Springe zum Inhalt

Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt: Ein Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Spiegel online H. 07.09.2023.

    Abstract

    "Wer geht noch arbeiten, wenn der Lohn das Bürgergeld kaum übersteigt? Die Diskussion darüber wirkt völlig aus der Zeit gefallen. Lohnabstand gewinnen wir nur mit besseren Aufstiegschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    „Hartz IV“ im Spiegel der Öffentlichkeit – Öffentliche Meinung als Erklärungsfaktor für die Stabilität der sozialen Sicherung von Arbeitslosen in der Ära Merkel (2023)

    Wittmaack, Christof;

    Zitatform

    Wittmaack, Christof (2023): „Hartz IV“ im Spiegel der Öffentlichkeit – Öffentliche Meinung als Erklärungsfaktor für die Stabilität der sozialen Sicherung von Arbeitslosen in der Ära Merkel. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 653-670. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.653

    Abstract

    "Die Ära Merkel ist eingerahmt von den Hartz-Reformen und der Einführung des Bürgergelds. Während ihrer Amtszeit kam es lediglich zu inkrementellen Reformen im Bereich der sozialen Sicherung von Arbeitslosen. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwieweit die öffentliche Meinung diese Policy-Stabilität erklären kann. Auf Basis von repräsentativen Deutschlandtrend- und Politbarometer-Umfragen, die zwischen 2005 und 2021 zur Bewertung der sozialen Sicherung von Arbeitslosen erhoben wurden, identifiziert er drei zentrale Befunde. Die nachlassende Salienz des Themas, die zunehmende Akzeptanz des bestehenden Systems sowie eine breite Unterstützung für zentrale Elemente des Policy-Regimes haben zur Stabilität beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bericht über die Wirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Bericht über die Wirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/10006 (27.12.2023)), Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Bericht über die Auswirkungen der Reform im Bereich der höherqualifizierenden beruflichen Bildung (Aufstiegs-BAFöG): Entwicklung der Gefördertenzahlen im Zeitraum 2019 bis 2022, Verfahren, Leistungsausgaben, Darlehenserlasse, Mitteleinsatz von Bund und Ländern, statistische Übersicht" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Selbstständig? Mit Sicherheit: Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Selbstständig? Mit Sicherheit. Reformoptionen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,04), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "Nur wenige selbstständig Erwerbstätige sind gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Diese Sicherungslücke ist in der Corona-Pandemie verschärft zutage getreten. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Herausforderungen mahnen eine grundlegende Reform an. Zum einen ist der Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige voraussetzungsreich, zum anderen ist er für viele von ihnen unattraktiv. So fällt der Beitrag im Vergleich mit abhängig Beschäftigten für Selbstständige mit kleinen Einkommen relativ höher und für Selbstständige mit hohen Einkommen relativ niedriger aus. Das Leistungsspektrum ist kleiner als bei abhängig Beschäftigten. Beim Arbeitslosengeld hängt die Leistungshöhe nicht von dem zuvor erzielten Einkommen und von den errichteten Beiträgen ab. Die bestehenden Regelungen werden einerseits vor allem insoweit als nachteilig empfunden, als sie von den Regelungen für abhängig Beschäftigte abweichen. Insoweit – aber auch damit die gesetzliche Arbeitslosenversicherung in künftigen Krisen mehr Menschen Sicherheit bietet – spricht viel dafür, die Regelungen weitestmöglich anzugleichen. Andererseits differenziert das geltende Recht gerade dort nicht, wo dies mit Blick auf die Interessen selbstständig Erwerbstätiger geboten wäre. Zudem ersetzen Unternehmen vielfach abhängige Beschäftigung durch Auftragsverhältnisse mit scheinselbstständigen Auftragnehmenden. Diese Entscheidung wird dadurch begünstigt, dass diese Erwerbsformen unzureichend reguliert sind, aber auch durch finanzielle Fehlanreize für Unternehmen – unter anderem, weil sie die Beteiligung an der sozialen Absicherung der Menschen vermeiden können, die für sie arbeiten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zuwanderung gezielt gestalten (2023)

    Zitatform

    Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (2023): Zuwanderung gezielt gestalten. (Position / vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.), München, 15 S.

    Abstract

    "Trotz aller Anstrengungen, den Fachkräftebedarf durch heimisches Personal zu decken, zeigt es sich, dass wir Zuwanderung aus dem Ausland brauchen, um unseren Bedarf an Arbeits- und Fachkräften erfolgreich sicher zu können. In den Fokus rückt hier immer stärker die Migration aus Drittstaaten. Die Optionen zur Erwerbsmigration aus Drittstaaten wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nochmals deutlich erweitert. Nun gilt es aber, die Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, damit die neuen Möglichkeiten in der Praxis auch genutzt werden können. Unser aktuelles Positionspapier skizziert Leitlinien, an denen sich die Zuwanderungspolitik orientieren soll und benennt den noch verbleibenden Handlungsbedarf. Zudem geben wir einen Überblick über das Migrationsgeschehen der vergangenen Jahre." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820): Materialzusammenstellung (2023)

    Zitatform

    (2023): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 27. März 2023 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (20/5664) b) Antrag der Abgeordneten Jürgen und der Fraktion der AfD: Ausgleichsabgabe neu – Mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit bringen (20/5999) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mehr Schritte hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt (20/5820). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache, Jg. Dr. 20(11)321 v. 24.03.2023, S. 1-98.

