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Informationen für befragte Betriebe zur Panelerhebung Personalarbeit und Unternehmenskultur

Was ist Ziel der Studie

Ziel ist es besser zu verstehen, wie sich die vielen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auf Betriebe in Deutschland auswirken und welchen Herausforderungen sie sich gegenübersehen. Die Befragung läuft bereits seit 2012, bisher haben aber wir vor allem große Betriebe befragt. Viele wichtige Themen sind für kleinere und Kleinstbetriebe aber genauso relevant, daher wollen wir die Befragung erweitern, um ein möglichst vollständiges Bild der Arbeitgeberperspektive zu erhalten liefern.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig

Kleinere und Kleinstbetriebe spielen eine zentrale Rolle für die Wirtschaft in Deutschland. Sie sind der Innovationsmotor des Landes. Um überprüfen zu können, ob unsere Fragen die betriebliche Realität widerspiegeln und ob unsere Formulierungen auch richtig verstanden werden, sind wir auf Ihre Einschätzung angewiesen.

Ablauf der Befragung

Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des IAB wird Sie telefonisch kontaktieren und mit Ihnen die Fragen durchgehen. Die Befragung dauert etwa 30 Minuten.

Herkunft der Adressen

Sie wurden vor etwa zwei Jahren im Rahmen der IAB-Stellenerhebung kontaktiert. Diese Kontaktadressen und einen Abgleich Ihrer aktuellen Adresse nutzen wir für die Kontaktierung. Als besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – Zugriff auf die bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Daten. Bei der Bundesagentur für Arbeit liegen die Daten aller Betriebe in Deutschland vor. Diese Vorgehensweise des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist datenschutzrechtlich abgesichert. Denn für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage in § 282 Abs. 5 Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III). Dort heißt es: „Innerhalb der Bundesagentur dürfen die Daten aus ihrem Geschäftsbereich dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung gestellt und dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden.“ Die Durchführung der Befragung ist für die Wahrnehmung der Arbeitsmarktforschung erforderlich, die dem IAB per Gesetz übertragen wurde (§ 280 SGB III).

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: IAB.Arbeitsqualitaet@iab.de

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB),
Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Verantwortliche Forschende   

                                                              

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Falls Sie teilnehmen, können Sie Ihre Einwilligung auch später noch jederzeit widerrufen, wobei die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt.

Umgang mit Ihren Daten / Dauer der Speicherung / Löschung der Daten

Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausschließlich ohne Namen und Anschrift dargestellt. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person diese Angaben gemacht worden sind.

Datenschutz