Springe zum Inhalt

Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Wissenschaft, Forschungsinstitute"
  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Arbeit (2024)

    Allmendinger, Jutta; Meubrink, Yuca; Neugebauer, Moritz;

    Zitatform

    (2024): Die Zukunft der Arbeit. (Stellungnahme / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Januar 2024), Halle, Saale ; Mainz, 124 S.

    Abstract

    "Unsere Arbeitswelt verändert sich stark. Digitalisierung und Automatisierung erlauben oft ortsungebundene Arbeit, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zwingt uns zum Wirtschaften mit ökologisch nachhaltigen Energien und Technologien, demografischer Wandel und Einwanderung verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Aus diesen Entwicklungen erwachsen Chancen und Risiken. Eine interdisziplinäre und interakademische Arbeitsgruppe widmet sich diesen in der Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit“. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Mitglied der Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) schlägt vor, Erwerbsarbeit in ihrem Wechselspiel mit anderen Formen des Tätigseins zu betrachten, den Begriff der Arbeit weit zu fassen und unterschiedlichste Formen menschlicher Tätigkeit und deren Zusammenspiel in den Blick zu nehmen. Gesellschaftlicher Wohlstand, individuelles Wohlergehen und sozialer Zusammenhalt beruhen wesentlich auf Erwerbsarbeit. Gleichzeitig bedarf es zahlreicher anderer Tätigkeitsformen, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu entwickeln und gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Diese erweiterte Sicht auf Arbeit rückt menschliche Potenziale und ein neu auszubalancierendes Verhältnis zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen in den Mittelpunkt. Mit dem Begriff der „Tätigkeitsgesellschaft“ wird eine Perspektiverweiterung auf das Verständnis von Arbeit vorgeschlagen, bei der neben klassischer Erwerbstätigkeit auch all jene Beschäftigungen berücksichtigt werden, die einen konkreten gesellschaftlichen Nutzen erbringen, wie beispielsweise Sorgearbeit oder auch ehrenamtliche Arbeit. Diese ganz unterschiedlichen Formen von Arbeit sind eng miteinander verbunden und bedingen einander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas; Konle-Seidl, Regina; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    English Version
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten; Sandner, Malte ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ; Lang, Julia ; Leber, Ute; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012

    Abstract

    "Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI policy brief 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht: Gastbeitrag (2023)

    Otiende-Lawani, Edith; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Otiende-Lawani, Edith & Enzo Weber (2023): Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht. Gastbeitrag. In: Süddeutsche Zeitung H. 28.03.2023.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung will mehr Menschen nach Deutschland locken. Doch was sie vorschlägt, reicht nicht. Zuwanderer benötigen echten Service. Ein Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)

    Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;

    Zitatform

    Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf (2023)

    Promberger, Markus;

    Zitatform

    Promberger, Markus (2023): Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf. In: IAB-Forum H. 10.07.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230710.01

    Abstract

    "Das bedingungslose Grundeinkommen, so sehen es viele seiner Befürworter, eröffnet den Menschen den Weg vom „Reich der Notwendigkeit“ ins „Reich der Freiheit“, indem es sie vom ökonomischen Arbeitszwang befreit. Wer so argumentiert, verkennt, dass Arbeit ein Grundelement der menschlichen Existenz ist. Zugleich entlässt er die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, Vollzeitbeschäftigten existenzsichernde Löhne zu bezahlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? (2023)

    Schnellenbach, Jan;

    Zitatform

    Schnellenbach, Jan (2023): Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 150-158. DOI:10.1515/zfwp-2023-2011

    Abstract

    "German policy-makers currently discuss the introduction of a basic income for children (“Kindergrundsicherung”). While many details are still unclear, two main goals are pursued with this instrument: a simplification and unification of a number of different current transfers addressed at children, and an increase in the level of financial support. In this contribution, it is argued that simplification is a reasonable goal, but an increase in transfers is unlikely to yield significant positive economic effects. In particular, a large negative effect on labor market participation of parents is likely, with adverse effects on Germany’s potential output growth. Reasonable goals such as increasing social mobility would be better pursued with investments into the education system, rather than higher transfers. Finally, the fiscal scope of the federal budget will also be limited in the medium term, and therefore any proposal for an expensive expansion of the welfare state should be met with great caution at this time." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)

    Viotto, Regina;

    Zitatform

    Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.

    Abstract

    "Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg?: Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung (2023)

    Watzka, Klaus;

    Zitatform

    Watzka, Klaus (2023): Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg? Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung. In: Personalführung, Jg. 56, H. 5, S. 4-6.

    Abstract

    "Die Hebung von Reservepotenzialen am Arbeitsmarkt allein wird den Arbeitskräftemangel nicht beheben. Auch die geplanten Erleichterungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erscheinen "zu kurz gesprungen". Liegt die Lösung im Ausland?" (Autorenreferat, IAB-Doku, © Bertelsmann Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt: Ein Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Spiegel online H. 07.09.2023.

    Abstract

    "Wer geht noch arbeiten, wenn der Lohn das Bürgergeld kaum übersteigt? Die Diskussion darüber wirkt völlig aus der Zeit gefallen. Lohnabstand gewinnen wir nur mit besseren Aufstiegschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der deutsche Sozialstaat: Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich (2022)

    Becker, Ulrich;

    Zitatform

    Becker, Ulrich (2022): Der deutsche Sozialstaat. Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 31, H. 21, S. 801-806.

    Abstract

    "Sozialstaatlichkeit ist ein Standortfaktor. Sie gewinnt im Kern Gestalt durch die Sozialleistungssysteme und in Deutschland durch Sozialversicherungen, die immer noch eng mit der Beschäftigung verbunden sind. Sie kann ein Standortvorteil sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung ihre gesellschaftliche Verwurzelung bewahrt und ihre Funktionen erfüllt. Das erfordert Stabilität und Dynamik zugleich: Der Sozialstaat muss sowohl in Krisen stützen als auch in der Lage bleiben, sich neuen Herausforderungen anzupassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung weiterdenken (2022)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944

    Abstract

    "An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)

    Falkenhain, Mariella ; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Falkenhain, Mariella ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)

    Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm; Pagels, Nils; Ivanov, Boris; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy Brief / ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung 2020-04), Mannheim, 10 S.

    Abstract

    "Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? (2020)

    Dingeldey, Irene ;

    Zitatform

    Dingeldey, Irene (2020): Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? In: Momentum Quarterly, Jg. 9, H. 1, S. 35-49. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol9.no1.p35-49

    Abstract

    "Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 gilt als besonders progressiver Entwurf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit blieben Würdigungen zum Jubiläum im vergangenen Jahr weitgehend aus – möglicherweise weil das AFG 1998 ins Sozialgesetzbuch III integriert und ein Paradigmenwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik vollzogen wurde. Gleichwohl nehmen wir das AFG zum Ausgangspunkt, analysieren jedoch auch die Reformen der verschiedenen Transferleistungssysteme, einschließlich der Reformen der Sozialhilfe sowie punktuell relevante Leistungen in flankierenden Politikfeldern, um die Frage nach sozialem Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Phasen zu beantworten. Da verschiedene internationale Organisationen jüngst Programmpapiere für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veröffentlichten, nutzen wir die übergreifenden Elemente, um einen Maßstab für Fortschritt oder Rückschritt zu erarbeiten. Unter dem Vorbehalt, dass die aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen und sozialen Entwicklungen nicht ausschließlich durch die Arbeitsmarktpolitik, sondern vielfach durch sozialen und ökonomischen Wandel bedingt sind, sind Ambivalenzen hinsichtlich Fortschritt und Rückschritt zu konstatieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797

    Abstract

    "Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)628 v. 30.04.2020), 110 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie weitere Informationen.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven (2019)

    Aretz, Bodo; Fratzscher, Marcel; Schmidt, Christoph M.; Fries, Jan;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Jan Fries, Christoph M. Schmidt & Marcel Fratzscher (2019): Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 22-26.

    Abstract

    "Bodo Aretz, Jan Fries und Christoph M. Schmidt halten Fördern und Fordern für ein erfolgreiches Leitprinzip und warnen vor Rückschritten. Marcel Fratzscher fragt sich, ob das System der Grundsicherung noch zeitgemäß ist, und präsentiert Reformvorschläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!): Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (2019)

    Blömer, Maximilian; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2019): Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!). Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 4, S. 34-43.

    Abstract

    "In den letzten Monaten hat sich die Debatte über den Reformbedarf beim deutschen Grundsicherungssystem und insbesondere bei Hartz IV intensiviert. In diesem Beitrag legt das ifo Institut einen Reformvorschlag vor, der sich darauf konzentriert, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Es werden Fehlanreize abgebaut, die die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Damit die Betroffenen der Niedrigeinkommensfalle entkommen können, muss sich Arbeit lohnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Berechnungen
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II: Ein Reformvorschlag (2019)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2019): Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Ein Reformvorschlag. (Kieler Arbeitspapier 2126), Kiel, 37 S.

