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Was ist das Ziel der Studie?

Unter der Leitung des IAB befragt infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft) ab Juni 2026 rund 7.500 zufällig ausgewählte Beschäftigte. Die Befragung dient dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse über die individuelle Arbeitssituation und Beschäftigungsqualität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu gewinnen. Die Ergebnisse werden zu Forschungszwecken und zur Beratung politischer Entscheidungsträger genutzt. Insgesamt liegen aus den ersten sechs Erhebungen bereits fast 40.000 Befragungen vor.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die Studie soll Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen, Personalentwicklungsmöglichkeiten und dem Arbeitsklima in deutschen Unternehmen erbringen. Ihre persönliche Sichtweise ist für uns sehr wichtig. Wir möchten erfahren, wie Sie Ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen. Um aussagekräftige und glaubwürdige Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen. Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie uns in dabei, die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser zu verstehen.

Erfahren Sie, worum es in der Studie geht

Die Studie untersucht im zweijährigen Turnus Veränderungen der Arbeitswelt, insbesondere der betrieblichen Personalpolitik, sowie deren Auswirkung auf Beschäftigte. Um ein umfassendes Bild der Arbeitsbedingungen und der Zufriedenheit von Erwerbstätigen zu erhalten, haben wir 2012 eine für Deutschland einzigartige regelmäßige Befragung von Betrieben und deren Beschäftigten ins Leben gerufen. Bei der letzten Befragungswelle im Jahr 2024 haben sich bundesweit etwa 6.600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Studie beteiligt. Einen großen Dank dafür! 2026 soll nun erneut befragt werden, um das bisher gewonnene Bild von den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Deutschland zu aktualisieren.

Um dieses Vorhaben zu realisieren, würden wir Sie gerne zur Teilnahme an der kommenden Befragung einladen. Sollten Sie Interesse an der Studie zur Arbeitsqualität haben, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bei der Befragungswelle zu einem Interview bereit wären. Die Ergebnisse dieser Studie werden veröffentlicht und von politischen Entscheidungsträgern vorgestellt. Somit tragen Ihre – selbstverständlich anonymisierten – Antworten dazu bei, frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen und diesen gemeinsam mit Arbeitgebern und Politik zu diskutieren.

Bisherige Ergebnisse der Befragung

Durch die ersten sechs Erhebungswellen haben wir bereits viele interessante Ergebnisse gewonnen, aus denen wir Ihnen hier exemplarisch etwas zum Thema Arbeitszufriedenheit vorstellen möchten. Ob Beschäftigte ihre Arbeit als erfüllend und zufriedenstellend erleben hat große Auswirkungen auf ihre Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit. Diese Erfahrungen werden maßgeblich durch Faktoren am Arbeitsplatz geprägt. Betriebe können die Zufriedenheit und das Sinnempfinden ihrer Mitarbeitenden daher aktiv beeinflussen. 

Ergebnisse aus Regressionsanalyse. Inhalt der Abbildung wird im nachfolgenden Absatz beschrieben.

Ein Ergebnisse unserer Forschung zeigen, dass zwar die Zufriedenheit mit dem Gehalt eine Rolle spielt, jedoch vor allem weitere betriebliche Aspekte entscheidend sind: Handlungsspielraum, Feedbackkultur, und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben stärken das Wohlbefinden und reduzieren Stress. Auch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sorgt dafür, dass die Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigt. Einen wichtigen Einfluss hat zudem auch die Führungskraft. Wer die direkte Führungskraft als besonders fair wahrnimmt, ist zudem deutlich zufriedener mit seiner Arbeit, erlebt sie als sinnstiftender und ist weniger gestresst.

Ablauf der Befragung

Kontaktiert werden zum einen alle Personen, die bereits vor einigen Jahren an der Befragung teilgenommen und dabei ihre Einwilligung zur erneuten Kontaktierung gegeben haben. Darüber hinaus wurde eine Ergänzungsstichprobe mit erstmalig zu befragenden Personen ausgewählt. Diese Personen wurden zufällig aus allen Beschäftigten bei solchen Betrieben gezogen, die im Jahr 2025 an einer IAB-Betriebsbefragung teilgenommen haben.

Alle zufällig ausgewählten Personen werden mit einem Anschreiben von infas über den Beginn und den Ablauf der Befragung informiert. Die Befragung wird ca. 30 Minuten dauern. Wir möchten allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits vorab sehr herzlich danken!