    Abstract

    "Sachverständigenliste: Verbände: Deutscher Gewerkschaftsbund; Sozialverband VdK Deutschland e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.; mittendrin e.V.; Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.. Einzelsachverständige: Prof. Dr. Felix Welti, Kassel; Prof. Franz Josef Düwell, Weimar; Monika Labruier, Köln; Claudia Rustige, Bielefeld." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 138/23 (31.03.2023)), 54 S.

    Abstract

    Ziel des sogenannten Weiterbildungsgesetzes ist es, angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung zu erweitern und zu ergänzen. Darin vorgesehen sind die Einführung einer Ausbildungsgarantie, eines Qualifizierungsgeldes sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung. Zudem wird die Möglichkeit der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr verlängert. Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs führen im Bundeshaushalt im Jahr 2024 zu Mehrausgaben in Höhe von 31 Millionen Euro, deren Anstieg bis zum Jahr 2026 auf rund 190 Millionen Euro pro Jahr geschätzt wird. Die Regelungen bewirken Verwaltungsvereinfachungen bei Arbeitgebern und im Bereich der Sozialversicherung. Die Verfahren werden effizienter und beschleunigt. Dadurch kommt es auch zu Kosteneinsparungen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Ziele der Fachkräftestrategie der Bundesregierung verfolgt. Zeitgemäße Ausbildung, zielgerichtete Weiterbildung und die Hebung von Arbeitspotenzialen sind Kernelemente der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 137/23 (31.03.2023)), 110 S.

    Abstract

    Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Bedarfen des Wirtschaftsstandortes Deutschland entsprechend ein Signal des Willkommens und der Dienstleistung an Fachkräfte zu senden. Es soll in ein frühes Integrationsangebot investiert werden. Insbesondere sollen durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Der Gesetzentwurf wird flankiert durch Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Anwerbung, berufliche Anerkennung, Matching, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Sprachförderung, gesellschaftliche Integration, Prozesse und Verfahren sowie Digitalisierung. Damit wird ein Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet. Auf dem langfristig positiven Entwicklungspfad der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aufbauend, gilt es, die Zahlen für die Erwerbseinwanderung deutlich zu steigern. Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung - ergänzend zur Einwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten, aus familiären und humanitären Gründen - die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 60.000 Personen erhöhen, sobald die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom 30. November 2022 geplanten untergesetzlichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung umgesetzt werden. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Joint Employment Report 2024: Commission proposal (2023)

    Zitatform

    Europäische Kommission. Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (2023): Joint Employment Report 2024. Commission proposal. (Joint employment report), Luxembourg: Publications Office of the European Union, 165 S. DOI:10.2767/17157

    Abstract

    "The Joint Employment Report (JER) by the European Commission and the Council monitors the employment situation in the Union and the implementation of the Employment Guidelines, in line with Article 148 of the TFEU. The report provides an annual overview of key employment and social developments in the Union and of Member States’ recent policy measures, in line with the Guidelines for the Employment Policies of the Member States. It also identifies related key priority areas for policy action. Chapter 1 of the report presents an overview of key employment and social trends and of progress made on the 2030 EU headline and national targets, as well as horizontal findings based on the principles of the Social Convergence Framework (SCF). Chapter 2 analyses challenges and policy responses in the Member States for each of the four employment guidelines. Chapter 3 provides country-specific analysis for all Member States in line with the principles of the SCF. Based on the Commission’s proposal, and following exchanges in the relevant Council advisory committees, the final text will be adopted by the Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs (EPSCO) Council. Addressing the challenges identified in the report will contribute to achieving upward social convergence, strengthen the Union’s drive towards fair green and digital transitions and contribute to facing demographic change, as well as the achievement of the Sustainable Development Goals and the implementation of the Union of Equality Strategies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Leistungen der aktiven Arbeitsförderung stärker nutzen! (Arbeitsmarkt aktuell 2023,02), Berlin, 17 S.

    Abstract

    "Aktive Arbeitsförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sowie für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Jeder Euro, der investiert wird, um jungen Menschen von der Schule in den Beruf zu helfen, Beschäftigte und Arbeitslose zu qualifizieren oder auf andere Weise individuelle Arbeitsmarktchancen zu erhöhen, ist gut angelegtes Geld. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2022 befanden sich dennoch 18 Prozent weniger Menschen in einer von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme als im Vor-Corona-Jahr 2019. Dabei ist der stetige Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden in beiden Rechtskreisen zu beobachten. Insbesondere Digitalisierung und Dekarbonisierung führen zur Transformation der Arbeitswelt, die erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitnehmer*innen hat. Um die Transformation zu bewältigen, muss deutlich mehr als bisher in Weiterbildung investiert werden. Denn seit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anzahl der Teilnehmenden bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Beschäftigtenqualifizierung) eingetreten. Trotz der deutlichen Ausweitungen der Fördermöglichkeiten in den vergangenen Jahren bei der Beschäftigtenqualifizierung ist es nicht zu dem dringenden notwendigen Schub in der Weiterbildung von Beschäftigten gekommen. Mit einem Weiterbildungsgesetz sollen die Regelungen übersichtlicher gestaltet und Bildungs(teil)zeit und Qualifizierungsgeld eingeführt werden. Wir brauchen jedoch auch einen Freistellungsanspruch und die Sicherung des Lebensunterhaltes während einer Qualifizierungsphase. Menschen mit geringem Einkommen dürfen nicht außen vor bleiben. Berufliche Wechsel und Umstiege müssen möglich sein und bis zum Ende gefördert werden. Sonst bleibt der erforderliche „Qualifizierungs-Booster“ aus. Für die Umsetzung der aktiven Arbeitsförderung müssen aber die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter auch die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten. Nur eine solide finanzielle und personelle Ausstattung kann zum Erfolg führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (2023)

    Zitatform

    Nordrhein-Westfalen (2023): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 629/23 (29.11.2023)), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss; • Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch • Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen (2023)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2023): Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen. (Arbeitsmarkt aktuell 2023,05), Berlin, 11 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist auf den Weg gebracht und enthält Neuerungen bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung. Das neue Qualifizierungsgeld soll helfen, in der Transformation des Arbeitsmarkts Arbeitsplätze zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitslosenversicherung (2023)

    Zitatform

    Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (2023): Arbeitslosenversicherung. (Position / vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Mai 2023), München, 12 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 haben mit ihrem Dreiklang aus Fördern, Fordern und Flexibilisierung entscheidend zur positiven Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes beigetragen. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich seit 2005 von knapp 4,9 Millionen auf rund 2,4 Millionen im Jahr 2022 halbiert. Die Kernaufgaben der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung müssen auch in Zukunft die Absicherung des Risikos, erwerbslos zu werden, sowie die Beratung, Förderung und Vermittlung von Betroffenen bleiben. Eine Entwicklung der Bundesagentur für Arbeit hin zu einer „Bundesagentur für Weiterbildung“ darf es daher nicht geben. Um die aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu meistern, ist – neben weiteren Maßnahmen – eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung erforderlich. Zudem sollten bestehende Fehlanreize, wie eine längere Bezugsdauer von Älteren, nachhaltig abgebaut werden. Angesichts des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfes müssen alle Potenziale gehoben werden. Ein starker Arbeitsmarkt ist nie eine Selbstverständlichkeit, sondern in erster Linie Ausdruck der Wettbewerbsstärke der Unternehmen, die nicht durch falsche arbeitsmarkt- und sozialpolitische Weichenstellungen gefährdet werden darf. Unser Positionspapier formuliert konkrete Vorschläge für die Gestaltung einer zukunftsfesten Arbeitslosenversicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2023)

    Zitatform

    Bundesregierung (2023): Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/6518 (24.04.2023)), Berlin, 64 S.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels und zur Sicherung der Fachkräftebasis Weiterentwicklung der Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende: Neugestaltung der Förderung der beruflichen Weiterbildung: allgemeinere Fördervoraussetzungen, Verzicht auf die Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder Weiterbildung in einen Engpassberuf, Festschreibung der Fördersätze, Streichung einzelner Sondertatbestände; Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; Einführung einer Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne Berufsabschluss: Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Öffnung der Einstiegsqualifizierung für Menschen mit Behinderungen, Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung, Erhöhung der Vermittlungspauschale bei Übergang in eine betriebliche Ausbildung, Möglichkeit der weiteren Betreuung nach Wechsel in betriebliche Berufsausbildung; Verlängerung der Regelung zur Erstattung beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr bis zum 31. Juli 2024, Folgeänderungen; • Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen • Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes": Antrag des Freistaates Bayern (2023)

    Zitatform

    Bayern (2023): Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes". Antrag des Freistaates Bayern. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 649/23 (13.12.2023)), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Kritik an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Stärkung der Jobcenter durch ausreichende Budgets, Differenzierung nach Leistung, Aussetzung der Erhöhung des Regelbedarfs, Kostenreduzierung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung, Vermögensanrechnung, Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023 (2023)

    Zitatform

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (2023): Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023. (Bericht zum Anerkennungsgesetz / Bundesministerium für Bildung und Forschung 2023), Berlin, 145 S.

    Abstract

    "Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023“ (20/10350) vor. Danach wurden seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012 bis Ende 2022 insgesamt fast 365.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufen verzeichnet. Dabei ist das jährliche Antragsaufkommen den Angaben zufolge über die Jahre hinweg stetig gestiegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen