Verbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung
Projektlaufzeit: 01.01.1994 bis 01.01.1996
Kurzbeschreibung
Die Berufsausbildung jugendlicher Rehabilitanden erfolgt überwiegend (in mehr als 60% der Fälle) als betriebliche Ausbildung. Über den Verbleib dieser Rehabilitanden sind keine Informationen verfügbar, da von diesen weder eine Versicherungsnummer vorhanden bzw. bekannt ist, noch eine Abgangsmeldung vorliegt. Daher wurden im vorliegenden Projekt der Verbleib von behinderten jungen Menschen sowie deren berufliche und soziale Integration mittels schriftlicher Befragungen untersucht. Für die Datenerhebung wurde ein populationsgerechter Fragebogen entwickelt und im Pretest geprüft. Bei der Konstruktion des Fragebogens konnte in günstiger Weise auf bereits vorliegende methodische Erfahrungen, insbesondere von Berufsbildungswerken, zurückgegriffen werden.
Bei den Ergebnissen der Untersuchung zum weiteren Werdegang der Rehabilitanden nach der Berufsausbildung wird zwischen " Verbleib " einerseits sowie beruflicher und sozialer "Integration " andererseits unterscheiden.
Im vorliegenden Falle der Ersteingliederung jugendlicher Rehabilitanden enthalten die Ergebnisse zum Verbleib (entsprechend dem üblichen Begriffsverständnis) zunächst lediglich Informationen darüber, wo und wie diese nach der Berufsausbildung "untergekommen" sind. So läßt sich z.B. zeigen, daß zum Zeitpunkt der Erhebung (zweites Halbjahr 1994) rd. drei Viertel (76 %) der Rehabilitanden in Arbeit waren, knapp ein Viertel (24
%) nicht erwerbstätig und von diesen etwa die Hälfte arbeitslos war. Auf dieser Aussagenebene wird eine Reihe von Ergebnissen zu unterschiedlichen Fragerichtungen mitgeteilt.
Derartige Verbleibsinformationen lassen aber erst im Kontext wesentlicher Umstände und Bedingungen, die als Einflußfaktoren (unterschiedlich nach Art und Ausmaß) gefaßt wurden, i.S. einer (Vor-)Orientierung erste Aussagen zum "Integrationserfolg" zu. Das heißt: Sehr viel informativer als bspw. Aussagen zum Anteil von Personen, welche Arbeit hatten, war die Differenzierung dieses Personenanteils nach solchen möglichen Einflußfaktoren, wie z.B. "Art der Stellenfindung", "Dauer bis zur ersten Arbeitsaufnahmen", "Wirtschaftsbereiche der Erwerbstätigkeit", "Größe des Betriebes", "Wechsel des Arbeitgebers", "Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Berufsausbildung" u.a., weil hierdurch vergleichende Beurteilungen und Bewertungen vorgenommen werden konnten. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn ("designgerechte") Vergleichs- oder gar Kontrollgruppen aus Gründen mangelnder Verfügbarkeit methodisch nicht zu gewährleisten sind.
Im Unerschied zum Verbleib geht es bei der "Integration " um die Einbindung von Menschen in die "Struktur bestimmter Systeme" (Arbeitssysteme, Sozialsysteme), die nur an Hand operationalisierter (Integrations)Kriterien beurteilt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich bei der beruflichen Integration nicht einfach um die Ausübung einer Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit schlechthin, sondern um die Eingliederung in berufliche Tätigkeiten in der Weise, daß - auch entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (AFG) - unter anderem "Eignung", speziell bisher erworbene Fähigkeiten, und "Neigung" der betreffenden Personen berücksichtigt werden. Ähnlich sind bei der sozialen Integration v.a. Kriterien zur Einbindung in soziale Netze, zur . Akzeptanz, Anerkennung, Bestätigung usw. in Betracht zu ziehen.
Methoden
Die Ergebnisse zur beruflichen und (zur betrieblichen sowie außerbetrieblichen) sozialen Integration beruhen methodisch auf dem Prinzip der sukzessiven Kriterienaufschaltung, welches eine stufenweise logische "Und"Verknüpfung aller zur jeweiligen Integrationsform gehörenden Kriterien vorsieht. Hiernach ist der Integrationserfolg (bzw. der Umfang der Integration) generell als um so größer anzusehen, je mehr sachrelevante Kriterien zugleich ansprechen bzw. erfüllt sind. Dieses Vorgehen wurde deshalb gewählt, weil vorerst wohl davon ausgegangen werden muß, daß alle der herangezogenen Kriterien gleichermaßen erfüllt sein müssen, um Integration konstatieren zu können. Die auf diese Weise beurteilte Integration von Rehabilitanden in bereits bestehende Arbeits- bzw. Sozialsysteme führt verständlicherweise zu anderen Ergebnissen als die üblichen Verbleibsanalysen: So geht z.B. bei der beruflichen Integration die Zahl der Rehabilitanden, die alle Kriterien zugleich erfüllen und folglich definitionsgemäß als integriert gelten können, gegenüber dem oben separat betrachteten Verbleibsmerkmal "in Arbeit" (das waren unaufgegliedert 76 %) um mehr als die Hälfte zurück. Bei der sozialen Integration sind, mit allerdings geringerer Ausprägung, ähnliche Effekte festzustellen. Derartige Befunde könnten für die jeweiligen Akteure Anlaß sein, den Integrationsprozeß der jeweils betroffenen Rehabilitanden näher auf "Friktionen" bzw. Unzulänglichkeiten hin zu "durchmustern". Dieser im Hinblick auf die berufliche und soziale Integration erstmalig realisierte Ansatz bietet gegenüber bloßen Verbleibsanalysen im dem Maße, in welchem er weiter ausgebaut wird, den Vorteil eines differenzierteren Einblicks in die Arbeits- und Lebenssituation von Rehabilitanden und damit einer besseren Verortung und Begründbarkeit gegebenenfalls vorzusehender bzw auch einzuleitender Interventionsmaßnahmen. Auf diese Weise kann selbst bei "orientierenden" Untersuchungen bzw. Verfahren zugleich auch eine größere Differenzierung und Präzsion in der Kriterienebene einer Evaluations-Methodik erreicht werden.