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Im Rahmen des Forschungsprojekts „Die Wahl zwischen Zeit oder Geld: Neue Flexibilität für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem?“ wird von Oktober bis November bundesweit eine Befragung von ca. 150 ausgewählten deutschen Betrieben durchgeführt. Wissenschaftliche Kooperationspartner des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts ist die Universität Bielefeld. Die Befragung wird vom SOKO Institut durchgeführt.
Die Befragung läuft unter dem Titel „Flexibilisierung der Arbeitszeit in tarifgebundenen deutschen Betrieben“. Anlass dieser Befragung ist die zunehmende Nachfrage nach Flexibilisierung der Arbeitszeit und die damit in vielen Betrieben eingeführte tarifliche Wahloption zwischen Zeit und Geld. Der Fokus liegt hierbei auf ausgewählten Branchen, in welchen die tarifgebundene Wahloption verbreitet ist. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, allerdings sind wir auf die Unterstützung der ausgewählten Betriebe angewiesen: Nur wenn alle ausgewählten Betriebe teilnehmen, können wir fundierte Aussagen über die Flexibilisierung der Arbeitszeit in tarifgebundenen deutschen Betrieben treffen.

Kontakt

Befragungsinstitut

SOKO Institut - Sozialforschung Kommunikation, Bielefeld

Drei übereinanderliegende Handpaare, in denen ein blau-gelber Scherenschnitt einer vierköpfige Familie liebt. Links im Bild sind untereinander die Logos von BAMF, BiB, IAB und SOEP abgebildet.

Mit dem Forschungsprojekt „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“ etablieren vier Partnerorganisationen die bislang erste umfassende, repräsentative sozialwissenschaftliche Wiederholungsbefragung zu dieser Gruppe: das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und das Familiendemografische Panel FReDA, das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Ziele der Studie

  • Erkenntnisgewinn zu den frühen Integrationsprozessen und den damit verbundenen zentralen Bedarfen der ukrainischen Geflüchteten
  • Erkenntnisgewinn zu den Auswirkungen von Flucht auf die Schutzsuchenden, insbesondere mit Blick auf Frauen und getrennte Familien
  • Dokumentation einer möglichen Rückkehr oder Weiterwanderung

Hintergrund und Inhalt des Forschungsvorhabens

Viele Ukrainerinnen und Ukrainer suchen im Zuge des Angriffskriegs in Nachbarländern und gut erreichbaren EU-Staaten Schutz – unter anderem wegen der geografischen Nähe. Die Flucht in EU-Staaten wird zudem durch eine visumsfreie Einreise und die temporäre Aufnahme ohne Asylverfahren erleichtert. Derzeit kommen vor allem Frauen, Kinder und Ältere aus der Ukraine nach Deutschland. Viele von ihnen können sich an Verwandte und Freunde gleicher Herkunft wenden, die bereits hier leben. Wegen dieser besonderen Bedingungen lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse aus Analysen früherer Fluchtbewegungen nur teilweise auf die aktuelle Situation übertragen.

Hier schließt die geplante Studie eine Forschungslücke: Sie schafft erstmals eine wissenschaftlich belastbare Datenbasis zu Flucht und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine – und damit eine wegweisende Grundlage für politische Entscheidungsprozesse und anknüpfende Forschung.

Im Detail werden mit der Studie die folgenden Bereiche untersucht:

  • Herkunft und Fluchtumstände: zeitlicher Ablauf von Flucht und Ankunft, rechtlicher Status der Geflüchteten
  • Soziodemografische Aspekte: Alter, Geschlecht, Herkunft, Familienstand
  • Wohnsituation: Wohnort und Art der Unterkunft
  • Qualifikation und Erwerbstätigkeit: schulische, berufliche & akademische Qualifikation, finanzielle Situation, Erwerbstätigkeit, Deutschkenntnisse
  • Gesundheit: psychisches Wohlbefinden, Zufriedenheit, Sorgen
  • Familien und Kinder: Kinderbetreuung, Besuch von Kita und Schule, Familienkonstellation vor und nach der Flucht
  • Gesellschaftliche Ressourcen: soziale Netzwerke, Beratungs- und Unterstützungsbedarfe
  • Absichten für die Zukunft: Familiennachzug, Rückwanderung

Methodik

Die sozialwissenschaftliche Panel-Befragung basiert auf einer zufallsbasierten Stichprobe. Sie ermöglicht es, fundierte und zugleich repräsentative Aussagen über die in Deutschland registrierten ukrainischen Geflüchteten zu treffen.

Dafür wurden aus dem Ausländerzentralregister circa 100 Gemeinden in Deutschland ausgewählt, in denen viele ukrainische Geflüchtete gemeldet sind. Aus diesen Gemeinden wurden auf Grundlage von Daten aus den Einwohnermelderegistern Geflüchtete zufällig ausgewählt und mit der Bitte um Teilnahme an der Befragung kontaktiert.

Von August bis Oktober 2022 wurden Interviews mit 11.225 Geflüchteten ukrainischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 70 Jahren durchgeführt (Papierfragebogen und online). Eine zweite Befragungswelle ist für Januar/Februar 2023 geplant (nur online). Beide Befragungen führt infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft durch.

Veröffentlichung erster Ergebnisse

Gemeinsam haben die vier Kooperationspartner am 15. Dezember 2022 erste Ergebnisse aus der Studie im Rahmen einer Bundespressekonferenz vorgestellt. Die Ergebnisse wurden anschließend anhand einer Kurzstudie (PDF) veröffentlicht. Ausführliche Ergebnisse sollen im Februar 2023 im Rahmen eines Forschungsberichts veröffentlicht werden.

Ausblick

Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden die Befragungsdaten voraussichtlich ab dem Jahr 2024 über das Forschungsdatenzentrum des SOEP (SOEP-FDZ), des IAB sowie über das am BiB angesiedelte Familiendemografische Panel (FReDA) abrufen können.

Die aktuelle Studie knüpft an die seit 2016 durchgeführte „IAB-BAMF-
SOEP-Befragung von Geflüchteten
“ und FReDA an. Es ist geplant, die Teilnehmenden nach der zweiten Befragungswelle innerhalb dieser bestehenden sozialwissenschaftlichen Dateninfrastrukturen weiter zu befragen. Dies bietet die Möglichkeit, langfristige Erkenntnisse über Geflüchtete aus der Ukraine zu gewinnen – sowohl zu Integrationserfahrungen in Deutschland als auch über eine mögliche Rückwanderung ins Heimatland.

Kontakt

Ziel der Befragung

Ziel des Projektes ist es, das Einleben von Geflüchteten in Deutschland in seiner Komplexität und Vielschichtigkeit zu verstehen und im Zeitverlauf zu beobachten. Zu diesem Zweck werden die Teilnehmenden zu ausführlichen Gesprächen über ihr Leben und ihre Erfahrungen in Deutschland eingeladen. Nach einer ersten Runde von Gesprächen in den Jahren 2017 und 2018 läuft derzeit die zweite Befragungsrunde.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Um ein möglichst angemessenes Bild der Situation von Geflüchteten in Deutschland zu bekommen, wollen wir direkt mit den Menschen sprechen, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflohen sind. In den Gesprächen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Die Aussagekraft der Studie steht und fällt mit Ihrer Mitwirkung an der Befragung. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie an der Studie teilnehmen!

Ablauf der Befragung

Zunächst nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, informieren Sie über die Studie und bitten Sie um Ihre Mitwirkung in Form eines persönlichen Gesprächs. Im Falle Ihrer Teilnahme vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Im Gespräch werden überwiegend offene Fragen gestellt, das heißt, Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge, Erfahrungen und Einschätzungen mitzuteilen. Das Gespräch dauert ungefähr zwei Stunden und kann nach je nach Wunsch auf Deutsch, auf Englisch oder gedolmetscht auf Arabisch geführt werden. Teilnehmende erhalten eine Aufwandsentschädigung von 20 EUR für das Gespräch.

Ist die Teilnahme denn sicher – trotz Corona?

In den meisten Städten und Landkreisen ist die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus derzeit sehr gering. Wir treffen darüber hinaus Vorsichtsmaßnahmen, die sich an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) orientieren. Dazu gehören: Wir halten einen Mindestabstand von 1,5m, achten auf gute Lüftung der Räume, tragen Mund-Nasen-Schutz abseits des Sitzplatzes und desinfizieren vorab die verwendeten Materialien.

Datenschutz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nimmt den Datenschutz sehr ernst. Bei einer Teilnahme informieren wir Sie daher zu Beginn des Gesprächs über Ihre Datenschutzrechte. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht. Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und Ihre Angaben sind anonym. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Das Gespräch wird audioakustisch aufgezeichnet. Die Daten werden im Rahmen des genannten wissenschaftlichen Projektes archiviert und auch in künftigen wissenschaftlichen Projekten genutzt. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen wird sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Im Hinblick auf Ihre Daten haben Sie folgende Rechte:

  • Sie haben ein Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten.
  • Sie können Ihr Einverständnis zur Studienteilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen beim Leiter der Studie, Hrn. Stefan Bernhard, widerrufen. Sie nehmen dann zukünftig nicht weiter an der Studie teil, wobei die bisherige Verarbeitung Ihrer Daten unberührt bleibt. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.
  • Sie haben das Recht, die Verwendung der Daten einzuschränken oder Ihre Daten löschen zu lassen.
  • Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie den Eindruck haben, dass gegen Ihre Datenschutzrechte verstoßen wird. Eine solche Behörde ist zum Beispiel der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (E‑Mail: poststelle@bfdi.bund.de).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Wenn Sie weitere Informationen zur Befragung wünschen, können Sie sich gerne per E‑Mail an den Ansprechpartner des IAB, Herrn PD Dr. Stefan Bernhard wenden.

Logo Berufseinstieg von Akademikerinnen und Akademikern (BerinA)

Ein gelungener Einstieg in den Beruf ist die Basis für langfristigen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Dieser wird jedoch nicht nur aktuell durch die Covid-19-Pandemie erschwert, sondern stellt generell viele Studierende vor eine große Herausforderung. Deshalb untersucht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit mit der wissenschaftlichen Studie „Berufseinstieg von Akademikerinnen und Akademikern (BerinA)“ den Übergang von der Universität ins Berufsleben bei Studierenden in ganz Deutschland. Im Rahmen von Online-Befragungen werden Master-Studierende befragt, die kurz vor Ihrem Hochschulabschluss stehen und es wird verfolgt, wie diesen daraufhin der Arbeitsmarkteintritt gelingt.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie Absolventinnen und Absolventen den Übergang von der Universität auf den Arbeitsmarkt bewältigen. Ihre Unterstützung ist von großer Bedeutung, um künftige Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen beraten und fördern zu können. Von daher wissen wir es sehr zu schätzen, wenn Sie sich die Zeit für die Teilnahme nehmen.

Ablauf der Befragung

Für die Studie planen wir insgesamt drei Erhebungswellen: Ein bis zwei Monate nach der ursprünglichen Befragung findet die erste Follow-Up-Befragung statt, acht Monate später dann die zweite. Die Umfragen werden online stattfinden und die Beantwortung dauert etwa 20 Minuten. Den Link zur Teilnahme erhalten Sie per E-Mail. Für die Teilnahme an der ersten Befragung erhalten Sie einen Gutschein im Wert von 5 Euro. Haben Sie Ihre Zustimmung gegeben, weiterhin an der Studie teilzunehmen, werden wir noch zwei weitere Male auf Sie zukommen und um Ihre Teilnahme an den Follow-Up-Befragungen bitten.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich in pseudonymisierter Form von den Forscherinnen und Forschern des IAB ausgewertet. Nach dem Ende der Befragung, werden alle Informationen aus denen sich ein offensichtlicher Personenbezug (Name, Kontaktdaten) ergibt gelöscht und der Datensatz wird mit einem vom IAB vergebenen pseudonymen Identifikator (einer zufällig zugeordneten Kombination aus Nummern und Buchstaben) versehen. Diese Pseudo-ID ermöglicht – falls Sie dem zugestimmt haben – eine Verknüpfung der Antworten mit Daten, die bereits bei der Bundesagentur für Arbeit zu Ihnen vorliegen. Mit der Zustimmung zur Verknüpfung der Daten helfen Sie uns sehr.

Ihre Teilnahme an der Studie ist selbstverständlich freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: BerinA@iab.de

Datenschutz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt die Online-Befragung „Berufseinstieg von Akademikerinnen und Akademikern“ durch. Mit den erhobenen Daten wird untersucht, wie Absolventinnen und Absolventen der Übergang vom Studium in den Beruf gelingt. Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt und nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und Ihre Angaben werden pseudonymisiert weiterverarbeitet. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

Was geschieht mit meinen Kontaktdaten und meinen Angaben?

Die Einladung zu den Folge-Befragungen an Ihre E-Mail-Adresse erhalten Sie vom IAB. Die technische Ausführung der Befragung findet mit Ingress statt. Ingress wird entsprechend der Vorschriften des IAB verwendet, wobei strengste Geheimhaltung verpflichtend ist. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher werten Ihre Daten getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Niemand kann nachträglich erfahren, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden ohne Namen und ohne Adressen an die am Forschungsprojekt beteiligten Forscherinnen und Forscher übermittelt. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt.

Welche Zugriffsdaten beziehungsweise Logfiles werden gespeichert?

Beim Aufruf unserer Online-Angebote oder beim Abruf einer Datei werden Informationen zu dieser Aktivität automatisch in Textdateien – auch Logfiles genannt – protokolliert: Die gespeicherten Informationen sind:

  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Internet Service Provider des Nutzers 
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite unseres Internetangebotes/Name der abgerufenen Datei 
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war
  • verwendeter Browser und Betriebssystem
  • verwendete Sitzungskennung (Session ID)

Welche Cookies werden auf der Seite verwendet?

Auf unserem Online-Angebot kommen sogenannte Session-Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Nach dem Schließen des Browsers werden diese Cookies wieder gelöscht.

Sie können die Nutzung von Cookies in den meisten Browsern deaktivieren. Suchen Sie dafür die entsprechenden Einträge in den Datenschutzoptionen der Einstellungen Ihres Browsers.

In der Regel ist es möglich unser komplettes Angebot mit blockierten Cookies zu nutzen. Bei der Verwendung einzelner Funktionen und Formularen kann es aber technisch bedingt zu Störungen kommen.

SSL-Verschlüsselung

Um die von Ihnen, zum Beispiel bei Anfrageformularen, übermittelten Daten zu sichern, verschlüsseln wir den Datenverkehr zwischen Ihnen und unserem Angebot mit einer SSL-Verbindung.

Sie erkennen eine gesicherte Verbindung meistens an einem Schloss links oder rechts in der Adresszeile des Browsers.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht, kostenlos Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten und deren Nutzung zu erhalten.

Sie haben ebenfalls das Recht, Ihre gespeicherten Daten bei uns berichtigen zu lassen.

Sofern die Daten nicht für eine vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung notwendig sind, können Sie eine Löschung Ihrer von uns erfassten persönlichen Daten anfordern.

Wenn Sie eine Auskunft, Berichtigung oder Löschung veranlassen möchten, können Sie das unter der im jeweiligen Angebot angegebenen Kontaktadresse anfordern.

Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30, 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Rechte, die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, wahrzunehmen. Sie haben nach der DSGVO insbesondere das Recht, Auskunft zur Nutzung Ihrer Informationen zu erhalten, Daten bei Vorliegen der gesetzlich genannten Gründe berichtigen und löschen zu lassen oder die Verarbeitung der Daten einzuschränken. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich, postalisch oder per E-Mail über die unter Kontakt angegebenen Adressen widerrufen, ohne dass Ihnen hieraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.iab.de/berina

Sie haben Fragen zum Datenschutz in der BA? Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Weitere Informationen

Flyer BerinA (PDF)

Kontakt

E-Mail: BerinA@iab.de

Das Ziel des Forschungsvorhabens „Transformation in der Automobilindustrie“ ist es, die Auswirkungen der Umstellung auf die Produktion von Elektroautos, der Digitalisierung und von Produktionsverlagerungen auf die Arbeitsprozesse und den Arbeitsmarkt zu untersuchen. Dabei stehen insbesondere die folgenden drei Forschungsfragen im Fokus:

  • Welche Wirkungen hat die Transformation auf die Beschäftigungsstruktur in den Werken sowie auf den regionalen Arbeitsmarkt?
  • Wie verändern sich im Zuge des Wandels die Tätigkeitstrukturen in der Produktionsarbeit und mit welchen Qualifikationsstrukturen gehen diese einher?
  • Welchen Einfluss hat die Transformation auf Arbeitsanforderungen und Arbeitssituationen der Beschäftigten?

Dazu wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Kooperation mit Martin Kuhlmann (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) im Rahmen einer industriesoziologischen Betriebsfallstudie der Wandel in den Produktionsprozessen der Automobilindustrie detailliert und grundlegend analysiert.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die im Forschungsprojekt gesammelten Daten sind Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und Politikberatung. Ihre Teilnahme ist wichtig, denn sie trägt dazu bei, die Transformationsprozesse in der Automobilindustrie sowohl aus Sicht von Experten als auch aus Sicht der Beschäftigten genau zu beleuchten. Nur durch Ihre Unterstützung kann eine zutreffende und genaue Beschreibung dieser Transformationsprozesse entstehen. Auf Grundlage der aus dem Projekt gewonnenen, wissenschaftlichen Erkenntnisse kann sich die Öffentlichkeit sowie Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft über die zu erwartenden Auswirkungen der Transformationsprozesse in der Automobilindustrie informieren.

Forschungsmethode

Die Forschungsfragen sollen durch einen geeigneten Methodenmix beantwortet werden. Zunächst sollen qualitative Experteninterviews mit Führungskräften und Personalverantwortlichen durchgeführt werden. Mittels qualitativer Beschäftigteninterviews sowie Gruppendiskussionen soll dann der mit den veränderten Produktionsprozessen einhergehende Wandel in den Tätigkeitsstrukturen und Arbeitssituationen analysiert werden. Darüber hinaus sollen die aus der industriesoziologischen Betriebsfallstudie gewonnenen Erkenntnisse mit einer quantitativen Analyse der Beschäftigungsentwicklung kombiniert werden.

Die Durchführung des Forschungsprojektes und die Auswertung der erhobenen Daten dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken.

Datenschutz

Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und die Regeln des Datenschutzes eingehalten. Ihre Angaben werden ausschließlich in vollständig anonymisierter Form in das Forschungsprojekt einfließen. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, welche Personen interviewt wurden und wer was gesagt hat.

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Transformation in der Automobilindustrie“, durchgeführt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB in Kooperation mit Dr. Martin Kuhlmann (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen, SOFI), untersuchen wir aktuelle Veränderungen in einer der bedeutendsten Schlüsselindustrien Deutschlands, der Automobilindustrie. Insbesondere interessieren uns die Wirkungen der Umstellung auf die Produktion von Elektroautos, der Digitalisierung sowie der Verlagerung von Produktionsstandorten auf die Arbeit und den Arbeitsmarkt.

Rechtsgrundlage für die Untersuchung ist Artikel 6 (1) littera e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihre Teilnahme an dem Interview ist nur mittels Einwilligung möglich (Artikel 6 Absatz 1 littera a DSGVO). Die Teilnahme an dem Interview ist freiwillig und es entsteht Ihnen durch Nichtteilnahme oder Widerruf einer zuvor erteilten Einwilligung kein Nachteil (Artikel 13 Absatz 2 DSGVO). Die Durchführung und Auswertung dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und die Regeln des Datenschutzes eingehalten.

Soweit Sie einverstanden sind, erfolgt vom Interview eine Audioaufzeichnung, welche von einem Transkriptionsbüro verschriftlicht wird. Die Audioaufzeichnungen und Abschriften verbleiben innerhalb der Projektgruppe und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in der Ergebniskommunikation und Veröffentlichung so dargestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Für den Zeitraum, in dem wegen der Covid-19-Pandemie keine Präsenzgespräche möglich sind, gilt Folgendes: Die Interviews werden mit Hilfe eines DSGVO-konformen Videokonferenzsystem durchgeführt. Der Audiomitschnitt wird über ein Diktiergerät aufgenommen, sofern Sie die Erlaubnis dazu erteilen. Sollte eine Videoverbindung nicht möglich sein, können die Interviews telefonisch geführt werden und werden über die Freisprecheinrichtung und ein Aufnahmegerät aufgezeichnet. Audiodateien und Transkripte werden auf einem gesicherten Server abgelegt und zum Projektende (voraussichtlich 31.12.2023) im Projekt gelöscht. Transkripte und andere Projektinformationen werden darüber hinaus für die Dauer von 10 Jahren in einem geschlossenen Archiv aufbewahrt, um gegebenenfalls eine Nachprüfung zu ermöglichen.

Ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung (das heißt ausschließlich die Nutzung des Gesprächs mit Ihnen für wissenschaftliche Analysen; weitere Daten werden von Ihnen nicht erhoben) können Sie schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei den unten genannten Ansprechpersonen jederzeit widerrufen. Sie haben nach der DSGVO weiterhin das Recht, Auskunft zur Nutzung Ihrer Informationen zu erhalten (Artikel  15), Daten zu berichtigen (Artikel 16), diese löschen zu lassen (Artikel 17), oder ihrer weiteren Nutzung zu widersprechen bzw. sie einzuschränken (Artikel  18). Sie haben ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Ihre Teilnahme an der Studie ist freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an tiab@iab.de oder an die beteiligten Forscherinnen und Forscher:

Die Corona-Pandemie stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. In einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekt sollen daher die betrieblichen Auswirkungen der Pandemie vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt untersucht werden. Eine repräsentative Befragung unter deutschen Betrieben soll die dafür notwendigen Einblicke liefern. Durchgeführt wird die Studie von einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Mit der telefonischen Befragung wurde das Befragungsinstitut "Umfragezentrum Bonn" – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation (uzbonn) beauftragt.

Das Projekt schließt an die IAB-ZEW-Arbeitswelt-4.0-Befragung an. Hierzu die wichtigsten Ergebnissen im Überblick:

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Uns ist bewusst, dass viele Betriebe derzeit eine ganze Reihe besonderer Herausforderungen meistern müssen. Doch je mehr angeschriebene Betriebe sich an der Befragung beteiligen, desto genauer und umfassender bilden die Ergebnisse die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten in Deutschland ab. Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, dass die Politik auf Grundlage von breitem, gesichertem Wissen Entscheidungen treffen kann. Ihre Unterstützung ist damit von großer Bedeutung und wir wissen es zu schätzen, wenn Sie sich die Zeit für die Teilnahme nehmen.

Ablauf der Befragung

Die ausgewählten Personen erhalten vor dem ersten Anruf durch uzbonn ein postalisches Anschreiben mit Informationen zur Studie. In den nächsten Tagen und Wochen wird sich dann ein Interviewer von uzbonn telefonisch bei Ihnen melden. Das Interview wird ca. 25 Minuten dauern; bei der Terminfindung richten wir uns nach Ihren Wünschen. Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Sofern Sie vorab einen Terminwunsch äußern oder die Teilnahme absagen möchten, melden Sie sich gerne direkt bei uzbonn unter der E-Mail Arbeitswelt4.0@uzbonn.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 0228-22729464.

Datenschutz

Der Datenschutz wird von allen beteiligten Instituten sehr ernst genommen! In allen Instituten gelten strenge Umsetzungsregeln und Standards, um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in vollem Umfang nachzukommen.

Herkunft der Adressen

Sie sind für diese Befragung nach einem Zufallsverfahren ausgewählt worden. Damit die Befragung telefonisch durchgeführt werden kann, hat das IAB Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 282 Abs. 5 SGB III. Dort heißt es: „Innerhalb der Bundesagentur dürfen die Daten aus ihrem Geschäftsbereich dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung gestellt und dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden.“  Die Weitergabe der Daten an uzbonn, IZA und ZEW unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen (§ 75 SGB X „Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung“). Die Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Datenweitergabe für diese Befragung liegt mit Datum vom 15.07.2021 vor. An das Erhebungsinstitut uzbonn werden folgende Informationen übermittelt: Name und Adresse des Betriebs, Betriebsnummer, Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zum Stichtag 31.12. des Vorjahres und Wirtschaftszweigkennzeichen. Uzbonn arbeitet streng nach Weisung des IAB, darf die Kontaktdaten ausschließlich für diese Befragung nutzen und hat sie nach Abschluss der Befragung unwiederbringlich zu löschen (Art. 28 DS-GVO).

Was passiert mit Ihren Daten?

Sämtliche Daten werden bei uzbonn erfasst, aufbereitet und anonymisiert. Die Adresse wird bei uzbonn durch eine laufende Nummer ersetzt und nach Abschluss der Untersuchung gelöscht. Die Angaben aller Betriebe werden anonym in einem großen Datensatz aufbereitet und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung übermittelt. Dort werden sie mit Informationen, die bei der Bundesagentur für Arbeit über den Betrieb ohnehin vorhanden sind, zusammengeführt. Die Zusammenführung erfolgt ausschließlich über eine anonyme Code-Nummer, also ohne Namen und Adresse. Falls öffentlich zugängliche Informationen zu Bilanzdaten und lokaler Internetgeschwindigkeit ihres Betriebs am IAB vorhanden sind, werden diese ebenfalls anonym zugespielt. Dabei gilt prinzipiell:

Keinem der Wissenschaftler ist es möglich zu erkennen, von welchem Betrieb welche Angaben stammen, Adressangaben sind ihnen nicht zugänglich. Die Daten werden dann vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dem Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ausgewertet. Die Darstellung aller Ergebnisse erfolgt vollkommen anonym. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, welche Antworten einzelne Betriebe gegeben haben.

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Sie haben jederzeit das Recht, Ihr Einverständnis zur Teilnahme zu widerrufen.

Bei Nicht-Teilnahme bzw. durch den Widerruf entstehen Ihnen keine Nachteile. Durch den Widerruf bleibt die bisherige Verarbeitung unberührt.

Ihre Rechte und unsere Garantien

Sie können im Hinblick auf Ihre Befragungsdaten jederzeit die folgenden Rechte geltend machen:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Widerspruch

Bei Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Datenschutz- Aufsichtsbehörde wenden.

Die an diesem Projekt beteiligten Forschungsinstitute garantieren Ihnen:

Ihre Angaben werden nur anonym ausgewertet;

die Anschrift Ihres Betriebes wird in keinem Fall an Dritte weitergeleitet;

die mit der Erhebung und Auswertung befassten Wissenschaftler sind an das Datengeheimnis gebunden.

Datenschutzbeauftragter für das IAB bei der Bundesagentur für Arbeit ist Marc Rompf. Sie können ihn folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Mathias Foehrmann, uzbonn datenschutz@uzbonn.de, Telefon: 0228 - 7362318

Förderung

Dieses Projekt ist gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ziel der Studie ist, die wichtige Rolle von privaten Unternehmen bei der Einstellung von Personen, die in Deutschland ein Asylgesuch gestellt haben oder bereits Asyl erhalten haben, zu beleuchten und Herausforderungen besser zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, das Verständnis der Öffentlichkeit für die Herausforderungen zu schärfen, mit denen Betriebe konfrontiert sind.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Aber Sie können sich bestimmt vorstellen: Nur durch das Mitwirken vieler Betriebe gewinnt unser Projekt eine hohe Aussagekraft. Ihre Angaben werden anonym und vertraulich behandelt.

Ablauf der Studie

Wir nehmen zunächst Kontakt mit Ihnen auf, informieren über die Studie und bitten Sie um Ihre Mitwirkung. Wenn Sie sich bereit erklären, an dieser Studie teilzunehmen, erhalten Sie einen Fragebogen, dessen Beantwortung ca. 20 Minuten dauert. Sie erhalten bei dieser Gelegenheit auch ausführliche Informationen über die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten gemäß der der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Erklärung zum Datenschutz und zur absoluten Vertraulichkeit Ihrer Angaben bei Befragungen

Bei der Studie „Beschäftigung von Geflüchteten“ arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus mehreren renommierten Forschungsinstituten zusammen. Es handelt sich insbesondere um das Ifo-Institut, die Universität zu Manchester, die Universität Carlos III zu Madrid, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Universität zu Oxford und die Universität Paris School of Economics.

Alle Institute arbeiten nach den Vorschriften des EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und allen anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und tragen während dieser Zusammenarbeit gemeinsam die datenschutzrechtliche Verantwortung.

Die Befragung selbst dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Das bedeutet auch, dass die Angaben, die Sie machen, keinerlei Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.

Die Befragungen erfolgen pseudonymisiert, das heißt Name und Adresse werden durch eine Zahlenkombination (Code-Nummer) ersetzt. Die Schlüsseltabelle erhalten nur die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Namen und Kontaktdaten unten angegeben sind, und ihre wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Falls Sie einer Verknüpfung mit Daten des IAB zustimmen, wird genauso verfahren: Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erfolgt vollständig anonymisiert.

Die erhobenen Daten werden auf geschützten Computern der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gespeichert. Nur wissenschaftliche Mitarbeitende des Projektes „Beschäftigung von Geflüchteten“ werden Zugang zu den anonymisierten Daten bekommen. Dazu gehören neben den Forschenden auch die Forschungsassistentinnen und -assistenten.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

  1. Wenn Sie die Befragung selbst online ausfüllen, werden Ihre Daten zunächst auf einem geschützten Server des IFO-Instituts gespeichert. Bei einer telefonischen Befragung trägt der Interviewer/die Interviewerin Ihre Angaben im Fragebogen ein, wobei es sich um eine programmierte Fragebogenfassung handelt, die ebenfalls auf einem geschützten Server des Ifo-Instituts gespeichert wird.
  2. Vertrauliche Informationen wie Betriebsnamen und Kontaktdaten werden von anderen Teilen der Befragung getrennt. Anstelle der Echtnamen der Unternehmen wird eine Code-Nummer verwendet, die auch bei weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit diesem Forschungsprojekt verwendet wird. Wer nach Abschluss der Befragung Ihre Antworten sieht, weiß somit nicht, von wem die Angaben gemacht wurden. Die Daten, die Sie uns über das Kontakformular übermittelt haben, werden auf geschützten Servern des Ifo-Instituts gespeichert, um Sie später im Rahmen dieser Untersuchung noch einmal aufsuchen oder anschreiben zu können. Bei Abschluss der Gesamtuntersuchung werden diese Kontaktdaten gelöscht.
  3. Die Befragungsdaten des Fragenteils werden in Zahlen umgesetzt und ohne Ihre Kontaktdaten auf einen Datenträger (zum Beispiel Festplatte) gebracht, zu dem die Forscher Zugang haben, um sie anonymisiert auswerten zu können.
  4. Dann werden die Befragungen (ohne Kontaktdaten) an der jeweiligen Stelle anhand eines Computerprogramms ausgewertet. Das Programm zählt alle Antworten und errechnet beispielsweise Prozentergebnisse.
  5. Das Gesamtergebnis und die Ergebnisse von Teilgruppen werden beispielsweise in Tabellenform ausgewertet.
  6. Es ist selbstverständlich, dass die beteiligten Institute alle Vorschriften des Datenschutzes einhalten. Sie können absolut sicher sein, dass
    • Ihre Kontaktdaten nicht an Dritte weitergegeben werden;
    • Keine Daten an Dritte weitergegeben werden, die eine Identifizierung Ihrer Person zulassen;
    • Die Befragung ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dient.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf einige Rechte, die sich für Sie als betroffene Person aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, hinweisen:

Datenschutz

Ihre Teilnahme an dieser Studie ist freiwillig. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten oder eine Berichtigung dieser Daten zu verlangen. Sie können jederzeit Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben jederzeit das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu fordern, Widerspruch gegen deren weitere Verarbeitung zu erheben oder Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen. Lehnen Sie die Teilnahme an der Erhebung ab, widerrufen oder beschränken Sie Ihre Einwilligung, entstehen Ihnen hieraus keine Nachteile.

Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Ferner haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn, E‑Mail: poststelle@bfdi.bund.de).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher:

Veränderungen im Arbeitsmarkt, zum Beispiel die Folgen der Pandemie, die zunehmende Inflation und der steigende Bedarf an Fachkräften, können entscheidenden Einfluss auf Löhne und damit auch auf die Zufriedenheit von Beschäftigten haben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) untersucht deshalb in einer Online-Befragung wie sich die Lohnentwicklung von Beschäftigten in Deutschland verändert. Das in Teilen von der Joachim-Herz-Stiftung geförderte Forschungsvorhaben liefert anhand der erhobenen Daten neue Erkenntnisse zu Lohnflexibilität in Deutschland.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich Arbeitsmarktveränderungen auf die langfristige Lohnentwicklung in Deutschland auswirken. Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie das IAB bei der Beratung der politischen Entscheidungsträger und tragen so zur Verbesserung von Wirtschafts- und Sozialpolitik in Deutschland bei.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Internet-Befragung angelegt. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Das Schreiben, mit dem wir Sie zur Befragung eingeladen haben, enthält ein individuelles Passwort. Bitte geben Sie dieses Passwort zum Start der Befragung ein. Haben Sie uns Ihre Zustimmung gegeben, werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Mal einladen, an der Studie teilzunehmen. Auch hier handelt es sich wieder um eine 10-minütigen Internet-Befragung.

Warum wurde ich ausgewählt?

Für diese Studie wurden Teilnehmer bundesweit durch ein wissenschaftliches Zufallsverfahren ausgewählt.

Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Nein, Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher:
lf-befragung@iab.de.

Datenschutz

Wie hat das IAB meine Kontaktdaten erhalten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine besondere Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Dieser umfasst auch betriebliche Meldungen von Beschäftigungszeiten an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.

Was geschieht mit meinen Angaben?

Die technische Ausführung der Befragung übernimmt Ingress als Auftragsverarbeiter des IAB. Ingress handelt streng und ausschließlich nach Weisungen des IAB und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Sofern Sie uns Ihre Zustimmung gegeben haben, verknüpfen wir die Angaben aus der Befragung mit Daten, die über Sie bereits bei der BA oder dem IAB vorliegen. Die Zustimmung zu dieser Verknüpfung ist freiwillig. Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher können mit den Daten ausschließlich in pseudonymisierter Form arbeiten, also ohne Namen und ohne Anschrift zu erfahren. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt.

Welche Zugriffsdaten beziehungsweise Logfiles werden gespeichert?

Beim Aufruf der Internet-Befragung werden Informationen zu dieser Aktivität automatisch in Textdateien – auch Logfiles genannt – protokolliert: Die gespeicherten Informationen sind:

  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Internet Service Provider des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite unseres Internetangebotes/Name der abgerufenen Datei
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war
  • verwendeter Browser und Betriebssystem
  • verwendete Sitzungskennung (Session ID)

Welche Cookies werden auf der Seite verwendet?

Bei der Internet-Befragung kommen sogenannte Session-Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Nach dem Schließen des Browsers werden diese Cookies wieder gelöscht. Sie können die Nutzung von Cookies in den meisten Browsern deaktivieren. Suchen Sie dafür die entsprechenden Einträge in den Datenschutzoptionen der Einstellungen Ihres Browsers. In der Regel ist es möglich an unserer Internet-Befragung mit blockierten Cookies teilzunehmen. Bei der Verwendung einzelner Funktionen und Formularen kann es aber technisch bedingt zu Störungen kommen.

SSL-Verschlüsselung

Um die von Ihnen übermittelten Daten zu sichern, verschlüsseln wir den Datenverkehr zwischen Ihnen und unserem Angebot mit einer SSL-Verbindung. Sie erkennen eine gesicherte Verbindung meistens an einem Schloss links oder rechts in der Adresszeile des Browsers.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht, kostenlos Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten und deren Nutzung zu erhalten. Sie haben ebenfalls das Recht, Ihre gespeicherten Daten bei uns berichtigen zu lassen. Sofern die Daten nicht für eine vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung notwendig sind, können Sie eine Löschung Ihrer von uns erfassten persönlichen Daten anfordern. Wenn Sie eine Auskunft, Berichtigung oder Löschung veranlassen möchten, können Sie dies unter der angegebenen Kontaktadresse anfordern.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür an: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Projekt „Lohnflexibilität in Deutschland“, z.Hd. Dr. Jörg Heining, Regensburger Straße 100, 90478 Nürnberg, LF-befragung@iab.de.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Str. 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, wahrzunehmen. Sie haben nach der DSGVO u. a. das Recht, Auskunft zur Nutzung Ihrer Informationen zu erhalten, Daten bei Vorliegen der gesetzlich genannten Gründe berichtigen und löschen zu lassen oder die Verarbeitung der Daten einzuschränken. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich oder per E-Mail über die im Briefkopf angegebene Adresse widerrufen, ohne dass Ihnen hieraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der BA wie folgt:

Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und die Universität Maastricht untersuchen berufliche Perspektiven und das Interesse an einer beruflichen Neuorientierung im Erwerbsleben. Dazu werden Mitte 2022 Informationsbriefe versandt und eine Online -Befragung durchgeführt.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Je mehr Personen an der Studie und der Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie und in welcher Intensität Menschen in ihrem Berufsleben nach neuen Perspektiven suchen. Ihre Teilnahme an der Befragung trägt dazu bei, zu erfahren, von welchen Faktoren das Interesse an einer beruflichen Neuorientierung abhängen kann. Ihre Unterstützung ist von großer Bedeutung, um politische Entscheidungsträger auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse beraten zu können.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwllig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 15 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben.

Nach dem Ende der Befragung werden alle Informationen, aus denen sich ein offensichtlicher Personenbezug (Name, Kontaktdaten) ergibt, gelöscht und der Datensatz wird mit einem vom IAB vergebenen pseudonymen Identifikator (einer zufällig zugeordneten Kombination aus Nummern und Buchstaben) versehen. Diese Pseudo-ID ermöglicht – falls Sie dem zugestimmt haben – eine Verknüpfung der Antworten mit Daten, die bereits bei der Bundesagentur für Arbeit zu Ihnen vorliegen. In diesen Daten sind beispielsweise Informationen zu Zeiten der Beschäftigung, der Arbeitsuche oder der Arbeitslosigkeit enthalten. Durch die Zuspielung können wir bei der Analyse Informationen optimal nutzen und die Befragung kurzhalten. Sie helfen uns mit Ihrer Zustimmung sehr.

Den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist es zu keinem Zeitpunkt möglich, Rückschlüsse auf Ihre Identität zu ziehen. Personenbezogene Daten, anhand derer wir Sie zu dieser Befragung eingeladen haben, werden ausschließlich durch einen Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB – verwaltet.

Ihre Teilnahme an der Studie ist selbstverständlich freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Woher hat das IAB die Kontaktdaten?

Das IAB ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des gesetzlichen Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Dieser umfasst auch betriebliche Meldungen von Beschäftigungszeiten an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: IAB.Perspektiven-im-Erwerbsleben@iab.de.

Datenschutz

Das IAB, IZA und die Universität Maastricht nehmen den Datenschutz sehr ernst. In allen drei Institutionen gelten strenge Umsetzungsregeln und Standards, um den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in vollem Umfang nachzukommen.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

Was geschieht mit meinen Kontaktdaten und meinen Angaben?

Die Einladung zur Befragung erhalten Sie vom IAB. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt Ingress als Auftragnehmer des IAB. Ingress handelt streng und ausschließlich nach Weisungen des IAB und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher werten Ihre Daten getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Niemand kann nachträglich erfahren, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.
Ihre Antworten werden ohne Namen und ohne Adressen an die am Forschungsprojekt beteiligten Forscherinnen und Forscher übermittelt. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht (z.B. als Durchschnittswerte oder Prozentangaben). Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt.

Welche Zugriffsdaten beziehungsweise Logfiles werden gespeichert?

Beim Aufruf unserer Online-Angebote oder beim Abruf einer Datei werden Informationen zu dieser Aktivität automatisch in Textdateien – auch Logfiles genannt – protokoliert. Die gespeicherten Informationen sind:

  • Die IP-Adresse des Nutzers
  • Internet Service Provider des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite unseres Internetangebotes/Name der abgerufenen Datei
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war
  • verwendeter Browser und Betriebssystem
  • verwendete Sitzungskennung (Session ID)

Welche Cookies werden auf der Seite verwendet?

Auf unserem Online-Angebot kommen sogenannte Session-Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Nach dem Schließen des Browsers werden diese Cookies wieder gelöscht.

Sie können die Nutzung von Cookies in den meisten Browsern deaktivieren. Suchen Sie dafür die entsprechenden Einträge in den Datenschutzoptionen der Einstellungen Ihres Browsers.
In der Regel ist es möglich, unser komplettes Angebot mit blockierten Cookies zu nutzen. Bei der Verwendung einzelner Funktionen und Formulare kann es aber technisch bedingt zu Störungen kommen.

SSL-Verschlüsselung

Um die von Ihnen übermittelten Daten zu sichern, verschlüsseln wir den Datenverkehr zwischen Ihnen und unserem Angebot mit einer SSL-Verbindung.
Sie erkennen eine gesicherte Verbindung meistens an einem Schloss links oder rechts in der Adresszeile des Browsers.

Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten

Darüber hinaus möchten wir Sie auf einige Rechte hinweisen, die sich für Sie als betroffene Person aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben:
Art. 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  1. die Verarbeitungszwecke;
  2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Dieses Recht ist an keine Voraussetzungen gebunden und Sie können es mithilfe eines formlosen Antrags bei uns geltend machen. Bitte beachten Sie, dass wir allerdings nicht zur Auskunft verpflichtet sind, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke erforderlich ist und die Erteilung der Auskunft die Verwirklichung dieser Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde.

Recht auf Löschung von Daten

Art. 17 DSGVO gibt Ihnen in einigen Fällen das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen zu können. Dafür muss jedoch einer der dort genannten Gründe vorliegen, zum Beispiel:

  1. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie haben die Einwilligung, auf der die Verarbeitung beruhte, widerrufen und es fehlt an einer anderen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Bitte beachten Sie, dass wir allerdings nicht zur Löschung verpflichtet sind, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke erforderlich ist und die Löschung die Verwirklichung dieser Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten

Sie können die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  1. Sie bestreiten die Richtigkeit der Daten und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen,
  2. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie lehnen die Löschung der Daten ab, verlangen aber stattdessen die Einschränkung deren Verarbeitung,
  3. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten nicht weiter, Sie brauchen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,
  4. Sie haben gem. Art. 21 Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es steht noch nicht fest, ob Ihre berechtigten Gründe den unseren überwiegen.

Ihre Daten werden dann markiert, damit ihre künftige Verarbeitung begrenzt wird. Die Daten dürfen dann nur noch unter besonders engen Voraussetzungen und besonderen Zweckbestimmungen verarbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass wir allerdings nicht zur Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet sind, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke erforderlich ist und deren Einschränkung die Verwirklichung dieser Zwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 20 DSGVO gibt Ihnen das Recht, Ihre bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie dürfen diese Daten auch Dritten weitergeben.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, können Sie bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Anderweitige Rechtsbehelfe werden dadurch nicht eingeschränkt.

Fragen zum Datenschutz in der BA

Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Das vom IAB durchgeführte Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung stellt eine  Datengrundlage bereit, mit deren Hilfe die Dynamik des Grundsicherungsbezugs und die soziale Lage von Haushalten im Grundsicherungsbezug untersucht werden können. Die Notwendigkeit einer solchen Datengrundlage ergibt sich insbesondere aus zwei Feststellungen:

  1. Da es sich bei der der Grundsicherung für Arbeitsuchende um eine haushalts- (beziehungsweise bedarfsgemeinschafts-) bezogene Sozialleistung handelt, müssen die Haushaltskontexte von Leistungsempfängern berücksichtigt werden, um die individuellen und sozialen Folgen des Leistungsbezugs adäquat untersuchen zu können. Gleiches gilt für eine adäquate Evaluation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, da Strategien einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik immer auf haushaltstypische Lebensumstände treffen und abhängig von diesen kontextabhängige Wirkungen entfalten. Eine weitere Frage, die sich ohne Rückgriff auf die sozialen und ökonomischen Binnenstrukturen von Haushalten kaum hinreichend beantworten lässt, ist die nach den geschlechtsspezifischen Wirkungen einzelner Maßnahmen und der Bedeutung von Berufs- und Erwerbsorientierungen von Frauen und Männern für die Überwindung des Leistungsbezugs. Daher erschien es sinnvoll,  PASS als Haushaltsbefragung zu konzipieren.
  2. Die Fokussierung der Untersuchungsperspektive auf Kontexte und Dynamiken von Armutshaushalten erfordert ein als Längsschnitt angelegtes Untersuchungsdesign, ein Sachverhalt, dem die Konzeption des PASS als Panelstudie Rechnung trägt. Ein solches Design gestattet nicht nur eine ereignisbezogene Untersuchung der Ein- und Austritte in den Leistungsbezug und deren Relation zu sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des SGB II, sondern es ermöglicht darüber hinaus auch eine Ausweitung der Perspektive auf individuelle wie auch haushaltstypische Verfestigungen von Bedürftigkeit. Darüber hinaus können auch die in der Intention des SGB II liegenden Pfade aus der Hilfebedürftigkeit und in eine (Re-)Integration ins Erwerbsleben identifiziert werden. Dabei lässt sich auch untersuchen, inwieweit die im SGB II vorgesehenen Maßnahmepakete eine solche Integration im Kontext unterschiedlicher Haushaltskonstellationen erleichtern oder nicht.

Daneben sind noch vier weitere methodische Besonderheiten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung zu nennen: (a) die Kombination aus zwei in etwa gleich großen Teilstichproben, (b) die Durchführung der Erhebung in einem Mixed Mode aus telefonischen (CATI) und persönlichen (CAPI) Interviews, (c) die mehrsprachige Durchführung der Erhebung, sowie (d) die Verknüpfung mit administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Der erste Punkt (a) ergibt sich daraus, dass sich die forschungsleitenden Fragen des PASS zwar stark mit unterschiedlichen Aspekten des SGB-II-Leistungsbezugs verknüpft sind, sich ihrer Gesamtheit aber nicht allein mit einer Stichprobe von SGB-II-Leistungsempfängern beantworten lassen. Wichtige, mithilfe des PASS zu beantwortenden Fragen sind zum Beispiel die nach

  • den Wegen in die sowie aus der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen,
  • der Veränderung der sozialen Lage und der gesellschaftlichen Teilhabe der vom Leistungsbezug betroffenen Haushalte und Personen,
  • der subjektiven Bewältigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und der damit möglicherweise verknüpften Veränderung handlungsrelevanter Orientierungen der Befragten im Zeitverlauf,
  • dem Kontakt zu den Trägern der Grundsicherung und der institutionellen Handlungspraxis zur Eingliederung in Arbeit.

Insbesondere bei der Analyse von Zugangsprozessen, für die Konstruktion von Kontrollgruppen und für die Einschätzung relativer Lebenslagen werden zur Beantwortung der genannten Fragestellungen auch Informationen über Bevölkerungsgruppen außerhalb des Leistungsbezugs benötigt. Aus diesem Grund umfasst das PASS neben einer jährlich um Neuzugänge zur Grundsicherung aufgefrischten Teilstichprobe von Bedarfsgemeinschaften aus Prozessdaten der BA, eine zweite Teilstichprobe, bei der es sich um eine allgemeine Bevölkerungsstichprobe handelt. Diese ermöglicht nicht zuletzt die Hochrechnung aller Befunde aus PASS auf die Wohnbevölkerung Deutschlands.

Die zweite Besonderheit der Studie (b), die Verwendung sowohl telefonischer als auch persönlicher Interviews in einem flexiblen sequentiellen Mixed-Mode Design, soll zu einer möglichst hohen Stichprobenausschöpfung unter Budgetrestriktionen führen. Haushalte werden dabei zunächst in dem Modus kontaktiert, in dem sie zuletzt erfolgreich befragt wurden. Kommt es hier zu keinem Interview, wird der Modus gewechselt. In den ersten drei Erhebungswellen wurden erstmals teilnehmende Haushalte zunächst telefonisch kontaktiert, ab Welle 4 dann persönlich.

Der dritte Punkt (c), die mehrsprachige Durchführung der Studie, ergibt sich vor allem daraus, dass sich Migranten überproportional häufig in prekären Lebenslagen befinden, wobei gerade auch eine schlechte Beherrschung der deutschen Sprache eine zusätzliche Hürde für eine Platzierung am Arbeitsmarkt darstellen dürfte. Damit auch bei dieser wichtigen Zielgruppe keine systematischen Ausfälle entstehen, ist eine Durchführung der Befragungen nicht nur auf Deutsch möglich, sondern zusätzlich auch in den Muttersprachen der zahlenmäßig bedeutendsten Migrantengruppen. In den Wellen 1-9 wurden Interviews in Türkisch und Russisch angeboten, ab der zehnten Erhebungswelle wurde Türkisch durch Arabisch ersetzt.

Die Verknüpfung mit administrativen Daten der BA (d) stellt einerseits sicher, dass die Befragten nicht über Gebühr durch die Befragung belastet werden. So müssen erwerbsbiographische Angaben nicht umfassend erhoben werden, da sie für Teilnehmer, die informiert einwilligen, aus administrativen Daten zugespielt werden können. Sie erweitert zudem die Analysepotenziale, da Befragungsdaten gemeinsam mit schwer erhebbaren detaillierten Angaben zu Maßnahmeteilnahmen oder exakten Einkommensverläufen ausgewertet werden können. Nicht zuletzt stellt die Verknüpfung die Basis für viele Projekte der methodischen Begleitforschung zu PASS dar.

Publikationen

Publikationen zum Projekt