Woher stammen die Kontaktdaten für die Befragung?

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen die Daten aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland vor. Als besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Erfüllung seines gesetzlichen Forschungsauftrags – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – Zugriff auf die bei der BA vorliegenden Daten. Diese Vorgehensweise des IAB ist datenschutzrechtlich abgesichert. Denn für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage in § 282 Absatz 5 Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III). Dort heißt es: „Innerhalb der Bundesagentur dürfen die Daten aus ihrem Geschäftsbereich dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung gestellt und dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden.“ Die Befragung dient der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die dem IAB (gehört zur Bundesagentur für Arbeit) per Gesetz (§ 280 SGB III) übertragen wurde.

Das IAB hat infas auf der Grundlage des Art. 28 DSGVO damit beauftragt, die Befragung „Arbeit und Betrieb – Beschäftigtenbefragung“ durchzuführen. infas arbeitet stets streng nach den Regeln des Datenschutzes; Ihre Adressdaten werden bei infas ausschließlich für diese Befragung genutzt und nach Abschluss der Befragung gelöscht. Sofern Ihre Telefonnummer bei der BA nicht vorliegt, hat infas diese aus öffentlichen Telefonregistern übernommen. Weitere Informationen finden Sie in der „Erklärung zum Datenschutz und zur absoluten Vertraulichkeit Ihrer Angaben“ (PDF, Datei ist nicht barrierefrei), die an alle ausgewählten Personen zusammen mit dem Anschreiben versendet wurde.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen zu den Hintergründen und Inhalten der Studie wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten IAB-Forscherinnen und Forscher: IAB.Arbeitsqualitaet@iab.de

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Falls Sie teilnehmen, können Sie Ihre Einwilligung auch später noch jederzeit widerrufen, wobei die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt.

Umgang mit Ihren Daten/Dauer der Speicherung/Löschung der Daten

Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausschließlich ohne Namen und Anschrift dargestellt. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person diese Angaben gemacht worden sind.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Online-Befragung „Berufliche Weiterentwicklung“,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung zur beruflichen Weiterentwicklung durch. Uns interessiert insbesondere, wie gut informiert Sie sich über ihre beruflichen Möglichkeiten sehen und ob Sie in den letzten Jahren Schritte für berufliche Veränderungen unternommen haben oder solche für die nähere Zukunft planen.

Warum sind wir auf Ihre Teilnahme angewiesen?

Die erhobenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und für die Politikberatung des IAB. Die Ergebnisse der Befragung tragen dazu bei, neue Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, ob Personen sich ausreichend zu Fragen der beruflichen Weiterentwicklung informiert fühlen und in welchen Bereichen möglicherweise Bedarf nach Beratung besteht.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 15 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben können.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten, warum darf das IAB eine Befragung durchführen, und wer hat Zugriff auf die Kontaktdaten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 und 6 SGB III die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen. Die Einladungen zur Befragung werden durch einen Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB – versendet. Weder die beteiligten Forschenden des IAB noch Dritte haben Zugriff auf Kontaktinformationen.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Ergebnisse der Befragung werden ohne Namen und ohne Anschrift, dargestellt. Außenstehende können nicht in Erfahrung bringen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden durch den Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB an die beteiligten Forschenden im IAB übermittelt, wie oben mitgeteilt ohne Namen und Kontaktdaten. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür an: Berufliche-Weiterentwicklung@iab.de

Datenschutzbeauftragter der BA

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift „Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: Berufliche-Weiterentwicklung@iab.de

Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?

Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an Berufliche-Weiterentwicklung@iab.de. Wir werden Sie dann nicht erneut kontaktieren.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AZR-Befragung,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt in Kooperation mit dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) eine Online-Befragung von jüngst zugewanderten Erwerbsmigrantinnen und -migranten durch. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Arbeits- und Lebenssituation sowie Bleibe- oder Rückkehrabsichten der Befragten zu erfassen.

Informationen über die Verwendung der Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur AZR-Befragung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: iab.projektfeg20@iab.de

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Mit welchen Themen beschäftigt sich die Befragung?