    Abstract

    "Die Empfänger von Arbeitslosengeld II werden bei Arbeitsaufnahme oder bei einer Ausweitung ihres Arbeitseinsatzes hoch besteuert. Die marginale Belastung erreicht bis zu 100 Prozent. Zum einen werden ab bestimmten Lohnhöhen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge fällig, zum anderen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. In dem Papier wird dargelegt, wie man die Belastung senken und die Arbeitsanreize stärken könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)

    Breuer, Christian;

    Zitatform

    Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5

    Abstract

    "In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Stockinger, Bastian ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Bastian Stockinger & Jürgen Wiemers (2019): Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 20/2019), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB unter anderem um seine Expertise zu folgenden Themen gebeten: Einschätzung der Leistungsinanspruchnahme und der Arbeitsanreize in der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Beurteilung der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Instruments 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (in Bezug auf langfristige Eingliederungswirkungen und auf die Gefahr von Verdrängungs- und Drehtüreffekten); Beurteilung der Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer im unteren Lohnbereich. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven (2019)

    Butterwegge, Christoph; Hank, Rainer;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph & Rainer Hank (2019): Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 4-11.

    Abstract

    "Deutschland stehe nicht zuletzt wegen Hartz IV vor einer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zerreißprobe, meint Christoph Butterwegge. Rainer Hank verweist auf die Erfolge der Reformen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und fragt sich, was es da zu jammern gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme: Zeitgespräch (2019)

    Walwei, Ulrich ; Becker, Gerhard; Rinne, Ulf; Blömer, Maximilian; Eichhorst, Werner; Fuest, Clemens; Schupp, Jürgen ; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich, Werner Eichhorst, Ulf Rinne, Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Jürgen Schupp & Gerhard Becker (2019): Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 4, S. 235-255. DOI:10.1007/s10273-019-2439-3

    Abstract

    "Seit 2005 ist Hartz IV in Kraft. Das Gesetz hat Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt. Seit seinem Inkrafttreten ist die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Ob dies nun vor allem an der Hartz-IV-Reform lag oder ob andere Ursachen für die positive Entwicklung verantwortlich waren, ist umstritten. Allerdings ist seither die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt kaum gesunken und die Erwerbsarmut (working poor) hat sich seit 2004 deutlich erhöht. Diese Entwicklung legt nahe, dass die Leistungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) zum Teil nicht dem ursprünglich angestrebten Personenkreis zugutekommen und dass einige Anrechnungen und Sanktionen bei verschiedenen Gruppen von Betroffenen nicht immer verhältnismäßig und anreizkompatibel waren, etwa mit Blick auf die erwerbstätigen Leistungsberechtigten. Deshalb werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen: das Vermögen sollte nach weniger strengen Kriterien und Hinzuverdienste sollten zu einem geringeren Prozentsatz angerechnet werden, die Erwerbsbiographie sollte berücksichtigt und damit vorher langjährig Beschäftigte bevorzugt werden, Alternativen zum SGB II sollten gestärkt werden, etwa durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und eine bessere Abstimmung mit dem gesamten Steuer-Transfersystem." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019 (2019)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2019): Zum Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 16/2019), Nürnberg, 7 S.

    Abstract

    "Die Stellungnahme enthält die Bewertung des IAB zum (von der FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen) 'Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung' zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019. Es wird argumentiert, dass die Beitragssatzgestaltung sich am Erreichen einer Krisenrücklage der Bundesagentur für Arbeit von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts orientieren sollte. Von wesentlichen Beitragssatzsenkungen wird derzeit abgeraten. Eine regelgebundene Beitragssatzgestaltung wäre denkbar. Für die Ausgestaltung wird eine Reihe von Punkten benannt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen: Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 14. März 2018 (2018)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2018): Zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen. Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 14. März 2018. (IAB-Stellungnahme 02/2018), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "Trotz des deutlichen Rückgangs von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit auch in Nordrhein-Westfalen ist dort das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor besonders hoch. Zudem gibt es hohe absolute Zahlen von Langzeitarbeitslosen, die sehr weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, weil sie in langen Zeiträumen nur marginale Beschäftigungserfahrungen gemacht haben. Besonders problematisch ist dabei die Lage der Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, deren Arbeitsmarktchancen nur gering sind. Es ist daher notwendig, die Langzeitarbeitslosigkeit mit einer Vielzahl von Instrumenten zu bekämpfen.
    Im Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP mit dem Titel 'Neue Impulse zur nachhaltigen Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit: Finanzierung sichern, Instrumente reformieren, Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren' (Drucksache 17/1283) und im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/1338) dazu werden eine Reihe von Aussagen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, in Nordrhein-Westfalen getroffen und verschiedene Reformvorschläge und Finanzierungsperspektiven unterbreitet.
    Das IAB nimmt zu diesen Vorschlägen und Perspektiven auf der Basis von Forschungsergebnissen Stellung. Zunächst wird anhand ausgewählter Kennzahlen die Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Westdeutschland und der gesamten Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Anschließend wird das Problem verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit in NRW betrachtet und Ergebnisse zur Wirkung von Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose präsentiert. Zudem werden zentrale Ergebnisse der Evaluation der Modellprojekte 'ögB NRW' dargestellt, die für die Diskussion eines sozialen Arbeitsmarkts für marktferne Langzeitarbeitslose von Bedeutung sind. Dieses Kapitel enthält zudem einen Exkurs zur Berechnung der gesamtfiskalischen Kosten des 'Passiv-Aktiv-Tauschs', die im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts 'PAT Baden-Württemberg' durchgeführt wurde. Schließlich werden Möglichkeiten von Mini-Jobs kurz diskutiert. Diese Kürze ist vor allem darin begründet, dass eine Reform der Hinzuverdienstregelungen bei Mini-Jobs eher auf die Problematik des Langzeitleistungsbezugs als auf die Langzeitarbeitslosigkeit und die Abkoppelung vom Arbeitsmarkt bezogen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018 (2018)

    Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Promberger, Markus; Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp; Bruckmeier, Kerstin ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Kerstin Bruckmeier, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2018): Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018. (IAB-Stellungnahme 10/2018), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabechancengesetz ('Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt', Bundestagsdrucksache 19/4725), dem Antrag 'Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/591) und dem Antrag 'Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung' der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 19/2593). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwei unterschiedliche Formen geförderter Beschäftigung vor: Neben einem Lohnkostenzuschuss, der den Charakter eines Eingliederungszuschusses hat, geht es um die Schaffung längerfristiger geförderter Beschäftigung für einen Personenkreis mit sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung von Teilhabe. Letzteres ist bereits seit längerem unter dem Stichwort 'Sozialer Arbeitsmarkt' diskutiert worden. Die beiden Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke greifen die Idee einer geförderten Beschäftigung für Personen mit geringen Arbeitsmarktchancen auf. Daraus lässt sich schließen, dass der Grundgedanke eines Sozialen Arbeitsmarktes einen breiten politischen Konsens findet, auch wenn Zielgruppe und Ziele der Anträge etwas von der Gesetzesvorlage abweichen. Da sowohl in den beiden Anträgen als auch im Gesetzentwurf mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt argumentiert wird, stellt das IAB in seiner Stellungnahme zunächst wesentliche Ergebnisse der jüngeren Arbeitsmarktentwicklung dar - insbesondere im Hinblick auf lange Arbeitslosigkeits- und Leistungsbezugsdauern. Anschließend äußert sich das IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und bezieht hierbei Positionen des IAB zu beschäftigungsbegleitender Betreuung (Jobcoaching) sowie zur Finanzierung einer solchen Maßnahme durch einen Passiv-Aktiv-Transfer ein. In den nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Anträgen wird auf diese Positionen verwiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The end of social security as we know it: the erosion of status protection in German labour market policy (2018)

    Bothfeld, Silke; Rosenthal, Peer;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke & Peer Rosenthal (2018): The end of social security as we know it. The erosion of status protection in German labour market policy. In: Journal of social policy, Jg. 47, H. 2, S. 275-294. DOI:10.1017/S0047279417000332

