetzt wirksam. Denn die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation stehen vor dem regulären oder vorzeitigen Eintritt in den Rentenbezug. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist deshalb dringend geboten. Mit der Alterung der geburtenstarken Jahrgänge scheiden ab jetzt vermehrt Beschäftigte aus dem Erwerbsleben aus. Damit droht einerseits ein Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, andererseits ein Anstieg der Finanzierungserfordernisse für Renten, Gesundheit und Pflege. Das erfordert immer höhere Beitragssätze, die sich auf die Entwicklung der Arbeitskosten negativ auswirken und die Beschäftigungsperspektiven am Standort Deutschland trüben. Entwickeln sich Sozialversicherungsausgaben und beitragspflichtige Einkommen immer weiter auseinander, droht eine Negativspirale. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, den Renteneintritt über eine Dynamisierung der Regelaltersgrenze in ein höheres Lebensalter zu verschieben. Das käme aber zu spät, um die Folgen des Renteneintritts der ersten Babyboomer-Kohorten abzumildern – sowohl mit Blickauf die rasch steigende Rentenlast als auch mit Blick auf die drohende Lücke, die die geburtenstarken Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die kommende Bundesregierung muss deshalb das verbleibende Zeitfenster nutzen und Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Renteneintritts für alle heute noch im Erwerbsleben stehenden, rentennahen Jahrgänge beseitigen. Notwendig ist dazu eine Abschaffung des abschlagfreien vorgezogenen Rentenbezugs sowie eine Anhebung der Abschlaghöhe. Auf den Prüfstand gehört die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit bei vorgezogenem Rentenbezug. Dann braucht es keine zusätzlichen Anreize zugunsten einer verlängerten Erwerbstätigkeit, denn das Rentenrecht „belohnt“ einen späteren Rentenbezug systematisch. Eine erfolgreiche Armutsprävention gelingt über eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik. Sozialpolitische Handlungsbedarfe gilt es konsequent an die bedürftigkeitsgeprüften Sicherungssysteme zu adressieren – die Höhe der individuellen Rente ist kein hinreichender Indikator für Hilfsbedürftigkeit. Eine nachhaltige Reformagenda braucht es auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Denn hier steigen die Finanzierungserfordernisse ebenfalls mit der alternden Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig hat der Arbeitskräftemangel längst das personalintensive Gesundheitswesen erreicht. In der Medizin und in der Pflege kann es nicht mehr allein darum gehen, Finanzierungsquellen für wünschenswerte Versorgungsstandards zu erschließen. Gesundheitspolitik wird sich künftig am Machbaren, nicht am Wünschenswerten messen lassen müssen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fachkräfte: Gute Arbeit? (2024)

    Schmucker, Rolf; Sinopoli, Robert;

    Zitatform

    (2024): Fachkräfte: Gute Arbeit? (Kompakt : DGB-Index Gute Arbeit 2024,01), Berlin, 12 S.

    Abstract

    "Die Ausgabe 01/2024 des DGB-Index Gute Arbeit "Kompakt" beschäftigt sich mit dem Thema Fachkräftesicherung. Aktuell wird in Deutschland für eine Reihe von Berufsgruppen ein Mangel an Fachkräften diagnostiziert. Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen haben nicht nur wirtschaftliche Folgen. Sie führen auch zu Mehrbelastungen der verbliebenen Beschäftigten und schränken das Angebot an gesellschaftlich notwendigen Gütern und Leistungen ein (z.B. im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    So kommt Deutschland wieder aus der Krise: Schluss mit dem Abstiegskampf. Ein Gastbeitrag von Monika Schnitzer und Enzo Weber (2024)

    Schnitzer, Monika ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Schnitzer, Monika & Enzo Weber (2024): So kommt Deutschland wieder aus der Krise. Schluss mit dem Abstiegskampf. Ein Gastbeitrag von Monika Schnitzer und Enzo Weber. In: Der Spiegel H. 18.12.2024.

    Abstract

    "Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer und der Ökonom Enzo Weber plädieren für einen radikalen Wechsel in der Wirtschaftspolitik. Hier erläutern sie, warum der Staat nicht Altes bewahren, sondern auf Neues setzen sollte." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Das Arbeitszeitgesetz in der aktuellen Reformdebatte (2024)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2024): Das Arbeitszeitgesetz in der aktuellen Reformdebatte. (FES impuls / Friedrich-Ebert-Stiftung), Bonn, 9 S.