Die Befragung ist Teil des Forschungsprojekts Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In diesem Projekt werden die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung), seit dem 18. November 2023 sukzessive in Kraft getreten, analysiert. In diesem Rahmen wird in der Befragung untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, existieren. Des Weiteren werden die Arbeitsmarktintegration der neu zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte sowie ihre Erfahrungen in Deutschland eingehender analysiert.

2. Wer kann an der Befragung teilnehmen? Warum haben Sie mich angeschrieben?

Wir haben Ihre Adresse aus dem Ausländerzentralregister (AZR) erhalten, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird. Das AZR-Gesetz ermöglicht uns nach § 24a Abs. 6 unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke.

Befragt wird eine repräsentative Stichprobe nach dem Zufallsprinzip, wobei Zugewanderte mit Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte (nach §20a AufenthG) vollständig kontaktiert werden. Auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG (Anerkennungsmaßnahmen) werden überproportional für die Stichprobe herangezogen.

Die Einladung zur Befragung erfolgt über einen Link, der den befragten Personen postalisch übermittelt wird, auf das Online-Portal INGRESS, über das die Befragung durchgeführt wird.

Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen.

3. Warum ist meine Teilnahme wichtig?

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in Befragungen teilen, können Forscherinnen und Forscher Bedürfnisse und Herausforderungen besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an solchen wissenschaftlichen Befragungen teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen und die fundierten Empfehlungen, die wir aus den Ergebnissen ableiten, helfen politischen Entscheidungsträgern. So können wir Verbesserungspotenziale im Gesetz erkennen und die Fachkräfteeinwanderung optimieren.

 4. Woher hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung meine Kontaktdaten?

Ihre Adresse haben wir über das Ausländerzentralregister (AZR) erhalten, das beim BAMF geführt wird. Das AZR-Gesetz ermöglicht uns nach § 24a Abs. 6 unter bestimmten Bedingungen die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Sowohl die Zustimmung zur Übermittlung Ihrer Daten als auch die Teilnahme an der Befragung sind freiwillig. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag, die Situation von ausländischen Fachkräften in Deutschland zu verbessern. Ihre Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

5. Wer ist an dem Projekt beteiligt?

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) haben den Auftrag erteilt, die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Sinne des vorgesehenen gesetzlichen Auftrages wissenschaftlich zu evaluieren. Die Evaluation wird in Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI und ist das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland. Das Forschungszentrum im Bundesamt betrachtet das Migrationsgeschehen nach und von Deutschland, begleitet den Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und führt Evaluationsstudien zu konkreten Programmen und Maßnahmen durch. Rechtsgrundlage der Forschung im BAMF ist § 75 Nr. 4 und 4a AufenthG. Weitere Informationen zum Forschungszentrum des BAMF finden sie unter: www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/forschung-node

Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Rechtsgrundlage der Forschung und Beratung durch das IAB sind § 55 SGB II sowie §§ 280 Nr. 2, 282 SGB III (SGB ist Sozialgesetzbuch). Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.

6. Wie wird die Studie finanziert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet das Projekt als Auftrag- und Mittelgeber. Seine Rolle beschränkt sich auf die Abstimmung des übergreifenden Forschungsdesigns sowie auf die strategische Nutzung der Ergebnisse. In methodische Detailentscheidungen und den laufenden Feldbetrieb greift das BMAS nicht ein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist ebenfalls Auftraggeber des Projekts.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ebenfalls als Mittelgeber am Projekt beteiligt.

7. Wie viel Zeit sollte ich für die Beantwortung der Fragen einplanen?

Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.

8. Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzen?

Ja, eine kurzzeitige Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich, solange Sie Ihren Browser nicht schließen. Da die Befragung vollkommen anonym stattfindet und Ihre Antworten keinerlei Verbindung zu ihren personenbezogenen Daten enthalten, ist es nicht möglich, die Befragung fortzuführen, sobald Sie Ihren Browser geschlossen haben.

9. Wie oft kann ich an der Befragung teilnehmen?

Sie können einmal an der Befragung teilnehmen.

10. Was geschieht mit meinen Angaben? Wie werden meine Angaben verwertet?

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet.

Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person vor, das sind Daten (aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit handeln). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.

11. Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de.

12. Werden meine Angaben auch für Marktforschungszwecke oder Werbung verwendet?

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht! Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dabei sind aus den Ergebnissen keine Einzeldaten zu teilnehmenden Personen mehr ersichtlich.