    Abstract

    "The German labour market policy regime constitutes a reliable supporting pillar of the highly productive German employment system. Due to the most recent reforms, its core principle of status protection - a basic norm of the German middle-class-related model of social protection for the population of working age - is losing its formative character. Our analysis focuses on three separate policy principles that form the guiding logic of status centredness, namely the equivalence in security provision, the mechanisms that protect the socio-economic status in the event of unemployment, and the tripartite mode of funding. We argue that the 'Hartz Reforms' have reinforced the logic of the legal modifications since the mid-1990s, cumulating now in a shift away from the middle-class-oriented status-centred approach of social security provision." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2018 (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Mühlhan, Jannek; Osiander, Christopher ; Kruppe, Thomas ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Jannek Mühlhan, Christopher Osiander & Joachim Wolff (2018): Sanktionen, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2018. (IAB-Stellungnahme 05/2018), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 19/103) zur Abschaffung sowohl der bestehenden Sanktionsregelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch der Einschränkung der Leistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie mit dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/1711).
    Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sieht ebenfalls eine Abschaffung der Sanktionsregeln des SGB II vor und fordert zudem deutlich mehr Unterstützung und bessere Rahmenbedingungen für Langzeitarbeitslose. Dazu gehört, dass Steuern, Sozialabgaben und soziale Leistungen so aufeinander abgestimmt werden, dass (zusätzliche) Erwerbsarbeit die Menschen immer spürbar besser stellt. Die Jobcenter sollen bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet und das Fallmanagement in den Jobcentern verbessert werden. Schließlich soll ein 'Sozialer Arbeitsmarkt' mit individuell geförderter, sozialversicherungspflichtiger und fair entlohnter Beschäftigung für über 25-Jährige, die bereits länger als 24 Monate arbeitslos sind und absehbar keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben, eingeführt werden.
    Das IAB geht in seiner Stellungnahme zunächst auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein, nennt zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Sanktionen im SGB II und legt Folgerungen aus diesen Befunden dar. Auch relevante Befunde zu den Vorschlägen des Antrags von Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Position der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden diskutiert und bewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018 (2018)

    Dauth, Christine ; Kruppe, Thomas ; Stephan, Gesine ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Dauth, Christine, Thomas Kruppe, Gesine Stephan & Enzo Weber (2018): Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. (IAB-Stellungnahme 15/2018), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum einen zum Gesetzentwurf 'Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung' (Qualifizierungschancengesetz) der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4948). Der Gesetzentwurf sieht eine Weiterentwicklung der Arbeitsförderung vor. Durch die gesetzlichen Änderungen sollen der Zugang zur Weiterbildungsförderung erleichtert und die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. Das IAB geht zum anderen auf Teile des Antrags 'Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversicherung stärken' der Bundestagsfraktion Die Linke ein (Bundestagsdrucksache 19/5524). Zum Antrag 'Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen' der Bundestagsfraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/4213) liegen dem IAB keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Berufliche Weiterbildung dürfte im digitalen und demografischen Wandel zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wichtig ist aber auch, die gesetzlichen Änderungen so umzusetzen, dass Fehlanreize möglichst vermieden werden und die intendierten Ziele des Gesetzes erreicht werden können. Welche Wirkungen eine breite Öffnung und großzügigere Ausgestaltung der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte entfaltet, kann vorab nicht abgeschätzt werden. Es ist insbesondere wichtig, die Förderung so auszugestalten, dass eine Mitnahme der Förderung begrenzt wird. Das Thema Weiterbildungsberatung wird in dem Konzept nur am Rande angesprochen, dürfte in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen. Von der geplanten Verlängerung der Rahmenfrist sind überschaubare Auswirkungen zu erwarten. Es erscheint sinnvoll, die Zugangsbedingungen zur Arbeitslosenversicherung - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - nur in kleinen Schritten zu verändern und die Auswirkungen zunächst zu beobachten. Da die anzustrebende Rücklagenhöhe im BA-Haushalt im nächsten Jahr erreicht werden wird, besteht finanzieller Spielraum. Bei der geplanten Beitragssatzsenkung um 0,5 Prozentpunkte und den deutlich höheren Ausgaben für Arbeitsförderung wäre ein ausgeglichener BA-Haushalt möglich, sofern die Arbeitsmarktentwicklung günstig bleibt. Für den Fall eines Aufzehrens der Rücklage in einer Rezession ist eine Systematik für Beitragssatzanpassungen zu empfehlen, welche die Rücklage innerhalb von fünf Jahren wieder auf den Zielwert hebt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose (2018)

    Kupka, Peter; Promberger, Markus; Lietzmann, Torsten; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Torsten Lietzmann, Markus Promberger & Philipp Ramos Lobato (2018): Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose. (IAB-Stellungnahme 12/2018), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten. Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtens 2018/19 betraf dies unter anderem Fragen zum Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin aus dem Frühjahr 2018, mit einem 'Solidarischen Grundeinkommen' für einen Teil der Langzeitarbeitslosen vollwertige Arbeitsplätze staatlich zu finanzieren.
    Im Herbst 2018 äußerte sich das IAB sowohl zu diesem Vorschlag als auch zum Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Es beinhaltet die beiden Maßnahmen 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (§ 16e SGB II neue Fassung), ein für zwei Jahre gewährter Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, und 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' (§ 16i SGB II neue Fassung), eine Maßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung für einen sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis, deren Zielsetzung und Ausgestaltung dem Ansatz des 'Sozialen Arbeitsmarktes' entspricht. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Langzeitarbeitslosigkeit: Entwicklung, Ursachen und Lösungsansätze (2018)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2018): Langzeitarbeitslosigkeit. Entwicklung, Ursachen und Lösungsansätze. (IW policy paper 2018,06), Köln, 15 S.

    Abstract

    "Während sich der Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin gut entwickelt, wird gemeinhin angenommen, dass im Segment der Langzeitarbeitslosen keine oder nur geringe Fortschritte zu verzeichnen seien. Dies trifft nicht uneingeschränkt zu. So ist die Anzahl der Langzeitarbeitslosen seit ihrem Höchstwert von 1,8 Millionen im Jahr 2006 bis zum Jahr 2016 auf die Hälfte gesunken. Nicht zu Unrecht wird mitunter darauf hingewiesen, dass die offizielle Anzahl der Langzeitarbeitslosen aufgrund der Messmethode das Problem unterschätzt. Doch auch wenn stattdessen die Entwicklung der Langleistungsbezieher betrachtet wird, die über einen längeren Zeitraum Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist eine Besserung der Lage durchaus erkennbar. Es dürfte dennoch unstreitig sein, dass das Problem kaum als gelöst angesehen werden kann. Nach wie vor sind knapp eine Million Menschen länger als zwölf Monate ohne Arbeit. Noch größer ist die Anzahl derer, die sich nicht nachhaltig aus der wiederkehrenden Abhängigkeit von Lohnersatz- oder Transferleistungen befreien können. Oft handelt es sich um Personen mit Qualifikationsdefiziten, Ältere, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit einer Kombination aus diesen Merkmalen. 69 Prozent der Langzeitarbeitslosen streben eine Tätigkeit an, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird oder sind älter als 55 Jahre. Bisherige Ansätze der Arbeitsmarktpolitik haben nur begrenzt Erfolge gezeigt. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Mittel der Job-Center für Eingliederungsleistungen strukturell unterfinanziert sind. Das stagnierende Gesamtbudget muss zu immer größeren Teilen zur Finanzierung steigender Verwaltungsausgaben herangezogen werden. Seit 2012 sanken die für Arbeitsmarktpolitik verausgabten Mittel um 386 Millionen Euro. Zwar sank auch die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dies reichte zur Kompensation aber nicht aus. Das nominale pro-Kopf-Budget ist in diesem Zeitraum um acht Prozent gesunken. Eine Lösung des Problems muss folglich erstens darin bestehen, den Job-Centern ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. Zweitens gilt es, geeignete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Hinsicht können die Befunde der Evaluationsforschung wichtige Hinweise liefern. Vorsicht ist bei der Idee geboten, einen dritten Arbeitsmarkt für vermeintlich chancenlose Langzeitarbeitslose einzurichten. Dies käme dem Versuch gleich, das Arbeitslosenproblem zu lösen, indem man diese in den Staatsdienst übernimmt. Stattdessen erscheint es angebracht, die Bemühungen um die Aktivierung zu intensivieren. Dazu braucht es eine höhere Kontaktdichte zwischen Arbeitslosen und Fallmanagern, die nur mit einer entsprechend ausgebauten Betreuungsrelation sichergestellt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Eine Bewertung aktueller Vorschläge zur Reform der Grundsicherung (2018)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2018): Eine Bewertung aktueller Vorschläge zur Reform der Grundsicherung. (IW policy paper 2018,16), Köln, 11 S.