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung werden Experimentierräume gefordert. Sie sollen den Tarifvertragsparteien ermöglichen, die Schutzstandards des Arbeitszeitgesetzes aufzuweichen. Weiter noch gehen die Forderungen von CDU/CSU und Arbeitgeberverbänden, die die tägliche Höchstarbeitszeit aufheben und die Erholzeiten verringern wollen. Derartige Reformen missachten reichhaltige empirische Forschungsergebnisse und werden die Belastungen gerade von Beschäftigten mit bereits ungünstigen Arbeitszeiten (Pflegebereich, Gastronomie u. a.) erhöhen, zu vermehrten Gesundheits- und Arbeitskosten führen und eine wachsende Fluktuation in Bereiche mit weniger belastenden Arbeitszeiten auslösen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wege aus der Komplexitätsfalle: Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen (2024)

    Sicken, Julius; Nagel, Maximilian Lennart; Dinnessen, Felix;

    Zitatform

    Sicken, Julius, Maximilian Lennart Nagel & Felix Dinnessen (2024): Wege aus der Komplexitätsfalle. Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen. Berlin, 118 S.

    Abstract

    "Die deutsche Sozialverwaltung hat sich über viele Jahrzehnte hinweg zu einem komplexen System entwickelt, das selbst für Fachleute schwer zu verstehen ist. Diese Komplexität untergräbt die Wirksamkeit der Sozialleistungsverwaltung – zusätzlich wird die Situation durch den Mangel an organisatorischen Richtlinien und technischen Standards sowie den aufkommenden Fachkräftemangel verschärft. Am Beispiel der geplanten Kindergrundsicherung zeigen wir im Gutachten Wege in Richtung einer effizienten und effektiven Sozialleistungsverwaltung auf, die sich durch Bündelung, Pauschalierung und Automatisierung auszeichnet und wesentlich für die Handlungsfähigkeit des Staats ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verbesserung der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten (2024)

    Trein, Philipp ;

    Zitatform

    Trein, Philipp (2024): Verbesserung der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten. (DIFIS-Impuls 2024,10), Duisburg ; Bremen, 4 S.

    Abstract

    "Sozialpolitik vollzieht sich in modernen Wohlfahrtsstaaten unterteilt in verschiedene Programme wie Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe, die oftmals von unterschiedlichen Regierungsebenen verwaltet und umgesetzt werden. Die zunehmende Komplexität bestehender wohlfahrtsstaatlicher Strukturen sowie neue Herausforderungen wie Migration und die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele erfordern eine bessere horizontale und vertikale Politikintegration, um die Wirksamkeit bestehender sozialstaatlicher Strukturen zu erhalten und diese Strukturen gegebenenfalls anzupassen. Diese horizontale und vertikale Politikintegration wird im Folgenden genauer erörtert. Dar- über hinaus fasst dieser Text zentrale Erkenntnisse aus einem Literaturüberblick zur Politikintegration zusammen und schlägt Empfehlungen für zukünftige Forschung und Politikgestaltung vor, mit einem Fokus auf der Politikintegration in Wohlfahrtsstaaten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Unemployment insurance for the self-employed: A conceptual way forward (2024)

    Weber, Enzo ; Schoukens, Paul ;

    Zitatform

    Weber, Enzo & Paul Schoukens (2024): Unemployment insurance for the self-employed: A conceptual way forward. In: European Journal of Social Security, Jg. 26, H. 2, S. 214-250., 2024-08-01. DOI:10.1177/13882627241267728

    Abstract

    "In this contribution we give common guidelines on how unemployment schemes for the self-employed could be developed in practice. These guidelines have been derived from national descriptions contained in this special edition on unemployment protection for the self-employed, or in other recent comparative contributions on the matter. Our reference framework is the EU Council Recommendation (2019) on Access to Social Protection, and more in particular the overall objective that social protection should be designed in a labour status neutral manner and, where necessary, adapted to the specific work situation of the professional groups covered. Applied to unemployment, the design of the scheme should be as similar as possible to that of unemployment insurance for wage earners. However, it is crucial to adapt the rules as specifically as necessary to the nature of self-employed work, such as, for example, the fact that the self-employed do not work for an employer. Starting from this basis, we developed key rules with regard to unemployment schemes for the self-employed. We did so by addressing the essential components of unemployment schemes: the definition of the unemployment risk, financing, access and entitlement conditions, and re-eligibility in case of repeated claims for unemployment benefits. We also address recent evolutions in the labour market, such as coverage when multiple activities are performed (combining activities as an employee and as a self-employed person), and elaborate on situations involving temporary closure of the self-employed activity (e.g. due to Covid-19) and partial unemployment. In conclusion, we provide some reflections on the apparent ongoing evolution of the risk of unemployment towards a broader income protection scheme, which not only provides income replacement in case of a final loss of professional activity or self-employed business, but also gives structural income support if the person loses income partially due to external economic and/or social reasons." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials (2024)

    Zika, Gerd ; Krinitz, Jonas; Schneemann, Christian ; Schur, Alexander; Kalinowski, Michael; Wolter, Marc Ingo; Mönnig, Anke; Zenk, Johanna ; Maier, Tobias ;

    Zitatform

    Zika, Gerd, Michael Kalinowski, Jonas Krinitz, Tobias Maier, Anke Mönnig, Christian Schneemann, Alexander Schur, Marc Ingo Wolter & Johanna Zenk (2024): Szenarien über die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 631), Berlin, 35 S.

    Abstract

    "Im Rahmen des Fachkräftemonitorings werden mit dem hier vorliegenden Bericht anhand von Szenarienrechnungen vier unterschiedliche Alternativen in Hinblick auf die Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials untersucht: Szenario 1: Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen um 10 Prozent; Szenario 2: Erhöhung der Erwerbsquote von Älteren (55- bis 64-Jährige) auf das Niveau der jeweils 5 Jahre jüngeren; Szenario 3: Angleichung der Erwerbsquoten von Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit auf das Niveau der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit; Szenario 4: Realisierung von Wunscharbeitszeiten" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten (2024)

    Zitatform

    (2024): Arbeitsmarktpolitik muss steigender Langzeitarbeitslosigkeit entgegentreten. (Arbeitsmarkt aktuell 2024,01), Berlin, S. 12.

    Abstract

    "Trotz eines hohen Beschäftigungsstandes und vergleichsweise niedriger Arbeitslosenzahlen ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit längerem gestiegen. Mit aktuell rund 930.000 langzeitarbeitslosen Menschen gibt es mehr Langzeitarbeitslosigkeit als noch vor einem Jahr und deutlich mehr als vor der Corona-Krise. Die Arbeitsagenturen rechnen in den nächsten Monaten mit einem weiteren Anstieg. Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich. Die aktuellen Chancen für Langzeitarbeitslose auf eine Beschäftigung sind trotz bestehender Arbeits- und Fachkräftebedarfe nur sehr gering. Mit guter Förderung und Begleitung kann Langzeitarbeitslosigkeit überwunden werden. Ein verschärfter Sanktionsdruck wie aktuell diskutiert, geht hingegen an den wahren Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit vorbei. Die Bürgergeldreform hat den gesetzlichen Rahmen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen positiv erweitert. Mehr Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sollen die Chance auf eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung und damit eine Perspektive auf eine nachhaltige Beschäftigung bekommen. Der Soziale Arbeitsmarkt wurde mit der Bürgergeldreform entfristet und hat sich in der Praxis so gut für die soziale Teilhabe von am Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Langzeitarbeitslosen bewährt, dass es sich lohnen würde, seine Kapazitäten auszubauen. Allerdings fehlt es den Jobcentern an finanziellen Ressourcen, um die verbesserten Fördermöglichkeiten intensiv zu nutzen. Im Verlauf des letzten Jahres wurden sogar weniger Langzeitarbeitslose mit einem Angebot der aktiven Arbeitsförderung unterstützt. Der DGB spricht sich daher für eine aufgabengerechte Finanzierung der Jobcenter aus. Mindestens muss es dabeibleiben, auf Kürzungen bei den Verwaltungskosten und Eingliederungsmitteln im Bundeshaushalt 2024 zu verzichten. Nur so können die Jobcenter die benötigte Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen intensivieren. Sinnvolle, neu eingeführte Förderinstrumente wie der Bürgergeldbonus dürfen nicht dem Spardiktat geopfert und wieder gestrichen werden, sondern müssen erhalten bleiben. Die Agenturen für Arbeit stehen besonders in der Pflicht, das Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und dies in der Förderpraxis in den Fokus zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I (2024)

    Zitatform

    (2024): Aktuelle Entwicklungen im Arbeitslosengeld I. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10867 (27.03.2024)), Berlin, 26 S.