13. Wo kann ich Ergebnisse der Studie einsehen?

Die Ergebnisse dieser Befragung werden in den kommenden Jahren vorgestellt. Die Veröffentlichung des Hauptberichts ist für das Frühjahr 2028 vorgesehen. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet.

14. Wohin kann ich mich bei Fragen oder Anmerkungen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab.projektfeg20@iab.de.

15. Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?

Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an iab.projektfeg20@iab.de . Wir werden Sie dann nicht erneut kontaktieren.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einwanderungs-Panelstudie Deutschland,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung durch, die neu zuwandernde Fach- und Bildungskräfte ab der Visumerteilung begleitet. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren.

Befragt werden Inhaberinnen und Inhaber ausgewählter Visa, unter anderem Chancenkarte, EU-Blaue Karte, Fachkräfte sowie Ausbildung und Studium. Die Teilnahme ist freiwillig und vertraulich. Der Zugangslink zur Online-Befragung befindet sich in der E-Mail der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts, die Sie bei Erteilung Ihres Visums über das Auslandsportal erhalten. Etwa sechs Monate nach dem Erstinterview folgt dann eine zweite Befragung. So können wir geplante Schritte, tatsächliche Erfahrungen und auch Nicht-Einreisen oder frühe Ausreisen abbilden.

Mit Ihrer Einwilligung können Ihre Angaben pseudonym mit den Integrierten Erwerbsbiografien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verknüpft werden. Die Datenerhebung erfolgt streng nach den geltenden Datenschutzvorgaben.

Die Online-Befragung ist mobil nutzbar und in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Türkisch, Serbisch und Albanisch. Ihre Teilnahme hilft, Fachkräftemigration evidenzbasiert zu gestalten und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln.

Informationen über die Verwendung der Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur Einwanderungs-Panelstudie Deutschland

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: iab.projektfeg20@iab.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Mit welchen Themen beschäftigt sich die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland?

Die Befragung ist Teil des Forschungsprojekts Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In diesem Projekt werden die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung), in Kraft seit dem 18. November 2023, analysiert. In diesem Rahmen wird untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, vor und nach ihrer Einwanderung, existieren. Des Weiteren wird die Arbeitsmarktintegration der neu zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte eingehender analysiert.

2. Wer kann an der Befragung teilnehmen?

Unsere Befragung richtet sich an Personen mit einem Erwerbs- oder Ausbildungsvisum, die vor Kurzem ihr Visum für Deutschland erhalten haben. Befinden sich diese noch im Ausland, interessieren uns ihre beruflichen Pläne und Erwartungen vor der Einreise nach Deutschland sowie die ersten Schritte, die sie bereits eingeleitet haben. Nach der Einreise möchten wir erfahren, wie der berufliche Einstieg verläuft und welche Erfahrungen bislang gemacht wurden. Antworten zu diesen Fragen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Forschung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Für die Teilnahme an der zweiten Welle unserer Studie, müssen Befragte uns bei der ersten Befragungswelle im Jahr 2026 Ihre Bereitschaft erteilt haben, um ein halbes Jahr später wieder kontaktiert zu werden. Hierfür haben sie uns ihre E-Mailadresse mitgeteilt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme kann jeder Zeit widerrufen werden.

Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen.

3. Warum ist meine Teilnahme so wichtig?

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in dieser Befragung teilen, können Forscherinnen und Forscher am IAB die Bedürfnisse und Herausforderungen im Visumsprozess, bei der Einreise und generell im Leben in Deutschland besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an dieser Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen und die fundierten Empfehlungen, die wir daraus ableiten, helfen politischen Entscheidungsträgern. So können wir Verbesserungspotenziale im Gesetz erkennen und die Fachkräfteeinwanderung optimieren.

4. Wer ist an dem Gesamtprojekt beteiligt?

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) haben den Auftrag erteilt, die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Sinne des vorgesehenen gesetzlichen Auftrages wissenschaftlich zu evaluieren. Die Evaluation wird in Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Zum BAMF gehört ein Forschungsbereich („Forschungszentrum“), der Entwicklungen in den Feldern Migration und Integration wissenschaftlich untersucht und bei diesem Projekt eng mit dem IAB arbeitet.

Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Die Forschung und Beratung des IAB geschieht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages, der im zweiten (§ 55 Abs.1 SGB II) und dritten Sozialgesetzbuch (§ 280, § 282 Abs. 1 – Abs. 4 SGB III) verankert ist. Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.

5. Wie wird die Studie finanziert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet das Projekt als Auftrag- und Mittelgeber. Seine Rolle beschränkt sich auf die Abstimmung des übergreifenden Forschungsdesigns sowie auf die strategische Nutzung der Ergebnisse. In methodische Detailentscheidungen und den laufenden Feldbetrieb greift das BMAS nicht ein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist ebenfalls Auftraggeber des Projekts.

6. Wie viel Zeit sollte ich für die Beantwortung der Fragen einplanen?

Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.

7. Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzen?

Ja, eine kurzzeitige Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich. Ihre Antworten werden gespeichert, sodass Sie später die Befragung wieder an der Stelle fortsetzen können, an der Sie diese zuvor unterbrochen haben. Beachten Sie jedoch, dass die Befragungen immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet sind.

8. Wie oft kann ich an der Befragung teilnehmen?

Die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland ist eine wiederholte Befragung. Sie können mehrfach über die Studiendauer teilnehmen, jedoch nur einmal pro Erhebungswelle.

9. Wie wurden die Durchschnittslöhne von mir ähnlichen Personen berechnet?

Im Fragebogen wurden Ihnen möglicherweise die Durchschnittsbruttolöhne von Ihnen ähnlichen Arbeitnehmenden gezeigt.

Um diese Löhne zu berechnen, wurden administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2024 verwendet. Diese beinhalten Informationen über das Tagesentgelt aller geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Deutschland. Zur Berechnung der Löhne wurde ein Regressionsmodell mit den folgenden erklärenden Variablen geschätzt: Alter, Geschlecht, Beruf, Arbeitsmarktregion, Bildungsniveau und, sofern vorliegend, Dauer der Erwerbslosigkeit. Auf Basis der geschätzten Parameter wurde eine Vorhersage für den durchschnittlichen Lohn von Personen mit Ihren Merkmalen berechnet. Da sich die Daten auf 2024 beziehen, haben wir alle Durchschnittswerte auf Basis des durchschnittlichen Lohnwachstums laut Statistisches Bundesamt auf 2025 angepasst.

Weitere Quellen: Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit dem „Entgeltatlas“ ein Online-Tool zur Verfügung, über das Sie die durchschnittlichen Löhne in Ihrem Beruf einsehen können: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/

10. Was geschieht mit meinen Angaben? Wie werden meine Angaben verwertet?

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet.

Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person, das sind Daten aus (aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit handeln). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.

11. Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet.

12. Werden meine Angaben auch für Marktforschungszwecke oder Werbung verwendet?

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht, Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

13. Wo kann ich Ergebnisse der Studie einsehen?

Die Ergebnisse dieser Befragung werden in den kommenden Jahren vorgestellt. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet.

14. Wohin kann ich mich bei Fragen oder Anmerkungen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab.projektfeg20@iab.de

15. Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?

Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an iab.projektfeg20@iab.de. Wir werden Ihre Daten löschen und Sie nicht erneut kontaktieren.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Online-Befragung "Arbeit und Einkommen",

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung zu Arbeit und Einkommen durch. Uns interessieren die persönlichen Ansichten der Befragten unabhängig ihrer aktuellen Situationen und Einkommen. Der Schwerpunkt liegt auf der Einschätzung der Gerechtigkeit von Einkommen von fiktiven Personen.

Warum sind wir auf Ihre Teilnahme angewiesen?

Die erhobenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und für die Politikberatung des IAB. Die Ergebnisse der Befragung tragen dazu bei, neue Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, warum Personen an Weiterbildungen teilnehmen und welche Hemmnisse eventuell vorliegen.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben können.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten, warum darf das IAB eine Befragung durchführen, und wer hat Zugriff auf die Kontaktdaten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 und 6 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Ergebnisse der Befragung werden ohne Namen und ohne Anschrift, dargestellt. Außenstehende können nicht in Erfahrung bringen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden an die beteiligten Forschenden im IAB übermittelt, wie oben mitgeteilt. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an: arbeit-einkommen@iab.de

Datenschutzbeauftragter der BA

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift

„Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: arbeit-einkommen@iab.de

IMPa-Logo mit Wortmarke "Mein Weg in Deutschland"

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragung „Mein Weg in Deutschland“,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Vielen Dank, dass Sie an unserer Umfrage teilgenommen haben. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren.

Im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2025 haben rund 50.000 Personen an unserer Befragung teilgenommen. Sie werden in den kommenden Jahren erneut die Möglichkeit haben, an Befragungen teilzunehmen. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns sehr. Ohne Ihre Antworten wäre es nicht möglich, ein genaues Bild vom Leben in Deutschland und im Ausland zu zeichnen, auf das Wissenschaft und Politik angewiesen sind. Bislang gibt es kaum wissenschaftliche Studien, die Personen im Erwerbsalter in Deutschland und im Ausland auf diese Weise zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragen.

Um Ihnen und einer breiten Öffentlichkeit Einblicke in die Studie zu gewähren, hat das IAB die untenstehenden Informationen auf Grundlage der Befragung zusammengestellt. Dabei kommen auch die Menschen zu Wort, die die Befragung planen und durchführen.

Die Studie wird durchgeführt von:

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Wir garantieren den Schutz Ihrer Daten

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird vom IAB streng kontrolliert. Alle Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form, also ohne Namen, Anschrift und Kontaktinformationen, dargestellt. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten, die Ihre Person erkennen lassen. Ihre Anmeldung zur Befragung kann jederzeit beendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Ihre Teilnahme ist wichtig!

Nur wenn wir wissen, welche Erfahrungen Migrantinnen und Migranten im Alltag oder auf dem Arbeitsmarkt machen, wie sie denken und leben, können wir der Politik gute Ratschläge geben.

Datenschutz

Die Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Die verschiedenen Datenquellen der BA umfassen Beschäftigungsinformationen der Betriebe, sowie Informationen der BA bei Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Betriebe oder auch Mitarbeiter*innen der BA die Staatsangehörigkeit falsch melden. Wenn dies auf Sie zutrifft, bitten wir dies zu entschuldigen.

Veröffentlichungen auf Basis der Befragung:

Aufzeichnung der Bundespressekonferenz am 11.6.2025 zu den ersten Ergebnissen der Befragung:

„Deutschland als Zwischenstation?“ – Rückkehr- und Weiterwanderungsabsichten

Weitere Informationen zur Befragung

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA), führt eine Online-Befragung zu seinem deutsch- und englischsprachigen Internet-Auftritt durch, um sein Webangebot noch besser auf die Anforderungen und Bedarfe der Nutzenden abzustimmen. Ziel ist es, Informationen über Qualität und Vielfalt des Angebots, Verständlichkeit, Motivation der Nutzung und mögliche Bedarfe zu gewinnen, um das Webangebot des IAB weiter zu verbessern.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die Teilnahme an der Online-Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Damit das IAB mit seinem deutsch- und englischsprachigen Internet-Auftritt den Bedürfnissen der Nutzenden gerecht werden kann, ist es jedoch sehr wichtig, dass möglichst viele von Ihnen an der Erhebung mitwirken. Deshalb bitten wir Sie, an dieser Befragung teilzunehmen und uns dadurch bei der Weiterentwicklung unseres Webangebots zu unterstützen.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Online-Befragung läuft bis zum 10. Oktober 2025. Sie wird von dem vom IAB beauftragten Dienstleister Rhenus :people! Solingen GmbH/TEMA Marketing-Service durchgeführt und ausgewertet.
Ihre Angaben sind anonym. Bis zum endgültigen Absenden der Befragungseingaben (Befragungsdaten) auf der letzten Seite besteht jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme abzubrechen. Diese Datensätze gelangen nicht in die Weiterverarbeitung und werden gelöscht. Es besteht zudem die Möglichkeit, einzelne Fragen unbeantwortet zu lassen.

Sie können zwischen einem Fragebogen in deutscher oder in englischer Sprache wählen. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa zehn Minuten. Sie geben Ihre Antworten in den Computer oder in Ihr mobiles Endgerät durch Eingabe der zutreffenden Angabe ein und haben die Möglichkeit, zwischen den Fragen zu navigieren.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Für die Befragung wird ein Internetbrowser mit verschlüsselter Verbindung verwendet. Ihre Angaben werden während der Online-Befragung automatisch und anonym gespeichert. Angaben zu persönlichen Kontaktinformationen (E-Mail, Adresse) werden nicht erhoben. Es werden keine Hostnamen und keine IP-Adressen ermittelt und in den Umfrageergebnissen gespeichert. Es werden keine Geräteinformationen und keine Standortinformationen ermittelt.
Die Befragung wird nicht personenbezogen ausgewertet. Die Antworten lassen sich einzelnen Teilnehmenden nicht zuordnen. Angaben in Freitextfeldern werden aufbereitet und in Kategorien zusammengefasst; das Ergebnis enthält ebenfalls keine personenbezogenen Daten.
Die über die Online-Befragung erhobenen Daten werden anonymisiert bis zum Abschluss der Befragung auf dem Server des vom IAB beauftragten Dienstleisters Rhenus :people! Solingen GmbH/TEMA Marketing-Service gespeichert. Alle Antworten werden nach ihrer Auswertung gelöscht.

Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für die Weiterentwicklung des Webangebots des IAB verwendet.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung zu Weiterbildung und Beruf durch. Uns interessiert insbesondere, aus welchen Gründen Personen an einer Weiterbildung teilnehmen und was ihnen bei einer Weiterbildung wichtig ist. Der Schwerpunkt liegt auf bestimmten Weiterbildungskursen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (sogenannten Teilqualifizierungen).

Warum sind wir auf Ihre Teilnahme angewiesen?

Die erhobenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und für die Politikberatung des IAB. Die Ergebnisse der Befragung tragen dazu bei, neue Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, warum Personen an Weiterbildungen teilnehmen und welche Hemmnisse eventuell vorliegen.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben können.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten, warum darf das IAB eine Befragung durchführen, und wer hat Zugriff auf die Kontaktdaten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 und 6 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen. Die Einladungen zur Befragung werden durch einen Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB – versendet. Weder die beteiligten Forschenden des IAB noch Dritte haben Zugriff auf Kontaktinformationen.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Ergebnisse der Befragung werden ohne Namen und ohne Anschrift, dargestellt. Außenstehende können nicht in Erfahrung bringen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden durch den Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB an die beteiligten Forschenden im IAB übermittelt, wie oben mitgeteilt ohne Namen und Kontaktdaten. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an: weiterbildung@iab.de

Datenschutzbeauftragter der BA

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift „Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: weiterbildung@iab.de

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt die AD:apt Online-Befragung durch.
Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt und nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und Ihre Angaben sind anonym. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Der Datenbestand der BA ergibt sich aus den für die Aufgabenerledigung nach dem SGB II und SGB II unabdingbar erforderlichen Daten und umfasst auch die Meldungen des Arbeitgebers an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es eine gesetzliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III und § 55 SGB II die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für Forschungszwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

Was geschieht mit meinen Kontaktdaten und meinen Angaben?

Die Einladung zu einer Befragung an Ihre Post- oder E-Mail-Adresse erhalten Sie vom IAB. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt Ingress als Auftragnehmer des IAB. Ingress handelt streng und ausschließlich nach Weisungen des IAB und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Ihre Antworten werden ohne Namen und ohne Adressen an die am Forschungsprojekt beteiligten Forscherinnen und Forscher übermittelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher werten Ihre Daten getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Niemand kann nachträglich erfahren, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.
Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Im Forschungsdatenzentrum des IAB (FDZ) werden anonymisierte Antworten auch externen Forscherinnen und Forschern für Analysen zugänglich gemacht.

Welche Zugriffsdaten beziehungsweise Logfiles werden gespeichert?

Beim Aufruf unserer Online-Angebote entstehen sog. Logfiles, die Aufschluss über die Aktivitäten auf unserer Website geben und helfen, unsere Prozesse zu verbessern.
Logfiles speichern die IP-Adresse, den verwendeten Browser und das genutzte System eines Seitenbesuchers.

Welche Cookies werden auf der Seite verwendet?

Auf unserem Online-Angebot kommen sogenannte Session-Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Nach dem Schließen des Browsers werden diese Cookies wieder gelöscht.
Sie können die Nutzung von Cookies in den meisten Browsern deaktivieren. Suchen Sie dafür die entsprechenden Einträge in den Datenschutzoptionen der Einstellungen Ihres Browsers.
In der Regel ist es möglich unser komplettes Angebot mit blockierten Cookies zu nutzen.
Bei der Verwendung einzelner Funktionen und Formularen kann es aber technisch bedingt zu Störungen kommen.

SSL-Verschlüsselung

Um die von Ihnen, zum Beispiel bei Anfrageformularen, übermittelten Daten zu sichern, verschlüsseln wir den Datenverkehr zwischen Ihnen und unserem Angebot mit einer SSL-Verbindung.
Sie erkennen eine gesicherte Verbindung meistens an einem Schloss links oder rechts in der Adresszeile des Browsers.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht, kostenlos Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten und deren Nutzung zu erhalten.
Sie haben ebenfalls das Recht, Ihre gespeicherten Daten bei uns berichtigen zu lassen.
Sofern die Daten nicht für eine vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung notwendig sind, können Sie eine Löschung Ihrer von uns erfassten persönlichen Daten anfordern.
Wenn Sie eine Auskunft, Berichtigung oder Löschung veranlassen möchten, können Sie das unter der im jeweiligen Angebot angegebenen Kontaktadresse anfordern.

Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Rechte, die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, wahrzunehmen.
Sie haben Fragen zum Datenschutz in der BA? Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutzIn neuem Fenster öffnen

Kontakt

Informationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragungen

Die Studie „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung“ zielt darauf ab, mehr über die Bedeutung der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu erfahren, und wie sie ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen und einschätzen.

Im Fokus stehen dabei soziale, arbeitsorganisatorische und gesundheitliche Folgen des Einsatzes digitaler Technologien. Für den Erfolg der Studie ist es wichtig, sowohl Beschäftigte zu befragen, die schon mit sogenannten 4.0-Technologien arbeiten, als auch Personen, die bislang noch nicht oder nur wenig mit solchen Technologien in Berührung gekommen sind.

Projektpartner

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und

Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim (ZEW)

Befragung

SOKO Institut für Sozialforschung & Kommunikation (SOKO)

Warum ist Ihre Teilnahme so wichtig?

Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig! Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie nicht teilnehmen.

Ihre Teilnahme ist aber sehr wichtig. Wir möchten durch die Studie erfahren, wie sich Beschäftigung im Laufe der Jahre, insbesondere durch Digitalisierung entwickelt, zum Beispiel, welche Chancen und Herausforderungen die Arbeit mit künstlicher Intelligenz für Beschäftigte mit sich bringt. Mit der Beantwortung der Fragen helfen Sie uns, mehr über die Bedeutung der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu erfahren, und wie sie ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen und einschätzen. Dieses Wissen ist wichtig für zukünftige politische Entscheidungen. Ihre persönlichen Erfahrungen sind von großer Bedeutung. Denn je mehr ausgewählte Personen bei der Befragung mitmachen, desto aussagekräftiger sind auch die Ergebnisse der Studie.

Ablauf der Befragung

Sie können an der Befragung sowohl Online als auch telefonisch teilnehmen.

Die ausgewählten Personen erhalten vor dem ersten Anruf durch das SOKO Institut ein postalisches Anschreiben mit Informationen zur Studie.

Dieses enthält auch den personalisierten Zugangslink, wenn Sie an der Online-Befragung teilnehmen wollen.

Wenn Sie telefonisch an der Befragung teilnehmen möchten, können Sie für eine Terminvereinbarung von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unser kostenloses Servicetelefon 0800 – 5254500 nutzen oder eine E-Mail an diwabe@soko-institut.de schicken. Dann wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des SOKO telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen; bei der Terminfindung richten wir uns nach Ihren Wünschen.

Das Interview wird ca. 30 Minuten dauern.

Woher stammen meine Kontaktdaten?

Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) für das schriftliche Anschreiben stammen aus den Systemen der BA. Die Kooperationspartner der BA haben Ihre Kontaktdaten nach Genehmigung durch das BMAS gem. § 75 SGB X erhalten. Das IAB nutzt Ihre Kontaktdaten auf Grundlage des § 281 Abs. 4 SGB III. SOKO wird als Auftragsverarbeiter tätig gemäß Artikel 28 DSGVO. Die Forschenden haben keinen Zugriff auf die Kontaktdaten.

Datenschutz

Die ausführlichen Informationen zum Datenschutz können Sie dem der Einladung beigefügten Datenschutzinformationsblatt entnehmen.

Grundsätzlich gilt: Der Datenschutz wird von allen beteiligten Instituten sehr ernst genommen! In allen Instituten gelten strenge Umsetzungsregeln und Standards, um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in vollem Umfang nachzukommen.