    Abstract

    "Mit Beiträgen von Andrea Nahles und Robert Habeck liegen zwei neue Vorschläge zur Reform der Grundsicherung vor. Im Wesentlichen geht es darum, Leistungen auszuweiten und Mitwirkungspflichten abzuschwächen. Im Vorschlag von Robert Habeck wird sogar eine vollständige Abschaffung der Verpflichtung zu Eigenbemühungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit postuliert. Die Vorschläge berücksichtigen nicht die bisher erzielten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration von Leistungsempfängern. Sie können auch keine Begründung bieten, die sich auf funktionale Mängel des Status quo stützt. Stattdessen liegt die Begründung in der als negativ eingeschätzten Wahrnehmung der Grundsicherung in der Öffentlichkeit - ein Bild, das nicht zuletzt durch die undifferenzierte Kritik seitens der Autoren überhaupt erst erzeugt wird. Die Vorschläge sind überwiegend nicht geeignet, die Integration von Leistungsempfängern in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Bedenkenswert ist allenfalls eine Bündelung und stärkere Pauschalierung von Leistungen sowie die Reform der Freibetragsregeln bei der Kombination von Erwerbs- und Transfereinkommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)42 v. 01.06.2018), 57 S.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Zusammenfassung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (BT-Drs. 19/4948) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen (BT-Drs. 19/4213) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversi: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (BT-Drs. 19/4948) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen (BT-Drs. 19/4213) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversi. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)223 v. 23.11.2018), 66 S.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr u.a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz).
    Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; IG Metall; Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Deutscher Bauernverband e.V.; Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth; Christa Stienen, Berlin; Dr. Thomas Hartung, Dresden (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018, um 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) (BT-Drs. 19/4725) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung - BT-Drs. 19/2593 c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018, um 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) (BT-Drs. 19/4725) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung - BT-Drs. 19/2593 c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)185 v. 31.10.2018), 91 S.

    Abstract

    Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Teilhabechancengesetz und weiteren Anträgen.
    Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Hermann Genz, Mannheim; Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit (2017)

    Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Osiander, Christopher ; Klingert, Isabell; Moczall, Andreas; Vom Berge, Philipp ; Lietzmann, Torsten; Wolff, Joachim; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Kerstin Bruckmeier, Isabell Klingert, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Christopher Osiander, Philipp Vom Berge & Joachim Wolff (2017): Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. (IAB-Stellungnahme 02/2017), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2016/2017 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur stark verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit gebeten. Langzeitarbeitslose konnten in der letzten Dekade zwar durchaus von der Zunahme der Beschäftigung in Deutschland profitieren. Parallel zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist seit 2012 allerdings kein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit mehr zu verzeichnen, ihr Ausmaß liegt relativ stabil bei etwas über einer Million Personen.
    Im Herbst 2016 äußerte sich das IAB zu den Möglichkeiten der Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Beratung und Vermittlung sowie die aktive Arbeitsmarktpolitik und ging dabei auf mögliche Ursachen für die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit, auf eine bessere finanzielle Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, auf spezifische Qualifizierungsbedarfe wie auch auf Instrumente wie öffentlich geförderte Beschäftigung und einen sozialen Arbeitsmarkt ein. Das IAB äußerte sich außerdem zur Rolle des Niedriglohnsektors für Langzeitarbeitslose, zum Einfluss des Anspruchslohns auf den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und zu den bisherigen Forschungsergebnissen zur Wirkung der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Angst im Sozialstaat: Hintergründe und Konsequenzen (2017)

    Betzelt, Sigrid; Bode, Ingo;

    Zitatform

    Betzelt, Sigrid & Ingo Bode (2017): Angst im Sozialstaat: Hintergründe und Konsequenzen. (WISO direkt 2017,38), Bonn, 4 S.

    Abstract

    "Obwohl in der öffentlichen Meinung in Deutschland zuletzt viel Zukunftsoptimismus herrschte, verweisen minderheitenfeindliche Tendenzen und der Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte auf eine latente soziale Krise. Wir argumentieren, dass diese maßgeblich mit der Liberalisierung des deutschen Sozialmodells zusammenhängt. Diese provoziert Angstzustände, welche Anpassungsbereitschaften erzeugen, aber zugleich die soziale Integration strapazieren. Illustriert wird dies am Beispiel der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland (2017)

    Bläsche, Alexandra; Kuhnhenne, Michaela; Kruppe, Thomas ; Schütt, Petra; Knuth, Matthias; Käpplinger, Bernd ; Brandherm, Ruth; Eckhardt, Christoph;

    Zitatform

    Bläsche, Alexandra, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Matthias Knuth, Thomas Kruppe, Michaela Kuhnhenne, Bernd Käpplinger & Petra Schütt (2017): Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland. (Hans-Böckler-Stiftung. Working paper Forschungsförderung 025), Düsseldorf, 41 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Working Paper 'Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland' ist ein Positionspapier der Arbeitsgruppe 'Qualifizierung' des Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik der Hans-Böckler-Stiftung. Das Papier ergreift auf Basis der Analyse der gegenwärtigen Situation der berufsbezogenen Weiterbildung Position für einen Kurswechsel in der Weiterbildungspolitik, insbesondere in der Förderung berufsbezogener Weiterbildung. Weiterbildung ist heute mehr denn je der Schlüssel für Fortschritt, Wachstum und Innovationen, aber auch für individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und somit eine notwendige Zukunftsinvestition. Weiterbildung muss wieder stärker als öffentliche, staatliche Aufgabe verstanden werden, die im Rahmen einer vorsorgenden, investiven Sozialpolitik angelegt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik: Qualifizierungsanforderungen - Paradigmenwechsel - Reformvorschläge (2017)

    Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard (2017): Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik. Qualifizierungsanforderungen - Paradigmenwechsel - Reformvorschläge. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 7/8, S. 261-268.

    Abstract

    "Im Folgenden wird zunächst der Wandel der Qualifikationsanforderungen, der einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik erfordert, analysiert (Abschnitt 1). Danach werden die bisherigen Paradigmenwechsel in der Förderung beruflicher Weiterbildung in der Arbeitsmarktpolitik in den beiden Perioden 1969 bis 2002 (Abschnitt 2) und 2003 bis 2016 (Abschnitt 3) untersucht, bevor die eigenen Reformvorschläge erläutert werden (Abschnitt 4)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rückblick auf die Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2016 (2017)

    Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner (2017): Rückblick auf die Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2016. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 63, H. 1, S. 15-25. DOI:10.1515/zsr-2017-0003

    Abstract

    "Insgesamt hat das Jahr 2016 in der deutschen Arbeitsmarktpolitik wenig neue Themen hervorgebracht. Wichtige Entscheidungen und Neuregelungen waren bereits in den Vorjahren angelegt bzw. auf den Weg gebracht worden. Das gilt z.B. beim Mindestlohn, bei der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der Beschäftigung von Flüchtlingen. Während sich die regulatorische Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch den Mindestlohn und die Neuerungen in der Leih- und Zeitarbeitsbranche sowie bei Werkverträgen, die 2017 in Kraft treten werden, positiv entwickelt, gibt es beim Anspruch von EU-Ausländerinnen und -Ausländern auf Sozialleistungen Einschnitte. Hier lässt sich eine Tendenz erkennen, die Arbeitsbedingungen 'nach innen', d. h. für lange in Deutschland lebende Menschen, zu verbessern und im Gegenzug die Generosität 'nach außen' in bestimmten Bereichen zurückzufahren." (Textauszug, © De Gruyter)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Agenda 2010 - zur Diskussion über weitere Reformen der Reform (2017)

    Haller, Peter; Jahn, Elke ; Trenkle, Simon ; Weber, Enzo ; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Haller, Peter, Elke Jahn, Gesine Stephan, Simon Trenkle & Enzo Weber (2017): Agenda 2010 - zur Diskussion über weitere Reformen der Reform. (IAB-Stellungnahme 05/2017), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2017/18 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Diskussion über weitere Korrekturen der Agenda 2010 gebeten. Das IAB äußerte sich im Herbst 2017 zu den Effekten der Hartz-Reformen und zu möglichen weiteren politischen Maßnahmen am Arbeitsmarkt, betrachtete die Effekte mit dem Alter steigender Anspruchsdauern des Arbeitslosengeldes und die Auswirkungen der Reform der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose ab 45 Jahren von 2006 und ging auf die am 1. April 2017 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen zu Zeitarbeit und Werkverträgen ein. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Normen und Strukturen einer solidarischen und investiven Arbeitsmarktpolitik (2017)

    Kaps, Petra; Hofmann, Tina; Brussig, Martin; Knuth, Matthias; Bothfeld, Silke;

    Zitatform

    Kaps, Petra, Silke Bothfeld, Martin Brussig, Tina Hofmann & Matthias Knuth (2017): Normen und Strukturen einer solidarischen und investiven Arbeitsmarktpolitik. (Hans-Böckler-Stiftung. Working paper Forschungsförderung 047), Düsseldorf, 124 S.

    Abstract

    "Das Working Paper bilanziert die Veränderungen der normativen und institutionellen Basis der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre. Es zeigt normative Inkohärenzen, institutionelle Inkonsistenzen, Schnittstellenprobleme und mögliche Handlungsoptionen auf. Es werden Veränderungsbedarfe skizziert, die notwendig wären, um diesen Teil der sozialstaatlichen Grundordnung den veränderten Realitäten am Arbeitsmarkt so anzupassen, dass Übergänge zwischen Beschäftigungen und Einstiege bzw. Wiedereinstiege in Erwerbstätigkeit möglichst gelingen, Teilhabebarrieren abgebaut werden und die Legitimität des Sozialstaats in der Sicht seiner Nutzer/innen wieder steigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vorschläge für eine solidarische uns sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik (2017)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2017): Vorschläge für eine solidarische uns sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 97, H. 11, S. 513-519.

    Abstract

    "Statt mit untauglichen Mitteln allein das Verhalten von Arbeitslosen zu beeinflussen, sollte man gleichgewichtig auf gute Verhältnisse am Arbeitsmarkt achten und die Haltung von Arbeitsuchenden stärken. Dazu sollten Erwerbsbiografien und erworbener Status auch im SGB II mehr Anerkennung erfahren, und es sollten nicht Arbeiten zumutbar sein, deren Häufung den Zielen des SGB III bezüglich der guten Beschaffenheit des Arbeitsmarktes widersprechen würde. Die Stellung der Anspruchsberechtigten im Leistungsprozess sollte durch Informations- und Erörterungsrechte gestärkt, das Entstehen eines Arbeitsbündnisses 'auf Augenhöhe' nicht länger durch Drohung mit Verwaltungsakt behindert werden. Die auf den Erwerb von Berufsabschlüssen orientierte Weiterbildung ist durch einen einheitlichen Festbetragszuschlag zu ALG oder ALG II, Beseitigung einer Vielzahl zusammenwirkender kleiner Hemmnisse, Bundeszuschuss zum BA-Haushalt und Entwicklung einer auf Dauer angelegten Struktur unabhängiger Beratungsangebote zu stärken. Für dauerhaft vom allgemeinen Arbeitsmarkt Ausgeschlossene ist mit dem Ziel der sozialen Teilhabe ein Sozialer Arbeitsmarkt mit stabilen Rahmenbedingungen zu schaffen, der hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst ähnlich ist und an dem sich privatwirtschaftlich orientierte Arbeitgeber gerne beteiligen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Reform der Arbeitslosenversicherung: Eine Bewertung aktueller Reformvorschläge (2017)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2017): Reform der Arbeitslosenversicherung. Eine Bewertung aktueller Reformvorschläge. (IW policy paper 2017,19), Köln, 33 S.

    Abstract

    "Dank einer starken Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer sinkenden Anzahl von Empfängern von Arbeitslosengeld steht die Arbeitslosenversicherung finanziell gut da. Vor diesem Hintergrund sind mehrere Vorschläge vorgelegt worden, den Leistungskatalog der Bundesagentur für Arbeit auszuweiten. So wurde angeregt, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erleichtern, bestehende Regelungen zur Verhinderung versicherungsschädlichen Verhaltens zu entschärfen sowie die Bundesagentur mit einem weit gefassten Auftrag zur Weiterbildungsförderung von Erwerbstätigen zu versehen. Überwiegend liegen diesen Forderungen keine empirischen Analysen zugrunde. Vielmehr handelt es sich um normative und qualitative Argumentationsstränge. Somit fehlt den avisierten Reformen nicht nur eine tragfähige Begründung. Darüber hinaus kann gezeigt werden, dass von ihnen negative Effekte auf die Arbeitsmarktentwicklung ausgehen können. So ist in der arbeitsmarktökonomischen Forschung theoretisch und empirisch gut belegt, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu einer Verlängerung der individuellen Dauer der Arbeitslosigkeit führt. Dennoch wird genau dies im Kontext der Erweiterung des Arbeitslosengeldanspruchs bei Weiterbildung vorgeschlagen. Auch die Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld wird zu höherer Inanspruchnahme von Leistungen und erschwerter Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen. Für keine der Reformvorschläge kann gezeigt werden, dass sie die ökonomischen Funktionen der Arbeitslosenversicherung stärken oder effizienter gestalten. Somit wäre die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die finanziellen Gestaltungsspielräume für eine Senkung des Beitragssatzes genutzt werden sollten, sobald eine Reserve angesammelt ist, die den Erfordernissen einer konjunkturellen Krise gerecht wird. Wenn die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und die berufliche Weiterbildung im Besonderen gestärkt werden sollen, wäre eine bessere finanzielle Ausstattung der Job-Center im Segment der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein besserer und ertrag-reicherer Ansatz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mehr Gerechtigkeit: Agenda 2010 neu ausrichten, nicht abschaffen! (2017)

    Vöpel, Henning;

    Zitatform

    Vöpel, Henning (2017): Mehr Gerechtigkeit: Agenda 2010 neu ausrichten, nicht abschaffen! (HWWI Standpunkt), Hamburg, 2 S.

    Abstract

    "Soziale Gerechtigkeit wird plötzlich zum bestimmenden Thema des anstehenden Bundeswahlkampfes. Allzu plakativ wirken die Parolen der Parteien. Das Problem ist weit vielschichtiger, schwieriger und bedeutender. Die Fundamente sind fragil, die Zeiten kritisch. Es stehen nicht weniger als die Zukunft der Globalisierung und die Bewahrung der Demokratie auf dem Spiel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 11. April 2016 (2016)

    Bernhard, Sarah ; Hofmann, Barbara; Jahn, Elke ; Kruppe, Thomas ; Wolff, Joachim; Dauth, Christine ; Trenkle, Simon ; Oberfichtner, Michael ; Weber, Enzo ; Sowa, Frank ; Hohmeyer, Katrin; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Christine Dauth, Barbara Hofmann, Katrin Hohmeyer, Elke Jahn, Thomas Kruppe, Michael Oberfichtner, Frank Sowa, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Enzo Weber & Joachim Wolff (2016): Zur Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 11. April 2016. (IAB-Stellungnahme 01/2016), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zu den Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke: 'Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken' (Bundestagsdrucksache 18/7425) und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: 'Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern' (Bundestagsdrucksache 18/5386). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont in ihrem Antrag, dass bei der zunehmend heterogenen Arbeitswelt und den zunehmend unsteten Erwerbsverläufen viele Erwerbstätige von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen bleiben. Andere Erwerbstätige zahlen Beiträge, haben aber im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sonderregelungen sollten daher durch ein transparentes System abgelöst werden. Perspektivisch soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet werden, die die Menschen bei Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt, bevor sie arbeitslos werden. Die Fraktion Die Linke benennt in ihrem Antrag ebenfalls als eine zentrale Problemlage, dass immer mehr Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aufgrund unsicherer Arbeitsverhältnisse und niedriger Löhne keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können. Häufig müssten sie das Arbeitslosengeld zusätzlich mit Arbeitslosengeld (ALG) II aufstocken; ältere Erwerbslose sähen sich vor dem Risiko, nach dem Arbeitslosengeldbezug und anschließendem ALG-II-Bezug direkt in die Altersarmut überzugehen. Bei der Leistungsgewährung benennt der Antrag Ungleichbehandlungen und Unkenntnis über Ansprüche zum Beispiel beim Teilarbeitslosengeld und bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die beiden Fraktionen leiten hieraus eine Reihe von Änderungsvorschlägen im Bereich der Arbeitslosenversicherung ab. Sie betreffen eine Verkürzung der Anwartschaftsdauer beziehungsweise die Ausweitung der Rahmenfristen, ein einheitliches Arbeitslosengeld für vormals Selbständige, die Verlängerung der Antragsfrist bei Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die Verlängerung der Bezugsdauern des Arbeitslosengelds und eine sprungweise Erhöhung mit dem Alter, die Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes in Höhe der SGB-II-Leistungen, das Modell einer Arbeitsversicherung und obligatorische Förderangebote, die Zumutbarkeit von Arbeit und die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Soweit zu den einzelnen Punkten wissenschaftliche Befunde vorliegen, stellt das IAB diese in seiner Stellungnahme dar und zieht aus wissenschaftlicher Sicht Schlussfolgerungen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum a) Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/8041) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern - Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen (BT-Drs. 18/8076) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsicherung gerechter und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten (BT-Drs. 18/8077): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum a) Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/8041) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern - Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen (BT-Drs. 18/8076) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsicherung gerechter und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten (BT-Drs. 18/8077). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)649 v. 27.05.2016), 199 S.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung.
    Sachverständigenliste:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesagentur für Arbeit; Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V.; Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos
    Einzelsachverständige:
    Uwe Hilgendag, Berlin; Frank Jäger, Wuppertal; Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen.(IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken" (BT-Drs. 18/7425) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern" (BT-Drs. 18/5386): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken" (BT-Drs. 18/7425) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern" (BT-Drs. 18/5386). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)579neu v. 08.04.2016), 66 S.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Thema Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände und Institutionen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband Deutsches Handwerk; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Arbeitnehmerkammer Bremen; Wuppertaler Kreis e. V. - Bundesverband betriebliche Weiterbildung; Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V.; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;
    Einzelsachverständige: Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg; Frank Wießner, Eichstätt
    (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 26. August 2015 (2015)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2015): Sozialer Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 26. August 2015. (IAB-Stellungnahme 04/2015), Nürnberg, 21 S.

