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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Berufsausbildung, Berufseinmündung"
  • IAB-Projekt

    Special Need School Students and their Transition to the Labour Market (31.12.2021 - 30.12.2024)

    Sandner, Malte;

    Projektbeschreibung

    In Deutschland werden Schüler und Schülerinnen mit einem Förderbedarf traditionell in speziellen Sonder- oder Förderschulen unterrichtet. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten inklusive Ansätze der Beschulung populärer wurden, besuchen immer noch 50% der Schüler und Schülerinnen, die einen Förderbedarf aufweisen, eine Förderschule. Der Übergang in den Arbeitsmarkt ist für Schüler und Schülerinnen, die eine Förderschule besucht haben, wesentlich schwieriger als für Schüler und Schülerinnen von einer Regelschule. Förderschüler beginnen seltener eine Ausbildung und sind in den ersten fünf Jahren nach Verlassen der Schule seltener erwerbstätig oder in einer Ausbildung. Es wurde bisher kaum untersucht, ob dieses schlechte Abschneiden am Arbeitsmarkt kausal auf den Förderschulbesuch zurückzuführen ist oder ob Jugendliche mit Förderbedarf, die inklusiv an Regelschulen unterrichtet werden, ähnlich oder vielleicht sogar schlechter am Arbeitsmarkt abschneiden. Deshalb soll dieses Projekt anhand der integrierten Erwerbsbiografien (IEB) den kausalen Effekt eines Förderschulbesuchs auf den Übergang in die Erwerbstätigkeit untersuchen. Hierfür soll die starke zeitliche und räumliche Variation von Förderschulangeboten als Instrument für einen Individuellen Förderschulbesuch genutzt werden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Heß, Pascal; Sandner, Malte;
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  • IAB-Projekt

    Evaluation beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Ersteingliederung (31.10.2005 - 30.12.2016)

    Rauch, Angela; Dornette, Johanna;

    Projektbeschreibung

    Das Projekt soll Strukturinformationen zu beruflicher Rehabilitation im Rahmen der Ersteingliederung liefern.

    Es beschäftigt sich mit Maßnahmezuweisung, Maßnahmeverlauf sowie dem Erwerbsverlauf nach Ende der Rehabilitation. Dabei werden Wirkungen auf der individuellen Ebene sowie Förderstrukturen und erfolge analysiert. Dabei werden die Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene sowohl für SGB II, als auch SGB III Empfänger gemeinsam evaluiert. Basis dieser quantitativen Analysen sind die prozessproduzierten Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ergänzt werden diese durch eine Befragung von Rehabilitanden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Reims, Nancy; Theuer, Stefan;
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  • IAB-Projekt

    Verbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung (31.12.1993 - 31.12.1995)

    Projektbeschreibung

    Die Berufsausbildung jugendlicher Rehabilitanden erfolgt überwiegend (in mehr als 60% der Fälle) als betriebliche Ausbildung. Über den Verbleib dieser Rehabilitanden sind keine Informationen verfügbar, da von diesen weder eine Versicherungsnummer vorhanden bzw. bekannt ist, noch eine Abgangsmeldung vorliegt. Daher wurden im vorliegenden Projekt der Verbleib von behinderten jungen Menschen sowie deren berufliche und soziale Integration mittels schriftlicher Befragungen untersucht. Für die Datenerhebung wurde ein populationsgerechter Fragebogen entwickelt und im Pretest geprüft. Bei der Konstruktion des Fragebogens konnte in günstiger Weise auf bereits vorliegende methodische Erfahrungen, insbesondere von Berufsbildungswerken, zurückgegriffen werden.
    Bei den Ergebnissen der Untersuchung zum weiteren Werdegang der Rehabilitanden nach der Berufsausbildung wird zwischen " Verbleib " einerseits sowie beruflicher und sozialer "Integration " andererseits unterscheiden.
    Im vorliegenden Falle der Ersteingliederung jugendlicher Rehabilitanden enthalten die Ergebnisse zum Verbleib (entsprechend dem üblichen Begriffsverständnis) zunächst lediglich Informationen darüber, wo und wie diese nach der Berufsausbildung "untergekommen" sind. So läßt sich z.B. zeigen, daß zum Zeitpunkt der Erhebung (zweites Halbjahr 1994) rd. drei Viertel (76 %) der Rehabilitanden in Arbeit waren, knapp ein Viertel (24
    %) nicht erwerbstätig und von diesen etwa die Hälfte arbeitslos war. Auf dieser Aussagenebene wird eine Reihe von Ergebnissen zu unterschiedlichen Fragerichtungen mitgeteilt.
    Derartige Verbleibsinformationen lassen aber erst im Kontext wesentlicher Umstände und Bedingungen, die als Einflußfaktoren (unterschiedlich nach Art und Ausmaß) gefaßt wurden, i.S. einer (Vor-)Orientierung erste Aussagen zum "Integrationserfolg" zu. Das heißt: Sehr viel informativer als bspw. Aussagen zum Anteil von Personen, welche Arbeit hatten, war die Differenzierung dieses Personenanteils nach solchen möglichen Einflußfaktoren, wie z.B. "Art der Stellenfindung", "Dauer bis zur ersten Arbeitsaufnahmen", "Wirtschaftsbereiche der Erwerbstätigkeit", "Größe des Betriebes", "Wechsel des Arbeitgebers", "Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Berufsausbildung" u.a., weil hierdurch vergleichende Beurteilungen und Bewertungen vorgenommen werden konnten. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn ("designgerechte") Vergleichs- oder gar Kontrollgruppen aus Gründen mangelnder Verfügbarkeit methodisch nicht zu gewährleisten sind.
    Im Unerschied zum Verbleib geht es bei der "Integration " um die Einbindung von Menschen in die "Struktur bestimmter Systeme" (Arbeitssysteme, Sozialsysteme), die nur an Hand operationalisierter (Integrations)Kriterien beurteilt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich bei der beruflichen Integration nicht einfach um die Ausübung einer Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit schlechthin, sondern um die Eingliederung in berufliche Tätigkeiten in der Weise, daß - auch entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (AFG) - unter anderem "Eignung", speziell bisher erworbene Fähigkeiten, und "Neigung" der betreffenden Personen berücksichtigt werden. Ähnlich sind bei der sozialen Integration v.a. Kriterien zur Einbindung in soziale Netze, zur . Akzeptanz, Anerkennung, Bestätigung usw. in Betracht zu ziehen.

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