    Abstract

    Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage ist der konstatierte Widerspruch einer steigenden Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei gleichzeitigem Anstieg der offenen Stellen. Auf der Suche nach vermuteten Ursachen und empfundenen Ungerechtigkeiten richten sich die Fragen entsprechend auf die Anzahl und Entwicklung von Versicherten in der Arbeitslosenversicherung (differenziert nach Anspruchsdauer, Altersgruppen), auf die Zahl von Einzahlern, die einmal, häufiger oder zu keiner Zeit Leistungen in Anspruch genommen haben, auf die Kosten der Arbeitslosenversicherung bei einer Erhöhung des ALG I, die Zahl von Aufstockern, auf Anzahl und Dauer von Sperrzeiten, auf die Integrationsquoten von ALG I-Beziehern (keine Auskunft, da keine Daten vorhanden), auf die Kosten eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (keine Auskunft), auf die Absolventen von Qualifizierungsmaßnahmen (in absoluten Zahlen und anteilig) und die Erfolge hinsichtlich der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Es wird gefragt, ob sich durch die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB III die Integrationsquote von Arbeitslosengeld-I-Beziehern (sowohl die Integration in den ersten Arbeitsmarkt als auch in den zweiten Arbeitsmarkt) erhöht, und wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Monate nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. zweiten Arbeitsmarkt aufgenommen wird. Eine weitere Frage gilt der Zeitdauer, die verstreicht, bis die Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchenden nach erfolgter Arbeitssuchendmeldung einen Termin zum Beratungsgespräch in der Arbeitsvermittlung, einen Vermittlungsvorschlag, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder einen Bildungsgutschein aushändigt. Fragen nach Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung bei Senkung der Höchstanspruchsdauer, oder nach Kosten bei der Ausweitung der Höchstanspruchsdauer für ältere Versicherte bleiben wegen fehlender Daten unbeantwortet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sachgrundlose Befristung vollständig abschaffen: Antrag der Abgeordneten … und der Gruppe Die Linke (2024)

    Zitatform

    (2024): Sachgrundlose Befristung vollständig abschaffen. Antrag der Abgeordneten … und der Gruppe Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10243 (02.02.2024)), Berlin, 2 S.

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  • Literaturhinweis

    Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028) (2024)

    Zitatform

    (2024): Entgelte in der Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten ... und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/10028). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10311 (13.02.2024)), Berlin, 37 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der AfD-Fraktion zu Beschäftigung und Entgelten in der Zeitarbeit unter Heranziehung der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Umsetzung des § 10 SGB II „Zumutbarkeit“ durch Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit: Gz.: VI 3 - 0000965 (2024)

    Abstract

    "Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) hat Fachliche Weisungen zu § 10 SGB II erlassen. Diese sind für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung verbindlich, für zugelassene kommunale Träger hingegen nicht. Der Bundesrechnungshof hat die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 10 SGB II untersucht. Mit dem vorliegenden beratenden Bericht informiert er das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über Defizite, aus denen er Hinweise und Empfehlungen ableitet. Die Stellungnahmen des BMAS sind in dieser abschließenden Berichtsfassung berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) (2024)

    Zitatform

    (2024): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 488/24 (11.10.2024)), Berlin, 64 S.

    Abstract

    "Ende 2021 hatten ca. 18,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Gegenüber 2017 bedeutete dies zwar einen Aufwuchs um ca. 0,7 Millionen Beschäftigte, im Zuge des gleichzeitig erfolgten Beschäftigungsaufbaus hat sich aber die Verbreitungsquote von ca. 53,5 Prozent in den letzten Jahren kaum verbessert. Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss deshalb quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. November 2024 zum SGB-III-Modernisierungsgesetz: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970) (2024)

    Zitatform

    (2024): Materialzusammenstellung zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. November 2024 zum SGB-III-Modernisierungsgesetz. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970). (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksachen 20(11)550 v. 01.11.2024), Berlin, 213 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (BT-Drucksache 20/12779) sowie b) Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit (BT-Drucksache 20/12970. Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher caritasverband, BDA, Deutscher Städtetag, Bundesagentur für Arbeit, dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Landkreistag, Pariätitscher Wohlfahrtsverband, Dominik Schad, Moritz Duncker, Gregor Thüsing, Save the Chrildren Deutschland e.V., Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Diakonie Deutschland. (IAB, Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) (2024)

    Zitatform

    (2024): Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 73/24 (09.02.2024)), Berlin, 78 S.

    Abstract

    "Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung: Einführung eines Validierungsverfahrens zur Feststellung und Bescheinigung beruflicher Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes für Menschen ohne formalen Berufsabschluss, Ermöglichung digitaler Dokumente und Verfahren (Ausbildungsvertrag, digitale Berichtshefte, Datenaustausch), verbindliche Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stelle, digitales mobiles Ausbilden, virtuelle Prüfungsteilnahme für Prüfende, besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen, Regelungen für gemeinsame Berufe mehrerer betroffener Berufsbereiche und Bereiche (nichthandwerkliche Gewerbeberufe und öffentlicher Dienst), Bürokratieabbau, Klarstellungen, Gesetzesevaluation 5 bzw. 10 Jahre nach Inkrafttreten; • Einfügung §§ 42a, 50b bis 50e und 75a sowie Änderung und Neufassung zahlr. §§ Berufsbildungsgesetz, Aufhebung Art. 16 Registermodernisierungsgesetz, Einfügung §§ 35b, 41b bis 41e und 123a und Änderung zahlr. §§ Handwerksordnung sowie Änderung §§ 9 und 10 Jugendarbeitsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung • Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der beruflichen Bildung • Exzellenzinitiative Berufliche Bildung (BMBF) ; Nationale Weiterbildungsstrategie (BMAS)" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II (2024)

    Zitatform

    (2024): Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Stärkung der beruflichen Nachqualifizierung für Leistungsberechtigte im SGB II. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 103, H. 9, S. 406-418.

    Abstract

    "Mehr als zwei Drittel der 2,7 Millionen arbeitsuchenden und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die von den Jobcentern in Deutschland betreut werden, haben keinen Berufsabschluss. Dieser andauernde berufliche Bildungsnotstand verschärft den Fachkräftemangel, hemmt die wirtschaftliche Entwicklung und ihren ökologischen Strukturwandel und trägt zu einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug bei. Der Deutsche Verein fordert deshalb bereits seit einigen Jahren eine stärker abgestimmte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, damit kein junger Mensch am Übergang von der Schule in den Beruf verloren geht. Er setzt sich dafür ein, Leistungsberechtigte im SGB II stärker als bisher in die Förderung der beruflichen Weiterbildung einzubeziehen. Er bewertet Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung als zentral für die Integration von Geflüchteten. Mit den folgenden Empfehlungen richtet der Deutsche Verein die Aufmerksamkeit auf die berufliche Nachqualifizierung. Diese richtet sich an Erwachsene ohne (verwertbaren) Berufsabschluss in der Regel ab einem Alter von 25 Jahren, die bereits berufliche Erfahrung gesammelt haben, aber aus persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen keine Berufsausbildung oder klassische Umschulung, die sich ursprünglich an Berufswechsler/innen richtet, beginnen oder abschließen können. Ziel ist der nachholende Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, der Zugang zu einer nachhaltigen Erwerbsintegration als Fachkraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz): Entwurf (2024)

    Zitatform

    (2024): Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz). Entwurf. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/12779 (09.09.2024)), Berlin, 65 S.

    Abstract

    "(...) dient das Gesetz dazu, die Arbeitsförderung zu modernisieren und damit bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten. Es sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. Durch angepasste Förderinstrumente sollen die Menschen stärker in den Blick genommen werden, die vielfältige Unterstützungsbedarfe haben. Zur Unterstützung junger Menschen sollen Förderinstrumente, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bei der Integration junger Menschen mit einer Vielzahl von Unterstützungsbedarfen zur Anwendung kommen, auch im Recht der Arbeitsförderung eingeführt werden. Die Erweiterungen tragen auch der Zielsetzung der Ausbildungsgarantie Rechnung, jedem jungen Menschen die optimale Unterstützung für einen Zugang in Berufsausbildung zu gewährleisten. Außerdem soll die zurzeit im Europäischen-Sozialfonds-Plus-(ESF-Plus-)Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen als Aufgabe auf die Bundesagentur für Arbeit übergehen und dort ebenso wie die derzeit bei der Bundesagentur für Arbeit in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland (ZSBA) verstetigt werden." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt-Drehscheiben: Unter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann: Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung (2024)

    Zitatform

    (2024): Arbeitsmarkt-Drehscheiben: Unter welchen Bedingungen die Gestaltung der Transformation am Arbeitsmarkt gelingen kann. Informationen zum Sachstand und zur möglichen Weiterentwicklung. (Arbeitsmarkt aktuell 2024,03), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "In der Transformation muss es das vorrangige Ziel sein, Arbeitnehmer*innen mittels Weiterbildung im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu halten. Soweit dies nicht gelingt, können Arbeitsmarkt-Drehscheiben dazu beitragen, dass vom Arbeitsplatzabbau betroffene Beschäftigte einen neuen Arbeitsplatz finden und das Entstehen von Arbeitslosigkeit verhindert wird. In dieser ampaktuell haben wir Wissenswertes und für die Praxis Relevantes zu sog. Arbeitsmarkt-Drehscheiben zusammengetragen sowie gewerkschaftliche Anforderungen an deren Ausgestaltung formuliert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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