    Abstract

    Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen: 'Förderung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren' (Drucksache 16/8655) und dem Antrag der Landtagsfraktion der FDP: 'Betreuung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in NRW verbessern - Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss Vorrang vor öffentlich geförderter Beschäftigung haben' (Drucksache 16/6681). Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf folgende Aspekte der Förderung eines sozialen Arbeitsmarkts ein: Zunächst werden die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die soziale Teilhabe der Betroffenen erörtert. Danach werden die Merkmale dargestellt, die auf der Individualebene die Wahrscheinlichkeit einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt reduzieren. Die Vielfalt dieser Merkmale zeigt, wie heterogen die Zielgruppe ist. Daraus wird in einem dritten Schritt abgeleitet, dass es bedarfs- und zielgruppenspezifische Angebote geben muss - auch solche Angebote wie den sozialen Arbeitsmarkt, der nicht unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration der Geförderten zielt. Im Anschluss daran werden Ergebnisse aus Evaluationsstudien referiert, die sich auf Programme der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen haben. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei erste Ergebnisse einer aktuellen Studie zu den 'Modellprojekten öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW' ein. Abschließend werden Überlegungen zum Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung eines sozialen Arbeitsmarkts diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015 (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Trenkle, Simon ; Weber, Enzo ; Wiemers, Jürgen ; Moczall, Andreas; Trappmann, Mark ; Wolff, Joachim; Heining, Jörg; Hofmann, Barbara; Penninger, Marion; Lietzmann, Torsten; Vom Berge, Philipp ; Jahn, Elke ; Promberger, Markus; Stephan, Gesine ; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jörg Heining, Barbara Hofmann, Elke Jahn, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Marion Penninger, Markus Promberger, Franziska Schreyer, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Simon Trenkle, Enzo Weber, Jürgen Wiemers, Joachim Wolff & Philipp Vom Berge (2015): Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015. (IAB-Stellungnahme 02/2015), Nürnberg, 66 S.

    Abstract

    In dieser Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2015 äußert sich das IAB zu den von der Bundesregierung vorgelegten Anträgen der Fraktion Die Linke: "Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt HartzIV"; (Bundestagsdrucksache 18/3549) und "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen" (Bundestagsdrucksache 18/1115) sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt" (Bundestagsdrucksache 18/1963).

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie die Gesamtstellungnahme.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2015 (2015)

    Hohmeyer, Katrin; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula ; Osiander, Christopher ; Lietzmann, Torsten; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Christopher Osiander, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2015): Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2015. (IAB-Stellungnahme 01/2015), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zur von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung 'Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit' (Ausschussdrucksache 18(11)234) sowie den Anträgen der Fraktion Die Linke: 'Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit' (BT-Drucksache18/3146) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 'Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung' (BT-Drucksache18/3918).
    Nach einer Bestandsaufnahme der Entwicklung und der strukturellen Zusammensetzung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland skizziert das IAB auf Basis wissenschaftlicher Befunde Ansatzpunkte zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bzw. Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in allen drei vorgelegten Programmen eine Rolle spielen: Beratung, Betreuung und Vermittlung; Förderung durch aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere durch Weiterbildung; Sozialer Arbeitsmarkt.
    Zu den drei Ansatzpunkten werden vorliegende Erkenntnisse zu Wirkungen von Maßnahmen referiert und Hinweise zu deren Ausgestaltung gegeben. Im Anschluss daran werden einzelne Punkte aus der Unterrichtung und den beiden Anträgen kommentiert, die zuvor noch nicht thematisiert wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie die Gesamtstellungnahme
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Befähigen statt aktivieren: aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II (2015)

    Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt;

    Zitatform

    Reis, Claus & Benedikt Siebenhaar (2015): Befähigen statt aktivieren. Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II. (WISO Diskurs), Bonn, 99 S.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach den weitreichenden Arbeitsmarktreformen hält die Debatte über ihre Ziele und Wirkungen an. Die Einschätzungen sind nach wie vor kontrovers. Unstrittig ist, dass die Arbeitslosigkeit seit 2005 deutlich zurückgegangen ist - strittig bleibt, welcher Anteil dabei den Reformen zugeschrieben werden kann. Gleichwohl steht die Arbeitsmarktpolitik weiterhin vor vielen Herausforderungen. Allen voran: die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die auf hohem Niveau verharrt, und die Marginalisierungs- und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
    Die Autoren legen eine umfassende sozialwissenschaftliche und rechtliche Analyse des SGB II vor und benennen Reformbedarf sowie Handlungsoptionen. Im Zentrum der Studie steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Aktivierungsparadigma, dem Leitbild der Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahrzehnts. Die damit verbundenen Annahmen und Praktiken prägen nicht allein das institutionelle Setting, die Ausgestaltung der materiellen Leistungen und den Einsatz der Instrumente, sondern auch die 'Haltung' gegenüber Leistungsempfänger_innen und die Erbringung der Arbeitsmarktdienstleistungen. 'Moderne Arbeitsmarktdienstleistungen' - Kernbereich der Reformen, sollten die Eingliederung in Beschäftigung fördern und gesellschaftliche Teilhabechancen verbessern. Zwar werden die Leistungsempfänger_ innen heute als 'Kund_innen' bezeichnet, entsprechend weitgehende Rechte und Mitsprachemöglichkeiten z. B. beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch beim Fallmanagement, das die Einzelnen in den Mittelpunkt rücken muss und sich an deren individueller Lebenssituation und den jeweiligen Bedarfen auszurichten hat, bleibt die Praxis hinter den formulierten Ansprüchen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)372 v. 13.05.2015), 92 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18.05.2015 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit und Anträgen der Oppositionsfraktionen zu öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Sachverständigen nehmen Stellung zur Frage der Sanktionen im SGB II.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände/Institutionen:
    Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen; BAG Katholische Jugendsozialarbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland; AWO Bundesverband e.V.;
    Einzelsachverständiger: Prof. Dr. Gerhard Bosch. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014 (2014)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2014): Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014. (IAB-Stellungnahme 02/2014), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der Fraktion der Piraten des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung der Sanktionen im ALG-II-Bezug (Drucksache 16/4162). Die Stellungnahme des IAB beschreibt potentielle Wirkungen von Sanktionen im ALG-II-Bezug und stellt die zentralen Ergebnisse der Wirkungsforschung hierzu dar. Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen (im Regelfall für drei Monate) gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhaltspunkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur 'Totalsanktion' besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Darunter fallen unter anderem verschärfte seelische Probleme, eingeschränkte Ernährung, Sperren der Energieversorgung und in Einzelfällen Obdachlosigkeit. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG-II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das neue Elend: zehn Jahre Hartz-Reformen (2013)

    Dörre, Klaus;

    Zitatform

    Dörre, Klaus (2013): Das neue Elend. Zehn Jahre Hartz-Reformen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 58, H. 3, S. 99-107.

    Abstract

    Der Autor zieht eine kritische Bilanz über die vermeintlichen Erfolge der 'größten Arbeitsmarkt- und Sozialreform der Nachkriegszeit'. Die Hartz-Reformen haben die Bundesrepublik massiv verändert. Zehn Jahre nach ihrer Einführung zeigt der Autor, dass eine Wende vom Status erhaltenden zum bloß Existenz sichernden Wohlfahrtsstaat vollzogen wurde. Der Beschäftigungserfolg fußt einzig auf der Ausweitung niedrig entlohnter, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse. Doch nicht nur die neuen Prekarisierten sind durch die Hartz-Gesetze in ihrer Existenz bedroht: Auch die Sozialdemokratie stürzten sie in eine tiefe Existenzkrise. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen - Zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes oder eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 15. April 2013 (2013)

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Joachim Wolff (2013): Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen - Zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes oder eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 15. April 2013. (IAB-Stellungnahme 02/2013), Nürnberg, 15 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktforschung und Erkenntnisse aus dem operativen Geschäft haben gezeigt, dass es relevante Personengruppen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gibt, deren Chancen auf Integration in ungeförderte Beschäftigung marginal sind. Da diese Personen, vom Gesetzgeber gewollt, als erwerbsfähig eingestuft werden, lässt sich die Notwendigkeit herleiten, für diesen Personenkreis ein Angebot zu schaffen, das Erwerbsbeteiligung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Verbesserung der gesundheitlichen und psychosozialen Lage der Betroffenen anstrebt. Die vorliegenden Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern zum Erreichen dieses Ziels die Einrichtung eines sogenannten Sozialen Arbeitsmarkts und berücksichtigen in ihren Vorschlägen Erkenntnisse aus der Arbeitsmarktforschung. Insgesamt zielt das Konzept der SPD auf eine etwas arbeitsmarktnähere Klientel als das Konzept von Bündnis 90/Die Grünen. Aus Sicht des IAB spricht dann nichts gegen einen Sozialen Arbeitsmarkt mit Augenmaß, wenn vor allem die Zielgruppe eng definiert wird und in der Praxis nur Personen aus der Zielgruppe gefördert werden. Ungeförderte Beschäftigung sollte dabei im Blick bleiben, weshalb die Förderung längerfristig, aber nicht unbefristet anzulegen ist. Der in beiden Fällen vorgeschlagene Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung birgt die Gefahr von Fehlanreizen. Der Vorschlag der Fraktion der Linken zur Einführung eines öffentlichen Beschäftigungssektors geht weit über einen Sozialen Arbeitsmarkt hinaus, verzichtet auf eine Zielgruppendefinition und setzt die Beschäftigungsbedingungen in diesem Sektor so günstig an, dass ein Wechsel in eine ungeförderte Beschäftigung sehr unattraktiv würde. Eine solche Strategie wäre mit hohen Risiken für den Arbeitsmarkt insgesamt und hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2013)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2013): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)1112 v. 12.04.2013), 57 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum Thema Sozialer Arbeitsmarkt.
    Sachverständigenliste:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Industrie- und Handelskammertag; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.; Einzelsachverständige: Prof. Stefan Sell, Remagen; Hermann Genz, Mannheim; Dr. Alexandra Wagner, Berlin; Markus Keller, Berlin (IAB)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie ergänzende Informationen.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Reformvorschläge der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23. April 2012 (2012)

    Dietz, Martin; Lehmer, Florian; Jahn, Elke ; Ramos Lobato, Philipp; Kupka, Peter; Sowa, Frank ; Stephan, Gesine ; Werner, Daniel;

    Zitatform

    Dietz, Martin, Elke Jahn, Peter Kupka, Florian Lehmer, Philipp Ramos Lobato, Frank Sowa, Gesine Stephan & Daniel Werner (2012): Reformvorschläge der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23. April 2012. (IAB-Stellungnahme 04/2012), Nürnberg, 23 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu Reformvorschlägen der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung.
    Die Anträge der drei Fraktionen von SPD (Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken - Rahmenfrist verlängern - Regelungen für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln, Bundestagsdrucksache 17/8574), Bündnis 90/Die Grünen (Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern, Bundestagsdrucksache 17/8579) und Die Linke (Arbeitslosengeld statt Hartz IV - Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtern, Bundestagsdrucksache 17/8586) zielen auf eine Verbesserung der Absicherung von flexibel und kurzfristig Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung ab. Nach den Vorschlägen würde eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von zwei Monaten pro Jahr ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von zwei (Bündnis 90/Die Grünen) beziehungsweise drei Jahren (SPD und Die Linke) zu erwerben. Fraglich ist, ob eine großzügigere Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung geeignet ist, die Teilhabechancen der Randbelegschaften wie atypisch Beschäftigte, Geringqualifizierte und Niedriglohnbezieher zu erhöhen. Aus Sicht des IAB wäre daher ein sehr viel wichtigerer Ansatzpunkt, Anreize für längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und die Brückenfunktion in höherwertige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
    Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Arbeitslosen beider Rechtskreise eine sogenannte 'befristete Vermittlungspause' einzuräumen. Aus Sicht des IAB darf eine Kundensegmentierung aufgrund einer in Anspruch genommenen 'Vermittlungspause' keine Exklusionseffekte hervorrufen. Daher wäre es grundsätzlich nicht ratsam, sie auf die arbeitgeberorientierte Vermittlung anzuwenden. Im Rahmen der arbeitnehmerorientierten Vermittlung kann eine derartige Vermittlungspause im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, um die Arbeitslosen dabei zu unterstützen, eine eigene Beschäftigungsperspektive zu entwickeln. Dieses Vorgehen ließe sich auf untergesetzlicher Ebene verfolgen. Eine 'Vermittlungspause' sollte zusätzlich in ein Fachkonzept eingebettet sein, das auf eine stabile Erwerbsintegration ohne temporären Transferbezug zielt.
    Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der FDP schlagen in ihrem Änderungsantrag vor, dass anstelle von bis zu sechs Wochen befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nun bis zu zehn Wochen dauernde Befristungen Berücksichtigung finden sollen. Damit ist eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises intendiert. Auswertungen des IAB zeigen, dass sich der anspruchsberechtigte Personenkreis dadurch etwa um das Fünffache erweitern würde." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II (2012)

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Philipp Ramos Lobato (2012): Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II. (IAB-Stellungnahme 03/2012), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Seit der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Frage kontrovers diskutiert, welche der beiden zentralen Trägermodelle - die Arbeitsgemeinschaften oder die Optionskommunen - die Aufgaben und Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende besser umsetzen. Die gemäß § 6c SGB II durchgeführte Evaluation der Trägerschaft gibt hierauf jedoch keine eindeutige Antwort. Vielmehr fallen die Ergebnisse des Leistungsvergleichs ambivalent aus und zeigen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile der beiden Umsetzungsvarianten auf. Hinsichtlich des übergeordneten Ziels des SGB II, der Überwindung von Hilfebedürftigkeit durch die Integration in Beschäftigung, haben die ARGEn einen klaren Vorteil. Die kommunalen Träger weisen dagegen Vorzüge beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung von SGB-II-Leistungsempfängern auf. Insgesamt machen die Befunde jedoch deutlich, dass die wesentlichen Differenzen zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Grundsicherungsstellen innerhalb der einzelnen Modelle und nicht zwischen den beiden Trägermodellen zu suchen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)893neu v. 21.05.2012), 87 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bewertung der Neuregelungen des SGB II: methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung (2011)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2011): Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 60, H. Sonderheft Sept., S. 7-62.

    Abstract

    "Mit dieser gutachterlichen Bewertung der Neuregelungen des SGB II sollen weniger gesellschaftspolitisch-normative Aspekte als vielmehr die Vereinbarkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010, das aber wiederum auch wertende Gesichtspunkte umfasst, geprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach der Feststellung, dass die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums zum Schutz der Menschenwürde unabdingbar ist - diese Sicherungsaufgabe also Verfassungsrang hat - , insbesondere Anforderungen an ein methodisch stringentes und transparentes Bemessungsverfahren formuliert. Inwieweit diesen Vorgaben entsprochen worden ist, soll im Folgenden aus empirisch-methodischer Perspektive untersucht werden. Einige der dabei einfließenden Interpretationen des Grundgesetzes und des o. g. Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch eine Nicht-Juristin und die entsprechenden Schlussfolgerungen können nur vorläufig sein.
    In Kapitel 2 werden vorab die theoretischen Zusammenhänge des empirisch-statistischen Ansatzes der Bedarfsbemessung, der dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 zugrunde liegt, skizziert und die wesentlichsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst. Dies ist für das Verständnis der in Kapitel 3 folgenden Argumentationen, Abwägungen und Bewertungen unabdingbar. In Kapitel 4 werden die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen resümiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose: zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. September 2011 (2011)

    Bellmann, Lutz ; Dietz, Martin; Lott, Margit; Möller, Joachim; Kruppe, Thomas ; Kupka, Peter; Bender, Stefan; Lietzmann, Torsten; Crimmann, Andreas; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula ; Wießner, Frank; Hirseland, Andreas; Plicht, Hannelore; Hohmeyer, Katrin; Rauch, Angela ; König, Marion; Rudolph, Helmut; Ziegler, Kerstin; Schreyer, Franziska; Dietrich, Hans ; Sowa, Frank ; Hofmann, Barbara; Spitznagel, Eugen; Krug, Gerhard ; Stephan, Gesine ; Haas, Anette; Stops, Michael ; Bernhard, Stefan; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Stefan Bender, Stefan Bernhard, Andreas Crimmann, Hans Dietrich, Martin Dietz, Anette Haas, Andreas Hirseland, Barbara Hofmann, Katrin Hohmeyer, Susanne Koch, Marion König, Gerhard Krug, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Margit Lott, Joachim Möller, Hannelore Plicht, Angela Rauch, Helmut Rudolph, Franziska Schreyer, Frank Sowa, Eugen Spitznagel, Gesine Stephan, Joachim Wolff, Cordula Zabel, Frank Wießner, Kerstin Ziegler, Michael Stops, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2011): Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose. Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. September 2011. (IAB-Stellungnahme 09/2011), Nürnberg, 95 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277) die Integration in Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Die Absicht der Bundesregierung, die Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik durch mehr Dezentralität, Flexibilität, Individualität, Qualität und Transparenz zu sichern, schlägt sich in einer Vielzahl von Einzelregelungen und einer Neuordnung des Instrumentenkastens nieder. Die Veränderungen betreffen sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch). In ihren Anträgen kritisieren die Fraktionen von SPD ('Arbeitsmarktpolitik an den Herausforderungen der Zeit orientieren - Weichen für gute Arbeit, Vollbeschäftigung und Fachkräftesicherung stellen', Bundestagsdrucksache 17/6454), Bündnis 90/Die Grünen ('Arbeitsmarktpolitik - In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen', Bundestagsdrucksache 17/6319) und Die Linke ('Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren' - Bundestagsdrucksache 17/5526) dagegen eine einseitige Konzentration auf den arbeitsmarktnahen Personenkreis und fordern eine stärkere Beachtung von Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Intention des Gesetzesvorhabens ein und äußert sich aufgrund der vorliegenden Forschungsbefunde zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sowie der einzelnen Anträge der Oppositionsfraktionen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ: Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (2011)

    Bäcker, Gerhard; Weinkopf, Claudia; Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Gerhard Bosch & Claudia Weinkopf (2011): Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ. Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Duisburg, 96 S. DOI:10.17185/duepublico/73398

    Abstract

    "Die Autorin und die Autoren dieses Gutachtens wurden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beauftragt, unter Vernachlässigung kurzfristiger Budgetzwänge einen Blick nach vorne zu werfen und Schwerpunkte arbeitsmarktpolitischen Handelns für die nächsten zehn Jahre herauszuarbeiten. Solche Schwerpunkte lassen sich nur angemessen definieren, wenn man einerseits aus den Erfahrungen der letzten Arbeitsmarktreformen lernt und andererseits die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren einigermaßen treffsicher antizipiert. Das Gutachten sollte daher die Grundannahme der Arbeitsmarktreformen, die in den Jahren nach 2000 durchgesetzt worden sind und in deren Mittelpunkt die sogenannten Hartz-Gesetze stehen, skizzieren und die Erfahrungen mit den Reformen bilanzieren (Kapitel 2). Danach sollten die wichtigsten Veränderungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und in Thüringen in diesem Jahrzehnt herausgearbeitet werden (Kapitel 3). Auf dieser Basis sollten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik formuliert werden (Kapitel 4). Die Vorschläge sollten sich auf Wunsch des Auftraggebers auf folgende Handlungsfelder konzentrieren: Umorientierungen in der beruflichen Weiterbildung und in der Arbeitsförderung Jugendlicher, die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand, die Einweisung in Arbeit sowie die Re-Regulierung von Leiharbeit und Minijobs. Andere Themen - wie etwa die Organisation der Trägerschaft des SGB II, die Neubemessung von Niveau und Struktur der Regelleistungen nach dem SGB II oder Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbare Arbeitskräfte - sollten nicht Gegenstand dieses Gutachtens sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011 (2011)

    Hofmann, Barbara; Koch, Susanne; Rauch, Angela ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Stops, Michael ; Wolff, Joachim; Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara, Susanne Koch, Peter Kupka, Angela Rauch, Franziska Schreyer, Michael Stops, Joachim Wolff & Franz Zahradnik (2011): Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011. (IAB-Stellungnahme 05/2011), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zunächst zu dem Antrag 'Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207). Er sieht vor, durch eine Reihe von Maßnahmen die Eigeninitiative der Arbeitsuchenden zu fördern, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken sowie verschiedene Maßnahmen für die Gewährleistung einer Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitsuchenden auf Augenhöhe zu ergreifen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen, die jetzt geltenden Sanktionsregeln zu ändern und nicht weiter zu verschärfen. Schließlich sollen die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement mit den dafür erforderlichen personellen Grundlagen geschaffen und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verschiedene fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. Zudem nimmt das IAB Stellung zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert, in der bestehenden Grundsicherung die Sanktionsregelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abzuschaffen (Bundestagsdrucksache 17/5174)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 - BGBl. I S. 453: Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung (2011)

    Münder, Johannes;

    Zitatform

    Münder, Johannes (2011): Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 - BGBl. I S. 453. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 60, H. Sonderheft Sept., S. 63-94.

    Abstract

    "Zur verfassungsrechtlichen Bewertung stehen hier die durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG) getroffene Bestimmungen. Die verfassungsrechtliche Bewertung bezieht sich darauf, inwiefern Regelungen der genannten Gesetze eine Verletzung grundgesetzlicher Bestimmungen darstellen. Für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kommt hierbei das Verfahren der Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a Grundgesetz (GG) und die Vorlage und die Einholung der Entscheidung des BVerfG durch ein Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Frage.
    Die Prüfung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 (BGBl. I S. 453) hat keine 'paukenschlagartigen' Ergebnisse gezeigt, jedoch eine Anzahl von Regelungen, die in unterschiedlicher Weise mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktwirkungen sind gering - Reformvorschläge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22. November 2010 (2010)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Schels, Brigitte ; Wiemers, Jürgen ; Hohmeyer, Katrin; Feil, Michael; König, Marion; Dietz, Martin; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Martin Dietz, Michael Feil, Katrin Hohmeyer, Marion König, Peter Kupka, Brigitte Schels, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2010): Arbeitsmarktwirkungen sind gering - Reformvorschläge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22. November 2010. (IAB-Stellungnahme 07/2010), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "'Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD. Sie betreffen die Begründung des Regelbedarfs (insbesondere zur Bestimmung der 'verdeckten Armut'), die neue Hinzuverdienstregelung, die Forderungen nach einem allgemeinen Mindestlohn, die Förderung der Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsleben, den Vorrang für Ausbildung für Menschen unter 25 Jahren im SGB II und die Einführung eines 'Sozialen Arbeitsmarkts'.
    Die voraussichtlichen Arbeitsmarktwirkungen, die sich aus der Umsetzung des Entwurfes zu einem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ergeben, sind nach Ansicht des IAB gering. Aus der Regelsatzanpassung resultiert auch keine nennenswerte Verschlechterung der Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Die Anpassung wird zudem keine größeren fiskalischen Belastungen verursachen. Von der Reform der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit im SGB II werden ebenfalls keine signifikanten Arbeitsmarktwirkungen und Zusatzkosten ausgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Agenda 2020: Strategien für eine Politik der Vollbeschäftigung (2010)

    Schneider, Hilmar; Zimmermann, Klaus F. ;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar & Klaus F. Zimmermann (2010): Agenda 2020. Strategien für eine Politik der Vollbeschäftigung. (IZA Standpunkte 24), Bonn, 20 S.

    Abstract

    "Mit diesem Strategiepapier zeigt das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) Wege auf, wie Deutschland in der vor uns liegenden Dekade wieder Vollbeschäftigung erreichen kann. Die 'Agenda 2010' hat die Arbeitsmarktentwicklung erkennbar in die richtige Richtung bewegt und für ein neues Denken gesorgt. Dass der deutsche Arbeitsmarkt die Finanz- und Weltwirtschaftskrise vergleichsweise glimpflich überstehen konnte, ist auch den jüngsten Arbeitsmarktreformen zu verdanken. Es gibt deshalb keinen Grund, das Erreichte in Frage zu stellen, wohl aber weiteren Handlungsbedarf. Das Konzept des IZA sieht die folgenden Schritte vor:
    (1) Bildungsreform: Das Bildungssystem muss der Bedeutung frühkindlicher Bildung stärker Rechnung tragen als bisher. Soziale Herkunft darf nicht länger die späteren Lebenschancen prägen. Mehr Autonomie und Wettbewerb zwischen Schulen und Hochschulen dient der Leistungsförderung. Die Festlegung auf den Schulzweig sollte später erfolgen als bisher. Das duale Ausbildungssystem kann verkürzt werden. Studiengebühren sollten als Graduiertensteuer nach Studienabschluss erhoben werden.
    (2) Sozialstaatsreform: Eine konsequente Umsetzung des Prinzips von Leistung und Gegenleistung schafft neue Erwerbsanreize und macht es auch für Menschen mit geringer Qualifikation wieder lohnenswert, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Workfare ist sozial gerecht und fördert Eigenständigkeit, statt Bedürftigkeit zu zementieren. Sozialleistungen für Kinder sollten primär in Form von Gutscheinen gewährt werden.
    (3) Reform der Arbeitsvermittlung: Eine individuelle, proaktiv bereits bei der Entstehung von Arbeitslosigkeit ansetzende Betreuung aus einer Hand ist für die Problemgruppen des Arbeitsmarkts dringend erforderlich. Das IZA schlägt die Schaffung von Job-Centern vor, die unabhängig von Kommunen und Bundesagentur die Vermittlungsaufgabe wahrnehmen. Nur so kann das Gegeneinander föderaler Strukturen beendet werden.
    (4) Reform der Zuwanderungspolitik: Deutschland ist auch auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen, um den Problemen von Demografie und Fachkräftemangel gewachsen zu sein. Mit Hilfe von Auswahlsystemen für dauerhafte Zuwanderer und Marktelementen für die Zulassung befristeter Arbeitsmigranten kann der ökonomische Nutzen der Zuwanderung wesentlich vergrößert und ein zusätzlicher Impuls für die Verwirklichung von Vollbeschäftigung gegeben werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen